Hinweise zum gemeinsamen Geheimnis für das Bundesland - Elster
Hinweise zum gemeinsamen Geheimnis für das Bundesland - Elster
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Geheimnis</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />
<strong>Bundesland</strong> Niedersachsen<br />
Allgemeine <strong>Hinweise</strong> 31. Mai 2006<br />
Um <strong>für</strong> <strong>das</strong> nichtpersönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung<br />
durchführen zu können, müssen Sie neben der Steuernummer der Organisation ein zugehöriges,<br />
gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> angeben. Das gemeinsame <strong>Geheimnis</strong> ist ein Wert aus<br />
einem Steuerbescheid oder einer sonstigen steuerlichen Festsetzung (oder Anmeldung), der<br />
in den Systemen der Steuerverwaltung abgelegt ist, und damit nur Ihnen und der Steuerverwaltung<br />
bekannt ist. Dieser Wert wird mit Ihren Angaben bei der Registrierung verglichen. Im<br />
Folgenden werden die wichtigsten beschrieben.<br />
Die Angabe eines Nullwertes (0,00) ist nicht zulässig. In diesem Fall verwenden Sie bitte<br />
ein anderes gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> mit einem von 0,00 abweichenden Wert.<br />
Bitte geben Sie immer den exakten Wert in Euro und Cent an, da selbst bei einer Abweichung<br />
von 0,01 € keine Registrierung erfolgen kann. Außerdem müssen die Beträge ohne<br />
Tausendertrennpunkte und mit zwei Nachkommastellen angegeben werden. Bei Guthaben<br />
(negativen Beträgen) ist ein Minuszeichen ( - ) voranzustellen.<br />
Beispiele:<br />
Positiver Wert: 17,45<br />
Negativer Wert: -1322,15<br />
___________________________________________________________________________________<br />
1
• Festgesetzte/verbleibende Körperschaftsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />
Die festgesetzte bzw. verbleibende Körperschaftsteuer wird im Körperschaftsteuerbescheid<br />
wie folgt ausgewiesen:<br />
ohne anzurechnende Beträge:<br />
Anzugeben ist: 5000,00<br />
Hinweis: Sobald eine verbleibende Körperschaftsteuer ausgewiesen wird, ist dieser Betrag<br />
anzugeben.<br />
mit anzurechnenden Beträgen:<br />
Anzugeben ist (hier mit Minuszeichen): -90,00<br />
___________________________________________________________________________________<br />
2
• Verbleibende Lohnsteuer „Monat oder Quartal“ JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung – Zeile 22 (Kennzahl 48).<br />
Anzugeben ist: 50,00<br />
Hinweis: Werden zu einem Anmeldungszeitraum zusätzlich berichtigte Anmeldungen abgegeben,<br />
so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung anzugeben.<br />
Bitte nur den Wert aus Zeile 22 (Kennzahl 48) angeben. Dies ist der Betrag ohne<br />
eventuelle Annexsteuern (Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag usw.).<br />
___________________________________________________________________________________<br />
3
• Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss „Monat oder Quartal“<br />
JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Voranmeldung – Zeile 67 (Kennzahl 83).<br />
Anzugeben ist: 1080,00<br />
Hinweis: Werden zu einem Anmeldungszeitraum zusätzlich berichtigte Voranmeldungen<br />
abgegeben, so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung anzugeben.<br />
Überschüsse sind mit einem vorangestellten Minuszeichen zu versehen. Sobald<br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> entsprechende Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben wurde,<br />
kann als gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> nur noch der Jahreswert (festgesetzte/verbleibende<br />
Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct) erfolgreich ausgewertet werden.<br />
___________________________________________________________________________________<br />
4
• Festgesetzte/verbleibende Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Umsatzsteuererklärung – Zeile 107 (Kennzahl 816)<br />
auf Seite 4.<br />
Anzugeben ist: -28,67<br />
___________________________________________________________________________________<br />
Fragen zu der Erläuterung können Sie an<br />
richten.<br />
Ihr zuständiges Finanzamt<br />
5