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Hinweise zum gemeinsamen Geheimnis für das Bundesland - Elster

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<strong>Hinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>gemeinsamen</strong> <strong>Geheimnis</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Bundesland</strong> Niedersachsen<br />

Allgemeine <strong>Hinweise</strong> 31. Mai 2006<br />

Um <strong>für</strong> <strong>das</strong> nichtpersönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung<br />

durchführen zu können, müssen Sie neben der Steuernummer der Organisation ein zugehöriges,<br />

gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> angeben. Das gemeinsame <strong>Geheimnis</strong> ist ein Wert aus<br />

einem Steuerbescheid oder einer sonstigen steuerlichen Festsetzung (oder Anmeldung), der<br />

in den Systemen der Steuerverwaltung abgelegt ist, und damit nur Ihnen und der Steuerverwaltung<br />

bekannt ist. Dieser Wert wird mit Ihren Angaben bei der Registrierung verglichen. Im<br />

Folgenden werden die wichtigsten beschrieben.<br />

Die Angabe eines Nullwertes (0,00) ist nicht zulässig. In diesem Fall verwenden Sie bitte<br />

ein anderes gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> mit einem von 0,00 abweichenden Wert.<br />

Bitte geben Sie immer den exakten Wert in Euro und Cent an, da selbst bei einer Abweichung<br />

von 0,01 € keine Registrierung erfolgen kann. Außerdem müssen die Beträge ohne<br />

Tausendertrennpunkte und mit zwei Nachkommastellen angegeben werden. Bei Guthaben<br />

(negativen Beträgen) ist ein Minuszeichen ( - ) voranzustellen.<br />

Beispiele:<br />

Positiver Wert: 17,45<br />

Negativer Wert: -1322,15<br />

___________________________________________________________________________________<br />

1


• Festgesetzte/verbleibende Körperschaftsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />

Die festgesetzte bzw. verbleibende Körperschaftsteuer wird im Körperschaftsteuerbescheid<br />

wie folgt ausgewiesen:<br />

ohne anzurechnende Beträge:<br />

Anzugeben ist: 5000,00<br />

Hinweis: Sobald eine verbleibende Körperschaftsteuer ausgewiesen wird, ist dieser Betrag<br />

anzugeben.<br />

mit anzurechnenden Beträgen:<br />

Anzugeben ist (hier mit Minuszeichen): -90,00<br />

___________________________________________________________________________________<br />

2


• Verbleibende Lohnsteuer „Monat oder Quartal“ JJJJ (EUR,Ct)<br />

Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung – Zeile 22 (Kennzahl 48).<br />

Anzugeben ist: 50,00<br />

Hinweis: Werden zu einem Anmeldungszeitraum zusätzlich berichtigte Anmeldungen abgegeben,<br />

so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung anzugeben.<br />

Bitte nur den Wert aus Zeile 22 (Kennzahl 48) angeben. Dies ist der Betrag ohne<br />

eventuelle Annexsteuern (Kirchensteuer bzw. Solidaritätszuschlag usw.).<br />

___________________________________________________________________________________<br />

3


• Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss „Monat oder Quartal“<br />

JJJJ (EUR,Ct)<br />

Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Voranmeldung – Zeile 67 (Kennzahl 83).<br />

Anzugeben ist: 1080,00<br />

Hinweis: Werden zu einem Anmeldungszeitraum zusätzlich berichtigte Voranmeldungen<br />

abgegeben, so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung anzugeben.<br />

Überschüsse sind mit einem vorangestellten Minuszeichen zu versehen. Sobald<br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> entsprechende Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben wurde,<br />

kann als gemeinsames <strong>Geheimnis</strong> nur noch der Jahreswert (festgesetzte/verbleibende<br />

Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct) erfolgreich ausgewertet werden.<br />

___________________________________________________________________________________<br />

4


• Festgesetzte/verbleibende Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />

Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Umsatzsteuererklärung – Zeile 107 (Kennzahl 816)<br />

auf Seite 4.<br />

Anzugeben ist: -28,67<br />

___________________________________________________________________________________<br />

Fragen zu der Erläuterung können Sie an<br />

richten.<br />

Ihr zuständiges Finanzamt<br />

5

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