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LEHRGANGSPROGRAMM - Handwerkskammer Bremen

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Für das Zulassungsverfahren §10 MPVerfVO ist der Meisterprüfungsausschuss<br />

zuständig, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung örtlich<br />

zuständig ist. Örtlich zuständig ist der Meisterprüfungsausschuss, in<br />

dessen Bezirk der Prüfling<br />

1. in einem Arbeitsverhältnis steht,<br />

2. seinen Wohnsitz hat, oder<br />

3. eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besucht oder<br />

4. ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbständig<br />

betreibt<br />

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist persönlich<br />

in der Geschäftstelle abzugeben.<br />

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich unter Verwendung<br />

des entsprechenden Formblattes zu beantragen. Die<br />

Antragsformulare sind bei der <strong>Handwerkskammer</strong> oder im<br />

HandWERK erhältlich.<br />

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />

1. Personal-Ausweis / Kopie<br />

2. Gesellenbrief oder ein entsprechendes Abschlusszeugnis /<br />

Kopie<br />

3. ggf. Nachweise über die vorgeschriebene praktische<br />

Tätigkeit / Originale !<br />

Die Prüfungen werden in der Regel im Anschluss an die Meister –<br />

Vorbereitungslehrgänge abgenommen.<br />

Prüfungsanmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn<br />

der Prüfung eingegangen sein.<br />

C. Prüfungsgebühren und Kosten<br />

Die Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen Gebührenordnung<br />

Der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Gebührenordnung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong>, Auszug aus der<br />

Ab 1.1.2009 geltenden Neufassung:<br />

1. Abnahme von Teilen der Meisterprüfung<br />

- Teil I € 290,- + Benutzungsentgelte<br />

- Teil II € 250,- HandWERK <strong>Bremen</strong><br />

- Teil III € 190,- siehe Seite 15<br />

- Teil IV € 190,-<br />

2. Wiederholung von Prüfungsteilen bzw. Prüfungsfächern:<br />

Es gelten die Gebührensätze entsprechend 1.) (s.o.)<br />

D. Meister - Vorbereitung<br />

Die HandWERK gemeinnützige GmbH bietet Lehrgänge zur Vorbereitung<br />

auf die einzelnen Prüfungsteile an.<br />

Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV (Teil IV wird<br />

durch die AEVO ersetzt ) sind - berufsunabhängig - für alle<br />

Handwerksberufe gleich.<br />

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