LEHRGANGSPROGRAMM - Handwerkskammer Bremen
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Für das Zulassungsverfahren §10 MPVerfVO ist der Meisterprüfungsausschuss<br />
zuständig, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung örtlich<br />
zuständig ist. Örtlich zuständig ist der Meisterprüfungsausschuss, in<br />
dessen Bezirk der Prüfling<br />
1. in einem Arbeitsverhältnis steht,<br />
2. seinen Wohnsitz hat, oder<br />
3. eine Maßnahme zur Meistervorbereitung besucht oder<br />
4. ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe selbständig<br />
betreibt<br />
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist persönlich<br />
in der Geschäftstelle abzugeben.<br />
Die Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich unter Verwendung<br />
des entsprechenden Formblattes zu beantragen. Die<br />
Antragsformulare sind bei der <strong>Handwerkskammer</strong> oder im<br />
HandWERK erhältlich.<br />
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:<br />
1. Personal-Ausweis / Kopie<br />
2. Gesellenbrief oder ein entsprechendes Abschlusszeugnis /<br />
Kopie<br />
3. ggf. Nachweise über die vorgeschriebene praktische<br />
Tätigkeit / Originale !<br />
Die Prüfungen werden in der Regel im Anschluss an die Meister –<br />
Vorbereitungslehrgänge abgenommen.<br />
Prüfungsanmeldungen müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn<br />
der Prüfung eingegangen sein.<br />
C. Prüfungsgebühren und Kosten<br />
Die Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen Gebührenordnung<br />
Der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong><br />
Gebührenordnung der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Bremen</strong>, Auszug aus der<br />
Ab 1.1.2009 geltenden Neufassung:<br />
1. Abnahme von Teilen der Meisterprüfung<br />
- Teil I € 290,- + Benutzungsentgelte<br />
- Teil II € 250,- HandWERK <strong>Bremen</strong><br />
- Teil III € 190,- siehe Seite 15<br />
- Teil IV € 190,-<br />
2. Wiederholung von Prüfungsteilen bzw. Prüfungsfächern:<br />
Es gelten die Gebührensätze entsprechend 1.) (s.o.)<br />
D. Meister - Vorbereitung<br />
Die HandWERK gemeinnützige GmbH bietet Lehrgänge zur Vorbereitung<br />
auf die einzelnen Prüfungsteile an.<br />
Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV (Teil IV wird<br />
durch die AEVO ersetzt ) sind - berufsunabhängig - für alle<br />
Handwerksberufe gleich.<br />
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