Spielräume - BfU
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3. Definitionen (SN EN 1176-1: 2008)<br />
Freiraum: Raum, der von einem Benutzer einge-<br />
nommen werden kann, während er eine vom Gerät<br />
erzwungene Bewegung vollzieht, z. B. rutschen,<br />
schaukeln, wippen (Freiraum, S. 34).<br />
Fallraum: Der Raum im, auf oder um das Gerät herum,<br />
in den ein Benutzer beim Sturz von einem erhöhten<br />
Teil des Gerätes fallen kann (Fallraum, S. 34).<br />
Geräteraum: Der Raum, der durch das Gerät in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
Freie Fallhöhe: Bei der Bestimmung der freien Fallhöhe<br />
müssen die möglichen Bewegungen des Gerätes<br />
und des Benutzers berücksichtigt werden. Im<br />
Allgemeinen bedeutet dies, dass die max. Bewegung<br />
des Gerätes massgebend sein muss. Die freie<br />
Fallhöhe darf 3 m nicht überschreiten (Tabelle 1).<br />
Kritische Fallhöhe: Maximale Fallhöhe, für die der<br />
Spielplatzboden ein ausreichendes Mass an Stossdämpfung<br />
bietet.<br />
Tabelle 1<br />
Freie Fallhöhe<br />
Plattform: Erhöhte Standfläche, auf der ein oder<br />
mehrere Benutzer ohne Notwendigkeit einer Haltemöglichkeit<br />
für die Hand stehen kann/können.<br />
Klettergeräte: Spielgerät, das dem Benutzer erlaubt,<br />
sich auf ihm oder in ihm mit Hand- und Fuss-/Bein-<br />
Unterstützung zu bewegen und das mind.<br />
3 Kontaktpunkte erfordert, von denen einer eine<br />
Hand ist.<br />
Handlauf: Führung, die dem Benutzer helfen soll,<br />
das Gleichgewicht zu halten.<br />
Geländer: Sicherung, die einen Absturz von Personen<br />
verhindern soll.<br />
Brüstung: Sicherung, die einen Absturz und zusätzlich<br />
das Hindurchrutschen des Benutzers verhindert.<br />
Quetschstelle: Stelle, bei der sich Teile so gegeneinander<br />
bewegen, dass Personen oder deren Körperteile<br />
gequetscht (geklemmt) werden können.<br />
Scherstelle: Stelle, bei der sich Geräteteile so an<br />
einem andern Teil vorbeibewegen, dass Körperteile<br />
durchtrennt werden können.<br />
Fangstelle: Gefahrenstelle, an der ein Körperteil oder<br />
ein Kleidungsstück hängen bleiben kann.<br />
Stehend Sitzend Hängend Kletternd<br />
Zum Klettern konstruierte Geräte dürfen keine Positionen erlauben mit einer Fallhöhe von mehr als 300 cm.<br />
(wenn volle Körperunterstützung (wenn die Körperunterstützung eine<br />
nur durch die Hände gegeben ist Kombination von Füssen/Beinen<br />
und der ganze Körper bis zur Hand- und Händen ist, z. B. an Kletterseigrifffläche<br />
gehoben werden kann) len oder Rutschstangen)<br />
Lotrechter Abstand: von der Fuss- Lotrechter Abstand: Bei der Auslen- Lotrechter Abstand: von der Höhe Lotrechter Abstand:<br />
unterstützung zur Fläche darunter kung der Sitzfläche von 60° zur der Handunterstützung zur Fläche - max. Fussunterstützung: 300 cm<br />
Fläche darunter<br />
darunter<br />
zur Fläche darunter<br />
- max. Handunterstützung: 400 cm<br />
zur Fläche darunter<br />
(freie Fallhöhe gemessen von der<br />
max. Handunterstützung minus<br />
100 cm zur Fläche darunter)<br />
28 Sicherheitstechnische Informationen bfu-Fachdokumentation 2.025