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Ausgabe 5/2013 - Schibri-Verlag

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Öffentliche Bekanntmachungen<br />

der Ministerien, der Gerichte,<br />

des Landratsamtes, des Amtes Neverin<br />

und der Gemeinden sowie des<br />

Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland<br />

21. Jahrgang freitag, den 21. Juni <strong>2013</strong> nr. 05/<strong>2013</strong><br />

Blatt 2 Merkblatt zur Vorsorge und Eigenhilfe (MVE11) – Wenn es brennt!<br />

Blatt 3 Änderung des Landesfischereigesetzes Mecklenburg-Vorpommern<br />

Blatt 4 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss<br />

Blatt 5 Haushaltssatzung der Gemeinde Beseritz für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Blatt 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenhof für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Blatt 10 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen<br />

und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen<br />

Blatt 11 Bekanntmachung der Gemeinde Trollenhagen<br />

Blatt 12 Haushaltssatzung der Gemeinde Wulkenzin für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong><br />

Blatt 14 Bekanntmachung – Jahresabschluss der Gemeinde Brunn für das Haushaltsjahr 2008<br />

Blatt 15 2. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

Friedland<br />

Blatt 15 3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschluss und Lageberichtes zum 31.12.2011 des<br />

Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland<br />

Blatt 16 Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Friedland<br />

Batt 16 Friedhofsordung vom 26.02.<strong>2013</strong><br />

Blatt 30 Friedhofsgebührenordnung<br />

Öffentliche Bekanntmachungen des Amtes und aller Gemeinden im Amtsbereich, außer Einer, werden ab<br />

sofort auf der Plattform des Amtes veröffentlicht. Mit dem Datum der Veröffentlichung sind diese Bekanntmachungen<br />

gültig. Für die Gemeinde Blankenhof gilt weiterhin das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.<br />

Unabhängig der Art und Weise der Veröffentlichungsart werden alle Öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin<br />

im Amtsblatt dargestellt.<br />

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