Wolfgang Rump: Sachlicher Teilregionalplan âWindenergienutzungâ
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Veranschaulichung: Kriterium Wohnsiedlungsabstände<br />
Regionale Planungsgemeinschaft<br />
Oderland-Spree<br />
Abstände zwischen 500 - 1.000 m<br />
- zu vorhandenen oder geplanten gemäß §§ 3 bis 7 BauNVO<br />
dem Wohnen dienenden Gebieten<br />
- zu Kleinsiedlungsgebieten, Splittersiedlungen und Einzelhäusern<br />
Wohnbaugebiete<br />
und -gebäude<br />
Tabu<br />
500 m<br />
Restriktion<br />
1000 m<br />
Potienzialfläche<br />
Empfehlungen LUGV: - Differenzierung des Schutzanspruches<br />
- Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes<br />
Strausberg, 30. Mai 2013 16