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Wolfgang Rump: Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“

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Veranschaulichung: Kriterium Wohnsiedlungsabstände<br />

Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Oderland-Spree<br />

Abstände zwischen 500 - 1.000 m<br />

- zu vorhandenen oder geplanten gemäß §§ 3 bis 7 BauNVO<br />

dem Wohnen dienenden Gebieten<br />

- zu Kleinsiedlungsgebieten, Splittersiedlungen und Einzelhäusern<br />

Wohnbaugebiete<br />

und -gebäude<br />

Tabu<br />

500 m<br />

Restriktion<br />

1000 m<br />

Potienzialfläche<br />

Empfehlungen LUGV: - Differenzierung des Schutzanspruches<br />

- Berücksichtigung des Vorsorgegrundsatzes<br />

Strausberg, 30. Mai 2013 16

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