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13. Nacht der Schlösser mit Ritterfest 31.8. & 1.9. - Stadtverwaltung ...

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Lichtensteiner Anzeiger 21. August 2013<br />

KOMMUNALE INFORMATIONEN<br />

■ Information <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />

zur Beseitigung von Hochwasserschäden<br />

nach dem Hochwasser 2013<br />

Im Zuge des Hochwassers im Juni 2013 ist es zu erheblichen<br />

Schäden an Gewässern, baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen<br />

gekommen. Da<strong>mit</strong> bei einem erneuten Hochwasserereignis<br />

nicht wie<strong>der</strong> die gleichen Schäden zu beklagen sind, muss<br />

die anstehende Schadensbeseitigung nachhaltig sein. Es ist dafür<br />

Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr und künftige Schäden<br />

so weit wie möglich minimiert werden.<br />

In <strong>der</strong> am 11. Juli 2013 durch den Landtag verabschiedeten<br />

Fassung des Sächsischen Wassergesetzes sowie dem Wie<strong>der</strong>aufbauerlass<br />

des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und<br />

Landwirtschaft sind entsprechende Regelungen enthalten:<br />

Die Wie<strong>der</strong>errichtung o<strong>der</strong> wesentliche Instandsetzung einer infolge<br />

des Hochwassers zerstörten o<strong>der</strong> wesentlich beschädigten<br />

Anlage in, an, unter o<strong>der</strong> über einem Gewässer bedarf gemäß § 91<br />

SächsWG immer einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die<br />

zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch dann, wenn für die<br />

beschädigte Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt<br />

und sie an gleicher Stelle so wie<strong>der</strong> errichtet werden soll.<br />

■ „Aus dem Gerichtssaal berichtet“<br />

An die Berichterstattung im Lichtensteiner Anzeiger Nr. 7 vom<br />

17.07.2013 anknüpfend (Nr. 2, Buchstabe b)), heute nun zum jetzt<br />

vorliegenden Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz<br />

(VGC) vom 19.06.2013 bezüglich <strong>der</strong> Klage <strong>der</strong> Gemeinde<br />

St. Egidien gegen das Landratsamt des Landkreises Zwickau,<br />

Aktenzeichen: 1 K 367/<strong>13.</strong><br />

Die Klage <strong>der</strong> Gemeinde St. Egidien hatte keinen Erfolg.<br />

Das VGC entschied wie folgt (Zitat):<br />

„Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des<br />

Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen<br />

Kosten selbst. Das Urteil ist hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten<br />

vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung<br />

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu<br />

vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht <strong>der</strong> Beklagte<br />

vor <strong>der</strong> Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.“<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Urteile des VGC vom 19.06.2013 wurden die<br />

Klagen <strong>der</strong> Gemeinde St. Egidien gegen das Landratsamt <strong>mit</strong><br />

den Aktenzeichen 1 K 859/12 und 1 K 367/13 abgewendet.<br />

■<br />

Ufermauern:<br />

Die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal wird fortgesetzt.<br />

Natürliche Gewässer brauchen grundsätzlich keine Mauern. Sie<br />

engen das Abflussprofil eines Fließgewässers unnatürlich ein und<br />

verän<strong>der</strong>n so das Abflussgeschehen. Zerstörte Ufermauern sind<br />

daher nach Möglichkeit nicht wie<strong>der</strong>herzustellen. Stattdessen sollte,<br />

um das Abflussprofil des Gewässers zu vergrößern, <strong>der</strong> Ausbildung<br />

von (möglichst naturnahen) Böschungen <strong>der</strong> Vorzug gegeben<br />

werden, auch wenn dadurch die Nutzung ufernaher Bereiche<br />

eingeschränkt wird. Nur wo eine Ufermauer, z. B. aus Gründen des<br />

Hochwasserschutzes o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungsund<br />

Infrastruktur unbedingt notwendig ist, kann sie aus überwiegenden<br />

Gründen des Gemeinwohls o<strong>der</strong> eines Einzelnen wie<strong>der</strong>hergestellt<br />

werden.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Wolfgang Sedner<br />

Mit tiefer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten,<br />

dass unser geschätzter Kollege, Herr<br />

Dietbert Jurich<br />

■<br />

Anlagen am Gewässer:<br />

am 25. Juli 2013 plötzlich und unerwartet verstorben ist.<br />

Die Nachricht von seinem Tod erfüllt uns <strong>mit</strong> tiefer Trauer.<br />

Wir verlieren in ihm einen engagierten, einsatzbereiten<br />

und zuverlässigen Mitarbeiter und Kollegen.<br />

Das oben genannte gilt sinngemäß auch für an<strong>der</strong>e Anlagen am<br />

Gewässer wie z.B. Brücken und Stege.<br />

■<br />

Gewässerrandstreifen:<br />

Gewässerrandstreifen dienen auch dem Hochwasserschutz und<br />

sind daher von Abflusshin<strong>der</strong>nissen freizuhalten. Sind vorhandene<br />

Hin<strong>der</strong>nisse von einem Hochwasser zerstört o<strong>der</strong> stark beschädigt<br />

worden, sind sie grundsätzlich nicht wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Der Gewässerrandstreifen ist <strong>der</strong> Bereich zwischen dem Ufer und<br />

landwärts 5 m innerhalb sowie 10 m außerhalb von im Zusammenhang<br />

bebauten Gebieten. Das Ufer des Gewässers endet an <strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Örtlichkeit erkennbaren Böschungsoberkante.<br />

Daran schließt sich <strong>der</strong> Gewässerrandstreifen an.<br />

Nach § 38 Abs. 4 WHG und § 50 Abs. 3 SächsWG besteht in<br />

Gewässerrandstreifen eine Reihe von Verboten. Insbeson<strong>der</strong>e ist<br />

hier nach § 50 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) SächsWG die Errichtung von<br />

baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden<br />

o<strong>der</strong> wasserwirtschaftlich erfor<strong>der</strong>lich sind, verboten, wie z. B.<br />

Komposthaufen, Garagen, Zäune und Schuppen.<br />

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />

<strong>Stadtverwaltung</strong> Lichtenstein<br />

Der Bürgermeister Die Mitarbeiter/innen Der Personalrat<br />

Redaktionsschluss<br />

Erscheinungstag<br />

September . . . . . .22.08.2013 . . . . . . . . .04.09.2013<br />

Oktober . . . . . . . .01.10.2013 . . . . . . . . .16.10.2013<br />

November . . . . . . .07.11.2013 . . . . . . . . .21.11.2013<br />

Dezember . . . . . . .05.12.2013 . . . . . . . . .18.12.2013<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K<br />

Wendler<br />

Amtsleiterin Umweltamt<br />

Das Redaktionsteam<br />

7

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