13. Nacht der Schlösser mit Ritterfest 31.8. & 1.9. - Stadtverwaltung ...
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Lichtensteiner Anzeiger 21. August 2013<br />
KOMMUNALE INFORMATIONEN<br />
■ Information <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />
zur Beseitigung von Hochwasserschäden<br />
nach dem Hochwasser 2013<br />
Im Zuge des Hochwassers im Juni 2013 ist es zu erheblichen<br />
Schäden an Gewässern, baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen<br />
gekommen. Da<strong>mit</strong> bei einem erneuten Hochwasserereignis<br />
nicht wie<strong>der</strong> die gleichen Schäden zu beklagen sind, muss<br />
die anstehende Schadensbeseitigung nachhaltig sein. Es ist dafür<br />
Sorge zu tragen, dass die Hochwassergefahr und künftige Schäden<br />
so weit wie möglich minimiert werden.<br />
In <strong>der</strong> am 11. Juli 2013 durch den Landtag verabschiedeten<br />
Fassung des Sächsischen Wassergesetzes sowie dem Wie<strong>der</strong>aufbauerlass<br />
des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und<br />
Landwirtschaft sind entsprechende Regelungen enthalten:<br />
Die Wie<strong>der</strong>errichtung o<strong>der</strong> wesentliche Instandsetzung einer infolge<br />
des Hochwassers zerstörten o<strong>der</strong> wesentlich beschädigten<br />
Anlage in, an, unter o<strong>der</strong> über einem Gewässer bedarf gemäß § 91<br />
SächsWG immer einer wasserrechtlichen Genehmigung durch die<br />
zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch dann, wenn für die<br />
beschädigte Anlage eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt<br />
und sie an gleicher Stelle so wie<strong>der</strong> errichtet werden soll.<br />
■ „Aus dem Gerichtssaal berichtet“<br />
An die Berichterstattung im Lichtensteiner Anzeiger Nr. 7 vom<br />
17.07.2013 anknüpfend (Nr. 2, Buchstabe b)), heute nun zum jetzt<br />
vorliegenden Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz<br />
(VGC) vom 19.06.2013 bezüglich <strong>der</strong> Klage <strong>der</strong> Gemeinde<br />
St. Egidien gegen das Landratsamt des Landkreises Zwickau,<br />
Aktenzeichen: 1 K 367/<strong>13.</strong><br />
Die Klage <strong>der</strong> Gemeinde St. Egidien hatte keinen Erfolg.<br />
Das VGC entschied wie folgt (Zitat):<br />
„Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des<br />
Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen<br />
Kosten selbst. Das Urteil ist hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten<br />
vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung<br />
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu<br />
vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht <strong>der</strong> Beklagte<br />
vor <strong>der</strong> Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.“<br />
Im Ergebnis <strong>der</strong> Urteile des VGC vom 19.06.2013 wurden die<br />
Klagen <strong>der</strong> Gemeinde St. Egidien gegen das Landratsamt <strong>mit</strong><br />
den Aktenzeichen 1 K 859/12 und 1 K 367/13 abgewendet.<br />
■<br />
Ufermauern:<br />
Die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal wird fortgesetzt.<br />
Natürliche Gewässer brauchen grundsätzlich keine Mauern. Sie<br />
engen das Abflussprofil eines Fließgewässers unnatürlich ein und<br />
verän<strong>der</strong>n so das Abflussgeschehen. Zerstörte Ufermauern sind<br />
daher nach Möglichkeit nicht wie<strong>der</strong>herzustellen. Stattdessen sollte,<br />
um das Abflussprofil des Gewässers zu vergrößern, <strong>der</strong> Ausbildung<br />
von (möglichst naturnahen) Böschungen <strong>der</strong> Vorzug gegeben<br />
werden, auch wenn dadurch die Nutzung ufernaher Bereiche<br />
eingeschränkt wird. Nur wo eine Ufermauer, z. B. aus Gründen des<br />
Hochwasserschutzes o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Siedlungsund<br />
Infrastruktur unbedingt notwendig ist, kann sie aus überwiegenden<br />
Gründen des Gemeinwohls o<strong>der</strong> eines Einzelnen wie<strong>der</strong>hergestellt<br />
werden.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Wolfgang Sedner<br />
Mit tiefer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten,<br />
dass unser geschätzter Kollege, Herr<br />
Dietbert Jurich<br />
■<br />
Anlagen am Gewässer:<br />
am 25. Juli 2013 plötzlich und unerwartet verstorben ist.<br />
Die Nachricht von seinem Tod erfüllt uns <strong>mit</strong> tiefer Trauer.<br />
Wir verlieren in ihm einen engagierten, einsatzbereiten<br />
und zuverlässigen Mitarbeiter und Kollegen.<br />
Das oben genannte gilt sinngemäß auch für an<strong>der</strong>e Anlagen am<br />
Gewässer wie z.B. Brücken und Stege.<br />
■<br />
Gewässerrandstreifen:<br />
Gewässerrandstreifen dienen auch dem Hochwasserschutz und<br />
sind daher von Abflusshin<strong>der</strong>nissen freizuhalten. Sind vorhandene<br />
Hin<strong>der</strong>nisse von einem Hochwasser zerstört o<strong>der</strong> stark beschädigt<br />
worden, sind sie grundsätzlich nicht wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />
Der Gewässerrandstreifen ist <strong>der</strong> Bereich zwischen dem Ufer und<br />
landwärts 5 m innerhalb sowie 10 m außerhalb von im Zusammenhang<br />
bebauten Gebieten. Das Ufer des Gewässers endet an <strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Örtlichkeit erkennbaren Böschungsoberkante.<br />
Daran schließt sich <strong>der</strong> Gewässerrandstreifen an.<br />
Nach § 38 Abs. 4 WHG und § 50 Abs. 3 SächsWG besteht in<br />
Gewässerrandstreifen eine Reihe von Verboten. Insbeson<strong>der</strong>e ist<br />
hier nach § 50 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) SächsWG die Errichtung von<br />
baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden<br />
o<strong>der</strong> wasserwirtschaftlich erfor<strong>der</strong>lich sind, verboten, wie z. B.<br />
Komposthaufen, Garagen, Zäune und Schuppen.<br />
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />
<strong>Stadtverwaltung</strong> Lichtenstein<br />
Der Bürgermeister Die Mitarbeiter/innen Der Personalrat<br />
Redaktionsschluss<br />
Erscheinungstag<br />
September . . . . . .22.08.2013 . . . . . . . . .04.09.2013<br />
Oktober . . . . . . . .01.10.2013 . . . . . . . . .16.10.2013<br />
November . . . . . . .07.11.2013 . . . . . . . . .21.11.2013<br />
Dezember . . . . . . .05.12.2013 . . . . . . . . .18.12.2013<br />
C<br />
M<br />
Y<br />
K<br />
Wendler<br />
Amtsleiterin Umweltamt<br />
Das Redaktionsteam<br />
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