& Co. Existenzgründung mit - Andreas Christ Spedition und ...
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Praxistipps<br />
Praxistipps<br />
Wichtige rechtliche Urteile <strong>und</strong> Änderungen<br />
für eBay-Händler<br />
In den letzten Monaten gab es neben Abmahnwellen unterschied-<br />
liche Entscheidungen deutscher Gerichte, die den eBay-Händlern das Le-<br />
ben schwer machen. Das hat dazu geführt, dass es „die“ richtige <strong>und</strong> ab-<br />
mahnsichere Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zur Zeit nicht gibt.<br />
1. Läuft die Widerrufs- oder Rückgabefrist bei eBay 2 Wochen oder einen<br />
Monat?<br />
Viele eBay-Händler gewähren in ihren Auktionen seit einiger Zeit<br />
anstatt der zweiwöchigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach §§ 355, 356<br />
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine einmonatige Frist. Dem liegt ein<br />
Streit in der neueren Rechtsprechung zugr<strong>und</strong>e, der eng <strong>mit</strong> der Frage des<br />
Zeitpunktes der Belehrung des Verbrauchers in Textform <strong>und</strong> der Erfül-<br />
lung der Informationspflichten beim Fernabsatzkauf nach der Bestellung<br />
verknüpft ist.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen<br />
ohne Angabe von Gründen seine Vertragserklärung widerrufen oder<br />
durch Rücksendung der Sache gegenüber dem Unternehmer erklären.<br />
Die Widerrufs- oder Rückgabefrist beginnt aber nur zu laufen, wenn zwei<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
Erfüllung sämtlicher Informationspflichten nach der Bestellung<br />
des K<strong>und</strong>en durch den Unternehmer in Textform (§ 312 c Abs. 2 BGB in<br />
Verbindung <strong>mit</strong> § 1 Abs. 4 BGB-Informationspflichtenverordnung, BGB-<br />
InfoV) <strong>und</strong> Eingang der Ware beim Verbraucher (§§ 312 d Abs. 2, 355 Abs. 3 S.<br />
2, 356 Abs. 2 BGB).<br />
Allerdings bestimmt § 355 Abs. 2 BGB, dass die Widerrufsfrist davon<br />
abweichend einen Monat beträgt, wenn die Belehrung in Textform erst<br />
nach Vertragsschluss erfolgt.<br />
03/2007 >> Ausgabe [41]<br />
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-<br />
Bauer www.legalershop.d<br />
Autor/Quelle<br />
Der Beitrag wurde von der Mainzer<br />
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-<br />
Bauer zur Verfügung gestellt. Frau<br />
Heukrodt-Bauer ist Spezialistin für<br />
Internetrecht, als Gastdozentin bei<br />
Fachhochschulen tätig <strong>und</strong> hält in<br />
Deutschland regelmäßig Vorträge<br />
zum Thema „Rechtssicherheit im<br />
e<strong>Co</strong>mmerce“. Mit ihrem Rechts-<br />
Mustershop www.legalershop.de<br />
hilft sie kleinen <strong>und</strong> <strong>mit</strong>tleren<br />
Unternehmen beim rechtssicheren<br />
Verkaufen im Internet.<br />
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