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& Co. Existenzgründung mit - Andreas Christ Spedition und ...

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Praxistipps<br />

Praxistipps<br />

Wichtige rechtliche Urteile <strong>und</strong> Änderungen<br />

für eBay-Händler<br />

In den letzten Monaten gab es neben Abmahnwellen unterschied-<br />

liche Entscheidungen deutscher Gerichte, die den eBay-Händlern das Le-<br />

ben schwer machen. Das hat dazu geführt, dass es „die“ richtige <strong>und</strong> ab-<br />

mahnsichere Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zur Zeit nicht gibt.<br />

1. Läuft die Widerrufs- oder Rückgabefrist bei eBay 2 Wochen oder einen<br />

Monat?<br />

Viele eBay-Händler gewähren in ihren Auktionen seit einiger Zeit<br />

anstatt der zweiwöchigen Widerrufs- oder Rückgabefrist nach §§ 355, 356<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine einmonatige Frist. Dem liegt ein<br />

Streit in der neueren Rechtsprechung zugr<strong>und</strong>e, der eng <strong>mit</strong> der Frage des<br />

Zeitpunktes der Belehrung des Verbrauchers in Textform <strong>und</strong> der Erfül-<br />

lung der Informationspflichten beim Fernabsatzkauf nach der Bestellung<br />

verknüpft ist.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen<br />

ohne Angabe von Gründen seine Vertragserklärung widerrufen oder<br />

durch Rücksendung der Sache gegenüber dem Unternehmer erklären.<br />

Die Widerrufs- oder Rückgabefrist beginnt aber nur zu laufen, wenn zwei<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

Erfüllung sämtlicher Informationspflichten nach der Bestellung<br />

des K<strong>und</strong>en durch den Unternehmer in Textform (§ 312 c Abs. 2 BGB in<br />

Verbindung <strong>mit</strong> § 1 Abs. 4 BGB-Informationspflichtenverordnung, BGB-<br />

InfoV) <strong>und</strong> Eingang der Ware beim Verbraucher (§§ 312 d Abs. 2, 355 Abs. 3 S.<br />

2, 356 Abs. 2 BGB).<br />

Allerdings bestimmt § 355 Abs. 2 BGB, dass die Widerrufsfrist davon<br />

abweichend einen Monat beträgt, wenn die Belehrung in Textform erst<br />

nach Vertragsschluss erfolgt.<br />

03/2007 >> Ausgabe [41]<br />

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-<br />

Bauer www.legalershop.d<br />

Autor/Quelle<br />

Der Beitrag wurde von der Mainzer<br />

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-<br />

Bauer zur Verfügung gestellt. Frau<br />

Heukrodt-Bauer ist Spezialistin für<br />

Internetrecht, als Gastdozentin bei<br />

Fachhochschulen tätig <strong>und</strong> hält in<br />

Deutschland regelmäßig Vorträge<br />

zum Thema „Rechtssicherheit im<br />

e<strong>Co</strong>mmerce“. Mit ihrem Rechts-<br />

Mustershop www.legalershop.de<br />

hilft sie kleinen <strong>und</strong> <strong>mit</strong>tleren<br />

Unternehmen beim rechtssicheren<br />

Verkaufen im Internet.<br />

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