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Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage

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WM <strong>Arbeitskreis</strong><br />

<strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Agenda/Protokoll<br />

26. Oktober 2012, Frankfurt a.M.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Inhalt<br />

Investmentbesteuerung (1)<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen<br />

Steuerpflichtige Investmenterträge<br />

(Steuerbescheinigung Muster I und III)<br />

Zu ermittelnde Steuerliquidität<br />

Fortschreibung der akkumulierten<br />

ausschüttungsgleichen Erträge (ADDI)<br />

SICAV-Anteil der nicht unter das InvG/InvStG<br />

Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie)<br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen<br />

Jahressteuergesetz 2013<br />

Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetz<br />

2


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Inhalt<br />

Investmentbesteuerung (2)<br />

Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />

Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa<br />

Ausländische Quellensteuern im Betrag der<br />

Ausschüttung<br />

Französische Investmentvermögen<br />

Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen<br />

Tausch eines Fonds mit Zuteilung von Side-Pockets<br />

plus Cash<br />

Überarbeitung BMF-Schreiben<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum<br />

Fondsreporting


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Inhalt<br />

<strong>Direktanlage</strong> (1)<br />

Jahressteuergesetz 2013<br />

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz -<br />

Dividendenzahlungen, die nicht unter § 43 Abs. 1 Satz<br />

1 Nr. 1a EStG fallen<br />

BMF-Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt<br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen - ADRs<br />

US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer<br />

Bonds<br />

Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich<br />

Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Spanien<br />

Finanztransaktionssteuer Frankreich<br />

Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen<br />

4


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Inhalt<br />

<strong>Direktanlage</strong> (2)<br />

Besteuerung von H-Shares und Red Chips<br />

Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />

Niederlassung (Annahme) emittiert werden<br />

Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />

Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />

InvStG)<br />

Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1b EStG


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (1)<br />

Liquidation = Klassischer Veräußerungsvorgang (§ 8 Abs. 5 Satz 1<br />

InvStG)<br />

Veräußerung gegen Anteilscheinrückgabe (Rücknahmepreis bzw.<br />

NAV)<br />

Datendarstellung = Umtauschvorgang (Arbeitsgebiet Umtausch) mit<br />

entsprechender steuerlichen Bewertung<br />

Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />

Liquidationsbetrages<br />

Keine Ertragsmeldung!<br />

Analog bei Verschmelzungen sollte für das letzte GJ zumeist eine<br />

Thesaurierung gemeldet werden<br />

Einzelne Kreditinstitute bemängeln, dass die<br />

Thesaurierungsmeldung nach der Liquidationszahlung erfolgt und<br />

somit eine Abwicklung nicht mehr möglich ist, da der Fonds bereits<br />

ausgebucht ist (BVI, Alfi sollten darauf aufmerksam machen)<br />

Gibt es Anmerkungen zur steuerlichen und tech. Darstellung?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (2)<br />

Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />

Transparenter Fonds (DE)<br />

Datendarstellung:<br />

Ausgeschüttete Substanz wird im Rahmen der § 5 Daten in den<br />

Erträgen ausgewiesen<br />

Anschaffungskosten werden um die ausgeschüttete Substanz in<br />

ID920 gekürzt<br />

Rückzahlung gegen Anteilscheinrückgabe im Arbeitsgebiet<br />

Umtausch - bis dato keine Fälle bekannt


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (3)<br />

Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />

Transparenter Fonds (nicht DE)<br />

Datendarstellung:<br />

Ausgeschüttete Substanz wird im Rahmen der § 5 Daten in den<br />

Erträgen ausgewiesen; Anschaffungskosten werden um die<br />

ausgeschüttete Substanz in ID920 gekürzt<br />

Rückzahlung gegen Anteilscheinrückgabe im Arbeitsgebiet<br />

Umtausch<br />

Zu jeder einzelnen Teilzahlung (1. Zahlung, 2. Zahlung,...) wird ein<br />

entsprechender Umtausch angelegt, entweder mit oder ohne<br />

Teilbeträge; u.U. ergänzender Texthinweis in UD998 mit Verweis,<br />

dass die Liquidationszahlungen im Arbeitsgebiet Erträgnisse<br />

ausgewiesen werden<br />

Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />

Liquidationsbetrages (bei letzter Zahlung)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (4)<br />

Teil-Liquidation = Kapitalertrag bzw. Substanz (Kapitalrückzahlung)<br />

Intransparenter Fonds (DE und nicht DE)<br />

Datendarstellung:<br />

Gezahlte Beträge (Teilliquidationen) werden ausschließlich im<br />

Arbeitsgebiet Umtausch ausgewiesen (1. Zahlung, 2. Zahlung,....)<br />

Gezahlte Beträge stellen Kapitalertrag dar<br />

Keine Kürzung der Anschaffungskosten<br />

Die letzte Rückzahlung (Teilliquidation) mit Anteilscheinrückgabe<br />

wird gegen die Anschaffungskosten gebucht<br />

Schlüssel 379 = Substanzauskehr eines intransparenten Fonds,<br />

Kapitalertrag in Höhe des Auskehrungsbetrages<br />

Schlüssel 377 = Fondsliquidation, Veräußerungserlös in Höhe des<br />

Liquidationsbetrages (letzte Zahlung)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Liquidation/Teilliquidation von Investmentvermögen (5)<br />

Ergebnis:<br />

Es gibt keine einheitliche Auffassung zu Liquidationsvorgängen im<br />

Markt. Die Liquidationsausschüttung kann<br />

sein.<br />

- Veräußerung bzw.<br />

- Laufender Ertrag<br />

Es wurde berichtet, dass bei ausländischen Fonds häufig die<br />

Thesaurierung nach der letzten Liquidationszahlung erfolgt und<br />

somit eine Abwicklung problematisch ist. Wunsch der Teilnehmer ist,<br />

dass bei deutschen Fonds die Thesaurierungsmeldung mit der<br />

Bekanntgabe der Liquidationsdaten erfolgt. Am bestehenden<br />

Datenausweis wird weiter festgehalten.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />

Muster III) (1)<br />

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen<br />

thesaurierenden Investmentvermögen<br />

Aktuell wird hinsichtlich des Ausweises auf die Bruttothesaurierung<br />

(ED134) verwiesen<br />

Da in der Bruttothesaurierung auch DBA-befreite Erträge enthalten<br />

sind, ist entweder auf ED201 (akkumlierte Erträge für den<br />

nachholenden Steuerabzug) oder es sind die DBA-befreiten Erträge<br />

aus ED134 herauszurechen (ED134 - ED126)<br />

Alternativ könnte man auch die Felder zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1d)<br />

aa-cc) InvStG berücksichtigen plus die steuerpflichtigen Alt-<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Wie soll das die Muster III Steuerbescheinigung angepasst werden?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />

Muster III) (2) Deka<br />

WM<br />

TEV<br />

EV426A/<br />

EV426B<br />

REITs<br />

EV421A/<br />

EV421B<br />

ED448/<br />

ED400D<br />

EV426A/<br />

EV426B * 3/5<br />

EV421A/<br />

EV421B * 3/5<br />

ED205+(ED125-ED-<br />

EV422A) bzw.<br />

ED120+(ED124-<br />

EV422B)<br />

ED205+ED125-ED-<br />

EV422A-<br />

EV426A+EV426A*3/5<br />

bzw.ED120-ED124-<br />

EV422B+EV426B*3/5<br />

ED448-<br />

EV421A+(EV421A *<br />

3/5) bzw. ED400D-<br />

(EV422B * 3/5)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />

Muster III) (3)<br />

Deka<br />

EV426A/B<br />

Deutsche Dividenden


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerpflichtige Investmenterträge (Steuerbescheinigung<br />

Muster III) (4)<br />

Ergebnis:<br />

Bei der Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ist weiterhin die<br />

Bruttothesaurierung inkl. der DBA-befreiten Erträge auszuweisen. In<br />

der Steuerbescheinigung wird eindeutig von ausschüttungsgleichen<br />

Erträgen gesprochen, so dass der Ausweis eindeutig ist. In WM<br />

werden die Erträge in ED134 ausgewiesen. Es besteht der Wunsch,<br />

dass die Steuerbescheinigungen auf Aktualität überprüft werden und<br />

alle Feldvarianten aufgeführt werden; das neue Feld deutsche<br />

Dividenden wird ebenfalls integriert. Ein Vorab-Mapping erfolgt von<br />

WM und wird im Anschluss nach Abstimmung ausgereicht und auf<br />

der Internetseite veröffentlicht.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Zu ermittelnde Steuerliquidität (1)<br />

Bei der Ermittlung und Prüfung ist nicht auf die Bruttothesaurierung<br />

(ED134) abzustellen, da dort auch die DBA-befreiten Erträge<br />

(ED126) enthalten sind<br />

Abzustellen ist auf die steuerpflichtigen Erträge gemäß § 5 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1d) aa und bb) InvStG (ED400A/ED400B)<br />

W&W Dachfonds Immorent (WKN A0JM0N); hier wurde aufgrund<br />

des Abstellens auf die Bruttothesaurierung die zu wenig<br />

ausgewiesene Steuerliquidität bemängelt<br />

Der in der Thesaurierung vom 15.02.2012 ausgewiesene Betrag<br />

i.H.v. 0,65 Euro wäre für den Steuereinbehalt nicht ausreichend<br />

(siehe Protokoll vom 04.05.2012)<br />

Es wird klargestellt, dass die ausgeschüttete Steuerliquidität für den<br />

Steuereinbehalt ausreicht<br />

Bei Plausiprüfungen sollte der Umstand berücksichtigt werden


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Zu ermittelnde Steuerliquidität (2)<br />

Abweichungen zwischen Valuta (Zahlbar) und steuerlichem Zufluss<br />

Gemäß CBF wird hier ein „Gleichklang“ erwartet<br />

Ist das so? Soll das so sein?<br />

Bsp.:<br />

DE000A0JDAV9 MEAG FLOOR EUROAKTIEN GS<br />

ZUFLUSSTAG 28.09.2012<br />

EX-TAG 01.10.2012<br />

VALUTA DD1 28.09.2012<br />

VALUTA DD1 28.09.2012<br />

LIQUIDITAET 0,3714461<br />

REIT-KEST-BG 0 EUR<br />

DIVI-KEST-BG 0,6397904 EUR<br />

ZINS-KEST-BG 0,758735 EUR<br />

MIET-KEST-BG 0 EUR<br />

STEUER: 1 D.SP/ST-G.<br />

EM.-/ABW.-BEST.-LD: 004 / 000<br />

ERTR-AUSSCH: 002 EUR DEP-WRG: EUR 004 DEM<br />

RECORD-DATE 00.00.0000


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Zu ermittelnde Steuerliquidität (3)<br />

Ergebnis:<br />

Die Teilnehmer wünschen, dass der Zahlbarkeitstag für die<br />

bereitgestellte Steuerliquidität bei deutschen thesaurierenden Fonds<br />

von WM ermittelt wird. Der Ausweis soll im Ertragsdatenfeld ED021<br />

erfolgen. Der Zahlbarkeitstag wird folgendermaßen ermittelt:<br />

Zahlbarkeitstag = Steuerlicher Zufluss plus 10 Bankarbeitstage<br />

Eine redaktionelle Erweiterung der Feldbeschreibung wird aus Sicht<br />

des Moderators (Thorsten Pohl) für sinnvoll betrachtet.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Fortschreibung der akkumulierten ausschüttungsgleichen<br />

Erträge (ADDI) (1)<br />

Fortschreibung des letzten ADDI mit neuem Datum<br />

Durch diese Fortschreibung wird eine Nullthesaurierung suggeriert<br />

obwohl keine Thesaurierung stattgefunden hat<br />

Xchanging wünscht nach Stornierung des Schätzwertes einen<br />

fortgeschrittenen ADDI, selbst dann, wenn der Fonds steuerlich<br />

ausschüttet<br />

M.E. sollte keine Fortschreibung erfolgen, da es nicht den<br />

steuerlichen Tatsachen entspricht


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Fortschreibung der akkumulierten ausschüttungsgleichen<br />

Erträge (ADDI) (2)<br />

Ergebnis:<br />

Die steuerliche Darstellung wird beibehalten, da ein Fortschreiben<br />

der ADDIs steuersystematisch falsch ist und ggf. zu<br />

Fehlinterpretationen führen kann.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

SICAV-Anteil (SIF) der nicht unter das InvG/InvStG (1)<br />

Leerwert im betrefflichen WM-Ausweis zur Anwendung des<br />

InvG/InvStG - kein Fonds i.S.d. InvG/InvStG<br />

Anwendung § 8b Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG<br />

Aktuell werden diese Anteile als nicht begünstigt geschlüsselt<br />

Zuordnung Aktienverlusttopf; aktuell allgemeiner Verlusttopf<br />

Aktuell Schlüsselung und Zuordnung zum allgemeinen Verlusttopf<br />

Wie ist zu verfahren? Grundsätzlich Einstufung als Aktie mit allen<br />

Konsequenzen<br />

Anwendung AStG (§ 10 AStG)?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

SICAV-Anteil (SIF) der nicht unter das InvG/InvStG (2)<br />

Ergebnis:<br />

Liegen Gutachten oder detaillierte schriftliche Stellungnahmen vor,<br />

werden die Fonds entsprechend auf Aktie bzw. sonstiges Wertpapier<br />

umgestellt. Bei Umstellung auf Aktie erfolgt die Zuordnung zum<br />

Aktienverlusttopf sowie die Schlüsselung unter Anwendung von § 8b<br />

Abs. 1 KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG. Bestimmte Edelmetall-Fonds<br />

(z.B. ZKB-Gold), die nicht dem InvG/InvStG unterliegen, werden<br />

nicht in GD505D und GD505E umgeschlüsselt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (1)<br />

Grundsätzlich abgestimmte WM-Regelung inkl. Zweifelsregelung<br />

Zweifelsregelung ist pro fiskalisch → REITs ohne Anwendung § 3<br />

Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 1 KStG<br />

Liegt eine qualifizierte Investmentaufsicht vor und werden<br />

gleichzeitig die Anlagegrundsätze mit Risikomischung erfüllt, wird<br />

der REIT als Fonds geschlüsselt; Konsequenz ist die Ermittlung<br />

eines Mehrbetrags (on request) gemäß § 6 InvStG<br />

Einzelfallregelungen (Emittent, Steuerberatungsgesellschaft)<br />

Schriftliche Begründung (Kurzfassung; z.B.: 5-10 Sätze)<br />

Vertrauliche Behandlung<br />

Ggf. jährliche Bestätigung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (2)<br />

Anwendung Tz. 211, BMF-Schreiben vom 22.12.2009<br />

„...Entsprechendes gilt für vergleichbar konzipierte Trustgebilde...“<br />

Keine Anrechnung der Quellensteuer zum Zeitpunkt der Meldung;<br />

ggf. Anrechnung nach Reklassifizierung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Klassifizierung von REITs (Fonds/REIT/Aktie) (3)<br />

Ergebnis:<br />

Die Teilnehmer teilen die Auffassung der Einzelfallregelungen. Es<br />

wird allerdings auf theoretische Gestaltungen beim Wechsel von<br />

Aktie auf REIT i.S.d. REITG hingewiesen; in diesem Fall wäre der<br />

Veräußerungsveräußerungsverlust voll zu berücksichtigen. Des<br />

Weiteren wird der gegenwärtige Ausweis bei US-REITs hinsichtlich<br />

der Quellensteueranrechnung geteilt. Der Verfasser des Protokolls<br />

verweist zu dem auf Fachinfo F14 vom 06.05.2011.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen (1)<br />

Tz. 25 sieht vor, dass in bestimmten Veräußerungsvorgängen - bei<br />

Fondsgeschäftsjahr ≠ Kalenderjahr - die im Kalenderjahr<br />

zugeflossenen Kapitalerträge gesondert als Davon-Ausweis zu<br />

erfassen<br />

Die Erträge sind im Veräußerungsergebnis sowie in Zeile 15/17<br />

(2012) enthalten<br />

Akkumulierte Erträge sind der dem Jahr der Veräußerung<br />

vorangegangenen Kalenderjahrs des Besitzzeitraums zu<br />

berücksichtigen<br />

Beide auszuweisende Werte sind dem ID905 zu entnehmen


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen (2)<br />

Bsp.:<br />

Zufluss<br />

Thesaurierung<br />

30.06.01 7 7<br />

30.06.02 4 11<br />

30.06.03 5 16<br />

30.06.04 3 19<br />

Verkauf 15.08.04<br />

Kaufpreis 100<br />

Verkaufpreis 120<br />

ADDI Kauf 0<br />

ADDI Verkauf 19<br />

Zeile 7 19<br />

ADDI (WM<br />

ID905)<br />

Zeile 7 1 120-100-19<br />

Veranlagung<br />

Thesaurierung<br />

(Steuerpflichtig)<br />

01 7 7<br />

02 4 4<br />

03 5 5<br />

04 3 3<br />

Anlage KAP<br />

Zeile bei Veräußerung/Rückgabe von Anteile (Muster I/04)<br />

19 (3)<br />

→ Da nur die Summe aus 01-03 bereits versteuert wurden<br />

und die in 04 erzielten Erträge nicht in Zeile 15/17 (2012)<br />

enthalten sind, werden statt der im ADDI aufgelaufenen 19<br />

nur 16 von der Höhe der Kapitalerträge abgezogen.<br />

Werden die im zu bescheinigenden Kalenderjahr<br />

zugeflossenen Erträge in Zeile 15/17 (2012) ausgewiesen


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen (3)<br />

Ergebnis<br />

Thema ist Gegenstand einer Eingabe an das BMF. Der Mehrzahl der<br />

Kreditinstitute weisen den Betrag in Zeile 17 aus.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Jahressteuergesetz 2013 (1)<br />

Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />

Dividenden die von Steuerausländern gehalten werden<br />

(1)<br />

Jan<br />

Fondsvolumen<br />

10 Mio<br />

Dividende<br />

1 Mio<br />

Fondsvolumen<br />

11 Mio (1 Mio)<br />

hohe<br />

Rückgabe<br />

Okt<br />

Dez<br />

Fondsvolumen<br />

4 Mio (400.000)<br />

Durch Anteilsverkäufe unter Anwendung<br />

des EA sinkt der Dividendenanteil, so<br />

dass statt 250.000 nur 100.000 deutsche<br />

Steuer auf die Dividende abgeführt wird


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Jahressteuergesetz 2013<br />

Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />

Dividenden, die von Steuerausländern gehalten werden<br />

(2)<br />

Neue Kennzahl in den Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG<br />

→ Neues Feld in den Ertragsdaten (ED-Feld)<br />

→ Meldung über WM-Fondsreporting (WM-Meldeformular)<br />

Die Anrechnung/Erstattung nimmt bei Publikumsfonds die<br />

depotführende Stelle vor; bei Spezialfonds übernimmt das die<br />

KAG/Investmentaktiengesellschaft<br />

Neue Kennzahl deutsche Dividende (Dividendenzähler analog des<br />

ZWG)<br />

Bewertungstägliche Veröffentlichung des dt. Dividendenzählers<br />

→ Neues Feld in den Investmentpreisen (ID-Feld)<br />

→ Lieferung/Verarbeitung analog zum Zwischengewinn


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Jahressteuergesetz 2013<br />

Sicherung des Besteuerungsrecht auf deutsche<br />

Dividenden, die von Steuerausländern gehalten werden<br />

(3)<br />

Ergebnis:<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Regelung nicht ins JStG<br />

2013 aufgenommen wird.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (1)<br />

BVI berichtet...<br />

Welche Fonds werden zukünftig dem InvStG unterliegen?<br />

Single-Hedgefonds, Private-Equity<br />

Immobilienfonds als offene Fonds?<br />

Werden Unterscheidungen und Klassifizierungen nach:<br />

offen/geschlossen<br />

OGAW/AIF<br />

Spezialfonds/Publikumsfonds<br />

Fonds i.S.d. Kapitalanlagegesetzbuch/InvStG bzw.<br />

Handelsrecht/Steuerrecht<br />

nötig.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Steuerbegleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (2)<br />

Ergebnis:<br />

Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig nicht alle offenen<br />

Fonds dem InvStG unterliegen.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG (1)<br />

Fiktiver Thesaurierer<br />

Eine Meldung im Rahmen § 5 InvStG Zertifizierung<br />

Satz 4 wurde redaktionell angepasst<br />

Auswirkungen auf die ausgeschütteten Erträge?<br />

Veränderte steuerliche Darstellung?<br />

Aktuell wird die Ausschüttung als auch die Thesaurierung unter<br />

den aglE ausgewiesen<br />

Die Ausschüttung stellten aglE der Vorjahre dar<br />

Weitere Details (WTS - siehe folgende Seiten)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1a)<br />

Gesetzeswortlaut:<br />

» Bei Teilausschüttung der in § 1 Abs. 3 genannten Erträge sind die<br />

ausschüttungsgleichen Erträge dem Anleger im Zeitpunkt der Teilausschüttung<br />

zuzurechnen.<br />

» Reicht im Falle der Teilausschüttung die Ausschüttung nicht aus, um die<br />

Kapitalertragsteuer<br />

alte Fassung: einzubehalten, so gilt die Teilausschüttung als ausschüttungsgleicher<br />

Ertrag<br />

neue Fassung: gemäß § 7 Absatz 1 bis 3 einschließlich der bundes- oder<br />

landesgesetzlich geregelten Zuschlagsteuern zur Kapitalertragsteuer<br />

(Steuerabzugsbeträge) einzubehalten, gilt auch die Teilausschüttung dem Anleger mit<br />

dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Erträge gemäß § 3 Absatz 1 vom<br />

Investmentvermögen erzielt worden sind, als zugeflossen und für den Steuerabzug<br />

als ausschüttungsgleicher Ertrag.<br />

Okt 2012 – slide 35


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1b)<br />

Grundbeispiel:<br />

» Anleger A erwirbt zum 1. Januar 2012 einen Anteil an einem ausländischen<br />

<strong>Investmentfonds</strong> (jahresendausschüttend, Geschäftsjahr 1.1. – 31.12.) zum Preis von<br />

100 Euro (ADDI bei Kauf = 0 Euro).<br />

» Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftet der Fonds Zins in Höhe von 10 Euro pro Anteil.<br />

» Am 10. Februar 2013 schüttet der <strong>Investmentfonds</strong> 1 Euro pro Anteil aus; die<br />

Ausschüttung besteht aus dem Zinsertrag, der in dem am 31. Dezember 2012<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde.<br />

Okt 2012 – slide 36


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1c)<br />

Grundbeispiel:<br />

Lösung nach altem Gesetzeswortlaut:<br />

» Per 31. Dezember 2012 thesauriert der Fonds Zinserträge in Höhe von 10.<br />

» Die ADDI erhöht sich um 10; Kapitalertragsteuereinbehalt bei Rückgabe oder<br />

Veräußerung.<br />

» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus thesaurierten Erträgen der<br />

Vorjahre; kein Kapitalertragsteuereinbehalt.<br />

Okt 2012 – slide 37


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1d)<br />

Grundbeispiel:<br />

Lösung nach altem Gesetzeswortlaut:<br />

» An WM Daten nur 1 Meldung mit Kennzeichnung: Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1<br />

Satz 4 InvStG („Thesaurierer"):<br />

» Ex-Tag: 10. Februar 2013<br />

» Tag des Zuflusses: 31. Dezember 2012<br />

» Betrag der Ausschüttung: 1<br />

» Ausgeschüttete thesaurierte Erträge aus Vorjahren: 1<br />

» Ausgeschüttete Erträge: 0<br />

» Thesaurierte Erträge: 10<br />

» Kapitalertragsteuer-BMG: 0<br />

» ADDI-Erhöhungsbetrag: 10<br />

Okt 2012 – slide 38


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1e)<br />

Grundbeispiel:<br />

Lösung nach neuem Gesetzeswortlaut:<br />

» Per 31. Dezember 2012 thesauriert der Fonds Zinserträge in Höhe von 9. Die am 10.<br />

Februar 2013 ausgeschütteten Zinserträge in Höhe von 1 gelten jedoch zum 31.<br />

Dezember 2012 als ausgeschütteter Ertrag als zugeflossen.<br />

» Die ADDI erhöht sich um 10; Kapitalertragsteuereinbehalt bei Rückgabe oder<br />

Veräußerung.<br />

» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus zum 31. Dezember 2012<br />

steuerlich berücksichtigten ausgeschütteten Erträgen; kein<br />

Kapitalertragsteuereinbehalt.<br />

Okt 2012 – slide 39


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1f)<br />

Grundbeispiel:<br />

Lösung nach neuem Gesetzeswortlaut:<br />

» An WM Daten nur 1 Meldung mit Kennzeichnung: Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1<br />

Satz 4 InvStG („Thesaurierer"):<br />

» Ex-Tag: 10. Februar 2013<br />

» Tag des Zuflusses: 31. Dezember 2012<br />

» Betrag der Ausschüttung: 1<br />

» Ausgeschüttete thesaurierte Erträge aus Vorjahren: 0<br />

» Ausgeschüttete Erträge: 1<br />

» Thesaurierte Erträge: 9<br />

» Kapitalertragsteuer-BMG: 0<br />

» ADDI-Erhöhungsbetrag: 10<br />

Okt 2012 – slide 40


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1g)<br />

Problem 1:<br />

» Bei einigen Zahlstellen wird nur die Ausschüttung verarbeitet. Keine Mitteilung an den<br />

Anleger, dass dieser mit der Thesaurierung in die Veranlagung muss.<br />

Problem 2:<br />

» Die am 10. Februar 2013 ausgeschütteten Erträge gelten zum 31. Dezember 2012 dem<br />

Anleger als zugeflossen. Welchem Anleger ? (Anleger vom 10. Feb. 2013 vs. 31. Dez.<br />

2012)<br />

Problem 3:<br />

» Die Ausschüttung am 10. Februar 2013 speist sich aus bereits versteuerten<br />

ausgeschütteten Erträgen, nicht jedoch aus thesaurierten Erträgen.<br />

Okt 2012 – slide 41


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1h)<br />

Problem 4: § 8 Abs. 5 InvStG (Erweiterung des Grundbeispiels)<br />

» Am 15. Januar 2013 verkauft der Anleger A den Anteilschein zum Nettoinventarwert<br />

von 110 Euro an den Anleger B.<br />

» Am 10. Februar 2013 schüttet der <strong>Investmentfonds</strong> 1 Euro pro Anteil aus; die<br />

Ausschüttung besteht aus dem Zinsertrag, der in dem am 31. Dezember 2012<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde.<br />

» Am 10. März 2013 verkauft der Anleger B den Anteil zum Nettoinventarwert von 109<br />

Euro.<br />

» (Der Sachverhalt ist vereinfacht, d.h. Details wie z.B. die 10% nichtabzugsfähigen<br />

Werbungskosten, Soli, KiSt und die oft zeitliche Verzögerung der WM Daten Meldung<br />

bleiben unbeachtet.)<br />

Okt 2012 – slide 42


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Teilausschüttung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG<br />

(„fiktiver Thesaurierer") (1i)<br />

Problem 4: § 8 Abs. 5 InvStG<br />

Anleger A<br />

Anleger B<br />

Veräußerungserlös 110 109<br />

Anschaffungskosten -100 -110<br />

Während der Besitzzeit als zugeflossen geltende<br />

ausschüttungsgleiche Erträge<br />

-9 0<br />

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 1 -1<br />

Sollte sein (Annahme: A versteuert zum 31.12.2012<br />

auch die am 10. Februar 2013 de facto ausgeschütteten<br />

Erträge von 1)<br />

0, denn A musste<br />

zum 31.12.2012<br />

9+1 versteuern<br />

0, denn B hat<br />

eine steuerfreie<br />

Ausschüttung in<br />

Höhe von 1<br />

bekommen<br />

Okt 2012 – slide 43


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Teilthesaurierungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG (2)<br />

Ergebnis:<br />

Bis zur endgültigen gesetzlichen Klarstellung der<br />

Ausschüttungsreihenfolge wird es keine Änderungen geben. Sofern<br />

künftig aglE der Vorjahre ausgeschüttet werden können, wird die 2-<br />

Tabellenlösung bevorzugt (SeparateThesaurierungs-, und<br />

Ausschüttungsmeldung). Die Kennzeichnung gemäß § 2 Abs. 1<br />

Satz 3 bzw. 4 InvStG könnte entfallen. Inwieweit einzelne WPs<br />

bereits jetzt 2 Meldungen machen kann nicht abschließend beurteilt<br />

werden.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />

(GD424/423) (1)<br />

Fällt auf Weisung einer WP-Gesellschaft ein ausländischer Fonds<br />

nicht mehr unter das InvG/InvStG stellt sich die Frage der<br />

Schlüsselung in GD424/GD423<br />

Stellt das Vehikel eine Kapitalforderung im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr.<br />

7 bzw. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG wird eine Markierung GD424/GD423<br />

vorgenommen<br />

Werden keine konkreten Aussagen gemacht bleibt das Feld leer<br />

Fälle mit Umschlüsselung in GD424/GD423 sind:<br />

LI0034691316<br />

LI0034691282<br />

In der Regel werden die Vehikel als „schlechte Kapitalforderung“<br />

geschlüsselt (Code g)<br />

Die Feld Aktiengewinn bleibt leer


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

DDI Bonds/Kennzeichnung Kapitalforderung<br />

(GD424/423) (2)<br />

Ergebnis:<br />

Die Teilnehmer bestätigen die Vorgehensweise und den Ausweis in<br />

GD423/424.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa (1)<br />

Ausgeschüttete Afa wird nicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1a InvStG als<br />

ausgeschüttete Substanz im eBundesanzeiger ausgewiesen<br />

In WM-Daten erfolgt ein Ausweis in ED008H<br />

Gemäß § 8 Abs. 5 InvStG ist das Veräußerungsergebnis um die<br />

ausgeschüttete Substanz zu bereinigen<br />

WM akkumuliert den Wert aus ED008H<br />

Problem: Abweichung WM/eBundesanzeiger<br />

Sollte ein Fonds nicht über WM veröffentlichen würde es zu keiner<br />

Bereinigung kommen; das VG wäre faktisch zu niedrig<br />

Hintergrund: Doppelter Ausgleichsposten beim betriebl. Anleger<br />

Sachverhalt wurde bei BVI vorgestellt; eventuell Anpassung im<br />

Rahmen des steuerlichen Begleitgesetzes zur AIFM-Richtlinie<br />

(Kapitalanlagegesetzbuch)<br />

Beispiel: 984645


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Fehlender Ausweis bei ausgeschütteter Afa (2)<br />

Ergebnis:<br />

Der BVI will eine Klarstellung hinsichtlich des Ausweises<br />

herbeiführen.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Ausländische Ertragssteuern im Betrag der<br />

Ausschüttung (1)<br />

2 Varianten<br />

Mindern den Betrag der Ausschüttung<br />

Mindern nicht den Betrag der Ausschüttung<br />

Ausweis ist abhängig von der Auslegung des Wirtschaftsprüfers<br />

Tz. 12, BMF-Schreiben vom 18.08.2009<br />

BVI bemüht um Abstimmung und einheitlicher Interpretation


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Ausländische Ertragssteuern im Betrag der<br />

Ausschüttung (2)<br />

Ergebnis:<br />

Die Konstellation kann häufig bei Immobilienfonds vorkommen, da<br />

es hier zu Körperschaftsteuerbelastungen kommt. Es wird eine<br />

Klarstellung gewünscht.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Französische Investmentvermögen (1)<br />

Ausschüttungen französischer Investmentvermögen sind zum Teil<br />

quellensteuerpflichtig (Ausgangsquellensteuer)<br />

Betroffen sind die durchgeschütteten Dividenden französischer<br />

Emittenten<br />

Die Quellensteuer ist grundsätzlich anrechenbar<br />

(Höchstbetragsrechnung)<br />

Aktuell kein Ausweis in WM Daten, da nicht bekannt ist wie hoch die<br />

Bemessungsgrundlage ist<br />

Sofern die Bemessungsgrundlage kleiner als die Ausschüttung ist,<br />

müsste ungeachtet der Informationsbeschaffung ein neues Feld<br />

eingerichtet werden


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Französische Investmentvermögen (2)<br />

Ergebnis:<br />

Problematik ist bekannt. Es wurde keine Lösungen vorgetragen, so<br />

dass es auch weiterhin kein Ausweis geben wird.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen (1)<br />

Problem der unterschiedlichen Anlegergruppen (mit/ohne NV-<br />

Status)<br />

Gefahr der doppelten KESt-Abführung<br />

Kennzeichnung im Datensatz bzw. Stammdaten das es sich um ein<br />

Spezialinvestmentvermögen handelt<br />

Sollen Spezialfondsausschüttungen noch über WM gemeldet<br />

Sollen Spezialfondsausschüttungen noch über WM gemeldet<br />

werden?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Veröffentlichung von Spezialfondsausschüttungen (2)<br />

Ergebnis:<br />

Einzelne Teilnehmer sprachen sich für eine Veröffentlichung von<br />

Spezialfonds in WM aus, da gerade Dachfonds die Daten<br />

automatisiert weiterverarbeiten wollen. Eine Veröffentlichung über<br />

WM soll allerdings nur in den Fällen erfolgen, in denen die<br />

Spezialfonds-Anteile ausschließlich von Dachfonds und nicht von<br />

anderen Investoren gehalten werden. Darüber hinaus werden in WM<br />

deutsche Spezialfonds gesondert gekennzeichnet (GD504B = 7).


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Tausch eines Fonds mit Zuteilung von Side-Pockets plus<br />

Cash<br />

Erläuterungen (Herr Weber, JP Morgan)<br />

Ergebnis:<br />

Der Punkt wurde nicht besprochen.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitung BMF-Schreiben vom 12.06.2012<br />

Siehe Emittenteninfo E02 vom 13.07.2012<br />

Hinweise für die Befüllung der relevanten WM-Felder


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />

(1)<br />

Wirksam mit Release-Wechsel zum 22.10.2012<br />

Ab sofort kostenfrei auf der Internetseite abrufbar<br />

Zusätzlich wurden Hinweise zum Aktien- und Immobiliengewinn<br />

aufgenommen<br />

Keine Änderungen nach Veröffentlichung der Daten im<br />

eBundesanzeiger<br />

Folgende Erweiterungen werden gewünscht:<br />

Aufnahme eines allgemeinen Textfeldes (WM-Feld ED998)<br />

→ In Einzelfällen besteht für den Einsender der Wunsch, eine<br />

WM-Meldung mit Hinweisen für die weitere Verwendung des<br />

Datensatzes zu versehen. Die Aufnahme könnte eine<br />

automatisierte Weiterverarbeitung ermöglichen. WM-seitig müsste<br />

die Weiterverarbeitung geprüft werden


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />

(2)<br />

Aufnahme eines Pflichtfeldes zur Abfrage der Teilausschüttung<br />

i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 3/4 InvStG<br />

Verbesserte automatisierte Verarbeitung mit Zuordnung zu den<br />

Schlüsseln in ED035<br />

Transparenz für den Einsender<br />

Reduzierung der Weitererarbeitungsrisiken<br />

Folgende Schüssel wurden vorgeschlagen:<br />

Schlüssel 1<br />

Thesaurierung (es liegen ausschließlich aglE vor)<br />

Schlüssel 2<br />

Teilausschüttung i.s.d. § 2 Abs. 1 Satz 3 InvStG („Ausschütter)<br />

In dieser Position werden auch Vollausschüttungsfälle<br />

eingeordnet, in denen keine aglE ausgewiesen werden


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />

(3)<br />

Schlüssel 3<br />

Teilausschüttung i.s.d. § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG („Thesaurierer“)<br />

Ausschüttung reicht nicht aus, um die sich rechnerisch<br />

ergebende deutsche Kapitalertragsteuer zzgl. Zuschlagssteuern<br />

abzudecken; angesichts der gravierenden KESt-Folgen<br />

insbesondere für Auslandsfonds ist die Unterscheidung der<br />

Fallgruppe 2 und 3 von besonderer Bedeutung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />

(4)<br />

Einen Hinweis, dass nur bei thesaurienden Fonds Angaben zur<br />

EU-Zinsrichtlinie AT zu machen sind<br />

Soll zusätzlicher Textpassus aufgenommen werden?<br />

Die Meldungen in allen Feldern zur EU-Zinsrichtlinie (CH, DE,<br />

LUX) führt zu Verarbeitungsproblemen


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Überarbeitetes WM-Meldeformular zum Fondsreporting<br />

(5)<br />

Ergebnis:<br />

Die Aufnahme eines Textfeldes ins WM-Meldeformular mit<br />

Weiterverarbeitung über ED998 (allgemeines Textfeld) wird abgelehnt, da<br />

die Relevanz der textlichen Information für den Abwicklungsprozess von<br />

den depotführenden Stellen nicht automatisiert geprüft werden kann.<br />

Manueller Aufwand der Prüfung zu hoch.<br />

Die neuen Schlüsselausprägungen wurden positiv bewertet, da hiermit<br />

eine prozessuale Verarbeitung qualitätsgesichert wird. Ob hierzu ein<br />

neues Feld nötig ist oder ausschließlich die Befüllung von ED035 mit<br />

Weiterverarbeitung in ID905 gesteuert wird ist WM-seitig zu entscheiden.<br />

Der Verfasser des Protokolls sieht in der Einrichtung eines neuen Feldes<br />

einen Informationsmehrwert als auch einen haftungsrechtlichen Vorteil.<br />

Ein textlicher Hinweis über die Meldung der Daten bei thesaurierenden<br />

Fonds im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie AT wird befürwortet.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Jahressteuergesetz 2013 (1)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (1)<br />

Verlagerung des Kapitalertragsteuerabzugs vom Emittenten auf<br />

die auszahlende Stelle<br />

Betroffen von dieser Umstellung:<br />

- Renten- und aktienähnliche deutsche Genussrechte<br />

- Deutsche Gewinnobligationen<br />

- Deutsche Wandelanleihen<br />

Anwendungszeitpunkt: Erträge, die nach dem 31.12.2012<br />

zufließen<br />

Aktuell werden in WM in den Feldern<br />

- GD234 (Stammdaten) und<br />

- ED234 (Ertragsdaten)<br />

Angaben zum Kapitalertragsteuerabzug gemacht


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Jahressteuergesetz 2013 (2)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (2)<br />

Folgende Schlüsselausprägungen sind bereits jetzt enthalten:<br />

1 Depotbank Depotbank (Zahlstelle)<br />

2 Emittent Emittent<br />

3 Inv.-Verm. Investmentvermögen<br />

4 Nicht rel. Nicht relevant<br />

5 Zahlstelle Zahlstelle (OGAW IV)<br />

6 dt.ausch.F Dt. ausschüttender Fonds<br />

7 dt.thes.Fd dt.thesaurierender Fonds<br />

9 Sonstiges Sonstiges<br />

Zuordnung der von der Umstellung betroffenen Titel auf 5 oder<br />

alternativ Einrichtung eines separaten Schlüssels, da es sich um<br />

schuldrechtliche Titel (ohne aktienähnliche Genussrechte) handelt<br />

und somit eine Differenzierung möglich wäre


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Jahressteuergesetz 2013 (3)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (3)<br />

Umsetzung WM:<br />

......<br />

Stammdaten: 01.01.2013<br />

Erträge: Ab Zufluss 01.01.2013; Erträge mit Zufluss 2013<br />

und Meldung in 2012 erhalten bereits zum Zeitpunkt der<br />

Einstellung die neue Ausprägung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Jahressteuergesetz 2013 (4)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 Satz 4 EStG (3)<br />

Ergebnis:<br />

Es herrschte Einigkeit über die Verwendung des Schlüssels 5 in<br />

in GD234/ED234. Umsetzung erfolgt wie beschrieben.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (1)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (1)<br />

Fall SQS AG:<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG nicht erfüllt, da keine<br />

Sammelverwahrung im Inland (Verwahrung UK)<br />

Anwendung der steuerlichen Regelungen 31.12.2011 (vor<br />

OGAW IV)<br />

Kapitalertragsteuerabzug erfolgt vom Emittenten<br />

Problem der Abwicklung:<br />

Aufgrund der derzeitigen Einstellung (Zahlstellensteuer) wird<br />

automatisch eine Sammel-Steuerbescheinigung<br />

angefordert, da CBL netto nach Steuerabzug gutschreibt


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (2)<br />

§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG<br />

Fall SQS AG:<br />

Verfahren läuft ins „Leere“ da kein Steuerabzug durch die<br />

letzte inländische Zahlstelle vorgenommen wird<br />

Banken berichten, dass diese Fälle nicht mehr abgewickelt<br />

werden können<br />

WM weist in den Stammdaten Emittentensteuer (GD234)<br />

aus, in den Erträgen (ED234) wird die Änderung erst nach<br />

Bestätigung der Gesellschaft vorgenommen<br />

Gesellschaft/Steuerlicher Vertreter wurde kontaktiert -<br />

Antwort offen; bis dato keine Datenkorrektur in den Erträgen<br />

Feld Zerlegung (GD237/ED237) ist aktuell mit Bundesland<br />

NRW belegt


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (3)<br />

Ergebnis:<br />

Von Seiten der Gesellschaft bzw. des steuerlichen Vertreters und<br />

durch ein Schreiben des Finanzamts Köln-Porz wurde der<br />

gesetzeskonforme Steuereinbehalt direkt durch den Emittenten, d.h.<br />

die SQS AG bestätigt. BDB, BVR, DSGV und BVI wurden informiert.<br />

Der Sachverhalt wird von den kreditwirtschaftlichen Verbänden dem<br />

BMF zur weiteren Klärung diverser offener Fragen<br />

(Mißbrauchsanfälligkeit bei cum/ex-Fällen, Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen, Abstandnahme vom Steuerabzug bei FSA<br />

und NV-Bescheinigung, etc.) vorgetragen.<br />

Die Daten wurden auf Emittentensteuer geändert, das Bundesland<br />

für die KapSt-Zerlegung entfernt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

BMF-Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (1)<br />

Tz. 207ff. Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />

Die Quellensteuermatrix des BZSt wird jährlich zum Stand 01.01.<br />

aktualisiert<br />

Es wird nicht beanstandet, wenn Änderungen die Änderungen<br />

erst ab dem 01.07. durch die auszahlende Stelle berücksichtigt<br />

werden<br />

Die Liste wird meist Ende Juni des laufenden Jahres mit Stand<br />

01.01. veröffentlicht<br />

Geänderte DBA-Regelungen (zum 01.01) mit niedrigeren<br />

anrechenbaren Steuern bzw. reduzierte Quellensteuersätze führen<br />

ggf. dazu, dass der Anleger in die Veranlagung gemäß § 32d Abs.<br />

3 EStG muß<br />

Die Regelungen zieht nur auf das Steuerabzugsverfahren ab<br />

Das Kreditinstitut sollten seinen Anleger via<br />

Servicebescheinigung über eine Veranlagung gemäß § 32d Abs. 3<br />

EStG unterrichten


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Aktuelles Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (2)<br />

Tz. 207ff, Anrechnung ausländischer Quellensteuer<br />

Bsp: Neues DBA, Anwendung rückwirkend zum 01.01.; fiktiv<br />

anrechenbare Quellensteuer 10% (alt: 20%). Gemäß BZSt-Liste<br />

werden 20% als anrechenbar ausgewiesen. Die Ausschüttung<br />

beträgt 100.<br />

Ebene Zahlstelle:<br />

Anrechenbare QueSt: 20%<br />

Deutsche KESt: 5%<br />

Veranlagung (§ 32d Abs. 3 EStG):<br />

Anrechenbare QueSt: 10%<br />

Deutsche KESt: 15%<br />

Problem, WM-Daten gibt hierzu keine Hinweise, da nur die KESt-<br />

Regeln dargestellt werden<br />

Wird hier eine weitere Information über WM gefordert?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Aktuelles Schreiben vom 09.10.2012 zur AbgSt (3)<br />

Ergebnis:<br />

Die Problematik wurde zur Kenntnis genommen, ein zusätzliches<br />

Feld wäre nützlich, wurde jedoch nicht eingefordert.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen - ADRs (1)<br />

Auswirkungen des BMF-Schreiben?<br />

Andere bzw. erweiterte WM-Datendarstellung?<br />

1. Fall<br />

Ohne Vorliegen einer Steuerbescheinigung ist<br />

Kapitalertragsteuer abzuführen und dem Anleger in der<br />

Jahressteuerbescheinigung auszuweisen<br />

2. Fall<br />

ADR-Inhaber<br />

Verwahrung<br />

Depotführende<br />

Inländische<br />

Stelle<br />

Ausländischer<br />

ADR-<br />

Verwahrer<br />

Letzte inländ.<br />

Auszahlende<br />

Stelle<br />

StBescheinigung<br />

auf Namen des<br />

ADR-Inhabers<br />

Erstattung bei<br />

NV bzw. FSA<br />

Einzel-<br />

StBescheinigung<br />

Jahres-<br />

StBescheinigung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

BMF-Schreiben (Entwurf) zur Ausstellung von<br />

Steuerbescheinigungen - ADRs (2)<br />

Ergebnis:<br />

Aktuell läuft eine Eingabe an das BMF zur ADR-Problematik.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />

(1)<br />

Bonds, die nach dem 18.03.2012 begeben wurden unterliegen einer<br />

US-Quellensteuer von 30% und reportingpflichtig<br />

→ Wegfall der Portfolio Interest Exemption<br />

Bonds, die als Inhaberpapiere begeben werden, unterliegen nun<br />

grundsätzlich einer US-Quellensteuer<br />

Werden die Bearer Bonds jedoch als „registered“ eingestuft,<br />

unterliegen die Portfoliozinsen wie in der Vergangenheit keinem<br />

Steuerabzug<br />

Voraussetzung für die Einstufung als Registered Bond ist, dass die<br />

Bonds über ein „Dematerialized Bookentry System“ gehalten bzw.<br />

verwahrt werden<br />

Wann sind die Voraussetzung nach US-Recht für ein Bookentry<br />

erfüllt? Reicht hierbei die Vewahrung über ein Abwicklungssystems<br />

von Euroclear, Clearstream?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />

(2)<br />

Sollen die Bearer-Bonds zukünftig differenziert gekennzeichnet<br />

werden<br />

Bsp:<br />

Bearer Bonds in registered Form<br />

Bearer Bonds not in registered Form<br />

Schlüsselerweiterung bzw. neue Schlüssel in WM-Feld<br />

GD500/ED035?<br />

Neues Feld mit entsprechenden Ausprägungen?<br />

Anpassung Ertragsart (WM-Feld GD509/ED077) zu Meldung an den<br />

IRS (Income-Code gem. Formular 1042-S)<br />

Bearer Bonds in registered Form wären weiterhin als nicht<br />

reportingpflichtig ausgewiesen<br />

Die Thematik wurde von der dwp Bank eingereicht (weitere<br />

Erläuterungen!)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

US-Quellensteuer auf Foreign Targeted Bearer Bonds<br />

(3)<br />

Ergebnis:<br />

WM soll das Thema aufnehmen und eine Unterscheidung<br />

hinsichtlich den steuerlichen Anforderungen bereitstellen. Über<br />

Felder bzw. Schlüssel wurde nicht gesprochen. Thematik sollte im<br />

Nachgang im kleineren Kreis diskutiert werden.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich (1)<br />

Steuersatz: 3%<br />

Erhebung nach Veröffentlichung des Gesetzes<br />

Anrechnung ist fraglich<br />

Zuschlag zur Körperschaftsteuer - keine Anrechnung<br />

Ausschüttung nach Einbehalt der Steuer (netto)<br />

Selbst wenn eine Anrechnung möglich wäre, ist das<br />

Selbst wenn eine Anrechnung möglich wäre, ist das<br />

Anrechnungspotential gem. DBA bereits voll ausgeschöpft


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Einführung einer Dividendensteuer in Frankreich (2)<br />

Ergebnis:<br />

Es wurden keine Anforderungen an WM gestellt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Spanien<br />

(1)<br />

Spanien plant nach französischem Vorbild die Einführung einer<br />

Finanztransaktionssteuer zum 01.01.2013<br />

Betroffen aller Voraussicht börsennotierte Aktien großer<br />

Unternehmen (Marktkapitalisierung bis dato unbekannt)<br />

Steuersatz noch nicht festgelegt<br />

Aller Voraussicht wird nur auf den Kauf/Erwerb die Steuer erhoben<br />

Steuerschuldner ist die ausführende Stelle<br />

Zahlreiche Befreiungstatbestände (Kauf von Schuldtitel mit<br />

Wandlungsrecht)<br />

Neue Felder in Stammdaten?<br />

Ggf. kann das neu eingerichtete Stammdatenfeld zu<br />

Transaktionssteuer für Spanien und weitere Länder genutzt werden<br />

Frühestens Februar-Release möglich<br />

Update: Weitere Länder planen eine Finanztransaktionssteuer


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Finanztransaktionssteuer Frankreich (2)<br />

Erweiterte modifizierte Darstellung zum Februar-Release 2013<br />

Stammdatenfeld (GDneu)<br />

Schlüssel:<br />

Kauf<br />

Verkauf<br />

Kauf und Verkauf<br />

Kapitalmaßnahme / Fälligkeit<br />

Kapitalmaßnahme<br />

9 weitere neue Felder zu Corporate Actions (3xUD, 3xKD, 3xVD)<br />

Fachinformation mit Erläuterungen folgt im Nachgang


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Finanztransaktionssteuer Spanien/Frankreich (3)<br />

Ergebnis:<br />

Das Thema wurde zur Kenntnis genommen; einzelne Teilnehmer<br />

werden das Thema intern hinsichtlich der getroffenen Entscheidung<br />

zu erweiterten Darstellung ansprechen.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Besteuerung von H-Shares und Red Chips (1)<br />

Bei H-Shares handelt es sich um Aktien von festland-chinesischen<br />

Unternehmen die an der Börse in Hongkong gelistet sind<br />

Bei Red Ships handelt es sich um Aktien von Unternehmen die<br />

außerhalb Chinas gegründet wurden, Hongkong gelistet sind und<br />

von der chinesischen Regierung kontrolliert werden<br />

Es wird jeweils Enterprise Income Tax (eine Art Körperschaftsteuer)<br />

i.H.v. 10% einbehalten<br />

Die Steuer sollte eigentlich nur für Körperschaften anfallen<br />

Lagerstellen weisen diese Steuer als QueSt aus<br />

Ungeachtet des Abzugs bei Privatpersonen, weist WM zukünftig<br />

diese Steuer nicht mehr aus, da eine Anrechnung nicht möglich ist<br />

und darüber hinaus es sich nicht um keine klassische Quellensteuer<br />

handelt


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Besteuerung von H-Shares und Red Chips (2)<br />

Ergebnis:<br />

Keine Anmerkungen; es wurde nochmals betont, dass WM zukünftig<br />

keine Körperschaftsteuer ausweisen wird, da eine Anrechnung nicht<br />

möglich ist. Ein Ausweis führt mehr zu Verwirrung und ist somit<br />

wenig hilfreich.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (1)<br />

Italien - aktuelles Beispiel - erhebt eine Quellensteuer auf das<br />

Disagio (12,5%-20%)<br />

Nach dt. Recht handelt es sich um Veräußerungsgewinn gemäß §<br />

20 Abs. 2 Nr. 7 EStG<br />

Handelt es sich um eine Finanzinnovation, so unterliegt auch der<br />

VG bei Erwerb vor 2009 der deutschen Kapitalertragsteuer; bei allen<br />

anderen Kapitalforderungen ist der VG steuerfrei<br />

Offen ist, inwieweit die jeweilige ausländische Quellensteuer auf die<br />

deutsche Steuer angerechnet werden kann<br />

DBA-MA sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor<br />

Datendarstellung:<br />

Da es sich um Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinne handelt,<br />

sollte sachgerecht der Vorgang im Arbeitsgebiet VVK abgebildet<br />

werden - analog der Darstellung Einlösung und Rückzahlungen<br />

von Aufzinsungspapieren


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (2)<br />

Aktuell gibt es keine Quellensteuerfelder inkl. Anrechnung in<br />

dem betrefflichen Arbeitsgebiet<br />

Einrichtung der notwendigen Felder wird als empfehlenswert<br />

gesehen<br />

Strukturelle Erweiterung weiterer Arbeitsgebiete mit<br />

Quellensteuerfeldern<br />

Z.B. Stockdividenden mit Quellensteuereinbehalt (Arbeitsgebiet<br />

Z.B. Stockdividenden mit Quellensteuereinbehalt (Arbeitsgebiet<br />

Kapital)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Ausländische QueSt auf Disagio-Anleihen (3)<br />

Ergebnis:<br />

Die Teilnehmer waren sich über den grundsätzlichen Bedarf einig.<br />

Ebenso wurde die Einrichtung von Quellensteuerfeldern in den<br />

betreffenden Arbeitsgebieten befürwortet, da damit eine konsistente<br />

Datenlieferung über alle Arbeitsgebiete hinweg erreicht wird.<br />

„Notlösungen“ wurden grundsätzlich nicht befürwortet. Der Verfasser<br />

des Protokolls hält ein separates Meeting zur Besprechung von<br />

Einzelheiten für sinnvoll. Die Einrichtung der neuen Felder kann<br />

frühestens zum Juli 2013 erfolgen.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />

Niederlassung (Annahme) emittiert werden (1)<br />

I.d.R. wird bei rechtlich unselbständigen Niederlassungen auf den<br />

zivilrechtlichen Schuldner der Kapitalerträge abgestellt (Bsp.: Sitz<br />

DE, Begebung über die Italien-Branch)<br />

Gemäß Artikel 11 Abs. 5 OECD-Musterabkommen wird in<br />

bestimmten Fällen bei der Besteuerung auf die Betriebsstätte<br />

abgestellt (Bsp: siehe oben - Quellensteuer Italien)<br />

Sofern wir vom Emittenten, Wirtschaftsprüfer etc. eine Bestätigung<br />

erhalten, stellen wir die Daten vom Standard auf eine Branch-<br />

Besteuerung um; bei der anrechenbaren QueSt wird auf das Land<br />

der Branch abgestellt<br />

Aktuell liegen über zwei dutzend Fälle zur Umschlüsselung auf<br />

Branch-Tax Portugal, Spanien und Italien vor<br />

Aktuell bei DB in Prüfung


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Anleihen die über eine rechtlich unselbständige<br />

Niederlassung (Annahme) emittiert werden (2)<br />

Ergebnis:<br />

Es erfolgen bis zur endgültigen Freigabe des Emittenten keine<br />

Umschlüsselungen. Grundsätzlich wird nur auf Weisung der<br />

Emittenten bzw. des steuerlichen Vertreters umgeschlüsselt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />

Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />

InvStG) (1)<br />

Wurde im Sommer 2011 ergebnisoffen diskutiert<br />

WM weist die Bruttoausschüttung aus<br />

Anrechenbare Quellensteuer ist anhand des ausgewiesenen<br />

Steuersatzes (ED212) zu ermitteln<br />

Aktuell werden einerseits die Gebühren in ED016B ausgewiesen,<br />

andererseits wird im Feld ED039A die Nettoausschüttung abzüglich<br />

Steuern und Gebühren ausgewiesen<br />

Soll am gegenwärtigem Ausweis festgehalten werden?<br />

Bsp.: WKN 881823, Samsung Electronics<br />

Div./Ertrag gesamt 0,219857 (ED008A)<br />

Einbeh. Kosten 0,02 (ED016B)<br />

Whrg. Nettobetrag DL US-Dollar<br />

Div./Ertrag Netto 0,151488 (ED039A)<br />

Anr. QSt.-Satz 15 (ED212)


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Berücksichtigung von Gebühren bei ADR/GDR/IDR-<br />

Ausschüttungen (§ 20 Abs. 4 EStG vs. § 20 Abs. 9<br />

InvStG) (2)<br />

Ergebnis:<br />

Das BMF hat in seinem Entwurf zu einem Schreiben zur Ausstellung<br />

von Steuerbescheinigungen vom 19. September 2012 der<br />

steuerlichen Berücksichtigung von ADR-Gebühren eine Absage<br />

erteilt (vgl. Rz. 6a, "... Die Höhe der zu bescheinigenden<br />

Kapitalerträge entspricht der Dividendenzahlung ..."). Das Thema<br />

wird daher nicht weiter verfolgt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1b<br />

EStG (1)<br />

Bsp: Halloren Schokoladenfabrik A0Z1R1<br />

Schuldner der Kapitalerträge ist der Emittent (Halloren), wenn kein<br />

inländisches Kreditinstitut oder kein inländisches<br />

Finanzdienstleistungsinstitut als auszahlende Stelle<br />

zwischengeschaltet ist<br />

Steuerbescheinigung Muster II ist vom Emittenten zu erstellen<br />

Zahlung erfolgt wohl direkt per Kasse oder per Überweisung Konto<br />

DWP wünscht einen Ertragsdatensatz zur Erstellung einer<br />

„Bescheinigung/Abrechnung“<br />

WM weist weiterhin in den Stammdaten die Zahlstelle als KapStabführende<br />

Stelle (GD234) aus<br />

In den Erträgen erfolgt der Ausweis Steuerabzug durch Emittent<br />

sowie zusätzlichem Hinweis mit Abwicklung direkt mit Titelinhaber<br />

Macht ein solcher Ausweis steuerlich Sinn?


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

<strong>Direktanlage</strong><br />

Direkte Zahlung an Gläubiger gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1b<br />

EStG (2)<br />

Ergebnis:<br />

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurde das Thema nicht erläutert.<br />

Nach Rücksprache mit dem BDB (im Nachgang) wurde der Ausweis<br />

der Zahlstellensteuer bestätigt.


WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Ende<br />

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