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travelite Kollektion 2013

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<strong>Kollektion</strong> 2/<strong>2013</strong><br />

Legende Icons<br />

4-Inlinerrollen-System<br />

Inlinerrollen<br />

Integrierte Kleidersackfunktion<br />

Auf Trolley aufsteckbar<br />

Garantie<br />

Die Produktion von <strong>travelite</strong> Produkten unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die jeweiligen<br />

Rohmaterialien und Accessoires werden, vor ihrer Verwendung, streng geprüft.<br />

Sollten Sie jedoch wider erwartend einmal Veranlassung zur Beanstandung eines <strong>travelite</strong>-<br />

Produktes haben, bitten wir Sie, Folgendes zu berücksichtigen:<br />

Die <strong>travelite</strong>-Garantielaufzeit beträgt, je nach Produkt, 2-3 Jahre (genaues entnehmen Sie<br />

bitte dem jeweiligen Garantiezettel) und gilt unter Berücksichtigung folgender Maßgaben:<br />

Gewicht<br />

Ein weiterer, unter den Fluggesellschaften nicht standardisierter Faktor, ist das zulässige<br />

Gesamtgewicht von Handgepäck. Dies rangiert, je nach Fluggesellschaft, zwischen<br />

5 und 12 Kilogramm. Wir empfehlen auch hier, im Vorfeld die genauen Vorgaben für<br />

Ihre spezielle Reise beim Reisebüro oder Beförderer abzufragen. Entsprechender Fokus<br />

auf niedriges Eigengewicht bei der Auswahl des Gepäckstücks selbst erlaubt Ihnen im<br />

Zweifelsfall eine höhere Zuladung.<br />

■ Lediglich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte können<br />

reklamiert werden.<br />

■ Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Unfälle, Säuren/chemische<br />

Lösungsmittel, extreme Temperaturen, Wasser, normale Abnutzung infolge Gebrauchs,<br />

oder auf unsachgemäßen Transport durch Dritte, etc. zurückzuführen sind, können<br />

verständlicherweise nicht anerkannt werden.<br />

■ Bei fehlerhafter Ware besteht ein Reklamationsrecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Fristen.<br />

In den Produktanhänger der <strong>travelite</strong>-Produkte ist eine Garantiekarte integriert. Die ausgefüllte,<br />

abgestempelte Garantiekarte dient, zusammen mit dem Kassenbon, als Kaufnachweis<br />

für die Garantie und ist bitte aufzubewahren. Sollte an dem fraglichen Produkt keine<br />

Garantiekarte befestigt gewesen sein, dient nur der Kassenbon als Kaufnachweis für die<br />

Garantie.<br />

Während der Garantielaufzeit ist, im Schadensfall, Ihr Fachhändler Ihr Ansprechpartner. Er<br />

wird Ihre Probleme lösen können. Aus organisatorischen Gründen müssen Reklamationen<br />

über den Handel abgewickelt werden.<br />

Folgende Empfehlungen möchten wir Ihnen gerne noch mit auf den Weg geben: Überprüfen<br />

Sie nach jeder Reise alle Ihre Gepäckstücke sofort noch in der Gepäckausgabe (ggf.<br />

noch vor dem Passieren der Zollabfertigung) auf Schäden. Sollten Sie Transportschäden<br />

feststellen, reklamieren Sie diese sofort mündlich und schriftlich beim Informationsstand<br />

Ihres Beförderers (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmer, etc.) und lassen Sie sich<br />

diese Schäden auch schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Anmeldung entstandener Schäden<br />

beim zuständigen Transporteur können Sie im Allgemeinen mit einer schnellen und<br />

großzügigen Regulierung rechnen. Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, hilft<br />

Ihnen sicherlich auch Ihr freundlicher Fachhändler bei der Erstellung eines Gutachtens/<br />

Kostenvoranschlages. Schließen Sie auch, wenn möglich, eine zusätzliche Gepäckversicherung<br />

ab.<br />

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Große Inlinerrollen<br />

Leichtmetall Gestänge<br />

Laptopfach<br />

Organizer<br />

Wäschefach<br />

Abschließbar (Schloss nicht grundsätzlich inklusive)<br />

Schuhfach<br />

Akteneinteilung<br />

Atmungsaktives Rückenpanel<br />

CD/MP3-Playertasche mit Kopfhörerausgang<br />

Rundum Erweiterungsfalte<br />

IATA Bordgepäckmaß (bis 25cm Tiefe)*<br />

TSA-Schloss<br />

Bordgepäckmaß (bis 20cm Tiefe)*<br />

*Vor jeder Reise empfehlen wir, die jeweilig zulässigen Abmessungen und Gewichte immer vorher mit Ihrem Beförderer abzuprüfen.<br />

Getestete Qualität<br />

Sämtliche Trolleys und Trolley Reisetaschen von <strong>travelite</strong> durchlaufen in der Entwicklung ein strenges Testprogramm.<br />

Wichtige Informationen<br />

!<br />

Bordgepäck<br />

Aufgegebenes Fluggepäck<br />

Abhängig von der befördernden Fluglinie wird Gepäck entweder nach dem Gesamtgewichts-<br />

oder Stückprinzip befördert. Auch gilt es, bei vielen Beförderern auf die inzwischen<br />

eingeführte sogenannte “maximale Größe für aufgegebenes Gepäck” zu achten.<br />

Gesamtgewichtsprinzip<br />

Dies bedeutet, es dürfen bis zu einem gewissen Gesamtgewicht mehrere Gepäckstücke<br />

frei aufgegeben werden, deren Einzelgewichte in Summe addiert ein definiertes<br />

maximales Gesamtgewicht nicht überschreiten dürfen. Je nach Buchungsklasse<br />

gibt es meist unterschiedliche maximale Gesamtgewichtslimits. Wird dieses Limit<br />

überschritten, hat der Beförderer das Recht, Übergepäckgebühren zu verlangen.<br />

Stückprinzip<br />

Dies bedeutet, es darf eine klar definierte Stückzahl an Gepäckstücken frei aufgegeben<br />

werden. Das maximale Gewicht dieser Gepäckstücke ist zusätzlich, je nach Klasse<br />

unterschiedlich, nach oben begrenzt. Beispielsweise dürfen aktuell in der Economy<br />

Klasse der Lufthansa Passagiere je ein Gepäckstück à max. 23 kg kostenfrei einchecken,<br />

in der Business Klasse je zwei Gepäckstücke à 23 kg.<br />

Maximale Größe<br />

Viele Fluggesellschaften setzen inzwischen eine Obergrenze bezüglich der Abmessungen<br />

aufzugebenen Gepäcks. Liegt man darüber, können Sperrgepäckaufschläge<br />

erhoben werden. So setzt zum Beispiel die Lufthansa als eine von vielen Airlines auf<br />

die sogenannte “158-cm-Regel”. Solange Höhe, Breite und Tiefe des Gepäckstückes<br />

addiert kleiner/gleich 158 cm sind, ist das Gepäckstück kein Sperrgepäck. Ist beispielsweise<br />

ein Koffer 70cm hoch, 45 cm breit und 25 cm tief, ergibt sich in Summe ein Maß<br />

von 140 cm. Somit wäre dieser Koffer kein Sperrgepäck.<br />

Vor dem Erwerb eines neuen Gepäcks bzw. dem Antritt einer Reise empfehlen wir,<br />

im Vorfeld die genauen Vorgaben beim jeweiligen Reisebüro oder Beförderer abzufragen,<br />

damit das ausgewählte Produkt maßgerecht auf die jeweiligen Bedürfnisse<br />

abgestimmt ist.<br />

Räder<br />

30-50 km auf verschiedenen Bodentypen<br />

Griffe<br />

bis 5.000 Hebevorgänge in beladenem Zustand<br />

Stabilität<br />

freier Fall (aus 1,2 m) auf harten Boden auf jede Seite<br />

Gestänge<br />

2.800 Auszugvorgänge beladen<br />

Vor dem Kauf gilt es, Bordgepäck in zwei kritischen Bereichen zu prüfen:<br />

Maße<br />

Was die Größenbeschränkungen von Kabinengepäck angeht, ist im Regelfall, wenn<br />

nicht anderweitig reglementiert, die maximal zulässige Größe 56 cm (Länge) mal<br />

45 cm (Breite) mal 25 cm (Tiefe). Dies sind die Standardmaße des Internationalen<br />

Airline Verbandes (IATA). Allerdings sollten Sie sich nicht generell und in letzter Konsequenz<br />

auf diese Angaben verlassen, denn viele Fluggesellschaften operieren mit<br />

ihren eigenen Vorgaben. Beispielsweise liegt das Reglement der Fluggesellschaften<br />

Lufthansa, Germanwings und RyanAir bei 55 cm (Länge) mal 40 cm (Breite) mal<br />

20 cm (Tiefe).

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