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Die Raumordnung auf Bundesebene - Landesentwicklung

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<strong>Die</strong> <strong>Raumordnung</strong><br />

<strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />

- neue Rahmensetzungen<br />

zwischen<br />

Leitbildern und<br />

ROG-Novelle<br />

Ministerialdirigent<br />

Dr. Wolfgang Preibisch,<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Wichtige Aktivitäten zur <strong>Raumordnung</strong><br />

in dieser Legislaturperiode<br />

Überblick:<br />

1. Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />

2. <strong>Die</strong> Territoriale Agenda als Ergebnis<br />

der deutschen EU-Ratspräsidentschaft<br />

3. Neues <strong>Raumordnung</strong>sgesetz (ROG)<br />

4. Aufstellung eines <strong>Raumordnung</strong>splans<br />

für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />

„ Leitbilder und Handlungsstrategien<br />

für die <strong>Raumordnung</strong> in Deutschland“<br />

Am 30. Juni 2006 von den für die <strong>Raumordnung</strong><br />

zuständigen Ministern des Bundes und der Länder<br />

beschlossen.<br />

Erneuerung des seit 1993 gültigen<br />

"<strong>Raumordnung</strong>spolitischen Orientierungsrahmens"<br />

und des seit 1995 geltenden<br />

"<strong>Raumordnung</strong>spolitischen Handlungsrahmens"<br />

Ergebnis eines gründlichen Diskussionsprozesses<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />

> Keine <strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />

> Jedoch bundesweite <strong>Raumordnung</strong><br />

> Für Länder und Bund<br />

> Entwicklungsstrategie für Städte und Gemeinden<br />

> <strong>Die</strong> Leitbilder halten Aufgabenschwerpunkte<br />

der nächsten Jahre fest<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Leitbilder für die Raumentwicklung (2006)<br />

Hintergrund:<br />

Neue Herausforderungen, die sich in den Raum hinein<br />

abbilden:<br />

• Globalisierung und europäische Integration<br />

• Stärkung von Wachstum und Beschäftigung<br />

• Demografischer Wandel<br />

• Nutzungsansprüche und Umgang mit der<br />

Ressource „Grund und Boden“<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />

Drei neue Leitbilder der <strong>Raumordnung</strong><br />

1. Wachstum und Innovation<br />

2. Sicherung der Daseinsvorsorge<br />

3. Ressourcen<br />

bewahren,<br />

Kulturlandschaften<br />

gestalten<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Metropolregionen<br />

Neue Leitbilder<br />

in den<br />

für<br />

Leitbildern<br />

die Raumentwicklung<br />

Leitbilder stehen gleichberechtigt nebeneinander<br />

Leitbilder richten sich an alle Räume<br />

Sie beinhalten :<br />

sowohl eine wachstums- und innovationsfördernde Politik<br />

als auch eine Ausgleichspolitik für strukturschwache und periphere Räume<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Metropolregionen<br />

Neue Leitbilder<br />

in den<br />

für<br />

Leitbildern<br />

die Raumentwicklung<br />

Ziele der neuen Leitbilder<br />

> Ausgewogenheit zwischen<br />

Entwicklung, Ordnung und<br />

Ausgleich<br />

> Mindeststandards und<br />

zumutbare Erreichbarkeit<br />

> Abwägung konkurrierender<br />

Nutzungsansprüche<br />

an den Raum<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Metropolregionen<br />

Neue Leitbilder<br />

in den<br />

für<br />

Leitbildern<br />

die Raumentwicklung<br />

<strong>Die</strong> Leitbilder …<br />

• stärken Städte und Metropolregionen als Motoren<br />

von Wachstum und Innovation<br />

• sichern die Entwicklung gleichwertiger<br />

Lebensverhältnisse in Stadt und Land<br />

• unterstützen die Regionen bei Bewältigung<br />

des demografischen Wandels<br />

• befördern das Miteinander der Regionen,<br />

von Stadt und Land<br />

• verfolgen die Vereinbarkeit von<br />

Schutz, Nutzung und Gestaltung<br />

vielfältiger Landschaften<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Die</strong> Territoriale Agenda der EU<br />

Ergebnis der deutschen<br />

EU-Ratspräsidentschaft<br />

am 24./25. Mai 2007 verabschiedet<br />

Ziel:<br />

• durch integrierte<br />

Raumentwicklungspolitik<br />

• die Potenziale der Regionen<br />

und Städte Europas<br />

• für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum<br />

und mehr<br />

Beschäftigung mobilisieren.<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Territoriale Agenda<br />

• Erarbeitet im Dialog mit Akteuren und<br />

Interessenvertretern räumlicher<br />

Entwicklungspolitiken<br />

• Ergebnis eines Prozesses, der <strong>auf</strong><br />

dem Informellen Ministertreffen<br />

2004 in Rotterdam begann<br />

• Soll helfen, Skepsis der Bürger<br />

gegenüber EU abzubauen<br />

• Verzahnung von Stadt- und<br />

Raumentwicklungspolitik,<br />

vgl. Leipzig Charta<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Territoriale Agenda<br />

Wichtige Anliegen der territorialen Agenda<br />

• Erweiterung der Wachstumszonen im<br />

Sinne eines polyzentrischen Systems<br />

• Stärkung der grenzüberschreitenden<br />

und transnationalen Zusammenarbeit<br />

• Raumentwicklung durch<br />

Zusammenwirken von Wirtschaft,<br />

Wissenschaft, gesellschaftlichen<br />

Gruppen und Verwaltung<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Territoriale Agenda<br />

Vielfältige Umsetzungsaktivitäten,<br />

zum Beispiel:<br />

• Aktionsprogramm der EU-<br />

<strong>Raumordnung</strong>sminister<br />

• Charta „Wirtschaft und Raum“<br />

• EU-Grünbuch zur<br />

territorialen Kohäsion<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neues <strong>Raumordnung</strong>sgesetz des Bundes<br />

Wichtigstes<br />

Gesetzgebungsvorhaben:<br />

Neufassung des<br />

<strong>Raumordnung</strong>sgesetzes<br />

Auslöser Föderalismusreform<br />

In Kraft getreten<br />

am 1. September 2006<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Auslöser Föderalismusreform<br />

Rahmengesetzgebungskompetenz ist entfallen<br />

o <strong>Raumordnung</strong> gehört jetzt zur<br />

konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz<br />

(Art 74 Abs 1 Nr. 31 GG)<br />

o Abweichungsrecht der Länder<br />

nach Art 72 Abs. 3 GG<br />

- verdrängt „Bundesrecht bricht Landesrecht“, Art 31 GG<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Stehen wir vor einer Rechtszersplitterung?<br />

Bund und Länder bemühten sich um neues ROG,<br />

das den Ländern wenig Anlass zur Abweichung gibt<br />

o Der Bund stimmte den neuen Entwurf intensiv mit den<br />

Ländern ab<br />

Abstimmung auch im Rahmen eines Planspiels,<br />

noch während des Gesetzgebungsverfahrens.<br />

Regionaler Planungsverband Westsachsen wirkte am Planspiel mit<br />

o Der neue Entwurf orientiert sich weitgehend am<br />

bisherigen Recht<br />

o Bund trifft in einigen Bereichen nur Teilregelungen und<br />

überlässt Ländern Bereiche zur Regelung<br />

> ergänzendes Recht (vgl. § 28 Abs. 3 ROG)<br />

> ein Hauch von „Rahmengesetzgebung“ besteht weiter<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Was ist neu im neuen ROG?<br />

Wie reagiert<br />

das Gesetz<br />

<strong>auf</strong> neue<br />

Herausforderungen?<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Akzente bei den Grundsätzen<br />

<strong>Die</strong> Grundsätze der <strong>Raumordnung</strong> (§ 2)<br />

wurden überarbeitet.<br />

Sie wurden insbesondere angepasst an die<br />

„ Leitbilder und Handlungsstrategien<br />

für die <strong>Raumordnung</strong> in Deutschland“<br />

o Betonung des demografischen Wandels,<br />

Wohnbedarf wird nur noch in Begründung angesprochen,<br />

Konzentration der Siedlungstätigkeit (Infrastruktur).<br />

o Primat der Innenentwicklung ausdrücklich angesprochen<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Neue Akzente bei den Grundsätzen<br />

Schutz kritischer Infrastrukturen als neuer Belang<br />

Akzentuierung des Klimaschutzes,<br />

Aspekte:<br />

erneuerbare Energien, sparsame Energieausnutzung,<br />

Senken für klimaschädliche Stoffe, Anpassung an<br />

Klimaveränderung<br />

Hervorhebung von Stadt-Land-Partnerschaften<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Was ist neu im Abschnitt 2<br />

<strong>Raumordnung</strong> in den Ländern?<br />

<strong>Die</strong> Umweltprüfung wird vollständig<br />

im neuen Gesetz geregelt<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung wird<br />

unmittelbar und vollständig umgesetzt (§ 9 ROG).<br />

Vorbild ist Baugesetzbuch.<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Was ist neu im Abschnitt 2<br />

<strong>Raumordnung</strong> in den Ländern?<br />

<strong>Die</strong> Planerhaltung wird ausgebaut (§ 12 ROG).<br />

Vorbild Baugesetzbuch<br />

Unberührt bleibt Recht der Aufsichtsbehörden,<br />

Fehler während des Aufstellungsverfahrens zu rügen und<br />

<strong>auf</strong> korrektes Vorgehen hinzuwirken<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Was ist neu im Abschnitt 3<br />

<strong>Raumordnung</strong> im Bund ?<br />

Bund soll Grundsätze der <strong>Raumordnung</strong> konkretisieren<br />

können (§ 17 Abs. 1 ROG).<br />

Das neue Instrument soll das Instrument der Leitbilder ergänzen.<br />

Form: <strong>Raumordnung</strong>splan<br />

Gedacht ist an Konkretisierung einzelner Grundsätze<br />

Kriterium:<br />

„für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets“,<br />

nicht der Teilräume.<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Was ist neu im Abschnitt 3<br />

<strong>Raumordnung</strong> im Bund ?<br />

Bund soll länderübergreifende Standortkonzepte für See-,<br />

Binnen- und Flughäfen <strong>auf</strong>stellen können – als Grundlage<br />

für Bundesverkehrwegeplan (§ 17 Abs. 2 ROG).<br />

o Beispiel für Bedarf:<br />

Länder wollen viele Regionalflughäfen ausbauen und fordern von<br />

Bund Erschließung mit Bundesverkehrswegen.<br />

o Keine Bindung für Länder,<br />

sondern nur für Bundesverkehrswegeplanung.<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Stand des Gesetzgebungsverfahrens<br />

o 13. November 2008: Deutscher Bundestag<br />

beschließt neues ROG<br />

o<br />

19. Dezember 2008: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss<br />

nicht an<br />

o<br />

22. Dezember 2008: Bundespräsident fertigt aus<br />

o<br />

30. Dezember 2008: Verkündung im Bundesgesetzblatt<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


Inkrafttreten (Artikel 9 des GeROG)<br />

Neue Vorgaben der Föderalismusreform:<br />

Nur was allein für den Bund gilt,<br />

konnte sofort am 31. Dezember 2008 in Kraft treten:<br />

das sind die Regelungen des Abschnitts 3<br />

Alle anderen Vorschriften treten erst nach sechs Monaten<br />

am 30. Juni 2009 in Kraft:<br />

damit die Länder mit Geltung für ihr Land<br />

abweichendes Recht setzen können<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />

(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />

Zur deutschen<br />

AWZ gehören …<br />

in der Nordsee<br />

28.600 km²<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />

(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />

Zur deutschen<br />

AWZ gehören …<br />

in der Ostsee<br />

4.500 km²<br />

AWZ insgesamt<br />

33.100 km².<br />

Das entspricht der<br />

Fläche von NRW<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />

(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />

Hintergrund für den<br />

<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ:<br />

zunehmende Nutzungskonflikte<br />

<strong>auf</strong> dem Meer<br />

insbesondere zwischen der flächenintensiven<br />

Offshore-Windenergienutzung<br />

und:<br />

dem Meeresumweltschutz,<br />

der Schifffahrt,<br />

der Fischerei,<br />

der Rohstoffgewinnung,<br />

der Nutzung für Seekabel und Rohrleitungen.<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />

(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />

Rechtsform: <strong>Raumordnung</strong>splan,<br />

der durch Rechtsverordnung <strong>auf</strong>gestellt wird<br />

aktueller Stand:<br />

Nach erstem Beteiligungsverfahren<br />

überarbeiteter Entwurf liegt vor.<br />

Er wird in der Bundesregierung abgestimmt<br />

Nächster Schritt:<br />

Neues Beteiligungsverfahren<br />

Beteiligte:<br />

Behörden, Öffentlichkeit, Verbände, Bundesländer, Anrainerstaaten.<br />

Ziel: Inkrafttreten im Sommer 2009<br />

<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch


<strong>Die</strong> <strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />

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<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch

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