Die Raumordnung auf Bundesebene - Landesentwicklung
Die Raumordnung auf Bundesebene - Landesentwicklung
Die Raumordnung auf Bundesebene - Landesentwicklung
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<strong>Die</strong> <strong>Raumordnung</strong><br />
<strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />
- neue Rahmensetzungen<br />
zwischen<br />
Leitbildern und<br />
ROG-Novelle<br />
Ministerialdirigent<br />
Dr. Wolfgang Preibisch,<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Wichtige Aktivitäten zur <strong>Raumordnung</strong><br />
in dieser Legislaturperiode<br />
Überblick:<br />
1. Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />
2. <strong>Die</strong> Territoriale Agenda als Ergebnis<br />
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft<br />
3. Neues <strong>Raumordnung</strong>sgesetz (ROG)<br />
4. Aufstellung eines <strong>Raumordnung</strong>splans<br />
für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />
„ Leitbilder und Handlungsstrategien<br />
für die <strong>Raumordnung</strong> in Deutschland“<br />
Am 30. Juni 2006 von den für die <strong>Raumordnung</strong><br />
zuständigen Ministern des Bundes und der Länder<br />
beschlossen.<br />
Erneuerung des seit 1993 gültigen<br />
"<strong>Raumordnung</strong>spolitischen Orientierungsrahmens"<br />
und des seit 1995 geltenden<br />
"<strong>Raumordnung</strong>spolitischen Handlungsrahmens"<br />
Ergebnis eines gründlichen Diskussionsprozesses<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />
> Keine <strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />
> Jedoch bundesweite <strong>Raumordnung</strong><br />
> Für Länder und Bund<br />
> Entwicklungsstrategie für Städte und Gemeinden<br />
> <strong>Die</strong> Leitbilder halten Aufgabenschwerpunkte<br />
der nächsten Jahre fest<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Leitbilder für die Raumentwicklung (2006)<br />
Hintergrund:<br />
Neue Herausforderungen, die sich in den Raum hinein<br />
abbilden:<br />
• Globalisierung und europäische Integration<br />
• Stärkung von Wachstum und Beschäftigung<br />
• Demografischer Wandel<br />
• Nutzungsansprüche und Umgang mit der<br />
Ressource „Grund und Boden“<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Leitbilder für die Raumentwicklung<br />
Drei neue Leitbilder der <strong>Raumordnung</strong><br />
1. Wachstum und Innovation<br />
2. Sicherung der Daseinsvorsorge<br />
3. Ressourcen<br />
bewahren,<br />
Kulturlandschaften<br />
gestalten<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Metropolregionen<br />
Neue Leitbilder<br />
in den<br />
für<br />
Leitbildern<br />
die Raumentwicklung<br />
Leitbilder stehen gleichberechtigt nebeneinander<br />
Leitbilder richten sich an alle Räume<br />
Sie beinhalten :<br />
sowohl eine wachstums- und innovationsfördernde Politik<br />
als auch eine Ausgleichspolitik für strukturschwache und periphere Räume<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Metropolregionen<br />
Neue Leitbilder<br />
in den<br />
für<br />
Leitbildern<br />
die Raumentwicklung<br />
Ziele der neuen Leitbilder<br />
> Ausgewogenheit zwischen<br />
Entwicklung, Ordnung und<br />
Ausgleich<br />
> Mindeststandards und<br />
zumutbare Erreichbarkeit<br />
> Abwägung konkurrierender<br />
Nutzungsansprüche<br />
an den Raum<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Metropolregionen<br />
Neue Leitbilder<br />
in den<br />
für<br />
Leitbildern<br />
die Raumentwicklung<br />
<strong>Die</strong> Leitbilder …<br />
• stärken Städte und Metropolregionen als Motoren<br />
von Wachstum und Innovation<br />
• sichern die Entwicklung gleichwertiger<br />
Lebensverhältnisse in Stadt und Land<br />
• unterstützen die Regionen bei Bewältigung<br />
des demografischen Wandels<br />
• befördern das Miteinander der Regionen,<br />
von Stadt und Land<br />
• verfolgen die Vereinbarkeit von<br />
Schutz, Nutzung und Gestaltung<br />
vielfältiger Landschaften<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Die</strong> Territoriale Agenda der EU<br />
Ergebnis der deutschen<br />
EU-Ratspräsidentschaft<br />
am 24./25. Mai 2007 verabschiedet<br />
Ziel:<br />
• durch integrierte<br />
Raumentwicklungspolitik<br />
• die Potenziale der Regionen<br />
und Städte Europas<br />
• für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum<br />
und mehr<br />
Beschäftigung mobilisieren.<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Territoriale Agenda<br />
• Erarbeitet im Dialog mit Akteuren und<br />
Interessenvertretern räumlicher<br />
Entwicklungspolitiken<br />
• Ergebnis eines Prozesses, der <strong>auf</strong><br />
dem Informellen Ministertreffen<br />
2004 in Rotterdam begann<br />
• Soll helfen, Skepsis der Bürger<br />
gegenüber EU abzubauen<br />
• Verzahnung von Stadt- und<br />
Raumentwicklungspolitik,<br />
vgl. Leipzig Charta<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Territoriale Agenda<br />
Wichtige Anliegen der territorialen Agenda<br />
• Erweiterung der Wachstumszonen im<br />
Sinne eines polyzentrischen Systems<br />
• Stärkung der grenzüberschreitenden<br />
und transnationalen Zusammenarbeit<br />
• Raumentwicklung durch<br />
Zusammenwirken von Wirtschaft,<br />
Wissenschaft, gesellschaftlichen<br />
Gruppen und Verwaltung<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Territoriale Agenda<br />
Vielfältige Umsetzungsaktivitäten,<br />
zum Beispiel:<br />
• Aktionsprogramm der EU-<br />
<strong>Raumordnung</strong>sminister<br />
• Charta „Wirtschaft und Raum“<br />
• EU-Grünbuch zur<br />
territorialen Kohäsion<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neues <strong>Raumordnung</strong>sgesetz des Bundes<br />
Wichtigstes<br />
Gesetzgebungsvorhaben:<br />
Neufassung des<br />
<strong>Raumordnung</strong>sgesetzes<br />
Auslöser Föderalismusreform<br />
In Kraft getreten<br />
am 1. September 2006<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Auslöser Föderalismusreform<br />
Rahmengesetzgebungskompetenz ist entfallen<br />
o <strong>Raumordnung</strong> gehört jetzt zur<br />
konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz<br />
(Art 74 Abs 1 Nr. 31 GG)<br />
o Abweichungsrecht der Länder<br />
nach Art 72 Abs. 3 GG<br />
- verdrängt „Bundesrecht bricht Landesrecht“, Art 31 GG<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Stehen wir vor einer Rechtszersplitterung?<br />
Bund und Länder bemühten sich um neues ROG,<br />
das den Ländern wenig Anlass zur Abweichung gibt<br />
o Der Bund stimmte den neuen Entwurf intensiv mit den<br />
Ländern ab<br />
Abstimmung auch im Rahmen eines Planspiels,<br />
noch während des Gesetzgebungsverfahrens.<br />
Regionaler Planungsverband Westsachsen wirkte am Planspiel mit<br />
o Der neue Entwurf orientiert sich weitgehend am<br />
bisherigen Recht<br />
o Bund trifft in einigen Bereichen nur Teilregelungen und<br />
überlässt Ländern Bereiche zur Regelung<br />
> ergänzendes Recht (vgl. § 28 Abs. 3 ROG)<br />
> ein Hauch von „Rahmengesetzgebung“ besteht weiter<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Was ist neu im neuen ROG?<br />
Wie reagiert<br />
das Gesetz<br />
<strong>auf</strong> neue<br />
Herausforderungen?<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Akzente bei den Grundsätzen<br />
<strong>Die</strong> Grundsätze der <strong>Raumordnung</strong> (§ 2)<br />
wurden überarbeitet.<br />
Sie wurden insbesondere angepasst an die<br />
„ Leitbilder und Handlungsstrategien<br />
für die <strong>Raumordnung</strong> in Deutschland“<br />
o Betonung des demografischen Wandels,<br />
Wohnbedarf wird nur noch in Begründung angesprochen,<br />
Konzentration der Siedlungstätigkeit (Infrastruktur).<br />
o Primat der Innenentwicklung ausdrücklich angesprochen<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Neue Akzente bei den Grundsätzen<br />
Schutz kritischer Infrastrukturen als neuer Belang<br />
Akzentuierung des Klimaschutzes,<br />
Aspekte:<br />
erneuerbare Energien, sparsame Energieausnutzung,<br />
Senken für klimaschädliche Stoffe, Anpassung an<br />
Klimaveränderung<br />
Hervorhebung von Stadt-Land-Partnerschaften<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Was ist neu im Abschnitt 2<br />
<strong>Raumordnung</strong> in den Ländern?<br />
<strong>Die</strong> Umweltprüfung wird vollständig<br />
im neuen Gesetz geregelt<br />
<strong>Die</strong> Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung wird<br />
unmittelbar und vollständig umgesetzt (§ 9 ROG).<br />
Vorbild ist Baugesetzbuch.<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Was ist neu im Abschnitt 2<br />
<strong>Raumordnung</strong> in den Ländern?<br />
<strong>Die</strong> Planerhaltung wird ausgebaut (§ 12 ROG).<br />
Vorbild Baugesetzbuch<br />
Unberührt bleibt Recht der Aufsichtsbehörden,<br />
Fehler während des Aufstellungsverfahrens zu rügen und<br />
<strong>auf</strong> korrektes Vorgehen hinzuwirken<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Was ist neu im Abschnitt 3<br />
<strong>Raumordnung</strong> im Bund ?<br />
Bund soll Grundsätze der <strong>Raumordnung</strong> konkretisieren<br />
können (§ 17 Abs. 1 ROG).<br />
Das neue Instrument soll das Instrument der Leitbilder ergänzen.<br />
Form: <strong>Raumordnung</strong>splan<br />
Gedacht ist an Konkretisierung einzelner Grundsätze<br />
Kriterium:<br />
„für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets“,<br />
nicht der Teilräume.<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Was ist neu im Abschnitt 3<br />
<strong>Raumordnung</strong> im Bund ?<br />
Bund soll länderübergreifende Standortkonzepte für See-,<br />
Binnen- und Flughäfen <strong>auf</strong>stellen können – als Grundlage<br />
für Bundesverkehrwegeplan (§ 17 Abs. 2 ROG).<br />
o Beispiel für Bedarf:<br />
Länder wollen viele Regionalflughäfen ausbauen und fordern von<br />
Bund Erschließung mit Bundesverkehrswegen.<br />
o Keine Bindung für Länder,<br />
sondern nur für Bundesverkehrswegeplanung.<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Stand des Gesetzgebungsverfahrens<br />
o 13. November 2008: Deutscher Bundestag<br />
beschließt neues ROG<br />
o<br />
19. Dezember 2008: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss<br />
nicht an<br />
o<br />
22. Dezember 2008: Bundespräsident fertigt aus<br />
o<br />
30. Dezember 2008: Verkündung im Bundesgesetzblatt<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
Inkrafttreten (Artikel 9 des GeROG)<br />
Neue Vorgaben der Föderalismusreform:<br />
Nur was allein für den Bund gilt,<br />
konnte sofort am 31. Dezember 2008 in Kraft treten:<br />
das sind die Regelungen des Abschnitts 3<br />
Alle anderen Vorschriften treten erst nach sechs Monaten<br />
am 30. Juni 2009 in Kraft:<br />
damit die Länder mit Geltung für ihr Land<br />
abweichendes Recht setzen können<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />
(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />
Zur deutschen<br />
AWZ gehören …<br />
in der Nordsee<br />
28.600 km²<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />
(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />
Zur deutschen<br />
AWZ gehören …<br />
in der Ostsee<br />
4.500 km²<br />
AWZ insgesamt<br />
33.100 km².<br />
Das entspricht der<br />
Fläche von NRW<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />
(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />
Hintergrund für den<br />
<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ:<br />
zunehmende Nutzungskonflikte<br />
<strong>auf</strong> dem Meer<br />
insbesondere zwischen der flächenintensiven<br />
Offshore-Windenergienutzung<br />
und:<br />
dem Meeresumweltschutz,<br />
der Schifffahrt,<br />
der Fischerei,<br />
der Rohstoffgewinnung,<br />
der Nutzung für Seekabel und Rohrleitungen.<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Raumordnung</strong>splan für die AWZ<br />
(deutsche ausschließliche Wirtschaftszone)<br />
Rechtsform: <strong>Raumordnung</strong>splan,<br />
der durch Rechtsverordnung <strong>auf</strong>gestellt wird<br />
aktueller Stand:<br />
Nach erstem Beteiligungsverfahren<br />
überarbeiteter Entwurf liegt vor.<br />
Er wird in der Bundesregierung abgestimmt<br />
Nächster Schritt:<br />
Neues Beteiligungsverfahren<br />
Beteiligte:<br />
Behörden, Öffentlichkeit, Verbände, Bundesländer, Anrainerstaaten.<br />
Ziel: Inkrafttreten im Sommer 2009<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch
<strong>Die</strong> <strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong><br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />
<strong>Raumordnung</strong> <strong>auf</strong> <strong>Bundesebene</strong> Wolfgang Preibisch