24.04.2014 Aufrufe

steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich

steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich

steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Bedeutung<br />

<strong>von</strong> Kunst- <strong>und</strong><br />

Kultursponsor<strong>in</strong>g<br />

als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit<br />

steht außer Frage.<br />

Der Nutzen etwa im Bereich der<br />

unternehmerischen Selbstdarstellung,<br />

der Kontaktpflege mit spezifischen<br />

AbnehmerInnengruppen <strong>und</strong> anderen<br />

PartnerInnen des Unternehmens sowie<br />

der MitarbeiterInnenmotivation ist <strong>in</strong><br />

der heimischen Wirtschaft mittlerweile<br />

anerkannt.<br />

Durch den ständig steigenden<br />

Kostendruck kommt der Möglichkeit,<br />

solche Ausgaben auch steuerlich zu<br />

verwerten, wachsende Bedeutung zu.<br />

HERAUSGEBER<br />

KulturKontakt Austria<br />

1010 Wien, Universitätsstraße 5<br />

t +43 1 523 87 65-47<br />

f +43 1 523 87 65-50<br />

www.kulturkontakt.or.at<br />

REDAKTION<br />

Annemarie Türk<br />

PRODUKTION<br />

KKA/PR+Market<strong>in</strong>g<br />

GESTALTUNG<br />

Dechant Grafische Arbeiten<br />

DRUCK<br />

REMApr<strong>in</strong>t<br />

WEBTIPP<br />

www.kulturkontakt.or.at/sponsor<strong>in</strong>g<br />

Diese Datenbank ist e<strong>in</strong> Angebot an Österreichs<br />

Kulturschaffende, sich e<strong>in</strong>en Überblick<br />

über die verschiedenen Wettbewerbe <strong>und</strong><br />

Preise zu verschaffen, die <strong>von</strong> österreichischen<br />

Unternehmen ausgeschrieben werden.<br />

STEUERLICHE<br />

ASPEKTE<br />

VON<br />

KUNST- UND<br />

KULTURSPONSORING<br />

IN ÖSTERREICH<br />

Mit Unterstützung durch das<br />

FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH<br />

Mag. Wolfgang Nowak<br />

Prof<strong>und</strong>ia Wirtschaftstreuhand GmbH<br />

1200 Wien, Treustraße 29<br />

t +43 1 334 28 60<br />

office@prof<strong>und</strong>ia.net<br />

www.prof<strong>und</strong>ia.net<br />

ULTUR<br />

ontakt<br />

AUSTRIA


1<br />

SPONSORLEISTUNGEN<br />

2<br />

ANKAUF VON<br />

KUNSTWERKEN<br />

3<br />

SPENDEN<br />

4<br />

PRIVATSTIFTUNGEN<br />

Sponsorausgaben s<strong>in</strong>d dadurch gekennzeichnet, dass<br />

für deren <strong>steuerliche</strong> Anerkennung e<strong>in</strong>e Gegenleistung<br />

des/der Gesponserten <strong>in</strong> Form <strong>von</strong> Werbeleistungen für<br />

den Sponsor gefordert wird.<br />

Kunst- <strong>und</strong> Kultursponsor<strong>in</strong>g:<br />

Für Veranstaltungen kultureller Art gilt nach wie vor<br />

der »Sponsorerlass« aus dem Jahre 1987. Da der/die<br />

VeranstalterIn meist nur e<strong>in</strong>geschränkte Möglichkeiten<br />

hat, für den/die SponsorIn als WerbeträgerIn (z.B. mit<br />

Plakaten <strong>in</strong> der Nähe der Bühne) aufzutreten, wird etwa<br />

im Vergleich zum Sportsponsor<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> weniger strenger<br />

Maßstab h<strong>in</strong>sichtlich der Erbr<strong>in</strong>gung der Gegenleistung<br />

angelegt. Es soll jedoch e<strong>in</strong>e breite öffentliche Werbewirkung<br />

mit der Sponsortätigkeit erzielt werden.<br />

So genügt es etwa nicht, dass der/die SponsorIn lediglich<br />

im Programmheft genannt wird, vielmehr muss auch <strong>in</strong><br />

der Firmenwerbung (z.B. Inserat- oder Plakatwerbung)<br />

auf die Sponsortätigkeit h<strong>in</strong>gewiesen oder darüber <strong>in</strong><br />

den Massenmedien redaktionell berichtet werden.<br />

Man kann da<strong>von</strong> ausgehen, dass Sponsorbeiträge an<br />

etablierte VeranstalterInnen, Institutionen oder<br />

KünstlerInnen aus <strong>steuerliche</strong>r Sicht wegen der meist<br />

größeren Breitenwirkung unproblematischer s<strong>in</strong>d.<br />

Sponsorzahlungen an KünstlerInnen bzw. VeranstalterInnen<br />

unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich der Umsatzsteuer. Kle<strong>in</strong>unternehmer<br />

(Jahresumsatz unter netto EUR 30.000) bzw.<br />

geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>e können da<strong>von</strong> ausgenommen se<strong>in</strong>.<br />

Da es sich nicht um e<strong>in</strong>e künstlerische Leistung, sondern<br />

um e<strong>in</strong>e Werbeleistung handelt, beträgt der Steuersatz<br />

20 %. Sofern das sponsernde Unternehmen e<strong>in</strong>e Rechnung<br />

mit Ausweis der Umsatzsteuer erhält, kann es diese <strong>in</strong> der<br />

Regel als Vorsteuer beim F<strong>in</strong>anzamt geltend machen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass diese – wenn<br />

unbeschädigt – nicht an Wert verlieren<br />

<strong>und</strong> daher deren Kosten nicht abgesetzt<br />

werden können. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen wird<br />

e<strong>in</strong> Wertverzehr unterstellt werden können.<br />

Wohl aber können UnternehmerInnen e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellte Umsatzsteuer (10 %)<br />

mit dem F<strong>in</strong>anzamt rückverrechnen.<br />

Als steuerlich <strong>in</strong>teressante Variante<br />

bietet sich die Anmietung <strong>von</strong> Kunstwerken<br />

für den Betrieb an. Verbirgt sich dah<strong>in</strong>ter<br />

nicht e<strong>in</strong> Kauf, so s<strong>in</strong>d die Mietzahlungen<br />

steuerlich absetzbar.<br />

Die folgenden Kriterien sprechen für Miete:<br />

· kurze Mietdauer<br />

· ke<strong>in</strong>e Kaufoption<br />

· wirtschaftliches Risiko liegt<br />

bei der/dem VermieterIn<br />

Mietzahlungen decken bei weitem nicht<br />

die Kosten des Kunstwerks <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d nicht<br />

höher als e<strong>in</strong> <strong>von</strong> den B<strong>und</strong>esmuseen<br />

verlangtes Mietentgelt.<br />

Stellt sich die »Anmietung« als Kauf<br />

auf Raten dar, können die Leas<strong>in</strong>graten<br />

steuerlich nicht abgesetzt werden.<br />

Hierbei handelt es sich um Ausgaben ohne<br />

jegliche Gegenleistung <strong>von</strong> Seiten des/der<br />

Geförderten. Die <strong>steuerliche</strong> Absetzbarkeit<br />

dieser Form der privaten, d.h. nichtstaatlichen<br />

Kunstförderung ist eng begrenzt <strong>und</strong><br />

beschränkt sich auf Forschungsaufgaben<br />

sowie Erwachsenenbildung <strong>und</strong> damit<br />

zusammenhängende wissenschaftliche<br />

Publikationen bzw. Dokumentationen. Sie<br />

ist derzeit <strong>in</strong>sbesondere für Zuwendungen<br />

an öffentlich-rechtliche Museen sowie an<br />

private Museen mit Sammlungen <strong>von</strong> gesamtösterreichischer<br />

Bedeutung, an das<br />

B<strong>und</strong>esdenkmalamt, an die Österreichische<br />

Nationalbibliothek, an Kunsthochschulen<br />

<strong>und</strong> an die Akademie der bildenden Künste<br />

mit <strong>steuerliche</strong>r Wirkung möglich. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

können nur höchstens 10 % des Vorjahresgew<strong>in</strong>ns<br />

derart mit <strong>steuerliche</strong>r Wirkung<br />

ausgegeben werden.<br />

Spenden an andere EmpfängerInnen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere an private Institutionen oder<br />

KünstlerInnen) werden nicht gefördert.<br />

Bei Geldspenden ist die Absetzbarkeit im<br />

Rahmen der genannten Grenze problemlos,<br />

bei Sachspenden aus dem Unternehmen<br />

kommt es jedoch regelmäßig zu e<strong>in</strong>er<br />

Umsatzsteuerbelastung <strong>in</strong> Form des sogenannten<br />

Eigenverbrauchs, wodurch der<br />

Effekt der <strong>steuerliche</strong>n Abzugsfähigkeit<br />

<strong>und</strong> damit der Steuerersparnis teilweise<br />

gem<strong>in</strong>dert wird.<br />

Trotz nicht endender Diskussionen<br />

r<strong>und</strong> um die Besteuerung <strong>von</strong><br />

Privatstiftungen eignen sich diese<br />

(sofern der Stiftungszweck die<br />

unmittelbare Förderung der Kunst<br />

betrifft) als Vermieter bzw. Verleiher<br />

<strong>von</strong> Kunstwerken besonders gut:<br />

Die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung der Kunstwerke im<br />

Rahmen der Stiftungsgründung<br />

unterliegt der 2,5 %-igen Stiftungse<strong>in</strong>gangssteuer,<br />

bemessen vom Wert<br />

der zugestifteten Kunstwerke. Die<br />

Stiftung verleiht oder vermietet die<br />

Kunstwerke an Unternehmen,<br />

welche ihrerseits die Miet- oder<br />

Leihzahlungen steuerlich absetzen.<br />

Mit den daraus erzielten (steuerfreien)<br />

E<strong>in</strong>nahmen ist die Stiftung <strong>in</strong> der Lage,<br />

Zuwendungen an KünstlerInnen zur<br />

Abgeltung <strong>von</strong> Ausgaben zu tätigen,<br />

die bei diesen zu ke<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensteuerpflicht<br />

führen. Damit eröffnet<br />

sich e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressanter Bereich der<br />

Förderung vor allem des künstlerischen<br />

Nachwuchses. Allerd<strong>in</strong>gs ist<br />

die Verwaltung e<strong>in</strong>er Stiftung mit nicht<br />

unerheblichen Kosten verb<strong>und</strong>en,<br />

weshalb für e<strong>in</strong>e solche Form der<br />

Kunstförderung wohl nur e<strong>in</strong> ansehnliches<br />

Stiftungsvermögen <strong>in</strong> Frage<br />

kommt.<br />

Es empfiehlt sich, im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> mit dem F<strong>in</strong>anzamt die<br />

geplante Werbemaßnahme im H<strong>in</strong>blick auf ihre <strong>steuerliche</strong><br />

Absetzbarkeit zu klären.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!