steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich
steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich
steuerliche aspekte von kunst- und kultursponsoring in österreich
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Die Bedeutung<br />
<strong>von</strong> Kunst- <strong>und</strong><br />
Kultursponsor<strong>in</strong>g<br />
als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit<br />
steht außer Frage.<br />
Der Nutzen etwa im Bereich der<br />
unternehmerischen Selbstdarstellung,<br />
der Kontaktpflege mit spezifischen<br />
AbnehmerInnengruppen <strong>und</strong> anderen<br />
PartnerInnen des Unternehmens sowie<br />
der MitarbeiterInnenmotivation ist <strong>in</strong><br />
der heimischen Wirtschaft mittlerweile<br />
anerkannt.<br />
Durch den ständig steigenden<br />
Kostendruck kommt der Möglichkeit,<br />
solche Ausgaben auch steuerlich zu<br />
verwerten, wachsende Bedeutung zu.<br />
HERAUSGEBER<br />
KulturKontakt Austria<br />
1010 Wien, Universitätsstraße 5<br />
t +43 1 523 87 65-47<br />
f +43 1 523 87 65-50<br />
www.kulturkontakt.or.at<br />
REDAKTION<br />
Annemarie Türk<br />
PRODUKTION<br />
KKA/PR+Market<strong>in</strong>g<br />
GESTALTUNG<br />
Dechant Grafische Arbeiten<br />
DRUCK<br />
REMApr<strong>in</strong>t<br />
WEBTIPP<br />
www.kulturkontakt.or.at/sponsor<strong>in</strong>g<br />
Diese Datenbank ist e<strong>in</strong> Angebot an Österreichs<br />
Kulturschaffende, sich e<strong>in</strong>en Überblick<br />
über die verschiedenen Wettbewerbe <strong>und</strong><br />
Preise zu verschaffen, die <strong>von</strong> österreichischen<br />
Unternehmen ausgeschrieben werden.<br />
STEUERLICHE<br />
ASPEKTE<br />
VON<br />
KUNST- UND<br />
KULTURSPONSORING<br />
IN ÖSTERREICH<br />
Mit Unterstützung durch das<br />
FÜR DEN INHALT VERANTWORTLICH<br />
Mag. Wolfgang Nowak<br />
Prof<strong>und</strong>ia Wirtschaftstreuhand GmbH<br />
1200 Wien, Treustraße 29<br />
t +43 1 334 28 60<br />
office@prof<strong>und</strong>ia.net<br />
www.prof<strong>und</strong>ia.net<br />
ULTUR<br />
ontakt<br />
AUSTRIA
1<br />
SPONSORLEISTUNGEN<br />
2<br />
ANKAUF VON<br />
KUNSTWERKEN<br />
3<br />
SPENDEN<br />
4<br />
PRIVATSTIFTUNGEN<br />
Sponsorausgaben s<strong>in</strong>d dadurch gekennzeichnet, dass<br />
für deren <strong>steuerliche</strong> Anerkennung e<strong>in</strong>e Gegenleistung<br />
des/der Gesponserten <strong>in</strong> Form <strong>von</strong> Werbeleistungen für<br />
den Sponsor gefordert wird.<br />
Kunst- <strong>und</strong> Kultursponsor<strong>in</strong>g:<br />
Für Veranstaltungen kultureller Art gilt nach wie vor<br />
der »Sponsorerlass« aus dem Jahre 1987. Da der/die<br />
VeranstalterIn meist nur e<strong>in</strong>geschränkte Möglichkeiten<br />
hat, für den/die SponsorIn als WerbeträgerIn (z.B. mit<br />
Plakaten <strong>in</strong> der Nähe der Bühne) aufzutreten, wird etwa<br />
im Vergleich zum Sportsponsor<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> weniger strenger<br />
Maßstab h<strong>in</strong>sichtlich der Erbr<strong>in</strong>gung der Gegenleistung<br />
angelegt. Es soll jedoch e<strong>in</strong>e breite öffentliche Werbewirkung<br />
mit der Sponsortätigkeit erzielt werden.<br />
So genügt es etwa nicht, dass der/die SponsorIn lediglich<br />
im Programmheft genannt wird, vielmehr muss auch <strong>in</strong><br />
der Firmenwerbung (z.B. Inserat- oder Plakatwerbung)<br />
auf die Sponsortätigkeit h<strong>in</strong>gewiesen oder darüber <strong>in</strong><br />
den Massenmedien redaktionell berichtet werden.<br />
Man kann da<strong>von</strong> ausgehen, dass Sponsorbeiträge an<br />
etablierte VeranstalterInnen, Institutionen oder<br />
KünstlerInnen aus <strong>steuerliche</strong>r Sicht wegen der meist<br />
größeren Breitenwirkung unproblematischer s<strong>in</strong>d.<br />
Sponsorzahlungen an KünstlerInnen bzw. VeranstalterInnen<br />
unterliegen gr<strong>und</strong>sätzlich der Umsatzsteuer. Kle<strong>in</strong>unternehmer<br />
(Jahresumsatz unter netto EUR 30.000) bzw.<br />
geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong>e können da<strong>von</strong> ausgenommen se<strong>in</strong>.<br />
Da es sich nicht um e<strong>in</strong>e künstlerische Leistung, sondern<br />
um e<strong>in</strong>e Werbeleistung handelt, beträgt der Steuersatz<br />
20 %. Sofern das sponsernde Unternehmen e<strong>in</strong>e Rechnung<br />
mit Ausweis der Umsatzsteuer erhält, kann es diese <strong>in</strong> der<br />
Regel als Vorsteuer beim F<strong>in</strong>anzamt geltend machen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese – wenn<br />
unbeschädigt – nicht an Wert verlieren<br />
<strong>und</strong> daher deren Kosten nicht abgesetzt<br />
werden können. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen wird<br />
e<strong>in</strong> Wertverzehr unterstellt werden können.<br />
Wohl aber können UnternehmerInnen e<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong> Rechnung gestellte Umsatzsteuer (10 %)<br />
mit dem F<strong>in</strong>anzamt rückverrechnen.<br />
Als steuerlich <strong>in</strong>teressante Variante<br />
bietet sich die Anmietung <strong>von</strong> Kunstwerken<br />
für den Betrieb an. Verbirgt sich dah<strong>in</strong>ter<br />
nicht e<strong>in</strong> Kauf, so s<strong>in</strong>d die Mietzahlungen<br />
steuerlich absetzbar.<br />
Die folgenden Kriterien sprechen für Miete:<br />
· kurze Mietdauer<br />
· ke<strong>in</strong>e Kaufoption<br />
· wirtschaftliches Risiko liegt<br />
bei der/dem VermieterIn<br />
Mietzahlungen decken bei weitem nicht<br />
die Kosten des Kunstwerks <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d nicht<br />
höher als e<strong>in</strong> <strong>von</strong> den B<strong>und</strong>esmuseen<br />
verlangtes Mietentgelt.<br />
Stellt sich die »Anmietung« als Kauf<br />
auf Raten dar, können die Leas<strong>in</strong>graten<br />
steuerlich nicht abgesetzt werden.<br />
Hierbei handelt es sich um Ausgaben ohne<br />
jegliche Gegenleistung <strong>von</strong> Seiten des/der<br />
Geförderten. Die <strong>steuerliche</strong> Absetzbarkeit<br />
dieser Form der privaten, d.h. nichtstaatlichen<br />
Kunstförderung ist eng begrenzt <strong>und</strong><br />
beschränkt sich auf Forschungsaufgaben<br />
sowie Erwachsenenbildung <strong>und</strong> damit<br />
zusammenhängende wissenschaftliche<br />
Publikationen bzw. Dokumentationen. Sie<br />
ist derzeit <strong>in</strong>sbesondere für Zuwendungen<br />
an öffentlich-rechtliche Museen sowie an<br />
private Museen mit Sammlungen <strong>von</strong> gesamtösterreichischer<br />
Bedeutung, an das<br />
B<strong>und</strong>esdenkmalamt, an die Österreichische<br />
Nationalbibliothek, an Kunsthochschulen<br />
<strong>und</strong> an die Akademie der bildenden Künste<br />
mit <strong>steuerliche</strong>r Wirkung möglich. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
können nur höchstens 10 % des Vorjahresgew<strong>in</strong>ns<br />
derart mit <strong>steuerliche</strong>r Wirkung<br />
ausgegeben werden.<br />
Spenden an andere EmpfängerInnen<br />
(<strong>in</strong>sbesondere an private Institutionen oder<br />
KünstlerInnen) werden nicht gefördert.<br />
Bei Geldspenden ist die Absetzbarkeit im<br />
Rahmen der genannten Grenze problemlos,<br />
bei Sachspenden aus dem Unternehmen<br />
kommt es jedoch regelmäßig zu e<strong>in</strong>er<br />
Umsatzsteuerbelastung <strong>in</strong> Form des sogenannten<br />
Eigenverbrauchs, wodurch der<br />
Effekt der <strong>steuerliche</strong>n Abzugsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> damit der Steuerersparnis teilweise<br />
gem<strong>in</strong>dert wird.<br />
Trotz nicht endender Diskussionen<br />
r<strong>und</strong> um die Besteuerung <strong>von</strong><br />
Privatstiftungen eignen sich diese<br />
(sofern der Stiftungszweck die<br />
unmittelbare Förderung der Kunst<br />
betrifft) als Vermieter bzw. Verleiher<br />
<strong>von</strong> Kunstwerken besonders gut:<br />
Die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung der Kunstwerke im<br />
Rahmen der Stiftungsgründung<br />
unterliegt der 2,5 %-igen Stiftungse<strong>in</strong>gangssteuer,<br />
bemessen vom Wert<br />
der zugestifteten Kunstwerke. Die<br />
Stiftung verleiht oder vermietet die<br />
Kunstwerke an Unternehmen,<br />
welche ihrerseits die Miet- oder<br />
Leihzahlungen steuerlich absetzen.<br />
Mit den daraus erzielten (steuerfreien)<br />
E<strong>in</strong>nahmen ist die Stiftung <strong>in</strong> der Lage,<br />
Zuwendungen an KünstlerInnen zur<br />
Abgeltung <strong>von</strong> Ausgaben zu tätigen,<br />
die bei diesen zu ke<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kommensteuerpflicht<br />
führen. Damit eröffnet<br />
sich e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressanter Bereich der<br />
Förderung vor allem des künstlerischen<br />
Nachwuchses. Allerd<strong>in</strong>gs ist<br />
die Verwaltung e<strong>in</strong>er Stiftung mit nicht<br />
unerheblichen Kosten verb<strong>und</strong>en,<br />
weshalb für e<strong>in</strong>e solche Form der<br />
Kunstförderung wohl nur e<strong>in</strong> ansehnliches<br />
Stiftungsvermögen <strong>in</strong> Frage<br />
kommt.<br />
Es empfiehlt sich, im Vorh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> mit dem F<strong>in</strong>anzamt die<br />
geplante Werbemaßnahme im H<strong>in</strong>blick auf ihre <strong>steuerliche</strong><br />
Absetzbarkeit zu klären.