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Der Justizskandal Gerszon Kupferblum von Evelyn Adunka

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Die vierte Gemeinde<br />

Licht auf das Verhältnis <strong>von</strong> Juden und ehemaligen Nationalsozialisten im<br />

Nachkriegsösterreich wirft.<br />

Über die überaus komplexe ,,Affäre <strong>Kupferblum</strong>", auf deren juridische<br />

Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann und die ein gutes Thema<br />

für eine Dissertation wären, erschienen in den damali gen Zeitungen zahlreiche<br />

Berichte. Vor allem aber veröffentlichte der an der Universität Innsbruck<br />

lehrende österreichische Politologe Anton Pelinka 1970, als <strong>Kupferblum</strong><br />

starb, im Neuen Forum einen mehrfach nachgedruckten, sensiblen<br />

und engagierten Nachruf. Pelinka beschrieb am Beginn seines<br />

Artikels.die allgemeine Bedeutung dieses Falles:,,<strong>Gerszon</strong> <strong>Kupferblum</strong><br />

war ein Argernis, eine Provokation für die Republik österreich: - für eine<br />

Justiz, die ihre Haupraufgabe in der Unterdrückung aller Abweichungen,<br />

jedes Andersseins sah; - für die Nationalsozialisten, die schon lange in dieses<br />

Österreich und vor allem in seine Parteien integriert waren --<strong>Kupferblum</strong><br />

hatte sie daran erinnerr, daß die ehemaligen NS-Richter, NS-Staatsanwälte,<br />

NS-Polizisten, NS-Psychiater sich weniger an die demokratische<br />

Republik angepaßt haaen als vielmehr diese an die NS-Richter, NS-Staatsanwälte,<br />

NS-Polizisren, NS-Psychiater ..."e0<br />

Außerdem verfaßte der 1980 verstorbene österreichische Journalist<br />

Hans Zerbs, der bereits in der Presse über den Fall berichtet harte, eine<br />

2lTseitige Abhandlung über die Affäre,in der er zwar die juristischen Dokumenre<br />

des mehr als 1500 Seiten umfassenden Aktes ausführlich zitierte,<br />

aber kaum zu einer zusammenfassenden und synthetisierenden Darstellung<br />

gelangte, was u'ohl auch ein Grund dafür war, daß diese Arbeir unveröffentlicht<br />

blieb. Zerbs war der überzeugung, ,,daß man <strong>von</strong> dem Fall<br />

<strong>Kupferblum</strong> einmal so wie erwa <strong>von</strong> der Affäre Dreyfuß sprechen wird..,<br />

und er bemerkte über <strong>Kupferblum</strong>, daß er ,,mit der juristischen Gedankenwelt<br />

besser verrraut war als mit spezifischen Besonderheiten Nachkriegsösterreichs<br />

".r I<br />

<strong>Kupferblum</strong> wurde 1910 in Pulawy in Polen als Sohn eines begüterten<br />

und liberalen lüdischen Landwirtes geboren. Er studierte in Krakau Landwirtschaft<br />

undJus und wurde Advokat in Warschau. Die Shoah überlebte<br />

er in Palästina und als bririscher Soldat in Agypten. Aus seiner Ehe mit Maria<br />

Elvira Löwenstein hatte er einen schwer kranken Sohn, wegen dessen<br />

medizinischer Behandlung er nach s7ien kam, wo er sich in den fünfziger<br />

Jahren als Kaufmann und Gründer der Firma Technotrade niederließ.<br />

1955 wurde er in einem Exportschieberverfahren, in dem acht weitere<br />

Beteiligte schuldig gesprochen worden waren, wegen Beihilfe zum Betrug<br />

so Anton Pelinka zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.e2 Dabei ging es um einen Exportbetrug<br />

mit Umsatzsteuerrückvergütungen, aber, wie Zerbs<br />

1990, S.66.<br />

'tüTirklichkeit<br />

schrieb: ,,In<br />

el Hans Zerbs, o.J.,<br />

handelre es sich aber gar nicht um Steuerrückvergütungen,<br />

o.l, im Nachlaß bei sondern um getarnre sraarliche Exportsubventionen. Am Rande<br />

Christa<br />

spielten<br />

<strong>Kupferblum</strong>,<br />

S.3; Nachruf, in:<br />

außerdem<br />

Dle<br />

auch schs'arze Auslandsguthaben eine Rolle, deren Rückfluß<br />

Presse, 22.1.1980; Interview<br />

mit Christa leicht zu bewerksrelligen war. Die Exportbetrugsuntersuchungen waren<br />

nach Österreich wirtschaftspolitisch zwar erwünscht, formell aber nicht<br />

<strong>Kupferblum</strong>, Wien<br />

'1996,<br />

deshalb <strong>von</strong> Haus aus in der Schußlinie parteipolitischer Auseinandersetzungen<br />

innerhalb der österreichischen<br />

Heft 16, 5.29.<br />

<strong>Der</strong> bekannte Regisseur<br />

Marcus Kupfer-<br />

<strong>Der</strong>lei ist der Korrektheit <strong>von</strong> Strafverfahren naturgemäß nicht zuträg-<br />

Regierungskoalition gestanden.<br />

blum, vgl. Prof{ Nr.39, lich."e3<br />

1993, ist der Sohn <strong>Kupferblum</strong> focht das Urteil an und legte eine Reihe <strong>von</strong> Beschwerden<br />

<strong>Gerszon</strong> <strong>Kupferblum</strong>s. und Eingaben vor, in denen er Rechtswidrigkeiten während des Verfahrens<br />

e2 Zerbs, S.18,88-89. darlegte. Iü(/eiters ersrattet er gegen die verantwortlichen Beamten Anzeigen.ea<br />

Diese Rechtswidrigkeiten bestanden darin, daß seine Verhaftung<br />

e3 Zerbs, S.4.<br />

s4 Ebd., s.37. rechtswidrig erfolgte, die Untersuchungshaft rechtswidrig verhängt wur-<br />

236<br />

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