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PDF Download - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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IM BLICKPUNKT »<br />

k die Technische Anleitung zum Schutz<br />

gegen Lärm (TA Lärm)<br />

k die Baumaschinen-Verordnung<br />

(15. Verordnung zum BImSchG)<br />

k die Verwaltungsvorschrift zum Schutz<br />

gegen Baulärm<br />

k die Verkehrslärmschutz-Verordnung<br />

(16. Verordnung zum BImSchG)<br />

k die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung<br />

(24. Verordnung zum<br />

BImSchG)<br />

k die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung<br />

(18. Verordnung zum BImSchG)<br />

k die Rasenmäherlärm-Verordnung<br />

(8. Verordnung zum BImSchG)<br />

Wie kann man die Lärm-Situation<br />

verbessern?<br />

Um die Beurteilungspegel zu reduzieren,<br />

die Nachhallzeiten in Räumen zu vermindern<br />

sowie kurzfristige und langfristige<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch<br />

Lärm soweit als möglich zu verhindern,<br />

bedarf es gezielter Schutzmaßnahmen<br />

(siehe Abb. S. 8 „Rangfolge der Maßnahmen<br />

im Arbeitsschutz“).<br />

Die Lärmquellen beseitigen, ist der wirkungsvollste<br />

Schutz. Bei der Gestaltung<br />

neuer Arbeitsstätten sollte bereits im Planungsstadium<br />

die Raumakustik berücksichtigt<br />

werden.<br />

Insbesondere bei Neubauten von Kindertagesstätten,<br />

Schulen und Büros herrschen<br />

zurzeit Baustile mit hohem Glasflächenanteil,<br />

Parkettböden und eine über<br />

zwei Etagen reichende, offene Bauweise<br />

vor. An Schallschutz dann bereits bei der<br />

Planung zu denken, ist sehr wichtig. Entscheidend<br />

ist die Dimensionierung der<br />

Räume und die Raumakustik. Raumakustische<br />

Gestaltungsmaßnahmen sollten auf<br />

Basis eines Akustikkonzeptes festgelegt<br />

werden. Ein Akustiker legt dabei anhand<br />

bestimmter Kenngrößen die erforderlichen<br />

Absorptionsflächen fest und wählt die<br />

Schallabsorptionsmaterialien aus. Bei der<br />

Neuplanung sollten Nachhallzeiten von<br />

maximal 0,5 Sekunden angestrebt werden.<br />

Bei raumakustischen Maßnahmen gilt es<br />

sowohl auf eine Luftschalldämmung als<br />

auch auf eine Trittschalldämmung zu achten.<br />

Mit einer Luftschalldämmung wird die<br />

Reflexion auftreffender Schallwellen an<br />

Decken und Wänden vermindert. Dies<br />

gelingt durch den Einbau schallabsorbierender<br />

Materialien. Empfehlenswert sind<br />

Gipskartonlochplatten mit Mineralfaserplatte,<br />

weil sie einen fast gleichmäßigen<br />

Absorptionsgrad über verschiedene Frequenzbereiche<br />

zeigen (Rieselschutz nicht<br />

vergessen).<br />

Mit einer Trittschalldämmung wird der<br />

Schall, der beim Begehen eines Bodens<br />

als Körperschall entsteht und teilweise<br />

als Luftschall abgestrahlt wird, verringert.<br />

Die besten Dämmwerte lassen sich mit<br />

Kunstfaser- und Wollteppichen mit geschäumter<br />

(4–8 mm) bzw. ungeschäumter<br />

(4–8 mm) Unterseite erzielen, es folgen<br />

Nadelvlies, Korklinoleum (7 mm),<br />

Kokosfaserläufer, PVC-Beläge mit Unterschicht<br />

aus PVC-Schaumstoff, Linoleum<br />

auf 2 mm Kork bzw. Korklinoleum (3,5<br />

mm), PVC mit genadeltem Jutefilz. Aus<br />

hygienischen Gründen sind diese Bodenbeläge<br />

leider nicht immer zu empfehlen<br />

bzw. nicht einsetzbar (z. B. in Küchen,<br />

Sanitätsbereichen, Fluren und Aufenthaltsräumen).<br />

Bei feuchtigkeitsbeständigen Bodenbelägen<br />

muss deshalb auf die Fußbodenunterkonstruktion<br />

besonderer Wert gelegt<br />

werden. Die besten akustischen Eigenschaften<br />

lassen sich mit einem schwimmend<br />

verlegten Estrich bzw. Gussasphalt -<br />

estrich auf einer möglichst weichen<br />

Dämmschicht erreichen.<br />

Bei der Beschaffung von neuen Arbeitsmitteln<br />

(Maschinen und Geräten) muss<br />

man möglichst „leise“ Produkte kaufen<br />

(Angaben in der Betriebsanleitung bzw.<br />

in den technischen Unterlagen; beim<br />

Vergleich auf ein einheitliches Messverfahren<br />

achten). Denken Sie daran, dass<br />

drei dB weniger eine Halbierung des<br />

Lärms bedeuten und dass es in der Regel<br />

immer mehrere Schallquellen im Betrieb<br />

gibt! Die in der UVV „Lärm“ geforderten<br />

Maßnahmen zur Lärmminderung am<br />

Arbeitsplatz können beim Neukauf sehr<br />

leicht und kostengünstig umgesetzt<br />

werden.<br />

Grenzwert Maßnahme Gehörschäden<br />

(Beurteilungspegel)<br />

ab 85 dB(A) k Lärmbereiche und betroffene Beschäftigte ermitteln bei langdauernder Lärmbelästigung<br />

k Beschäftigte unterrichten und unterweisen<br />

k Lärmgeminderte Arbeitsmittel beschaffen<br />

k Lärmarme Arbeitsverfahren auswählen<br />

k Raumakustische Lärmminderungsmaßnahmen<br />

k Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />

k Signalerkennbarkeit prüfen<br />

k Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 20<br />

„Lärm“ durchführen<br />

ab 90 dB(A) k Lärmbereiche kennzeichnen Schädigungsgefahr nimmt deutlich zu<br />

k Lärmminderungsprogramm aufstellen<br />

k Gehörschutz benutzen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong> aktuell 4/2005 7

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