Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
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?<br />
In welchen Fällen wird der<br />
Qualitätszuschlag nach der<br />
Nummer 03235 <strong>EBM</strong> bei fachübergreifender<br />
Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(Hausarzt/Facharzt, Hausarzt<br />
hat Genehmigung Psychosomatische<br />
Grundversorgung) von der KV<br />
zug<strong>es</strong>etzt?<br />
In Fällen, in denen eine der Versichertenpauschalen<br />
nach den Nummern<br />
03110 bis 03112 oder 03120 bis<br />
03122 berechnet wird. Entsprechend<br />
wird in di<strong>es</strong>en Fällen der Zuschlag<br />
von der KV hinzug<strong>es</strong>etzt (Nr. 3 der<br />
Präambel zu 3.2.2.).<br />
?<br />
Hat der <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> auch Auswirkungen<br />
für Jobsharingpraxen,<br />
die sich zu einer Begrenzung der<br />
quartalsweise abrechenbaren Leistungsmenge<br />
verpflichtet haben?<br />
Den Ärzten und Praxen, die <strong>einen</strong><br />
ang<strong>es</strong>tellten Arzt unter Leistungsmengenbegrenzung<br />
in der Praxis<br />
b<strong>es</strong>chäftigen, wie zum Beispiel<br />
Jobsharer, empfehlen wir, be<strong>im</strong> Zulassungsausschuss<br />
vorsorglich eine<br />
Neuberechnung ihrer bisherigen<br />
G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina zu beantragen.<br />
Die Änderungen <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
können eventuell spürbare Auswirkungen<br />
auf die Berechnungsgrundlage<br />
zur F<strong>es</strong>tsetzung der G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina<br />
haben.<br />
Allgemeine Fragen zum <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> bei den Sondernummern<br />
Änderungen (DMP, Impfungen,<br />
Wegepauschalen, etc.)?<br />
Nein, nicht durch den neuen <strong>EBM</strong>.<br />
Bei den ang<strong>es</strong>prochenen Sondernummern<br />
DMP und Impfungen<br />
handelt <strong>es</strong> sich um vertragliche Regelungen<br />
der KV Hamburg. Sollten sich<br />
hier Änderungen ergeben, werden<br />
Sie wie in der Vergangenheit durch<br />
uns informiert. Die Abrechnung der<br />
Wegepauschalen ist nach wie vor in<br />
unserem Verteilungsmaßstab geregelt.<br />
Di<strong>es</strong>er hat sich gegenüber dem<br />
4. Quartal 2007 nicht verändert.<br />
?<br />
Laut Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> 2.1.6 kann nur eine<br />
Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 50 Prozent abgerechnet<br />
werden, wenn per Auftrag Leistungen<br />
erbracht werden sollen, die in<br />
den oben genannten Pauschalen<br />
enthalten sind. Erst wenn ein weiterer<br />
Arzt-Patienten-Kontakt ohne<br />
Auftrag entsteht, kann die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 100 Prozent abgerechnet werden.<br />
Wird die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 50 Prozent automatisch<br />
durch das Regelwerk el<strong>im</strong>iniert<br />
oder muss der Arzt die Streichung in<br />
der Abrechnung selbst vornehmen?<br />
Jeder Arzt ist verpflichtet, eine<br />
sachlich richtige Abrechnung bei<br />
der KV einzureichen. Sollte die KV<br />
gleichwohl <strong>einen</strong> entsprechenden<br />
Korrekturbedarf in der Abrechnung<br />
erkennen, wird di<strong>es</strong>er von ihr vorgenommen.<br />
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