Gibt es im EBM 2008 einen - KVHH
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Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />
<strong>EBM</strong><br />
08<br />
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />
Humboldtstraße 56 I 22083 Hamburg I Tel.: 040 / 22802-0 I Fax.: 040 / 22802-420 I oeffentlichkeitsarbeit@kvhh.de
Erste Etappe einer Reform der ärztlichen Honorierung<br />
Mit einem Kraftakt hat der Bewertungsausschuss<br />
s<strong>einen</strong> g<strong>es</strong>etzlichen Auftrag<br />
erfüllt, den <strong>EBM</strong> weiter zusammenzufassen<br />
und noch mehr pauschalierende<br />
Elemente als bisher einzuführen.<br />
Gleichzeitig wurden wegen geänderter<br />
Kosten- und Entlohnungsparameter Punktzahlen<br />
erhöht, ohne dass di<strong>es</strong>e höheren<br />
Punktzahlen <strong>im</strong> Jahr <strong>2008</strong> auf eine entsprechend<br />
steigende G<strong>es</strong>amtvergütung<br />
treffen würden: Die G<strong>es</strong>amtvergütung darf<br />
sich nach dem G<strong>es</strong>etz auch <strong>im</strong> Jahr <strong>2008</strong><br />
um relativ nicht mehr als die durchschnittlichen<br />
beitragspflichtigen Einnahmen der<br />
Versicherten verändern.<br />
Dennoch ist die <strong>EBM</strong>-Reform notwendig,<br />
um die Optionen, die der G<strong>es</strong>etzgeber <strong>im</strong><br />
WSG eröffnet hat, nicht ungenutzt verstreichen<br />
zu lassen: Die Ablösung der Muschelwährung<br />
bisheriger Prägung durch<br />
<strong>einen</strong> <strong>EBM</strong> in Euro ab 1. Januar 2009 wird<br />
erfolgen, auch wenn eine Begrenzung der<br />
vom einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten<br />
abrechnungsfähigen Leistungsmenge<br />
durch Regelleistungsvolumina weiterhin<br />
vorzusehen ist.<br />
Der Euro-<strong>EBM</strong> wird auf dem <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
basieren, die Bindung der G<strong>es</strong>amtvergütung<br />
an die Grundlohnsumme wird<br />
zugunsten ein<strong>es</strong> Morbiditätsbezugs aufgegeben.<br />
Damit erhöht sich die Chance, endlich<br />
eine an dem Leistungsbedarf der zu<br />
versorgenden Patienten weiterentwickelte<br />
Honorierung zu erhalten – in einer <strong>im</strong>mer<br />
älter werdenden G<strong>es</strong>ellschaft unabdingbar<br />
für ein ausreichend<strong>es</strong> Leistungsangebot.<br />
Die inhaltlichen Veränderungen d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong><br />
<strong>2008</strong> gegenüber dem <strong>EBM</strong> 2000plus halten<br />
sich in Grenzen: Gravierendst<strong>es</strong> Merkmal<br />
d<strong>es</strong> „neuen“ <strong>EBM</strong> ist ein größer<strong>es</strong><br />
Maß an Pauschalierung, ganz wie <strong>es</strong> der<br />
G<strong>es</strong>etzgeber <strong>im</strong> WSG vorg<strong>es</strong>ehen hat.<br />
Dennoch gibt <strong>es</strong> eine Reihe von Fragen,<br />
die bislang bei der KV Hamburg eingegangen<br />
sind; die wichtigsten und oft g<strong>es</strong>tellten<br />
Fragen haben wir in di<strong>es</strong>er Broschüre für<br />
Sie zusammeng<strong>es</strong>tellt.<br />
Wenn Sie selbst Fragen zum <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
haben, rufen Sie bitte das Infocenter der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung an (siehe<br />
hintere Umschlagseite). Die KV Hamburg<br />
berät Sie gerne.<br />
Fahrplan für die Honorarreform<br />
Reform d<strong>es</strong> Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstab<strong>es</strong> zum<br />
01.01.<strong>2008</strong><br />
• Versichertenpauschalen<br />
für Hausärzte<br />
• Grund- und Konsiliarpauschalen<br />
für Fachärzte<br />
F<strong>es</strong>tlegung ein<strong>es</strong> bund<strong>es</strong>einheitlichen<br />
Punktwert<strong>es</strong> als<br />
Orientierungswert in Euro<br />
• erstmals bis zum<br />
31.08.<strong>2008</strong><br />
Vereinbarung ein<strong>es</strong> Punktwert<strong>es</strong><br />
auf Land<strong>es</strong>ebene<br />
• auf Grundlage d<strong>es</strong> Orientierungspunktwert<strong>es</strong><br />
bis<br />
15.11.<strong>2008</strong><br />
Vereinbarung einer<br />
morbiditätsbedingten<br />
G<strong>es</strong>amtvergütung<br />
• bis zum 15.11.<strong>2008</strong><br />
Zuweisung ein<strong>es</strong> Regelleistungsvolumens<br />
an den Arzt<br />
• bis zum 30.11.<strong>2008</strong><br />
2 | 3 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
Für den Hausärztlichen Versorgungsbereich:<br />
Versichertenpauschalen<br />
Nun sind sie da, die Pauschalen zur „Vergütung<br />
der g<strong>es</strong>amten, innerhalb ein<strong>es</strong><br />
Quartals <strong>im</strong> Rahmen der hausärztlichen<br />
Versorgung ein<strong>es</strong> Versicherten üblicherweise<br />
erbrachten Leistungen einschließlich<br />
der erbrachten Betreuungs-, Koordinationsund<br />
Dokumentationsleistungen“, wie <strong>es</strong><br />
der G<strong>es</strong>etzgeber formuliert hat. Und sie<br />
sollen zum 1. Juli <strong>2008</strong> um weitere qualitätsbezogene<br />
Zuschläge ergänzt werden.<br />
In der Ausg<strong>es</strong>taltung der Pauschalen hat<br />
sich der Bewertungsausschuss nach entsprechendem<br />
Einsatz der Vertreter der<br />
Ärzt<strong>es</strong>eite <strong>im</strong> W<strong>es</strong>entlichen an den Vorschlägen<br />
orientiert, die die hausärztliche<br />
Versorgungsebene zur Erfüllung d<strong>es</strong><br />
g<strong>es</strong>etzlichen Auftrag<strong>es</strong> gemacht hatte.<br />
Dabei war allerdings die etwas modifizierte<br />
Altersklassifizierung der Pauschalen<br />
aus dem hausärztlichen Vorschlag nicht<br />
durchsetzbar.<br />
Zu Recht wird von einer Reihe von Hausärzten<br />
beklagt, dass <strong>es</strong> keine Möglichkeit<br />
mehr gibt, die Unterschiedlichkeit<br />
der verschiedenen Teilnehmer an der<br />
hausärztlichen Versorgung zu dokumentieren<br />
und deren unterschiedliche<br />
Versorgungstiefe bei der Honorierung<br />
abzubilden. Di<strong>es</strong> ist das Problem einer<br />
jeden Form von Pauschalierung. Es ist<br />
allerdings durch den <strong>EBM</strong> nicht lösbar<br />
und <strong>es</strong> wird spät<strong>es</strong>tens ab 2009 auch<br />
<strong>im</strong> Verteilungsmaßstab deutlich weniger<br />
regionale Steuerungsmöglichkeiten geben<br />
als heute.<br />
Spezifische, nur den hausärztlichen Versorgungsbereich<br />
betreffende Fragen gibt<br />
<strong>es</strong> vor dem Hintergrund der Versichertenpauschalen<br />
nur wenige, die wir Ihnen<br />
aber nicht vorenthalten wollen:<br />
?<br />
Müssen Ärzte, die eine Genehmigung<br />
zur Abrechnung der psychosomatischen<br />
Grundversorgung<br />
b<strong>es</strong>itzen, <strong>einen</strong> Antrag stellen, damit<br />
die Nummer 03235 <strong>EBM</strong> abgerechnet<br />
werden darf?<br />
Nein. Bei Vorliegen einer solchen<br />
Genehmigung ist ein erneuter Antrag<br />
nicht erforderlich.<br />
?<br />
Ist das Kapitel Kinder- und<br />
Jugendmedizin <strong>im</strong> Sinne der Präambel<br />
4.1 <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> in hausärztliche<br />
Leistungen (Nummern 04110<br />
bis 04335 <strong>EBM</strong>) und in fachärztliche<br />
Leistungen (Nummern 04410 bis<br />
04580 <strong>EBM</strong>) eingeteilt?<br />
Nein. Das Kapitel der Kinder- und Jugendmedizin<br />
ist unterteilt in Gebührenordnungspositionen<br />
der allgem<strong>einen</strong><br />
Kinder- und Jugendmedizin<br />
(4.2) und Gebührenordnungspositionen<br />
der schwerpunktorientierten<br />
Kinder- und Jugendmedizin (4.4)<br />
(siehe Inhaltsverzeichnis d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>).<br />
?<br />
Wenn eine Überweisung von<br />
einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(Hausarzt/<br />
Facharzt) an <strong>einen</strong> Hausarzt ausg<strong>es</strong>tellt<br />
wird, darf der Überweisungsempfänger<br />
die Versichertenpauschale<br />
nach den Nummern 03110<br />
bis 03112 <strong>EBM</strong> abrechnen, wenn der<br />
Patient nur vom Facharzt behandelt<br />
wurde?<br />
Es hängt davon ab, wer die Überweisung<br />
ausg<strong>es</strong>tellt hat und um was für<br />
eine Überweisung <strong>es</strong> sich handelt.<br />
Hat der Facharzt die Überweisung<br />
ausg<strong>es</strong>tellt und handelt <strong>es</strong> sich um<br />
eine Mit- und Weiterbehandlung<br />
oder Konsiliaruntersuchung, kann<br />
der die Überweisung empfangende<br />
Hausarzt die Versichertenpauschalen<br />
der Nummern 03110 bis 03112 <strong>EBM</strong><br />
abrechnen.<br />
?<br />
Kann der zweite Arzt-Patienten-<br />
Kontakt, der für den Chroniker-<br />
Zuschlag 03212 / 04212 <strong>EBM</strong> gefordert<br />
wird, auch telefonisch erfolgen?<br />
Ja.<br />
?<br />
Wann wird die Versichertenpauschale<br />
03130 <strong>EBM</strong><br />
abgerechnet?<br />
Erfolgt <strong>im</strong> Behandlungsfall (außerhalb<br />
d<strong>es</strong> Notdienst<strong>es</strong>) lediglich eine<br />
unvorherg<strong>es</strong>ehene Inanspruchnahme<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit den Leistungen<br />
01100, 01101, 01411, 01412 oder<br />
01415 <strong>EBM</strong>, ist statt der Versichertenpauschale<br />
03110 – 03112 <strong>EBM</strong> die<br />
Pauschale 03130 <strong>EBM</strong> abzurechnen.<br />
?<br />
Kann der Chroniker-Zuschlag<br />
03212/04212 <strong>EBM</strong> erst abgerechnet<br />
werden, wenn der Patient ein Jahr<br />
lang in der Praxis behandelt wurde?<br />
Nein. Entscheidend ist, dass <strong>es</strong> sich<br />
bei dem Patienten um <strong>einen</strong> Chroniker<br />
<strong>im</strong> Sinne der Richtlinie handelt.<br />
Ist di<strong>es</strong> der Fall, kann auch der Arzt<br />
den Zuschlag berechnen, der den<br />
Patienten erstmalig behandelt.<br />
?<br />
Müssen hausärztlich tätige<br />
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin<br />
mit Schwerpunkt oder<br />
Zusatzweiterbildung die Versichertenpauschale<br />
kennzeichnen, wenn<br />
sie Leistungen aus dem fachärztlichen<br />
Kapiteln erbringen, um <strong>einen</strong><br />
Aufschlag von 40% gemäß Präambel<br />
4.1 Abs. 4 zu erhalten?<br />
Nein.<br />
4 | 5 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
Für Fachärzte – Grund- und Konsiliarpauschale<br />
Im fachärztlichen Versorgungsbereich<br />
sind Ordinationskomplex, Konsultationskomplex<br />
und fachgebietsspezifische<br />
G<strong>es</strong>prächsleistung bei der Mehrzahl der<br />
Arztgruppen zu einer Grundpauschale<br />
zusammengefasst worden. Wo notwendig<br />
wurden Einzelleistungen vorg<strong>es</strong>ehen.<br />
Damit ist der Bewertungsausschuss auch<br />
für den fachärztlichen Versorgungsbereich<br />
seinem g<strong>es</strong>etzlichen Auftrag nachgekommen.<br />
Die facharztspezifischen<br />
Frag<strong>es</strong>tellungen:<br />
?<br />
Müssen Fachärzte für Neurologie<br />
und Psychiatrie <strong>im</strong>mer die Grundpauschale<br />
aus dem Kapitel 21 <strong>EBM</strong> in<br />
Ansatz bringen?<br />
Ja. Nach Nr. 2 der Präambel zum Kapitel<br />
21 <strong>EBM</strong> berechnen Fachärzte für<br />
Neurologie und Psychiatrie abweichend<br />
von Nr. 6 der Allgem<strong>einen</strong> B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
die Grundpauschale d<strong>es</strong><br />
Kapitels 21 <strong>EBM</strong>. (Siehe hierzu auch<br />
Nr. 2 der Präambel zu Kapitel 16.)<br />
?<br />
Darf ein Facharzt für Neurologie<br />
und Psychiatrie die Nummer<br />
21210 <strong>EBM</strong> abrechnen?<br />
Ja. Nach Nr. 1 der Präambel zum<br />
Kapitel 21 <strong>EBM</strong> können die in di<strong>es</strong>em<br />
Kapitel aufgeführten Gebührenordnungspositionen<br />
u. a. von Fachärzten<br />
für Neurologie und Psychiatrie<br />
berechnet werden.<br />
?<br />
Ist der Brief nach der Nummer<br />
01601 <strong>EBM</strong> in den <strong>EBM</strong>-Nummern<br />
13390 bis 13392 enthalten?<br />
Ja. Die Grundpauschalen nach den<br />
Nummern 13390 bis 13392 beinhalten<br />
<strong>im</strong> fakultativen Leistungsinhalt unter<br />
anderem den ärztlichen Bericht nach<br />
der Nummer 01600 und den individuellen<br />
Arztbrief nach der Nummer<br />
01601 <strong>EBM</strong>.<br />
Organisierter Notfalldienst<br />
Mit dem neuen <strong>EBM</strong> ab 1. Januar <strong>2008</strong><br />
treten auch Veränderungen bei der Abrechnung<br />
<strong>im</strong> Ärztlichen Notfalldienst<br />
Hamburg in Kraft.<br />
So wurde zum Beispiel eine Zusatzpauschale<br />
für die Vorhaltung einer B<strong>es</strong>uchsbereitschaft<br />
<strong>im</strong> organisierten Notfalldienst<br />
eingeführt.<br />
Die Abteilung Notfalldienst der KV Hamburg<br />
hat allen <strong>im</strong> Notfalldienst arbeitenden<br />
Ärztinnen und Ärzten Anfang Januar<br />
eine Übersicht der <strong>im</strong> organisierten<br />
Notfalldienst abrechenbaren Leistungen<br />
gemäß Kapitel 1.2 d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> zug<strong>es</strong>chickt.<br />
Di<strong>es</strong>e Übersicht finden Sie unter<br />
www.kvhh.de <strong>im</strong> Bereich Abrechnung/<br />
<strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>.<br />
Darüber hinaus sind natürlich - wie bisher<br />
auch - fallweise weitere Leistungen, die<br />
in unmittelbarem diagnostischen oder<br />
therapeutischen Zusammenhang mit der<br />
Notfallversorgung stehen, abrechenbar.<br />
Weitere Beratungs-, G<strong>es</strong>prächs- und Erörterungsleistungen<br />
sind neben den Leistungen<br />
nach den Nummern 01210 bis 01219<br />
<strong>EBM</strong> aber nicht berechnungsfähig.<br />
Berücksichtigen Sie bitte, dass der „Ganzkörperstatus<br />
bei Kindern“ (alte Nummer<br />
03311) sowie die „klinisch-neurologische<br />
Basisdiagnostik“ (alte Nummer 03312)<br />
nicht mehr g<strong>es</strong>ondert abrechenbar, sondern<br />
in der Notfallpauschale nach der<br />
Nummer 01210 enthalten sind.<br />
Der „Sonderabrechnungsschein für den<br />
zentralen Notfalldienst“ (grüner Protokollblock)<br />
ist bis auf Weiter<strong>es</strong> zu verwenden.<br />
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die<br />
Leistungslegende bei den bislang in den<br />
Formularen vorgedruckten Gebührennummern<br />
teilweise ändert.<br />
6 | 7 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
Die <strong>im</strong> Formular vorgedruckten Gebührennummern<br />
können aber weiterhin zur<br />
Abrechnung genutzt werden. Zusätzlich<br />
abzurechnende Gebührennummern tragen<br />
Sie bitte handschriftlich in der Spalte<br />
„andere Leistungen“ ein.<br />
?<br />
Können Hausärzte/Kinderärzte bei<br />
einer Behandlung <strong>im</strong> organisierten<br />
Notfalldienst Infusionen abrechnen,<br />
obwohl die entsprechenden<br />
Gebührenordnungspositionen nicht<br />
in den Präambeln zu Kapitel 3 bzw. 4<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> aufgeführt sind?<br />
Ja. Neben den Gebührenordnungspositionen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitts 1.2 <strong>EBM</strong><br />
(Gebührenordnungspositionen für<br />
die Versorgung <strong>im</strong> Notfall und <strong>im</strong><br />
organisierten ärztlichen Not(-fall)<br />
dienst) können weitere Gebührenordnungspositionen<br />
berechnet<br />
werden, sofern di<strong>es</strong>e <strong>im</strong> unmittelbaren<br />
diagnostischen oder therapeutischen<br />
Zusammenhang mit der<br />
Notfallversorgung stehen. Die Nr.<br />
1.5 der Allgem<strong>einen</strong> B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
gilt nicht für die Berechnung von <strong>im</strong><br />
Rahmen der Notfallversorgung erbrachten<br />
Leistungen (siehe Nr. 1 der<br />
Präambel 1.2 <strong>EBM</strong>).<br />
?<br />
Werden die Notdienst-Bereitschaftszuschläge<br />
(01211, 01215,<br />
01217 und 01219 <strong>EBM</strong>) automatisch<br />
von der KV ergänzt?<br />
Ja.<br />
?<br />
Bereitschaftsdienst in der<br />
sprechstundenfreien Zeit:<br />
Welche Gebührennummern sind<br />
abrechnungsfähig?<br />
Die Notfallpauschale 01210, die<br />
Bereitschaft 01211, gegebenenfalls<br />
ein B<strong>es</strong>uch 01411 <strong>EBM</strong>, eine Wegepauschale<br />
und weitere <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Notfallversorgung erbrachte<br />
Leistungen.<br />
Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)<br />
(früher Gemeinschaftspraxen)<br />
?<br />
Welche Versicherten- beziehungsweise<br />
Grundpauschale<br />
sollen die fachübergreifenden oder<br />
versorgungsbereichsübergreifenden<br />
Berufsausübungsgemeinschaften<br />
abrechnen?<br />
Fachübergreifende beziehungsweise<br />
versorgungsbereichsübergreifenden<br />
Berufsausübungsgemeinschaften<br />
können die jeweiligen arztgruppenspezifischen<br />
Versicherten- beziehungsweise<br />
Grundpauschalen der<br />
Kapitel abrechnen, die in der Berufsausübungsgemeinschaft<br />
vertreten<br />
sind (Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>). Für die Abrechnung der<br />
Pauschalen sind jeweils persönliche<br />
Arzt-Patienten-Kontakte Voraussetzung.<br />
Die mehrfache Abrechnung<br />
derselben Versichertenpauschale<br />
beziehungsweise Grundpauschale<br />
ist jedoch <strong>im</strong> Behandlungsfall ausg<strong>es</strong>chlossen.<br />
?<br />
B<strong>es</strong>teht eine Kennzeichnungspflicht<br />
bei einer Gemeinschaftspraxis<br />
mit gleicher Fachrichtung und<br />
unterschiedlichen Schwerpunkten?<br />
Nein.<br />
?<br />
Rechnen die Gemeinschaftspraxen<br />
weiterhin die Nummern<br />
80110 – 80112 ab?<br />
Nein. Jeder Arzt rechnet die Versichertenpauschale<br />
beziehungsweise<br />
seine Grund-/Konsiliarpauschale aus<br />
dem jeweiligen Kapitel ab.<br />
8 | 9 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
?<br />
In welchen Fällen wird der<br />
Qualitätszuschlag nach der<br />
Nummer 03235 <strong>EBM</strong> bei fachübergreifender<br />
Berufsausübungsgemeinschaft<br />
(Hausarzt/Facharzt, Hausarzt<br />
hat Genehmigung Psychosomatische<br />
Grundversorgung) von der KV<br />
zug<strong>es</strong>etzt?<br />
In Fällen, in denen eine der Versichertenpauschalen<br />
nach den Nummern<br />
03110 bis 03112 oder 03120 bis<br />
03122 berechnet wird. Entsprechend<br />
wird in di<strong>es</strong>en Fällen der Zuschlag<br />
von der KV hinzug<strong>es</strong>etzt (Nr. 3 der<br />
Präambel zu 3.2.2.).<br />
?<br />
Hat der <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> auch Auswirkungen<br />
für Jobsharingpraxen,<br />
die sich zu einer Begrenzung der<br />
quartalsweise abrechenbaren Leistungsmenge<br />
verpflichtet haben?<br />
Den Ärzten und Praxen, die <strong>einen</strong><br />
ang<strong>es</strong>tellten Arzt unter Leistungsmengenbegrenzung<br />
in der Praxis<br />
b<strong>es</strong>chäftigen, wie zum Beispiel<br />
Jobsharer, empfehlen wir, be<strong>im</strong> Zulassungsausschuss<br />
vorsorglich eine<br />
Neuberechnung ihrer bisherigen<br />
G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina zu beantragen.<br />
Die Änderungen <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
können eventuell spürbare Auswirkungen<br />
auf die Berechnungsgrundlage<br />
zur F<strong>es</strong>tsetzung der G<strong>es</strong>amtpunktzahlvolumina<br />
haben.<br />
Allgemeine Fragen zum <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong><br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> bei den Sondernummern<br />
Änderungen (DMP, Impfungen,<br />
Wegepauschalen, etc.)?<br />
Nein, nicht durch den neuen <strong>EBM</strong>.<br />
Bei den ang<strong>es</strong>prochenen Sondernummern<br />
DMP und Impfungen<br />
handelt <strong>es</strong> sich um vertragliche Regelungen<br />
der KV Hamburg. Sollten sich<br />
hier Änderungen ergeben, werden<br />
Sie wie in der Vergangenheit durch<br />
uns informiert. Die Abrechnung der<br />
Wegepauschalen ist nach wie vor in<br />
unserem Verteilungsmaßstab geregelt.<br />
Di<strong>es</strong>er hat sich gegenüber dem<br />
4. Quartal 2007 nicht verändert.<br />
?<br />
Laut Allgemeine B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen<br />
d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> 2.1.6 kann nur eine<br />
Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 50 Prozent abgerechnet<br />
werden, wenn per Auftrag Leistungen<br />
erbracht werden sollen, die in<br />
den oben genannten Pauschalen<br />
enthalten sind. Erst wenn ein weiterer<br />
Arzt-Patienten-Kontakt ohne<br />
Auftrag entsteht, kann die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 100 Prozent abgerechnet werden.<br />
Wird die Grundpauschale/Versichertenpauschale<br />
zu 50 Prozent automatisch<br />
durch das Regelwerk el<strong>im</strong>iniert<br />
oder muss der Arzt die Streichung in<br />
der Abrechnung selbst vornehmen?<br />
Jeder Arzt ist verpflichtet, eine<br />
sachlich richtige Abrechnung bei<br />
der KV einzureichen. Sollte die KV<br />
gleichwohl <strong>einen</strong> entsprechenden<br />
Korrekturbedarf in der Abrechnung<br />
erkennen, wird di<strong>es</strong>er von ihr vorgenommen.<br />
10 | 11 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
?<br />
Ist <strong>es</strong> richtig, dass <strong>im</strong> Vertretungsfall<br />
die Versichertenpauschale um<br />
50 Prozent gekürzt wird, die Grundpauschale<br />
jedoch zu 100 Prozent<br />
abgerechnet werden kann?<br />
In den Kapiteln 3 und 4 d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong> gibt<br />
<strong>es</strong> für den Vertretungsfall jeweils<br />
spezielle Versichertenpauschalen.<br />
Entsprechende Grundpauschalen<br />
gibt <strong>es</strong> <strong>im</strong> fachärztlichen Versorgungsbereich<br />
nicht.<br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong> <strong>einen</strong><br />
prozentualen Abschlag, wenn<br />
ein Belegarzt ein- und denselben<br />
Patienten in demselben Quartal sowohl<br />
belegärztlich als auch ambulant<br />
behandelt?<br />
Ja. Bei einer kurativ-ambulanten und<br />
kurativ-stationären (belegärztlichen)<br />
Behandlung in demselben Quartal<br />
sind die Versicherten-, Grund- und<br />
Konsiliarpauschalen je einmal berechnungsfähig.<br />
Hierbei ist von der<br />
Punktzahl der jeweils zweiten zur<br />
Berechnung gelangenden Versicherten-,<br />
Grund- und Konsiliarpauschale<br />
ein Abschlag in Höhe von 50 Prozent<br />
vorzunehmen (siehe 4.1 Allgemeine<br />
B<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mungen d<strong>es</strong> <strong>EBM</strong>). Der<br />
Abschlag wird von der KV vorgenommen.<br />
?<br />
Werden die Wegepauschalen ab<br />
1. Januar <strong>2008</strong> weiterhin nach den<br />
Gebührennummern 97234 bis 97239<br />
abgerechnet?<br />
Ja. Die Abrechnung der Wegepauschalen<br />
ist <strong>im</strong> Verteilungsmaßstab<br />
geregelt. Di<strong>es</strong>er konnte bislang<br />
wegen der andauernden Verhandlungen<br />
und fehlender Zust<strong>im</strong>mung<br />
der Krankenkassen nicht angepasst<br />
werden.<br />
?<br />
Wann wird die Konsultationspauschale<br />
01436 <strong>EBM</strong><br />
abgerechnet?<br />
Die Nummer 01436 <strong>EBM</strong> wird bei<br />
folgenden Überweisungen in Ansatz<br />
gebracht:<br />
• Auftragsüberweisung an nicht ausschließlich<br />
auf Überweisung tätige<br />
Ärzte<br />
• Überweisung zur Erbringung von Leistungen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitts 31.1 (präoperative<br />
Behandlungen)<br />
• Überweisung innerhalb derselben<br />
Arztgruppe zur Durchführung von<br />
Leistungen der Abschnitte 31.2 (ambulante<br />
OP) und/oder 31.5 (Anästh<strong>es</strong>ie)<br />
sowie d<strong>es</strong> Abschnitts 31.4 (postoperative<br />
Behandlungen)<br />
(Die dritte <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> enthaltene Anmerkung<br />
zur Nummer 01436 steht<br />
<strong>im</strong> Widerspruch zum Leistungstext,<br />
denn sie schränkt die Berechnungsfähigkeit<br />
der Konsultationspauschale<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit Leistungen<br />
d<strong>es</strong> Abschnitt<strong>es</strong> 31.2 auf Auftragsfälle<br />
ein. Die dritte Anmerkung ist<br />
versehentlich <strong>im</strong> <strong>EBM</strong> enthalten und<br />
wird zur Klarstellung wohl ab dem 2.<br />
Quartal <strong>2008</strong> g<strong>es</strong>trichen werden.)<br />
?<br />
Können die Nummern 01822 und<br />
01820 <strong>EBM</strong> nebeneinander berechnet<br />
werden? Wenn nicht, bezieht<br />
sich der Ausschluss auf den Tag oder<br />
das Quartal?<br />
Der Ausschluss bezieht sich auf den<br />
Tag. Die Nummer 01820 ist an demselben<br />
Tag nicht neben der 01822 berechnungsfähig.<br />
Im Behandlungsfall<br />
sind die Nummern 01820 und 01822<br />
<strong>EBM</strong> jedoch berechnungsfähig.<br />
?<br />
Warum stehen Gebührenordnungspositionen<br />
<strong>im</strong> <strong>EBM</strong>,<br />
wenn di<strong>es</strong>e Leistungen nicht abgerechnet<br />
werden dürfen (z. B. 35100<br />
<strong>EBM</strong>)?<br />
Es gibt Leistungen <strong>im</strong> <strong>EBM</strong>, die nicht<br />
von allen Fachgruppen, sondern<br />
nur von b<strong>es</strong>t<strong>im</strong>mten Fachgruppen<br />
berechnet werden können.<br />
?<br />
Wird bei einem telefonischen<br />
Kontakt nach der Nr. 01435 <strong>EBM</strong><br />
oder dem Verwaltungskomplex 01430<br />
<strong>EBM</strong> die Kassengebühr fällig?<br />
Ja.<br />
?<br />
Wird der Wirtschaftlichkeitsbonus<br />
für das Labor nach der Nummer<br />
32001 <strong>EBM</strong> automatisch von der KV<br />
ergänzt?<br />
Ja.<br />
?<br />
<strong>Gibt</strong> <strong>es</strong> in Hamburg eine Pseudonummer<br />
für den Nachweis ein<strong>es</strong><br />
Arzt-Patienten-Kontakts?<br />
Eine Pseudonummer gibt <strong>es</strong> hierfür<br />
in Hamburg (noch) nicht. Die KV<br />
Hamburg hat jedoch viele Hinweise<br />
bekommen, wonach das Fehlen<br />
einer solchen Pseudonummer zu<br />
nicht unerheblichen Problemen <strong>im</strong><br />
Umgang mit den Praxis-EDV-Programmen<br />
führt.<br />
Wir haben eine Lösung für di<strong>es</strong><strong>es</strong><br />
Problem gefunden: Sie können <strong>im</strong> 1.<br />
Quartal <strong>2008</strong> übergangsweise für <strong>einen</strong><br />
weiteren Arzt-Patienten-Kontakt<br />
die GOP 01435 <strong>EBM</strong> in Ihre Praxis-<br />
EDV eingeben. Di<strong>es</strong>e GOP wird bei<br />
der Bearbeitung Ihrer Honorarabrechnung<br />
d<strong>es</strong> 1. Quartals <strong>2008</strong> dann<br />
seitens der KVH automatisch wieder<br />
g<strong>es</strong>trichen. Ab dem 2. Quartal <strong>2008</strong><br />
werden wir versuchen, Ihnen eine<br />
spezielle Pseudonummer bereitzustellen.<br />
12 | 13 <strong>EBM</strong> <strong>2008</strong>
Ihre Notizen:<br />
Impr<strong>es</strong>sum<br />
Herausgeber:<br />
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg<br />
Humboldtstraße 56<br />
22083 Hamburg<br />
Tel.: 040 / 22 802 - 0<br />
Fax: 040 / 22 802 - 420<br />
eMail: kvhamburg@kvhh.de<br />
www.kvhh.de<br />
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