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1,50 MB - Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

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10 medizinische beratung<br />

9 I 2013<br />

Schwarzes Dreieck für<br />

„Arzneimittel unter zusätzlicher Überwachung“<br />

Foto: Andrea Damm/pixelio.de<br />

Eine Information der Gemeinsamen Arbeitsgruppe<br />

Arzneimittel der KVMV und der Landesverbände der<br />

Krankenkassen:<br />

Die Europäische Union hat eine neue Kennzeichnung<br />

von Arzneimitteln eingeführt, die besonders engmaschig<br />

von den Regulierungsbehörden überwacht werden.<br />

In der Packungsbeilage und in der Fachinformation<br />

dieser so genannten „Arzneimittel unter zusätzlicher<br />

Überwachung“ wird ab September 2013 ein auf der<br />

Spitze stehendes Dreieck zusammen mit einem kurzen<br />

Satz, in dem dessen Bedeutung erläutert wird, stehen:<br />

Fachinformation<br />

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen<br />

Überwachung. Dies ermöglicht eine<br />

schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse<br />

über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen<br />

sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung<br />

zu melden.<br />

Packungsbeilage<br />

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen<br />

Überwachung. Dies ermöglicht eine<br />

schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse<br />

über die Sicherheit. Sie können dabei helfen, indem Sie<br />

jede auftretende Nebenwirkung melden.<br />

Zu diesen Arzneimitteln gehören:<br />

} alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen Arzneimittel,<br />

die einen neuen Wirkstoff enthalten,<br />

} alle nach dem 1. Januar 2011 zugelassenen biologischen<br />

Arzneimittel wie Impfstoffe, monoklonale Antikörper<br />

oder aus Plasma gewonnene Arzneimittel,<br />

} Arzneimittel, für die nach der Zulassung weitere Daten<br />

erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten<br />

Bedingungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame<br />

Anwendung unterliegt.<br />

Eine aktuelle Liste der Arzneimittel unter „zusätzlicher<br />

Überwachung“ ist zu finden unter: http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Other/2013/<br />

04/WC<strong>50</strong>0142453.pdf.<br />

Bisher sind neu zugelassene Arzneimittel oder Arzneimittel<br />

mit einem besonderen Sicherheitsprofil, von denen<br />

möglicherweise noch nicht alle Nebenwirkungen<br />

bekannt sind, nicht ohne Weiteres als solche erkennbar.<br />

Durch das schwarze Dreieck soll die Aufmerksamkeit<br />

von Ärzten, Apothekern und Patienten für eventuell<br />

auftretende Nebenwirkungen und ungewöhnliche Begleiterscheinungen<br />

bei diesen Arzneimitteln erhöht<br />

werden. Auf diese Weise soll das Symbol helfen, mehr<br />

und bessere Informationen über mögliche Nebenwirkungen<br />

eines Arzneimittels zu bekommen.<br />

Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle) können mit dem<br />

auf der Internetseite der Arzneimittelkommission der<br />

deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) befindlichen Berichtsbogen,<br />

der auch regelmäßig im Deutschen Ärzteblatt<br />

abgedruckt wird, gemeldet werden. Es besteht darüber<br />

hinaus die Möglichkeit unter: https://humanweb.pei.de<br />

Nebenwirkungen online zu melden. Seit Oktober 2012<br />

steht auch für Patienten und Verbraucher ein Online-<br />

Erfassungssystem zur Verfügung, das die Meldung unerwünschter<br />

Arzneimittelwirkungen erleichtern soll: https://verbraucher-uaw.pei.de.<br />

•<br />

Gemeinsame Arbeitsgruppe<br />

Arzneimittel M-V I ekt

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