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Download des Artikels - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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Informationen zum Herausnehmen<br />

Inform. d. Prüfungsstelle d. Ärzte u. Krankenkassen <strong>Sachsen</strong><br />

Alginate, Aktivkohleverbände, Folien,<br />

Salbenkompressen etc.) ausgewählt werden.<br />

Die korrekte Wahl der Wundauflage<br />

bestimmt entscheidend die Kosten der<br />

Gesamttherapie. Die Kosten einzelner<br />

Wundauflagen sind häufig nicht in der<br />

Praxissoftware hinterlegt. Ähnliche Produkte<br />

können von verschiedenen Firmen<br />

zu deutlich differierenden Preisen angeboten<br />

werden. Da der Arzt für diese Kos -<br />

ten bei der Richtgrößenüberschreitung<br />

haftet, sollten die Abrechnungspreise sehr<br />

gezielt kontrolliert werden. Die Kassenärztlichen<br />

<strong>Vereinigung</strong> Westfalen-Lippe<br />

hat im Oktober 2011 eine beispielhafte<br />

Preisübersicht verschiedener Wundauf -<br />

lagen zusammengestellt. 3<br />

Eine einseitige Betrachtung der Materialkosten<br />

wird natürlich kein reales Bild von<br />

den tatsächlich entstandenen Kosten vermitteln.<br />

Die Schwierigkeit von sinnvollen<br />

standardisierten Vorgaben bei der Wundversorgung<br />

besteht in der Komplexität<br />

und extremen Individualität einzelner<br />

Wunden. Die Anerkennung der Behandlung<br />

chronischer Wunden als Praxisbesonderheit<br />

im Rahmen eines Prüfverfahrens<br />

setzt den Nachweis folgender<br />

Wundmanagementprozesse voraus:<br />

➾ Exakte Wundanamnese und -diagnostik<br />

➾ Behandlungsplan<br />

➾ Phasengerechte Wundversorgung mit<br />

objektiver Dokumentation <strong>des</strong> Wundverlaufs<br />

➾ Bewertung <strong>des</strong> Erfolgs der Behandlung<br />

Bewertung in der RGP 2009:<br />

Die Behandlung von Wunden spiegelte<br />

sich fachübergreifend in der Richtgrößenprüfung<br />

2009 bei Allgemeinmedizinern<br />

und Hautärzten wider. Prinzipiell gehören<br />

Pflaster und Verbandstoffe zum Verordnungsspektrum<br />

einer allgemeinärztlichen<br />

oder Hautarztpraxis und sind im Mittel<br />

durch die Richtgröße abgedeckt. Eine Anerkennung<br />

als Praxis besonderheit erfolgte<br />

aus diesem Grund nur anteilig. Dabei fand<br />

die Kodierung der relevanten Diagnosen<br />

(z. B. ICD-10 L97 Ulcus cruris) besondere<br />

Bewertung im Hinblick auf die Höhe<br />

dieses Anteils. Die Berücksichtigung der<br />

Verordnungskosten einzelner, besonders<br />

teurer Patienten setzte eine sehr differenzierte<br />

Stellungnahme durch den geprüften<br />

Arzt voraus. Grundsätzlich kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die sehr kos -<br />

tenintensive Behandlung eines einzelnen<br />

Patienten in vielen Arztpraxen vorkommt<br />

und damit per se keine Besonderheit<br />

darstellt. Die Anerkennung der Verordnungskosten<br />

für einzelne Patienten erfolgte<br />

im Prüfverfahren ausschließlich<br />

in Abhängigkeit von der ärztlichen Stellungnahme.<br />

Parenterale Ernährung<br />

und Diätetika<br />

Die parenterale Ernährung wird in<br />

<strong>Sachsen</strong> als Praxisbesonderheit gewertet<br />

und deren Verordnungskosten entsprechend<br />

der Prüfungsvereinbarung vom<br />

15.12.2009, Anlage 1.1, Nr. 23 vorab<br />

anerkannt. Voraussetzungen für diese Anerkennung<br />

sind eine korrekte Kodierung<br />

der Pseudo-GOP 99910J und eine prinzipiell<br />

wirtschaftliche Verordnung in diesem<br />

Bereich. Was bedeutet „prinzipiell<br />

wirtschaftlich“?<br />

➾ Jede Indikationstellung zur teilweisen<br />

oder totalen parenteralen Ernährung<br />

sollte regelmäßig hinterfragt werden.<br />

➾ Die bevorzugte Verwendung von Fertigprodukten<br />

kann im Vergleich zu<br />

den patientenindividuell hergestellten<br />

Rezepturen wesentlich kostengünstiger<br />

sein.<br />

➾ Der Zusatz von Vitaminen und Spurenelementen<br />

ist erst ab einer Dauer<br />

der parenteralen Ernährung von einer<br />

Woche notwendig.<br />

Es ist zu beachten, dass Vitamine und Spurenelemente<br />

entsprechend der Prüfungsvereinbarung<br />

nicht vorab von den Verordnungskosten<br />

abgezogen werden. Vitamine<br />

und Spurenelemente sind laut Arzneimittel-Richtlinie<br />

i.d.F.v. 31.03.2009 Nr. 27<br />

verordnungsfähig. Im Falle einer Richtgrößenprüfung<br />

müssen sie allerdings gesondert<br />

in der Stellungnahme erklärt und<br />

begründet werden.<br />

Die Entscheidung für eine bestimmte Art<br />

und die Dauer der parenteralen Ernährung<br />

ist allein ärztliche Aufgabe und kann<br />

nicht durch Firmen, Home-Care Versorger<br />

u. a. bestimmt werden. Im Falle einer<br />

Richtgrößenprüfung verantwortet der<br />

Arzt die medizinische Notwendigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen. 4<br />

Die enterale Ernährung (Diätetika) ist<br />

definitiv Bestandteil <strong>des</strong> Richtgrößen -<br />

volumens. Es erfolgt keine Vorab-Anerkennung<br />

der Kosten für diese Therapie.<br />

Eine mögliche Anerkennung als Praxisbesonderheit<br />

im Prüfverfahren setzt Folgen<strong>des</strong><br />

voraus:<br />

➾ Konzentration einer speziellen Patientenklientel<br />

in der Praxis<br />

➾ Einhaltung der Bestimmungen der Arzneimittel-Richtlinie<br />

(AM-RL) §18–26<br />

➾ Wirtschaftliche Verordnungsweise in<br />

medizinisch notwendigen Fällen<br />

Dem Grunde nach sind Lebensmittel<br />

nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) erstattungsfähig.<br />

Um die besondere Bedeutung der enteralen<br />

Ernährung zu würdigen, wurden in<br />

der AM-RL Indikationen und Produkte<br />

als gesetzlich zugelassene Ausnahmen<br />

zur obigen Regel und der Begriff der medizinischen<br />

Notwendigkeit wie folgt definiert:<br />

Die medizinische Notwendigkeit der enteralen<br />

Ernährung ist ausschließlich bei<br />

fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit<br />

zur ausreichenden normalen Ernährung<br />

gegeben. Voraussetzung ist gleichzeitig,<br />

dass eine Verbesserung der Ernährungssituation<br />

durch sonstige ärztliche, pflegerische<br />

oder ernährungstherapeutische<br />

Maßnahmen nicht erreicht wurde. Diese<br />

medizinische Notwendigkeit muss ärztlich<br />

dokumentiert sein; eine einfache Behauptung<br />

im Prüfverfahren genügt nicht.<br />

Verordnungsfähig sind Aminosäuremischungen,<br />

Eiweißhydrolysate, Elementardiäten<br />

und Sondennahrung. Diese Erstattungsfähigkeit<br />

bezieht sich auf<br />

Standardprodukte, die als norm- oder<br />

hochkalorische Trink- und Sondennahrung<br />

eingesetzt werden und auf Spezialprodukte<br />

für ausgewählte Indikationen<br />

(Niereninsuffizienz, altersadaptiert für<br />

Säuglinge und Kleinkinder, Kuhmilcheiweißallergie<br />

bei Säuglingen und Kleinkindern,<br />

multiple Nahrungsmittelallergien,<br />

Fettverwertungsstörungen, Malassimilationssyndrome,<br />

Defekte im Kohlenhydrat-<br />

und Fettstoffwechsel, ketogene<br />

Diäten bei Epilepsie ohne ausreichende<br />

Anfallskontrolle). Nicht verordnungs -<br />

fähig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind Produkte, die<br />

speziell für folgende Erkrankungen indiziert<br />

sind: chronische Herz-, Kreislaufoder<br />

Atem insuffizienz, Dekubitusprophylaxe<br />

oder -behandlung, Diabetes mellitus,<br />

Geriatrie, Stützung <strong>des</strong> Immunsystems<br />

und Tumorerkrankungen. 5 Damit<br />

können diese Produkte auch nicht im<br />

Sinne einer Praxisbesonderheit anerkannt<br />

werden.<br />

______________<br />

3 www.kvwl.de/arzt/verordnung/arzneimittel/<br />

info/invo/verbandsstoffe_invo.pdf<br />

4 www.kvmv.info/aerzte/25/30/Parenterale_Ernaehrung/Leitfaden_parenterale_Ernaehrung.pdf<br />

5 www.g-ba.de/downloads/62-492-571/AM-RL-<br />

2011-08-18_2011-11-12.pdf<br />

VI<br />

KVS-Mitteilungen Heft 3/2012

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