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Satzungen des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und ...

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Personen, die in der Fachwissenschaft eine hervorragende Stellung einnehmen <strong>und</strong> nicht<br />

Wirtschaftstreuhänder sind, können zu korrespondierenden Mitgliedern bestellt werden.<br />

Personen, die sich um die Ziele <strong>und</strong> Zwecke <strong>des</strong> <strong>Instituts</strong> besonders verdient gemacht<br />

haben, können zu Ehrenmitgliedern bestellt werden.<br />

Ordentliche Mitglieder, deren Zugehörigkeit zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder erlischt,<br />

werden korrespondierende Mitglieder; korrespondierende Mitglieder, die eine Befugnis als<br />

Wirtschaftstreuhänder erwerben, werden ordentliche Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Instituts</strong>.<br />

Die ordentlichen <strong>und</strong> korrespondierenden Mitglieder sind spätestens in der der<br />

konstituierenden Sitzung <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> zweitfolgenden Vorstandssitzung zu bestellen. Mit<br />

der Bestellung endet die Funktionsdauer der bisherigen Mitglieder.<br />

Überdies endet die Mitgliedschaft sämtlicher Mitglieder durch Tod, durch Verzicht oder durch<br />

Abberufung aus wichtigen Gründen. Für die Abberufung gelten die gleichen Bestimmungen<br />

wie für die Bestellung.<br />

§4 Gliederung<br />

Das Institut tagt in Fachsenaten oder Vollversammlungen. Es bestehen folgende<br />

Fachsenate:<br />

› Fachsenat für <strong>Steuerrecht</strong><br />

› Fachsenat für <strong>Betriebswirtschaft</strong> <strong>und</strong> Organisation<br />

› Fachsenat für Datenverarbeitung<br />

› Fachsenat für Unternehmensrecht <strong>und</strong> Revision<br />

› Fachsenat für Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht<br />

Der Fachsenat für Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht gliedert sich in einen Senat für Arbeitsrecht <strong>und</strong><br />

einen Senat für Sozialrecht.<br />

Je<strong>des</strong> Mitglied - mit Ausnahme der Ehrenmitglieder - ist min<strong>des</strong>tens einem Fachsenat<br />

zuzuteilen.<br />

Mit Ausnahme von Wien, Niederösterreich <strong>und</strong> Burgenland wird in jedem Bun<strong>des</strong>land im<br />

Interesse einer verstärkten fachlichen Betreuung der Berufsangehörigen <strong>des</strong> betreffenden<br />

Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> eine "Außenstelle <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong>" mit dem Sitz bei der<br />

jeweils örtlich zuständigen Lan<strong>des</strong>stelle errichtet. Diese "Außenstelle <strong>des</strong> Fachsenates für<br />

<strong>Steuerrecht</strong>" wird von einem ordentlichen Mitglied <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong>, das in<br />

dem betreffenden Bun<strong>des</strong>land seinen Berufssitz hat, geführt. Bezüglich seiner Bestellung gilt<br />

§ 5, 3. Absatz, sinngemäß.<br />

Fachsenatsmitglieder, die ihren Berufssitz in dem betreffenden Bun<strong>des</strong>land haben sind<br />

automatisch Mitglieder der Außenstelle <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong> dieses<br />

Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong>. Die Leiter der Außenstellen <strong>des</strong> Fachsenates können bei solchen<br />

Außenstellen, deren Mitgliederzahl weniger als 10 beträgt, weitere Mitglieder der<br />

"Außenstellen <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong>" aufzunehmen, bis diese Anzahl erreicht ist.<br />

Sie sind jedoch nicht zu den Sitzungen <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong> bei der Kammer in<br />

Wien einzuladen, es wäre denn, dass es sich um eine dringliche Berichterstattung im<br />

Einzelfall handelt.<br />

Die "Außenstellen <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong>" haben die ihnen vom Vorstand bzw.<br />

Vorsitzenden <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong> fallweise oder dauernd übertragenen<br />

Aufgaben den diesbezüglich erteilten Weisungen entsprechend zu erledigen. Im übrigen hat<br />

jede "Außenstelle <strong>des</strong> Fachsenates für <strong>Steuerrecht</strong>" dem Leiter <strong>des</strong> Fachsenates für

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