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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER - WT-Verzeichnis

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<strong>KAMMER</strong> <strong>DER</strong> <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong><br />

Amtsblatt<br />

der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder<br />

1/2009


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Inhalt 1<br />

01 Impressum<br />

Kurzberichte<br />

02 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 16.06.2008<br />

14 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 08.09.2008<br />

26 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 13.10.2008<br />

37 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />

47 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />

57 Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

71 Beitragsordnung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

73 Leistungsordnung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

75 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 15.12.2008<br />

verlautbarungen<br />

87 Veränderungen im Berufsstand<br />

Impressum<br />

Medieninhaber (Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Redaktion):<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder · A-1120 Wien · Schönbrunner Straße 222-228 | 1 | 6 | 2<br />

Telefon +43 | 1 | 811 73 · Fax +43 | 1 | 811 73-100<br />

eMail office@kwt.or.at · www.kwt.or.at<br />

Das Amtsblatt erscheint nur in elektronischer Form, die angeführten Beilagen wurden nicht veröffentlicht.<br />

Grundlegende Richtlinie nach dem Mediengesetz: Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Informationen<br />

zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit<br />

Zustimmung des Medieninhabers.<br />

Satz- und Druckfehler vorbehalten!


2<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Kammertag<br />

Protokoll der 8. o. Sitzung vom 16.06.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

43<br />

23<br />

16.00 Uhr<br />

17.40 Uhr<br />

10.11.2008 um 16.00 Uhr in der K<strong>WT</strong><br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Bericht des Präsidenten<br />

3. Anträge des Vorstandes<br />

- Nachtragsbudget für PR<br />

- Nachtragsbudget für die anteiligen Kosten des AeQ<br />

- Diskussion/Beschluss über die Behandlung des folgenden Antrages:<br />

Änderung Umlagenordnung – Befreiung/Aliquotierung von Mitgliedern in Karenz<br />

4. Bericht der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss<br />

für das Haushaltsjahr 2007 und die Entlastung des Vorstandes<br />

5. Jahresabschluss 2007 der Vorsorgeeinrichtung; Beschlussfassung über den<br />

Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses der<br />

Vorsorgeeinrichtung<br />

6. Allfällige selbständige Anträge<br />

7. Allfällige Anregungen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 3<br />

Tagesordnungspunkt 1 – Eröffnung der Sitzung<br />

Hübner begrüßt die Teilnehmer und eröffnet die Sitzung.<br />

Die erforderliche Beschlussfähigkeit liegt vor.<br />

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />

Tagesordnungspunkt 2 – Bericht des Präsidenten<br />

n Übergabe zur Berichterstattung an Vizepräsidentin<br />

Trenkwalder.<br />

Hübner berichtet wie folgt:<br />

◼◼Zur Statistik zum Berufsstand<br />

Die Kammer hat zum 1.6.2008 7.508 physische Mitglieder:<br />

4.258 Steuerberater (+3,4 %),<br />

1.649 Wirtschaftsprüfer (+4,5 %);<br />

1.119 Bilanzbuchhalter und<br />

482 Selbständige Buchhalter (Bibu+SBH: -21,5 %).<br />

Mit 31.3.08 haben rd. 600 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen und sind<br />

Mitglied in der WKO geworden.<br />

Berufsanwärter gab es zum 1.6.2008 2.478 (+ 1,6 %).<br />

Der Mitgliederumsatz ist 2007 um 5,2 % auf 1,74 Mrd. Euro<br />

gestiegen. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre betrug das<br />

Wachstum 3,7 % p.a.<br />

50 % des Umsatzes entfallen auf die Berufsgruppe Steuerberater,<br />

47 % auf Wirtschaftsprüfer und rd. 3 % auf SBH/<br />

BiBu.<br />

Der Umsatz je Berufsberechtigten ist nach einem Rückgang<br />

in den Jahren 2003 bis 2005 in den Jahren 2006 und<br />

2007 wieder etwas gestiegen.<br />

◼◼Zur Arbeit der Fachsenate<br />

Die Fachsenate sind laufend mit Expertisen im Rahmen<br />

von Gesetzesbegutachtungen befasst, um die Gesetze<br />

praktikabler und praxisgerechter zu gestalten.<br />

- Aus dem Fachsenat für Steuerrecht<br />

Seit dem Kammertag im November 2007 hat der FS für<br />

Steuerrecht zu 16 Begutachtungsentwürfen Stellungnahmen<br />

ausgearbeitet, wie zB EStR-Wartung 2008, KStR-<br />

Wartung 2008, LStR-Wartung 2008, Bauherrenverordnung<br />

2008 (wurde nicht umgesetzt), Schenkungsmeldegesetz<br />

2008 (das SchenkMG 2008 soll mit 1.8.2008 in Kraft treten).<br />

- Unser Beitrag zur Steuerreform –<br />

das K<strong>WT</strong>-Steuermemorandum 2008<br />

Das neue Steuermemorandum 2008 für die Steuerreform<br />

2010 enthält einen radikalen Vorschlag, nämlich dass<br />

Lohn- und Sozialversicherungsabgaben einheitlich berechnet<br />

und eingehoben werden. Darüber hinaus verteilungspolitische<br />

Aspekte in eine Steuerreform einzubringen, ist<br />

Aufgabe der Politik und nicht der Kammer.<br />

Der Wettbewerb der einzelnen Steuersysteme in Europa<br />

existiert. Die Verwaltungsreform muss weiterhin Priorität<br />

bleiben.<br />

Auch bei einer Vereinfachung des Steuersystems bleibt für<br />

Steuerberater genug zu tun. Die Komplexität schafft nur<br />

Mehrarbeit, für die der Klient in der Regel kein Verständnis<br />

hat.<br />

Der Steuerberater ist längst unverzichtbarer Partner der<br />

österreichischen Wirtschaft. 95 % der Unternehmen bedienen<br />

sich eines Steuerberaters.<br />

Hübner dankt Prof. Karl Bruckner u. seinem Team für das<br />

Engagement.<br />

- Aus dem Fachsenat für Unternehmensrecht<br />

und Revision<br />

Seit dem letzten Kammertag wurden folgende Fachgutachten<br />

vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen:<br />

- Fachgutachten zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen<br />

bei Abschlussprüfungen mit Mustern von Vollständigkeitserklärungen<br />

als Beilagen<br />

- Fachgutachten zur Berichterstattung über die Beachtung<br />

von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften<br />

in einer Anlage zum Prüfungsbericht<br />

- Stellungnahme zur Behandlung von nicht-rückzahlbaren<br />

Investitionszuschüssen bei der Ermittlung der Eigenmittelquote<br />

gemäß § 23 URG und der fiktiven Schuldentilgungsdauer<br />

gemäß § 24 URG<br />

- Stellungnahme zur Redepflicht des Abschlussprüfers bei<br />

Vorliegen der Vermutung eines Reorganisationsbedarfs


4<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

- Fachgutachten zur Bilanzierung und Berichterstattung<br />

im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss im Zusammenhang<br />

mit der Gruppenbesteuerung.<br />

Hübner dankt Dr. Michael Heller u. seinem Team.<br />

- Aus dem Fachsenat für Arbeits- und Sozialrecht<br />

Die Schwerpunkte waren:<br />

Stellungnahme zur Berufsausbildungsgesetz-Novelle<br />

(BAG-Novelle):<br />

Mit der Stellungnahme wurde ersucht, die Bilanzbuchhalter<br />

in die Gleichhaltungs-Verordnung (betreffend Ausbilder-Prüfung)<br />

aufzunehmen, da die Voraussetzungen dafür<br />

nach Auffassung der K<strong>WT</strong> durch die umfassende Ausbildung<br />

der Bilanzbuchhalter vorliegen.<br />

Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz<br />

2008 (SVÄG 2008):<br />

Wie bereits in der Stellungnahme zum Entwurf SVÄG 2007<br />

ausgeführt, hat der Fachsenat erneut darauf hingewiesen,<br />

dass die Verlängerung der Hacklerregelung die früheren<br />

Pensionsreformen ad absurdum führt und daher unbedingt<br />

abzulehnen ist.<br />

Die Überführung der Regelung für Langzeitversicherte<br />

(„Hacklerregelung“) ins Dauerrecht konterkariert nach Ansicht<br />

des Fachsenats die notwendigen Pensionsreformen<br />

der letzten Jahre.<br />

Hübner dankt KR Johann Mitterer und seinem Team.<br />

- Aus dem Fachsenat Betriebswirtschaft<br />

u. Organisation<br />

Es wurde das Fachgutachten „Empfehlung zur Ausgestaltung<br />

finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw.<br />

Konzernlagebericht“ beschlossen (27. November 2007).<br />

Hübner dankt o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl u. seinem<br />

Team.<br />

◼◼Zur Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung<br />

- Kontaktkomitee<br />

Im regelmäßigen Kontakt mit der Finanzverwaltung – sei<br />

es im Kontaktkomitee oder anderen Gesprächen – wird<br />

einiges erreicht und können manche Probleme schon im<br />

Vorfeld ausgeräumt werden. Es gibt die Begegnung auf<br />

gleicher Augenhöhe und die Möglichkeit, gegenseitiges<br />

Verständnis zu entwickeln. Es ist eine gute Tradition.<br />

- Quotenregelung<br />

Eine Steuernummer ist nur dann in der Quote 2007 enthalten,<br />

wenn die Erklärungen für 2006 (E1, U1, K1) bis spätestens<br />

30.4.2008 elektronisch abgegeben wurden.<br />

Jene Fälle 2006, die nach dem 30.4.2008 abgegeben werden<br />

– egal, ob elektronisch oder in Papierform – fallen aus<br />

der Quote 2007 heraus.<br />

Ab der Quote 2008 wird diese Regelung auch die Erklärung<br />

E6 umfassen.<br />

Es gibt ein neues <strong>Verzeichnis</strong> des einzelfallbezogenen<br />

Ausschlusses von der Quotenregelung, welches über FinanzOnline<br />

zugestellt wird. Dabei handelt es sich um ein<br />

<strong>Verzeichnis</strong> der Fälle, die von der Quote für 2007 ausgeschlossen<br />

sind. Darin enthalten sind jene Fälle, die im Rahmen<br />

der Quote 2006 in Papierform oder zu spät (nach dem<br />

30.04.2008) eingereicht wurden.<br />

◼◼Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an<br />

das Firmenbuch<br />

Aufgrund einer Intervention der K<strong>WT</strong> beim BMJ hat das BMJ<br />

eine Änderung der Verordnung über den elektronischen<br />

Rechtsverkehr zur Begutachtung versendet. Darin ist vorgesehen,<br />

dass generell Jahresabschlüsse in PDF – parallel<br />

zur strukturierten Übermittlung – beim Firmenbuch eingereicht<br />

werden können.<br />

Unzumutbar für den Berufsstand sind jedenfalls:<br />

- die wachsende Kennzahlenflut<br />

- die zunehmende Auslagerung der Arbeit der Finanzverwaltung<br />

- Zielvereinbarungen<br />

- die unüberschaubare Komplexität des Steuerrechts,<br />

mangelnde Bescheidbegründung<br />

- die eine oder andere Praxis bei der Betriebsprüfung und<br />

KIAB-Einsätzen; der Betroffene weiß oft nicht, auf Basis<br />

welcher Rechtsgrundlage Maßnahmen der KIAB gesetzt<br />

werden (AusländerbeschäftigungsG, BAO, FinStrG, StPO,<br />

oder Gewerbeordnung).<br />

Trotz allen Lobbyings und Zusammenarbeit darf jedoch<br />

nicht die Erwartungshaltung vorherrschen, dass alle Vorschläge<br />

auch umgesetzt werden. Naturgemäß gibt es andere<br />

Organisationen mit anders gelagerten Interessen.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 5<br />

◼◼Internationales<br />

- CETAX-Ausschuss<br />

Hübner dankt Dr. Georg Demeter für sein Engagement.<br />

Die Betreuung des CETAX durch die K<strong>WT</strong> (früher extern) ist<br />

bei den Mitgliedern sehr gut angekommen.<br />

Ergebnis aus der Sitzung des CETAX im April 2008 in Wien<br />

unter Teilnahme von 26 Repräsentanten aus 10 Ländern:<br />

- Aktuelle Änderungen in Steuerrecht und Rechnungslegung<br />

aus 11 Ländern für die Mitglieder in den sog. „Ländernews“<br />

wurden auf der Homepage zur Verfügung gestellt.<br />

- 3 neue (aktualisierte) Arbeitspapiere wurden im April<br />

veröffentlicht.<br />

- D-A-CH<br />

Das jährliche D-A-CH-Präsidententreffen findet am 19./20.<br />

Juni in Berlin statt.<br />

Der D-A-CH-Steuerausschuss findet turnusmäßig wieder<br />

in Österreich statt: 24./25. August in Rust<br />

- CFE<br />

Im April fanden CFE-Forum, aoGV und Rat der CFE in Brüssel<br />

statt. Als Vertreter der K<strong>WT</strong> haben Mag. F. Rödler und<br />

Mag. G. Schellmann (Fiscal Committee) teilgenommen.<br />

- FEE<br />

Aktuelle Arbeiten in der FEE sind u.a.:<br />

- Übersicht über die Umsetzung der GeldwäscheRL in Europa<br />

- 2. Untersuchung über den Begriff „Netzwerk“ in Europa<br />

- Studie über transnationale Organisation und Praktiken<br />

in der Wirtschaftsprüfung vom April 2008.<br />

- Evaluierung Büro Brüssel<br />

Vertragsgemäß wird das Büro in Brüssel evaluiert.<br />

- Internationales Interesse an der K<strong>WT</strong>:<br />

Eine Delegation der WP-Kammer der Mongolischen Republik<br />

und der neue Präsident der ungarischen WP-Kammer<br />

besuchten im Frühjahr 2008 die K<strong>WT</strong>.<br />

◼◼Zu den Bilanzbuchhaltern<br />

Ausgangspunkt für die Entstehung der neuen Berufsgruppe<br />

war die Intention des Aufsichtsministeriums nach einer<br />

Vereinheitlichung der Buchhaltungsberufe.<br />

Die Monopolisierung der Buchhaltung u. Personalverrechnung<br />

in der K<strong>WT</strong> hat nicht gehalten. Die Steuerberatung ist<br />

EU-weit nicht geregelt, in anderen Ländern gibt es keine<br />

Kammern, oftmals auch keine StB-Prüfung als Voraussetzung<br />

für die Tätigkeit.<br />

„Wir wollen jedoch unser Niveau halten!“, so Hübner.<br />

Die Situation, die wir heute haben, ist das Ergebnis eines<br />

Kompromisses. Jene SBH, die die Befugnis zum Bilanzbuchhalter<br />

erworben haben, können zwischen der Mitgliedschaft<br />

zur K<strong>WT</strong> und WKÖ wählen. Jene, die das nicht getan<br />

haben, sind mit 31.3.d.J. Mitglied in der WKÖ geworden.<br />

- Es haben mit 31.3. rund 600 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen und<br />

sind Mitglied in der WKO.<br />

- Das BiBuG wird voraussichtlich dahingehend geändert<br />

werden, dass die in die WKO gewechselten SBH nunmehr<br />

von der PK und nicht wie ursprünglich angenommen<br />

von der WKO verwaltet werden. Eine Eingliederung<br />

der aus der K<strong>WT</strong> ausgeschiedenen SBH in die GewO erfolgt<br />

nicht.<br />

- Erwartungsgemäß ist die Verwaltung der SBH außerhalb<br />

der K<strong>WT</strong> mit entsprechenden Kosten verbunden.<br />

- Statistik über die Bilanzbuchhalter:<br />

Zum 12.6.08 gibt es 2.237 Bilanzbuchhalter, davon sind<br />

1.164 (52 %) Mitglieder der K<strong>WT</strong> und 1.073 (48 %) Mitglieder<br />

der WKO.<br />

Aktivitäten der <strong>WT</strong>-Akademie für BiBus:<br />

- Erste Bilanzbuchhalter-Tage der <strong>WT</strong>-Akademie, 3.-4. Juni<br />

2008 in Wien mit 100 Teilnehmern.<br />

- Rückblick: Überleitungskurse<br />

Prüfungsbefreiungskurs / Upgrade-Kurs: 500 Teilnehmer<br />

in rd. 24.000 Unterrichtseinheiten;<br />

Lehrgang Personalverrechnung (130 Unterrichtseinheiten):<br />

150 Teilnehmer in rd. 19.000 Unterrichtseinheiten.<br />

- Es gibt ein dreistufiges Ausbildungsangebot zum Bilanzbuchhalter.<br />

Seminare für den Weiterbildungsnachweis<br />

gem. § 68 (3) BiBuG werden angeboten.<br />

Die Verwaltung der Selbständigen Buchhalter in der WKÖ<br />

wird voraussichtlich nicht umgesetzt. Ein Initiativantrag<br />

zur Übertragung der Verwaltung an die PK liegt vor, wurde<br />

aber noch nicht im Parlament eingebracht. Mit der WKO<br />

wurde vereinbart, dass die Kosten, die aus der Verwaltung<br />

der WKO-SBH in der PK anfallen, ausschließlich von der<br />

WKO getragen werden.


6<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Hübner erläutert den Kompromiss weiters wie folgt:<br />

„Es geht mir darum, den Steuerberater abzusichern und<br />

eine Vergewerblichung in der WKÖ zu verhindern. Unverändert<br />

ist meine Sorge, dass in der WKÖ ein gewerblicher<br />

Steuerberater entsteht. Dies konnte fürs Erste verhindert<br />

werden.<br />

Die Kammer hat im Rahmen deren Befugnisse auch die Bilanzbuchhalter<br />

entsprechend engagiert und glaubwürdig<br />

zu vertreten. Befugnisüberschreitungen werden wir nicht<br />

tolerieren. Wer allerdings Bilanzbuchhaltern nur Prügel<br />

vor die Füße legt und sie alle in der WKÖ haben möchte,<br />

der riskiert nach meiner festen Anschauung, dass die<br />

Vergewerblichung der Steuerberater deutlich schneller<br />

vor der Tür steht. Die Akzeptanz der Bilanzbuchhalter in<br />

unserer Kammer ist also nicht Ausfluss meines Liberalisierungsverständnisses,<br />

welches ich in Fragen der Werbung<br />

tatsächlich immer vertreten habe, sondern hat hier klar<br />

zum Ziel, dass der Steuerberater zumindest in seinen exklusiven<br />

Vertretungsrechten abgesichert bleibt. Dass der<br />

VfGH auch diese Vertretungsrechte aufhebt, das befürchte<br />

ich nicht. Offen ist jedoch der Ausgang des derzeit beim<br />

VfGH anhängigen Verfahrens betreffend die Bilanzierungsgrenzen.<br />

Nach Meinung von Experten ist es für uns nicht<br />

gesichert, dass diese Bilanzierungsgrenzen aufrecht bleiben.<br />

Ich will nicht, dass in der WKÖ Mitglieder mit höheren<br />

Befugnissen vertreten sind, als in der K<strong>WT</strong>. Es könnte dann<br />

zu einer leidenschaftlichen Diskussion in unserem Kammervorstand<br />

werden, was mit den jetzt in die WKÖ überstellten<br />

SBHs passiert, wenn ihnen der VfGH hinsichtlich<br />

ihrer Bilanzierungsbefugnisse Recht gibt. Ich habe sicher<br />

kein Feindbild WKÖ verinnerlicht, ganz im Gegenteil, wir<br />

haben naturgemäß der gleichen Klientel mit sehr ähnlichen<br />

Wertvorstellungen zu dienen. Aber: Ich positioniere<br />

mich klar gegen das Ansinnen der WKÖ, die Freiberufler<br />

zu vereinnahmen und quasi die einzige Arbeitgebervertretung<br />

in unserem Lande sein zu wollen. Ansonsten mit der<br />

WKÖ so viel Kooperation wie möglich.“<br />

◼◼Über die Reform der Kammerorganisation<br />

Die unterschiedlichen Interessen und Spezifika der Berufsgruppen<br />

fordert jetzt auch den Mut, die Strukturen<br />

zu hinterfragen. Eine Arbeitsgruppe prüft, ob die Vorteile<br />

von mehr Autonomie für die Berufsgruppen – d.h. die eigenen<br />

Interessen in der Berufsgruppe autonomer zu entscheiden<br />

– überwiegen. Der Nachteil wäre ein höherer<br />

Abstimmungsbedarf, aber in der Mehrheit sollten WP ihre<br />

Themen und StB ihre Themen erörtern, ebenso die Bilanzbuchhalter.<br />

Grundsätzlich besteht aber das Bekenntnis zur<br />

Aufrechterhaltung der Einheitskammer.<br />

Schlanke Strukturen werden nicht nur für die öffentliche<br />

Verwaltung gefordert, sondern auch in der K<strong>WT</strong> sichergestellt:<br />

Die Zahl der Mitarbeiter pro 1.000 Mitglieder (inkl. Berufsanwärter)<br />

ist gesunken, von 5,43 Mitarbeiter pro 1.000<br />

Mitglieder im Jahr 1990 und 4,23 MA 1998 auf 3,81 Mitarbeiter<br />

pro 1.000 Mitglieder im Jahr 2008 (Stand: 1.6.08,<br />

Mitglieder u. Berufsanwärter), wobei aber die Zahl der<br />

Aufgaben gestiegen ist, denn hinzugekommen sind Pensionsvorsorge,<br />

Krankenversicherung, Spendengütesiegel<br />

und anderes mehr.<br />

◼◼Zur Geldwäsche<br />

Die Kammer ist in Verhandlungen mit dem Anbieter einer<br />

Datenbank, die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der<br />

neuen Bestimmungen genutzt werden kann (Feststellung,<br />

ob jemand als „politisch exponierte Person“ gilt, Einstufung<br />

Geldwäscherisiko). Die Abfrage soll wie über die bekannten<br />

Compaß-Dienste erfolgen.<br />

Wesentliche Neuerungen sind:<br />

- Risikoorientiertes Setzen von Sorgfaltsmaßnahmen zur<br />

Verhinderung der Geldwäsche (bisher starres System)<br />

- Verstärkte Identifizierungspflichten (insb. in Hinblick auf<br />

wirtschaftliche Eigentümer und „politisch exponierte<br />

Personen“)<br />

- Laufendes Monitoring der Aufträge im Hinblick auf Geldwäscherisiko<br />

- Man muss sich Klienten, die man nicht kennt, genauer<br />

ansehen. Das kann bei erhöhtem Geldwäscherisiko voraussichtlich<br />

zu erhöhtem Aufwand führen.<br />

Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte verspätet, da<br />

das BMWA mit der Genehmigung lange zugewartet hat.<br />

Die Genehmigung erfolgte aber ohne inhaltliche Änderung,<br />

lediglich das Inkrafttreten wurde verschoben.<br />

Ein K<strong>WT</strong>-Update Spezial zum Thema Geldwäsche ist erschienen.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 7<br />

◼◼Zur Qualitätssicherung<br />

Das Qualitätssicherungssystem läuft: 75 Qualitätsprüfer<br />

sind anerkannt (53 natürliche Personen, 22 Gesellschaften);<br />

87 Gesellschaften wurde die erfolgreiche<br />

Bescheinigung an der externen Qualitätsprüfung ausgestellt.<br />

Hübner dankt der Vorsitzenden Mag. Regina Reiter und<br />

den Mitgliedern des AeQ für Ihre Arbeit.<br />

◼◼Zur Pensionsvorsorge<br />

Die Vorsorgeeinrichtung fällt in die Zuständigkeit eines<br />

autonomen 4-köpfigen Ausschusses. Das Präsidium hat<br />

angeregt, ein besonderes Augenmerk auf die Veranlagung<br />

zu legen. Die Performance ist nicht zufriedenstellend,<br />

wenn auch die Performance der Pensionskassen und von<br />

vergleichbaren Versorgungswerken der freien Berufe nicht<br />

besser ist. Die Börsenentwicklung trifft alle.<br />

Der Verantwortung für die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung<br />

ist sich der 4-köpfige Ausschuss bewusst. So kam<br />

es in den letzten Jahren zu einem Wechsel beim Veranlagungsmanagement.<br />

Das Präsidium hat eine Ausschreibung<br />

angeregt, um in Zukunft eine bessere Performance<br />

zu erzielen.<br />

Die Vorsorgeeinrichtung ist eine Solidargemeinschaft. Es<br />

werden bereits 36 Berufsunfähigkeitspensionen ausbezahlt,<br />

ebenso erhalten 46 Witwen/Witwer und 35 Waisen<br />

eine Pension.<br />

Die Verwaltungskosten der Concisa konnten um 10 % gesenkt<br />

werden und sind damit niedriger als die Einstiegskosten<br />

im Jahr 2000.<br />

◼◼Zum Excedenten-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />

Der Excedenten-Haftpflichtversicherungsvertrag mit Gerling<br />

läuft Ende 2008 aus. Mit dem Ziel einer Prämienreduktion<br />

wurde ein neuer Vertrag verhandelt. Der neue Vertrag<br />

bringt entscheidende Vorteile wie etwa eine Fixprämie bis<br />

2011, sodass es bis dahin keine umsatzabhängige Prämienerhöhung<br />

gibt. Die erwartete Kostenersparnis in den<br />

Jahren 2009 bis 2011 beträgt bei einem erwarteten durchschnittlichen<br />

Umsatzwachstum von 4 % durchschnittlich<br />

400.000 Euro pro Jahr.<br />

◼◼Zur Pressearbeit<br />

- Pressekonferenz im Jänner: „Wirtschaft versinkt in Flut<br />

von Steuerformularen“<br />

Konsequenz: Gemeinsame Arbeitsgruppe K<strong>WT</strong>-BMF<br />

- Pressaussendung im Februar zu „Metro-Betriebsprüfungen“<br />

bei Gastronomen<br />

- Zwei Presseaussendungen zur Vermögenszuwachssteuer<br />

(März/April)<br />

- Erste Pressekonferenz zu den Steuerreformvorschlägen<br />

der K<strong>WT</strong>: „Einheitsabgabe statt Lohn-, Einkommensteuer<br />

u. Sozialversicherungsbeitrag“ im April<br />

- Presseaussendung zu Meldepflicht statt Erbschafts- u.<br />

Schenkungssteuer: Sanktionen zu hart, Wertgrenzen zu<br />

niedrig, Eingangssteuersatz f. Stiftungen zu hoch.<br />

- Zweite Pressekonferenz Ende April zum Steuermemorandum<br />

2008 für die Steuerreform 2010.<br />

Das neue Kammerportal ist online.<br />

Es gibt wöchentlich ca 3.500 bis 4.000 Besucher (Mitglieder<br />

und Kanzleimitarbeiter) mit ca 33.000 Seitenzugriffen.<br />

Eine Vervielfachung der Zugriffe ist feststellbar, wobei<br />

ein Teil der Vervielfachung darauf zurückgeht, dass der<br />

Zugang zu den Compass-Diensten, die von der Akademie<br />

verrechnet werden und von den Mitgliedern häufig genutzt<br />

werden, nun ausschließlich über das Kammerportal läuft.<br />

◼◼Über die PR-Aktivitäten<br />

- Aktivitäten zur Imagepositionierung d. Steuerberater<br />

Den Auftrag der Kollegenschaft aus der Mitgliederumfrage<br />

– nämlich den Wunsch nach mehr Unterstützung bei der<br />

PR-Arbeit – hat die K<strong>WT</strong> aufgenommen.<br />

Die Hauptzielsetzung ist eine qualitativ hochwertige<br />

Image-Positionierung der SteuerberaterInnen, d.h.<br />

- Der Klient muss wissen, was er an seinem Steuerberater<br />

hat.<br />

- Es soll eine gemeinsame Erkennbarkeit des Berufsstandes<br />

im Sinne eines „Wir-Gefühls“ nach außen entstehen<br />

und geben.<br />

- eine Identifikation mit der Marke „Steuerberater“ kommunizieren,<br />

wie das in anderen Berufsgruppen auch der<br />

Fall ist – z.B. „Ihr Tischler macht’s persönlich“.


8<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Das Logo wird insgesamt gut angenommen, insbesondere<br />

bei den Jungen und neuen Kollegen. Es ist zwar nicht für jeden<br />

stimmig, soll aber der leichteren Wiedererkennbarkeit<br />

dienen. Auch bei den Notaren und Rechtsanwälten hat die<br />

Einführung eine Weile gedauert.<br />

Zielsetzung der Imagekampagne ist es, das breite Leistungsspektrum<br />

des Steuerberaters darzustellen: „Der<br />

Steuerberater ist mehr als ein Steuerberater“ – Den StB<br />

als Wirtschaftsberater positionieren. Mit der Kampagne<br />

soll eine gemeinsame Verkehrsgeltung nach außen geschaffen<br />

werden, die uns gegenseitig stärkt.<br />

Die 2. Welle der Anzeigen-Kampagne gab es im heurigen<br />

Frühjahr, Fortsetzung soll im Herbst erfolgen. Wir werden<br />

dabei von Experten begleitet. Es zeigt sich immer wieder,<br />

dass wir Steuerberater anders denken, anders „ticken“<br />

als die Experten sagen, wie uns die Klienten wahrnehmen.<br />

Der Text des Sujets soll in erster Linie den potenziellen Klienten<br />

/ Konsumenten gefallen und sie ansprechen.<br />

Ein Blick auf andere Berufsgruppen zeigt, wie notwendig<br />

Öffentlichkeitsarbeit ist. Auch andere Interessensvertretungen<br />

der Freien Berufe werben für ihre Berufsgruppen,<br />

zuletzt die Rechtsanwälte; zuvor sind die Apotheker schon<br />

mit Radiowerbung aufgefallen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag<br />

startete im März 2008 eine österreichweite<br />

Printkampagne in reichweitenstarken Medien.<br />

Zur Kampagne der K<strong>WT</strong> gibt es unterschiedliche Einschätzungen,<br />

sie reichen von „Endlich tut sich etwas“ bis „rausgeschmissenes<br />

Geld“. Aber wenn wir uns Experten anvertrauen,<br />

so halten sie die PR-Maßnahmen für notwendig.<br />

Die Kampagne wurde hinterfragt und bei den rd. 400 Mail-<br />

Rückantworten gab es 2/3 klare Befürworter, 1/3 Ablehner,<br />

die reinen Nein-Sager waren nur 17 %. Das ist ein klarer<br />

Auftrag, der sich nur wiederholt hat.<br />

Das PR-Budget der K<strong>WT</strong> ist im Vergleich zu anderen Berufen<br />

noch immer eher bescheiden.<br />

Der erwähnte Auftrag der Kollegenschaft war nach Maßnahmen<br />

mit spürbarer Wirkung. Die bisherige Dotierung<br />

des PR-Budgets wurde daher deutlich erhöht: Die PR-Investitionen<br />

betrugen 2006 € 72.000,00 (= € 7,00 pro Mitglied)<br />

und 2007 € 507.000,00 (= € 49,00 pro Mitglied).<br />

Die Steuerberater-Broschüre mit Einlageblättern zu ca. 20<br />

verschiedenen Berater-Themen ist in Vorbereitung. Sie soll<br />

bei der Akquisition helfen.<br />

- Aktivitäten zur Imagepositionierung der<br />

Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter<br />

Für diese Aktivitäten sind folgende Etats vorgesehen:<br />

- Imagepositionierung der Wirtschaftsprüfer: € 180.000<br />

- Imagepositionierung der Bilanzbuchhalter: € 70.000<br />

Ebenso werden Maßnahmen gegen den Mitarbeiterengpass<br />

gesetzt: Ein Folder, der junge Menschen anspricht,<br />

liegt im Entwurf vor. Die Teilnahme an Berufsausbildungsmessen<br />

ist geplant.<br />

◼◼Zu Finanzreserven, Eigenkapital und revidiertes Budget<br />

wurde auf den Budgetbericht verwiesen.<br />

◼◼Highlights aus der Akademie der Wirtschaftstreuhänder<br />

Der Berufsstand investierte in der <strong>WT</strong>-Akademie im Geschäftsjahr<br />

2006/2007 rund 600.000 Stunden in Kompetenzerweiterung!<br />

Die Akademie ist seit 16 Jahren im Dienste des Berufsstandes<br />

– eine Erfolgsgeschichte:<br />

Der Umsatz hat sich seit 1996/97 fast verdreifacht:<br />

GJ 1996/97 € 2,6 Mio.<br />

GJ 2001/02 € 5,2 Mio.<br />

GJ 2006/07 € 7,4 Mio.<br />

- Zur Ausbildung / Angebot für Bilanzbuchhalter<br />

wurde bereits berichtet.<br />

- Statistik 2006/07 aus den Fachbereichen:<br />

Ausbildung: 55.000 Teilnehmer-Tage, 2.400 Veranstaltungs-Tage,<br />

8 neue Kursprodukte<br />

Weiterbildung: 17.000 Teilnehmer-Tage, 750 Seminare, 40<br />

wt-online-Seminare<br />

Speziallehrgänge: 2.500 Teilnehmer-Tage, 120 Veranstaltungs-Tage<br />

, 2 neue Speziallehrgänge<br />

International Tax Law, LL.M: 47 Studenten aus 18 Ländern,<br />

4.000 Studien-Mann-Tage, seit 1999: 306 Absolventen aus<br />

38 Ländern der ganzen Welt.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 9<br />

- Ausblick in den Fachbereichen:<br />

Ausbildung:<br />

Buchhaltung für Einsteiger: ABC des Rechnungswesens<br />

Starterpaket für Berufseinsteiger StB und WP<br />

Accounting-Manager: DIE TOP-Ausbildung für Bilanzbuchhalter<br />

Weiterbildung<br />

weitere wt-online-Seminare<br />

Umgründungssteuer-Check im September<br />

10. Salzburger Steuerforum am 6./7. November<br />

<strong>WT</strong>-Kongress im November<br />

Speziallehrgänge<br />

Lehrgang Sanierungsrecht ab Juni 2008<br />

Lehrgang Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für <strong>WT</strong><br />

MBA Accounting & Taxation - Start: 29. August 2008<br />

◼◼Strategie-Coaching<br />

Der Auftrag der Kollegenschaft nach Unterstützung bei der<br />

Beratung in Fragen des Kanzleimanagements wurde aufgegriffen<br />

und das Strategie-Coacing angeboten. Es gab österreichweit<br />

8 Veranstaltungen mit fast 400 Teilnehmern.<br />

Diskussion:<br />

Brogyányi: Die Vorsorgeeinrichtung ist kritisch zu betrachten.<br />

Seit September 2007 gibt es keinen Berater. Nach der<br />

Satzung müsste der Vorsorgeausschuss einen Beirat bestellen.<br />

Bis heute wurde vom Vorsorgeausschuss weder<br />

ein Berater bestellt noch ein Veranlagungsbeirat eingerichtet.<br />

Mit Hilfe eines qualifizierten Beraters oder Beirats<br />

könnte es gelingen, die Performance zu steigern.<br />

Was die PR betrifft, so wird die V<strong>WT</strong>, wenn tatsächlich<br />

erst ein dreimaliges Durchlaufen der Kampagne Wirkung<br />

erzielt, zustimmen. Für 2009 erwarten wir weitere Vorschläge,<br />

die allerdings darüber hinausgehen sollten, in<br />

Zeitungen Inserate zu schalten.<br />

Schmalzl: Man muss den Fachleuten vertrauen, wenn sie<br />

empfehlen in Tageszeitungen zu schalten. Wir wollen ja etwas<br />

erreichen. Mit der Anzeigenkampagne verhält es sich<br />

wie bei der Lernkurve. Man muss weiter machen, bis sie<br />

fest verankert ist. Die Rechtsanwälte, mehr und mehr in<br />

Konkurrenz zu uns, haben eine wesentlich kostenintensivere<br />

Kampagne gestartet. Ein Aussetzen der Werbekampagne<br />

hätte nachteilige Folgen für den gesamten Effekt.<br />

Tagesordnungspunkt 3 – Anträge des Vorstandes<br />

n Nachtragsbudget für PR<br />

Schmalzl berichtet, dass im Frühjahr 2008 die Anzeigenkampagne<br />

für Steuerberater mit adaptierten Sujets fortgesetzt<br />

wurde. Das Budget betrug EUR 280.000,-. Die Berater<br />

der Kammer – Marktforscherin Hasslinger, Mediaplaner<br />

Kluger und Kommunikationsberater Weinand – empfehlen<br />

die Anzeigen über mehrere Etappen und Jahre kontinuierlich<br />

zu schalten, um am Markt den Effekt einer Lernkurve<br />

zu erzielen. Das Aussetzen der Werbemaßnahmen hätte<br />

nachteilige Folgen und würde den Erfolg der Kampagne<br />

gefährden. Empfohlen wird die Fortsetzung der Anzeigenkampagne<br />

im Herbst 2008, wofür Budgetmittel in Höhe<br />

von EUR 200.000,- erforderlich sind.<br />

Diskussion wird nicht gewünscht, keine Wortmeldungen.<br />

Schmalzl bringt den Antrag des Vorstandes somit zur Abstimmung:<br />

Der Kammertag wolle ein Nachtragsbudget für den PR-<br />

Aufwand in Höhe von EUR 200.000,- beschließen.<br />

Angenommen mit 38 Pro-, einer Gegenstimme<br />

sowie 3 Enthaltungen<br />

n Nachtragsbudget für die anteiligen Kosten des AeQ<br />

Brogyányi berichtet, dass Im Jahresvoranschlag 2008 für<br />

den AeQ bisher lediglich T€ 65 veranschlagt waren. Der<br />

AeQ hat ein neues Budget für 2008 iHv T€ 260 vorgelegt.<br />

Nach dem mit den Revisionsverbänden und dem Sparkassenprüfungsverband<br />

vereinbarten Kostenteilungsschlüssel<br />

beträgt der daraus resultierende Mehraufwand für die<br />

K<strong>WT</strong> € 115.600,-.


10<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Auf Frage von Mirtl erläutert Brogyányi, dass eine entsprechende<br />

Kostenaufgliederung vorgelegt wurde. Der AeQ<br />

ist eine unabhängige Behörde, welche laut den Bestimmungen<br />

des A-QSG von der K<strong>WT</strong> sowie den Revisionsverbänden<br />

und dem Sparkassen-Prüfungsverband zu finanzieren<br />

ist. Der AeQ benötigt auch eigenes Personal – dzt.<br />

eine Vollzeit-Juristin als Geschäftsstellenleiterin, ein Jurist<br />

mit 20h/Woche sowie eine Assistentin – weitere Kosten<br />

resultieren aus den sonstigen laufenden Kosten sowie den<br />

Einmalkosten für die neuen Räumlichkeiten des AeQ.<br />

Brogyányi erläutert die Kosten weiter aufgrund der in Präsidium<br />

und Vorstand vorgelegten Unterlagen.<br />

Auf Frage von Schmalzl erläutert Klement, dass der AeQ<br />

eigene Räumlichkeiten benötigt, da das BMWA darauf hingewiesen<br />

hat, dass die Eigenständigkeit der Behörde auch<br />

dadurch zum Ausdruck gebracht werden müsse. Er erinnert<br />

weiters daran, dass das BMWA bei Entstehung des A-QSG<br />

verlangt hat, dass der Berufsstand die für den „monitored<br />

Peer Review“ erforderliche Behörde selbst finanziert.<br />

Haar-Dorninger weist auf den vergleichsweise geringen<br />

Aufwand der Landesstellen hin.<br />

Festgehalten wird, dass für die Prüfung der Finanzen des<br />

AeQ der Rechnungshof zuständig ist.<br />

Brogyányi weist darauf hin, dass durch derartige Diskussionen<br />

in letzter Konsequenz die Einheitskammer in Frage<br />

gestellt wird. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass ein<br />

großer Teil der Umlagen von einem verhältnismäßig kleinen<br />

Teil der Unternehmen erwirtschaftet wird, bei welchen<br />

es sich zudem größtenteils um dem A-QSG unterliegende<br />

Unternehmen handelt.<br />

Hason fragt, was seit dem ursprünglichen Ansatz iHv<br />

T€ 65 passiert sei bzw. wie es zu dieser Kostensteigerung<br />

gekommen ist.<br />

Hübner betont, dass diese Kosten der Preis dafür sind,<br />

dass es keine rein staatliche Aufsicht über die Abschlußprüfer<br />

gibt.<br />

Auf Frage von Hason erläutert Brogyányi, dass der AeQ aus<br />

sieben Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitglieder besteht.<br />

Vier werden jeweils von der K<strong>WT</strong> bestellt, drei von den Revisionsverbänden<br />

und dem Sparkassen-Prüfungsverband.<br />

Die darüber stehende Qualitätskontrollbehörde (QKB)<br />

besteht aus sechs Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, die<br />

vom BMWA bestellt werden. Brogyányi erläutert die zu<br />

beschließenden Kosten weiter anhand des dem Präsidium<br />

zur Verfügung gestellten Detailbudgets des AeQ.<br />

Festgehalten wird, dass der AeQ der Aufsicht der QKB und<br />

des BMWA unterliegt und die Gebarung durch den Rechnungshof<br />

der Prüfung des Rechnungshofes unterliegt.<br />

Hason ist der Ansicht, dass in Anbetracht der Anzahl der<br />

bisher bestellten Qualitätsprüfer und der bisher durchgeführten<br />

Qualitätsprüfungen der dargestellte Personalaufwand<br />

nicht gerechtfertigt ist. Der Budgetansatz ist daher<br />

zu hoch.<br />

Brogyányi betont, dass die Bestimmungen des A-QSG zu vollziehen<br />

sind. Das System war vom Berufsstand gewünscht,<br />

somit sind auch die entstehenden Kosten zu tragen.<br />

Bruckner weist darauf hin, dass bisher lediglich ein kleiner<br />

Teil der dem A-QSG unterliegenden Abschlußprüfer geprüft<br />

wurde, da bisher erst die Übergangsfrist für die Prüfer von<br />

Unternehmen im öffentlichen Interesse geendet hat. Der<br />

größere Teil der übrigen Abschlußprüfer kommt erst, da<br />

für diese die Übergangsfrist erst am 31.12.2010 endet. Die<br />

Kosten werden tatsächlich im Wesentlichen durch die wenigen<br />

Großkanzleien getragen, sodaß es auch hier de facto<br />

zu einer Umverteilung von den großen zu den kleinen<br />

Kanzleien kommt.<br />

Brogyányi bringt den Antrag des Vorstandes schließlich<br />

zur Abstimmung:<br />

Der Kammertag wolle ein Nachtragsbudget für den Arbeitsausschuss<br />

für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) iHv<br />

€ 115.600,- beschließen.<br />

Angenommen mit 31 Pro- und 3 Gegenstimmen<br />

sowie 6 Enthaltungen<br />

Diskussion/Beschluss<br />

über die Behandlung des folgenden Antrages:<br />

Änderung Umlagenordnung – Befreiung/Aliquotierung<br />

von Mitgliedern in Karenz


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 11<br />

Trenkwalder berichtet, dass erst in der heutigen Sitzung<br />

des Vorstandes der diesbezügliche Beschluss gefasst wurde.<br />

Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Beschluss notwendig,<br />

der die Behandlung dieses Vorstandsantrages im<br />

Kammertag ermöglicht.<br />

Die Aliquotierung bzw Befreiung von der Jahresgebühr in<br />

Karenz nach dem Mutterschutz soll Härtefälle vermeiden,<br />

die durch die Einhebung der Jahresgebühr, aufgrund fehlender<br />

oder nur geringen Berufstätigkeit, entstehen können.<br />

Sie weist darauf hin, dass der Text mit dem BMWA<br />

vorab akkordiert wurde.<br />

Mirtl erkundigt sich, ob dies auch für Kanzleien gilt, die im<br />

Karenzurlaub der Chefin weitergeführt werden und daher<br />

Umsätze erzielen.<br />

Trenkwalder teilt mit, dass dies nur für die Mindestjahresgebühr<br />

von € 250,- gilt bzw Berufsanwärterinnen und nur<br />

gegen Antragstellung.<br />

Anschließend bringt sie die beiden Anträge zur Abstimmung:<br />

1. Der Kammertag wolle der Behandlung des Antrages des<br />

Vorstands auf Änderung der Umlagenordnung zustimmen.<br />

Mit 33 Pro-Stimmen und<br />

6 Enthaltungen angenommen<br />

2. Der Kammertag wolle die Änderung der Umlagenordnung<br />

in der vorgelegten Form beschließen:<br />

Verordnung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, mit<br />

der die Umlagenordnung 2001-K<strong>WT</strong> geändert wird<br />

Auf Grund der §§ 168 und 171 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />

BGBl 58/1999, zuletzt geändert durch das<br />

Bundesgesetz BGBl I Nr. 10/2008, wird verordnet:<br />

Die Umlagenordnung 2001-K<strong>WT</strong>, kundgemacht im Amtsblatt<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2001,<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. Nach § 7 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 eingefügt:<br />

„(9) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat von<br />

der Leistung der Jahresgebühr ganz oder teilweise zu befreien,<br />

wenn ein Zahlungspflichtiger eine Karenz gemäß<br />

den §§ 15 bis 15d des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl<br />

Nr. 221, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I<br />

Nr. 53/2007, in Anspruch nimmt. Eine Befreiung kann nur<br />

über einen schriftlichen Antrag des Zahlungspflichtigen<br />

erfolgen. Dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis<br />

über die Inanspruchnahme und die Dauer der Karenz anzuschließen.<br />

Die Befreiung von der Jahresgebühr beginnt<br />

am ersten Tag des auf das Einlangen des schriftlichen Antrages<br />

in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder folgenden<br />

Kalendermonates und endet am letzten Tag des Monates,<br />

in welches das Ende der Karenz fällt. Allenfalls bereits geleistete<br />

Jahresgebühren sind im Falle einer Befreiung anteilsmäßig<br />

rückzuerstatten.“<br />

2. Die Abs. 9 und 10 erhalten die Bezeichnung „(10)“ und<br />

„(11)“.<br />

Mit 35 Pro-Stimmen und<br />

4 Enthaltungen angenommen<br />

Tagesordnungspunkt 4 – Bericht der Rechnungsprüfer<br />

sowie Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss<br />

für das Haushaltsjahr 2007 und<br />

die Entlastung des Vorstandes<br />

WP Pribyl und WP Lercher haben den Rechnungsabschluss<br />

für das Haushaltsjahr 2007 geprüft. Hübner ersucht Pribyl<br />

um den Bericht der Rechnungsprüfer.<br />

Pribyl begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die<br />

Prüfung unter besonderen Umständen stattgefunden hat.<br />

Mag. Lercher sei als Ersatzmann des AeQ selbstverständlich<br />

für die penible Einhaltung der Qualitätskriterien bei<br />

Abschlussprüfungen eingetreten. Durch die Anpassung<br />

der Gliederung an das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz<br />

mussten teilweise auch Vorjahreswerte umgegliedert<br />

werden. So wurde die Kaution für den Erwerb der<br />

Räumlichkeiten, die bisher unter „sonstige Forderungen“<br />

im Umlaufvermögen ausgewiesen war, aufgrund der Langfristigkeit<br />

ins Anlagevermögen umgeschichtet. Ebenfalls


12<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

vom Umlaufvermögen ins Anlagevermögen waren die<br />

Wertpapiere des Unterstützungsfonds umzugliedern. In<br />

beiden Fällen waren auch die Vorjahreszahlen anzupassen.<br />

Dadurch hat sich auch das Verhältnis Anlagevermögen<br />

zu Umlaufvermögen von 22% zu 78% im Jahr 2006 auf<br />

62% zu 38% im Berichtsjahr beinahe umgedreht.<br />

Bei der G+V ist festzuhalten, dass die Erträge um 7% gestiegen<br />

sind, der Personalaufwand sich um 10% und die<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 9% erhöht haben.<br />

Dies führte zu einem negativen Betriebsergebnis.<br />

Die Darstellung der Geldflussrechnung im Prüfungsbericht<br />

als Anlage VIII erfolgt nunmehr entsprechend dem Fachgutachten<br />

KFS-BW2.<br />

Im Hinblick auf die eingetretenen Änderungen durch das<br />

Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2004 wurde der<br />

Bestätigungsvermerk in Anlehnung an die Richtlinie des<br />

Instituts der Wirtschaftsprüfer in Berichtsform formuliert<br />

und erteilt.<br />

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Haushaltsordnung<br />

für die Kammer eine Rechnungslegung nach den<br />

Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften normiert.<br />

Dem entsprechend ist auch die Prüfung durch die Rechnungsprüfer<br />

nach diesen Grundsätzen durchzuführen. Im<br />

Hinblick auf die im Fachgutachten KFS-PG1 formulierten<br />

Grundsätze für die Durchführung von Abschlussprüfungen<br />

regen wir an, die Rechnungsprüfer für 3 Jahre lt Vorschlag<br />

Lercher oder wenigstens, das ist mein Vorschlag, einen<br />

Rechnungsprüfer auch mit der Prüfung der Folgejahre zu<br />

betrauen. Dadurch könnte zumindest eine gewisse Kontinuität<br />

in der Risikoeinschätzung im Sinne obigen Fachgutachtens<br />

erreicht werden, welche es dem Prüfer ermöglicht<br />

diese auch für das Folgejahr zu nützen und somit auch eine<br />

periodenübergreifende Prüfungsplanung möglich wäre.<br />

Auf Ersuchen von Hübner stellt Pribyl folgende Anträge:<br />

„Hoher Kammertag! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!<br />

Namens des Vorstandes stelle ich folgende Anträge:<br />

Der Kammertag wolle beschließen:<br />

1. den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung<br />

des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007<br />

entgegenzunehmen,<br />

Einstimmig angenommen<br />

2. den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 anzunehmen<br />

Einstimmig angenommen<br />

3. dem Vorstand der Kammer für das Haushaltsjahr 2007<br />

die Entlastung zu erteilen.“<br />

Einstimmig angenommen bei 6 Enthaltung<br />

durch Vorstandsmitglieder<br />

Tagesordnungspunkt 5 – Jahresabschluss 2007 der<br />

Vorsorgeeinrichtung; Beschlussfassung über den<br />

Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes<br />

und des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

WP DDr. Altenberger hat den Jahresabschluss der Vorsorgeeinrichtung<br />

Zusatzpension geprüft und einen uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt.<br />

Nach dem Bericht stellt Mag. Puffer folgende Anträge:<br />

„Hoher Kammertag! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!<br />

Namens des Vorstandes stelle ich folgende Anträge:<br />

Der Kammertag wolle beschließen:<br />

1. den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung<br />

des Jahresabschlusses 2007 der Vorsorgeeinrichtung<br />

entgegenzunehmen,<br />

Einstimmig angenommen<br />

2. den Jahresabschluss 2007 der Vorsorgeeinrichtung anzunehmen<br />

Einstimmig angenommen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 13<br />

3. dem Vorstand und dem Ausschuss der Vorsorgeeinrichtung<br />

der Kammer für das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung<br />

zu erteilen.“<br />

Einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen<br />

durch Vorstandsmitglieder<br />

Tagesordnungspunkt 6 – Allfällige selbständige<br />

Anträge<br />

Es liegen keine Anträge vor.<br />

Tagesordnungspunkt 7 – Allfällige Anregungen<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Hübner bedankt sich abschließend bei den Anwesenden<br />

für ihr Kommen und schließt die Sitzung.


14<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Vorstand<br />

Protokoll der Sitzung vom 08.09.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Präsidium<br />

_________________<br />

Vorstandsmitglieder<br />

_________________<br />

Vorstands-<br />

Ersatzmitglieder<br />

_________________<br />

Landesstellenpräsidenten<br />

_________________<br />

Landesstellen-<br />

Vizepräsidenten<br />

_________________<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Abwesend<br />

_________________<br />

Gäste<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder, Vizepräsident Puffer<br />

Christiner, Hübner, Kapferer, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl, Trenkwalder<br />

Butz, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Pira<br />

Bauer, Kwasnitzka, Metzler, Sporer, Trenkwalder<br />

Christiner, Haar-Dorninger, Klinger, Priester, Spitzer-Leitner<br />

Klement, Benesch<br />

Allgäuer, Brogyányi,Gleiss, Hammerschmied, Herenda,<br />

Kastenhofer, Mollatz, Schröttner, Weinländer<br />

Bernhardt, Bruckner; Demeter, Pircher, Trestl, Wascher<br />

Benesch<br />

13.00 Uhr<br />

15.50 Uhr<br />

13. Oktober 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 15<br />

Inhalt:<br />

1. Spezifische Fragen<br />

- Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom 16.06.2008 Paritätische Kommission/ Entschädigung<br />

Mag. Effenberg<br />

- Genehmigung des Protokolls<br />

- AFRAC<br />

- Umsetzung PrüfungsRL (2006/43/EG) – Novelle A-QSG<br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

- Kollektivvertragsverhandlungen<br />

- Senkung der Umlage<br />

- Evaluierung Büro Brüssel<br />

- Inserate in der Kronen Zeitung<br />

3. Bericht der Referenten<br />

- Referat Aus- und Fortbildung<br />

- Teilprüfungen während der Berufsanwärterzeit<br />

- V<strong>WT</strong>-Akademie<br />

- Bericht der PR-Arbeit<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

- Fachgutachten „Die Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil<br />

des Konzernabschlusses“<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

- Landespräsident Salzburg/ Vorstand<br />

- AK f. Honorarfragen<br />

- Fachsenat für Steuerrecht<br />

- Nominierung für die FEE Auditing Working Party<br />

- Disziplinaroberrat<br />

- Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhaltungsberufe<br />

- Imageausschuss Steuerberater<br />

8. Allfälliges<br />

- Sachgerechte Aufteilung der Umlagen


16<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom<br />

16.06.2008<br />

Paritätische Kommission/Entschädigung Mag.<br />

Effenberg<br />

Seite 5/ 5. Absatz:<br />

Alte Protokollierung:<br />

Jeitler regt an, dass jedenfalls Zeitaufzeichnungen erforderlich<br />

sind. Er weist weiters darauf hin, dass durch eine<br />

solche Entschädigung ein im Vergleich zum Vorjahr starker<br />

Kostenanstieg entsteht.<br />

Vorschlag Hr. Jeitler neue Protokollierung:<br />

Jeitler regt an, das jedenfalls Zeitaufzeichnungen erforderlich<br />

sind, da eine pauschalierte Abgeltung in der Höhe<br />

von monatlich Euro 3.000 - ohne Vorlage der geleisteten<br />

Stunden - nicht akzeptabel ist und dementsprechend eine<br />

Verrechnung nach Stunden sinnvoller wäre. Er weist weiters<br />

darauf hin, dass sich durch eine solche Entschädigung<br />

- im Vergleich zum Vorjahr - ein Kostenanstieg von Euro<br />

7.000,- auf Euro 36.000,- ergibt. Außerdem gibt er zu bedenken,<br />

dass jene Funktionäre, die einerseits gerne über<br />

die PK-Kosten klagen und eine direkte Kostenzuordnung<br />

zu Lasten der Bilanzbuchhalter in Form einer zusätzlichen<br />

Abgabe andenken, andererseits für eine mehr als 5-fache<br />

Kostenerhöhung eintreten.<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

n AFRAC<br />

(Beilage 1)<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Genehmigt<br />

Mag. Christian Mayer hat seine Funktion als Ersatzbeiratsmitglied<br />

im Kreis der Wirtschaftstreuhänder zurückgelegt<br />

(Beilage 1 – derzeitige Beiratsmitglieder).<br />

Beschluss über den Vorschlag der Nachnominierung (die<br />

Wahl erfolgt durch die Vereinsmitglieder des Trägervereins<br />

Österreichisches Rechnungslegungskomitee).<br />

Im Präsidium wurde besprochen, dass noch Vorschläge für<br />

eine Nachnominierung bekanntgegeben werden.<br />

n Umsetzung PrüfungsRL (2006/43/EG) –<br />

Novelle A-QSG (Beilage 2)<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Das BMWA hat mit Email vom 6.8.2008 einen Vorbegutachtungsentwurf<br />

für die Novelle des A-QSG zur Umsetzung<br />

der Prüfungsrichtlinie übermittelt (dieser wurde per Email<br />

bereits vorab dem Präsidium übermittelt; s. dazu auch das<br />

Begleitschreiben in der Beilage 2). Die Vorbegutachtungsfrist<br />

läuft bis 12.9., danach wird das offizielle Begutachtungsverfahren<br />

eingeleitet werden.<br />

Die Hauptpunkte des Entwurfes betreffen:<br />

- Neuregelung der Zulassung der Abschlussprüfer<br />

- Zulassung von Abschlussprüfern aus EU-Mitgliedstaaten<br />

und Drittstaaten/ Eignungsprüfungen<br />

- Entzug der Bescheinigung<br />

- Sonderuntersuchungen<br />

- Finanzierung – Einführung eines „Qualitätssicherungsbeitrages“<br />

Benesch berichtet, dass in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe<br />

mit dem iwp eine gemeinsame Stellungnahme zu<br />

dem Entwurf ausgearbeitet wurde. Die wesentlichen Inhalte<br />

der Stellungnahme betreffen:<br />

Finanzierung des Qualitätssicherungssystems<br />

Der Vorbegutachtungsentwurf sieht zusätzlich zu der bestehenden<br />

Finanzierung des AeQ durch Kammer und Verbände<br />

sowie der Honorierung der Qualitätsprüfung durch die<br />

Geprüften selbst einen sog. „Qualitätssicherungsbeitrag“<br />

vor, der durch die Abschlussprüfer zu tragen ist (§ 26). Die<br />

Kosten der QKB sind vom BMWA sicherzustellen.<br />

In der Stellungnahme wird vorgeschlagen (auch in Abweichung<br />

von der bestehenden Finanzierungsregel), dass die<br />

Finanzierung der Infrastruktur des Systems (somit auch<br />

der Geschäftsstelle des AeQ) ausschließlich durch den<br />

Bund getragen werden soll.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 17<br />

Öffentliche Aufsicht<br />

Die öffentliche Aufsicht iSd RL soll die Qualitätskontrollbehörde<br />

darstellen. Laut Anforderung der RL (Art 30) muss<br />

diese für einen bestimmten Aufgabenkatalog als Überwachungsinstanz<br />

zuständig sein. Dabei handelt es sich auch<br />

um Tätigkeiten der Kammer (zB Zulassung und Abhaltung<br />

der Fachprüfung WP). Dzt. kommt hier ausschließlich dem<br />

BMWA eine Aufsichtsfunktion zu.<br />

In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, eine Aufsichtsfunktion<br />

der QKB über diese Tätigkeiten der Kammer vorzusehen,<br />

soweit Abschlussprüfer iSd RL betroffen sind.<br />

Hier müsste ggfalls auch das <strong>WT</strong>BG angepasst werden.<br />

Im Übrigen beschäftigt sich die Stellungnahme mit folgenden<br />

Punkten:<br />

- Kontinuierliche Fortbildung<br />

- Widerruf/ Entzug der Bescheinigung<br />

- Strafbestimmungen<br />

- Fristbegrenzung zur Umsetzung von Empfehlungen<br />

(des Qualitätsprüfers)<br />

- Sonderuntersuchungen<br />

- Europäische und Internationale Aspekte<br />

- Mitteilungspflichten im Falle der Abberufung und des<br />

Rücktritts des Abschlussprüfers<br />

- Regelungen zur Zulassung, Registrierung und den Angaben<br />

im öffentlichen Register<br />

- Redaktionelle Anmerkungen<br />

Klement ergänzt, dass scheinbar die diskussionswürdige<br />

Tendenz besteht, Kosten dem Berufsstand anzulasten<br />

während Aufsichtsfunktionen beibehalten werden. Dies in<br />

einer Stellungnahme alleine anzusprechen ist wahrscheinlich<br />

nicht ausreichend. Auch wurde ohne Vorankündigung<br />

gegenüber der Kammer das Qualitätsregister der QKB „bereinigt“,<br />

so dass dzt. nur noch 14 Einträge bestehen. Auch<br />

hier hat das BMWA nicht optimal kommuniziert.<br />

Houf berichtet zur vorliegenden Stellungnahme auf Frage<br />

zu einzelnen Punkten weiter, dass es sich um eine Stellungnahme<br />

zum Vorbegutachtungsentwurf handelt und in<br />

der Folge noch das offizielle Begutachtungsverfahren erfolgen<br />

wird. Gegenstand der Stellungnahme ist u.a. auch,<br />

dass der Entwurf über die Erfordernisse der RL hinausgeht,<br />

beispielsweise in Hinblick auf die Veröffentlichung von<br />

Sanktionen.<br />

Zum vorgeschlagenen Finanzierungssystem in Form eines<br />

„Qualitätssicherungsbeitrages“ wird zudem angemerkt,<br />

dass es nach der Judikatur des VfGH unsachlich ist, die<br />

Kosten für Aufgaben im öffentlichen Interesse den Marktteilnehmer<br />

zu überbürden. Somit sollten die gesamten Infrastrukturkosten<br />

des Systems durch den Bund getragen<br />

werden. Die Kosten der Qualitätsprüfungen selbst sind<br />

auch weiterhin durch die geprüften Prüfungsbetriebe zu<br />

tragen, wobei eine zusätzliche Kontrollfunktion des AeQ<br />

aufgenommen werden soll.<br />

Die RL sieht weiters eine verstärkte Fortbildungsverpflichtung<br />

vor, deren Erfüllung auch zu kontrollieren ist; dies<br />

geht bis zu einer jährlichen Meldung inklusive Strafbestimmungen<br />

bei Verstößen.<br />

Die im Vorbegutachtungsentwurf enthaltenen Sonderuntersuchungen<br />

werden in dieser Form nicht gewünscht und<br />

sollen nur bei einem entsprechenden Anlass durchgeführt<br />

werden können. Die Initiative dazu soll der QKB zukommen,<br />

die Durchführung selbst jedoch dem AeQ überlassen<br />

bleiben.<br />

Man muss sich dabei bewusst werden, dass die weiteren<br />

Bestimmungen im A-QSG verstärkt zu zwei Arten von WP<br />

führen. Aufgrund der im <strong>WT</strong>BG gegebenen engen Verknüpfung<br />

der Berufsgruppen scheint es zweckmäßiger die erforderliche<br />

Umsetzung der PrüfungsRL, die sich auch nur<br />

auf abschlussprüfende Tätigkeiten bezieht, vorwiegend<br />

im A-QSG durchzuführen.<br />

Die im Vorbegutachtungsentwurf enthaltenen Bestimmungen<br />

zur Zulassung inländischer Abschlussprüfer sind<br />

eigentlich nur formaler Natur und können nach Ansicht der<br />

AG auch entfallen.<br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

n Kollektivvertragsverhandlungen<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Die erste Runde der Kollektivvertragsverhandlungen hat<br />

am 20.08.2008 stattgefunden. Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer,<br />

Mitterer und Steinle teilgenommen. Bisher konnte noch


18<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

keine Einigung erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde<br />

wird am 17.09.2008 stattfinden.<br />

Die strittigen Punkte sind insbesondere folgende:<br />

◼◼Erhöhung der kollektivvertraglichen<br />

Mindestgrundgehälter<br />

Die GPA fordert eine Erhöhung der kollektivvertraglichen<br />

Mindestgrundgehälter um die Inflationsrate plus eines gerechten<br />

Anteiles an dem Wirtschaftswachstum in der Größenordnung<br />

von 4 %.<br />

In der Besprechung haben die Vertreter der K<strong>WT</strong> darauf<br />

hingewiesen, dass eine Anpassung der Gehälter entsprechend<br />

der Inflationsrate nicht sachgerecht sei. Basis<br />

müsse vielmehr das Wirtschaftswachstum sein. Die Wirtschaftstreuhänder<br />

seien selber von der hohen Inflationsrate<br />

betroffen. Darüber hinaus sei es nicht möglich, die<br />

Honorare der Wirtschaftstreuhänder um die Inflationsrate<br />

zu erhöhen, da entsprechende Honoraranpassungen gegenüber<br />

den Klienten nicht durchsetzbar seien.<br />

Das Präsidium hat dem in der heutigen Sitzung inhaltlich<br />

voll zugestimmt. Nach Ansicht des Präsidiums soll versucht<br />

werden, eine Erhöhung unter 3 % zu erreichen, jedenfalls<br />

sollte die Erhöhung aber nicht mehr als 3,9 % betragen.<br />

Puffer berichtet, dass auf seinen Einwand, dass es viele<br />

kleine <strong>WT</strong>-Kanzleien gäbe, die massive Probleme bei<br />

starken Erhöhungen bekämen, die Vertreterin der GPA<br />

eine Trennung der Gehaltstabellen für kleine und große<br />

Kanzleien vorgeschlagen hat.<br />

Das Präsidium hat sich in der heutigen Sitzung dezidiert<br />

gegen eine derartige Trennung der Gehaltstabellen ausgesprochen.<br />

Der Vorstand spricht sich ebenfalls dagegen aus.<br />

◼◼Aufrechterhaltung der Überzahlung<br />

Ferner ist die Aufrechterhaltung der Überzahlung strittig.<br />

Die GPA hält sie für wesentlich. Die Vertreter der K<strong>WT</strong> haben<br />

sich dagegen ausgesprochen.<br />

In der heutigen Präsidiumssitzung ist bereits darauf hingewiesen<br />

worden, dass dieser Punkt zu massiven Protesten<br />

unter den Kammermitgliedern geführt hat.<br />

◼◼AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />

Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />

6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />

ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />

gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />

von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />

Zuschlag von 50 %.<br />

Diese Auslegung ist nach Ansicht von Mitterer nicht akzeptabel.<br />

Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung<br />

der K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu<br />

streichen. In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a<br />

AZG nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />

in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />

◼◼Einstufung THA<br />

Auf Grund einer Änderung der Prüfungsordnung ist es<br />

möglich, dass Treuhand-Assistenten bereits vor Beendigung<br />

des 2. Berufsjahres die Prüfung ablegen können.<br />

Die GPA hat sich dagegen ausgesprochen, dass anstatt<br />

der positiv abgelegten Treuhand-Assistenten – Prüfung<br />

nunmehr die abgeschlossene Treuhand-Assistenten-Ausbildung<br />

mit Prüfung als Kriterium für die Neueinstufung<br />

herangezogen wird.<br />

Puffer erläutert, dass für den Fall, dass die Gewerkschaft<br />

mit einer entsprechenden Änderung nicht einverstanden<br />

sein sollte, kammerintern allenfalls darauf hingewirkt werden<br />

müsste, die Prüfungsordnung wieder zu ändern.<br />

Houf weist darauf hin, dass die Umsetzung der Aufrechterhaltung<br />

der Überzahlung in der Praxis zu großen Problemen<br />

geführt habe und nicht administrierbar sei. Einer derartigen<br />

Regelung dürfe keinesfalls zugestimmt werden.<br />

Puffer erläutert, dass die Zustimmung zur Aufrechterhaltung<br />

der Überzahlung im Rahmen der letzten Kollektivvertragsverhandlungen<br />

vor dem Hintergrund der niedrigen<br />

Erhöhung zu sehen ist.<br />

Houf betont, es müsse unbedingt verhindert werden, dass<br />

der Kollektivvertrag wie in den vergangenen Jahren rückwirkend<br />

in Kraft trete.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 19<br />

Klement schlägt vor, als Stichtag für das Inkrafttreten des<br />

Kollektivvertrages den Zeitpunkt der Unterfertigung des<br />

Kollektivvertrages heranzuziehen.<br />

Hübner weist auf die langjährige Erfahrung von Mitterer<br />

als Verhandlungsführer für die K<strong>WT</strong> hin. Aus seiner Sicht<br />

könne davon ausgegangen werden, dass das Verhandlungsteam<br />

das bestmögliche Ergebnis für die K<strong>WT</strong> erzielen<br />

werde.<br />

n Senkung der Umlage<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Hübner berichtet, dass das Präsidium in seiner heutigen<br />

Sitzung sich dafür ausgesprochen hat, die Umlagen ab<br />

2009 von dzt. 4,7 %o auf 4,5 %o zu senken. Dadurch<br />

kann die Ersparnis des neuen Excedentenversicherungsvertrages<br />

an die Mitglieder weitergegeben werden. In den<br />

kommenden drei Jahren werden dadurch zwar Verluste<br />

eintreten, allerdings verfügt die Kammer derzeit über ein<br />

Eigenkapital von rd. 7,5 Mio € - nach der HO erforderlich<br />

wären lediglich 3,5 Mio €. Auch nach der Reduktion wird<br />

die Kammer nach wie vor über Eigenmittel in der Höhe von<br />

rd. 5 Mio € verfügen.<br />

Schmalzl weist darauf hin, dass eine solche Reduktion lediglich<br />

200 € pro Mio Umsatz bedeutet. Es ist dabei zu<br />

bedenken, ob der noch mögliche Ansatz für das PR-Budget<br />

noch ausreicht, die StB-Kampagne fortzuführen – die geringe<br />

Umlagensenkung würde dann wenig Sinn machen.<br />

Auch könnten die umlagenzahlenden Mitglieder dazu<br />

befragt werden. PR-Maßnahmen, die nicht ausreichend<br />

dotiert sind, werden von den Kollegen abgelehnt, weil sie<br />

nicht wahrgenommen werden.<br />

Houf weist darauf hin, dass die für das laufende Jahr budgetierten<br />

WP-PR-Maßnahmen 2008 voraussichtlich nicht<br />

mehr durchgeführt werden können – die dadurch nicht<br />

verbrauchten Budgetmittel sind zusätzlich für nächstes<br />

Jahr vorzusehen. Generell sollten unverbrauchte und berufsgruppengewidmete<br />

Gelder fortgetragen werden bzw.<br />

daraus Rücklagen gebildet werden.<br />

Hübner spricht sich zwar ebenfalls für eine verstärkte PR<br />

aus, jedoch muss die Glaubwürdigkeit gegenüber den Kollegen<br />

gewahrt bleiben – die letzte Erhöhung der Umlagen<br />

wurde mit den gestiegenen Kosten der Excedentenversicherung<br />

begründet.<br />

Priester sieht darin eine grundsätzliche Frage der Budgetwahrheit<br />

– wenn die PR-Maßnahmen ordentlich fortgeführt<br />

werden sollen, sollte gleich 1 Mio € vorgesehen<br />

werden. Es sollte grundsätzlich diskutiert werden, ob ein<br />

derartiges Werbebudget gewünscht ist.<br />

Puffer schließt sich der Meinung von Hübner an und hält<br />

beide Varianten – Senkung der Umlagenhöhe oder Beibehaltung<br />

bei höheren Mitteln für die PR – für möglich.<br />

Klement ruft in Erinnerung, dass die Zusammensetzung<br />

des Budgets zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung – damals<br />

aus Anlass der erhöhten Kosten des Excedentenversicherungsvertrages<br />

– im Vergleich zu heute noch eine ganz andere<br />

war. Budgetposten wie AeQ oder PK waren damals<br />

gar nicht enthalten.<br />

Mäder-Jaksch spricht sich gegen eine Befragung der Kollegen<br />

aus, da diese derartige Fragestellungen gar nicht<br />

beantworten können. Derartige Entscheidungen sind hier<br />

zu treffen.<br />

Christiner stellt unter Hinweis auf das hohe Eigenkapital<br />

der Kammer zur Diskussion ob es die Aufgabe der Kammer<br />

ist, vermögensbildend zu sein. Die Umlagensenkung wäre<br />

verkraftbar, dennoch sollte mehr für die PR vorgesehen<br />

werden.<br />

Kwasnitzka hält die Senkung ebenfalls für verkraftbar,<br />

spricht sich aber auch für ein hohes Eigenkapital aus.<br />

Sinnvoll wäre jedenfalls nur gemeinschaftlich zu kommunizieren,<br />

dass entweder keine Senkung erfolgt und mehr<br />

Mittel für die PR vorgesehen werden oder dass eine Umlagensenkung<br />

erfolgt, die mit einem Abgang verbunden ist.<br />

Dieser Meinung schließt sich Houf an.<br />

Hübner schlägt eine Reduktion auf 4,55 %o vor, das hieße,<br />

dass für die PR weitere T€ 90 zur Verfügung stehen<br />

würden. Jedes Jahr 2 Inseratenwellen zu fahren wäre allerdings<br />

ein sehr hoher Aufwand. Die Kammer sollte jedenfalls<br />

kein Sparverein sein und das vorhandene Vermögen<br />

indirekt zurückgeben – auch wenn damit ein operativer<br />

Verlust verbunden ist.


20<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Priester sieht die Rückführung von Eigenkapital an die<br />

Mitglieder problematisch, wenn diese mit einer Umlagensenkung<br />

verbunden ist, die operativ dazu führt nicht mehr<br />

ausgeglichen zu sein. Das angesparte Eigenkapital sollte<br />

besser für sinnvolle Investitionen der Kammer verwendet<br />

werden.<br />

Christiner weist darauf hin, dass im EK lediglich 1,5 Mio €<br />

an liquiden Mitteln vorhanden sind – der Großteil des EK<br />

ist gebunden.<br />

Hübner hält fest, dass auch bei einer Senkung des EK keine<br />

Fremdkapitalfinanzierung erfolgen soll.<br />

Sporer berichtet, dass die Kollegenschaft die Maßnahmen<br />

durchaus kritischer sieht als der Vorstand. Die Rückführung<br />

mittels Senkung der Umlage wäre ein wichtiges Signal.<br />

Der Vorstand kommt somit überein für das Budget 2009<br />

vorzusehen, die Umlage ab 2009 auf 4,55 %o zu senken,<br />

gleichzeitig den PR-Ansatz um T€ 200 zu erhöhen (im Vergleich<br />

zum derzeitigen Budgetentwurf).<br />

n Evaluierung Büro Brüssel<br />

Seit 15.12.2005 unterhält die K<strong>WT</strong> gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer<br />

ein Vertretungsbüro in Brüssel.<br />

Die K<strong>WT</strong> trägt 20 % der Kosten (= Euro 2.334,- p.m).<br />

Zu den Aktivitäten und Informationen aus dem Brüsseler<br />

Büro wurde in den vorangegangenen Präsidiumssitzungen<br />

berichtet. Diskutiert wurden insbesondere die Frage der<br />

Doppelgleisigkeiten mit der CFE, die Bedeutung für die<br />

Arbeit des Fachsenats für Steuerrecht sowie die Notwendigkeit<br />

eines persönlichen Engagements.<br />

Der Vertrag mit der Bundessteuerberaterkammer ist kündbar,<br />

jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten.<br />

Hübner: Es handelt sich um klassische Doppelgleisigkeit<br />

mit der CFE zum finanziellen Nachteil des Berufstandes.<br />

Klement: berichtet über die Position von Brogyányi: Brogyányi<br />

ist der Meinung, dass das Büro in Brüssel dzt. nicht<br />

im ausreichendem Maß genutzt wird. Er hält es für sehr<br />

wichtig, Entwicklungen und Tendenzen aus Brüssel rechtzeitig<br />

für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Vorort zu<br />

erkennen und Einfluss zu nehmen. Er spricht sich daher<br />

für die Beibehaltung des Büros aus.<br />

Wenn allerdings kein Wille besteht das Engagement in<br />

Brüssel zu intensivieren, dann ist auch er der Meinung,<br />

dass die derzeitigen Ausgaben nicht gerechtfertigt sind.<br />

Mäder-Jaksch stellt den Antrag, die Kooperation mit 30.9.<br />

zu beenden (wirksam mit 31.12.08).<br />

Der Antrag wird mit 8 Pro-, 2 Gegenstimmen<br />

und einer Enthaltung angenommen.<br />

n Inserate in der Kronen Zeitung<br />

In einem Email an VP Brogyányi, welches an einen nicht<br />

näher bekannten Adressatenkreis versendet wurde,<br />

ruft Dr. Bock dazu auf, die Kronenzeitung nicht mehr zu<br />

abonnieren. VP Brogyányi regt aus diesem Anlass an, in<br />

der StB-Imagekampagne aufgrund der Blattlinie und der<br />

Umgangsweise der Krone mit einzelnen politischen Persönlichkeiten<br />

auf eine weitere Inseratenschaltung in der<br />

Kronenzeitung zu verzichten.<br />

Hübner sieht die Frage als entscheidend, wo die Mittel der<br />

Kollegen am besten eingesetzt werden – nicht ob die Kammer<br />

mit der Blattlinie übereinstimmt.<br />

Priester ist der Ansicht, dass die Kammer im Zuge der<br />

StB-Kampagne grundsätzlich nicht in der Kronen Zeitung<br />

schalten sollte. Die Kronen Zeitung ist für den Berufsstand<br />

nicht geeignet, da sie nicht zu den Medien zählt, die von<br />

den Klienten des Berufsstandes gelesen wird.<br />

Kapferer ist der Meinung, dass man die Konsequenz<br />

durchaus ziehen könnte, wenn man wirklich gegen die<br />

Vorgehensweise ist – man kann sich die Geschäftspartner<br />

aussuchen.<br />

Hübner entgegnet, dass dies jedem Unternehmen zusteht,<br />

die Kammer eine solche Vorgehensweise jedoch nicht<br />

wählen kann.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 21<br />

Rief ist der Ansicht, dass mit der zweiten Schaltungsreihe<br />

bis nach der Wahl zugewartet werden sollte – der 4.10.<br />

wäre zu früh, da zu wenig Aufmerksamkeit besteht. Er<br />

stellt folgende Anträge:<br />

1) Die Inseratenserie soll um ein bis zwei Monate verschoben<br />

werden um die Aufmerksamkeit besser auf die Inserate<br />

lenken zu können.<br />

2) In der Kronenzeitung sollten keine Inserate mehr geschalten<br />

werden.<br />

Hübner bringt den zweiten Antrag von Rief als den weitergehenden<br />

zuerst zur Abstimmung:<br />

Antrag 2) wird mit 3 Pro-, 7 Gegenstimmen<br />

und einer Enthaltung abgelehnt.<br />

Zu Antrag 1) schlägt Hübner vor, das Thema im Imageausschuss<br />

zu erörtern und die Entscheidung über das Antragsthema<br />

dem Imageausschuss zu überlassen.<br />

Der Vorschlag Hübner wird einstimmig angenommen.<br />

Antrag 1) gelangt nicht zur Abstimmung<br />

3. Bericht der Referenten<br />

Referat Aus- und Fortbildung<br />

Referatsleiter: Kapferer<br />

n Teilprüfungen während der Berufsanwärterzeit<br />

(Beilage 3)<br />

Die Diskussion wurde vertagt. Neu ist die Gegenüberstellung<br />

mit vergleichbaren Berufsgruppen (Beilage 3). Die<br />

Ausbildung zum Notar bzw. Rechtsanwalt ist gegenüber<br />

der <strong>WT</strong>-Ausbildung bereits jetzt insofern strenger geregelt,<br />

als die Praxiszeit erst nach abgeschlossener Ausbildung<br />

begonnen werden darf (für die Berufsanwärteranmeldung<br />

nach <strong>WT</strong>BG ist nur die Reifeprüfung erforderlich, die abgeschlossene<br />

Ausbildung muss erst bei der Zulassung zur<br />

Fachprüfung nachgewiesen werden).<br />

Kapferer hält fest, dass eine Regelung wie bei den Rechtsanwälten<br />

mit weiterer Praxiszeit bis zur Angelobung eine<br />

denkbare Alternative darstellen könnte. Zur Diskussion<br />

steht allerdings aktuell die allfällige Vorziehung einer Klausur.<br />

Seiner Meinung nach ist ein Grundmaß an praktischer<br />

Erfahrung notwendig, es stellt sich auch die Frage, ob auch<br />

die damit verbundene frühere Beendigung des Prüfungsverfahrens<br />

für den Berufsstand wünschenswert ist.<br />

Schmalzl berichtet von seiner Erfahrung, dass die Berufsanwärter,<br />

wenn Sie sich auf die Abgabenrechtsklausur vorbereiten<br />

bzw. diese bereits absolviert haben, aufnahmebereiter<br />

und besser einsetzbar sind. Er würde sich daher<br />

für die Vorverlegung aussprechen.<br />

Pira spricht sich dagegen aus, da die <strong>WT</strong>´s schon jetzt die<br />

kürzeste Praxis verlangen.<br />

Auch Trenkwalder hält fest, dass für die Ablegung der<br />

Klausuren das rein theoretische Wissen aus dem Studium<br />

zu wenig ist. Das Erlernen aus der Praxis ist notwendig.<br />

Ebenfalls ist Houf der Ansicht, dass eine allfällige Gesetzesinitiative<br />

nicht unterstützt werden sollte.<br />

Die Beschlussfassung ergibt mit<br />

dass die bisherige Regelung beibehalten wird.<br />

n V<strong>WT</strong>-Akademie<br />

10 pro Stimmen und<br />

1 Enthaltung,<br />

Houf berichtet, dass gemäß einer ausgesendeten Seminarunterlage<br />

die V<strong>WT</strong> nunmehr Seminare als „V<strong>WT</strong>-Akademie<br />

in Kooperation mit Datev“ anbietet und stellt in diesem Zusammenhang<br />

an Kapferer folgende drei Fragen:<br />

- War er an der Gründung der kürzlich geschaffenen<br />

V<strong>WT</strong>-Akademie (die in Kooperation mit Datev auftritt)<br />

beteiligt?<br />

- Übt er im Rahmen dieser V<strong>WT</strong>-Akademie Funktionen<br />

aus?<br />

- Ist dies bei Bejahung einer der beiden vorangegangenen<br />

Fragen für ihn mit seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender<br />

der <strong>WT</strong>-Akademie vereinbar?


22<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Kapferer verneint die beiden ersten Fragen, weswegen<br />

sich eine Diskussion der dritten Frage erübrigt.<br />

Puffer hält die offensichtlich gegebene Konkurrenz mit der<br />

<strong>WT</strong>-Akademie fest.<br />

Hierzu Rief: Die V<strong>WT</strong>-Akademie konkurriert nicht mit der<br />

Akademie. Es werden lediglich – wie es auch die ÖG<strong>WT</strong><br />

handhabt – Einzelseminare angeboten. Die Zusammenarbeit<br />

mit Datev kam zustande, nachdem Datev vergeblich<br />

versucht hat, eine Zusammenarbeit mit der <strong>WT</strong>-Akademie<br />

zu erreichen.<br />

Klement hält hierzu seinen Wissensstand fest, dass Stangl<br />

ihm damals mitteilte, dass eine Bindung an Exklusivverträge<br />

– wie von Datev damals verlangt – nicht vertretbar war.<br />

Kapferer hält in diesem Zusammenhang fest, dass Datev<br />

damals eine Organisation geschaffen hätte, die die Akademie<br />

nicht mittragen wollte. Über die Entwicklungen wurde<br />

Präsidium und Vorstand damals auch informiert (unter Beziehung<br />

von Weinzierl).<br />

Houf hält zur Ansicht von Rief, dass keine Konkurrenz zur<br />

<strong>WT</strong>-Akademie besteht fest: Dies verwundert ihn insbesondere,<br />

als die V<strong>WT</strong>-Adademie z.B. zum Peer Review das gleiche<br />

Seminar mit dem gleichen Vortragenden wie auch die<br />

<strong>WT</strong>-Akademie anbietet.<br />

Mäder-Jaksch: Problematisch ist insbesondere die mit der<br />

<strong>WT</strong>-Akademie verwechslungsfähige Bezeichnung als V<strong>WT</strong>-<br />

Akademie. Die Bezeichnung wurde offensichtlich bewusst<br />

so gewählt. Auch stellt sich die Frage, ob es seitens der<br />

V<strong>WT</strong> tatsächlich notwendig war, eine derartig offizielle<br />

Gründung einer „Akademie“ zu forcieren. Zudem ist die<br />

Konkurrenz zur <strong>WT</strong>-Akademie offensichtlich.<br />

Rief: Kapferer wurde in die Gründungsphase gerade aus<br />

dem Grund seiner ansonsten eintretenden Befangenheit<br />

gegenüber der <strong>WT</strong>-Akademie nicht eingebunden. Der offizielle<br />

Akt der Gründung war notwenig, um auch nach außen<br />

hin die Partnerschaft mit Datev aufzuzeigen.<br />

Hübner hält fest, dass – auch wenn Kapferer in die Gründung<br />

nicht eingebunden war – auch in Hinblick auf seine<br />

V<strong>WT</strong>-Funktionärstätigkeit Befangenheitsmomente zu seiner<br />

Aufsichtsratstätigkeit jedenfalls gegeben sind.<br />

Über Einwand von Priester, dass auch die ÖG<strong>WT</strong> außenwirksam<br />

Kooperationen für Seminarangebote eingeht, hält<br />

Hübner fest, dass die ÖG<strong>WT</strong> keine „Akademie“ gegründet<br />

hat und dies auch nicht beabsichtigt. Der Gedanke der <strong>WT</strong>-<br />

Akademie als gemeinsames und zentrales Aus- und Fortbildungszentrum<br />

ist der ÖG<strong>WT</strong> wichtig.<br />

Schmalzl stellt zur derzeitigen Lage fest, dass beide Fraktionen<br />

(sowohl V<strong>WT</strong> als auch ÖG<strong>WT</strong>) Konkurrenz gegenüber<br />

der <strong>WT</strong>-Akademie betreiben, was abzulehnen ist. Denkbar<br />

wäre vielleicht der Abschluss eines Vertrages mit der Akademie,<br />

der ein Konkurrenzverbot beinhaltet.<br />

Ein generelles Konkurrenzverbot lehnt Rief ab. Die Besprechung<br />

aktueller Themen und der Möglichkeit des<br />

Meinungsaustausches im Rahmen eines Seminares kann<br />

nicht bereits unter ein Konkurrenzverbot fallen. Auch für<br />

die V<strong>WT</strong> stellt die <strong>WT</strong>-Akademie das Zentrum der Aus- und<br />

Fortbildung dar. Einzelseminare müssen aber weiterhin<br />

angeboten werden dürfen. Zudem scheint die ÖG<strong>WT</strong> durch<br />

verschiedene Seminare eine größere Konkurrenz für die<br />

<strong>WT</strong>-Akademie darzustellen.<br />

Hübner hält noch einmal fest, dass es in der jetzigen Konstellation<br />

für Kapferer jedenfalls zu Kollisionspunkten aufgrund<br />

seiner Funktionen kommen muss. Zudem ergeht die<br />

dringende Anfrage an die V<strong>WT</strong>, ob diese die Bezeichnung<br />

als „Akademie“ revidieren will.<br />

Rief hält zur Bezeichnung fest, dass er dies V<strong>WT</strong>-intern besprechen<br />

wird.<br />

Mäder – Jaksch verweist auf ein Seminarangebotsformular<br />

der V<strong>WT</strong>, in dem diese zusätzlich die <strong>WT</strong>-Akademie offensichtlich<br />

als Trittbrett benutzt (es wird darauf hingewiesen,<br />

dass die Seminare „ergänzend zum Angebot der <strong>WT</strong>-Akademie“<br />

angeboten werden). Auch diese Vorgangsweise ist<br />

abzulehnen.<br />

Über Nachfrage von Houf zur Gesellschaftsform teilt Rief<br />

mit: Es wurde keine gemeinsame Gesellschaft mit Datev<br />

gegründet. Die Schiene von Seminaren über die V<strong>WT</strong>-<br />

Akademie soll vor allem der Behandlung der allgemeinen<br />

für die Qualität der Berufsausübung wichtigen Themen<br />

dienen. Spezifische Fachseminare (z. B. die Veranstaltung<br />

Seefeld) wird weiterhin über die V<strong>WT</strong> allgemein organisiert.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 23<br />

Hübner hält abschließend fest, dass die Bezeichnung „Akademie“<br />

von der ÖG<strong>WT</strong> immer als Grenze gesehen wurde,<br />

weil dies von den Kollegen als Dauerkonkurrenz zur <strong>WT</strong>-<br />

Akademie wahrgenommen wird. Die Bezeichnung „Akademie“<br />

in Kooperation mit einem Partner vermittelt einen<br />

anderen Anspruch als bloße Seminarveranstaltungen.<br />

n Bericht der PR-Arbeit<br />

Die Marketing-Broschüre für Steuerberater ist ein großer<br />

Erfolg, so konnten trotz Sommer- und Urlaubszeit über<br />

6.000 Stück bis jetzt verkauft werden.<br />

Um die Kanzleien bei ihrer Suche nach Büronachwuchs<br />

zu unterstützen, ist ein Flyer für die Zielgruppe der 15- bis<br />

19-Jährigen in Arbeit, gleichzeitig wird eine Jobbörse für<br />

Kanzleinachwuchs auf der K<strong>WT</strong>-Homepage installiert.<br />

Die dritte Staffel der Inseratenkampagne wird im Herbst<br />

geschaltet und das K<strong>WT</strong>-update bekommt ab der nächsten<br />

Ausgabe (Oktober 08) einen Relaunche. Auch werden Werbemittel<br />

wie zum Beispiel Kugelschreiber oder Blöcke für<br />

Steuerberater initiiert.<br />

Das neue Bilanzbuchhalter-Logo können Bilanzbuchhalter<br />

auf der K<strong>WT</strong>-Homepage für eigenes Briefpapier und<br />

Visitenkarten herunterladen. Weiters sind auch für diese<br />

Berufsgruppe Werbemittel wie Kugelschreiben und Blöcke<br />

in Arbeit und ein neuer Folder für Bilanzbuchhalter in Diskussion.<br />

Der Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer hat seine Arbeit<br />

mit der Agentur „pkp“ begonnen, angedacht ist eine Umfrage<br />

über die momentane Positionierung der Wirtschaftsprüfer<br />

um danach geeignete PR-Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Sporer bemängelt, dass er kein Infomaterial und Werbematerial<br />

wie Blöcke für die Gründermesse zur Verfügung<br />

hat. Der Imageausschuss der StB wird über Aktivitäten für<br />

die Gründungsmesse nachdenken um auch gegenüber der<br />

WKÖ ein Gewicht zu setzen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

n Fachgutachten „Die Geldflussrechnung als Ergänzung<br />

des Jahresabschlusses und Bestandteil des<br />

Konzernabschlusses“<br />

Der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation hat<br />

das Fachgutachten KFS/BW 2 zur Geldflussrechnung überarbeitet<br />

und um Aspekte der Konzerngeldflussrechnung<br />

ergänzt. Das neue Fachgutachten „Die Geldflussrechnung<br />

als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil des<br />

Konzernabschlusses“ wurde vom Fachsenat BWO am 27.<br />

Mai 2008 verabschiedet. Die Dokumente wurden vorab<br />

per E-Mail an die Mitglieder des Vorstands versendet und<br />

liegen in der Sitzung auf.<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

n Landespräsident Salzburg/ Vorstand<br />

Einstimmig beschlossen<br />

LP Bauer hat seine Funktion als Präsident der Landesstelle<br />

Salzburg per 30.9.2008 zurückgelegt. Dieser schlägt als<br />

Nachfolger Kollege Dr. Pira vor.<br />

Hübner stellt den Antrag, der Vorstand möge gemäß §<br />

154 Abs 3 <strong>WT</strong>BG Kollegen Pira zum Präsidenten der Landesstelle<br />

Salzburg ab 1.10.2008 bestellen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Pira bedankt sich für die Wahl und das in ihn gesetzte Vertrauen<br />

und bedankt sich weiters bei Kollegen Bauer für<br />

sein langjähriges Engagement für den Berufsstand.<br />

Auch Hübner bedankt sich bei Bauer für die langjährige<br />

Tätigkeit als Landespräsident.


24<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Pira hat per 30.9.2008 auf seine Funktion als Vorstands-Ersatzmitglied<br />

der K<strong>WT</strong> verzichtet. Gemäß § 215 Abs 2 <strong>WT</strong>BG<br />

wurde der bevollmächtigte Vertreter der ÖG<strong>WT</strong> vom Vorsitzenden<br />

der Hauptwahlkommission aufgefordert, binnen<br />

zwei Wochen einen Nachfolger zu nominieren.<br />

n AK f. Honorarfragen<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

„Regulativ für die Honorargestaltung in der Abschlussprüfung“:<br />

Das iwp hat zu diesem Thema nun Mag. Michael Schober<br />

für die Mitarbeit nominiert.<br />

n Fachsenat für Steuerrecht<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Die Leitung des Fachsenats für Steuerrecht stellt den Antrag<br />

- Herrn Mag. Richard Kohlhauser, WP,<br />

in den Fachsenat aufzunehmen. Ein Publikationsverzeichnis<br />

liegt vor.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Der Vorsitzende des Disziplinaroberrats, Herr DR. Manfreda,<br />

stellt den Antrag,<br />

- Herrn Mag. Werner Steinwendner, StB,<br />

in den Disziplinaroberrat als Beirat aufzunehmen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhaltungsberufe<br />

(Beilage 4)<br />

Nominierung von Prüfungskommissären gemäß Beilage 4.<br />

n Imageausschuss Steuerberater<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Mag. Helmut Katzenberger hat Interesse an einer Mitarbeit<br />

im Imageausschuss der Steuerberater bekundet. Das Präsidium<br />

spricht eine positive Empfehlung aus.<br />

7. Allfälliges<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Nominierung für die FEE Auditing Working Party<br />

Frau Mag. Reiter ist in keiner FEE Arbeitsgruppe mehr tätig.<br />

Mag. Nagy ersucht daher Mag. Rainer Hassler für die<br />

Auditing Working Party zu delegieren.<br />

n Disziplinaroberrat<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Herr Voyta ist per 31.3.2008 aus der Kammer (als SBH)<br />

ausgeschieden und wurde der WKO überstellt. Im Zuge<br />

dessen wurde seine Funktion als Beirat des Berufungssenates<br />

(Disziplinaroberrates) beendet.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Sachgerechte Aufteilung der Umlagen<br />

Hübner erinnert an die Diskussionen über eine möglicherweise<br />

nach Art der Tätigkeit differenzierten Aufteilung der<br />

Umlagen und schlägt vor das damalige Gutachten zu aktualisieren.<br />

Puffer spricht sich dafür aus.<br />

Rief spricht sich für objektive Kriterien aus und hält fest,<br />

dass nur die Kosten der Excedentenversicherung zur Diskussion<br />

stehen. Er verweist auf die Diskussion über die<br />

Pflichtmitgliedschaft und die vor einigen Jahren erfolgte<br />

Änderung der damals umsatzabhängigen WKO-Umlage<br />

aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen. Gegebenenfalls


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 25<br />

müssten die Kosten der Excedentenversicherung aus einer<br />

umsatzabhängigen Umlage finanziert werden. Dies würde<br />

allerdings uU zu einer Grundumlage von 500 – 600 € führen.<br />

Hübner schlägt vor, dass bis zur nächsten Präsidiumssitzung<br />

zwei bis drei Gutachter vorgeschlagen werden. Dann<br />

soll ein Gutachten beauftragt werden um zu analysieren,<br />

ob unter Heranziehung aller möglicher verfügbarer Daten<br />

eine gerechtere Aufteilung der Umlage möglich ist.<br />

Rief betont, dass es um die gerechte Umlage der Versicherungskosten<br />

geht.<br />

Chrstiner meint, dass es um eine verursachergerechte Aufteilung<br />

geht – dies kann jedoch auch das gesamt Umlagensystem<br />

der Kammer aufreißen.<br />

Dem Vorschlag Hübner wird einstimmig zugestimmt.<br />

Das Präsidium wird eine Empfehlung über den zu<br />

bestellenden Gutachter abgeben und dem Vorstand<br />

zur Beschlussfassung im Umlaufwege vorlegen.


26<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Vorstand<br />

Protokoll der Sitzung vom 13.10.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Präsidium<br />

_________________<br />

Vorstandsmitglieder<br />

_________________<br />

Vorstands-<br />

Ersatzmitglieder<br />

_________________<br />

Landesstellenpräsidenten<br />

_________________<br />

Landesstellen-<br />

Vizepräsidenten<br />

_________________<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Abwesend<br />

_________________<br />

Gäste<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder,<br />

Vizepräsident Brogyányi , Vizepräsident Puffer<br />

Bernhardt, Brogyányi, Christiner, Hübner, Kwasnitzka,<br />

Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl, Trenkwalder<br />

Hofbauer, Houf, Jeitler, Kastenhofer, Schröttner<br />

Kwasnitzka, Sporer, Trenkwalder<br />

Allgäuer, Christiner, Haar-Dorninger, Hammerschmied<br />

Klement, Benesch<br />

Bauer, Butz, Gleiss, Herenda, Jenewein, Kapferer, Klinger,<br />

Metzler, Mollatz, Pira, Priester, Trestl, Weinländer<br />

Bruckner; Demeter, Pircher, Spitzer-Leitner, Wascher<br />

Mitterer<br />

Benesch<br />

13.00 Uhr<br />

15.00 Uhr<br />

10. November 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 27<br />

Inhalt:<br />

1. Spezifische Fragen<br />

- Protokollberichtigung An/Abwesenheit Vorstandssitzung 08.09.08<br />

- Genehmigung des Protokolls<br />

- Umsetzung der Prüfungsrichtlinie – Novelle <strong>WT</strong>BG/ A-QSG<br />

- AFRAC<br />

2. Anträge an den Kammertag<br />

- Jahresvoranschlag 2009<br />

- Wahl der Rechnungsprüfer für das Haushaltsjahr 2009<br />

- Zusatzpension<br />

3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

- Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

- Imageausschuss der Bilanzbuchhalter: Logo in den Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong><br />

- Zusatzpension – Satzungsänderung<br />

- PR-Budget 2009, Verteilung auf die Imageausschüsse<br />

4. Bericht der Referenten<br />

5. Sonstige Berichte und Anträge<br />

- E-Bilanz / Banken: Präsidiums-Umlaufbeschluss zur Möglichkeit der elektronischen<br />

Übermittlung des Jahresabschlusses an Banken für sämtliche K<strong>WT</strong>-Mitglieder<br />

- Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision zur Gestaltung<br />

und zur Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen<br />

- Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter<br />

als freier Beruf<br />

- Aufnahme der Richtlinie des iwp über Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung<br />

bei Prüfungen von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds in die<br />

Sammlung der Fachgutachten<br />

- Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

- Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag „econova“<br />

6. Bericht des Kammeramtes<br />

7. Funktionsneubestellungen<br />

- Krankenversicherungsausschuss<br />

- Fachsenat für Steuerrecht<br />

- Vorschlag zur Nominierung von einem Mitglied und einem Ersatzmitglied im Beirat<br />

für Mediation (BMJ)<br />

- Prüfungsausschuss / Fachprüfung für Steuerberater<br />

- Prüfungsausschuss / Treuhand-Assistenten<br />

- Kammertag<br />

8. Allfälliges<br />

- Terminvorschläge für Präsidiums-, Vorstands- u. Kammertagssitzungen 2009


28<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Protokollberichtigung An/Abwesenheit Vorstandssitzung<br />

08.09.08<br />

Irrtümlicherweise ist der Name von Herrn Franz W. Bernhardt<br />

unter „Abwesend“ am Deckblatt des Protokolls angeführt.<br />

Richtig ist aber, dass Hr. Bernhardt sich ordnungsgemäß<br />

für die Vorstandssitzung am 08.09.08 entschuldigt<br />

hat.<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Umsetzung der Prüfungsrichtlinie – Novelle<br />

<strong>WT</strong>BG/ A-QSG<br />

◼◼<strong>WT</strong>BG<br />

Genehmigt<br />

In der Präsidiumssitzung am 22.9. wurde diskutiert, ob<br />

und gegebenenfalls welche Wünsche für Änderungen im<br />

<strong>WT</strong>BG im Zuge der anstehenden Novelle anlässlich der<br />

Umsetzung der PrüfungsRL an das BMWA herangetragen<br />

werden könnten. Beispielsweise hat der Ausschuss Kammerstruktur<br />

einige Vorschläge erarbeitet, die auch im BR-A<br />

diskutiert wurden (betreffend Zweigstellen, ausgelagerte<br />

Abteilungen, Berufsanwärter). Der BR-A – Vorsitzende<br />

Koll. Lummerstorfer wird dazu an der nächsten Vorstandssitzung<br />

teilnehmen.<br />

Hübner berichtet, dass in der heutigen Präsidiumssitzung<br />

beschlossen wurde, die Berechtigung zur Übermittlung von<br />

Jahresabschlüssen an das Firmenbuch im elektronischen<br />

Rechtsverkehr im <strong>WT</strong>BG zu verankern. Die ERV sieht die<br />

Übermittlung durch <strong>WT</strong> zwar bereits vor, nach Ansicht des<br />

BMJ lediglich in der Funktion als Bote. Möglicherweise<br />

können auch noch Vorschläge des Strukturausschusses<br />

in die anstehende Novelle aufgenommen werden. Dies<br />

betrifft insbesondere die Zweigstellenregelung, vor allem<br />

betreffend die Voraussetzung des Ausschlusses der selbständigen<br />

Tätigkeit.<br />

Bernhardt hält fest, dass diese Berechtigung auch für SBH<br />

und Bibu gelten muss.<br />

Rief ist der Ansicht, dass von der Berechtigung der Erstellung<br />

auch die Einreichung umfasst ist.<br />

◼◼A-QSG<br />

Der Vorstand spricht sich nach weiterer<br />

Diskussion mit 9 Pro- und 2 Gegenstimmen für<br />

eine Verankerung im <strong>WT</strong>BG aus; allerdings<br />

soll die Berechtigung für alle Mitglieder der<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder gelten.<br />

Zwischenbericht über den aktuellen Stand:<br />

In der vergangenen Vorstandssitzung am 8.9. wurde über<br />

den Vorbegutachtungsentwurf der A-QSG-Novelle anlässlich<br />

der Umsetzung der PrüfungsRL sowie die diesbezügliche<br />

gemeinsame (umfangreiche) Stellungnahme von<br />

K<strong>WT</strong> und iwp berichtet. Die heiklen Punkte betreffen insbesondere<br />

die Finanzierung des Systems sowie die Ausgestaltung<br />

der öffentlichen Aufsicht. Die Stellungnahme<br />

wurde fristgerecht am 12.9. der Geschäftsstelle der QKB<br />

übermittelt.<br />

Kritische Stellungnahmen zum Entwurf wurden auch vom<br />

VOeR (Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände)<br />

und vom AeQ abgegeben. Eine detaillierte Information<br />

über den weiteren Zeitplan liegt bis dato nicht vor.<br />

Benesch ergänzt, dass das BMWA mittlerweile zu einem<br />

Besprechungstermin zur Erörterung der Ergebnisse des<br />

Vorbegutachtungsverfahrens eingeladen. Der Termin am<br />

10. November kollidiert allerdings mit Vorstand und Kammertag.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Hübner informiert bei dieser Gelegenheit, dass im Rahmen<br />

der heutigen Präsidiumssitzung die Zukunft des WP-<br />

Berufsstandes mit den Kollegen Milla, Keppert, Kleiner,<br />

Vanas, Regina Reiter, Wagner und Houf diskutiert wurde.<br />

Tenor der Besprechung war größtenteils, dass die bestehenden<br />

gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, allerdings<br />

deren Umsetzung zu untersuchen ist. Die öffentliche<br />

Aufsicht sowie das Disziplinarrecht sind zu verstärken, die


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 29<br />

externe Rotation wird als nicht erforderlich angesehen. Die<br />

Einrichtung des Bankprüfers könnte allenfalls gestrichen<br />

werden. Vorgeschlagen wurde auch ein Review der bisher<br />

gesetzten Maßnahmen durch eine neutral externe Person,<br />

beispielsweise durch den ehemaligen RH-Präsidenten<br />

Fiedler oder Prof. Kreijci. Thema waren auch Dumpingpreise<br />

in der Abschlussprüfung.<br />

Kleiner ist in den genannten Punkten anderer Ansicht. Die<br />

Erwartungen der Öffentlichkeit würden nicht erfüllt werden<br />

können und das heutige Gespräch wäre lediglich ein<br />

Lobbying-Gespräch der Big 4 gewesen.<br />

n AFRAC<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Mag. Christian Mayer (Ersatzmitglied im Kreis der Wirtschaftstreuhänder)<br />

hat mitgeteilt, dass er seine Funktion<br />

zurücklegen will.<br />

Das Präsidium der K<strong>WT</strong> sowie das iwp sprechen sich dafür<br />

aus, dass der jeweilige Präsident des iwp in dieser Funktion<br />

automatisch für die Mitgliedschaft im AFRAC nominiert<br />

wird.<br />

Es erfolgt daher der Vorschlag, Dr. Aslan Milla für die Wahl<br />

als Ersatzmitglied vorzuschlagen (die Wahl erfolgt durch<br />

die Vereinsmitglieder in der nächsten Generalversammlung<br />

des Trägervereins Österreichisches Rechnungslegungskomitee<br />

am 23.10.2008).<br />

2. Anträge an den Kammertag<br />

n Jahresvoranschlag 2009<br />

(Beilage 1)<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Der beiliegende Entwurf des Jahresvoranschlages 2009<br />

basiert auf einer Umlagensenkung auf 4,5‰ für die Jahresgebühr.<br />

In der letzten Vorstandssitzung wurde eine<br />

Senkung auf 4,55‰ diskutiert. Das Präsidium hat sich<br />

aber neuerlich einhellig für eine Senkung auf 4,5‰ ausgesprochen.<br />

Der Mindestbetrag für ordentliche Mitglieder bleibt mit<br />

€ 250,-, wie auch der für Berufsanwärter mit € 150,-, unverändert.<br />

Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit beträgt € 650.000,-<br />

und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Kommunikationsaufwand: € 450.000,-<br />

Allg.PR inkl. Pressedienst: € 145.000,-<br />

Homepage (externer Teil) € 55.000,-.<br />

Für den laufenden EDV-Betrieb sind € 303.800,- und für<br />

EDV- und Internetprojekte € 200.000,- bereitgestellt.<br />

Eine Ausschüttung der <strong>WT</strong>-Akademie iHv € 100.000,- wurde<br />

vorgesehen.<br />

Der vorliegende Entwurf schließt mit einem vorläufigen<br />

Abgang von € 651.000,-. Nach Zuweisung zur langfristigen<br />

Gewinnrücklage (Vorstandsbeschluss vom 24.5.2006) entsteht<br />

ein Jahresverlust von € 694.800,-.<br />

Die Entwicklung der Abgänge und der Reserven ist in der<br />

Beilage 4 des Entwurfs zum Jahresvoranschlag dargestellt.<br />

Hübner merkt an, dass es natürlich nicht gut aussieht,<br />

wenn zwei Abgänge mit über 0,6 Mio. nebeneinander<br />

stehen. Es bestand aber quer durch alle Fraktionen der<br />

Wunsch die Ersparnis, die bei der Excedentenversicherung<br />

erreicht wurde, an die Mitglieder in Form einer Umlagensenkung<br />

weiter zu geben. Die unterstellte Umsatzsteigerung<br />

von 4% wird vielleicht schwer erreichbar sein. Die<br />

Reserven der Kammer reichen aber aus diese Abgänge zu<br />

finanzieren und werden trotzdem noch deutlich über der<br />

vorgeschriebenen Höhe von 25% eines Kammerbudgets<br />

liegen.<br />

Bezüglich der Liquidität wird man sehen ob eventuell in 2<br />

Jahren die Umlage wieder erhöht werden muss.<br />

Ausständig sei noch die Aufteilung des Kommunikationsaufwand<br />

iHv € 450.000,- auf die einzelnen Berufsgruppen.<br />

Dies soll in den Imageausschüssen erarbeitet werden.<br />

Aus der Sicht Riefs bestünde Einsparungspotenzial und er<br />

führt die Sitzungskosten und die Präsidentenentschädigung<br />

als Beispiel an. Seiner Meinung nach könnten die die<br />

Größe der Ausschüsse und die Zahl der Sitzungen gesenkt<br />

werden.


30<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Klement meint, dass ein Herabstufen einzelner Ansätze<br />

nicht zum angestrebten Ziel einer Kostensenkung geeignet<br />

sei. Es gäbe aus seiner Sicht 2 Möglichkeiten Einsparungen<br />

zu erzielen. Die eine besteht darin zu prüfen, was<br />

wird zu teuer eingekauft. Die andere besteht darin Aufgaben<br />

oder Projekte zu definieren auf die verzichtet werden<br />

soll.<br />

Brogyányi regt einen Ausschuss an, der nach Einsparungen<br />

suchen soll.<br />

Hübner ist der Meinung, dass das Präsidium dafür der geeignete<br />

Ausschuss sei und lädt alle Vorstandsmitglieder<br />

ein, sich im Rahmen der nächsten Präsidiumssitzung am<br />

27.10.08, ab 10 Uhr 30, mit dem Thema zu befassen.<br />

Anschließend bringt Hübner den Jahresvoranschlag 2009<br />

und die Zuweisung an den Kammertag zur Abstimmung.<br />

Beschlüsse:<br />

Anträge an den Kammertag:<br />

„Der Kammertag möge den Jahresvoranschlag für das<br />

Haushaltsjahr 2009 beschließen und den Vorstand ermächtigen,<br />

allfällige vom Bundesminister für Wirtschaft<br />

und Arbeit gewünschte Ergänzungen oder Abänderungen<br />

nachträglich vornehmen zu dürfen.“<br />

„Der Kammertag möge die mit dem Jahresvoranschlag verbundene<br />

Änderung der Umlagenordnung, in welcher der<br />

Promillesatz von 4,7‰ auf 4,5‰ zu ändern ist, beschließen“<br />

Beschlossen mit 10 Pro und 1 Gegenstimme<br />

ad Kammertag<br />

Der Vorstand einigt sich auf Puffer als Berichterstatter am<br />

Kammertag<br />

- WP Mag. Thomas Kölblinger, Vöcklabruck<br />

- WP Dr. Ernst Burger, Wien<br />

Als Ersatzmitglieder schlägt das Präsidium vor:<br />

- WP Dkfm Claus Kuffner, Wien<br />

- WP Karl Friedrich Schwarz, Linz<br />

einstimmig beschlossen<br />

ad Kammertag<br />

Als Berichterstatter wird ebenfall Puffer fungieren.<br />

n Zusatzpension<br />

Die Mitglieder des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

haben in der Sitzung am 24.9.2008 über eine Beitragserhöhung<br />

2009 wie folgt beschlossen:<br />

• Voller Beitrag: € 4.656,-<br />

(Wert 2008: € 4.476,-; Erhöhung um 4,02%)<br />

• Ermäßigter Beitrag: € 1.029,-<br />

(Wert 2008: € 990,-; Erhöhung um 3,94%)<br />

• Ermäßigung wegen Einkommen: € 2.901,- bis<br />

€ 54.499,- auf 8,50 % der BMGL<br />

(Werte 2008: € 12.901,- bis € 54.499,- auf 8,25% der<br />

BMGL)<br />

Die für 2009 geltende Beitrags- und Leistungsordnung<br />

wird dem Kammertag zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Antrag an den Kammertag:<br />

Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />

Beitragserhöhung der Zusatzpension für 2009<br />

beschließen.<br />

Mit positiver Empfehlung ad Kammertag<br />

Berichterstatter an den Kammertag ist Puffer.<br />

Zum Kammertag soll Schnopfhagen eingeladen werden.<br />

n Wahl der Rechnungsprüfer für das Haushaltsjahr<br />

2009<br />

Üblicherweise werden die Ersatzprüfer des Vorjahres zu<br />

Rechnungsprüfern bestellt. Das sind:


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 31<br />

3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

n Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

Gast: KR Hannes Mitterer<br />

Mitterer (Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses)<br />

bedankt sich für die Einladung und berichtet von dem derzeitigen<br />

Stand der Kollektivvertrags-verhandlungen.<br />

Die ersten beiden Runden der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

haben am 20.08.2008 und 17.09.2008 stattgefunden.<br />

Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer, Mitterer und Steinle<br />

teilgenommen. Bisher konnte noch keine Einigung<br />

erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde wird am<br />

16.10.2008 stattfinden.<br />

Mitterer berichtet, dass bei dem letzten Verhandlungstermin<br />

– vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes - folgender<br />

Vorschlag von Seiten des Verhandlungsteams der<br />

K<strong>WT</strong> gemacht wurde:<br />

• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

um 3,5 %.<br />

• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />

• Die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />

aufrecht erhalten.<br />

• Die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht werden<br />

im Sinne der von der K<strong>WT</strong> gewünschten Fassung geändert.<br />

Die Gewerkschaft hatte daraufhin erklärt, dass sie diesem<br />

Vorschlag nicht zustimmen könne, da sie lediglich ein Pouvoir<br />

für eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

in Höhe von mindestens 3,8 % habe.<br />

Das Verhandlungsteam der K<strong>WT</strong> hat versucht, eine Einigung<br />

ohne Aufrechterhaltung der Überzahlung zu erzielen.<br />

Die Gewerkschaft hatte allerdings erklärt, dass die Aufrechterhaltung<br />

der Überzahlung für sie unabdingbar sei.<br />

Insbesondere um die komplizierte Berechnungsmethode<br />

bei der Aufrechterhaltung der Überzahlung zu vermeiden,<br />

hat die Gewerkschaft in Aussicht gestellt, dass der Kollektivvertrag<br />

erst mit 01.01.2009 in Kraft treten könnte und<br />

die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen aufrecht<br />

erhalten werden.<br />

Mitterer erläutert die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht:<br />

- Unterteilung der Treuhand-Assistenten in unter und<br />

über 18 Jahre<br />

Die Differenzierung in unter und über 18jährige Treuhand-<br />

Assistenten (THA) ist aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes<br />

unzulässig und somit aufzuheben.<br />

Eine Einigung auf das arithmetische Mittel zwischen den<br />

Beträgen, der über und unter 18jährigen scheint möglich<br />

zu sein. Die Neuregelung soll erst für diejenigen THA gelten,<br />

die ab 01.01.2009 mit der Ausbildung beginnen.<br />

- AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />

Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />

6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />

ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />

gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />

von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />

Zuschlag von 50 %.<br />

Mitterer erläutert, dass diese Auslegung nicht akzeptabel<br />

ist. Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung der<br />

K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu streichen.<br />

In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a AZG<br />

nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />

in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />

- Rückverrechnung von Sonderzahlungen im Fall des<br />

Wochengeldbezugs<br />

Klargestellt werden sollte, dass auch im Fall des Wochengeldbezugs<br />

eine Rückverrechung der zuviel bezogenen<br />

Sonderzahlung möglich ist.<br />

- Sonderzahlungen - Mehrarbeitszuschläge<br />

Gemäß Punkt XII Ziffer 1 gebühren den Angestellten in <strong>WT</strong>-<br />

Kanzleien Sonderzahlungen „in der Höhe des Durchschnitts<br />

des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der<br />

letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit.“<br />

Strittig ist derzeit noch, ob der Mehrarbeitszuschlag bei der<br />

Berechnung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen ist.


32<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

- Sonderzahlungen – langer Krankenstand<br />

Mitterer regt eine Klarstellung im Hinblick auf die Berechnung<br />

von Sonderzahlungen bei langen Krankenständen<br />

an. Nicht eindeutig geregelt ist derzeit, ob Sonderzahlungen<br />

bei langem Krankenstand – nach Ausschöpfung<br />

des Entgeltfortzahlungsanspruchs – zu aliquotieren sind.<br />

Dies kann zwar mit der Rechtsprechung des OGH mit guten<br />

Gründen angenommen werden, allerdings sollte dass<br />

derzeitige Restrisiko durch eine klarstellende Regelung<br />

beseitigt werden.<br />

- Informationspflicht der Bilanzbuchhalter gegenüber<br />

Treuhandassistenten<br />

Die folgende Neuregelung in Punkt XV Ziffer 3 wurde von<br />

der Gewerkschaft akzeptiert:<br />

„Bilanzbuchhalter, die Treuhand-Assistenten ausbilden,<br />

sind verpflichtet, diese schriftlich darüber zu informieren,<br />

dass ein Kammerwechsel möglich ist.“<br />

- Einstufung Treuhand-Assistenten<br />

Eine Einigung, wonach anstatt der positiv abgelegten Treuhand-Assistenten<br />

– Prüfung nunmehr die abgeschlossene<br />

Treuhand-Assistenten-Ausbildung mit Prüfung als Kriterium<br />

für die Neueinstufung herangezogen wird, scheint<br />

möglich.<br />

- Sabbatical<br />

Die von der Gewerkschaft vorgeschlagene Regelung des<br />

Sabbaticals im Kollektivvertrag ist nach Ansicht von Mitterer<br />

sinnvoll. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass das Ansparen von Zeitguthaben ansonsten als Überstunden<br />

angesehen werden könnte.<br />

- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

Mitterer erläutert, dass bei der Höhe des Prozentsatzes<br />

die Laufzeit des derzeitigen Kollektivvertrages berücksichtigt<br />

werden müsse.<br />

Würde der Kollektivvertrag mit 01.10.2008 in Kraft treten,<br />

hätte der Kollektivvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten,<br />

wohingegen er eine Laufzeit von 15 Monaten hätte, wenn<br />

er per 01.01.2009 in Kraft treten würde. Die längere Laufzeit<br />

bewirkt faktisch eine niedrigere Erhöhung. Eine Erhöhung<br />

um 3,8 % per 01.01.2009 entspricht einer Erhöhung<br />

um 3,2 % per 01.10.2008.<br />

Puffer stellt den Antrag, dem Kollektivvertragsausschuss<br />

Verhandlungspouvoir für folgende Punkte zu geben:<br />

• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

um 3,8 %,<br />

• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft,<br />

• die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />

aufrecht erhalten.<br />

Einstimmig beschlossen.<br />

Schmalzl stellt den Antrag, dass alle Anwesenden die<br />

besprochenen Details zu den Kollektivvertragsverhandlungen<br />

und insbesondere auch den Inhalt des Verhandlungspouvoirs<br />

vertraulich behandeln.<br />

Einstimmig beschlossen.<br />

n Imageausschuss der Bilanzbuchhalter: Logo in den<br />

Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong><br />

Der Imageausschuss der Bilanzbuchhalter regt an, dass<br />

in den Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong> in Wien, aber auch in den<br />

Bundesländern ein Poster mit dem Bilanzbuchhalter-Logo<br />

aufgehängt wird.<br />

Beschlossen mit 8 Pro-, 1 Gegenstimme<br />

sowie 1 Enthaltung<br />

Jeitler schlägt vor, eine Presseaussendung an die APA zu<br />

versenden, um über das neue Logo der Bilanzbuchhalter,<br />

diverser Werbemittel, die für die Bilanzbuchhalter produziert<br />

werden und über den neuen Berufsstand zu informieren.<br />

Die Presseaussendung soll in erster Linie dazu dienen, den<br />

Bilanzbuchhalter-Beruf vorzustellen.<br />

Beschlossen mit 9 Prostimmen und 2 Enthaltungen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 33<br />

n Zusatzpension – Satzungsänderung<br />

(Beilage 2)<br />

Der Ausschuss der Vorsorgeeinrichtung hat am 24.9.08<br />

die endgültigen Änderungen beschlossen. Den Entwurf<br />

von RA Dr. Günther haben wir am 7.10. erhalten.<br />

Die derzeit geltende Satzung ist in den §§ 5, 7, 9, 11, 18<br />

und 26 zu ändern, anzupassen bzw. klarzustellen. Die konkreten<br />

Änderungen sind der Beilage 2 zu entnehmen.<br />

Antrag des Vorstandes an den Kammertag:<br />

Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagenen<br />

Satzungsänderungen beschließen.<br />

Einstimmig ad Kammertag<br />

VP Puffer wird als Berichterstatter nominiert<br />

n PR-Budget 2009, Verteilung auf die<br />

Imageausschüsse<br />

Für die Planung der PR Aktivitäten 2009 wäre eine möglichst<br />

frühzeitige Beschlussfassung über die Aufteilung<br />

des Budgets an die einzelnen Berufsgruppen (in absoluten<br />

Zahlen oder prozentuell) zweckmäßig.<br />

Hübner schlägt vor im nächsten Imageausschuss der Steuerberater<br />

die Aufteilung des Budgets zu besprechen.<br />

4. Bericht der Referenten<br />

5. Sonstige Berichte und Anträge<br />

Vertagt<br />

Klement, berichtet, dass der Vorstand bereits am<br />

16.06.2008 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass<br />

auch SBH und Bilanzbuchhalter die Möglichkeit erhalten<br />

sollen, die Daten des Jahresabschlusses elektronisch an<br />

die Banken zu übermitteln.<br />

Am 24. September wurde im Zusammenhang mit der<br />

Umsetzung dieses Beschlusses, ein Präsidiums-Umlaufbeschluss<br />

zu der Frage durchgeführt, ob in den Registrierungsformularen,<br />

Nutzungsbedingungen für den elektronischen<br />

Bilanztransfer an Banken (siehe aktuelle Entwürfe<br />

in Beilagen 3 u. 4) das Wort „Wirtschaftstreuhänder“ generell<br />

durch „Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder“<br />

oder durch die Ergänzung der Berufsgruppen ersetzt<br />

werden soll.<br />

Unter den Präsidiumsmitgliedern konnte hinsichtlich der<br />

Formulierung jedoch keine Einstimmigkeit in dieser Frage<br />

erzielt werden.<br />

Die Vorstandsmitglieder sprechen sich dafür aus, in den<br />

Nutzungsbedingungen das Wort „Wirtschaftstreuhänder“<br />

generell durch „Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

zu ersetzen.<br />

Trenkwalder erklärt, dass die elektronische Übermittlung<br />

an die Banken auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Für die<br />

K<strong>WT</strong> sowie für die Mitglieder erwachsen daraus keine zusätzlichen<br />

Kosten.<br />

Mäder-Jaksch merkt an, dass geprüft werden sollte, ob<br />

durch die elektronische Übermittlung an die Banken ein<br />

zusätzliches Haftungsrisiko entstehen könnte.<br />

Trenkwalder stellt klar, dass ein diesbezügliches Rechtsgutachten<br />

bereits in Auftrag gegeben wurde.<br />

Hammerschmied weist darauf hin, dass die Banken eine<br />

elektronische Rückmeldung über das Rating als Gegenleistung<br />

anbieten. Dadurch könnte sich ein zusätzliches Beratungspotential<br />

ergeben.<br />

n E-Bilanz / Banken: Präsidiums-Umlaufbeschluss<br />

zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung<br />

des Jahresabschlusses an Banken für sämtliche<br />

K<strong>WT</strong>-Mitglieder<br />

(Beilagen 3 u. 4)<br />

n Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht<br />

und Revision zur Gestaltung und zur Bilanzierung<br />

von Rückdeckungsversicherungen


34<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />

am 17. September 2008 die Stellungnahme zur Gestaltung<br />

und zur Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen<br />

beschlossen. Das Dokument wurde vorab per E-Mail an die<br />

Mitglieder des Vorstands versendet.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend<br />

Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als<br />

freier Beruf<br />

(Beilage 5)<br />

Auf Wunsch von VP Puffer anbei ein Auszug der Rückmeldungen<br />

betreffend der o.g. Kurzumfrage von VP Puffer.<br />

Hübner hält fest, dass er nicht für eine Umbenennung der<br />

Kammer ist.<br />

Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung<br />

der Kammer vorliegt, sondern lediglich ein Vorschlag zur<br />

Diskussion gestellt wurde. Die Äußerungen im letzten<br />

Rundschreiben der A<strong>WT</strong> tragen zur Kammerspaltung und<br />

zur Verunsicherung der Kollegen bei. Es ist nicht richtig,<br />

die Rückmeldungen der A<strong>WT</strong>-Umfrage der Tagesordnung<br />

beizulegen; diese sollte zurückgezogen werden. Vielmehr<br />

ist zu überlegen, ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss<br />

ist.<br />

Brogyányi spricht sich dagegen aus, im Vorstand derartige<br />

Themen zu diskutieren.<br />

Bernhardt erinnert an seine Position in den BibuG-Verhandlungen:<br />

entweder sind die Bibu wie die SBH ein freier<br />

Beruf oder die Kammer sollte umbenannt werden.<br />

Auf Frage von Rief wird festgehalten, dass im Präsidium<br />

keine Zuständigkeit für Bibu besteht. Die Zuständigkeiten<br />

sind berufsgruppenübergreifend und themenbezogen geregelt.<br />

Hübner erinnert daran, dass der jetzigen Lösung mit Ausnahme<br />

der SBH-Vertretung alle Fraktionen zugestimmt haben.<br />

Durch weitere Diskussionen wäre der StB nur gefährdet;<br />

die Differenzierung muss aufrecht erhalten bleiben.<br />

Kwasnitzka spricht sich dafür aus, einen Weg zu finden,<br />

die Diskussionen zu beenden.<br />

n Aufnahme der Richtlinie des iwp über Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Prüfungen<br />

von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds<br />

in die Sammlung der Fachgutachten<br />

Der Fachsenat für Unternehmensrecht hat sich dafür<br />

ausgesprochen, die Richtlinie des iwp über Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Berichterstattung im Rahmen der Prüfungen<br />

von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds<br />

in die Sammlung der Fachgutachten aufzunehmen. Das<br />

Dokument wurde vorab per E-Mail an die Vorstandsmitglieder<br />

verteilt.<br />

Die Aufnahme in die Fachgutachtenssammlung wird<br />

n Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Wieser berichtet, dass in der letzten Sitzung des Versicherungsausschusses<br />

festgehalten wurde, dass vermehrt<br />

Subunternehmer zur Erfüllung eines Auftrags herangezogen<br />

werden.<br />

Gallati hat in diesem Zusammenhang über die Möglichkeit<br />

sog. Projektversicherungen informiert, deren Nachteil<br />

aber in der mangelnden Nachhaftungsperiode liegen.<br />

Grundsätzlich bietet der Exzedentenvertrag weiten Versicherungsschutz<br />

für das persönliche Haftpflichtrisiko eines<br />

von einem Kammermitglied beauftragten Erfüllungsgehilfen,<br />

was insbesondere für Subunternehmer gilt, und zwar<br />

für inländische als auch für solche innerhalb Europas.<br />

Im Exzedentenvertrag sind jedoch Ansprüche von Gesellschaftern<br />

des versicherten Unternehmens von der Deckung<br />

ausgeschlossen. Gleichermaßen gilt ein Ausschluss<br />

für Ansprüche von Gesellschaften, an welchen das versicherte<br />

Unternehmen beteiligt ist, jedoch nur im Ausmaß<br />

dieser Beteiligung.<br />

Die Praxis zeigt, dass <strong>WT</strong>-Gesellschaften zuweilen zahlreiche<br />

Tochterunternehmen gründen, mit welchen es zu


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 35<br />

Subbeauftragungen kommt. Um diesem Phänomen Rechung<br />

zu tragen, wird vorgeschlagen, mittels Side-Letter<br />

folgende klarstellende Ergänzung der Deckung in den Vertrag<br />

aufzunehmen:<br />

„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />

versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />

von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />

das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />

in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />

in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />

dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />

Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“<br />

Erfolgt nunmehr ein Anspruch eines geschädigten Mandanten,<br />

hat sich zunächst der Hauptunternehmer (also<br />

sein Vertragspartner) mit dem Schaden zu befassen, kann<br />

diesen jedoch bei seinem Subunternehmer (mit welchem<br />

eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht) regressieren.<br />

Der Wortlaut der in der Versicherungswirtschaft übliche<br />

Bedingungen, der auch dem Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

zugrunde liegt, würde im Schadenfall aller Voraussicht<br />

nach dazu führen, dass der Versicherer den Eigenschadenausschluss<br />

geltend macht, indem er vorbringt, der<br />

Schaden sei durch den Anspruch des Mandanten zunächst<br />

dem Hauptunternehmer entstanden, welcher ihn sodann<br />

als eigenen Schaden beim Subunternehmer regressiert.<br />

Herr Mag. Gallati kann in Folge einen Artikel für das Update<br />

vorbereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />

innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />

zu informieren.<br />

Mag. Gallati wird gebeten, den Sachverhalt anhand eines<br />

Beispiels näher zu skizzieren.<br />

n Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag<br />

„econova“<br />

Vertagt<br />

Bei dieser Gelegenheit sollte die Sinnhaftigkeit derartiger<br />

Einzelaktionen der Landesstellen diskutiert werden.<br />

Schmalzl schlägt vor, dass die Landesstellen derartige<br />

Wünsche bekannt geben und diese in den allgemeinen<br />

Schaltplan eingearbeitet werden.<br />

Sporer informiert, dass es sich um ein Telefonverzeichnis<br />

handelt, das auch die Rechtsanwälte und Notare unterstützen.<br />

Diese wollen es derzeit nicht aufgeben, da es sich<br />

durchaus als nützlich erwiesen hat.<br />

Hübner bezweifelt, dass ein derartiges <strong>Verzeichnis</strong> sinnvoll<br />

ist. Zumindest ab 2009 sollte auf diese und vergleichbare<br />

Publikationen verzichtet werden.<br />

Brogyányi schlägt als Alternative vor, das K<strong>WT</strong>-<strong>Verzeichnis</strong><br />

zu überdenken und Länderverzeichnisse zu erstellen.<br />

6. Bericht des Kammeramtes<br />

7. Funktionsneubestellungen<br />

n Krankenversicherungsausschuss<br />

Vertagt<br />

Sedlacek hat mitgeteilt, dass er seine Funktion als Mitglied<br />

und Vorsitzender des Krankenversicherungsausschusses<br />

mit Ende dieses Jahres aus Altersgründen zurücklegen<br />

wird.<br />

Das Präsidium hat sich für Steiger als Nachfolger von Sedlacek<br />

ausgesprochen. Steiger ist bereit, die Funktion des<br />

Vorsitzenden des Krankenversicherungsausschusses ab<br />

1.1.2009 zu übernehmen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Hübner berichtet, dass die Landesstelle Tirol um Genehmigung<br />

eines Druckkostenbeitrages iHv € 5.460,- ersucht.


36<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

n Fachsenat für Steuerrecht<br />

Die Leitung des Fachsenats für Steuerrecht stellt den Antrag<br />

- Frau Mag. Christine Unger, StB,<br />

in den Fachsenat aufzunehmen. Ein Publikationsverzeichnis<br />

liegt vor.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Vorschlag zur Nominierung von einem Mitglied<br />

und einem Ersatzmitglied im Beirat für Mediation<br />

(BMJ)<br />

Das BMJ hat die K<strong>WT</strong> um Vorschläge für die Ernennung<br />

eines Mitglieds und Ersatzmitglieds für den Beirat der Mediation<br />

ersucht.<br />

Im Mediationsausschuss wurde einstimmig beschlossen,<br />

Präsident Klaus Hübner als Mitglied und Kollege Otto Draxl<br />

als Ersatzmitglied zu nominieren.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Prüfungsausschuss / Treuhand-Assistenten<br />

Unter Befürwortung des Vorsitzenden Dkfm. Mag. Grbenic<br />

Nominierung als Prüfungskommissär für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland:<br />

- Mag. Michael Mutz, StB, Trappelgasse 4, 1040 Wien.<br />

n Kammertag<br />

Einstimmig beschlossen<br />

SBH Franz Langsteiner (SBH-Vertretung, Wahlkreis Wien)<br />

hat per 30.9.2008 auf seine Berufsberechtigung verzichtet<br />

und verliert somit gemäß § 158 Abs 6 <strong>WT</strong>BG sein Kammertagsmandat.<br />

Gemäß § 207 Abs 1 <strong>WT</strong>BG wird der nächstgereihte<br />

des Wahlvorschlages, Herr SBH Andreas Schuller, in<br />

den Kammertag einberufen.<br />

8. Allfälliges<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Prüfungsausschuss / Fachprüfung für Steuerberater<br />

Unter Befürwortung des Vorsitzenden Dr. Eitler Nominierung<br />

als Prüfungskommissäre:<br />

- Univ.-Lektor Mag. Claudia Reschny-Birox, StB, Krugerstraße<br />

8, 9-11, 1010 Wien,<br />

- Univ.-Lektor Mag. Reinhard Reschny, Neuwaldegger<br />

Straße 38A/10, 1170 Wien,<br />

- Mag. Wolfgang Riedl, WP, Zyklamengasse 15, 1140<br />

Wien,<br />

- Dr. Thomas Brandner, WP, Blaselgasse 10, 1180 Wien.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Terminvorschläge für Präsidiums-, Vorstands- u.<br />

Kammertagssitzungen 2009<br />

(Beilage 6)<br />

Beschluss über die vorgeschlagenen Termine (siehe Beilage<br />

6). Da die Semesterferien in der Zeit von 31.01.09 bis<br />

22.02.09, je nach Bundesland unterschiedlich, in 3 verschiedenen<br />

Kalenderwochen stattfinden, konnten sie in<br />

der beiliegenden Aufstellung nicht berücksichtigt werden.<br />

Diskussion ob in der Karwoche, am 06.04.09, eine Präsidiumssitzung<br />

stattfinden soll. Der Termin für eine weitere<br />

Präsidiumssitzung in den Sommermonaten wird nach der<br />

Urlaubsplanung im Mai festgelegt.<br />

Einstimmig beschlossen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 37<br />

Vorstand<br />

Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Präsidium<br />

_________________<br />

Vorstandsmitglieder<br />

_________________<br />

Vorstands-<br />

Ersatzmitglieder<br />

_________________<br />

Landesstellenpräsidenten<br />

_________________<br />

Landesstellen-<br />

Vizepräsidenten<br />

_________________<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Abwesend<br />

_________________<br />

Gäste<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

Präsident Hübner, Vizepräsident Puffer<br />

Bernhardt, Hübner, Kapferer, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl<br />

Bauer; Butz, Herenda, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Kastenhofer, Trestl<br />

Demeter, Kwasnitzka, Metzler, Pira, Sporer<br />

Allgäuer, Haar-Dorninger, Hammerschmied, Klinger, Pircher, Priester<br />

Klement, Theisl, Wieser<br />

Brogyányi, Christiner, Gleiss, Mollatz, Schröttner, Trenkwalder, Wascher, Weinländer<br />

Bruckner, Spitzer-Leitner<br />

Lummerstorfer<br />

Theisl<br />

13.00 Uhr<br />

15.55 Uhr<br />

15. Dezember 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>


38<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Inhalt:<br />

1. Spezifische Fragen<br />

- Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom 13.10.2008<br />

- Genehmigung des Protokolls<br />

- Novelle <strong>WT</strong>BG (Umsetzung Prüfungsrichtlinie)<br />

- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechnungswesen<br />

- PR Aktivitäten<br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

- Kollektivvertragsverhandlungen<br />

- Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-Out Tarife<br />

- Medienkooperation mit der Presse<br />

- Antrag der Landesstelle Tirol für Druckkostenbeitrag „econova“<br />

- Jahresvoranschlag 2009<br />

3. Bericht der Referenten<br />

- Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

- Kosten Versicherungsberater Aon Jauch & Hübener<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

- Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung eines Beisitzers der II. Gruppe<br />

- Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />

- Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />

- Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />

- Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />

- Berufsrechtsausschuss<br />

7. Allfälliges<br />

- Strukturreform<br />

- Newsletter Geldwäsche


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 39<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom<br />

13.10.2008<br />

Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend<br />

Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als<br />

freie Berufe<br />

Seite 11 / 3. Absatz:<br />

Alte Protokollierung:<br />

Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung<br />

der Kammer vorliegt, sondern lediglich ein Vorschlag zur<br />

Diskussion gestellt wurde. Die Äußerungen im letzten<br />

Rundschreiben der A<strong>WT</strong> tragen zur Kammerspaltung und<br />

zur Verunsicherung der Kollegen bei. Es ist nicht richtig,<br />

die Rückmeldungen der A<strong>WT</strong>-Umfrage der Tagesordnung<br />

beizulegen; diese sollte zurückgezogen werden. Vielmehr<br />

ist zu überlegen, ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss<br />

ist.<br />

Jeitler hält allgemein fest, dass zum Tagesordnungspunkt<br />

keine Wortmeldung von Puffer in das Protokoll aufgenommen<br />

wurde und beantragt folgende Protokollberichtigung:<br />

Neue Protokollierung:<br />

Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung der<br />

Kammer vorliegt und die Diskussion in guter Absicht – im<br />

Sinne eines symbolhaften Bekenntnisses zur Einheitskammer<br />

– gedacht war. Der in der A<strong>WT</strong>-Umfrage genannte<br />

Vorschlag bezüglich Kammername ist erfunden und die<br />

weiteren Ausführungen wurden ebenfalls bereits in einer<br />

Information der IG-BIBU widerlegt. Die Äußerungen<br />

im letzten A<strong>WT</strong>-Rundschreiben fördern die Kammerspaltungstendenzen<br />

und tragen zur Kammerverdrossenheit<br />

der Kollegen bei. Er findet es weiters nicht richtig, fraktionelle<br />

Umfragen – die noch dazu durch falsche Fragestellungen<br />

zustande kommen – der Tagesordnung beizulegen.<br />

Diese verhetzende Beilage, in der die Bilanzbuchhalter<br />

auch als Vollidioten und Pfuscher bezeichnet werden,<br />

sollte zurückgezogen werden. Außerdem ist zu überlegen,<br />

ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss ist.<br />

Beschlossen mit 8 Prostimmen,<br />

2 Gegenstimmen und einer Enthaltung<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

Genehmigt<br />

n Novelle <strong>WT</strong>BG (Umsetzung Prüfungsrichtlinie)<br />

Gast Mag. Lummerstorfer (Vorsitzender BR-A)<br />

In der Präsidiumssitzung am 22.9. wurde diskutiert, ob<br />

und gegebenenfalls welche Änderungswünsche zum<br />

<strong>WT</strong>BG aus Anlass der <strong>WT</strong>BG-Novelle wegen Umsetzung<br />

der PrüfungsRL gefordert werden könnten. Dem BMWA<br />

bereits mitgeteilt, wurde die Forderung nach Verankerung<br />

der Berechtigung zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse<br />

für die Kammermitglieder.<br />

Weiters in Frage kommen die Vorschläge des Ausschusses<br />

Kammerstruktur (betreffend Zweigstelle, ausgelagerte Abteilungen,<br />

Berufsanwärter), die jedoch vom BR-A zum Teil<br />

nicht befürwortet wurden. Lummerstorfer nimmt zu diesem<br />

Thema an der Vorstandssitzung teil.<br />

Lummerstorfer berichtet über die in der letzten Sitzung<br />

des BR-A besprochenen Punkte:<br />

1) Ausgelagerte Abteilungen (§ 86 <strong>WT</strong>BG): Der Berufsrechtsausschuss<br />

vertritt die Meinung, dass keine Einwände<br />

gegen eine gänzliche Streichung der Bestimmung<br />

bestehen.<br />

2) Zweigstellen (§ 85 <strong>WT</strong>BG): Aus Qualitäts- und Steuerungsgründen<br />

wird die unveränderte Beibehaltung der<br />

jetzigen Regelung eher befürwortet.<br />

3) Streichung der Institution der Berufsanwärter: Der<br />

BR-A spricht sich insgesamt gegen die Streichung aus<br />

(dies aus Ausbildungsgründen, die BA bezahlen zudem<br />

auch Beiträge).<br />

4) Disziplinarrecht: Seit Sommer ist eine Arbeitsgruppe<br />

des BR-A zum Thema eingerichtet (Mitglieder: Wundsam,<br />

Bassetti, Schilling, Lummerstorfer, Neischl, Bedenik). Die<br />

Arbeitsgruppe verfolgt vor allem zwei Ziele: Einerseits die<br />

Einrichtung einer EMRK-konformen Organisation, andererseits<br />

die Überarbeitung der Inhalte des Disziplinarrechts,<br />

insbesondere die Analyse des Katalogs der Vergehen. Erste<br />

Vorschläge liegen voraussichtlich im Frühjahr 2009 vor.


40<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Hübner bedankt sich bei Lummerstorfer für den Bericht<br />

und ersucht um Wortmeldungen.<br />

Priester ersucht um Mitteilung des aktuellen Standes,<br />

die Möglichkeit von Firmenbucheingaben in den Berechtigungsumfang<br />

aufzunehmen. Es besteht dringender Bedarf.<br />

Lummerstorfer: Das Thema wurde im BR-A behandelt. Es<br />

wurde festgestellt, dass die jetzige Konstruktion einer Botenfunktion<br />

keine genügende Basis darstellt, sodass eine<br />

gesetzliche Regelung notwendig wäre. Seitens der Rechtsanwälte<br />

ist aber mit Widerstand zu rechnen.<br />

Hübner: Das BMJ hat signalisiert, dass Änderungsregelungen<br />

zu Vorbehaltsaufgaben nur nach der Einigung der<br />

betroffenen freien Berufe und mit koordinierter Eingabe<br />

erfolgversprechend sind. Die allfällige Einigung mit den<br />

Rechtsanwälten und die gesetzliche Verankerung der Vertretung<br />

vor dem Firmenbuch wird weiter angestrebt werden.<br />

Zur Zweigstellenregelung äußert sich Hübner skeptisch<br />

zur Meinung des BR-A, sie weiterhin unverändert aufrechtzuerhalten.<br />

Die derzeitige Regelung wird von betroffenen<br />

Mitgliedern als Behinderung wahrgenommen.<br />

Houf hält die derzeit bestehende Ungleichbehandlung mit<br />

<strong>WT</strong>-Gesellschaften fest. Bei Gesellschaften kann bei einer<br />

Gesellschaft ohne weitere Voraussetzungen (einer) der<br />

Geschäftsführer in vielen Zweigstellen als Zweigstellenleiter<br />

fungieren. Im Gegensatz dazu wird von natürlichen Personen<br />

verlangt, dass der Zweigstellenleiter hauptberuflich<br />

und ausschließlich in der Zweitstelle tätig sein muss.<br />

Lummerstorfer: Zur Vermeidung der Ungleichbehandlung<br />

ist es legistisch möglich, die Hauptberuflichkeit und Ausschließlichkeit<br />

als Voraussetzungen zu streichen.<br />

Rief wirft die Frage auf, ob ein Entfall des derzeit eingeschränkten<br />

räumlichen Wirkungsbereiches auf das Bundesland<br />

denkbar wäre. Es könnten diesbezüglich andere<br />

Kriterien für das räumliche Umfeld definiert werden, die<br />

der Praxis angepasster sind.<br />

Klement verweist in diesem Zusammenhang auch darauf,<br />

dass seit der Entstehung dieser Bestimmung auch die<br />

technischen Kommunikationsmittel in hohem Maß weiterentwickelt<br />

wurden. Sofern eine Definition über Straßenkilometer,<br />

Luftkilometer oder ähnliches denkbar scheint,<br />

müssten auch die Auswirkungen auf andere Bereiche (wie<br />

etwa die Verwaltung durch die EDV) mit überlegt werden.<br />

Priester spricht sich gegen eine Liberalisierung aus, da bei<br />

Problemfällen der Aufwand dann ungleich höher wäre. Zudem<br />

wäre ein Missbrauch ohne Regelungen dann gar nicht<br />

mehr in den Griff zu bekommen.<br />

Die Sitzung wird für 15 Minuten für fraktionelle Besprechungen<br />

unterbrochen.<br />

Hübner schlägt eine Abänderung der jetzigen Zweigstellenbestimmung<br />

insoferne vor, dass zusätzlich ein Berufsberechtigter<br />

ohne berufsrechtliche Auflagen an bis zu drei<br />

Standorten Zweigstellenleiter sein kann.<br />

Rief und Priester sprechen sich gegen diesen Vorschlag<br />

aus, da das Bedürfnis hierzu nicht wahrnehmbar ist.<br />

Lummerstorfer hält in diesem Zusammenhang fest, dass<br />

auch an ihn immer wieder entsprechende Anfragen herangetragen<br />

werden. Das Bedürfnis scheint daher in Einzelfällen<br />

gegeben zu sein.<br />

Metzler könnte sich umgekehrt eine Anpassung der bisher<br />

liberaleren Bestimmung betreffend die Gesellschaften<br />

vorstellen.<br />

Kwasnitzka hält fest, dass eine weitere Mauerung gegen<br />

Lockerungen einen Nachteil darstellt und den Berufsstand<br />

immer weiter hinter aktuelle Erfordernisse zurückfallen<br />

lässt.<br />

Mäder – Jaksch hält fest, dass bezüglich der bereits bestehenden<br />

Zweigstellenleiter keine Schlechterstellung erfolgen<br />

soll. Die jetzigen Zweigstellenbesetzungen sollen unberührt<br />

bleiben und zusätzlich drei Ausnahmen für jene,<br />

die die jetzigen Voraussetzungen (hauptberuflich und ausschließliche<br />

Tätigkeit) nicht erfüllen, geschaffen werden.<br />

Trestl verweist auf die Gefahr der Benachteiligung der jetzigen<br />

Zweigstellenleiter, da deren Hauptberuflichkeit an<br />

der Zweigstelle überflüssig wird.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 41<br />

Zur Diskussion über die Bestimmung der ausgelagerten<br />

Abteilung hält Lummerstorfer noch einmal fest, dass diese<br />

ersatzlos gestrichen werden soll. Die ausgelagerte Abteilung<br />

ist dadurch aber nach wie vor erlaubt, es bestehen<br />

lediglich keine Regelungen mehr für diese Einrichtung.<br />

Zur weiteren Vorgangsweise wird festgelegt:<br />

- die Diskussion über die Zweigstellenregelung wird für<br />

die nächste Vorstandssitzung vertagt<br />

- das Kammeramt erhebt als Grundlage, wie viele Mitglieder<br />

Zweigstellen eingerichtet haben (auch jeweils<br />

wie viele Zweigstellen pro Bundesland)<br />

- als Vorschlag wird diskutiert, dass die bestehende<br />

Regelung unverändert bleibt, zusätzlich aber an bis<br />

zu drei Standorten Zweigstellen ohne weitere berufsrechtliche<br />

Voraussetzungen betreut werden können<br />

(jeder geeignete Berufsberechtigte darf die Funktion<br />

des Zweigstellenleiters ohne die Voraussetzungen der<br />

Hauptberuflichkeit und Ausschließlichkeit an bis zu<br />

drei weiteren Standorten in ganz Österreich ausüben)<br />

- Lummerstorfer wird um neuerliche Diskussion im BR-A<br />

(der vor der Vorstandssitzung stattfindet) und Erarbeitung<br />

eines Vorschlages gebeten.<br />

n Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechnungswesen<br />

(Beilage 1)<br />

Priester regt an Maßnahmen zu treffen, um den <strong>WT</strong>-Berufsstand<br />

in der Öffentlichkeit verstärkt als Rechnungswesenexperten<br />

zu positionieren. Er schlägt dazu vor:<br />

1) Öffnen des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie (bereits mehrfach<br />

diskutiert - sollte aber wieder überlegt werden!)<br />

zB. Angebot über Seminare im Zusammenhang für<br />

Rechnungswesen auch für leitende Angestellte aus<br />

Unternehmen<br />

2) Roadshow zB „Qualität im Rechnungswesen durch den<br />

<strong>WT</strong>“ ergänzt mit Vortragsprogramme in Sachen Rechnungswesen<br />

für Unternehmer<br />

3) Öffentliche PR-Artikel in Sachen Rechnungswesen und<br />

über den Ausbildungsstand unseres Berufsstandes<br />

4) Themenführerschaft „Rechnungswesen“ in den Medien<br />

und im Wirtschaftsministerium, wie z.B. Elektronische<br />

Umsetzung, Änderungsvorschläge, belegloses Büro,<br />

Doppik statt Kameralistik usw.<br />

Priester hält ergänzend fest: Es erfolgt immer mehr eine<br />

Verschiebung der Positionierung des Bereiches Rechnungswesen<br />

zur Wirtschaftskammer – Sektion UBIT. Diese<br />

bietet permanent entsprechende Veranstaltungen an und<br />

veröffentlicht Bezug nehmende Artikel. Der Kammer entgleitet<br />

das Thema immer mehr. Es muss daher jetzt die<br />

vordringliche Aufgabe der Kammer in der öffentlichen Meinungsbildung<br />

und Kompetenzvermittlung in Sachen Rechnungswesen<br />

für den STB und WP liegen.<br />

Priester weiter: Es sollten daher Aktivitäten wie oben angeführt<br />

rasch umgesetzt werden. Der Imageausschuss<br />

(eventuell in gemeinsamer Sitzung mit dem Berufsrechtsausschuss)<br />

soll sich des Themas anzunehmen.<br />

Hübner verweist darauf, dass in jeder Form gegen eine<br />

Vergewerblichung des Steuerberaters vorgegangen werden<br />

muss. Auch die Stärkung der PR-Aktivitäten findet<br />

seine volle Unterstützung. Die personelle Aufstockung<br />

der PR-Abteilung ist aber für die Umsetzung (auch etwa<br />

zur PR-mässigen Unterstützung der Bundesländer) dafür<br />

Voraussetzung. Der nächste Imageausschuss findet am<br />

12.11.2008 statt, wozu Priester natürlich eingeladen ist.<br />

Zur von ihm vorgeschlagenen Öffnung der Akademie hält<br />

Priester fest, dass das Thema nie zu Ende diskutiert wurde.<br />

Kapferer verweist auf die vor kurzem stattgefundene<br />

Diskussion des Präsidiums mit Stangl zu diesem Thema.<br />

Stangl hat damals auch eine entsprechende Aufstellung<br />

der Argumente der Akademie, die gegen die Öffnung<br />

sprechen, vorgelegt. Stangl sollte daher zur nächsten Vorstandssitzung<br />

eingeladen werden.<br />

Hübner teilt mit, dass im Präsidium keine einheitliche Meinung<br />

gebildet werden konnte und ersucht die Fraktionen,<br />

sich intern auf eine gemeinsame Meinung zum Thema zu<br />

koordinieren.<br />

Das Thema einer allfälligen Öffnung der Akademie wird in<br />

der nächsten Vorstandssitzung besprochen. Stangl wird<br />

als Gast eingeladen werden, seine bereits vorliegende<br />

Aufstellung wird der Tagesordnung beigelegt.<br />

Ad nächste Sitzung


42<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

n PR Aktivitäten<br />

Diskussion welche allgemeinen PR-Aktivitäten und PR-Aktivitäten<br />

der Landesstellen für 2009 als sinnvoll erachtet<br />

werden und geplant werden sollen.<br />

Pira berichtet in diesem Zusammenhang vom Ergebnis<br />

der heute stattgefundenen Landespräsidentensitzung:<br />

Am Beispiel der Landesstelle Salzburg ist folgendes festzuhalten:<br />

Es ist keine Grundausstattung für Berufsinformationsmessen<br />

vorhanden, ebenso wenig Werbemittel<br />

(spezifische Broschüren oder ähnliches). Es stellt ein wesentliches<br />

Problem dar, derzeit Nachwuchskräfte (auch<br />

und vor allem Grundkräfte im Rechnungswesen) ohne geeignete<br />

Mittel akquirieren zu können.<br />

Pira weiter: In den Salzburger Nachrichten (ähnlich weit<br />

verbreitete Landeszeitungen gibt es in jedem Bundesland)<br />

werden regelmäßig zahlreiche Fachartikel von Rechtsanwälten<br />

und Notaren veröffentlicht, was einen wesentlichen<br />

Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaftstreuhänder<br />

darstellt – für diese werden derzeit nur die österreichweit<br />

einheitlichen Standardinserate geschaltet. Die Landespräsidenten<br />

ersuchen den Vorstand daher, den Landesstellen<br />

ein eigenes PR-Budget in Höhe von ca. € 15.000,– pro<br />

Landesstelle zusätzlich zum allgemeinen Landesstellenbudget<br />

zur Verfügung zu stellen, um im Bedarfsfall schnell<br />

reagieren zu können.<br />

Hübner: Manche Landesstellen, wie z.B. Oberösterreich,<br />

führen bereits eigenständige Marketingmaßnahmen<br />

durch. Allgemein wird der Vorschlag der Landespräsidenten<br />

von ihm natürlich unterstützt, die Mehrkosten<br />

sind allerdings im Jahresvoranschlag nicht budgetiert. Die<br />

Landespräsidenten erwarten wohl auch keinen Beschluss<br />

im heutigen Vorstand so kurzfristig vor dem Kammertag.<br />

Zur Grundausstattung ergeht an die Landesstellen die Bitte,<br />

dass eine entsprechende Abstimmung erfolgt, um nur<br />

einen einmaligen Aufwand des Aufbaus (auch in Hinblick<br />

auf die derzeitig geringe personelle Ausstattung der PR-<br />

Abteilung) sicherzustellen.<br />

Schmalzl erinnert daran, dass z.B. in Salzburg entsprechende<br />

Werbemaßnahmen ohne finanziellen Aufwand für<br />

die Kammer organisiert werden konnten.<br />

Priester: Da es primär darum geht, dass die Landesstellen<br />

schneller reagieren können, wäre eine denkbare Gegenfinanzierung<br />

die Einstellung der jetzigen Inseratschaltung.<br />

Aktuelle Äußerungen zu den verschiedenen Tätigkeitsgebieten<br />

der <strong>WT</strong>´s sind wichtig. Diesbezüglich können die<br />

Bundesländer im Bedarfsfall sicher schneller reagieren.<br />

Auch Puffer hält seine prinzipielle Unterstützung fest. Seines<br />

Wissens nach werden aber die Inserate der Rechtsanwälte<br />

und Notare zentral koordiniert. Dies scheint auch in<br />

Hinblick auf das äußere Gesamtbild sinnvoll.<br />

Klinger regt zur denkbaren Gegenfinanzierung an, die<br />

Kammerumlagen nicht zu senken. Die Senkung ist für den<br />

Einzelnen minimal, die dadurch möglichen vermehrten PR-<br />

Aktivitäten wären für die Mitglieder erklärbar.<br />

Hübner hält fest, dass der PR-Bereich ohne Zweifel den<br />

wichtigsten Bereich darstellt und jegliche Umschichtung<br />

zugunsten des PR-Budgets zu begrüßen ist. Es muss aber<br />

den Mitgliedern gegenüber das damalige Versprechen einer<br />

Umlagensenkung eingehalten werden. Weiters ist eine<br />

so kurzfristige Abstimmung vor dem Kammertag auch zu<br />

diesem Thema problematisch.<br />

Über Anregung von Trestl, dass nicht nur die regionalen<br />

Landeszeitungen, sondern auch die ebenso wichtigen<br />

Bezirkszeitungen ebenfalls berücksichtigt werden sollen,<br />

hält Hübner fest, dass die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt<br />

werden müssen. Die Berücksichtigung auch<br />

von Bezirkblättern scheint nicht mehr finanzierbar.<br />

Metzler: Es wurde von den Landespräsidenten gar nicht<br />

erwartet, dass bereits im heutigen Vorstand ein Beschluss<br />

gefasst wird. Er schlägt vor, das Thema in der nächsten<br />

Vorstandssitzung als eigenen Tagesordnungspunkt weiter<br />

zu diskutieren.<br />

Auch Kwasnitzka hält fest, dass eine zu schnelle Abstimmung<br />

abzulehnen ist. Auch sie hat Verständnis für den<br />

Wunsch der Landesstellen, es sind hierfür aber auch langfristige<br />

Konzepte notwendig. Das Gleiche ist auch für das<br />

allgemeine Budget festzuhalten: Es sollten bereits jetzt<br />

Konzepte erstellt werden, durch welche Maßnahmen im<br />

nächsten Jahr Mittel für die Werbung für das Budget 2010<br />

lukriert werden können.<br />

Ad nächste Sitzung


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 43<br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

n Kollektivvertragsverhandlungen<br />

Der Vorsitzende des Kollektivvertragsausschusses, KR Johann<br />

Mitterer, hat in der Vorstandssitzung vom 13.10.2008<br />

ausführlich über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

berichtet.<br />

Die Kollektivvertragsverhandlungen sind mittlerweile abgeschlossen.<br />

Es ist folgende Einigung erzielt worden:<br />

• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

in Höhe von 3,8 %;<br />

• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft;<br />

• die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />

aufrecht erhalten;<br />

• diverse Änderungen / Klarstellungen im Rahmenrecht.<br />

Bei der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

in Höhe von 3,8 % ist, wie von Mitterer bereits erläutert,<br />

zu berücksichtigen, dass der Kollektivvertrag erst<br />

mit 01.01.2009 in Kraft tritt. Die Laufzeit des derzeit geltenden<br />

Kollektivvertrags beträgt folglich 15 Monate; dies<br />

entspricht einer Erhöhung um 3,2 % per 01.10.2008.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-Out<br />

Tarife<br />

Anlässlich der vorgesehenen Leistungs- und Prämienanpassung<br />

der Opting-Out Tarife per 01.01.2009 ist eine<br />

Prüfung durch den Gutachter Univ.Doz. Dr. Franz Günther<br />

Liebmann erfolgt. Liebmann ist zu dem Ergebnis gekommen,<br />

dass eine Prämienanpassung in Höhe von knapp 15<br />

% gerechtfertigt sei.<br />

Nach diversen Verhandlungen im Rahmen der BUKO-Arbeitsgruppe<br />

zur Gruppenkrankenversicherung ersucht die<br />

UNIQA um folgende Leistungs- und Prämienanpassung<br />

der Opting-Out Tarife per 01.01.2009:<br />

Leistungen:<br />

Grundtarif: Indexierung der Ziffernleistungen um 3,8 %.<br />

Ergänzungstarife: Zahnleistungen sowie Einbettzimmertarif<br />

um 3,8 %, Sonderklassetarif: Absenkung der Ziffernleistungen<br />

auf Basis GSVG-Geldleistungsniveau.<br />

Prämien:<br />

Anpassung der Nominalprämien um 8 %, somit ergeben<br />

sich für den Versichertenbestand im Durchschnitt 9 %, wobei<br />

die Erhöhung pro Polizze mit 9,9 % maximiert ist.<br />

Leistungsverbesserung:<br />

Wochengeld.<br />

Nominelle Anpassung der nächsten beiden Jahre:<br />

In vereinfachter Form ohne Gutachtenseinholung: Prämienanpassung<br />

in Höhe von jeweiliger Inflationsrate plus 2 %.<br />

n Medienkooperation mit der Presse<br />

Leistungs- und Prämienanpassung<br />

einstimmig beschlossen<br />

Die Presse hat der K<strong>WT</strong> für 2009 folgende Kooperation angeboten:<br />

Wöchentliche Kolumne im „Rechtspanorama“,<br />

Format 50mm x 210mm, 4c. Für 25 Einschaltungen kostet<br />

das Paket € 33.750,– inkl. aller Abgaben. Es sollen die<br />

Vorstandsmitglieder, Landespräsidenten und für die verbleibende<br />

Zahl die FS-Leiter eine Kolumne erhalten (bei<br />

Doppelfunktion jeweils einmal). Eine bessere Positionierung<br />

(auf einer rechten Seite) soll angestrebt werden. Das<br />

Präsidium befürwortet diese Kooperation.<br />

Rief schlägt als Autoren Berufskollegen, die keine Funktionäre<br />

sind, vor.<br />

Hübner hält hierzu fest: Dies ist zwar denkbar, würde aber<br />

erfahrungsgemäß mit sehr hohem Aufwand enden – haben<br />

viele Berufskollegen Interesse, würde sich die Frage<br />

stellen, wer über die Auswahl entscheidet. Zudem besteht<br />

die Gefahr, dass die Artikel in jedem Fall redaktionell überarbeitet<br />

werden müssten.<br />

Schmalzl regt die redaktionelle Überarbeitung jeden Artikels,<br />

egal von welchem Autor, an.


44<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Es wird einhellig festgehalten, dass die Veröffentlichungen<br />

mit Name und Bild des Autors erfolgen sollen. Hübner hält<br />

fest, dass der Verlag auch die Veröffentlichung der jeweiligen<br />

e-mail – Adresse des Autors für sinnvoll erachtet.<br />

Über Nachfrage von Rief teilt Hübner mit, dass die Kosten<br />

aus dem allgemeinen PR-Budget beglichen werden (da<br />

neben STB auch WP oder Bibu als Autoren herangezogen<br />

werden können).<br />

Schmalzl schlägt zur Auswahl der Autoren vor, dass von<br />

jedem Vorstandsmitglied zwei Autoren benannt werden.<br />

Die genannten Autoren dürfen aber bei Doppelnennung<br />

nur einen Artikel verfassen.<br />

Diesem Vorschlag stimmen alle zu. Über die Vergabe der<br />

restlichen drei Artikel wird dann noch gesondert entschieden.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Antrag der Landesstelle Tirol für Druckkostenbeitrag<br />

„econova“<br />

(wurde bei letzter Sitzung vertagt)<br />

Sporer stellt den Antrag für den Druckkostenbeitrag von<br />

€ 5.467,- brutto für das Wirtschaftsmagazin „econova“.<br />

Alternierend mit den Rechtsanwälten Tirols unterstützte<br />

die K<strong>WT</strong> jedes zweite Jahr dieses Wirtschaftsmagazin. Das<br />

Präsidium ist der Ansicht, dass derartige Insertionen zumindest<br />

ab 2009 nicht mehr erfolgen sollten.<br />

Der Vorstand stimmt dem Antrag für dieses Jahr zu. Allerdings<br />

sollen diese Einzelentscheidungen für Druckkostenzuschüsse<br />

nicht mehr im Vorstand behandelt werden.<br />

n Jahresvoranschlag 2009<br />

(Beilagen 2, 3)<br />

Einstimmig beschlossen<br />

In der letzten Vorstandsitzung kam man überein, im Rahmen<br />

der Präsidiumssitzung am 27.10.08, sich nochmals<br />

mit dem Jahresvoranschlag 2009 zu befassen, um eventuell<br />

mögliche Einsparungen ausfindig zu machen. Die Vorstandsmitglieder<br />

wurden dazu eingeladen.<br />

Jeitler hat an dieser Sitzung teilgenommen. Houf hat einige<br />

Fragen per e-mail (Beilage 2) übermittelt, die zum Teil<br />

schon vor der Sitzung beantwortet werden konnten (Beilage<br />

3) und in der Sitzung nochmals diskutiert wurden.<br />

Die intensive Diskussion, in der die verschiedensten Ansätze<br />

diskutiert wurden, wurde im Präsidiumsprotokoll<br />

sehr ausführlich dargestellt.<br />

Bezüglich der Aufteilung des im PR-Budget ausgewiesenen<br />

Kommunikationsaufwandes iHv € 0,45 Mio. hat sich das<br />

Präsidium auf folgenden Vorschlag geeinigt:<br />

WP T€ 150<br />

StB T€ 250<br />

Bibu/SBH T€ 50<br />

Über Nachfrage von Rief und Houf wird festgehalten: Ein<br />

Vortrag des heuer nicht verbrauchten WP-Budgets auf<br />

das Jahr 2009 ist nicht möglich. Die noch im Jahr 2008<br />

anlaufenden Aufwendungen werden ohnehin als Kosten<br />

für dieses Jahr ausgewiesen. Die noch anfallenden (Teil)-<br />

leistungen sollen entsprechend fakturiert werden.<br />

Der Jahresvoranschlag wird<br />

3. Bericht der Referenten<br />

n Excedenten-Versicherungsvertrag)<br />

(wurde bei letzter Sitzung vertagt)<br />

Einstimmig beschlossen<br />

In der letzten Vorstandssitzung wurde berichtet, dass<br />

Herr Mag. Gallati von AON darauf hingewiesen hat, sinnvollerweise<br />

folgende klarstellende Ergänzung in den Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

aufzunehmen:<br />

„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />

versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />

von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />

das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />

in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />

in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />

dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />

Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 45<br />

Hintergrund ist das vermehrte Heranziehen von Subunternehmern<br />

zur Auftragserfüllung.<br />

Mag. Gallati wurde gebeten, die Problematik anhand eines<br />

Beispiels zu verdeutlichen:<br />

Die A- SteuerberatunsgmbH übernimmt einen Auftrag von<br />

einem Mandanten und gibt diesen an ihre hundertprozentige<br />

Tochter B- SteuerberatunsgmbH. Diese macht einen<br />

Fehler, aufgrund dessen der Mandant einen Schadenersatzanspruch<br />

an die A- SteuerberatunsgmbH stellt. Diese<br />

regressiert sich an der B- SteuerberatunsgmbH.<br />

Gemäß Exzedentenvertrag sind Ansprüche des Gesellschafters<br />

des Versicherungsnehmers von der Deckung<br />

ausgenommen. Der Versicherer würde gemäß Wortlaut<br />

des Vertrages den Regressanspruch nicht als Drittanspruch<br />

des Mandanten, sondern als einen der A- SteuerberatunsgmbH<br />

werten. Das soll durch die neue Formulierung<br />

verhindert werden.<br />

Das Beispiel funktioniert auch in der umgekehrten Richtung.<br />

Die B- SteuerberatunsgmbH nimmt den Mandantenauftrag<br />

entgegen und übergibt ihn an die 100%ige Mutter<br />

A- SteuerberatunsgmbH. Diese macht in Folge den Fehler.<br />

Der einzige Unterschied ist, dass, wenn der Anspruch von<br />

einer Gesellschaft kommt, an welcher eine Beteiligung besteht,<br />

der Ausschluss von der Deckung nur im Ausmaß der<br />

Beteiligung statuiert ist (bei einer 20%igen Beteiligung<br />

würden daher 80% vom Versicherer übernommen).<br />

Herr Mag. Gallati hat sich bereit erklärt, einen Artikel für<br />

das Update vorzubereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />

innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />

zu informieren.<br />

Der Vorstand beschließt, AON mit der Ergänzung<br />

des Excedenten-Versicherungsvertrages zu beauftragen<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

n Kosten Versicherungsberater Aon Jauch & Hübener<br />

IKlement berichtet, dass eine Reduktion der monatlichen<br />

Pauschale auf € 3.500,- (zzgl. USt), somit € 1.000,- pro<br />

Monat, erreicht werden konnte.<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung<br />

eines Beisitzers der II. Gruppe<br />

Herr StB Mag. Gottfried Schellmann hat sich bereit erklärt,<br />

für die nächste Funktionsperiode 01.12.2008 bis<br />

30.11.2010, wieder als Beisitzer der II. Gruppe in der Bundesverteilungskommission<br />

beim Bundesministerium für<br />

Finanzen zur Verfügung zu stehen.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />

◼◼Landesprüfungsausschuss Steiermark:<br />

Dr. Gerald Weidacher, Neugasse 62, 8200 Gleisdorf, hat<br />

mitgeteilt, dass er seine Funktion als Vorsitzender mit<br />

Ende des Jahres zurücklegen wird.<br />

Für die Funktion des Vorsitzenden ab 1.1.2009 wird der<br />

jetzige stellvertretende Vorsitzende Dr. Dieter Kinzer, Notar,<br />

Max-Kleinoscheg-Gasse 2, 8680 Mürzzuschlag, vorgeschlagen.<br />

Einstimmig beschlossen


46<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

◼◼Landesprüfungsausschuss Vorarlberg:<br />

Mag. Dr. Rudolf Rudari, Felderstraße 5, 6706 Bürs, hat seine<br />

Funktion als Prüfungskommissär zurückgelegt.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />

Landesprüfungsausschuss Wien, Niederösterreich und<br />

Burgenland<br />

Dkfm. Karl Holztrattner hat seine Funktion als Prüfungskommissär<br />

zurückgelegt.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />

Herr StB Mag. Herbert Studentschnig hat seine Funktion<br />

als Mitglied im Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />

zurückgelegt.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />

Die Fachsenatsleitung stellt den Antrag, folgende Berufsangehörige<br />

in den Fachsenat für Unternehmensrecht<br />

und Revision aufzunehmen:<br />

- Mag. Philipp Rath, WP<br />

- Mag. Alexander Wlasto, WP<br />

n Berufsrechtsausschuss<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Dkfm. Holztrattner hat (nach mehr als 20jähriger Zugehörigkeit,<br />

davon seit 2000 als stv. Vorsitzender) sein Ausscheiden<br />

aus dem BR-A bekannt gegeben.<br />

8. Allfälliges<br />

n Strukturreform<br />

Über Nachfrage von Jeitler hält Hübner fest, dass der Zukunftsausschuss<br />

sowie der Imageausschuss (zumindest<br />

teilweise) integriert werden könnten. Zum zeitlichen Horizont<br />

könnten bis 2010 die Vorarbeiten als Grundlage für<br />

die neu gewählten Funktionäre abgeschlossen werden.<br />

Denkbar wäre auch, auch mit den Vorarbeiten bis nach der<br />

Wahl zu warten.<br />

Houf hält fest, dass die strukturellen Vorarbeiten schon<br />

jetzt sinnvoll sind.<br />

Auch Jeitler spricht sich für eine kurzfristige Umsetzung<br />

aus, zumindest sollte die Einbindung der genannten Ausschüsse<br />

erfolgen.<br />

Hübner hält zusammenfassend fest, dass als Zeithorizont<br />

bis Juni 2009 als Vorfragen geklärt werden sollen:<br />

Welche Ausschüsse werden integriert, welche Aufgaben<br />

werden definiert sowie die Zahl der Mitglieder (auch die<br />

Form der Besetzung, eine Möglichkeit wäre fraktionell),<br />

um die Strukturvorarbeiten für 2010 abzuschließen. Nach<br />

Weihnachten kann ein gemeinsamer Termin zwischen Berufsgruppenobleuten,<br />

Präsidium und Strukturausschuss<br />

stattfinden.<br />

n Newsletter Geldwäsche<br />

Jeitler ersucht, den von der Kammer ausgesendeten Newsletter<br />

zur Geldwäsche auch allen Bibu zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Anmerkung: der angesprochene Newsletter wurde bereits<br />

auch an alle Bibu, die Mitglied der K<strong>WT</strong> sind, versandt.<br />

Als Nachfolgerin wird Fr. Mag. Butz, StB, vorgeschlagen.<br />

Lummerstorfer hat keine Einwände und unterstützt den<br />

Vorschlag.<br />

Einstimmig beschlossen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 47<br />

Kammertag<br />

Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

Zu Beginn 35, dann 43<br />

23<br />

Wieser<br />

16.05 Uhr<br />

17.30 Uhr<br />

22.06.2009<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Bericht des Präsidenten<br />

3. Anträge des Vorstandes<br />

- Zusatzpension<br />

a) Satzungsänderung<br />

b) Beitragserhöhung<br />

- Jahresvoranschlag 2009<br />

- Wahl des Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter für das Haushaltsjahr 2009<br />

4. Allfällige selbständige Anträge<br />

5. Allfällige Anregungen


48<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Tagesordnungspunkt 1 – Eröffnung der Sitzung<br />

Hübner begrüßt die Teilnehmer und eröffnet die Sitzung.<br />

Von 66 Kammertagsmitgliedern sind bei Beginn 35 anwesend.<br />

Der Kammertag ist somit gemäß § 155 Abs 5 <strong>WT</strong>BG<br />

beschlussfähig.<br />

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />

Tagesordnungspunkt 2 – Bericht des Präsidenten<br />

Hübner übergibt Puffer den Vorsitz.<br />

Hübner berichtet wie folgt.<br />

n Aus der Statistik zum Berufsstand<br />

Die Kammer hat zum 1.11.2008 7.616 physische Mitglieder:<br />

4.336 Steuerberater (+3,1 %), 1.672 Wirtschaftsprüfer<br />

(+3,9 %); 1.177 Bilanzbuchhalter und 431 Selbständige<br />

Buchhalter (Bibu+SBH: -24,0 %). Mit 30.6.2009 werden<br />

voraussichtlich weitere 100 bis 200 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen.<br />

Bei den Berufsanwärtern gibt es nach leichten Rückgängen<br />

in den Vorjahren heuer erstmals wieder eine Steigerung<br />

um 3,0 % auf 2.546 Berufsanwärter.<br />

Der Mitgliederumsatz betrug 2007 € 1,74 Mrd. Er ist um<br />

5,2 % oder um € 85,9 Mio. gestiegen.<br />

◼◼Zum Excedenten<br />

Während im Jahr 2000 der Anteil der Excedentenprämie an<br />

den Umlagen noch 15,2 % betrug und im Jahr 2004 einen<br />

Höchststand von 47,6 % erreichte, liegt er mittlerweile<br />

bei 46,7 % und konnte durch den neuen Vertrag und bei<br />

Berücksichtigung der geplanten Umlagensenkung stabilisiert<br />

werden.<br />

◼◼Zur Vorbildung der Mitglieder<br />

57 % der Mitglieder haben ein Wirtschaftsstudium absolviert<br />

(im Jahr 2000 waren es 56 %), 14 % sind Juristen<br />

(2000: 57 %) und 2 % haben sonstige Studien absolviert<br />

(2000: 3 %).<br />

Der Anteil der Nicht-Akademiker beträgt 27 % (2000:<br />

28 %).<br />

◼◼Zur Vorbildung der Wirtschaftstreuhänder<br />

Bei der Gruppe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

ist der Anteil der Nicht-Akademiker um 12 Prozentpunkte<br />

niedriger und beträgt 15 %. Im Vergleich zum Jahr 2000<br />

(22 %) ist der Anteil der Nicht-Akademiker unter den Wirtschaftstreuhändern<br />

um sieben Prozentpunkte gesunken.<br />

67 % der Wirtschaftstreuhänder haben ein Wirtschaftsstudium<br />

(2000: 61 %) und 16 % sind Juristen. Bei den Absolventen<br />

sonstiger Studien ist der Anteil mit 2 % gleich wie<br />

bei der Gruppe „alle Mitglieder“.<br />

◼◼Zur Zahl der Selbständigen Buchhalter, Gewerblichen<br />

Buchhalter und Bilanzbuchhalter<br />

Die Vereinheitlichung der Buchhaltungsberufe ist nicht<br />

gelungen. Wir haben heute 5 Buchhaltungsberufe mit rd.<br />

7.000 Buchhaltern.<br />

50 % des Umsatzes entfallen auf die Berufsgruppe<br />

Steuerberater, 47 % auf Wirtschaftsprüfer<br />

und rd. 3 % auf SBH/BiBu.<br />

Die Hälfte des Umsatzes entfällt auf die<br />

Steuerberater; an zweiter Stelle liegen die<br />

Wirtschaftsprüfer mit einem Anteil von 47<br />

%; die Gruppe Bilanzbuchhalter und SBH<br />

haben einen Umsatzanteil von 3 %.<br />

Bilanzbuchhalter<br />

K<strong>WT</strong> WKO Summe<br />

1.228 haben K<strong>WT</strong><br />

gewählt, davon<br />

1.177 in K<strong>WT</strong> mit<br />

höchster Befugnis BiBu<br />

1.121 2.349<br />

Selbständige BH 431 596 1.027<br />

Gewerbliche BH - 3.583 3.583<br />

Buchhalter - 6 6<br />

Personalverrechner - 33 33<br />

Summe 1.608 5.339<br />

Quelle: PK / Stand: 5.11.08 / GBH u.SBH/WKO: 30.6.08


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 49<br />

52 % der Bilanzbuchhalter haben die K<strong>WT</strong> gewählt, 48 %<br />

haben sich für die WKO entschieden.<br />

Der Preis für das Upgrade „Bilanzbuchhalter“ ist die Paritätische<br />

Kommission. Dieser ist es nicht gelungen, die von<br />

ihr in Vollziehung des Gebührengesetzes einzuhebenden<br />

Gebühren zumindest teilweise zum Zecke der Kostendeckung<br />

einbehalten zu dürfen.<br />

n Zur Arbeit der Fachsenate<br />

Die Fachsenate sind laufend mit Expertisen im Rahmen<br />

von Gesetzesbegutachtungen befasst, um die Gesetze<br />

praktikabler und praxisgerechter zu gestalten<br />

◼◼Aus dem Fachsenat für Steuerrecht<br />

Der FS hat derzeit 142 Mitglieder, die Tendenz ist steigend.<br />

Seit dem Kammertag vom Juni 2008 hat der FS für Steuerrecht<br />

zu 24 Begutachtungsentwürfen Stellungnahmen<br />

ausgearbeitet. Besonders erwähnt sei die Arbeit der Mitglieder<br />

der Arbeitsgruppe „Vereinfachung Steuerformulare“:<br />

Die AG wurde zu Beginn 2008 gegründet und wird<br />

von Prof. Dr. Günther Hackl geleitet. Sie tagt ca. alle zwei<br />

Monate gemeinsam mit Vertretern des BMF (unter der Leitung<br />

von GL Dkfm. Eduard Müller) und auch Vertretern der<br />

Wirtschaftskammer Österreich. Ziel ist die Vereinfachung<br />

der Steuererklärungsformulare – insbesondere der Formulare<br />

ab 2010 – zu erreichen.<br />

Hübner dankt Prof. Karl Bruckner und seinem Team für das<br />

Engagement.<br />

◼◼Aus dem Fachsenat Betriebswirtschaft u. Organisation<br />

Der FS f. BWO hat die Überarbeitung des Fachgutachtens<br />

„Die Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses<br />

und Bestandteil des Konzernabschlusses“ abgeschlossen.<br />

Mit dem Rechungslegungsänderungsgesetz<br />

2004 wurde die Erstellung einer Geldflussrechnung im<br />

Rahmen des Konzernabschlusses verbindlich vorgeschrieben.<br />

Daher war es notwendig, das im Jahr 1997 verabschiedete<br />

Fachgutachten hinsichtlich der Besonderheiten<br />

für die Konzerngeldflussrechnung anzupassen.<br />

Auf der K<strong>WT</strong>-Homepage werden die Basiszinssätze im<br />

Sinne der Empfehlung der AG Unternehmensbewertung<br />

auf monatlicher Basis aktualisiert.<br />

Hübner dankt o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl und seinem<br />

Team.<br />

◼◼Aus dem Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />

eine Stellungnahme zur Gestaltung und zur Bilanzierung<br />

von Rückdeckungsversicherungen ausgearbeitet und am<br />

17. September 2008 beschlossen.<br />

Die Arbeitsgruppe „Anlage zum Prüfbericht“ hat intensive<br />

Gespräche mit Vertretern der FMA/OeNB betreffend Prüfung<br />

der Anlage zum bankaufsichtlichen Prüfungsbericht<br />

geführt. Es ist gelungen, das einschlägige Fachgutachten<br />

betreffend Berichterstattung über die Beachtung von für<br />

Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften mit FMA/<br />

OeNB abzustimmen.<br />

Hübner dankt Dr. Michael Heller und seinem Team.<br />

n Zu den Herausforderungen der Wirtschaftsprüfer<br />

Internationale Entwicklungen – wie etwa die Prüfer-Richtlinie,<br />

deren Umsetzung sich der Berufsstand nicht verschließen<br />

kann – stellen die Wirtschaftsprüfer vor neue Herausforderungen.<br />

Der österreichische Berufsstand muss daher<br />

Interesse haben, in die internationale Entwicklung eingebunden<br />

zu sein. Das Interesse ist, Änderungen im Gleichklang<br />

mit der internationalen Entwicklung vorzunehmen,<br />

um auch in Zukunft auf europäischer Ebene wettbewerbsfähig<br />

zu bleiben.<br />

◼◼Zur Umsetzung der Prüfungsrichtlinie<br />

Die inoffizielle Vorbegutachtung lief August bis Anfang<br />

September.<br />

Eine Besprechung der Stellungnahmen zur Vorbegutachtung<br />

fand am Tag des Kammertages im BMWA. statt. Danach<br />

wird das offizielle Begutachtungsverfahren erwartet.


50<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Es gibt zu diesem Thema eine enge Zusammenarbeit mit<br />

dem iwp. K<strong>WT</strong> und iwp haben eine gemeinsame Stellungnahme<br />

abgegeben.<br />

Eine Stärkung der öffentlichen Aufsicht für Abschlussprüfer<br />

ist vorgesehen<br />

◼◼Über das Qualitätssicherungssystem<br />

Wie bekannt, wurde in den letzten Jahren ein den internationalen<br />

Anforderungen entsprechendes Qualitätssicherungssystem<br />

aufgebaut.<br />

Das Qualitätssicherungssystem läuft nun und wird weiter<br />

adaptiert.<br />

Mit 30.10.2008 sind 107 Qualitätsprüfer anerkannt (90<br />

natürliche Personen, 17 Gesellschaften), 116 Bescheinigungen<br />

über die erfolgreiche Teilnahme an der externen<br />

Qualitätsprüfung wurden bisher ausgestellt: 87 im Jahr<br />

2007 (ausschließlich Gesellschaften) und 29 im Jahr 2008<br />

(davon 2 natürliche Personen). Die meisten warten offensichtlich<br />

bis 2009 zu.<br />

Der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen<br />

(AeQ) hat Anfang September die neuen Räumlichkeiten<br />

der Geschäftsstelle bezogen: im 8. Bezirk, Alser Straße<br />

25/4, Top 13. Dadurch wird die Unabhängigkeit von der<br />

Kammer auch nach außen hin verdeutlicht.<br />

Die Kosten des Qualitätssicherungssystems sind zu akzeptieren.<br />

Mit einer Kostenübernahme durch den Bund kann<br />

nicht gerechnet werden.<br />

◼◼Aus dem Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer<br />

Mit Dr. Ulrike Döcker hat der Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer<br />

eine kompetente Beraterin gewonnen. Zunächst<br />

wird durch das Meinungsforschungsinstitut Karmasin<br />

eine Erhebung gemacht, um das derzeitige Image der<br />

Wirtschaftsprüfer zu erfragen.<br />

◼◼Zur Zukunft der Wirtschaftsprüfer<br />

Es soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung<br />

und deren Aufgaben gestärkt werden. Ein Externer<br />

Review der bisherigen Reformschritte wird diskutiert<br />

n Zur Arbeit der Ausschüsse<br />

◼◼Aus dem Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen<br />

Auf Anregung des Arbeitskreises für Honorarfragen und<br />

Auftragsbedingungen hat der Versicherungsausschuss in<br />

Zusammenarbeit mit AON ein Merkblatt für richtiges Verhalten<br />

im Schadensfall erstellt.<br />

Das Merkblatt steht auf der K<strong>WT</strong>-Homepage den Kollegen<br />

zur Verfügung.<br />

An Honorarschlichtungen gab es in diesem Jahr bis dato<br />

34 Fälle, von denen 12 geschlichtet werden konnten, bei<br />

drei weiteren haben sich die Parteien geeinigt. Im Vorjahr<br />

betrug die Zahl der Honorarschlichtungsfälle insgesamt<br />

44, 21 davon konnten erfolgreich geschlichtet werden.<br />

Hübner dankt Dr. Peter Schilling und seinem Team.<br />

◼◼Aus der Arbeitsgruppe Regulativ zur Honorargestaltung<br />

in der Abschlussprüfung<br />

In dieser Arbeitsgruppe wird die Schaffung eines Referenztarifes<br />

überlegt. Die Arbeit von von Prof. Krejci unterstützt.<br />

Hübner dankt Dr. Peter Schilling und Mag. Josef Draxler für<br />

ihr Engagement.<br />

◼◼ Aus dem Kollektivvertragsausschuss<br />

Die Kollektivvertragsverhandlungen sind abgeschlossen,<br />

der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />

Hübner dankt KR Johann Mitterer und seinem Team.<br />

◼◼Aus dem Krankenversicherungsausschuss<br />

Es gab eine Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-<br />

Out Tarife in der Gruppenkrankenversicherung und bei der<br />

Sonderklasse-Gruppenkrankenversicherung.<br />

◼◼Über Disziplinarrat und Schlichtungsausschuss<br />

Bis dato (29.10.08) gab es in diesem Jahr 67 Anzeigen (im<br />

Vorjahr 88), 49 davon wurden zurückgelegt.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 51<br />

Von den sechs Schlichtungsverfahren in diesem Jahr konnten<br />

fünf positiv erledigt werden, lediglich eine ist gescheitert.<br />

Im Vorjahr gab es 5 Schlichtungsverfahren, davon 3<br />

mit positivem Ausgang.<br />

Viele Anzeigefälle und Schlichtungsanfragen können bereits<br />

durch ein persönliches telefonisches Klärungsgespräch<br />

abgewendet werden.<br />

n Über weitere Themen, die den Berufsstand bewegen<br />

◼◼Aus dem Kontaktkomitee<br />

Im regelmäßigen Kontakt mit der Finanzverwaltung – ein in<br />

Österreich im internationalen Vergleich einzigartiger Usus<br />

– konnten wieder zahlreiche Fragen und Anliegen erörtert<br />

werden.<br />

So ist es z.B. gelungen, für die Steuererklärungen 2007,<br />

die vom BMF mit 25.08.2008 abberufen wurden, beim<br />

BMF eine automatische Fristerstreckung bis 31.10.2008<br />

durchzusetzen.<br />

Aktuelle Themen im Kontaktkomitee sind:<br />

- Reform der Großbetriebsprüfung<br />

- Nachbescheidkontrolle<br />

- KIAB-Organisationshandbuch<br />

- Verschärfung des Strafrechts im Bereich Geschenkannahme<br />

◼◼Zur Elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses<br />

an das Firmenbuch (E-Bilanz)<br />

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind ab Bilanzstichtag<br />

31.12.2007 verpflichtend in elektronischer Form<br />

einzureichen. Unter Berücksichtigung der 9-monatigen<br />

Offenlegungsfrist ist die Verpflichtung mit 30. September<br />

2008 wirksam geworden. (Gilt für Kapitalgesellschaften<br />

mit Umsatzerlösen über € 70.000,00 in den 12 Monaten<br />

vor dem Abschlussstichtag.)<br />

Erleichterungen bei der Übermittlung wurden erzielt.<br />

Auf Basis des K<strong>WT</strong>-Vorstandsbeschlusses und der entsprechenden<br />

Anregung beim BMJ wurden auch Bilanzbuchhalter<br />

und Selbständige Buchhalter in die Verordnung über<br />

den elektronischen Rechtsverkehr aufgenommen und<br />

können nun im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Befugnis<br />

Jahresabschlüsse übermitteln.<br />

◼◼Zu FinanzOnline<br />

Im FinanzOnline gibt es neue Funktionen:<br />

Das bisher in Papierform versendete <strong>Verzeichnis</strong> der vertretenen<br />

Quotenfälle wird nunmehr nur elektronisch über<br />

FinanzOnline zugestellt.<br />

FinanzOnline Teilnehmer können die elektronische Zahlung<br />

über einen bestehenden Online-Banking-Zugang vornehmen,<br />

auch ist eine elektronische Meldung von Selbstbemessungsabgaben<br />

möglich.<br />

◼◼Zur Elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses<br />

an Kreditinstitute (E-Bilanz Banken)<br />

Voraussichtlich ab 2009 wird für Mitglieder der K<strong>WT</strong> die<br />

freiwillige Möglichkeit bestehen, Jahresabschlüsse ihrer<br />

Klienten elektronisch an die Kreditinstitute zu übermitteln.<br />

Die Übermittlung erfolgt im Weg der österreichischen Kontrollbank,<br />

die ein eigenes System für die Übermittlung zur<br />

Verfügung stellen wird.<br />

n Aus dem Internationalen<br />

◼◼Büro Brüssel<br />

Nach eingehender Evaluierung und Abwägung im Hinblick<br />

auf Synergien mit anderen Organisationen, bei denen die<br />

K<strong>WT</strong> Mitglied ist, insbesondere der CFE, wurde der Kooperationsvertrag<br />

mit der Bundessteuerberaterkammer per<br />

30.9.08 mit Wirkung zum 1.1.2009 gekündigt.<br />

◼◼Zur CFE<br />

An der Generalversammlung im September hat aus dem<br />

K<strong>WT</strong>-Präsidium KR Mag. Puffer teilgenommen. Die CFE<br />

wird künftig auch Seminare veranstalten.<br />

◼◼Zur FEE<br />

An der Conference on Audit Regulation am 9.Dezember in<br />

Brüssel wird aus dem K<strong>WT</strong>-Präsidium Dr. Brogyányi teilnehmen.<br />

Die FEE Generalversammlung findet am 12. Dezember<br />

statt.


52<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

◼◼Zur IFAC<br />

Am 8.11.2008 fand ein Treffen mit IFAC-Vertretern in Wien<br />

statt, mit dem Ziel, die Mitgliedsorganisationen näher an<br />

die IFAC heranzubringen.<br />

◼◼Zum D-A-CH - Steuerausschuss<br />

Dieser fand am 24./25. August turnusmäßig wieder in Österreich<br />

(Rust) statt.<br />

n Zu weiteren Themen, die den Berufsstand bewegen<br />

◼◼Geldwäsche<br />

Jeder Wirtschaftstreuhänder muss bis spätestens 31. 12.<br />

2008 alle Klienten (und ab dann in regelmäßigen Abständen)<br />

einer risikoadäquaten Beurteilung nach den Bestimmungen<br />

zur Verhinderung von Geldwäsche unterziehen.<br />

Es wurde bereits im K<strong>WT</strong>-Update-Spezial „Geldwäsche“ im<br />

April informiert.<br />

Auf Vorschlag der Kammer bietet die <strong>WT</strong>-Akademie nun<br />

eine Datenbank zur Überprüfung der „Political Exposed<br />

Person“ (PEP)-Eigenschaft und des Geldwäscherisikos an.<br />

Die FATF-Prüfung (Financial Action Task Force) von Österreich<br />

fand im September unter Einbindung der K<strong>WT</strong> statt.<br />

◼◼Kammerorganisation<br />

Es wurde geprüft und diskutiert, ob und inwieweit die<br />

Vorteile von mehr Autonomie für die Berufsgruppen – d.h.<br />

die eigenen Interessen in der Berufsgruppe autonomer<br />

zu entscheiden – überwiegen. Der Nachteil wäre höherer<br />

Abstimmungsbedarf, aber in der Mehrheit sollten WP ihre<br />

Themen und StB ihre Themen erörtern, ebenso die Bilanzbuchhalter.<br />

Es sind eigene Ausschüsse für die Berufsgruppen<br />

geplant. Dadurch soll die Autonomie der Berufsgruppen<br />

gefördert werden.<br />

Eine Umbenennung der Kammer ist kein Thema.<br />

◼◼Zu den Finanzreserven<br />

Eine geringfügige Umlagensenkung können wir uns leisten.<br />

Entwicklung der Reserven bis 2010<br />

Eigenkapital 12/2007 7,755.000,00<br />

davon gebundene Rücklagen - 501.000,00<br />

verfügbares Eigenkapital 7,254.000,00<br />

geschätzter Abgang 2008 - 500,00<br />

verfügbares EK 12/2008 6,754.000,00<br />

voraussichtl. Abgang 2009 - 694.800,00<br />

voraussichtl. Abgang 2010 - 541.200,00<br />

verfügbares EK 12/2010 5,518.000,00<br />

Als Mindestreserve sind 25% eines Budgets, das sind rd<br />

€ 3 Mio, zu halten.<br />

Die Höchstreserve beträgt ein Jahresbudget, das sind rd<br />

€ 12 Mio<br />

◼◼Pensionsvorsorge<br />

Die Entwicklung wurde mit Sorge betrachtet. Das Präsidium<br />

hat um einen Bericht gebeten, um zu beurteilen, ob alle<br />

notwendigen Schritte und Maßnahmen gesetzt wurden.<br />

Zum Zweck der Überprüfung und ggf. Optimierung der<br />

Veranlagung wurde von Feri Institutional Advisors GmbH<br />

im ersten Halbjahr 2008 eine Asset-Liability-Management-<br />

Studie durchgeführt. Sie bestätigt im Ergebnis die korrekte<br />

Strukturierung der K<strong>WT</strong>-Fonds. Die Strategien der Fonds<br />

sind in den Anlagerichtlinien festgehalten, es wurden alle<br />

Vorschriften eingehalten, sämtliche Aktivitäten sind transparent<br />

aufgezeichnet, überprüft und sowohl vom WP als<br />

auch vom Prüfaktuar testiert.<br />

Bereits zu Beginn dieses Jahres hat der Ausschuss begonnen,<br />

auf die schwierigen Kapitalmarktentwicklungen zu reagieren.<br />

So wurde im Zuge einer Strategieanpassung der<br />

Fonds „K<strong>WT</strong>-konservativ“ geschlossen und am 15. Februar<br />

ein neuer Fonds „K<strong>WT</strong>-Classic“ eröffnet. Diese neue Strategie<br />

ist noch risikoärmer ausgerichtet. Die Aktien-Komponente<br />

wurde auf Null reduziert und das Vermögen zum


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 53<br />

überwiegenden Teil in Festgelder und Anleihen investiert.<br />

Der Fonds weist per 31. Oktober 2008 eine Performance<br />

von + 3,02 % auf.<br />

In Zusammenarbeit zwischen K<strong>WT</strong> und Concisa wurde über<br />

das Kammer-Portal eine Lösung geschaffen, mit welcher<br />

es ab nun möglich ist, sowohl Anträge online zu stellen, als<br />

auch ab dem kommenden Jahr Finanzamtbestätigungen<br />

und Kontonachrichten online abzurufen.<br />

Exkurs: Performance 1*) 2*)<br />

K<strong>WT</strong> – ausgewogen + 0,74 % - 8,80%<br />

K<strong>WT</strong> – dynamisch - 1,21 % - 14,92 %<br />

K<strong>WT</strong> – konservativ/<br />

bis 15.2.08<br />

ab 15.2. 08<br />

K<strong>WT</strong> – classic<br />

1*): Durchschnitt seit Fondsbeginn (22.5.2000) p.a. per<br />

31.10.2008<br />

2*): Year to Day Per 31.10.08<br />

Die Performance ist im Vergleich mit anderen durchaus akzeptabel.<br />

Fondsvermögen zum 31.10.2008:<br />

K<strong>WT</strong>-ausgewogen € 69,75 Mio.<br />

K<strong>WT</strong>-dynamisch € 60,69 Mio.<br />

K<strong>WT</strong>-classic € 10,20 Mio.<br />

Gesamt<br />

€ 140,64 Mio.<br />

+ 3,11 % –<br />

– + 3,02 %<br />

Auch bei den Anlagerichtlinien hat der Ausschuss durch<br />

eine Adaptierung der Aktienuntergrenzen per 1.9.2008 auf<br />

die schwierige Kapitalmarktsituation reagiert. Beim K<strong>WT</strong>ausgewogen<br />

wurde die Aktienquote auf ein Minimum von<br />

10 %, beim K<strong>WT</strong>-dynamisch auf ein Minimum von 20 % reduziert.<br />

Durchschnittlich wurde bisher zweimal pro Jahr auf veränderte<br />

Rahmenbedingungen reagiert, wie z.B. durch Anpassung<br />

der Benchmark, Änderung der Strategie bzw. Wechsel<br />

der Manager. Dies stellt – im Vergleich zu Pensionskassen<br />

– eine relativ hohe Aktivität dar.<br />

Obwohl die Vorsorgeeinrichtung nicht den Auflagen der<br />

FMA unterliegt, hat der Ausschuss den Beschluss gefasst,<br />

zusätzlich zu den vorhandenen Risikoinstrumenten die<br />

Risikomanagementverordnung für Pensionskassen anzuwenden.<br />

n Über die PR-Aktivitäten<br />

Das K<strong>WT</strong>-Update wurde diesem Herbst einem Relaunch<br />

unterzogen. Die Grafik ist übersichtlicher und moderner<br />

geworden und die Artikel wurden thematisch unterteilt<br />

◼◼Aus dem Imageausschuss der Steuerberater:<br />

Die Schwerpunkte der Arbeit des Imageausschusses der<br />

Steuerberater sind:<br />

1. Marketingbroschüre:<br />

Über 6.000 Stück wurden von mehr als 100 Kanzleien<br />

bis jetzt bestellt. Ein schöner Erfolg, auf den wir stolz<br />

sind. Weitere Bestellungen gehen ein.<br />

2. Flyer und Homepage zur Mitarbeiterrekrutierung<br />

Um junge Mitarbeiter für die Kanzleien zu rekrutieren,<br />

startet die Kammer eine intensive Jobbörsenkampagne.<br />

Noch dieses Jahr wird ein Flyer produziert und auf<br />

der K<strong>WT</strong>-Homepage eine Jobbörse explizit für junge<br />

Menschen eingerichtet. Damit sollen vermehrt Schulabgänger<br />

in den Kanzleien zu Buchhalter, Lohnverrechner<br />

und Büromanager ausgebildet werden.<br />

3. Im Oktober wurde die dritte Inseratenkampagne in allen<br />

großen österreichischen Print-Medien geschaltet.<br />

◼◼Aus der Arbeitsgemeinschaft Imagepositionierung der<br />

Bilanzbuchhalter<br />

Die Arbeitgruppe hat ein neues Logo und diverse Werbemittel<br />

wie Tintenroller oder Blöcke zur Unterstützung der<br />

Berufsgruppe bei der Akquisition neuer Kunden initiiert.<br />

Zusätzlich soll ein Flyer über diesen neuen selbständigen<br />

freien Beruf informieren.<br />

Die Arbeiten zur<br />

◼◼Imagepositionierung der Wirtschaftsprüfer<br />

wurden bereits erwähnt.


54<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

n Zu den Highlights aus der Akademie der Wirtschaftstreuhänder<br />

Die Akademie verzeichnete 2007/2008 wieder ein erfolgreiches<br />

Geschäftsjahr:<br />

• 3 % Umsatzzuwachs<br />

• 2,7 % Umsatzrendite<br />

• 0 % Personalfluktuation<br />

Ausblick auf 2007/2008:<br />

• Neuer Standort: Salzburg am 1. Jänner 2009<br />

• Neue Produktreihe: Online-Video-Seminare<br />

• Neues Service: Geldwäsche-Datenbank-Abfragen<br />

Der Bericht wird vom Kammertag zur Kenntnis genommen.<br />

Puffer übergibt, da keine Wortmeldungen erfolgen, den<br />

Vorsitz an Hübner.<br />

Tagesordnungspunkt 3 – Anträge des Vorstandes<br />

n Zusatzpension<br />

(Beilage 1)<br />

a) Puffer berichtet, dass der Vorstand beantragt hat, die<br />

vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene Satzungsänderung<br />

(siehe Beilage 1) zu beschließen. Die derzeit geltende<br />

Satzung ist seit 1.1.2004 in Kraft. Durch das BiBuG, Änderungen<br />

im PKG und die Einbeziehung der Versorgungswerke<br />

der freien Berufe in die Verordnung 883/2004 ist<br />

Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf entstanden. Dies<br />

betrifft die §§ 5, 7, 9, 11, 18 und 26. Eine Auflistung der<br />

Änderungen/Ergänzungen wurde mit der Kammertagseinladung<br />

versandt und liegt in der Sitzung auf.<br />

Das Inkrafttreten der geänderten Satzung ist per 1.1.2009<br />

vorgesehen.<br />

Eine Diskussion ist nicht gewünscht.<br />

Puffer bringt den Antrag daher wie folgt zur Abstimmung:<br />

„Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />

Satzungsänderung beschließen.“<br />

Mit einer Gegenstimme und zwei<br />

Stimmenthaltungen beschlossen<br />

b) Puffer berichtet, dass die Mitglieder des Ausschusses<br />

der Vorsorgeeinrichtung die Beitragserhöhung wie folgt<br />

beschlossen haben:<br />

Voller Beitrag: € 4.656,00<br />

(Wert 2008: € 4.476,00; Erhöhung um 4,02 %)<br />

Ermäßigter Beitrag: € 1.029,00<br />

(Wert 2008: € 990,00; Erhöhung um 3,94 %)<br />

Ermäßigung wg. Einkommen:<br />

€ 12.901,00 bis € 54.499,00 auf 8,50 % der BMGL<br />

(Werte 2008:<br />

€ 12.901,00 bis € 54.499,00 auf 8,25% der BMGL)<br />

Steiger stellt die Frage, warum man in Anbetracht der Finanzkrise<br />

nicht für die Dauer eines Jahres verzichtet, die<br />

Beiträge zu erhöhen.<br />

Schnopfhagen antwortet, dass in Hinblick auf die momentane<br />

Finanzmarktsituation und deren weitere Entwicklung<br />

nicht abgeschätzt werden kann, ob dies Sinn machen würde.<br />

Hübner ist derselben Meinung.<br />

Weiters fragt Steiger, warum die Bemessungsgrundlage<br />

gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben wird.<br />

Schnopfhagen teilt mit, dass nicht jedes Jahr eine Anpassung<br />

vorgenommen wird (die letzte Anpassung erfolgte im<br />

Jahr 2007). Hintergrund ist, dass bei einer Änderung des<br />

Prozentsatzes auf 8,50 % und gleichzeitiger Anhebung<br />

der Bemessungsgrundlage um (wie bisher) € 1.000,00 der<br />

sich daraus ergebende Betrag höher wäre als der für 2009<br />

festgelegte Regelbeitrag.<br />

Puffer bringt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:<br />

„Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />

Beitragserhöhung für 2009 der Zusatzpension<br />

beschließen.“<br />

Mit 5 Stimmenthaltungen beschlossen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 55<br />

◼◼Jahresvoranschlag 2009<br />

Puffer berichtet, dass der beiliegende Entwurf des Jahresvoranschlages<br />

2009 auf einer Umlagensenkung von 4,7 ‰<br />

auf 4,5 ‰ für die Jahresgebühr basiert. Es herrschte Einigkeit<br />

durch alle Fraktionen, die Ersparnis beim Excedenten-<br />

Versicherungsvertrag an die Mitglieder weiterzuleiten.<br />

Der Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder bleibt mit<br />

€ 250,00, wie auch der für Berufsanwärter mit € 150,00,<br />

unverändert.<br />

Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit beträgt € 650.000,00<br />

und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Kommunikationsaufwand: € 450.000,00<br />

Allg. PR inkl. Pressedienst: € 145.000,00<br />

Homepage (externer Teil): € 55.000,00<br />

Für den laufenden EDV-Betrieb sind € 303.800,00 und für<br />

EDV- und Internetprojekte € 200.000,00 bereitgestellt.<br />

In einer ao. Präsidiumssitzung wurden einzelne Budgetposten<br />

auf Reduktion überprüft.<br />

Puffer merkt an, dass die Ausgaben für die externen Behörden<br />

AeQ und Paritätische Kommission mit € 165.000,00<br />

(AeQ) und € 117.000,00 plus € 105.000,00 Personalkosten<br />

(PK) beziffert werden und keinerlei Einfluss auf die<br />

Verwendung der Mittel besteht.<br />

Weiters wurde eine Ausschüttung der <strong>WT</strong>-Akademie iHv<br />

€ 100.000,00 vorgesehen.<br />

Der vorliegende Entwurf schließt mit einem Abgang von<br />

€ 651.000,00. Nach Zuweisung zur langfristigen Gewinnrücklage<br />

(Vorstandsbeschluss vom 24.5.2006) entsteht<br />

ein Jahresverlust von € 694.800,00.<br />

Die Entwicklung der Abgänge und Reserven ist in der Beilage<br />

4 des Entwurfs zum Jahresvoranschlag dargestellt.<br />

Hübner ergänzt, dass es sich bei der Umlagensenkung um<br />

die Einhaltung eines Versprechens handelt. Das Geld der<br />

Kollegen steht im Vordergrund. Derzeit verfügt die Kammer<br />

über genügend finanzielle Mittel. Sollte der Abgang<br />

spürbar sein, wird man entsprechend reagieren müssen.<br />

Eine Diskussion ist nicht gewünscht.<br />

Puffer bringt die Anträge wie folgt zur Abstimmung:<br />

„Der Kammertag möge den Jahresvoranschlag für das<br />

Haushaltsjahr 2009 beschließen und den Vorstand ermächtigen,<br />

allfällige vom Bundesminister für Wirtschaft<br />

und Arbeit gewünschte Ergänzungen oder Abänderungen<br />

nachträglich vornehmen zu dürfen.“<br />

Einstimmig beschlossen<br />

„Der Kammertag möge die damit verbundene Änderung<br />

der Umlagenordnung, in welcher der Promillesatz der Jahresgebühr<br />

von 4,7 ‰ auf 4,5 ‰ zu ändern ist, mit Wirkung<br />

1.1.2009 beschließen.“<br />

§ 7 Abs 1 der Verordnung des Kammertages der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder über die Umlagen (UO 2001 –<br />

K<strong>WT</strong>) lautet ab 1.1.2009 daher wie folgt:<br />

„§ 7. (1) Die Jahresgebühr für ordentliche Mitglieder beträgt<br />

4,5 Promille<br />

1. des steuerbaren Entgelts gemäß Umsatzsteuergesetz<br />

1994 (BGBl. Nr. 663/1994) in der Fassung des Bundesgesetzes<br />

BGBl. I 2000/142 sowie<br />

2. des Entgeltes für Leistungen, die gemäß § 3a Abs 9<br />

Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der<br />

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2000/142 nicht<br />

steuerbar sind.“<br />

Mit einer Stimmenthaltung beschlossen<br />

◼◼Wahl der Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter<br />

für das Haushaltsjahr 2009<br />

Puffer bringt den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung:<br />

„Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom<br />

13. Oktober 2008 beschlossen, nachfolgend angeführte<br />

Berufsangehörige dem Kammertag für die Wahl zu Rechnungsprüfern<br />

bzw. Stellvertretern für das Haushaltsjahr<br />

2009 vorzuschlagen:<br />

Rechnungsprüfer:<br />

- WP Mag. Thomas Kölblinger, Vöcklabruck<br />

- WP Dr. Ernst Burger, Wien


56<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Stellvertreter:<br />

- WP Dkfm. Claus Kuffner, Wien<br />

- WP Karl Friedrich Schwarz, Linz“<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Tagesordnungspunkt 3 – Allfällige Selbständige<br />

Anträge<br />

Es liegen keine Anträge vor.<br />

Tagesordnungspunkt 4 – Allfällige Anregungen<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Hübner bedankt sich abschließend bei den Anwesenden<br />

für ihr Kommen und schließt die Sitzung.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 57<br />

Satzung der Vorsorgeeinrichtung der<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

6. „Leistungsfall“ das Erreichen der Altersgrenze, den<br />

Tod oder den Eintritt der Berufsunfähigkeit.<br />

Aufgrund der §§ 146 Abs 2 Z 5, 153 Abs 3 bis 5, 173 Abs 2<br />

bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl I Nr<br />

58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl<br />

I Nr 10/2008, wird verordnet:<br />

1. Abschnitt<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Zeitlicher Geltungsbereich<br />

§ 1. Diese Satzung tritt am 1.1.2009 in Kraft, sofern § 30<br />

nichts anderes bestimmt.<br />

Begriffsdefinitionen<br />

§ 2. In dieser Satzung bezeichnet der Begriff<br />

1. „Vorsorgeeinrichtung“ eine Einrichtung der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder gemäß § 173 Abs 2<br />

<strong>WT</strong>BG,<br />

2. „Ausschuss“ einen gemäß § 153 Abs 3 in Verbindung<br />

mit § 173 Abs 2 <strong>WT</strong>BG bestellten Ausschuss<br />

für die Vorsorgeeinrichtung,<br />

3. „Beschwerdeausschuss“ einen gemäß § 153 Abs<br />

4 <strong>WT</strong>BG bestellten Ausschuss zur Behandlung<br />

von Beschwerden über Entscheidungen des Ausschusses,<br />

4. „Anwartschaftsberechtigte“ (AWB) natürliche Personen,<br />

die ordentliche Mitglieder der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder sind, bis zum Eintritt des<br />

Leistungsfalls,<br />

5. „Leistungsberechtigte“ (LB) natürliche Personen,<br />

denen die Vorsorgeeinrichtung aufgrund dieser<br />

Satzung folgende Leistungen zu erbringen hat:<br />

a) Eigenpension (Alters- und Berufsunfähigkeitspension)<br />

einschließlich Teilabfindung oder<br />

Abfindung bei Pensionsantritt oder<br />

b) Hinterbliebenenpension (Witwen-, Witwer- und<br />

Waisenpension) oder einmalige Abfindung nach<br />

dem Ableben eines AWB oder LB,<br />

Persönlicher Geltungsbereich<br />

§ 3. (1) Diese Satzung gilt für alle ordentlichen Mitglieder<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,<br />

einschließlich jener Mitglieder, die ihre Befugnis<br />

ruhend gemeldet haben, sowie für die Leistungsberechtigten.<br />

Alle natürlichen Personen, die ordentliche<br />

Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

sind, unterliegen verpflichtend dieser<br />

Vorsorgeeinrichtung.<br />

(2) Diese Satzung gilt nicht für jene ordentlichen<br />

Mitglieder, die vor dem 01.01.2000 oder im Zeitpunkt<br />

ihrer Bestellung bereits eine gesetzliche Berufsoder<br />

Erwerbsunfähigkeitspension beziehen oder<br />

darauf Anspruch haben sowie für jene ordentlichen<br />

Mitglieder, die vor dem 31.12.2000 das 60. Lebensjahr<br />

vollendet haben und von der Einbeziehung in<br />

die Vorsorgeeinrichtung befreit wurden.<br />

2. Abschnitt<br />

Vorsorgeleistungen - Anwartschaften<br />

Arten der Vorsorgeleistungen<br />

§ 4. LB oder ihre Hinterbliebenen haben nach Maßgabe<br />

dieser Satzung Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:<br />

1. Vorsorgeleistungen an LB:<br />

a) Alterspension (einschließlich Teilabfindung<br />

gemäß § 5 Abs 2 oder Abfindung gemäß § 5<br />

Abs 7)<br />

b) Berufsunfähigkeitspension<br />

2. Vorsorgeleistungen an Hinterbliebene der AWB und<br />

LB:<br />

a) Witwen-/Witwerpension<br />

b) Waisenpension<br />

c) einmalige Abfindung.


58<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Anspruch auf Vorsorgeleistungen<br />

§ 5 (1) Alterspension:<br />

a) Die Alterpension gebührt mit dem auf die Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres folgenden Monatsersten.<br />

Sie ist über Antrag des AWB auszuzahlen.<br />

Der Verzicht auf die Berufsausübung ist nicht erforderlich.<br />

b) Durch Antrag kann ein AWB nach Maßgabe der lit<br />

c und lit d ein früheres oder späteres Anfallsalter<br />

wählen.<br />

c) Wählt der AWB ein späteres Anfallsalter, so hat er<br />

den Antrag spätestens drei Monate vor Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres an den Ausschuss zu richten.<br />

Das Anfallsalter kann nur einmal, und zwar längstens<br />

bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aufgeschoben<br />

werden. Die Alterspension ist sodann<br />

gesondert in sinngemäßer Anwendung des § 5 Abs<br />

1 lit a zu beantragen und gebührt ab dem auf das Erreichen<br />

des Anfallsalters folgenden Monatsersten.<br />

d) Wählt der AWB ein früheres Anfallsalter, so hat er<br />

die vorzeitige Alterspension beim Ausschuss zu<br />

beantragen. Voraussetzung für den Anfall der vorzeitigen<br />

Alterspension ist die Vollendung des 60.<br />

Lebensjahres, sie gebührt ab dem auf den Antrag<br />

folgenden Monatsersten.<br />

e) Die Alterspension gebührt lebenslang.<br />

(2) Teilabfindung:<br />

Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />

(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB zum Zeitpunkt<br />

des Anfalls der Alterspension (§ 5 Abs 1 lit a, c oder d) höher<br />

als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1<br />

Abs 2 des Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in<br />

der jeweils gültigen Fassung (PKG), kann der AWB zugleich<br />

mit seinem Antrag auf Zuerkennung der Alterspension einen<br />

Antrag auf Teilabfindung stellen. Die Teilabfindung<br />

beträgt höchstens 50% des auf dem Konto des AWB verbuchten<br />

Guthabens. Die Berechnung der Pension erfolgt<br />

in diesem Fall auf Basis des auf Grund der Auszahlung der<br />

Teilabfindung reduzierten Guthabens.<br />

(3) Berufsunfähigkeitspension:<br />

Die Berufsunfähigkeitspension gebührt jenen AWB, die infolge<br />

körperlicher oder geistiger Gebrechen zur Ausübung<br />

des Berufes des Wirtschaftstreuhänders oder des Berufes<br />

des Bilanzbuchhalters gemäß § 2 Bilanzbuchhaltergesetz,<br />

BGBl I Nr 161/2006 in der jeweils gültigen Fassung (BibuG),<br />

dauernd oder vorübergehend unfähig sind, sofern<br />

und solange sie aus diesem Grund auf die Ausübung eines<br />

Wirtschaftstreuhandberufes oder der Tätigkeit als Bilanzbuchhalter<br />

verzichten. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn<br />

ein AWB nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,<br />

BGBl 1955/189 in der jeweils<br />

gültigen Fassung (ASVG), berufsunfähig oder nach den<br />

Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes,<br />

BGBl 1978/560 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(GSVG), erwerbsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeitspension<br />

gebührt dem AWB ab dem auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

folgenden Monatsersten. Sie ist über Antrag des<br />

LB auszuzahlen.<br />

(4) Witwen-/Witwerpension:<br />

a) Nach dem Tod eines AWB hat die Witwe/der Witwer,<br />

die/der mit dem/der AWB im Zeitpunkt des Todes<br />

in aufrechter Ehe gelebt hat, Anspruch auf Witwen-/Witwerpension.<br />

Die Witwen-/Witwerpension<br />

gebührt ab dem dem Tod des/der AWB folgenden<br />

Monatsersten. Sie ist über Antrag der Witwe/des<br />

Witwers auszuzahlen.<br />

b) Nach dem Tod eines LB einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension<br />

hat die Witwe/der Witwer<br />

Anspruch auf Witwen-/Witwerpension, sofern die<br />

Ehe bereits vor dem Anfall der Vorsorgeleistung<br />

geschlossen wurde. Die Witwen-/Witwerpension<br />

gebührt ab dem dem Tod des/der LB folgenden<br />

Monatsersten. Sie ist über Antrag der Witwe/des<br />

Witwers auszuzahlen.<br />

c) Im Fall der Wiederverehelichung erlischt der Anspruch<br />

auf Witwen-/Witwerpension mit dem auf die<br />

Wiederverehelichung folgenden Monatsletzten.<br />

(5) Waisenpension:<br />

a) Kinder, das sind unmittelbare Nachkommen (Söhne<br />

und Töchter einschließlich Wahlkinder), welche ein<br />

AWB oder ein LB einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension<br />

hinterlässt, haben Anspruch auf Waisenpension.<br />

Die Waisenpension gebührt ab dem<br />

dem Tod des AWB oder LB folgenden Monatsersten.<br />

Sie ist über Antrag des Waisen auszuzahlen, sofern<br />

dieser eigenberechtigt ist, ansonsten über Antrag<br />

des/der gesetzlichen Vertreter(s).<br />

b) Der Anspruch auf Waisenpension erlischt mit dem<br />

auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgenden


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 59<br />

Monatsletzten; bei Fortsetzung der wissenschaftlichen<br />

oder fachlichen Ausbildung und Nachweis<br />

eines befriedigenden Studienfortganges mit Abschluss<br />

der Studien, spätestens jedoch mit dem<br />

auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden<br />

Monatsletzten.<br />

(6) Einmalige Abfindung:<br />

a) Für den Fall, dass ein AWB vor Inanspruchnahme einer<br />

Leistung der Vorsorgeeinrichtung (Alters- oder<br />

Berufsunfähigkeitspension) und ohne Hinterlassen<br />

von anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gemäß<br />

§ 5 Abs 4 oder 5 verstirbt, kann der AWB eine oder<br />

mehrere Personen bestimmen, die Anspruch auf<br />

Auszahlung einer einmaligen Abfindung haben.<br />

b) Die einmalige Abfindung beträgt 40 % des am Todestag<br />

auf dem Konto des AWB verbuchten Guthabens.<br />

c) Bestimmt ein AWB mehrere Personen, an die die<br />

einmalige Abfindung auszuzahlen ist, so kann der<br />

AWB festlegen, in welchem Verhältnis die einmalige<br />

Abfindung an diese Personen auszuzahlen ist.<br />

Legt der AWB dies nicht fest, so ist die einmalige<br />

Abfindung an die vom AWB bestimmten Personen<br />

zu gleichen Teilen auszuzahlen.<br />

d) Der AWB kann die Person(en), die Anspruch auf<br />

Auszahlung der einmaligen Abfindung hat (haben),<br />

wie folgt bestimmen:<br />

(i) Der AWB kann an den Ausschuss eine<br />

schriftliche Erklärung richten, mit der er die<br />

Person(en) bestimmt, an die die einmalige Abfindung<br />

auszuzahlen ist. Für diese Erklärung<br />

stellt der Ausschuss ein Formblatt zur Verfügung,<br />

dessen Verwendung der Ausschuss<br />

empfiehlt. Der AWB kann die Person(en), an<br />

die die einmalige Abfindung auszuzahlen ist,<br />

aber auch durch schriftliche und eigenhändig<br />

unterfertigte, im Übrigen aber formlose Erklärung<br />

an den Ausschuss bestimmen.<br />

(ii) Hat der AWB keine Erklärung an den Ausschuss<br />

gemäß lit (i) gerichtet, besteht aber<br />

eine formgültige letztwillige Verfügung des<br />

AWB, mit der er die Person(en), an die die einmalige<br />

Abfindung auszuzahlen ist, bestimmt,<br />

so ist die einmalige Abfindung an die in der<br />

letztwilligen Verfügung des AWB bestimmte(n)<br />

Person(en) auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt<br />

über Antrag dieser Personen, wobei jede<br />

anspruchsberechtigte Person für ihren Anteil<br />

antragsberechtigt ist.<br />

(iii) Hat der AWB keine Erklärung an den Ausschuss<br />

gemäß lit (i) gerichtet und besteht auch keine<br />

letztwillige Verfügung des AWB gemäß lit (ii),<br />

so gelten die gesetzlichen Erben des AWB als<br />

durch den AWB bestimmte Personen, an die<br />

die einmalige Abfindung im Verhältnis ihrer<br />

Erbteile auszuzahlen ist, sofern sie nicht ohnedies<br />

Anspruch auf eine Versorgungsleistung<br />

gemäß § 5 Abs 4 oder 5 haben. Die Auszahlung<br />

erfolgt über Antrag der gesetzlichen Erben,<br />

wobei jeder Erbe für seinen Erbteil antragsberechtigt<br />

ist.<br />

e) Der AWB kann die Erklärung gemäß lit (i) jederzeit<br />

mit schriftlicher und eigenhändig unterfertigter, im<br />

Übrigen aber formfreier Erklärung an den Ausschuss<br />

abändern oder widerrufen. Die jüngere Erklärung<br />

geht der älteren vor. Ist jedoch eine jüngere Bestimmung<br />

in einer letztwilligen Verfügung gemäß lit (ii)<br />

enthalten, während die ältere, nicht widerrufene<br />

Erklärung gemäß lit (i) an den Ausschuss gerichtet<br />

wurde, geht die Erklärung an den Ausschuss der<br />

letztwilligen Verfügung vor.<br />

f) Sollte dem Ausschuss keine Erklärung gemäß lit (i)<br />

vorliegen und wird innerhalb von drei Jahren ab dem<br />

Ableben des AWB kein Antrag gemäß lit (ii) oder (iii)<br />

auf Auszahlung der einmaligen Abfindung gestellt,<br />

so ist die einmalige Abfindung dem versicherungstechnischen<br />

Ergebnis zuzuführen.<br />

(7) Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />

(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB<br />

zum Zeitpunkt des Anfalls der Alterspension (§ 5 Abs 1 lit<br />

a, c oder d) gleich oder geringer als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag<br />

gemäß § 1 Abs 2 des Pensionskassengesetzes,<br />

BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(PKG), wird dem AWB das Guthaben abgefunden.<br />

Höhe der Vorsorgeansprüche<br />

§ 6 (1) Die Höhe der Vorsorgeansprüche ist aufgrund<br />

der eingezahlten Beiträge und erzielten Veranlagungsüberschüsse<br />

nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen zu errechnen. Die Höhe der Alterspension/<br />

Berufsunfähigkeitspension ergibt sich aus der Verrentung


60<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

des Guthabens des Pensionskontos des AWB gemäß § 18<br />

Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />

gültigen Fassung (PKG), zum Zeitpunkt des Anfalles der<br />

Alterspension/Berufsunfähigkeitspension gemäß dem<br />

Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung. Die laufenden<br />

Vorsorgeansprüche werden alljährlich zum 1.1. unter Verwendung<br />

des erzielten rechnungsmäßigen Überschusses<br />

und des versicherungstechnischen Ergebnisses gemäß<br />

Geschäftsplan angepasst.<br />

(2) Für die Berufsunfähigkeitspension und die<br />

Hinterbliebenenpension sind in der Leistungsordnung<br />

vom Eintrittsalter abhängige Mindestleistungen vorzusehen.<br />

Die Höhe der Mindestleistungen ist in der Leistungsordnung<br />

festzusetzen.<br />

Beim Leistungsfall der Berufsunfähigkeit oder des Todes<br />

des AWB vor Vollendung des 58. Lebensjahrs wird mindestens<br />

die in der Leistungsordnung enthaltene Mindestleistung<br />

gewährt. Tritt der Leistungsfall nach Vollendung des<br />

58. Lebensjahrs ein, ist die Höhe der Leistung gemäß § 6<br />

Abs 1 zu ermitteln.<br />

Die Mindestleistungen reduzieren sich im Falle einer Ermäßigung<br />

oder Befreiung im Jahr des Anfallens der Berufsunfähigkeitspension<br />

oder Hinterbliebenenpension oder<br />

einer Ermäßigung oder Befreiung in einem oder mehreren<br />

vorangegangenen Jahren auf den Prozentsatz der Mindestleistung,<br />

der dem Prozentsatz der durchschnittlich bezahlten<br />

Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt der nicht<br />

ermäßigten Beiträge entspricht. Die Reduktion ist nicht<br />

vorzunehmen:<br />

a) für Zeiten der Ermäßigung gemäß § 11 Abs 4 lit a<br />

und b, sofern die in der Beitragsordnung vorgesehenen<br />

Mindestbeiträge geleistet wurden (sohin<br />

keine gänzliche Befreiung stattgefunden hat);<br />

b) für Zeiten der Befreiung gemäß § 11 Abs 8;<br />

c) für Zeiten der Befreiung gemäß § 11 Abs 9.<br />

In allen anderen Fällen der Befreiung oder Ermäßigung ist<br />

die Reduktion vorzunehmen.<br />

Die Mindestleistungen setzen sich aus den Leistungen gemäß<br />

Abs 1 und den Leistungen aus der Rückversicherung<br />

gemäß § 17 Abs 2 zusammen. Die Mindestleistung ist in<br />

den Fällen des § 17 Abs 5 in dem dort genannten Ausmaß<br />

zu vermindern.<br />

(3) Die Witwen-/Witwerpension nach einem LB beträgt<br />

60 % der Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension,<br />

die dem Verstorbenen im Zeitpunkt seines Ablebens<br />

gebührt hat. Ist die Witwe/der Witwer mehr als sieben Jahre<br />

jünger als der/die Verstorbene, so ist für jedes weitere Jahr<br />

ein Leistungsabschlag von 0,5 % vorzunehmen. Bei Anfall<br />

der Witwen-/Witwerpension in der Anwartschaftsphase beträgt<br />

deren Höhe 60% der Berufsunfähigkeitspension gemäß<br />

Abs 1 oder Abs 2, auf welche der Verstorbene im Zeitpunkt<br />

des Ablebens Anspruch gehabt hätte. Die Reduktion<br />

auf 60 % gilt auch für die Mindestleistung gemäß Abs 2.<br />

(4) Die Waisenpension beträgt für Halbwaisen<br />

20 % und für Vollwaisen 40 % der Alterspension oder<br />

Berufsunfähigkeitspension, die dem Verstorbenen im<br />

Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat. Bei Anfall in der<br />

Anwartschaftsphase beträgt die Waisenpension für Halbwaisen<br />

20 % und für Vollwaisen 40 % der Berufsunfähigkeitspension<br />

gemäß Abs 1 oder Abs 2, die dem Verstorbenen<br />

im Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hätte. Die<br />

Reduktion auf 20 % bzw 40% gilt auch für die Mindestleistung<br />

gemäß Abs 2.<br />

(5) Die Witwen-/Witwerpensionen und Waisenpensionen<br />

dürfen zusammen jenen Betrag nicht übersteigen,<br />

auf den der Verstorbene selbst Anspruch gehabt hat<br />

oder gehabt hätte. Innerhalb dieses Höchstausmaßes sind<br />

die Leistungen an die einzelnen Waisen verhältnismäßig<br />

zu kürzen.<br />

Erlöschen der Berechtigung oder Ruhen der<br />

Befugnis vor Eintritt des Leistungsfalles<br />

§ 7 (1) Bei Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft<br />

vor Eintritt des Leistungsfalles haben die AWB binnen<br />

sechs Wochen dem Ausschuss mitzuteilen, ob:<br />

a) das Guthaben auf dem Pensionskonto ausbezahlt<br />

werden soll oder<br />

b) das Guthaben beitragsfrei bis zur Alterspension<br />

stehen bleiben und weiter am Veranlagungsüberschuss<br />

teilnehmen soll oder<br />

c) das Guthaben an eine Pensionskasse im Sinne des<br />

Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in der<br />

jeweils gültigen Fassung (PKG), oder eine andere<br />

Vorsorgeeinrichtung übertragen werden soll.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 61<br />

Gibt der AWB binnen sechs Wochen keine Mitteilung ab,<br />

ist die Anwartschaft beitragsfrei zu stellen.<br />

(2) Die Höhe eines auszuzahlenden Guthabens<br />

wird nach Maßgabe des Geschäftsplanes der Vorsorgeeinrichtung<br />

(§ 16) berechnet.<br />

(3) Endet die Mitgliedschaft nach dem 55. Lebensjahr,<br />

jedoch vor Eintritt des Leistungsfalles, dann reduzieren<br />

sich die Wahlmöglichkeiten gemäß Abs 1 auf lit b und c.<br />

(4) Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />

(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB<br />

im Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft<br />

vor Eintritt des Leistungsfalles gleich oder geringer<br />

als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs<br />

2 des Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in der<br />

jeweils gültigen Fassung (PKG), wird dem AWB das Guthaben<br />

abgefunden.<br />

(5) Wird die Befugnis ruhend gestellt und beantragt<br />

der AWB beim Ausschuss die Befreiung von der Beitragspflicht<br />

gemäß § 11 Abs 3, ist bis zur Wiederaufnahme<br />

so vorzugehen, dass das Guthaben beitragsfrei bis zur Alterspension<br />

stehen bleibt und weiter am Veranlagungsüberschuss<br />

teilnimmt.<br />

(6) In den Fällen des Abs 1 bis Abs 5 besteht kein<br />

Anspruch auf Mindestleistungen im Sinne des § 6 Abs 2.<br />

Entstehen des Vorsorgeanspruchs<br />

§ 8 Die Vorsorgeansprüche entstehen – soweit in dieser<br />

Satzung nichts anderes bestimmt wird – mit dem auf<br />

die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen folgenden<br />

Monatsersten. Sie sind über Antrag des Anspruchsberechtigten<br />

an den Ausschuss auszuzahlen. Mit dem dem Antrag<br />

auf eine Vorsorgeleistung stattgebenden Beschluss<br />

hat der Ausschuss auch das Ende der Beitragspflicht festzustellen.<br />

Erbringung der Vorsorgeleistung<br />

§ 9 (1) Die Vorsorgeleistungen der<br />

a) Alterspension<br />

b) Berufsunfähigkeitspension<br />

c) Witwen-/Witwerpension<br />

d) Waisenpension<br />

sind am Letzten eines jeden Monats 14 x jährlich, die 13.<br />

Zahlung am 31. Mai, die 14. Zahlung am 31. Oktober, auszuzahlen.<br />

Abfindungen und Teilabfindungen sind am Letzten<br />

jenes Monats auszuzahlen, in dem die Rechtskraft des<br />

dem Antrag stattgebenden Beschlusses des Ausschusses<br />

eingetreten ist.<br />

(2) Die Leistungen sind an den LB auszuzahlen;<br />

ist dieser aber geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig,<br />

sind die Leistungen an seine(n) gesetzlichen<br />

Vertreter auszuzahlen.<br />

Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen;<br />

rückständige Beiträge<br />

§ 10 (1) Der LB hat den Ausschuss vom Wegfall der<br />

Anspruchsvoraussetzungen unverzüglich zu informieren.<br />

Der Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen kann<br />

vom Ausschuss aber auch von Amts wegen wahrgenommen<br />

werden. Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen<br />

sind die Leistungen einzustellen. Die Einstellung wird mit<br />

dem Ende jenes Kalendermonats wirksam, in dem die Anspruchsvoraussetzungen<br />

nicht mehr vollständig vorlagen.<br />

(2) Über den Wegfall einer Leistung entscheidet<br />

der Ausschuss mit Bescheid. Dieser ist dem LB mit Zustellnachweis<br />

zuzustellen.<br />

(3) Der Ausschuss hat zu Unrecht erbrachte Vorsorgeleistungen<br />

zurückzufordern, insbesondere wenn der<br />

Bezug durch unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender<br />

Tatsachen oder Verletzung der Informationspflichten<br />

herbeigeführt wurde oder für den LB erkennbar war,<br />

dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.<br />

Das Recht auf Rückforderung erlischt binnen drei Jahren,<br />

nachdem der Ausschuss davon Kenntnis erlangte, dass die<br />

Leistung zu Unrecht erbracht wurde.<br />

(4) Der Ausschuss ist berechtigt, Ansprüche aus<br />

zu Unrecht erbrachten Vorsorgeleistungen oder aus rückständigen<br />

Beiträgen gegen Ansprüche des jeweiligen LB<br />

auf Vorsorgeleistungen aufzurechnen.


62<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

3. Abschnitt<br />

Beiträge – Veranlagung<br />

Beiträge<br />

§ 11 (1) Die Beitragspflicht entsteht mit dem auf die<br />

öffentliche Bestellung folgenden Monatsersten. Die Höhe<br />

der jährlichen Beiträge ist in der Beitragsordnung festzusetzen.<br />

(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Entstehen<br />

des Vorsorgeanspruchs gemäß § 8.<br />

(3) Mitglieder, deren Befugnis ruht, können sich<br />

auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Der<br />

Ausschuss hat diesfalls mit Wirkung ab dem auf die Antragstellung<br />

folgenden Monatsersten bis zum Ablauf des<br />

Zeitraums, für den die Berufsbefugnis ruhend gemeldet<br />

wurde, die Befreiung von der Beitragspflicht auszusprechen.<br />

Erfolgt die Ruhendmeldung zugleich mit der Ersteintragung,<br />

ist die Befreiung mit Wirkung zum Tag der Ersteintragung<br />

auszusprechen.<br />

(4) Auf Antrag kann der jährliche Beitrag auf den<br />

in der Beitragsordnung festzulegenden ermäßigten Beitrag<br />

reduziert werden oder gänzlich entfallen, und zwar:<br />

a) für die Dauer von 24 Monaten nach der Ersteintragung<br />

des Mitgliedes, beginnend mit dem auf die<br />

Bestellung folgenden Monatsersten, oder<br />

b) für das 25. bis 60. Monat nach der Ersteintragung<br />

des Mitgliedes, beginnend mit dem auf die Bestellung<br />

folgenden Monatsersten, oder<br />

c) wenn die jährlichen Einkünfte des Mitglieds die in<br />

der Beitragsordnung festgelegte Grenze nicht überschreiten.<br />

(5) AWB, deren Befugnis ruht, können eine Ermäßigung<br />

des jährlichen Beitrags nach § 11 Abs 4 lit c nicht<br />

beantragen.<br />

(6) Als jährliche Einkünfte gelten alle Einkünfte<br />

aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Einkommensteuergesetz,<br />

BGBl 400/1988 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(EStG 1988), die aus der selbständigen, berufsspezifischen<br />

Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes resultieren,<br />

unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten in den §§ 3 und<br />

5 <strong>WT</strong>BG (insbesondere Geschäftsführung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft,<br />

Vortrags- und Autorentätigkeit)<br />

genannt sind, sowie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />

gemäß § 23 EStG als Bilanzbuchhalter gemäß § 2 BibuG<br />

in der jeweils gültigen Fassung, die in Zeiten der ordentlichen<br />

Mitgliedschaft in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

gemäß § 164 <strong>WT</strong>BG oder § 96 Abs 2 BibuG erzielt<br />

werden. Ausgenommen davon sind Einkünfte gemäß §<br />

22 Z 5 und § 23 Z 3 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne in<br />

Sinne des § 24 EStG 1988). Als jährliche Einkünfte gelten<br />

auch alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §<br />

25 EStG 1988 aufgrund eines oder mehrerer Dienstverhältnisse<br />

zu einem oder mehreren ordentlichen Mitgliedern.<br />

Hievon ausgenommen sind Abfertigungen und Pensionsabfindungen.<br />

Liegen Einkünfte gemäß §§ 22, 23 und 25<br />

EStG 1988 vor, sind diese zusammenzurechnen.<br />

(7) Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind innerhalb<br />

von sechs Wochen<br />

a) nach Bestellung oder<br />

b) nach Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />

nach Ruhen der Befugnis oder<br />

c) nach Ende einer bereits ausgesprochenen Ermäßigung<br />

oder Befreiung<br />

im Übrigen bis 31. Jänner eines jeden Kalenderjahres für<br />

das laufende Beitragsjahr an den Ausschuss zu stellen. Sie<br />

können jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt werden.<br />

Werden Mängel in Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung<br />

innerhalb einer vom Ausschuss gesetzten Frist von<br />

zumindest zwei Wochen nicht behoben, so hat der Ausschuss<br />

den Antrag zurückzuweisen.<br />

Dem Antrag auf Ermäßigung nach Abs 4 lit c ist der letztgültige<br />

Einkommensteuerbescheid, der dem Antragsteller<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt, oder im Falle einer<br />

ausschließlich unselbständigen Tätigkeit eine Gehaltsbestätigung<br />

für das Vorjahr beizulegen.<br />

(8) Für den Fall der Geburt eines Kindes kann die oder der<br />

AWB sich auf Antrag an den Ausschuss für einen Zeitraum<br />

von maximal 24 Monaten ab der Geburt von der Beitragspflicht<br />

befreien lassen. Die Befreiung wirkt ab dem auf die<br />

Antragstellung folgenden Monatsersten.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 63<br />

(9) Für den Fall, dass ein AWB arbeitslos wird,<br />

kann der AWB sich auf Antrag an den Ausschuss von der<br />

Beitragspflicht für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens<br />

jedoch für zwölf Monate von der Beitragspflicht befreien<br />

lassen. Die Befreiung wirkt ab dem auf die Antragstellung<br />

folgenden Monatsersten.<br />

(10) Für grenzüberschreitende Sachverhalte,<br />

die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr<br />

883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 29.4.2004 unterliegen, gelten die von dieser Verordnung<br />

getroffenen Regelungen. Weist ein Mitglied<br />

nach, dass es auf Grund einer zwingenden gesetzlichen<br />

Verpflichtung Beiträge zu einer gleichartigen berufsständischen<br />

Altersvorsorge im Ausland leistet, ist das Mitglied<br />

auf Antrag von Beiträgen zur Vorsorgeeinrichtung zu befreien,<br />

sofern das Mitglied überwiegend im Ausland tätig<br />

ist. Ein solcher Antrag ist innerhalb von sechs Wochen<br />

nach Aufnahme dieser Tätigkeit, im übrigen jeweils bis 31.<br />

Jänner eines jeden Kalenderjahres unter Vorlage eines aktuellen<br />

Zahlungsnachweises des Vorjahres zu stellen.<br />

Pensionskonto<br />

§ 12 Für jeden AWB und LB ist ein Pensionskonto gemäß<br />

§ 18 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />

gültigen Fassung (PKG), zu führen.<br />

Veranlagung der Beiträge<br />

§ 13 (1) Die Verwaltung des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung<br />

ist von der Verwaltung des übrigen Kammervermögens<br />

getrennt zu führen und obliegt dem Ausschuss.<br />

Der Ausschuss entscheidet über die Grundsätze der Veranlagung,<br />

über die Vergabe von Veranlagungsmandaten an<br />

Dritte, über die Depotbanken und über die Vergabe von<br />

Aufträgen für das Controlling der Veranlagung.<br />

Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf<br />

eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte<br />

Bedacht zu nehmen.<br />

(3) Den AWB wird ein Wahlrecht für die Veranlagung<br />

der Beiträge eingeräumt wonach die AWB die Möglichkeit<br />

haben, sich bei der Veranlagung ihrer Beiträge<br />

für eine der angebotenen Veranlagungsgemeinschaften<br />

zu entscheiden. Für die Veranlagung der Beiträge des jeweiligen<br />

AWB bestehen im Rahmen der Veranlagung drei<br />

unterschiedliche Gruppen von Dachfonds, und zwar eine<br />

Gruppe mit konservativen Dachfonds, eine mit ausgewogenen<br />

Dachfonds und eine mit dynamischen Dachfonds.<br />

(4) Die Veranlagung der Beiträge erfolgt in der<br />

Gruppe mit ausgewogenen Dachfonds, sofern der AWB<br />

nicht binnen sechs Wochen nach Ersteintragung die Einordnung<br />

in eine der beiden anderen Gruppen von Dachfonds<br />

verlangt. Die AWB sind über diese Möglichkeiten unverbindlich<br />

zu informieren. Mit dieser Information ist dem<br />

Mitglied auch ein Formular für eine Erklärung zur Ausübung<br />

des Wahlrechtes zu übersenden, dessen Verwendung der<br />

Ausschuss empfiehlt. Eine einmal getroffene Entscheidung<br />

über die Zuordnung in eine bestimmte Gruppe von Dachfonds<br />

ist für den AWB bindend. Ein späterer Wechsel in<br />

eine andere Gruppe von Dachfonds ist frühestens nach Ablauf<br />

von fünf Jahren ab der zuletzt abgegebenen Erklärung<br />

und nur mit Wirksamkeit zum Bilanzstichtag der Vorsorgeeinrichtung<br />

möglich. Ein derartiger Wechsel wird durch die<br />

Abgabe einer neuerlichen schriftlichen Erklärung bewirkt,<br />

die bis längstens 30. November des Jahres mit Wirkung ab<br />

1. Jänner des Folgejahres abzugeben ist. Diese Erklärung<br />

ist an den Ausschuss zu richten.<br />

Unabhängig vom Zeitpunkt der zuletzt abgegebenen Erklärung<br />

ist ein Wechsel in eine andere Gruppe (letztmalig) mit<br />

Wirkung ab 1. Jänner des drittfolgenden Kalenderjahres<br />

möglich, das auf den Anfall der Vorsorgeleistung folgt.<br />

Ein solcher Wechsel ist spätestens am 31. Dezember des<br />

zweitfolgenden Kalenderjahres beim Ausschuss zu beantragen.<br />

(2) Die Veranlagung des zugeordneten Vermögens<br />

erfolgt nach den Grundsätzen des § 25 Pensionskassengesetz<br />

BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(PKG). Bei der Veranlagung hat die Vorsorgeeinrichtung<br />

im Interesse der AWB und LB vor allem auf die Sicherheit,


64<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

4. Abschnitt<br />

Informationspflichten<br />

Informationspflichten der Vorsorgeeinrichtung<br />

§ 14 Jedem AWB/LB ist einmal jährlich bis zum 31. Juli<br />

ein Kontoauszug über den Kontostand seines Pensionskontos<br />

(§ 12) per 31. Dezember des vergangenen Jahres zu<br />

übermitteln. Inhalt und Umfang des Kontoauszuges haben<br />

§ 18 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />

gültigen Fassung (PKG), zu entsprechen.<br />

Informationspflichten der AWB/LB<br />

§ 15 (1) Alle AWB und LB sind verpflichtet, den Ausschuss<br />

über die für die Bemessung der Beiträge, Anwartschaften<br />

und Leistungen maßgeblichen Daten und deren allfällige<br />

Änderung, insbesondere über den Familienstand und die<br />

Anzahl der Kinder, unverzüglich zu informieren.<br />

(2) Wird eine Informationspflicht gemäß Abs 1 verletzt,<br />

die nach Leistungsbeginn zu erfüllen ist, so ist die Vorsorgeeinrichtung<br />

bis zum Ende des Monats, in dem der LB<br />

die Informationspflicht erfüllt, von der Verpflichtung zur<br />

Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung der Informationspflicht<br />

weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />

beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt die<br />

Vorsorgeeinrichtung zur Leistung nur insoweit verpflichtet,<br />

als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder<br />

den Umfang der der Vorsorgeeinrichtung obliegenden Leistung<br />

gehabt hat.<br />

5. Abschnitt<br />

Finanzierung und Kosten<br />

Geschäftsplan<br />

§ 16 Der Ausschuss hat einen Geschäftsplan im Sinne<br />

des § 20 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der<br />

jeweils gültigen Fassung (PKG), zu erstellen.<br />

Finanzierung<br />

§ 17 (1) Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach<br />

dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Berechnung der<br />

Leistungen ist im Geschäftsplan festzuhalten. Versicherungstechnische<br />

Risken, welche die Vorsorgeeinrichtung<br />

nicht selbst tragen kann, sind durch eine Rückversicherung<br />

abzudecken; dabei kann ein Selbstbehalt bis 10%<br />

vorgesehen werden.<br />

(2) Die Abdeckung des Risikos im Bereich der<br />

Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge erfolgt<br />

durch eine Rückversicherung. Die AWB sind mit einem<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu errechnenden<br />

Anteil zur Abdeckung der Prämien für diese<br />

Rückversicherung zu belasten (Risikobeitrag). Dieser ist in<br />

der Beitragsordnung auszuweisen.<br />

(3) Die eingehenden Beiträge sind zunächst für<br />

die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge, in<br />

der weiteren Folge für die Verzugszinsen, Mahnspesen<br />

und Verwaltungskosten zu verwenden.<br />

(4) Im Falle der Inanspruchnahme einer Mindestleistung<br />

sind die Beiträge aus der Rückversicherung und<br />

dem Selbstbehalt auf einem gesonderten Konto zu verbuchen.<br />

Entscheidet der Ausschuss über den Wegfall einer<br />

Leistung, ist ein allfälliges Guthaben auf ein gesondertes<br />

Konto zurückzubuchen.<br />

(5) Der durch die Rückversicherung finanzierte<br />

Teil der Mindestleistung entfällt und es wird nur die Leistung<br />

gemäß § 6 Abs 1 erbracht, wenn die Berufsunfähigkeit<br />

verursacht wurde durch<br />

a) unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse, ferner<br />

innere Unruhen, sofern das Mitglied an diesen<br />

auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;<br />

b) vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch<br />

eines Verbrechens oder Vergehens durch das Mitglied,<br />

auch soweit dieses zu einem Verbrechen oder<br />

Vergehen angestiftet oder Beihilfe geleistet hat;<br />

c) absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder<br />

Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder<br />

versuchte Selbsttötung, es sei denn, dass die<br />

Handlung in einem die freie Willensbildung ausschließenden<br />

Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit<br />

begangen worden ist;


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 65<br />

d) Benutzung von Kraftfahrzeugen aller Art bei Rekordversuchen<br />

und Beteiligung an Fahrveranstaltungen,<br />

bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />

ankommt, und bei den dazugehörigen<br />

Übungsfahrten;<br />

e) energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens<br />

100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder<br />

Energie und durch künstlich erzeugte ultraviolette<br />

Strahlen, es sei denn, dass eine Bestrahlung für<br />

Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher<br />

Aufsicht erfolgt ist.<br />

Bei Luftfahrten wird die Mindestleistung nur dann erbracht,<br />

wenn die Berufsunfähigkeit verursacht wird durch<br />

Teilnahme des Mitglieds an Reisen oder Rundflügen über<br />

Gebiete mit organisiertem Luftverkehr<br />

a) als Fluggast eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenen<br />

Motor- oder Strahlflugzeuges oder<br />

b) als ziviler Fluggast eines Militärflugzeuges, das zur<br />

Personenbeförderung eingesetzt ist.<br />

Vermögensbewertung, Gewinnreserve<br />

§ 18 (1) Die in § 23 Pensionskassengesetz, BGBl Nr<br />

281/1990 in der Fassung BGBl I Nr 107/2007, festgelegten<br />

Bewertungsgrundsätze sind sinngemäß anzuwenden.<br />

(2) Die nach Ertragsverteilung verbleibende<br />

Gewinnreserve darf höchstens 15% des Guthabens (Deckungsrückstellung)<br />

betragen und darf minus 10% des Guthabens<br />

(Deckungsrückstellung) nicht unterschreiten. Die<br />

Gewinnreserve ist global zu berechnen. Über die jährliche<br />

Dotation der Gewinnreserve entscheidet der Ausschuss.<br />

Veranlagungsbeirat<br />

§ 19 (1) Der Ausschuss kann jeweils für die Dauer von<br />

drei Jahren einen Beirat, bestehend aus mindestens zwei<br />

Personen, bestellen, der den Ausschuss bei der Veranlagung<br />

zu beraten hat.<br />

(2) Der Ausschuss kann statt eines Veranlagungsbeirats<br />

ein dafür geeignetes Unternehmen mit dem Controlling<br />

der Veranlagung beauftragen.<br />

Kosten<br />

§ 20 (1) Die Kosten der Verwaltung, die Kosten der<br />

Vermögensveranlagung, des Prüfaktuars, der Wirtschaftsprüfung<br />

und der Revision der Verwaltungsorganisation,<br />

die Beratungs- und Controllingkosten der Vermögensveranlagung,<br />

allfällige Kosten für Sub-Aufträge an Dritte und<br />

allfällige Mahnspesen, Kosten des Mahnverfahrens, Verzugszinsen<br />

und allfällige Steuern sind von den AWB und<br />

LB zu tragen.<br />

(2) Die Höhe der Verwaltungskosten ist in der Beitrags-<br />

und Leistungsordnung festzulegen.<br />

6. Abschnitt<br />

Verfahren<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 21 (1) Über einen Antrag auf Leistungen aus der Vorsorgeeinrichtung<br />

ist unverzüglich, längstens innerhalb von<br />

drei Monaten zu entscheiden.<br />

(2) Die Auszahlung der beantragten Vorsorgeleistung<br />

beginnt mit Rechtskraft des dem Antrag stattgebenden<br />

Beschlusses und erfolgt rückwirkend auf den<br />

Zeitpunkt des Anfalls der jeweiligen Vorsorgeleistung.<br />

Mangels eines Antrags nicht ausgezahlte Vorsorgeleistungen<br />

verbleiben auf dem Pensionskonto gemäß § 12.<br />

(3) In besonders begründeten Härtefällen kann<br />

der Ausschuss beschließen, einen Vorschuss auf die beantragte<br />

Vorsorgeleistung zu gewähren, sofern auf Grund des<br />

Antrages die Zuerkennung der Vorsorgeleistung zu erwarten<br />

ist. Sollte der Ausschuss dem Antrag letztlich dennoch<br />

keine Folge geben, gilt § 10 Abs 3 über die Rückforderung<br />

von Vorsorgeleistungen sinngemäß.<br />

Anträge auf Berufsunfähigkeitspension<br />

§ 22 (1) Die Berufsunfähigkeitspension wird über Antrag<br />

eines AWB vom Ausschuss entweder auf Dauer oder<br />

auf bestimmte Zeit zuerkannt.


66<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

(2) Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit sind dem<br />

Ausschuss mit dem Antrag vorzulegen<br />

a) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der<br />

Berufsunfähigkeit;<br />

b) ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten<br />

behandeln, behandelt oder untersucht haben,<br />

über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche<br />

Dauer des Leidens sowie über den Grad der<br />

Berufsunfähigkeit;<br />

c) Bescheid über die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeits-<br />

oder Erwerbsunfähigkeitspension.<br />

Hierdurch entstehende Kosten hat der AWB zu tragen.<br />

(3) Über die Frage, von welchem Zeitpunkt an Berufsunfähigkeit<br />

im Sinne dieser Satzung vorliegt und ob<br />

ein Vorsorgeanspruch anerkannt wird, entscheidet der<br />

Ausschuss aufgrund der vom AWB gemäß Abs 2 vorgelegten<br />

Nachweise und eingereichten Bescheide.<br />

(4) Die Berufsunfähigkeitspension wird gewährt,<br />

wenn ein AWB nach den Bestimmungen des Allgemeinen<br />

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl 189/1955 in der jeweils<br />

gültigen Fassung (ASVG), berufsunfähig oder nach<br />

den Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes,<br />

BGBl 560/1978 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(GSVG), erwerbsunfähig ist und dies durch Vorlage<br />

eines rechtskräftigen Bescheides der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />

nachweist. Erlischt die auf Grund<br />

dieses Nachweises zuerkannte Berufsunfähigkeits- oder<br />

Erwerbsunfähigkeitspension, so endet auch der Anspruch<br />

auf eine Berufsunfähigkeitspension nach dieser Satzung.<br />

Der LB hat das Erlöschen der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension<br />

dem Ausschuss unverzüglich<br />

anzuzeigen. Der Ausschuss hat hierauf oder von Amts<br />

wegen das Erlöschen der Berufsunfähigkeitspension auszusprechen<br />

und diesen Bescheid dem LB mit Zustellnachweis<br />

zuzustellen.<br />

(5) Der Ausschuss kann Auskünfte und Aufklärungen<br />

sowie ärztliche Nachuntersuchungen durch einen<br />

von ihm beauftragten Vertrauensarzt auf Kosten des Ausschusses<br />

verlangen. Die behandelnden Ärzte, auch diejenigen,<br />

von denen der AWB oder LB aus anderen Anlässen<br />

behandelt oder untersucht worden ist, sind vom AWB oder<br />

LB zu ermächtigen, der Vorsorgeeinrichtung oder den<br />

von ihr beauftragten Dritten auf Verlangen Auskunft zu<br />

erteilen. Das gleiche gilt für Krankenhäuser, Sanatorien,<br />

Heilanstalten, Gesundheitsämter, Versorgungs- und Fürsorgeämter<br />

sowie Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger<br />

oder ähnliche Einrichtungen.<br />

(6) Der Ausschuss ist berechtigt, den Bestand der<br />

Berufsunfähigkeit regelmäßig nachzuprüfen. Zu diesem<br />

Zweck kann er auf seine Kosten jederzeit sachdienliche<br />

Auskünfte verlangen.<br />

(7) Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde<br />

Arzt nach gewissenhaftem Ermessen trifft, um<br />

die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern,<br />

hat der LB zu befolgen, soweit ihm dies zumutbar ist.<br />

Verwaltungsverfahren<br />

§ 23 (1) Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt<br />

ist, findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

BGBl Nr 51/1991 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(AVG), auf das Verfahren vor dem Ausschuss und vor dem<br />

Beschwerdeausschuss sinngemäß Anwendung.<br />

(2) Die Hereinbringung rückständiger Beiträge<br />

erfolgt gemäß § 172 <strong>WT</strong>BG und § 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

BGBl Nr 53/1991 in der jeweils gültigen Fassung<br />

(VVG).<br />

Kammertag<br />

§ 24 (1) Der Kammertag hat eine Leistungs- und Beitragsordnung<br />

zu beschließen.<br />

(2) Der Kammertag hat die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />

zu wählen.<br />

Ausschuss gemäß § 153 Abs 3 <strong>WT</strong>BG<br />

§ 25 (1) Der Ausschuss wird vom Vorstand der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder eingerichtet. Der Ausschuss<br />

besteht aus vier Mitgliedern. Dem Ausschuss dürfen nur<br />

ordentliche Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

angehören.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 67<br />

(2) Dem Ausschuss obliegt insbesondere die Verwaltung<br />

der Vorsorgeeinrichtung und ihres Vermögens.<br />

Die dem Kammertag vorbehaltenen Angelegenheiten bleiben<br />

hievon unberührt.<br />

(3) Zum Wirkungskreis des Ausschusses gehören<br />

weiters alle in dieser Satzung festgelegten Aufgaben, insbesondere<br />

die Beschlussfassung über:<br />

a) Vorschreibung und Einhebung der Beiträge;<br />

b) Anträge auf Befreiungen, Beitragsermäßigungen<br />

und Zuerkennung von Leistungen;<br />

c) Ausarbeitung von Vorschlägen an den Kammertag<br />

betreffend Änderung der Satzung, Beitragsordnung<br />

und Leistungsordnung;<br />

d) Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten;<br />

e) Vergabe von Aufträgen für die externe Verwaltung<br />

der Vorsorgeeinrichtung;<br />

f) Entscheidung über die Dotation der Gewinnreserve;<br />

g) Abschluss eines Managementvertrages (§ 27 Abs 1)<br />

und eines Rückversicherungsvertrages (§ 17 Abs 2).<br />

(4) Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus<br />

ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<br />

Der Vorsitzende hat die Verwaltungsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung<br />

nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse<br />

des Ausschusses zu führen.<br />

(5) Die Sitzungen des Ausschusses werden vom<br />

Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter,<br />

mindestens 8 Tage vorher einberufen. Einberufungsfehler<br />

heilen bei Anwesenheit und Zustimmung aller<br />

Mitglieder. Über die Sitzung ist ein Beschlussprotokoll zu<br />

führen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.<br />

(6) Dem Ausschuss steht es frei, zu seinen Sitzungen<br />

Berater in Fachfragen beizuziehen. Diese sind jedoch<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

(7) Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit<br />

einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

gefasst. Stimmenthaltung bei der Abstimmung ist nicht<br />

zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme<br />

des Vorsitzenden. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens<br />

drei Mitglieder anwesend sind. Der Ausschuss<br />

kann seine Beschlüsse auch im Umlaufweg fassen, sofern<br />

alle Mitglieder der Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.<br />

(8) Die Vorschreibung der Beiträge und die Erledigung<br />

von Anträgen hat durch Bescheid zu erfolgen. Gleichlautende<br />

Bescheide können in Form von Sammelbescheiden<br />

zusammengefasst werden. Diejenigen Mitglieder, die<br />

einen gleichlautenden Bescheid erhalten, werden in Listen<br />

namentlich und mit Mitgliedsnummer angeführt. Diese Listen<br />

sind integrierender Bestandteil des jeweiligen Sammelbescheides.<br />

Die Sammelbescheide mit den Originalunterschriften<br />

verbleiben im Kammeramt, der Betroffene<br />

erhält eine Einzelausfertigung, welche mit „f.d.R.d.A.“ von<br />

einem hiezu berechtigten Kammermitarbeiter unterfertigt<br />

wird, wobei die Unterschrift vervielfältigt werden kann.<br />

(9) Gegen Bescheide des Ausschusses kann Beschwerde<br />

erhoben werden. Die Beschwerde ist binnen<br />

zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides zu erheben.<br />

Die Beschwerde ist beim Ausschuss der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

einzubringen. Über die Beschwerde hat<br />

der Beschwerdeausschuss zu entscheiden. Der Ausschuss<br />

kann zur Beschwerde eine Gegenschrift verfassen.<br />

Beschwerdeausschuss gemäß § 153 Abs 4 <strong>WT</strong>BG<br />

§ 26 (1) Der Beschwerdeausschuss besteht aus fünf<br />

Mitgliedern. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />

sind vom Kammertag zu wählen. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />

wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />

und dessen Stellvertreter. Dem Beschwerdeausschuss<br />

dürfen nur ordentliche Mitglieder der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder angehören. Mitglieder des<br />

Vorstands der Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder<br />

eines nach § 153 Abs 3 <strong>WT</strong>BG eingerichteten Ausschusses<br />

dürfen dem Beschwerdeausschuss nicht angehören. Die<br />

Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind an keine<br />

Weisungen gebunden.<br />

(2) Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei<br />

dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, mindestens<br />

acht Tage vorher einberufen. Über die Sitzung ist ein<br />

Beschlussprotokoll zu führen.<br />

(3) Dem Beschwerdeausschuss steht es frei, zu<br />

seinen Sitzungen Berater in Fachfragen beizuziehen. Diese<br />

sind jedoch nicht stimmberechtigt.


68<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

(4) Der Beschwerdeausschuss entscheidet mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung<br />

ist nicht zulässig. Der Vorsitzende stimmt zuletzt<br />

ab. Die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses sind<br />

endgültig und können durch ein ordentliches Rechtsmittel<br />

nicht angefochten werden. Der Beschwerdeausschuss<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend<br />

sind. Der Beschwerdeausschuss kann seine Beschlüsse<br />

auch im Umlaufweg fassen, sofern alle Mitglieder<br />

der Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.<br />

(5) Die Beschwerde hat ein bestimmtes Begehren<br />

und eine Begründung hierzu zu enthalten. Fehlt eine dieser<br />

Voraussetzungen, ist die Beschwerde zur Ergänzung<br />

dem Beschwerdeführer unter Einräumung einer angemessenen<br />

Frist zurückzustellen. Bei Fristversäumnis ist die Beschwerde<br />

zurückzuweisen.<br />

(6) Der Beschwerdeführer kann sich durch eine<br />

mit Vollmacht ausgewiesene eigenberechtigte Person vertreten<br />

lassen; hieraus entstehende Kosten sind vom Beschwerdeführer<br />

zu tragen.<br />

Geschäftsführung<br />

§ 27 (1) Die administrativen Arbeiten der Vorsorgeeinrichtung<br />

obliegen – sofern sie nicht dem Ausschuss<br />

vorbehalten sind – dem Kammeramt. Die Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder kann nach einer entsprechenden<br />

Beschlussfassung durch den Ausschuss (§ 25 Abs 3 lit e<br />

und lit g) für die administrative Abwicklung der Vorsorgeeinrichtung<br />

Dritte heranziehen und/oder einen Managementvertrag<br />

mit einer für die Durchführung derartiger Geschäfte<br />

geeigneten Person schließen.<br />

(2) Die Geschäftsstücke der Vorsorgeeinrichtung,<br />

insbesondere Beschlüsse des Ausschusses und des Beschwerdeausschusses,<br />

sind von einem Mitglied des Präsidiums<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und vom Vorsitzenden<br />

des jeweiligen Ausschusses zu unterfertigen.<br />

(3) Für die Vorsorgeeinrichtung ist ein Rechnungswesen<br />

gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

und Bilanzierung zu führen. Das Geschäftsjahr<br />

entspricht dem Kalenderjahr.<br />

(4) Die Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung<br />

ist von einem Prüfaktuar mindestens einmal jährlich<br />

zu überprüfen.<br />

(5) Der Ausschuss hat einen Rechenschaftsbericht<br />

in sinngemäßer Anwendung des § 30 Abs 3 des Pensionskassengesetzes,<br />

BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen<br />

Fassung (PKG), jährlich zu erstellen und vom Prüfaktuar<br />

bestätigen zu lassen.<br />

Prüfaktuar<br />

§ 28 (1) Der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

hat zur Überprüfung der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung<br />

und zur versicherungsmathematischen<br />

Überprüfung jeweils für die Dauer von drei Jahren einen<br />

unabhängigen versicherungsmathematischen sachverständigen<br />

Prüfaktuar zu bestellen.<br />

(2) Als Prüfaktuar darf eine Person, bei der Ausschließungsgründe<br />

vorliegen, nicht bestellt werden. Als<br />

Ausschließungsgründe sind jene Umstände anzusehen,<br />

die eine ordnungsgemäße Überprüfung nicht wahrscheinlich<br />

erscheinen lassen. Ausschließungsgründe liegen insbesondere<br />

vor, wenn<br />

a) der Prüfaktuar die zur Erfüllung der Aufgaben eines<br />

versicherungsmathematischen Sachverständigen<br />

erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt oder<br />

b) der Prüfaktuar von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

ein regelmäßig zu leistendes Jahreshonorar<br />

bezieht, das 30 % seiner Gesamtjahreseinnahmen<br />

aus gleichartigen beruflichen Tätigkeiten überschreitet<br />

oder<br />

c) die personelle Unabhängigkeit des Prüfaktuars<br />

insbesondere deshalb nicht gewährleistet ist, weil<br />

er für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder<br />

eine ihrer Einrichtungen oder Unternehmungen<br />

eine andere Tätigkeit als die Prüfung ausübt oder<br />

bei der Erstellung von Geschäftsplänen oder in sonstigen<br />

Belangen mitwirkt, die er selbst prüfen soll.<br />

(3) Der Prüfaktuar hat seine Tätigkeit in eigener<br />

Verantwortung sorgfältig unter Beachtung der gesetzlichen<br />

Vorschriften und aller Fachgrundsätze nach den anerkannten<br />

Regeln der Versicherungsmathematik auszuü-


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 69<br />

ben. Kommt der Prüfaktuar seinen Verpflichtungen nicht<br />

nach, so hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />

binnen zwei Monaten einen neuen Prüfaktuar zu<br />

bestellen.<br />

(4) Der Prüfaktuar hat insbesondere zu überprüfen:<br />

a) ob der Geschäftsplan eingehalten wird,<br />

b) ob Änderungen der bestehenden Beitrags- und<br />

Leistungsordnung erforderlich sind,<br />

c) ob und in welchem Ausmaß und in welcher Frist aufgetretene<br />

Deckungslücken zu schließen sind und<br />

d) ob den Versicherungserfordernissen in angemessenem<br />

Ausmaß Rechnung getragen wurde.<br />

(5) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat<br />

dem Prüfaktuar die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben<br />

notwendigen Bücher, Schriftstücke und Datenträger<br />

vorzulegen. Der Prüfaktuar kann von den zuständigen<br />

Organen der Kammer alle Aufklärungen und Nachweise<br />

verlangen, welche die sorgfältige Erfüllung seiner Prüfungspflicht<br />

erfordert.<br />

(6) Die Prüfungsergebnisse des Prüfaktuars sind<br />

einmal jährlich in einem Prüfbericht festzuhalten und dem<br />

Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, dem<br />

Kammertag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, dem<br />

Ausschuss, den Rechnungsprüfern und dem Bundesminister<br />

für Wirtschaft und Arbeit bis längstens 30. April des<br />

folgenden Kalenderjahres vorzulegen.<br />

(7) Werden vom Prüfaktuar bei Wahrnehmung seiner<br />

Aufgaben Tatsachen festgestellt, auf Grund derer er<br />

a) die Funktionsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung<br />

oder die Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen für nicht<br />

mehr gewährleistet oder<br />

b) Bestimmungen dieser Satzung oder der Beitragsordnung<br />

oder der Leistungsordnung oder eines aufgrund<br />

dieser Verordnungen erlassenen Bescheides<br />

für verletzt erachtet,<br />

so hat er diese Tatsachen mit den erforderlichen Erläuterungen<br />

dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

7. Abschnitt<br />

Schlussbestimmungen<br />

Außerkrafttreten<br />

§ 29. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung<br />

vom 22.9.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2003 außer<br />

Kraft.<br />

§ 30. Die Satzungen vom<br />

Übergangsbestimmungen<br />

a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />

b) 14.4.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />

c) 1.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer<br />

VII/2000<br />

d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2001<br />

e) 22.9.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2003<br />

sind auf am Tag des Inkrafttretens dieser Satzung bereits<br />

anhängige Verfahren weiter anwendbar. Sie behalten insoweit<br />

ihre Gültigkeit, als diese Grundlage für das Entstehen<br />

der Beitragspflicht und von Leistungsansprüchen für<br />

die Jahre 2000 bis 2008 und für die Entscheidungen des<br />

Ausschusses und des Beschwerdeausschusses darüber<br />

waren. Insbesondere sind sohin Beitragsjahre, für die eine<br />

Befreiung oder Ermäßigung ausgesprochen wurde, bei der<br />

Ermittlung von Leistungen der Vorsorgeeinrichtung nach<br />

Maßgabe der für diese Beitragsjahre geltenden Satzungsbestimmungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Nachkauf von Versicherungszeiten<br />

§ 31. (1) Über Antrag an den Ausschuss können natürliche<br />

Personen, die bereits im Jahr 2000 ordentliche Mitglieder<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder waren, Versicherungszeiten<br />

im Ausmaß von höchstens zehn Jahren nachkaufen.<br />

Dadurch darf sich jedoch keine längere Gesamtver-


70<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

sicherungszeit ergeben als jene, die sich ab dem Zeitpunkt<br />

der letzten öffentlichen Bestellung ergeben würde, wobei<br />

Teile eines begonnenen Jahres als ganzes Jahr zählen.<br />

Falls ein Mitglied von der Nachkaufmöglichkeit Gebrauch<br />

macht, hat es jährlich mindestens einen zusätzlichen Beitrag<br />

in Höhe des für das Jahr 2000 vorgeschriebenen Jahresbeitrages<br />

(Euro 3.270,28) zu leisten.<br />

(2) Der Antrag auf Nachkauf kann bei sonstigem<br />

Verlust dieses Rechtes bis längstens 31.12.2009 an den<br />

Ausschuss gestellt werden.<br />

(3) Eine wiederholte Antragstellung ist nicht möglich.<br />

Bei der Berechnung der Leistungen sind nachgekaufte<br />

Versicherungszeiten soweit zu berücksichtigen, als bis<br />

zum Zeitpunkt des Leistungsfalles Einzahlungen geleistet<br />

wurden.<br />

(4) Zahlt das Mitglied den zusätzlichen Beitrag<br />

gemäß Abs 1 nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Kalenderjahres,<br />

so verfällt die Möglichkeit des Nachkaufs für<br />

die darauf folgenden Kalenderjahre.<br />

Beschlussfassung - Kundmachung<br />

§ 32. Diese Satzung wurde vom Kammertag der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung am 10.11.2008<br />

gemäß § 155 Abs 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />

BGBl I Nr 58/1999, zuletzt geändert durch BGBl I Nr<br />

10/2008, beschlossen und im Amtsblatt der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder 1/2009 kundgemacht.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 71<br />

Beitragsordnung der Vorsorgeeinrichtung<br />

der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder<br />

Aufgrund der §§ 146 Abs. 2 Z 5, 153 Abs. 3 bis 5, 173 Abs.<br />

2 bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I<br />

Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz<br />

BGBl. I Nr. 135/2001, wird verordnet:<br />

I. Beiträge<br />

1. Der Beitrag beträgt € 4.656,00 für jedes Kalenderjahr.<br />

2. Gemäß § 11 (4) der Satzung der Vorsorgeeinrichtung<br />

kann auf Antrag der Beitrag wie folgt ermäßigt werden<br />

bzw. ganz entfallen:<br />

a) für § 11 (4) lit. a) auf € 0,00 p.a.<br />

b) für § 11 (4) lit. a) und lit. b) auf € 1.029,00 p.a.<br />

c) für § 11 (4) lit. c) Bemessungsgrundlage<br />

bis € 12.900,00:<br />

> € 0,00 p.a.<br />

€ 12.901,00 bis € 54.499,00:<br />

> 8,50 % der Bemessungsgrundlage<br />

3. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich gemäß § 11<br />

Abs. 6 der Satzung. Dabei ist die Bemessungsgrundlage<br />

jeweils gemäß den kaufmännischen Grundsätzen<br />

auf volle € 1.000,00 auf- bzw. abzurunden.<br />

4. Der Beitrag ist in vier gleichen Teilen jeweils am 15.03.,<br />

15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Bei<br />

Beitragsvorschreibung außerhalb dieser Fälligkeitstermine<br />

ist der Beitrag binnen 14 Tagen nach Zustellung<br />

fällig. Abweichend davon werden im Leistungsfall und<br />

bei Austritt die aliquotierten Beiträge sofort fällig. Dem<br />

Mitglied steht es frei, den Jahresbeitrag zur Gänze im<br />

Voraus mit der ersten Beitragsvorschreibung einzubezahlen.<br />

5. Wenn die Kammermitgliedschaft nicht das ganze Jahr<br />

hindurch besteht, ist der Jahresbeitrag entsprechend<br />

der tatsächlichen Dauer der Mitgliedschaft zu aliquotieren,<br />

wobei Teile von Monaten als volles Monat zu<br />

rechnen sind.<br />

II.<br />

Verwaltungskosten<br />

1. Verwaltungskosten für laufende Beiträge.<br />

Die Kosten für die Verwaltung der beitragspflichtigen<br />

Anwartschaften betragen pro Jahr und Anwartschaftsberechtigten<br />

1,85 % des laufenden Beitrages, max.<br />

€ 11,75 pro Quartal. Für den Fall, dass für den Bankeinzug<br />

keine Ermächtigung erteilt wird oder das Bankeinzugsverfahren,<br />

aus welchen Gründen auch immer,<br />

nicht durchgeführt werden kann, 2,20 % des laufenden<br />

Beitrages, max. € 16,75 pro Quartal.<br />

2. Verwaltungskosten für AWB für beitragsfreie Zeiten gemäß<br />

§ 7 Abs. 5 der Satzung<br />

Bei Beginn der Beitragsfreistellung sind einmalige Kosten<br />

in der Höhe von 0,50 % des Guthabens am Pensionskonto,<br />

maximal € 150,00, zu leisten. Die Kosten<br />

für die Verwaltung der beitragsfreien Anwartschaften<br />

betragen pro Anwartschaftsberechtigten € 8,60 pro<br />

Quartal. Diese Kosten werden vom Pensionskonto in<br />

Abzug gebracht.<br />

3. Wird der Beitrag nicht für ein gesamtes Jahr entrichtet,<br />

sind die Verwaltungskosten zeitbezogen zu aliquotieren.<br />

4. Verwaltungskosten für den Nachkauf von Versicherungszeiten<br />

Bei Einhaltung des fixen Zahlungsplanes laut Bescheid<br />

zum Zeitpunkt des Beitrittes zur Vorsorgeeinrichtung<br />

fallen Kosten in der Höhe von 0,58 % des auf den Nachkauf<br />

entfallenden Betrages max. € 24,57 pro Jahr an.<br />

Bei Abweichung der jährlichen Beiträge vom bescheidmäßigen<br />

Zahlungsplan erhöht sich im Jahr der Abweichung<br />

der Maximalbetrag auf € 60,91.<br />

5. Die betragsmäßig angegebenen Kosten sind – sofern<br />

nichts anderes bestimmt – wertgesichert nach dem VPI<br />

2000. Ausgangsbasis ist der VPI aus 10/2007 – eine<br />

Anpassung erfolgt erstmals per 01.01.2010.<br />

III.<br />

Beiträge zur Risikoversicherung<br />

Die Beiträge zur Risikoversicherung werden jährlich neu<br />

vom Rückversicherer ermittelt und ergeben einen bestimmten<br />

Prozentsatz des Beitrages nach Abzug der Verwaltungskosten.<br />

Dieser Risikobeitrag wird vor Zufluss zum<br />

Pensionskonto vom Beitrag in Abzug gebracht.


72<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

IV.<br />

Verfahren<br />

1. Bei verspäteten Beitragszahlungen sind pro Mahnschreiben<br />

Euro 20,00 an Mahnspesen in Rechnung zu<br />

stellen. Rückständige Beiträge werden nach erfolgloser<br />

zweimaliger Mahnung nach den Bestimmungen<br />

des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 (VVG)<br />

eingebracht.<br />

2. Die Einhebung der Beiträge erfolgt im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens.<br />

3. Auf den Pensionskonten der beitragspflichtigen Mitglieder<br />

sind die während eines Kalenderjahres durchgeführten<br />

Kontobewegungen zu buchen, im 1. Quartal<br />

des Folgejahres sind die Veranlagungsüberschüsse<br />

und das technische Ergebnis gemäß Geschäftsplan mit<br />

Wertstellung 31.12. des Vorjahres zu verbuchen.<br />

V. Zeitlicher Geltungsbereich:<br />

Die Beitragsordnung gilt erstmals für die für das Jahr 2009<br />

zur Vorschreibung gelangenden Beiträge. Die Höhe der<br />

Beiträge bleibt bis zur Wirksamkeit einer Neufestsetzung<br />

in Geltung.<br />

VI.<br />

Außerkrafttreten<br />

f) 22.09.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2003<br />

g) 22.11.2004, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder I/2005<br />

h) 19.06.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder I/2006<br />

i) 27.11.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 3/2006<br />

j) 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />

behalten insoweit ihre Gültigkeit, als diese Grundlage<br />

für das Entstehen der Beitragspflicht in den Jahren 2000,<br />

2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 und<br />

für die Entscheidungen des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

und des Beschwerdeausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

darüber waren.<br />

VIII. Beschlussfassung - Kundmachung<br />

Diese Beitragsordnung wurde vom Kammertag der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung am 10.11.2008<br />

gemäß § 155 Abs. 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />

BGBl. I Nr. 58/1999 in der Fassung BGBl. I Nr.<br />

135/2001, beschlossen und im Amtsblatt der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder Nr. 1/2009 kundgemacht.<br />

Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung tritt die Beitragsordnung<br />

vom 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2008 außer Kraft.<br />

VII Übergangsbestimmungen<br />

Die Beitragsordnungen vom<br />

a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />

b) 14.04.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />

c) 01.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer VII/2000<br />

d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2001<br />

e) 08.11.2002, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer IV/2002


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 73<br />

Leistungsordnung der Vorsorgeeinrichtung<br />

der Kammer der<br />

Wirtschaftstreuhänder<br />

Aufgrund der §§ 146 Abs. 2 Z 5, 153 Abs. 3 bis 5, 173 Abs.<br />

2 bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I<br />

Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz<br />

BGBl. I Nr. 135/2001, wird verordnet:<br />

1. Die Berechnung der Vorsorgeleistungen erfolgt gemäß<br />

dem in der Anlage 1 dargestellten Geschäftsplan.<br />

2. Die Mindestberufsunfähigkeitspension p.m. 14 x p.a.<br />

beträgt in Abhängigkeit des Eintrittsalters zur Vorsorgeeinrichtung<br />

bei vollständiger und zeitgerechter Beitragsleistung<br />

gemäß § 6 (2) der Satzung:<br />

Im Falle der Unterbrechung der Mitgliedschaft gilt als Eintrittsalter<br />

das Alter der letzten öffentlichen Bestellung. Für<br />

die Feststellung des Eintrittsalters gilt die Semestermethode,<br />

d.h. ein Lebensjahr ist vollendet, wenn davon mehr<br />

als sechs Monate vergangen sind.<br />

Für den Fall von ermäßigten Beiträgen errechnet sich die<br />

reduzierte Mindest-Berufsunfähigkeitspension wie folgt:<br />

> Reduzierte Mindest-Berufsunfähigkeitspension gemäß<br />

§ 6 Abs.2 der Satzung<br />

> Mindestpension lt. Tabelle x (Summe entrichtete<br />

Beiträge/Summe der nicht ermäßigten Beiträge)<br />

Die Summen der Beiträge sind jeweils von Beginn der<br />

Mitgliedschaft bis zur Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension<br />

zu ermitteln<br />

3. Die Mindesthinterbliebenenpension p.m. 14 x p.a. errechnet<br />

sich gemäß § 6 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Satzung.<br />

Eintritts BU-Rente<br />

-alter p.m. (€)<br />

20............934,35<br />

21.............911,03<br />

22............887,63<br />

23............864,30<br />

24............840,90<br />

25............ 817,57<br />

26............794,24<br />

27............770,84<br />

28............ 747,51<br />

29.............724,11<br />

30............700,78<br />

31............677,38<br />

32............654,06<br />

33............630,73<br />

34............607,33<br />

35............584,00<br />

36............560,60<br />

37............537,27<br />

38............ 513,87<br />

39............490,54<br />

Eintritts BU-Rente<br />

-alter p.m. (€)<br />

40............ 467,21<br />

41............ 443,81<br />

42............420,49<br />

43............397,08<br />

44............373,76<br />

45............350,36<br />

46............327,03<br />

47............303,70<br />

48............280,30<br />

49............256,97<br />

50............233,57<br />

51............ 210,24<br />

52............ 186,84<br />

53.............163,51<br />

54.............140,19<br />

55.............116,79<br />

56..............93,46<br />

57..............70,06<br />

58..............46,73<br />

4. Die Verwaltungskosten sind von den Leistungsberechtigten<br />

zu tragen. Die Kosten für die Auszahlung der<br />

liquiden Pensionen betragen jährlich 0,50 % der Jahrespension<br />

maximal Euro 30,00 pro Jahr. Bei Beginn<br />

der Pensionszahlungen sind für die Eröffnung des Pensionskontos<br />

einmalige Kosten in der Höhe von 0,50 %<br />

des Guthabens am Pensionskonto, maximal € 150,00,<br />

zu leisten. Diese werden bei Pensionsantritt vom Deckungskapital<br />

in Abzug gebracht.<br />

5. Die betragsmäßig angegebenen Kosten sind – sofern<br />

nichts anderes bestimmt – wertgesichert nach dem VPI<br />

2000. Ausgangsbasis ist der VPI aus 10/2007 – eine<br />

Anpassung erfolgt erstmals per 01.01.2010.<br />

6. Verrentungsfaktoren<br />

Den Berechnungen sind die AVÖ 2008-P (PK) – Rechnungsgrundlagen<br />

für die Pensionsversicherung – Pagler<br />

& Pagler, Angestelltenbestand, veröffentlicht am<br />

17.06.2008, mit einem technischen Zins von 3,50 %<br />

zugrunde gelegt unter Berücksichtigung der im Geschäftsplan<br />

vorgenommenen Modifizierungen. Sollte<br />

die Österreichische Aktuarsvereinigung neue versicherungsmathematische<br />

Tabellen veröffentlichen, so sind<br />

diese spätestens 1 Jahr nach der Veröffentlichung für<br />

die Berechnungen heranzuziehen.


74<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

7. Zeitlicher Geltungsbereich:<br />

Die Leistungsordnung gilt erstmals für die Leistungen<br />

im Jahr 2009. Die Höhe der Leistungen bleibt bis zur<br />

Wirksamkeit einer Neufestsetzung in Geltung.<br />

8. Außerkrafttreten<br />

Mit Inkrafttreten dieser Leistungsordnung tritt die Leistungsordnung<br />

vom 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt<br />

der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />

außer Kraft.<br />

10. Beschlussfassung- Kundmachung<br />

Diese Leistungsordnung wurde vom Kammertag der<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung<br />

am 10.11.2008 gemäß § 155 Abs. 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />

BGBl. I Nr. 58/1999 in der<br />

Fassung BGBl. I Nr. 135/2001, beschlossen und im<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr.<br />

1/2009 kundgemacht.<br />

9. Übergangsbestimmungen<br />

Die Leistungsordnungen vom<br />

a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />

b) 14.04.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />

c) 01.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer VII/2000<br />

d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2001<br />

e) 08.11.2002, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer IV/2002<br />

f) 22.09.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2003<br />

g) 22.11.2004, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder I/2005<br />

h) 19.06.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder I/2006<br />

i) 27.11.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 3/2006<br />

j) 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />

der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />

behalten insoweit ihre Gültigkeit, als diese Grundlage<br />

für das Entstehen der Beitragspflicht in den Jahren 2000,<br />

2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 und<br />

für die Entscheidungen des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

und des Beschwerdeausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />

darüber waren.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 75<br />

Vorstand<br />

Protokoll der Sitzung vom vom 15.12.2008<br />

Ort<br />

_________________<br />

Anwesend<br />

_________________<br />

Präsidium<br />

_________________<br />

Vorstandsmitglieder<br />

_________________<br />

Vorstands-<br />

Ersatzmitglieder<br />

_________________<br />

Landesstellenpräsidenten<br />

_________________<br />

Landesstellen-<br />

Vizepräsidenten<br />

_________________<br />

_________________<br />

Entschuldigt<br />

_________________<br />

Abwesend<br />

_________________<br />

Gäste<br />

_________________<br />

Protokoll<br />

_________________<br />

Beginn<br />

_________________<br />

Ende<br />

_________________<br />

Nächste Sitzung<br />

_________________<br />

Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />

Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder, Vizepräsident Puffer<br />

Bernhardt, , Christiner, Hübner, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Trenkwalder<br />

Bauer; Herenda, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Kastenhofer, Schröttner, Trestl<br />

Kwasnitzka, Sporer, Trenkwalder<br />

Allgäuer, Christiner, Haar-Dorninger, Hammerschmied, Klinger, Mollatz<br />

Klement, Benesch<br />

Brogyányi, Butz, Gleiss, Kapferer, Metzler, Pira, Priester, Wascher, Weinländer<br />

Bruckner, Demeter, Pircher, Schmalzl, Spitzer-Leitner<br />

Benesch<br />

13.00 Uhr<br />

15.20 Uhr<br />

26. Jänner 2009 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>


76<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Inhalt:<br />

1. Spezifische Fragen<br />

- Protokollergänzung Vorstandssitzung vom 13.10.2008 sowie zur Protokollberichtigung<br />

Vorstandssitzung vom 10.11.2008 To-Pkt: Rückmeldungen von Berufskollegen<br />

betreffend Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als freie Berufe<br />

- Genehmigung des Protokolls<br />

- Zweigstellenleiterregelung/ Novelle <strong>WT</strong>BG<br />

- VfGH-Beschwerden BibuG und <strong>WT</strong>BG<br />

- „<strong>WT</strong>BG 2010“<br />

- Erfahrungsbericht BibuG/ wirtschaftsberatende Berufe<br />

- Kammerorganisation<br />

- GPLA-Prüfungen bei <strong>WT</strong><br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

- Öffnung des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie<br />

- Öffentlichkeitsarbeit/ Themenführerschaft der K<strong>WT</strong> im Rechnungswesen<br />

- ÖPWZ (Österreichisches Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum)<br />

- APA-Presseaussendung der Bilanzbuchhalter<br />

- KMFA / Studie Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />

- PR-Budget der Landesstellen<br />

- Nominierung eines Versicherungsgutachters<br />

3. Bericht der Referenten<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

- Treuhand-Assistent<br />

- Aktuelle Entwürfe des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision / Aktualisierung<br />

der Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

- Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung eines Beisitzers der II. Gruppe<br />

- Vorschläge für die Neubestellung des Beirats gemäß § 9 des Publizistikförderungsgesetzes<br />

1984<br />

- Nominierung für die FEE Banks Working Party<br />

- FEE / Nominierung für Council<br />

- Umweltausschuss<br />

- AG THA<br />

- Kontaktkomitee zum BMF<br />

- Erweiterung des Arbeitskreises für Honorarfragen Wien<br />

- Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />

7. Allfälliges


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 77<br />

1. Spezifische Fragen<br />

n Protokollergänzung<br />

Vorstandssitzung vom 13.10.2008 sowie zur<br />

Protokollberichtigung Vorstandssitzung vom<br />

10.11.2008 To-Pkt: Rückmeldungen von Berufskollegen<br />

betreffend Umbenennung der Kammer/<br />

Bilanzbuchhalter als freie Berufe<br />

Hr. Bernhardt ersucht um Ergänzung des Protokolls der<br />

letzten Vorstandssitzung hinsichtlich seiner und Herrn<br />

Jeitlers Wortmeldungen zur Kampagne von VP Puffer<br />

gegen die Berufsgruppe der SBH und Bilanzbuchhalter<br />

(Disziplinarverfahren).<br />

Bernhardt führt aus, dass in das Protokoll die Wortmeldung<br />

von Jeitler und ihm aufzunehmen ist, in welcher die<br />

Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen VP Puffer angeregt<br />

wurde und diese sich gegen eine Diskriminierung<br />

der Bilanzbuchhalter aussprechen.<br />

Jeitler stellt klar, dass ihm an einer Richtigstellung und Ergänzung<br />

gelegen ist. Er habe insbesondere darauf hingewiesen,<br />

dass keine Wortmeldung von Puffer protokolliert<br />

wurde, obwohl der Tagesordnungspunkt auf Wunsch von<br />

Puffer diskutiert worden ist. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens<br />

habe er nicht verlangt.<br />

Nach weiterer Diskussion wird folgende Ergänzung des<br />

Protokolls vom 13.10. beschlossen:<br />

„Bernhardt spricht sich gegen eine Diskriminierung der<br />

Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter und Selbständigen<br />

Buchhalter aus und unterstützt die in der Diskussion<br />

erwähnte Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens gegen<br />

VP Puffer.“<br />

Beschlossen mit 7 Prostimmen bei 2 Enthaltungen<br />

n Genehmigung des Protokolls<br />

Genehmigt<br />

n Zweigstellenleiterregelung/ Novelle <strong>WT</strong>BG<br />

(Beilagen 1, 2)<br />

Entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom 10.11.<br />

wurde ein Formulierungsvorschlag des BR-A - Vorsitzenden<br />

für eine neue Regelung zum Zweigstellenleiter gem. §<br />

85 Abs 2 <strong>WT</strong>BG vorgelegt (Wegfall der Hauptberuflichkeit,<br />

Ausschluss anderer <strong>WT</strong>-Tätigkeiten auf eigene Rechnung<br />

sowie Wegfall des Berufssitzerfordernisses im Bundesland<br />

der Zweigstelle, Beschränkung auf maximal drei Zweigstellen)<br />

– s. dazu die Beilage 1. Eine Auswertung der derzeit<br />

bestehenden Zweigstellen liegt bei (Beilage 2).<br />

Ersatzlos gestrichen werden soll auf Vorschlag des Ausschusses<br />

Kammerstruktur die Reglementierung der ausgelagerten<br />

Abteilungen.<br />

Rief merkt an, dass in der vorgeschlagenen Form ein Berufsberechtigter<br />

mit Berufssitz in Wien eine Zweigstelle in<br />

Vorarlberg leiten könnte.<br />

Der Wunsch auf Abänderung des § 85 Abs 2 <strong>WT</strong>BG<br />

wie in der Beilage vorgeschlagen sowie auf<br />

Streichung des § 86 <strong>WT</strong>BG werden mit 8<br />

Prostimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.<br />

n VfGH-Beschwerden BibuG und <strong>WT</strong>BG<br />

Sämtliche seit mehr als einem Jahr anhängigen Beschwerden<br />

gegen das BibuG bzw. das <strong>WT</strong>BG wurden vom VfGH<br />

zurück- bzw. abgewiesen. Die Mitglieder wurden mittels<br />

Newsletter informiert.<br />

Zurückgewiesen wurden die Beschwerden gegen die Streichung<br />

der SBH in § 1 <strong>WT</strong>BG, die Änderung des § 14 <strong>WT</strong>BG,<br />

gegen § 1 Abs 3 BibuG (Normierung, dass Bibu-Berufe weder<br />

freier Beruf noch Gewerbe sind) sowie gegen Teile der<br />

Übergangsbestimmungen in § 98 BibuG (Befristung der<br />

SBH-Bestellung, Befristung der erleichterten Bestellungsbedingungen<br />

sowie Kammerwechsel). Diese Beschwerden<br />

wurden mangels unmittelbaren Eingriffes in die Rechtssphäre<br />

der Antragsteller als unzulässig zurückgewiesen.<br />

Eine erneute Anfechtung ist dadurch theoretisch nicht<br />

ausgeschlossen, aufgrund des Ablaufes der Übergangsbestimmungen<br />

vor knapp einem Jahr scheint dies allerdings<br />

unwahrscheinlich.


78<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Abgewiesen und somit inhaltlich entschieden wurde über<br />

die Beschwerden gegen die Bilanzierungsgrenzen, die eingeschränkten<br />

Vertretungsrechte sowie das Provisionsverbot.<br />

Diese Punkte scheinen somit endgültig entschieden.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

Hübner hält fest, dass die Entscheidung des VfGH insbesondere<br />

aus Sicht der StB erfreulich ist. Jedenfalls ist nunmehr<br />

Rechtssicherheit gegeben.<br />

Jeitler betont, dass aus Sicht der Bibu die Entscheidung<br />

nicht gut ist.<br />

Bernhardt ist der Ansicht, dass es sich um ein klassisches<br />

Fehlurteil handelt, insbesondere da der überwiegende Teil<br />

der Bibu über eine Bilanzbuchhalterprüfung verfügt. Die<br />

Bibu – die zum Teil in Hinblick auf die Bilanzierung eine<br />

bessere Ausbildung haben als StB – müssen ihren Beruf<br />

ohne Einschränkung ausüben können. Die Lobby der StB<br />

reicht offenbar vom Bundesministerium bis in das Parlament<br />

und den Verfassungsgerichtshof.<br />

Hübner hält fest, dass die Kammer insgesamt die Entscheidung<br />

des VfGH zur Kenntnis zu nehmen hat und weist eine<br />

Einflussnahme auf den Verfassungsgerichtshof zurück.<br />

Mäder-Jaksch entgegnet Bernhardt, dass die Behauptung,<br />

StB wären in den Bereichen Buchhaltung und Bilanzierung<br />

nicht ausreichend ausgebildet, nicht zutrifft. Sämtliche<br />

StB haben eine Fachprüfung abgelegt, in welche die entsprechenden<br />

Fachgebiete abgeprüft werden.<br />

Bernhardt meint, dass geprüfte Bilanzbuchhalter in Hinblick<br />

auf die Bilanzierung im Gegensatz zu den StB einer<br />

zwingenden Ausbildung unterliegen würden. Die Differenzierung<br />

in der Bilanzierung ist nicht in Ordnung.<br />

Sporer weist darauf hin, dass viele StB-Kollegen zusätzlich<br />

auch die Bilanzbuchhalterausbildung absolviert haben.<br />

Trestl ist der Ansicht, dass Bernhardt seit Jahren die tatsächlichen<br />

Gegebenheiten ignoriert. Gerade diese ständigen<br />

Behauptungen haben zur Verschlechterung des<br />

Klimas zwischen den Berufsgruppen geführt, die VP Puffer<br />

vorgeworfen wird.<br />

Kastenhofer führt aus, dass sie ihre Bilanzbuchhalterausbildung<br />

mit Auszeichnung absolviert hat. Derzeit befindet<br />

sie sich in der Vorbereitung für die Fachprüfung StB und<br />

hält fest, dass der Bilanzierungsteil der StB-Fachprüfung<br />

qualitativ und quantitativ über alle bisher von ihr absolvierten<br />

Ausbildungen zu stellen ist.<br />

Kwasnitzka stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.<br />

Einstimmig angenommen<br />

Weitere Wortmeldungen werden nicht gewünscht.<br />

n „<strong>WT</strong>BG 2010“<br />

Dr. Bernbacher hat informell angekündigt, dass aufgrund<br />

der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Anpassungen<br />

im <strong>WT</strong>BG erforderlich sein werden. Aus diesem Anlass soll<br />

das <strong>WT</strong>BG auch einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen<br />

werden, die aufgrund der seit 1999 erfolgten Novellierungen<br />

erforderlich scheint.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Erfahrungsbericht BibuG/ wirtschaftsberatende<br />

Berufe<br />

(Beilage 3)<br />

Im Zuge der Beschlussfassung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes<br />

wurde vom Nationalrat einstimmig eine Entschließung<br />

gefasst, wonach das BMWA zwei Jahre nach<br />

Inkrafttreten des BibuG einen Erfahrungsbericht an den<br />

NR erstatten möge. Das BibuG ist am 1.1.2007 in Kraft getreten.<br />

Der Entschließungsantrag im Wortlaut:<br />

„Um auf etwaige negative Auswirkungen eingehen zu<br />

können und die Weiterentwicklung der wirtschaftsberatenden<br />

Berufe in Österreich zu erleichtern, soll dem Nationalrat<br />

vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit<br />

ein Bericht vorgelegt werden, der aufgetretene Problemfelder<br />

darstellt und Möglichkeiten zu deren konsensualer<br />

Lösung aufzeigt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen<br />

daher folgenden Entschließungsantrag:<br />

Der Nationalrat wolle beschließen:


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 79<br />

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht,<br />

dem Nationalrat zwei Jahre nach Inkrafttreten des<br />

Bilanzbuchhaltungsgesetzes einen Bericht über die Lage<br />

der wirtschaftsberatenden Berufe in Österreich zu erstatten.<br />

Dieser Bericht soll aufgetretene Problemfelder darstellen<br />

und Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung<br />

aufzeigen.“<br />

Über Ersuchen des BMWA wurde von der PK ein Entwurf<br />

eines Erfahrungsberichtes erstellt (s. die Beilage 3, Stand<br />

28.11.). Dieser wurde in einer Besprechung am 1.12. erörtert<br />

(für K<strong>WT</strong> - Klement, Benesch, WKO - Moser, Harl, Kraft,<br />

PK - Effenberg, Bock, Lauber). In der Besprechung wurden<br />

folgende Änderungen des vorliegenden Entwurfes erörtert<br />

(offen ist noch, ob diese Änderungen auch die Zustimmung<br />

der PK finden werden; eine diesbezügliche Erörterung in<br />

der PK ist für den 17.12. vorgesehen):<br />

In den Teilen „Grundlage“ und „Erfahrungsbericht“ wurde<br />

in der Besprechung am 1.12. von Klement und Benesch<br />

darauf hingewiesen, dass einseitig zu verstehende bzw.<br />

missverständliche Formulierungen zu verändern bzw. zu<br />

streichen sind (bspsw. Kritik an Ausbildungsinstituten der<br />

Kammern, die sich ausschließlich auf die Wifis beziehen).<br />

Im Teil „Anregungen und Vorschläge“ sind Teile zu streichen,<br />

in welchen mit einer Zustimmung der Kammern nicht<br />

zu rechnen ist (zB. Streichung des Provisionsverbots – dies<br />

wurde zuletzt vom Ausschuss Kammerstruktur abgelehnt).<br />

Übertreibungen sollten vermieden werden und schwammige<br />

Formulierungen konkretisiert.<br />

Da die Entschließung des Nationalrats sich auf die wirtschaftsberatenden<br />

Berufe insgesamt und nicht nur das BibuG<br />

bezieht, hat die WKO weitere Vorschläge angekündigt.<br />

Bis zum Zeitpunkt der Sitzung wurden keine Vorschläge<br />

der WKO übermittelt. Derzeit ist somit nicht abschätzbar,<br />

ob der Inhalt dieser Vorschläge mitgetragen werden kann.<br />

Die WKO hat angekündigt für einen gemeinsamen Bericht<br />

offen zu sein, gleichzeitig aber angekündigt, dass der Bericht<br />

noch vor Weihnachten versendet werden soll. Harl<br />

hat angedeutet, dass die WKO einen gesonderten Bericht<br />

versenden wird, sollte die K<strong>WT</strong> den Bericht nicht zeitgerecht<br />

beschließen.<br />

Benesch: VP Puffer erklärte sich bereit mit dem PK-Vorsitzenden<br />

Effenberg das Thema zu besprechen. Ziel ist es,<br />

dass von der PK nur ein mit der K<strong>WT</strong> akkordierter Bericht<br />

versendet wird. Effenberg wird zudem in die nächste Präsidiumssitzung<br />

eingeladen werden um das Thema zu erörtern.<br />

Klement betont, dass derzeit ungewiss ist, ob die WKO einen<br />

über das BibuG hinausgehenden Bericht vorbereitet.<br />

Da der angekündigte Entwurf bis dato nicht vorliegt, kann<br />

über die Möglichkeit eines gemeinsamen Berichts dzt.<br />

nicht entschieden werden. Angesichts der Ankündigung<br />

der WKO, den Bericht noch vor Weihnachten an das BMWA<br />

versenden zu wollen, ist dies überraschend. Formell ist der<br />

BMWA an eine Entschließung eines früheren Nationalrates<br />

nicht mehr gebunden; es ist zweifelhaft, dass das Thema<br />

für ihn prioritär ist.<br />

Jeitler bezweifelt, dass die WKO einen eigenen Bericht vorbereitet.<br />

In der PK bestand bisher immer Einstimmigkeit<br />

über den Erfahrungsbericht.<br />

Hübner präferiert einen gemeinsamen Bericht der Kammern<br />

und der PK. Sollte dies – aus welchen Gründen auch<br />

immer – nicht möglich sein, sollte man sich vor einem eigenständigen<br />

Bericht nicht scheuen, auch wenn getrennte<br />

Berichte uU Angriffspunkte geben könnten. Terminlich<br />

scheint das Thema nicht so dringend zu sein.<br />

Kwasnitzka ist der Ansicht, dass die K<strong>WT</strong> die Möglichkeit<br />

eines eigenen Berichts aufgreifen sollte, wenn die WKO einen<br />

Alleingang macht. Die Gestaltung sollte nicht der WK<br />

alleine überlassen werden.<br />

Klement weist darauf hin, dass der Inhalt eines allfälligen<br />

K<strong>WT</strong>-Berichts noch zu erörtern wäre. Diesbezügliche Anregungen<br />

erfolgten bisher nicht.<br />

Diskutiert wird, welche Berufe als „wirtschaftsberatende<br />

Berufe“ gelten; dies wird in der Entschließung des Nationalrats<br />

nicht näher erläutert.<br />

Auch Puffer spricht sich als Ziel für einen gemeinsamen<br />

Bericht aus; wenn dies nicht gelingt, sollte die K<strong>WT</strong> einen<br />

eigenen verfassen. Er berichtet weiter, dass im Präsidium<br />

Einigkeit darüber bestanden hat, dass ein Bericht über die<br />

wirtschaftsberatenden Berufe die Bibu gar nicht betrifft,<br />

da diese nicht als solcher Beruf gelten können.


80<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Jeitler ersucht, dass an Besprechungen über den Erfahrungsbericht<br />

Funktionäre, insbesondere der betroffenen<br />

Berufsgruppe, teilnehmen.<br />

n Kammerorganisation<br />

Hr. Bernhardt hat angeregt die Organisation des Kammeramtes<br />

in der Vorstandssitzung zu diskutieren und beantragt<br />

lt. mail v. 1.12. die Aufnahme folgender Punkte:<br />

1. Überarbeitung K<strong>WT</strong>-Organisation und des/der (stark<br />

überhöhten) Personalstandes (-kosten)<br />

2. Undemokratische K<strong>WT</strong> (Zuhörrecht in Präsidiumssitzungen<br />

wird der SBH-Vertretung verweigert)<br />

Bernhardt führt aus, dass sein Wunsch, das Thema zu diskutieren<br />

einen Anlassfall hat. Aufgrund einer einfachen<br />

Anfrage durch ihn wäre mehrmals ohne Grund hin- und<br />

hergemailt worden, Unterlagen wären verlangt worden,<br />

obwohl sie bereits vorgelegt wurden und erst nach mehreren<br />

Versuchen wäre sein Anliegen erledigt worden. Die<br />

hohen Personalkosten der Kammer wären bei solch einer<br />

Vorgehensweise nicht verwunderlich. Er schlägt vor, dass<br />

ein Beratungsunternehmen die Struktur der Kammer untersucht.<br />

Zum Punkt „undemokratische K<strong>WT</strong>“ führt er weiter aus,<br />

dass er bereits vor einem Jahr darum ersucht habe, dass<br />

ein Vertreter der SBH-Vertretung an den Präsidiumssitzungen<br />

teilnehmen darf. Da kein Vertreter der SBH-Fraktion<br />

an den Präsidiumssitzungen teilnehmen darf, ist diese<br />

oft nicht ausreichend informiert.<br />

Klement berichtet über ein bereits erfolgtes Gespräch mit<br />

der Datev, die in Deutschland unter anderem zahlreiche<br />

Kammern betreut. Diese wäre für eine derartige Untersuchung<br />

ein geeignetes Unternehmen mit entsprechendem<br />

know how. Er spricht sich für ein solches Durchleuchten<br />

aus, da auch die Mitarbeiter keine Freude mit den erhobenen<br />

Vorwürfen haben. Er berichtet weiter über den erfolgten<br />

Email-Ablauf, wobei der zuständigen Sachbearbeiterin<br />

ein Fehler unterlaufen ist. Für diesen hat sich in der<br />

Folge auch die zuständige Bereichsleiterin sowie er selbst<br />

bei Bernhardt entschuldigt und sein Anliegen wurde umgehend<br />

erledigt.<br />

Trestl hält fest, dass er seit 20 Jahren in der Kammer tätig<br />

ist und dabei ständig mit dem Kammeramt in Kontakt ist.<br />

Er betont die Effizienz, die Freundlichkeit und die Fürsorge<br />

der Kammermitarbeiter und verwehrt sich gegen die<br />

erhobenen Anschuldigungen. Sollte eine Organisationsberatung<br />

in Anspruch genommen werden wollen, spricht<br />

er sich nicht dagegen aus, allerdings sollte dies nicht aus<br />

diesem Anlass erfolgen.<br />

Hübner schließt sich dem an und weist darauf hin, dass<br />

die Kammer regelmäßig geprüft wird – durch IKS-Prüfer<br />

alle drei Jahre und auch der Rechnungshof hat die Kammer<br />

bereits geprüft. Die Zufriedenheit der Mitglieder mit<br />

der Kammer wurde auch im Berufsstand bereits abgefragt<br />

und hat zu einem positiven Ergebnis geführt. Die von Bernhardt<br />

getroffene Wortwahl ist nicht zielführend, eine derart<br />

herabsetzende Darstellung ist nicht nachvollziehbar.<br />

Er betont weiter, dass er selbst in Angelegenheiten der<br />

Dienstleistungserbringung kritisch eingestellt ist und hält<br />

fest, dass die Kammer durchwegs gut aufgestellt ist.<br />

Kwasnitzka hält fest, dass Fehler passieren und der anlassgebende<br />

wurde plausibel erklärt. Vielmehr besteht<br />

die Vermutung, dass dies beabsichtigt in eine gewünschte<br />

Richtung gedrängt werden soll.<br />

Hübner hält zu diesem Thema abschließend fest, dass derzeit<br />

keine Veranlassung besteht Kosten für eine weitere<br />

externe Prüfung aufzuwenden.<br />

Zum Thema Demokratie in der K<strong>WT</strong>:<br />

Trenkwalder hält fest, dass niemandem ein Zuhörrecht<br />

im Präsidium zukommt. In einzelnen Fällen werden Gäste<br />

eingeladen, die zu bestimmten Tagesordnungspunkten<br />

berichten und an der diesbezüglichen Diskussion teilnehmen.<br />

Bernhardt ist der Ansicht, dass praktisch alle Entscheidungen<br />

im Präsidium gefällt werden und dabei eine Fraktion<br />

faktisch ausgeschlossen ist. Er selbst war noch nie Gast<br />

im Präsidium. Aufgrund des Ablaufes Präsidiumssitzung<br />

– Fraktionssitzung – Vorstandssitzung verfügt die SBH-<br />

Fraktion oft über keine ausreichenden Informationen. Dies<br />

führt dazu, dass er an Abstimmungen nicht teilnehmen<br />

könne und sich der Stimme enthalten müsse.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 81<br />

Hübner verweist auf die demokratisch erfolgten Wahlen<br />

in den Kammertag, den Vorstand und das Präsidium. Vielmehr<br />

wäre das Zugeständnis eines Zuhörrechts für einzelne<br />

Vorstandsmitglieder undemokratisch, da dies dann alle<br />

verlangen könnten. Gegen eine Involvierung im Anlassfall<br />

im Sinne einer selektiven Einbindung spricht nichts. Zudem<br />

war es Wille in der Kammer, dass nicht alle Entscheidungen<br />

dem Vorstand vorgelegt werden müssen und vieles durch<br />

das Präsidium entschieden werden können soll. In Zukunft<br />

werden die vom Strukturausschuss vorgeschlagenen Berufsgruppenausschüsse<br />

zu einer verstärkten Einbindung<br />

der einzelnen Berufsgruppen führen.<br />

Kwasnitzka verweist darauf, dass den Vorstandsmitgliedern<br />

die Präsidiumsprotokolle zur Verfügung stehen; diesen<br />

können erforderliche Informationen entnommen werden.<br />

Hammerschmied stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.<br />

Angenommen mit 9 Prostimmen bei einer Enthaltung<br />

Bernhardt berichtet, dass in der Vorstandssitzung der<br />

SBH-Vertretung bereits diskutiert wurde die Zustände in<br />

der K<strong>WT</strong> an die Öffentlichkeit zu tragen und im Jänner eine<br />

diesbezügliche Pressekonferenz zu veranstalten.<br />

Hübner sichert zu, dass bei für die Bibu/SBH-Berufsgruppe<br />

relevanten Themen auch Vertreter der Berufsgruppe in das<br />

Präsidium eingeladen werden, falls dies erforderlich ist.<br />

n GPLA-Prüfungen bei <strong>WT</strong><br />

Kwasnitzka berichtet, dass zu befürchten ist, dass von der<br />

GKK bei Prüfungen Werkverträge nicht akzeptiert werden,<br />

was weitreichende Auswirkungen für den Berufsstand haben<br />

könnte. Diesbezüglich sollte zeitgerecht gemeinsam<br />

mit der WKO und anderen freien Berufen eine Lösung gefunden<br />

werden. In diesem Fall ist nur gemeinsam mit anderen<br />

Institutionen ein Ergebnis zu erreichen.<br />

Hübner spricht sich dafür aus, das Thema auch im Rahmen<br />

des BUKO zu erörtern.<br />

2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

n Öffnung des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie<br />

(Beilage 4)<br />

In der vergangenen Vorstandssitzung wurde über Maßnahmen<br />

der Positionierung der Steuerberater diskutiert und<br />

auch angesprochen, in welchen Bereichen die Akademie<br />

für Nicht-Mitglieder geöffnet werden sollte. Bisher gab es<br />

keine eindeutige Willensbildung. In der Präsidiumssitzung<br />

vom 24.11. wurde das Thema nochmals aufgegriffen.<br />

Hübner berichtet, dass zuerst im Aufsichtsrat der <strong>WT</strong>-<br />

Akademie Vorschläge erarbeitet werden und diese in der<br />

Folge im K<strong>WT</strong>-Vorstand besprochen werden. Voraussichtlich<br />

wird das Thema im Februar oder März wieder auf die<br />

Agenda gesetzt werden.<br />

Vertagt<br />

n Öffentlichkeitsarbeit/ Themenführerschaft der<br />

K<strong>WT</strong> im Rechnungswesen<br />

(Beilage 5)<br />

Priester hat in einem Email an den Vorstand erneut die aus<br />

seiner Sicht bestehende Wichtigkeit für Maßnahmen angesprochen,<br />

dass die K<strong>WT</strong> in Angelegenheiten des Rechnungswesens<br />

die Themenführerin ist. Die Öffnung der <strong>WT</strong>-<br />

Akademie war nur eine seiner angeregten Maßnahmen, es<br />

wären zusätzliche Schritte erforderlich.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n ÖPWZ (Österreichisches Produktivitäts- und<br />

Wirtschaftlichkeits-Zentrum)<br />

Das ÖPWZ ist ein Dienstleistungs-Institut mit Weiterbildungs-<br />

und Informationstransfer-Zielen für Führungskräfte<br />

und Spezialisten aus allen Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung<br />

und Gesellschaft.<br />

1. Diskussion über eine weitere Mitgliedschaft. Im Jahr<br />

2001 wurde letztmalig ein Betrag von ATS 100,- an das<br />

ÖPWZ bezahlt.


82<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

2. Bei Befürwortung einer weiteren Mitgliedschaft, ist<br />

vom Vorstand ein neuer Delegierter zu nennen. Herr<br />

Mag. Wolfgang Glanzner war aufgrund seiner seinerzeitigen<br />

Vorstandsfunktionen Delegierter beim ÖPWZ.<br />

In einer der vergangenen Präsidiumssitzungen wurde<br />

als eventueller Nachfolger Herr LVP Mag. Hans Hammerschmied<br />

von Dr. Brogyányi vorgeschlagen.<br />

Nach kurzer Diskussion beschließt der Vorstand<br />

mit 7 Prostimmen und 3 Enthaltungen<br />

die Mitgliedschaft beizubehalten.<br />

Hammerschmied wird einstimmig<br />

zum Delegierten beim ÖPWZ bestellt.<br />

n APA-Presseaussendung der Bilanzbuchhalter<br />

(Beilage 6)<br />

Jeitler erwähnt, dass die Versendung an die APA schon<br />

lange dauert. Kwasnitzka meint in der anschließenden<br />

Diskussion, dass der vorliegende Text eher Werbung als<br />

Information über Bilanzbuchhalter ist.<br />

Hübner teilt diese Meinung und schlägt vor, den externen<br />

Texter Mathis zu engagieren, der in Absprache mit Jeitler<br />

einen Pressetext formulieren soll.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n KMFA / Studie Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />

(Beilage 7)<br />

Die KMU Forschung Austria bietet eine Analyse der betriebswirtschaftlichen<br />

Situation und Entwicklung in der<br />

Branche „Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung“ (ÖN-<br />

ACE 74.12.) an (siehe Beilage 7).<br />

Die Studie würde auf Basis der Jahresabschlüsse<br />

2006/2007 von rd. 1.700 Unternehmen erfolgen.<br />

Sie würde branchenspezifische Daten zu folgenden Bereichen<br />

analysieren und in kommentierter Form darstellen:<br />

Vermögens- und Kapitalstruktur, Qualität der Finanzierung,<br />

Kostenstruktur, Ertragslage, Liquidität, Produktivität, Rentabilität.<br />

Auswertung und Aussagen nach Kriterien Größenklasse,<br />

Bundesländer, Bilanzierende versus E/A-Rechner wäre<br />

möglich.<br />

Die Studie wird von der KMFA um € 2.800,00 (UStfrei) angeboten.<br />

Ein ebenfalls möglicher Mehrjahresvergleich (z.B. Entwicklung<br />

der letzten fünf Jahre) wäre um zuzüglich ca. € 400,00<br />

möglich.<br />

Im Präsidium wurden unterschiedliche Meinungen vertreten,<br />

ob eine Investition in die Studie sinnvoll ist.<br />

Bauer: Wenn es sich um Daten der Banken handelt (sie<br />

übermitteln an die KMFA in einen Datenpool), sind alle<br />

jene Kanzleien, die keine Kredite haben, nicht umfasst.<br />

Puffer: Die Auswertungen der KMU Forschung Austria sind<br />

für die kleinen Kanzleien nicht hilfreich. Und sie sind zu<br />

teuer.<br />

Hammerschmied: Die Größenklassendifferenzierung ist<br />

bis zu den Kleinstbetrieben (bis 0,3 Mio Euro Umsatz)<br />

möglich.<br />

Kwasnitzka: Die Kennzahlen werden in den Kanzleien genutzt.<br />

Weber weist darauf hin, dass es sich bei den Daten um<br />

Betriebe aus der ÖNACE-Klassifikation 74.12, Wirtschaftsprüfung<br />

und Steuerberatung, die auch die Buchführung<br />

umfasst, handelt.<br />

n PR-Budget der Landesstellen<br />

Der Vorstand beschließt, dass Puffer<br />

das Angebot näher prüfen soll.<br />

Da das PR-Budget für 2009 schon verabschiedet ist, sollte<br />

man dieses Jahr nutzen um die Bedürfnisse und Aktivitäten<br />

zu beobachten bzw. zu diskutieren um über eine mögliche<br />

Erhöhung für 2010 zu diskutieren.<br />

Sporer ist überzeugt, dass die einzelnen Präsidenten der<br />

Landesstellen effektiver wissen, wo verstärkt PR-Bedarf<br />

besteht, als es aus Wien aus möglich wäre.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 83<br />

Christiner bestätigt, dass die Länderpräsidenten eine<br />

größere Flexibilität haben und rascher auf neue Anforderungen<br />

reagieren können. Denn wenn jede Entscheidung<br />

erst durch den Vorstand gehen muss, wird kostbare Zeit<br />

verloren.<br />

Hübner fasst zusammen, dass hier nur über die Höhe des<br />

Budgets 2010 gesprochen wird und wie die Erhöhung finanziert<br />

werden soll, nicht über zukünftige Aktivitäten. Er<br />

stellt den Antrag das PR-Budget der Länder 2010 von durchschnittlich<br />

€ 7.000,00 auf € 12.000,00 aufzustocken.<br />

Houf und Kwasnitzka meinen, dass sinnvolle Vorschläge<br />

zu PR-Aktivitäten gemacht werden sollten und diese<br />

diskutiert werden. Weiters gibt Kwasnitzka zu bedenken,<br />

dass man noch nicht weiß, wie die Erhöhung finanziert<br />

werden soll.<br />

Hübner regt an, Vorschläge von zielgerichteter PR sollen<br />

im Imageausschuss überlegt werden. Im Imageausschuss<br />

sollen künftig auch Vertreter der Landespräsidenten teilnehmen.<br />

Die nächste Sitzung soll voraussichtlich im März<br />

im Anschluss an die Vorstandssitzung (23.3.) stattfinden.<br />

Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.<br />

Beschlossen<br />

n Nominierung eines Versicherungsgutachters<br />

(in der letzten Sitzung vertagt)<br />

Für die Aktualisierung des Gutachtens v. Prof. Altenburger<br />

zum Thema gerechtere Aufteilung der Excedentenversicherungsprämie<br />

wurde die A<strong>WT</strong> ersucht, zwei in Frage<br />

kommende Gutachter zu nominieren.<br />

Hübner berichtet, dass die von HDI übermittelte Statistik<br />

nicht aussagekräftig ist. Die Gutachter sollen bekannt geben,<br />

welche Adaptionen gewünscht werden. Prof. Altenburger<br />

wurde als erster Gutachter nominiert. Die A<strong>WT</strong> soll<br />

bis 31.1.2009 den zweiten Gutachter namhaft machen.<br />

Jeitler hat den Eindruck, dass das Thema verschleppt<br />

wird.<br />

Puffer erwidert, dass die Statistik erst Anfang Dezember<br />

zur Verfügung gestanden ist.<br />

Prof. Altenburger wird als 1. Gutachter bestellt, die A<strong>WT</strong><br />

wird bis 31.1.2009 den 2. Gutachter namhaft machen. In<br />

Folge soll bekannt gegeben werden, welche Adaptionen<br />

hinsichtlich der Statistik notwendig sind.<br />

Beschluss mit 9 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme<br />

3. Bericht der Referenten<br />

4. Sonstige Berichte und Anträge<br />

n Treuhand-Assistent<br />

(Beilagen 8, 9)<br />

Der Vorstand hat mit Implementierung des Instituts THA<br />

(früher: Praktikant) eine Evaluierung vorgesehen.<br />

Dazu berichtet Trestl wie folgt:<br />

◼◼1. THA & BiBu<br />

Der Vorstand hat in seiner Sitzung v. 12.11.07 beschlossen,<br />

dass weiterhin sämtliche Mitglieder der K<strong>WT</strong> Treuhand-Assistenten<br />

ausbilden können dürfen. Mit dem BiBuG sollte<br />

keine Berufsgruppe in ihren Rechten beschnitten werden.<br />

Durch die Möglichkeit des Wechsels der BiBus von der<br />

K<strong>WT</strong> in die WKÖ und dem damit verbundenen Wechsel der<br />

Anwendbarkeit des KV können all jene THA, die in Wechsel-BiBu-Kanzleien<br />

ausgebildet werden, die begonnene<br />

Ausbildung nicht mehr beenden (analog SBH).<br />

Die Arbeitsgruppe THA ist hinsichtlich der Handhabung zu<br />

folgendem Schluss gekommen:<br />

Wenn jemand die THA-Ausbildung bei einem Mitglied der<br />

K<strong>WT</strong> begonnen hat (der Beginn der Ausbildung muss jedenfalls<br />

bei einem Mitglied der K<strong>WT</strong> erfolgen), das dann<br />

die Kammer wechselt, soll er/sie die Ausbildung im Rahmen<br />

des THA-Instituts insofern fortsetzen können, als er/<br />

sie die Kurse in der <strong>WT</strong>-Akademie weiter besuchen und<br />

die Prüfung ablegen kann. Es wird in diesem Fall jedoch


84<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

kein Zeugnis ausgestellt, dass der Betroffene „Geprüfter<br />

Treuhand-Assistent“ ist, da dieses impliziert, dass er/sie<br />

eine Ausbildung bei einem Wirtschaftstreuhänder (K<strong>WT</strong>-<br />

Mitglied) gemacht hat. Bei positiv abgelegter Prüfung<br />

erhält er/sie eine Prüfungsbestätigung. (Diese bestätigt<br />

jedoch nicht, dass die Ausbildung zum Geprüften THA abgeschlossen<br />

ist.)<br />

Für die grundsätzliche Rechtsfrage, inwieweit die Bestimmungen<br />

über den THA (Rechte und Pflichten für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer gem. KV u. Prüfungsordnung) weiter<br />

anwendbar sind, wenn der Arbeitgeber zur WKO wechselt<br />

und einen THA beschäftigt, bedürfte es eines rechtlichen<br />

Gutachtens.<br />

◼◼2. Evaluierung des Instituts THA<br />

2.1 Zur Entwicklung der Absolventen, Prüfungen und Kursbesucher<br />

siehe Beilage 8.<br />

2.2. In einem Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern<br />

der AG, den Prüfungskommissären und Vortragenden<br />

wurden einige Anregungen zur Änderung der Prüfungsordnung<br />

vorgeschlagen (siehe Beilage 9).<br />

◼◼3. Zukunft: Gleichstellung mit dem Lehrling ?<br />

Im Zuge der Entwicklung und Weiterentwicklung des Instituts<br />

THA haben sich in den Diskussionen immer wieder<br />

drei Aspekte herauskristallisiert:<br />

1. Die Kosten: Kosten des Kursangebots, Skriptenüberarbeitung,<br />

Bewerbung (Folder, Messeteilnahmen usw.),<br />

aber auch interne Betreuungskosten, Kosten der Prüfungsabwicklung<br />

etc.<br />

2. Die Strategie: Es wurde der strategische Faktor betont,<br />

der in einem Angebot bzw. in der Beibehaltung einer eigenen,<br />

freiberuflichen Nachwuchsausbildung zu sehen<br />

ist, im Gegensatz zur Buchhaltungslehre, die eine Ausbildung<br />

im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist.<br />

3. Die rechtliche Stellung, d.h. Angleichung an die Lehre:<br />

Dies ist bei Förderungsmaßnahmen (z.B. Schülerfreifahrt,<br />

Lehrlingsförderung) immer aktuell. Andererseits<br />

werden „unerwünschte Nebenwirkungen“ wie etwa<br />

auch Angleichung der sozialrechtlichen Stellung befürchtet.<br />

Die AG THA schlägt vor, dass eine Gleichstellung der Treuhand-Assistenten<br />

bei den Förderungen mit dem Lehrling<br />

angestrebt werden soll.<br />

Es wird aber auch gesehen, dass dies bedeuten kann, dass<br />

die Entwicklung dahin geht, dass der THA mehr und mehr<br />

in Richtung Lehrberuf (insbesondere auch im Arbeitsrecht)<br />

angeglichen wird.<br />

Trestl fasst zusammen:<br />

Das Institut THA wurde attraktiver gestaltet. In der Praxis<br />

zeigte sich jedoch das größere Problem darin, für interessierte<br />

Jugendliche Kanzleien zu finden, die THA ausbilden<br />

wollen.<br />

Die AG THA ist einheitlich der Meinung, dass der THA weiter<br />

als Ausbildungsangebot bestehen soll und die Bedingungen<br />

für den THA schrittweise verbessert werden sollen<br />

(z.B. bei den Förderungen). Eine Entwicklung hin zum typischen<br />

Lehrberuf ist jedoch nicht gewünscht.<br />

Houf: Die Fakten sind widersprüchlich, denn einerseits soll<br />

das Institut beibehalten werden, um Kanzleien Mitarbeiternachwuchs<br />

zu bringen, andererseits aber finden sich kaum<br />

Kanzleien, die ausbilden wollen. Es muss gefragt werden,<br />

ob es effizient ist, dieses Institut aufrecht zu erhalten.<br />

Puffer: In Oberösterreich gibt es Kanzleien, die ausbilden.<br />

Dort funktioniert das Institut gut. Man sollte daher hinterfragen,<br />

warum es in den anderen Bundesländern nicht<br />

ankommt.<br />

Kwasnitzka: Der Verwaltungsaufwand ist groß und es wäre<br />

besser, diese Ausbildungsschiene aufzulassen und stattdessen<br />

gemeinsam mit den HAKs die Ausbildung im Controlling<br />

und in der Buchhaltung zu fördern, wie es z.B. die<br />

Kooperation in Tirol mit den Schulen beim Lehrgang CWS<br />

(Controlling, Wirtschaftspraxis, Steuern) gibt. Zur Ausbildung<br />

können die Jugendlichen in die Kurse der <strong>WT</strong>-Akademie<br />

geschickt werden.<br />

Christiner: Unsere Kanzlei bildet THA aus. Man kann die<br />

erforderlichen Qualifikationen jedoch auch durch die Ausbildung<br />

zum Steuersachbearbeiter erwerben und das Institut<br />

auflassen. In diesem Fall muss jedoch beschlossen<br />

werden, was mit den derzeit in Ausbildung Stehenden geschehen<br />

soll.


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 85<br />

Trenkwalder: Ein entscheidender Punkt ist, dass die Jugendlichen<br />

eine Ausbildung vor Ort brauchen und wollen<br />

und nicht nach Wien reisen wollen.<br />

Klement: Es könnten die Kanzleien, die THA ausbilden, mit<br />

der Information angeschrieben werden, dass das Institut<br />

aufgelassen werden soll, und die Reaktionen abgewartet<br />

werden. Es sollte vermieden werden, dass ein widersprüchlicher<br />

Eindruck entsteht, nämlich dass die Kammer<br />

auf der einen Seite den Nachwuchs bewirbt und auf der<br />

anderen die eigene Ausbildungsschiene auflässt.<br />

Trestl: Wenn auch die Zahlen darauf hindeuten, dass das<br />

Institut zwar regional, aber nicht österreichweit angenommen<br />

wird, so ist das Auflassen doch eine Grundsatzfrage.<br />

Es sind tendenziell dieselben Kanzleien, die ausbilden.<br />

Hübner: Es ist nicht sinnvoll, gegen den Markt zu produzieren.<br />

Kwasnitzka stellt den Antrag:<br />

Der Vorstand möge die Einstellung der Ausbildungsschiene<br />

„Treuhand-Assistent“ beschließen und die AG THA mit<br />

der Abwicklung der Auflösung des Instituts beauftragen.<br />

Mit 6 Pro-, 3 Gegenstimmen und<br />

einer Enthaltung beschlossen.<br />

n Aktuelle Entwürfe des Fachsenats für Unternehmensrecht<br />

und Revision / Aktualisierung der Fachgutachten,<br />

Richtlinien, Stellungnahmen<br />

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />

folgende Ausarbeitungen verabschiedet und legt diese<br />

dem Vorstand der K<strong>WT</strong> zur Approbierung vor:<br />

- Überarbeitete, mit der FMA abgestimmte Fassung des<br />

Fachgutachtens zur Berichterstattung über die Beachtung<br />

von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften,<br />

insbesondere des Bankwesengesetzes und<br />

des Wertpapieraufsichtsgesetzes, gemäß § 63 Abs. 5<br />

BWG in einer Anlage zum Prüfungsbericht<br />

- Fachgutachten zur Prüfung des Lageberichts<br />

Weiters soll lt. Beschluss der Fachsenatsleitung die Richtlinie<br />

des iwp zur Berichterstattung über die Beachtung von<br />

Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG)<br />

gemäß § 73 Abs. 4 WAG 2007 bzw. gemäß § 74 Abs. 4 WAG<br />

2007 in die Sammlung der Fachgutachten, Richtlinien und<br />

Stellungnahmen aufgenommen werden.<br />

Die einschlägigen Dokumente wurden bereits vorab per<br />

Email an die Mitglieder des Vorstands versendet.<br />

Beschlossen<br />

Folgende Ausarbeitungen sollen aus der Sammlung entfernt<br />

werden, da diese durch das ReLÄG 2004 überholt<br />

sind:<br />

- KFS/PG 6 (Zur Offenlegung der gesetzlichen Vorschriften,<br />

nach denen der Jahresabschluss erstellt und<br />

der Grundsätze, nach denen die Prüfung des Jahresabschlusses<br />

durchgeführt wurde<br />

- IWP/PE 9 (Formulierung des Bestätigungsvermerks<br />

zu einem befreienden Konzernabschluss nach § 245a<br />

HGB)<br />

- IWP/PE 10 (Zu den materiellen Voraussetzungen eines<br />

befreienden Konzernabschlusses nach § 245a HGB)<br />

5. Bericht des Kammeramtes<br />

6. Funktionsneubestellungen<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung<br />

eines Beisitzers der II. Gruppe<br />

Herr WP Dr. Harald Weiler hat sich bereit erklärt, für die<br />

nächste Funktionsperiode 01.02.2009 bis 31.01.2011, wieder<br />

als Beisitzer der II. Gruppe in der Bundesverteilungskommission<br />

beim Bundesministerium für Finanzen zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Zur Kenntnis genommen<br />

n Vorschläge für die Neubestellung des Beirats gemäß<br />

§ 9 des Publizistikförderungsgesetzes 1984<br />

Lt. Schreiben der Kommunikationsbehörde Austria, läuft<br />

die Funktionsperiode des Beirats gemäß § 9 des PubFG


86<br />

Protokoll<br />

Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

1984 mit Ende des Jahres 2008 aus. Der Präsident wird<br />

eingeladen für die Funktionsperiode 2009 bis 2011 ein<br />

Mitglied und ein zusätzliches Ersatzmitglied für die Bestellung<br />

der Kommunikationsbehörde Austria bis 31.01.2009<br />

vorzuschlagen. Die bisherigen Mitglieder, Dkfm. Birkmayer<br />

und Dr.jur. Schmalzl (Ersatzmitglied) dürfen als Beiratsmitglieder<br />

nicht mehr vorgeschlagen werden, weil gemäß §<br />

9 Abs.4 PubFG ein Beiratsmitglied bzw. ein Ersatzmitglied<br />

höchstens während zweier aufeinander folgender Funktionsperioden<br />

dem Beirat angehören darf.<br />

Hübner berichtet, dass das Präsidium als neues Beiratsmitglied<br />

bzw. Ersatzmitglied Koll. Leopold Wundsam und<br />

Puffer vorschlägt.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Nominierung für die FEE Banks Working Party<br />

Nach dem Ausscheiden von Hrn. Mag. Gerhard Margetich<br />

(216498) möchte das iwp als neue Mitglieder der FEE<br />

Banks Working Party die Herren<br />

- Dr. Peter Bitzyk und<br />

- Mag. Bernhard Gruber<br />

nominieren.<br />

n FEE / Nominierung für Council<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Die FEE hat am 27.11. die Mitgliedsorganisationen eingeladen,<br />

für die kommende Zweijahresperiode des Council bis<br />

5.12. wieder einen Country Representative und Technical<br />

Advisor zu nominieren.<br />

Unverändert sollen Mag. Nagy als Country Representative<br />

und Mag. Kandler als Technical Advisor bestellt werden.<br />

n Umweltausschuss<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Dkfm. Dr. Walter Pfaffenzeller hat sein Ausscheiden aus<br />

dem Umweltausschuss bekannt gegeben.<br />

Herr Mag. Philipp Gaggl, der als Experte für CSR und ustainable<br />

Business Solutions bei PwC tätig ist, hat Interesse<br />

an der Mitarbeit im Umweltausschuss geäußert.<br />

Die Ausschuss-Vorsitzende, Frau Dr. Jasch befürwortet dies.<br />

n AG THA<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Als Mitglied in der AG THA wird Effenberg (in Nachfolge Fr.<br />

Umgeher) vorgeschlagen.<br />

Einstimmig beschlossen.<br />

Effenberg soll jedoch befragt werden, ob er in<br />

Hinblick auf den heute vom Vorstand gefassten<br />

Beschluss zu den Treuhandassistenten (s.o.) an<br />

einer Mitarbeit in der AG noch interessiert ist.<br />

n Kontaktkomitee zum BMF<br />

Es wird beantragt, Herrn Dr. Roland Rief als Mitglied des<br />

Kontaktkomitees aufzunehmen. Der Vorsitzende befürwortet<br />

dies.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Erweiterung des Arbeitskreises für Honorarfragen<br />

Wien<br />

Schilling regt an, den Arbeitskreis für Honorarfragen Wien um<br />

- Frau WP Dr. Eva Bassetti-Bastinelli<br />

als korrespondierendes Mitglied zu ergänzen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

n Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />

Die Leitung des Fachsenats für Unternehmensrecht und<br />

Revision stellt den Antrag,<br />

- Herrn Mag. Bernd Spohn, WP<br />

- Herrn Mag. Bernhard Gruber, WP<br />

- Herrn Mag. Christian Rauter, Stb<br />

in den Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision aufzunehmen.<br />

7. Allfälliges<br />

Einstimmig beschlossen


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 87<br />

Verlautbarungen<br />

1.6.2008 bis 20.10.2008<br />

Gemäß §§ 61 Abs. 4, 81 Abs. 1, 97 Abs. 2, 101, 103, 106<br />

<strong>WT</strong>BG<br />

A. Bestellungen<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

(Physische Personen)<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

(Gesellschaften)<br />

Steuerberater (Physische Personen)<br />

Steuerberater (Gesellschaften)<br />

Selbständige Buchhalter (Physische Personen)<br />

Selbständige Buchhalter (Gesellschaften)<br />

n Wirtschaftsprüfer (Physische Personen)<br />

Krammer Andreas, Mag., 1090 Wien, Schlickgasse 3/7,<br />

Tel. 01/409 44 84, Fax 01/409 44 87<br />

Ohde Martin, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH, 1020 Wien,<br />

Volkertstraße 17/25, Tel. 01/211 70-0<br />

Pasching Rainer, Mag.(FH), 3483 Feuersbrunn,<br />

Große Zeile 7, Tel. 01/313 32-356, Fax 01/313 32-500<br />

Pfeiffer Christa, Mag., 3824 Nonndorf, Nr. 6,<br />

Tel. 05572/509-558<br />

Rössler Martin, Mag., 1120 Wien, Weißenthurngasse 22,<br />

Tel. 01/516 03<br />

Rumplmayr Marion, Mag., 4863 Seewalchen am Attersee,<br />

Hauptstraße 20<br />

Schneider Ingrid, Mag., 3722 Straning, Straning 109,<br />

Tel. 01/050 10 06-28868<br />

Seitweger Maria Veronika, Mag., 9020 Klagenfurt,<br />

Oberer Almweg 7, Tel. 0676/791 10 00<br />

Stangl Alexandra, Mag., 8010 Graz, Schörgelgasse 49/1,<br />

Tel. 0316/82 37 38, Fax 0316/82 37 38-34<br />

Styrer Oliver CPA, Mag., 1200 Wien, Sachsenplatz 14/7,<br />

Tel. 01/313 32-732<br />

Ulmer Markus, Mag., 1220 Wien,<br />

Wulzendorfstraße 83/7/12<br />

Wagner Robert, Mag.rer.soc.oec., 1060 Wien,<br />

Hornbostelgasse 5/8, Tel. 01/501 88-1742<br />

Bandion Katharina, Mag., 3110 Neidling, Afing Moosweg 1<br />

Bizek Barbara, Mag., 1050 Wien, Siebenbrunnengasse<br />

4/22, Tel. 01/537 00-4170, Fax 01/537 00 99-4170<br />

Brugger Johann, Mag., 3342 Opponitz, Gstadt 13,<br />

Tel. 01/211 70-0<br />

Gantner Daniela, Mag., 6780 Schruns, Wagenweg 3c/14,<br />

Tel. 05522/394 40, Fax 05522/394 40-33<br />

Graschitz Christoph Horst, Mag., GB - SW1V 1DU London,<br />

No. 16 Hindon Court 104 Wilton Road<br />

Hann Maria, Mag., 1060 Wien, Fügergasse 5/12,<br />

Tel. 01/537 00-4443<br />

Hanzal Susanne, Mag., 1030 Wien, Am Modenapark<br />

8-9/6/12, Tel. 0650/934 58 87, Fax 01/313 32-500<br />

Harreither Christoph, Mag., 1190 Wien, Eroicagasse 7/3/2,<br />

Tel. 01/211 70-1171<br />

Hoffmann Gerhard, Mag., 2345 Brunn am Gebirge,<br />

Wiener Straße 66-72/28/3, Tel. 0664/81 82 427<br />

Kargl Thomas, Mag., 1120 Wien, Amalie-Seidel-Weg 3/<br />

H2/7.05, Tel. 01/211 70-1423, Fax 01/12 16-2077<br />

König Nikolaus, Mag.Dr., 1150 Wien, Märzstraße 76/II/6,<br />

Tel. 01/537 00-7810, Fax 01/537 00 99-7810<br />

n Wirtschaftsprüfer (Gesellschaften)<br />

BGR Beteiligung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,<br />

6850 Dornbirn, Färbergasse 15,<br />

Tel. 05572/251 11, Fax<br />

CONFIDA Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />

9020 Klagenfurt, Kardinalschütt 7, Tel. 0463/551 40,<br />

Fax 0463/51 57 33<br />

CONTUS Wirtschaftsprüfungs gesellschaft m.b.H.,<br />

9554 St.Urban, Seeweg 1, Tel. 04212/41 05,<br />

Fax 04212/41 05-21<br />

DB Wirtschaftsprüfungs-GesmbH, 4030 Linz,<br />

Franzosenhausweg 47, Tel. 0732/37 93 37,<br />

Fax 0732/27 93 37-99<br />

E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />

GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5,<br />

Tel. 05572/26 9 22, Fax 05572/26 9 22-23


88 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />

GmbH, 8010 Graz, Geidorfgürtel 38,<br />

Tel. 0316/32 44 53-0<br />

FUSSEIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />

4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 63,<br />

Tel. 07752/615 40, Fax 07752/859 07 40<br />

Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2,<br />

Tel. 01/532 03 53, Fax 01/532 03 49<br />

KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

8862 Falkendorf, Unteres Falkendorf 38<br />

Leitner + Leitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 7,<br />

Tel. 0662/84 70 93-0, Fax 0662/84<br />

Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs-<br />

GmbH, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13,<br />

Tel. 07238/21 11, Fax 07238/21 11-<br />

Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs-<br />

GmbH & Co KG, 4310 Mauthausen,<br />

Kirchenberg 13, Tel. 07238/21 11, Fax<br />

ST + WP Graz Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-<br />

GmbH, 8010 Graz, Schubertstraße 62,<br />

Tel. 0316/36 37-0, Fax 0316/36 37-90502<br />

n Steuerberater (Physische Personen)<br />

Aigner DCarola Michaela, 5082 Grödig, Geyereckstraße 4,<br />

Tel. 0662/62 44 94, Fax 0662/62 44 94-4<br />

Bauer Claudia, Mag.(FH), 2500 Baden,<br />

Mautner Markhofstraße 5/3, Tel. 0650/616 91 91<br />

Bauer-Moser Manuela, Mag., 8062 Kumberg,<br />

Gschwendter Straße 23a, Tel. 0316/37 30 37-0,<br />

Fax 0316/37 30 37-30<br />

Baumgartner Stephan, Mag., 1030 Wien,<br />

Grimmelshausengasse 12/17, Tel. 01/537 00-3221,<br />

Fax 01/537 00-903221<br />

Bergmann Michael, 1220 Wien, Bergengasse 3/2/10,<br />

Tel. 0664/846 58 33<br />

Bläuel Margit, Mag., 3830 Waidhofen an der Thaya,<br />

Wohlfahrts 36, Tel. 0664/502 37 98<br />

Böckle Beate, 1170 Wien, Promenadengasse 29/1/2,<br />

Tel. 01/480 55 19, Fax 01/480 55 19<br />

Burgstaller Josef, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14,<br />

Tel. 07752/894 00-116<br />

Cziharz Caroline, Mag., 5020 Salzburg, Carl-Orff-Straße 7,<br />

Tel. 0662/64 66 68-0, Fax 0662/64 66 68-230<br />

Dax Stephan, Mag., 3011 Tullnerbach,<br />

Hauptstraße UTB 32, Tel. 02233/541 60<br />

Deutner Christian, Mag., 5026 Salzburg,<br />

Josef-Kainz-Straße 3/6<br />

Doczekal Mathias, Mag., 1140 Wien,<br />

Hütteldorfer Straße 167/24<br />

Dorfinger Elfriede, 5020 Salzburg, Rettenpacherstraße<br />

48/840, Tel. 0662/64 00 31, Fax 0662/64 00 31<br />

Dorr Vera Maria, MMag., 1230 Wien, Erlaaer Straße 101,<br />

Tel. 01/667 92 50, Fax 01/667 92 50-1<br />

Emig Peter, Mag., 1030 Wien, Am Modenapark 14/6,<br />

Tel. 0664/60 003 11 30<br />

Fahringer-Postl Barbara, Mag., 1050 Wien,<br />

Schloßgasse 2/2/8<br />

Födinger Agnes, Mag., 4810 Gmunden, Franz Josef-Platz<br />

14, Tel. 07612/649 10, Fax 07612/710 74<br />

Garhofer Susanne, Mag., 3860 Heidenreichstein,<br />

Hans Kudlichgasse 7, Fax 02862/53 94 77<br />

Gehmair Josef Matthias, 4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße<br />

24, Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />

Gehmair Sylvia, 4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße<br />

24, Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />

Granig Wolfgang, Mag.iur., 8010 Graz,<br />

Leonhardstraße 50/2/11, Tel. 0664/88 43 19 41<br />

Grinschgl Christian Ignaz, Mag., 1120 Wien,<br />

Tanbruckgasse 5/1<br />

Hackenbuchner Claudia, 5081 Anif, Gaisbergweg 3,<br />

Tel. 06246/749 84<br />

Haslinger Katharina, Dr., 1150 Wien, Guntherstraße 1/31,<br />

Tel. 01/313 32-299, Fax 01/313 32-500<br />

Hennrich Katrin, Mag.rer.soc.oec., 1040 Wien,<br />

Belvederegasse 6/3/64, Tel. 0699/1 178 01 08<br />

Hiebl Christopher, Mag., 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße<br />

84/1/9, Tel. 0699/106 959 31<br />

Hörler Gerda, Mag., 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde,<br />

Freiheitssiedlung I 27/10<br />

Hotz-Behofsits Eva, Mag., 7441 Pilgersdorf, Dorfstraße 8<br />

Hudernik Bernhard, Mag., 1120 Wien, Dörfelstraße<br />

3a/2/14, Tel. 01/537 00-2720, Fax 01/537 00 99-2720<br />

Jesacher Monika LL.M., Mag., 9201 Krumpendorf,<br />

Heinzelweg 21d /7, Fax 04276/47 10-10<br />

Klauser Elfriede, Mag., 1160 Wien, Mildeplatz 5/8<br />

Kleinhanns Welf, Mag., 4040 Linz, Rotterdamweg 18


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 89<br />

Klimek Bernd, Mag., 1230 Wien, Drillgasse 8/6,<br />

Tel. 01/588 35 -246, Fax 01/588 35-501<br />

Koller Erich Peter, Mag., 1140 Wien,<br />

Linzer Straße 442/3/10<br />

König Christian, Mag., 1190 Wien, Dollinergasse 5/1/8,<br />

Tel. 0676/814 192 575<br />

Korab Nikolaus, Mag., 1140 Wien, Keißlergasse 18/3/6,<br />

Tel. 0676/75 77 300<br />

Krammer Klaus, MMag., 1020 Wien, Paffrathgasse 5/16<br />

Kraßnig Ulrich LL.M., Mag.rer.soc.oec. D,<br />

1090 Wien, Althanstraße 53/12<br />

Kraus Helga Maria, 2460 Bruck an der Leitha,<br />

Carl-Klose-Gasse 42<br />

Krippner Kirstin, Mag., 2340 Mödling, Spechtgasse 59/11,<br />

Fax 01/811 75-18<br />

Kunisch Manfred, Mag., 2822 Erlach,<br />

Storchensiedlung 6/3, Tel. 0664/234 15 23<br />

Kure Gabriele Veronika, Mag., 9521 Treffen,<br />

Töbringer Straße 76<br />

Lampel Roman, Mag. (FH), 2572 Kaumberg, Markt 142,<br />

Tel. 0664/913 46 61<br />

Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien, Paulitschkegasse 20<br />

Lehner-Zeitheim Nina, Mag., 1040 Wien,<br />

Schmöllerlgasse 5/12, Tel. 01/505 48 01<br />

Leithner Karin LL.M., Mag., 1130 Wien, Fourniergasse 16/8,<br />

Tel. 01/506 04-435, Fax 01/506 04-490<br />

Lenhardt Oxana, Dipl.-Ing., 1180 Wien,<br />

Czartoryskigasse 62-68/8/8, Tel. 01/537 00-7742,<br />

Fax 01/537 00-99 7742<br />

Lidy Judith, Mag., 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße<br />

107/1/12, Tel. 01/718 98 90-571, Fax 01/718 98 90-836<br />

Löschl Peter, Mag., 4400 Steyr, Ofnerstraße 1<br />

Loukota Walter, Mag.Dr., 1140 Wien,<br />

Goldschlagstraße 185/1/10, Fax 01/216 20 77<br />

Machat Judith, Mag., 1030 Wien, Radetzkystraße 7/Top<br />

4+5, Tel. 01/406 07 91-20, Fax 01/406 07 91-17<br />

Mayrhuber Markus, Mag., 8020 Graz, Waldertgasse 9/8,<br />

Tel. 0664/999 51 50<br />

Melcher Michael, Mag., 1190 Wien, Hofzeile 10-12/1/5,<br />

Tel. 01/313 32-295, Fax 01/313 32-92 316<br />

Michlits Margit, MMag., 1180 Wien, Dempschergasse<br />

3-5/44, Tel. 02162/653 14, Fax 02162/653 14-20<br />

Michlits Reinhard, Mag.rer.soc.oec., 1110 Wien,<br />

Am Kanal 35/1/10<br />

Minarik Hans, Mag., 1020 Wien, Praterstraße 33/16<br />

Moser Martina, Mag., 5020 Salzburg,<br />

Reichenhaller Straße 4A/34<br />

Moser Roland, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13,<br />

Tel. 07238/21 11-0, Fax 07238/21 11-21<br />

Muhr Eva-Irene, Mag., 8114 Stübing, Haritzweg 8,<br />

Tel. 03124/224 80, Fax 03124/224 80-8<br />

Muhr Robert, Mag., 1180 Wien, Köhlergasse 26,<br />

Tel. 01/470 68 84, Fax 01/890 42 74<br />

Musial Silvia, 4624 Pennewang, Schneiting 7,<br />

Tel. 07245/264 42<br />

Niederberger Josef, Mag., 5090 Lofer, Lofer 223,<br />

Tel. 06588/84 20, Fax 06588/84 20-85<br />

Novak Dominik, Mag., 1070 Wien, Siebensterngasse 38/9,<br />

Tel. 01/211 70-1303, Fax 01/216 20 77<br />

Ofner Gottfried, Mag., 8563 Ligist, Steinberg 243,<br />

Tel. 03143/22 65-34, Fax 03143/22 65-32<br />

Payerer Andreas Reinhard, Mag.Dr., 9562 Himmelberg,<br />

Oberboden 35, Fax 0463/51 25 04-45<br />

Pfeifer Daniela, Mag., 8321 St.Margarethen an der Raab,<br />

280 B, Tel. 0316/827 474-101, Fax 0316/827 474-100<br />

Pfneiszl Monika, Mag.(FH), 2500 Baden,<br />

Antonsgasse 19/6/5<br />

Pichler Christine, Mag., 4020 Linz, Raimundstraße 39<br />

Pracher Andrea, Mag.(FH), 1150 Wien,<br />

Sechshauser Straße 55-57/13<br />

Pregetter-Großauer Mario, Mag., 3452 Heiligeneich,<br />

Julius-Raab-Straße 31, Tel. 0650/848 88 00<br />

Prochart Matthias, Ing.Mag., 2103 Langenzersdorf,<br />

Haaderstraße 26<br />

Pucher Hermann, Mag.iur., 1010 Wien,<br />

Marc-Aurel-Straße 8/5, Tel. 0676/970 70 65<br />

Puchner Stefan Friedrich, Mag.(FH), 1200 Wien, Traisengasse<br />

27/1/23, Tel. 01/211 70-1060, Fax 01/216 20-77<br />

Rachholz Evamaria Bakk., Mag., 8020 Graz, Annenstraße<br />

14/6, Tel. 0316/36 37-482, Fax 0316/36 37-90400<br />

Reif Lukas, Mag., 1060 Wien,<br />

Hofmühlgasse 15, Stg. 1, Top 8<br />

Reiter Thomas, Mag.(FH), 4580 Windischgarsten,<br />

Hauptstraße 27a, Tel. 07582/620 43-0,<br />

Fax 07582/620 43-26<br />

Renko Monika, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 47/30,<br />

Tel. 0699/1 276 07 63<br />

Rieser Andrea, Mag., 9500 Villach, Seestraße 43/10,<br />

Tel. 0664/20 51 111<br />

Rohrbeck Carina, Mag.(FH), 3830 Waidhofen an der Thaya,<br />

Ziehrerstraße 19<br />

Rosenauer Siegrid, Dipl.-Kffr. Univ.,<br />

4852 Weyregg am Attersee, Schulstraße 3,<br />

Tel. 07674/622 31-0, Fax 07674/622 31-22


90 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Rosspeintner Astrid, Mag.(FH), 1140 Wien, Grassigasse<br />

8/1/5, Tel. 01/247 21 -303, Fax 01/247 21-111<br />

Roth Marcus, Mag.iur., 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 1A,<br />

Tel. 0676/530 78 68<br />

Sack Franz, 7100 Neusiedl am See, Kirchbergweg 5-7,<br />

Tel. 02167/82 88-15<br />

Scheidenberger Michael, Mag.rer.soc.oec.,<br />

9020 Klagenfurt, Werner-Berg-Gasse 3,<br />

Tel. 0664/816 10 96, Fax 0463/51 28 20-13<br />

Schlögel Gordon, Mag.(FH), 1100 Wien,<br />

Emil-Fucik-Gasse 3/3/7<br />

Schmalzl Anna, Mag. Dr., 1130 Wien,<br />

Kardinal-Piffl-Gasse 4, Tel. 01/587 87 55<br />

Schneider Birgit, Mag., 8010 Graz, Schützenhofgasse 7,<br />

Tel. 0316/32 27 08<br />

Schodl Helfried, MMag., 3100 St.Pölten, Probst-Führer-<br />

Straße 34/5, Tel. 01/914 42 56, Fax 01/914 513 513<br />

Schöndorfer Wilhelm, 1150 Wien, Zinckgasse 22/55,<br />

Tel. 01/985 26 09<br />

Seidl Martin, Mag., 1030 Wien, Barichgasse 8/14,<br />

Tel. 01/503 58 70-0, Fax 01/503 58 70-0<br />

Sendlhofer Norbert, 5452 Pfarrwerfen, Dorfwerfen 149,<br />

Tel. 06468/52 22, Fax 06468/52 22-4<br />

Shustitskiy Maria, Mag., 1040 Wien, Schwindgasse 4/7,<br />

Tel. 0699/196 634 28<br />

Spannberger Walter, Mag., 1210 Wien,<br />

Auckenthalergasse 44<br />

Steinhauer Gerlinde, 8552 Eibiswald, Feisternitz 50,<br />

Tel. 03466/426 50<br />

Stockhammer Isabella, Mag., 2241 Schönkirchen,<br />

Reyersdorf Grüngasse 52<br />

Szimak Karl, Mag.iur., 1020 Wien, Zirkusgasse 36/3,<br />

Tel. 01/531 05-277, Fax 01/531 05-227<br />

Tengler Stefan, 5020 Salzburg, Ischlerbahnstraße 15,<br />

Tel. 0662/45 16 56<br />

Thurn Thomas, Mag.(FH), 8650 Kindberg, Hauptstraße 29,<br />

Tel. 03865/22 38, Fax 03865/36 46<br />

Tiefenböck Christoph, Mag.(FH), 1110 Wien,<br />

Kaiser-Ebersdorfer-Straße 79/7/8<br />

Toferer Franz, Mag., 5541 Altenmarkt im Pongau,<br />

Hauptstraße 396, Tel. 0664/976 08 33,<br />

Fax 0662/234 66-8094<br />

Trinkl Daniela, Mag., 8160 Weiz, Straußgasse 24,<br />

Tel. 03172/37 80-0, Fax 03172/37 80-7<br />

Varga Gerald, Mag., 7471 Rechnitz, Hauptplatz 21,<br />

Tel. 0699/1 148 36 89<br />

Volgger Stefan, Mag. Dr., 5671 Bruck an der Großglocknerstraße,<br />

Pichldorfstraße 17<br />

Vrablik Ines, Mag., 2483 Ebreichsdorf,<br />

Josef-Prisching-Straße 20<br />

Wilplinger Christian, Mag.Dr., 1180 Wien, Teschnergasse<br />

29/17, Tel. 01/537 00-7317, Fax 01/537 00-7317<br />

Windhofer Sandra, Mag.(FH), 8292 Neudauberg, Neudauberg<br />

178, Tel. 01/718 98 90, Fax 01/718 98 90-835<br />

Winter Hans-Peter, Mag., 7051 Großhöflein,<br />

Steingasse 26<br />

Wischenbart Christoph, Mag., 3325 Ferschnitz, Schulstraße<br />

108, Tel. 01/718 98 90-585, Fax 01/718 98 90-835<br />

Zdichynec Martin, 2483 Ebreichsdorf, Wiener Straße 114<br />

n Steuerberater (Gesellschaften)<br />

ACCURATA Steuerberatungs GmbH, 3500 Krems an der<br />

Donau, Rechte Kremszeile 62, Tel. 02732/827 77,<br />

Fax 02732/827 77-17<br />

ACCURATA Steuerberatungs GmbH & Co KG, 3500 Krems<br />

an der Donau, Rechte Kremszeile 62,<br />

Tel. 03732/76 000, Fax 02732/76 000-200<br />

Andreas Zilahi Steuerberatung KG, 1230 Wien,<br />

Atzgersdorfer Straße 171/1/25, Tel. 01/406 59 80,<br />

Fax 01/406 59 88-33<br />

ATENA Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4664 Oberweis,<br />

Kapellenstraße 16, Tel. 07612/20 932,<br />

Fax 07612/20 932-15<br />

CC COMMUNAL Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.,<br />

8010 Graz, Opernring 2, Tel. 0316/81 76 66-400,<br />

Fax 0316/81 76 66-9<br />

COMPENDIUM Steuerberatung GmbH & Co KG,<br />

2380 Perchtoldsdorf, Franz Breitenecker-Gasse 12,<br />

Tel. 01/865 6515, Fax 01/865 6515-15<br />

Consolv Steuerberatungs GmbH, 8051 Graz, Grafenbergstraße<br />

16, Tel. 0676/338 48 49, Fax 0316/689 489<br />

DB Wirtschaftsprüfungs-GesmbH, 4030 Linz,<br />

Franzosenhausweg 47, Tel. 0732/37 93 37,<br />

Fax 0732/27 93 37-99<br />

Dr. Apollonia Schönfelder Steuerberatungs GmbH,<br />

9020 Klagenfurt, Sonnwendgasse 20,<br />

Tel. 0463/33 545, Fax 0463/33 545-33


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 91<br />

E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />

GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5,<br />

Tel. 05572/26 9 22, Fax 05572/26 9 22-23<br />

FUSSEIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />

4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 63,<br />

Tel. 07752/615 40, Fax 07752/859 07 40<br />

Fussenegger & Pucher Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand<br />

OG, 1010 Wien, Marc Aurel Straße 8/5,<br />

Tel. 0650/968 22 51<br />

Gehmair & Gehmair Steuerberatungs GmbH,<br />

4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße 24,<br />

Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />

IHRE <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong> Steuerberatung GmbH,<br />

1190 Wien, Sieveringer Straße 129, Tel. 01/328 20 77,<br />

Fax 01/328 20 77-40<br />

Ingrid Wiesinger Steuerberatung GmbH,<br />

4865 Nußdorf am Attersee, Am Anger 6,<br />

Tel. 07666/80 94-0, Fax 07666/80 94-6<br />

KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

8862 Falkendorf, Unteres Falkendorf 38<br />

Kralinger & Moser Steuerberater OG, 6370 Kitzbühel,<br />

Im Gries 18, Tel. 05356/631 13-0, Fax 05356/631 13-21<br />

KRW Allconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

1200 Wien, Jägerstraße 33/3/9, Tel. 01/33 00 250-0,<br />

Fax 01/33 00 250-21<br />

KRW Pölzelbauer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

1060 Wien, Webgasse 44/4, Tel. 01/596 16 19,<br />

Fax 01/596 16 31-16<br />

Kurzmann & Ganster Steuerberatungs GmbH,<br />

8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, Tel. 03852/65 31,<br />

Fax 03852/65 31-9<br />

Leitner + Leitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und<br />

Steuerberater, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 7,<br />

Tel. 0662/84 70 93-0, Fax 0662/84<br />

Mag. Dr. Harald Schlager Steuerberatungs GmbH,<br />

5071 Wals, Grundenweg 16, Tel. 0662/85 35 65,<br />

Fax 0662/85 35 65<br />

Mag. Judith Machat Steuerberatungsges.m.b.H.,<br />

1130 Wien, Schließmanngasse 4, Tel. 01/406 07 91-20,<br />

Fax 01/406 07 91-17<br />

Mag. Langer Buchführungs und Steuerberatungs KG,<br />

4802 Ebensee, Roitherschul-Gasse 25,<br />

Tel. 06133/50 05-10, Fax 06133/50 05-50<br />

Mag. Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & Co<br />

KG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4,<br />

Tel. 03852/65 31, Fax 03852/65 31-9<br />

Markus Zilahi Steuerberatung KG, 1140 Wien, Einfahrtstraße<br />

1C, Tel. 01/406 59 80, Fax 01/406 59 88-33<br />

MELVO Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Pradler<br />

Straße 78, Tel. 0512/34 14 79-0, Fax 0512/34 14 79-7<br />

Pfnadschek Haingartner Steuerberatung OG,<br />

8700 Leoben, Waasenplatz 1, Tel. 03842/299 00,<br />

Fax 03842/299 00-31<br />

Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH,<br />

5600 St.Johann im Pongau, Mehrlgasse 7,<br />

Tel. 06412/61 41-0, Fax 06412/61 41-11<br />

Pühringer Tax Consulting Steuerberatungs GmbH,<br />

1060 Wien, Linke Wienzeile 4/1/8, Fax 01/890 0 672<br />

RST Steininger Steuerberatung GmbH,<br />

3340 Waidhofen an der Ybbs, Mühlstrasse 27,<br />

Tel. 07442/555 70-0, Fax 07442/555 70-77<br />

seel steuerberatung gmbh, 4813 Altmünster, Marktstraße<br />

1, Tel. 07612/893 71-0, Fax 07612/893 71-9<br />

Südsteirische Steuerberatung GmbH, 8430 Leibnitz,<br />

Hasendorfer Straße 75, Tel. 03452/834 81-0,<br />

Fax 03452/834 81-18<br />

Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung<br />

GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25,<br />

Tel. 0512/57 14 15, Fax 0512/57 14 15-1011<br />

Treuhand-Union Linz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, 4030 Linz, Denkstraße 49,<br />

Tel. 0732/30 38 53, Fax 0732/30<br />

ZP Mag. Zeidler & Mag. Pinkel Steuerberatungs GmbH,<br />

2351 Wiener Neudorf, Triesterstraße 14,<br />

Tel. 02236/867 77, Fax 02236/867 77-30<br />

n Selbständige Buchhalter (Physische Personen)<br />

Baumgartner Jürgen Holger, Mag.iur., 8010 Graz, Lange<br />

Gasse 40, Tel. 0664/242 83 83, Fax 04352/24 76-30<br />

Bernhardt Christine, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße<br />

67/2


92 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

B. Ruhendmeldungen<br />

Bandion Katharina, Mag., 3110 Neidling, Moosweg 1, WP<br />

Bernhardt Christine, 1120 Wien,<br />

Meidlinger Hauptstraße 67/2, SBH<br />

Böhm Elisabeth, Mag., 1020 Wien,<br />

Engerthstraße 203/8, StB<br />

Burgstaller Josef, 4932 Kirchheim im Innkreis,<br />

Lindenweg 12, StB<br />

Denk Günther, 1140 Wien, Lindheimgasse 8/12, StB<br />

Di Lena-Fritsch Elisabeth, Mag., 1180 Wien,<br />

Kreuzgasse 50/29, StB<br />

Dürler Peter, Dkfm., 1190 Wien, Schulsteig 22, WP, StB<br />

Friedrich Michael R., Dr., 1160 Wien, Kestnerweg 3, WP<br />

Giesinger Elmar, Dr.jur., 6833 Klaus-Weiler,<br />

Bruderhof 9, StB<br />

Göth Philip, Univ.-Doz.MMag.Dr., Schweiz,<br />

8832 Wollerau, Erlenstraße 141, WP, StB<br />

Graschitz Christoph Horst, Mag., UK, SW1V 1DU London,<br />

No. 16 Hindon Court 104 Wilton Road, WP<br />

Gröblinger Karl, 4073 Wilhering, Zaglweg 6, WP, StB<br />

Halbmayr Elisabeth, Mag., 3350 Haag,<br />

Stummerstraße 8/1/8, StB, SBH<br />

Halm Wolfgang, Dr., 1090 Wien, Berggasse 10/14, WP, StB<br />

Heschl-Polzhofer Reinhard Bakk., Mag.,<br />

1180 Wien, Theresiengasse 8/Top 15, StB<br />

Hieke Elfriede, Mag., 1100 Wien,<br />

Steudelgasse 35/28, SBH<br />

Hinterberger Heinrich, Dipl.-Vw.Dr., 6845 Hohenems,<br />

Mauthausstraße 28, WP, StB<br />

Holzinger Christine, Mag.rer.soc.oec.,<br />

4020 Linz, Mitterbauerweg 6, StB<br />

Hörler Gerda, Mag., 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde,<br />

Freiheitssiedlung I 27/10, StB<br />

Höss Ursula, Mag., 2000 Stockerau,<br />

Manhartstraße 44, StB<br />

Jakobs Klaus, Mag., 9500 Villach,<br />

Friedrich-Hermann-Weg 21, StB<br />

Kaltenberger Siegfried, 4273 Unterweißenbach,<br />

Greinerschlag 11, SBH<br />

Kirchmair Gerhard, Dipl.-Vw., 6020 Innsbruck,<br />

Gaswerkstraße 6, StB<br />

Konezny Gerd Adolf, MMag.Dr., 1140 Wien,<br />

Moßbachergasse 29/2, WP, StB<br />

Kröll Ulla, Mag.iur., 8010 Graz, Franz-Nabl-Weg 4, StB<br />

Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien,<br />

Paulitschkegasse 20, StB<br />

Margetich Gerhard, Mag., 2344 Maria Enzersdorf,<br />

Ottensteinstraße 79, WP<br />

Marth Dieter, Mag., 8042 Graz, Breitenweg 9, StB<br />

Meierhofer Manuela, Mag.(FH), 1220 Wien,<br />

Attemsgasse 50/2/42, StB<br />

Patscheider Rudolf, Dkfm., 5020 Salzburg,<br />

Keilgasse 6, WP, StB<br />

Petz Josef, Mag.(FH), 2831 Warth, Steyersberg 11, StB<br />

Pfeiffer Robert Heribert, Mag.iur., 8010 Graz,<br />

Billrothgasse 28, StB<br />

Pointner Regina, 4600 Thalheim bei Wels,<br />

Schauersberg Nr. 50, StB<br />

Pußwald Susanna, Mag., 8200 Gleisdorf,<br />

Hofstätten 151, WP<br />

Schafferer Claudia, 6020 Innsbruck,<br />

Alois-Schrott-Straße 21/4, SBH<br />

Schardinger-Schweighofer Manuela, Mag.,<br />

3550 Langenlois, Rosenhügelweg 17, StB<br />

Schmalzl Anna, Mag. Dr., 1130 Wien,<br />

Kardinal-Piffl-Gasse 4, StB<br />

Schrammel Franz Christoph, Mag.Dr.iur.,<br />

1030 Wien, Arsenal Obj. 11D/3/8, StB<br />

Schwarzmann Josef, Mag., 2182 Palterndorf,<br />

Hauptstraße 63, StB<br />

Semlitsch Monika, Mag., 8045 Graz,<br />

Lindengasse 15/I/4, StB<br />

Silberbauer Thomas, MMag., 1220 Wien,<br />

Langobardenstraße 126/2/28, StB, SBH<br />

Steinacher Petra, 1160 Wien, Koppstraße 103/4302, SBH<br />

Steinhauer Gerlinde, 8552 Eibiswald, Feisternitz 50, StB<br />

Steurer Peter, Mag., 1070 Wien, Kandlgasse 32/20, StB<br />

Svazek Norbert, Akad.Exp.Kfm., 8911 Admont,<br />

Hall 120, SBH<br />

Waldner Peter, Mag., 9470 Buchs,<br />

Werdenbergerstrasse 32, WP, StB<br />

Witzemann Sandra, 6844 Altach, Bahnstraße 24, SBH<br />

Zeppelzauer Michael, Mag., 2380 Perchtoldsdorf,<br />

Elisabethstraße 24-26, SBH<br />

A-B-T Fair Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

5020 Salzburg, Mildenburggasse 6 a, WP<br />

ECO TREUHAND SteuerberatungsgmbH, 9020 Klagenfurt,<br />

Völkermarkter Ring 1, WP


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 93<br />

Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und treuhändige<br />

Verwaltung Gesellschaft m.b.H. Nfg. KG., 1150 Wien,<br />

Winckelmannstraße 8, WP<br />

IBETREU Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.,<br />

6020 Innsbruck, Speckbacherstraße 35 a, WP<br />

IHRE <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong> Steuerberatung GmbH,<br />

1190 Wien, Sieveringer Straße 129, StB<br />

KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/7. Stock,<br />

WP<br />

KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/7. Stock,<br />

StB<br />

MELVO Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck,<br />

Pradler Straße 78, StB<br />

Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung<br />

GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, WP<br />

C. Wiederaufnahme der Berufstätigkeit<br />

Dorfinger Elfriede, 5020 Salzburg,<br />

Rettenpacherstraße 48, StB<br />

Driker Alexandra, Mag., 1090 Wien,<br />

Servitengasse 5/30, StB<br />

Dürler Peter, Dkfm., 1190 Wien, Schulsteig 22, WP, StB<br />

Frais-Huber Nicole, Mag.Dr., 4664 Oberweis,<br />

Kapellenstraße 16, StB<br />

Gehmair Josef Matthias, 4600 Thalheim bei Wels,<br />

Kapellenstraße 24, StB<br />

Gehmair Sylvia, 4600 Thalheim bei Wels,<br />

Kapellenstraße 24, StB<br />

Grossek Helmut, 8042 Graz, Messendorfberg 154, StB<br />

Haslhofer Christine, 4343 Mitterkirchen,<br />

Langacker 20, SBH<br />

Herzog Barbara, Mag., 1180 Wien,<br />

Sternwartestraße 8/46, WP<br />

Heschl-Polzhofer Reinhard Bakk., Mag., 1180 Wien,<br />

Theresiengasse 8/Top 15, StB<br />

Högn Heinz, 4061 Pasching, Kirchengasse 5, StB<br />

Hohenecker Monika, Mag.(FH), 2000 Stockerau,<br />

Dr.-Emmerich-Czermak-Straße 2/2/18, StB<br />

Keber Elisabeth, Mag., 1010 Wien, Börsegasse 9/2, WP<br />

Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien,<br />

Paulitschkegasse 20, StB<br />

Matejka Walter, Dkfm.Dr., 1190 Wien,<br />

Wilckensweg 4/5, WP<br />

Maukner-Knapp Bernadette, Mag., 1090 Wien,<br />

Servitengasse 10/33, WP, StB<br />

Meierhofer Manuela, Mag.(FH), 1220 Wien,<br />

Attemsgasse 50/2/42, StB<br />

Mischkreu Melanie, Mag.rer.soc.oec., 1100 Wien,<br />

Laaerbergstraße 26/2/627, StB<br />

Moehle Daniela, Mag.(FH), 1230 Wien,<br />

Karl-Heinz-Straße 67/2/52, StB<br />

Neck Silvia, Mag.Dr., 8151 Hitzendorf, Niederberg 69, StB<br />

Nußgruber Andreas, Mag., 1020 Wien,<br />

Wittelsbachstraße 1/3/18, WP, StB<br />

Patscheider Rudolf, Dkfm., 5020 Salzburg,<br />

Keilgasse 6, WP, StB<br />

Piller Siegfried, Mag.Dr., 7503 Großpetersdorf,<br />

Burgerstraße 6, WP, StB<br />

Priklopil Werner, Komm.-Rat Mag.Dr., 1080 Wien,<br />

Blindengasse 5/4, StB, SBH<br />

Pucher Hermann, Mag.iur., 1010 Wien,<br />

Marc-Aurel-Straße 8/5, StB<br />

Raffetseder-Amesberger Gabriele, Mag.,<br />

4210 Gallneukirchen, Schulfeld 7, StB<br />

Rieder Martin, MMag.Dr., 6020 Innsbruck,<br />

Lohbachweg E 91/5, StB<br />

Rothböck Rudolf, Mag., 4922 Geiersberg, Rödham 18, WP<br />

Schindler Sylvia, Mag. (FH), 3430 Tulln,<br />

Rosenfeldstraße 13, StB<br />

Schlager Harald, Mag.Dr., 5071 Wals, Grundenweg 16, StB<br />

Schreiner Eduard, Mag., 1130 Wien,<br />

Stuweckengasse 2, StB<br />

Schulmeister Patrizia, Mag., 1020 Wien,<br />

Castellezgasse 12/33, StB<br />

Schwarzmann Josef, Mag., 2182 Palterndorf,<br />

Hauptstraße 63, StB<br />

Seiringer Andreas, Mag., 4682 Geboltskirchen,<br />

Geboltskirchen 72, WP<br />

Siegl Anton, Mag., 7091 Breitenbrunn,<br />

Joseph-Haydn-Gasse 7, StB<br />

Stabauer Horst, 5020 Salzburg,<br />

Sterneckstraße 59/1/60, WP


94 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Stelzer Harald, Mag., 4171 St.Peter am Wimberg,<br />

Wimbergstraße 12, StB<br />

Svazek Norbert, Akad.Exp.Kfm.,<br />

8911 Admont, Hall 120, SBH<br />

Wonnerth Gerhard, Dr., 1190 Wien,<br />

Hutweidengasse 40/18, WP, StB<br />

ACCURATA Steuerberatungs GmbH, 3500 Krems an der<br />

Donau, Rechte Kremszeile 62, StB<br />

Fair Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />

5020 Salzburg, Mildenburggasse 6a, WP, StB<br />

Woditschka & Picher Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H.,<br />

2130 Mistelbach, Bahnstraße 26, StB<br />

D. Erlöschen von Befugnissen<br />

Deutsch Gerlinde, 8330 Feldbach, Leitersdorf 179/4, SBH<br />

Doblander Burkhard, Mag., 6250 Kundl, Saulueg 14, StB<br />

Eckl Hans-Peter, 3392 Schönbühel an der Donau,<br />

Nölling 15, StB<br />

Frauenschuh Günther, Dipl.-Vw., 5310 Mondsee,<br />

Hochkreuzstraße 10, StB<br />

Hermann Otto, Dr., 8020 Graz, Wienerstraße 40, StB<br />

Hitschmann Antal, 1190 Wien,<br />

Döblinger Hauptstraße 95/12, StB<br />

Hodurek Rudolf, 5020 Salzburg,<br />

Johannes-Filzer-Straße 26, StB<br />

Kindl Leonhard, 6352 Ellmau, Steinerner Tisch 13, SBH<br />

Kozelsky Paul, 2372 Gießhübl, Riedhofgasse 3, StB<br />

Kraßnitzer Günter, 6181 Sellrain, Tauegert 15, StB<br />

Kreidenhuber Johann, 5440 Scheffau am Tennengebirge,<br />

Balckesiedlung 232, SBH<br />

Langsteiner Franz, 1210 Wien,<br />

Franklinstraße 20/20/10, SBH<br />

Leitgeb Patrick-Andreas MSc, Prof.Mag.,<br />

2700 Wiener Neustadt, Kammanngasse 9/1, SBH<br />

Madjera Wolfgang, Mag.Dr.iur., 1180 Wien,<br />

Gentzgasse 117/33, StB<br />

Mang Elisabeth, Mag.rer.soc.oec., 5081 Anif, Weiler 8, StB<br />

Obermayer Helmut, Dr., 2151 Asparn an der Zaya,<br />

Asparn Nr. 364, StB<br />

Pirker Doris, 9020 Klagenfurt, Seegasse 29, StB<br />

Pirker Leopold, 9500 Villach, Völkendorferstraße 43, StB<br />

Pölzelbauer Eveline, 2753 Markt Piesting,<br />

Bocksbachgasse 2/1, StB<br />

Rudnay Elisabeth, Dkfm., 2324 Rannersdorf,<br />

Preissmühlgasse 8, StB<br />

Sack Franz, 7100 Neusiedl am See, Josef-Haydn-Gasse 32,<br />

SBH<br />

Schmid Ernst, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 263/15,<br />

StB<br />

Schön Doris, 3034 Maria Anzbach, Brauhausgasse 561,<br />

SBH<br />

Schuh Elisabeth, 3491 Straß im Straßertale, Straßfeld 352,<br />

SBH<br />

Sendlhofer Norbert, 5452 Pfarrwerfen, Dorfwerfen 36,<br />

SBH<br />

Tengler Stefan, 5026 Salzburg, Agnes-Muthspiel-Weg 14,<br />

SBH<br />

Teufl Christian, Mag., 1180 Wien, Herbeckstraße 47/2, StB<br />

Thell Johann, 7132 Frauenkirchen, Kanalgasse 14, StB<br />

Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring, Feldgasse 14, StB<br />

Wendlandt Manfred, Mag., 5500 Bischofshofen,<br />

Sparkassenstraße 26/3, StB<br />

Winkler Karin, 1190 Wien, Paradisgasse 35, StB<br />

Zdichynec Martin, 2483 Ebreichsdorf,<br />

Schafflerhofstraße 4b/Top 6, SBH<br />

Allgemeine Kontroll- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaft, 1180 Wien,<br />

Hockegasse 22, WP<br />

Auer & Hofmann Steuerberatungs GmbH, 3495 Rohrendorf<br />

bei Krems, Obere Hauptstraße 91, StB<br />

Dr E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />

GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, WP<br />

Dr. Franz Tengler Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

5020 Salzburg, Ischlerbahnstraße 15, StB<br />

Dr. Kranner Buchprüfungs- und Steuerberatungs- KEG,<br />

3400 Klosterneuburg, Feldgasse 16,WP<br />

Dr.Alexander Heß und Mag.Manfred Wendlandt Wirtschaftstreuhandgesellschaft<br />

OHG, 5500 Bischofshofen,<br />

Salzburger Straße 1, StB


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 95<br />

Ernst & Young Transaction Advisory Wirtschaftsprüfungs<br />

GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, WP<br />

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />

3400 Klosterneuburg, Martinstraße 157/3, WP<br />

Europa Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />

GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, WP<br />

Grüner + Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs<br />

GmbH, 3040 Neulengbach, Wiener Straße 42, StB<br />

KMB Beratungs- und Bilanzbuchhaltergesellschaft mbH,<br />

4240 Freistadt, Promenade 11, StB<br />

Mag. Richard Leisch & Co SteuerberatungsgmbH., 4600<br />

Wels, Carl-Blum-Straße 16, StB<br />

Mag. Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH, 8680<br />

Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, StB<br />

SFÄ Mag. Eder & Partner Steuerberatung für Ärzte KEG,<br />

4601 Wels, Kaiser-Josef-Platz 41, StB<br />

Wölflingseder Beteiligungs GmbH, 4203 Altenberg bei<br />

Linz, Parzerweg 35, StB<br />

E. Bestellung bzw. Abberufung von Kanzleikuratoren<br />

und Liquidatoren:<br />

Abberufung von StB Mag.Dr. Günther Kreinecker, 4232 Hagenberg<br />

im Mühlkreis, Softwarepark 49, als Kanzleikurator<br />

des Deszendentenfortbetriebes StB Reinhard<br />

Mitter<br />

Abberufung von StB Christian Ebenhofer, 4364 St. Thomas<br />

am Blasenstein, Ober St.Thomas 40, als Kanzleikurator<br />

des Deszendentenfortbetriebes StB Reinhard Mitter<br />

Abberufung von WP Dkfm.Dr. Walter Pfaffenzeller, 4600<br />

Wels, Edisonstraße 2, als Liquidator der Kanzlei der<br />

SBH Irmgard Pfanzelt, 4600 Wels, Arnikastraße 7.<br />

Bestellung von StB Dr.iur. Wolfgang Przyborski, 1090<br />

Wien, Währinger Straße 28 als Kanzleikurator des verstorbenen<br />

Dr. Michael R Friedrich, 1090 Wien, Währinger<br />

Straße 28<br />

Bestellung von StB Mag. Michaela Schröder, 2340 Mödling,<br />

Dr.-L.-Rieger-Straße 46 als Kanzleikurator des Witwenfortbetriebes<br />

Witwenfortbetrieb WP Dkfm. Harald<br />

Schröder, 2563 Pottenstein, Gutensteiner Straße 8<br />

F. Firmenwortlautänderungen:<br />

Aschauer & Rachbauer OEG Steuerberatungsgesellschaft<br />

in<br />

Aschauer & Rachbauer OG Steuerberatungsgesellschaft,<br />

4060 Leonding, Hochstraße 1<br />

AUSTRIA TREUHAND Salzburg Wirtschaftsprüfung GmbH<br />

in<br />

SALZBURGER Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg,<br />

Maxstraße 7<br />

BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs<br />

GmbH in<br />

BDO Rabel & Enzinger GmbH Wirtschaftsprüfungs- und<br />

Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Hartenaugasse<br />

34<br />

Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.<br />

in<br />

Burger & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />

1040 Wien, Brucknerstraße 8<br />

City Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

m.b.H. in<br />

MOORE STEPHENS City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />

und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien,<br />

Graben 20<br />

CONTUS Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft<br />

m.b.H. in<br />

CONTUS Wirtschaftsprüfungs gesellschaft m.b.H.,<br />

9554 St.Urban, Seeweg 1,<br />

Dr. Machacek & Luksch Wirtschaftstreuhand KEG in<br />

Dr. Machacek & Luksch Wirtschaftstreuhand KG,<br />

2301 Groß-Enzersdorf, Rathausstraße 2-4<br />

Dr. Pittner Buchprüfungs Ges.m.b.H. in<br />

Pittner & Partner Wirtschaftsprüfungs Ges.m.b.H.,<br />

8010 Graz, Elisabethstraße 46,<br />

ECO TREUHAND WirtschaftsprüfungsgmbH. in<br />

ECO TREUHAND SteuerberatungsgmbH, 9020 Klagenfurt,<br />

Völkermarkter Ring 1


96 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />

Eder SteuerberatungsgmbH & Co KEG in<br />

Eder SteuerberatungsgmbH & Co KG,<br />

2700 Wiener Neustadt, Babenbergerring 9a<br />

Gehmair & Gehmair Selbständige Buchhaltungs GmbH in<br />

Gehmair & Gehmair Steuerberatungs GmbH,<br />

4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße 24<br />

Giacchino und Hoschek Wirtschaftstreuhand OEG in<br />

Giacchino und Hoschek Wirtschaftstreuhand OG,<br />

6300 Wörgl, Johann-Federer-Straße 2<br />

Gogg & Schweiger Steuerberatungs GmbH in<br />

Schweiger Steuerberatungs GmbH, 8053 Graz,<br />

Kärntner Straße 218<br />

Haller, Gruber & Partner Steuerberatung KEG in<br />

Haller, Gruber & Partner Steuerberatung KG,<br />

6992 Hirschegg, Walser Straße 33<br />

Herburger & Allgäuer Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs<br />

GmbH in<br />

Allgäuer & Sturm Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs<br />

GmbH, 6800 Feldkirch, Schlossgraben 10<br />

Hödl & Hödl Consulting OEG Unternehmensberatungsund<br />

Steuerberatungsgesellschaft in<br />

Hödl & Hödl Consulting OG Unternehmensberatungsund<br />

Steuerberatungsgesellschaft, 2000 Stockerau,<br />

Manhartstraße 71<br />

HÜBNER & HÜBNER Steuerberatung GmbH in<br />

HÜBNER & HÜBNER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />

GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße<br />

222-228/3/7<br />

Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />

Gesellschaft m.b.H. in<br />

HÜBNER & HÜBNER Wirtschaftsprüfung GmbH, 1120<br />

Wien, Schönbrunner Straße 222-228/Stg.3/7.OG,<br />

HÜBNER & LEISCH Steuerberatung GmbH in<br />

PT-Steuerberatung GmbH, 4600 Wels,<br />

Kalvarienberggasse 10A<br />

JAKOBS & PARTNER Steuerberatungs-KEG in<br />

JAKOBS Steuerberatungs-KG, 9500 Villach,<br />

Moritschstraße 5<br />

JH Steuerbüro Mag.R.Vejvar - J.Haunschmid KEG in<br />

JH Steuerbüro Mag.R.Vejvar - J.Haunschmid KG,<br />

4240 Freistadt, Manzenreith 37<br />

Kapruner Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH in<br />

Kapruner Wirtschaftstreuhand GmbH, 5710 Kaprun,<br />

Nikolaus-Gassner-Straße 682<br />

Keber & Keber Steuerberatungsgesellschaft mbH in<br />

Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2<br />

KommunalConsult Steuerberatungsgesellschaft Günter<br />

Toth KEG in<br />

KommunalConsult Steuerberatungsgesellschaft Günter<br />

Toth KG, 7432 Oberschützen, Sonnleitenweg 2<br />

Linder & Wallnberger Steuerberatung OG in<br />

TRUST Linder Steuerberatung OG, 6922 Wolfurt,<br />

Bahnhofstraße 8b<br />

LINHARDT & Partner Wirtschaftstreuhand KEG in<br />

LINHARDT & Partner Wirtschaftstreuhand KG,<br />

5201 Seekirchen, Bahnhofstraße 5<br />

Mag. Judith Machat Selbständige<br />

Buchhaltungsges.m.b.H. in<br />

Mag. Judith Machat Steuerberatungsges.m.b.H.,<br />

1130 Wien, Schließmanngasse 4<br />

MMAG.Dr.MATHIAS WEBERSDORFER <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREU-<br />

HAND GmbH in<br />

Dr. Webersdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

5201 Seekirchen, Gewerbestraße 2<br />

MSP Steuerberatung GmbH u Co KEG in<br />

MSP Steuerberatung GmbH u Co KG, 6020 Innsbruck,<br />

Peter-Mayr-Straße 8<br />

Platzgummer & Hepberger Wirtschaftstreuhandgesellschaft<br />

mbH in<br />

Platzgummer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH,<br />

6850 Dornbirn, Schwefel Nr. 93<br />

Platzgummer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH in<br />

Platzgummer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />

6850 Dornbirn, Schwefel Nr. 93<br />

Prokesch & Prokesch Wirtschaftstreuhandgesellschaft in<br />

Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH & Co KG,<br />

5600 St.Johann im Pongau, Mehrlgasse 7<br />

Rota Buchprüfung und Steuerberatung GmbH in<br />

ROTA Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH,<br />

9020 Klagenfurt, Rosentaler Straße 116<br />

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co.<br />

KEG in<br />

Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH &<br />

Co. KG, 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1a/2/2<br />

SFÄ Traunsteiner Steuerberatung für Ärzte KEG in<br />

SFÄ Traunsteiner Steuerberatung für Ärzte KG, 4300<br />

St.Valentin, Schubertviertel 38


Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 97<br />

Steuerberater Mag.Mader & Lindner OEG in<br />

Steuerberater Mag.Mader & Lindner OG, 6280 Zell am<br />

Ziller, Bahnhofstraße 6<br />

Steuerberatungsgesellschaft Graz GmbH in<br />

ST + WP Graz Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-<br />

GmbH, 8010 Graz, Schubertstraße 62<br />

Stingl-Top Audit GmbH Steuerberatungsgesellschaft in<br />

Stingl-Top Audit Steuerberatung GmbH, 1100 Wien,<br />

Laxenburger Straße 83<br />

Stingl-Top Audit GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co<br />

KG in<br />

Stingl-Top Audit Steuerberatung GmbH & Co KG, 1100<br />

Wien, Laxenburger Straße 83<br />

Tambosi Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH<br />

in<br />

BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH,<br />

4820 Bad Ischl, Kaiser-Franz-Josef-Straße 4<br />

TWP Thell, Winkler & Pichler Steuerberatungsgesellschaft<br />

OG in<br />

TWP Thell, Winkler & Pichler Steuerberatung OG,<br />

7100 Neusiedl am See, Kirchbergweg 5-7<br />

UNICONSULT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />

mbH in<br />

MOORE STEPHENS UNICONSULT Wirtschaftstreuhandund<br />

Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4020 Linz,<br />

Lastenstraße 38, Top 10<br />

G. Suspendierung<br />

Doblander Mag. Burkhard, 6300 Wörgl,<br />

Bahnhofstraße 8, StB<br />

Schmid Ernst, 1120 Wien,<br />

Schönbrunner Straße 263/15, StB<br />

Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring,<br />

Maria-Ebner-von-Eschenbach-Gasse 32, StB<br />

H. Widerruf:<br />

Doblander Mag. Burkhard, 6300 Wörgl,<br />

Bahnhofstraße 8, StB<br />

KMB Beratungs- und Bilanzbuchhaltergesellschaft mbH,<br />

4240 Freistadt, Promenade 11, StB<br />

Schmid Ernst, 1120 Wien,<br />

Schönbrunner Straße 263/15, StB<br />

Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring,<br />

Maria-Ebner-von-Eschenbach-Gasse 32, StB<br />

1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/6 (U4 Center)<br />

Erscheinungsdatum: 30.1.2009

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