KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
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<strong>KAMMER</strong> <strong>DER</strong> <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong><br />
Amtsblatt<br />
der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder<br />
1/2009
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Inhalt 1<br />
01 Impressum<br />
Kurzberichte<br />
02 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 16.06.2008<br />
14 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 08.09.2008<br />
26 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 13.10.2008<br />
37 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />
47 Kammertag Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />
57 Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
71 Beitragsordnung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
73 Leistungsordnung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
75 Vorstand Protokoll der Sitzung vom 15.12.2008<br />
verlautbarungen<br />
87 Veränderungen im Berufsstand<br />
Impressum<br />
Medieninhaber (Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Redaktion):<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder · A-1120 Wien · Schönbrunner Straße 222-228 | 1 | 6 | 2<br />
Telefon +43 | 1 | 811 73 · Fax +43 | 1 | 811 73-100<br />
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Das Amtsblatt erscheint nur in elektronischer Form, die angeführten Beilagen wurden nicht veröffentlicht.<br />
Grundlegende Richtlinie nach dem Mediengesetz: Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Informationen<br />
zur Wahrung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit<br />
Zustimmung des Medieninhabers.<br />
Satz- und Druckfehler vorbehalten!
2<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Kammertag<br />
Protokoll der 8. o. Sitzung vom 16.06.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
43<br />
23<br />
16.00 Uhr<br />
17.40 Uhr<br />
10.11.2008 um 16.00 Uhr in der K<strong>WT</strong><br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Bericht des Präsidenten<br />
3. Anträge des Vorstandes<br />
- Nachtragsbudget für PR<br />
- Nachtragsbudget für die anteiligen Kosten des AeQ<br />
- Diskussion/Beschluss über die Behandlung des folgenden Antrages:<br />
Änderung Umlagenordnung – Befreiung/Aliquotierung von Mitgliedern in Karenz<br />
4. Bericht der Rechnungsprüfer sowie Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss<br />
für das Haushaltsjahr 2007 und die Entlastung des Vorstandes<br />
5. Jahresabschluss 2007 der Vorsorgeeinrichtung; Beschlussfassung über den<br />
Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes und des Ausschusses der<br />
Vorsorgeeinrichtung<br />
6. Allfällige selbständige Anträge<br />
7. Allfällige Anregungen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 3<br />
Tagesordnungspunkt 1 – Eröffnung der Sitzung<br />
Hübner begrüßt die Teilnehmer und eröffnet die Sitzung.<br />
Die erforderliche Beschlussfähigkeit liegt vor.<br />
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />
Tagesordnungspunkt 2 – Bericht des Präsidenten<br />
n Übergabe zur Berichterstattung an Vizepräsidentin<br />
Trenkwalder.<br />
Hübner berichtet wie folgt:<br />
◼◼Zur Statistik zum Berufsstand<br />
Die Kammer hat zum 1.6.2008 7.508 physische Mitglieder:<br />
4.258 Steuerberater (+3,4 %),<br />
1.649 Wirtschaftsprüfer (+4,5 %);<br />
1.119 Bilanzbuchhalter und<br />
482 Selbständige Buchhalter (Bibu+SBH: -21,5 %).<br />
Mit 31.3.08 haben rd. 600 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen und sind<br />
Mitglied in der WKO geworden.<br />
Berufsanwärter gab es zum 1.6.2008 2.478 (+ 1,6 %).<br />
Der Mitgliederumsatz ist 2007 um 5,2 % auf 1,74 Mrd. Euro<br />
gestiegen. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre betrug das<br />
Wachstum 3,7 % p.a.<br />
50 % des Umsatzes entfallen auf die Berufsgruppe Steuerberater,<br />
47 % auf Wirtschaftsprüfer und rd. 3 % auf SBH/<br />
BiBu.<br />
Der Umsatz je Berufsberechtigten ist nach einem Rückgang<br />
in den Jahren 2003 bis 2005 in den Jahren 2006 und<br />
2007 wieder etwas gestiegen.<br />
◼◼Zur Arbeit der Fachsenate<br />
Die Fachsenate sind laufend mit Expertisen im Rahmen<br />
von Gesetzesbegutachtungen befasst, um die Gesetze<br />
praktikabler und praxisgerechter zu gestalten.<br />
- Aus dem Fachsenat für Steuerrecht<br />
Seit dem Kammertag im November 2007 hat der FS für<br />
Steuerrecht zu 16 Begutachtungsentwürfen Stellungnahmen<br />
ausgearbeitet, wie zB EStR-Wartung 2008, KStR-<br />
Wartung 2008, LStR-Wartung 2008, Bauherrenverordnung<br />
2008 (wurde nicht umgesetzt), Schenkungsmeldegesetz<br />
2008 (das SchenkMG 2008 soll mit 1.8.2008 in Kraft treten).<br />
- Unser Beitrag zur Steuerreform –<br />
das K<strong>WT</strong>-Steuermemorandum 2008<br />
Das neue Steuermemorandum 2008 für die Steuerreform<br />
2010 enthält einen radikalen Vorschlag, nämlich dass<br />
Lohn- und Sozialversicherungsabgaben einheitlich berechnet<br />
und eingehoben werden. Darüber hinaus verteilungspolitische<br />
Aspekte in eine Steuerreform einzubringen, ist<br />
Aufgabe der Politik und nicht der Kammer.<br />
Der Wettbewerb der einzelnen Steuersysteme in Europa<br />
existiert. Die Verwaltungsreform muss weiterhin Priorität<br />
bleiben.<br />
Auch bei einer Vereinfachung des Steuersystems bleibt für<br />
Steuerberater genug zu tun. Die Komplexität schafft nur<br />
Mehrarbeit, für die der Klient in der Regel kein Verständnis<br />
hat.<br />
Der Steuerberater ist längst unverzichtbarer Partner der<br />
österreichischen Wirtschaft. 95 % der Unternehmen bedienen<br />
sich eines Steuerberaters.<br />
Hübner dankt Prof. Karl Bruckner u. seinem Team für das<br />
Engagement.<br />
- Aus dem Fachsenat für Unternehmensrecht<br />
und Revision<br />
Seit dem letzten Kammertag wurden folgende Fachgutachten<br />
vom Fachsenat für Unternehmensrecht beschlossen:<br />
- Fachgutachten zur Einholung von Vollständigkeitserklärungen<br />
bei Abschlussprüfungen mit Mustern von Vollständigkeitserklärungen<br />
als Beilagen<br />
- Fachgutachten zur Berichterstattung über die Beachtung<br />
von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften<br />
in einer Anlage zum Prüfungsbericht<br />
- Stellungnahme zur Behandlung von nicht-rückzahlbaren<br />
Investitionszuschüssen bei der Ermittlung der Eigenmittelquote<br />
gemäß § 23 URG und der fiktiven Schuldentilgungsdauer<br />
gemäß § 24 URG<br />
- Stellungnahme zur Redepflicht des Abschlussprüfers bei<br />
Vorliegen der Vermutung eines Reorganisationsbedarfs
4<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
- Fachgutachten zur Bilanzierung und Berichterstattung<br />
im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss im Zusammenhang<br />
mit der Gruppenbesteuerung.<br />
Hübner dankt Dr. Michael Heller u. seinem Team.<br />
- Aus dem Fachsenat für Arbeits- und Sozialrecht<br />
Die Schwerpunkte waren:<br />
Stellungnahme zur Berufsausbildungsgesetz-Novelle<br />
(BAG-Novelle):<br />
Mit der Stellungnahme wurde ersucht, die Bilanzbuchhalter<br />
in die Gleichhaltungs-Verordnung (betreffend Ausbilder-Prüfung)<br />
aufzunehmen, da die Voraussetzungen dafür<br />
nach Auffassung der K<strong>WT</strong> durch die umfassende Ausbildung<br />
der Bilanzbuchhalter vorliegen.<br />
Stellungnahme zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz<br />
2008 (SVÄG 2008):<br />
Wie bereits in der Stellungnahme zum Entwurf SVÄG 2007<br />
ausgeführt, hat der Fachsenat erneut darauf hingewiesen,<br />
dass die Verlängerung der Hacklerregelung die früheren<br />
Pensionsreformen ad absurdum führt und daher unbedingt<br />
abzulehnen ist.<br />
Die Überführung der Regelung für Langzeitversicherte<br />
(„Hacklerregelung“) ins Dauerrecht konterkariert nach Ansicht<br />
des Fachsenats die notwendigen Pensionsreformen<br />
der letzten Jahre.<br />
Hübner dankt KR Johann Mitterer und seinem Team.<br />
- Aus dem Fachsenat Betriebswirtschaft<br />
u. Organisation<br />
Es wurde das Fachgutachten „Empfehlung zur Ausgestaltung<br />
finanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht bzw.<br />
Konzernlagebericht“ beschlossen (27. November 2007).<br />
Hübner dankt o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl u. seinem<br />
Team.<br />
◼◼Zur Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung<br />
- Kontaktkomitee<br />
Im regelmäßigen Kontakt mit der Finanzverwaltung – sei<br />
es im Kontaktkomitee oder anderen Gesprächen – wird<br />
einiges erreicht und können manche Probleme schon im<br />
Vorfeld ausgeräumt werden. Es gibt die Begegnung auf<br />
gleicher Augenhöhe und die Möglichkeit, gegenseitiges<br />
Verständnis zu entwickeln. Es ist eine gute Tradition.<br />
- Quotenregelung<br />
Eine Steuernummer ist nur dann in der Quote 2007 enthalten,<br />
wenn die Erklärungen für 2006 (E1, U1, K1) bis spätestens<br />
30.4.2008 elektronisch abgegeben wurden.<br />
Jene Fälle 2006, die nach dem 30.4.2008 abgegeben werden<br />
– egal, ob elektronisch oder in Papierform – fallen aus<br />
der Quote 2007 heraus.<br />
Ab der Quote 2008 wird diese Regelung auch die Erklärung<br />
E6 umfassen.<br />
Es gibt ein neues <strong>Verzeichnis</strong> des einzelfallbezogenen<br />
Ausschlusses von der Quotenregelung, welches über FinanzOnline<br />
zugestellt wird. Dabei handelt es sich um ein<br />
<strong>Verzeichnis</strong> der Fälle, die von der Quote für 2007 ausgeschlossen<br />
sind. Darin enthalten sind jene Fälle, die im Rahmen<br />
der Quote 2006 in Papierform oder zu spät (nach dem<br />
30.04.2008) eingereicht wurden.<br />
◼◼Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an<br />
das Firmenbuch<br />
Aufgrund einer Intervention der K<strong>WT</strong> beim BMJ hat das BMJ<br />
eine Änderung der Verordnung über den elektronischen<br />
Rechtsverkehr zur Begutachtung versendet. Darin ist vorgesehen,<br />
dass generell Jahresabschlüsse in PDF – parallel<br />
zur strukturierten Übermittlung – beim Firmenbuch eingereicht<br />
werden können.<br />
Unzumutbar für den Berufsstand sind jedenfalls:<br />
- die wachsende Kennzahlenflut<br />
- die zunehmende Auslagerung der Arbeit der Finanzverwaltung<br />
- Zielvereinbarungen<br />
- die unüberschaubare Komplexität des Steuerrechts,<br />
mangelnde Bescheidbegründung<br />
- die eine oder andere Praxis bei der Betriebsprüfung und<br />
KIAB-Einsätzen; der Betroffene weiß oft nicht, auf Basis<br />
welcher Rechtsgrundlage Maßnahmen der KIAB gesetzt<br />
werden (AusländerbeschäftigungsG, BAO, FinStrG, StPO,<br />
oder Gewerbeordnung).<br />
Trotz allen Lobbyings und Zusammenarbeit darf jedoch<br />
nicht die Erwartungshaltung vorherrschen, dass alle Vorschläge<br />
auch umgesetzt werden. Naturgemäß gibt es andere<br />
Organisationen mit anders gelagerten Interessen.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 5<br />
◼◼Internationales<br />
- CETAX-Ausschuss<br />
Hübner dankt Dr. Georg Demeter für sein Engagement.<br />
Die Betreuung des CETAX durch die K<strong>WT</strong> (früher extern) ist<br />
bei den Mitgliedern sehr gut angekommen.<br />
Ergebnis aus der Sitzung des CETAX im April 2008 in Wien<br />
unter Teilnahme von 26 Repräsentanten aus 10 Ländern:<br />
- Aktuelle Änderungen in Steuerrecht und Rechnungslegung<br />
aus 11 Ländern für die Mitglieder in den sog. „Ländernews“<br />
wurden auf der Homepage zur Verfügung gestellt.<br />
- 3 neue (aktualisierte) Arbeitspapiere wurden im April<br />
veröffentlicht.<br />
- D-A-CH<br />
Das jährliche D-A-CH-Präsidententreffen findet am 19./20.<br />
Juni in Berlin statt.<br />
Der D-A-CH-Steuerausschuss findet turnusmäßig wieder<br />
in Österreich statt: 24./25. August in Rust<br />
- CFE<br />
Im April fanden CFE-Forum, aoGV und Rat der CFE in Brüssel<br />
statt. Als Vertreter der K<strong>WT</strong> haben Mag. F. Rödler und<br />
Mag. G. Schellmann (Fiscal Committee) teilgenommen.<br />
- FEE<br />
Aktuelle Arbeiten in der FEE sind u.a.:<br />
- Übersicht über die Umsetzung der GeldwäscheRL in Europa<br />
- 2. Untersuchung über den Begriff „Netzwerk“ in Europa<br />
- Studie über transnationale Organisation und Praktiken<br />
in der Wirtschaftsprüfung vom April 2008.<br />
- Evaluierung Büro Brüssel<br />
Vertragsgemäß wird das Büro in Brüssel evaluiert.<br />
- Internationales Interesse an der K<strong>WT</strong>:<br />
Eine Delegation der WP-Kammer der Mongolischen Republik<br />
und der neue Präsident der ungarischen WP-Kammer<br />
besuchten im Frühjahr 2008 die K<strong>WT</strong>.<br />
◼◼Zu den Bilanzbuchhaltern<br />
Ausgangspunkt für die Entstehung der neuen Berufsgruppe<br />
war die Intention des Aufsichtsministeriums nach einer<br />
Vereinheitlichung der Buchhaltungsberufe.<br />
Die Monopolisierung der Buchhaltung u. Personalverrechnung<br />
in der K<strong>WT</strong> hat nicht gehalten. Die Steuerberatung ist<br />
EU-weit nicht geregelt, in anderen Ländern gibt es keine<br />
Kammern, oftmals auch keine StB-Prüfung als Voraussetzung<br />
für die Tätigkeit.<br />
„Wir wollen jedoch unser Niveau halten!“, so Hübner.<br />
Die Situation, die wir heute haben, ist das Ergebnis eines<br />
Kompromisses. Jene SBH, die die Befugnis zum Bilanzbuchhalter<br />
erworben haben, können zwischen der Mitgliedschaft<br />
zur K<strong>WT</strong> und WKÖ wählen. Jene, die das nicht getan<br />
haben, sind mit 31.3.d.J. Mitglied in der WKÖ geworden.<br />
- Es haben mit 31.3. rund 600 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen und<br />
sind Mitglied in der WKO.<br />
- Das BiBuG wird voraussichtlich dahingehend geändert<br />
werden, dass die in die WKO gewechselten SBH nunmehr<br />
von der PK und nicht wie ursprünglich angenommen<br />
von der WKO verwaltet werden. Eine Eingliederung<br />
der aus der K<strong>WT</strong> ausgeschiedenen SBH in die GewO erfolgt<br />
nicht.<br />
- Erwartungsgemäß ist die Verwaltung der SBH außerhalb<br />
der K<strong>WT</strong> mit entsprechenden Kosten verbunden.<br />
- Statistik über die Bilanzbuchhalter:<br />
Zum 12.6.08 gibt es 2.237 Bilanzbuchhalter, davon sind<br />
1.164 (52 %) Mitglieder der K<strong>WT</strong> und 1.073 (48 %) Mitglieder<br />
der WKO.<br />
Aktivitäten der <strong>WT</strong>-Akademie für BiBus:<br />
- Erste Bilanzbuchhalter-Tage der <strong>WT</strong>-Akademie, 3.-4. Juni<br />
2008 in Wien mit 100 Teilnehmern.<br />
- Rückblick: Überleitungskurse<br />
Prüfungsbefreiungskurs / Upgrade-Kurs: 500 Teilnehmer<br />
in rd. 24.000 Unterrichtseinheiten;<br />
Lehrgang Personalverrechnung (130 Unterrichtseinheiten):<br />
150 Teilnehmer in rd. 19.000 Unterrichtseinheiten.<br />
- Es gibt ein dreistufiges Ausbildungsangebot zum Bilanzbuchhalter.<br />
Seminare für den Weiterbildungsnachweis<br />
gem. § 68 (3) BiBuG werden angeboten.<br />
Die Verwaltung der Selbständigen Buchhalter in der WKÖ<br />
wird voraussichtlich nicht umgesetzt. Ein Initiativantrag<br />
zur Übertragung der Verwaltung an die PK liegt vor, wurde<br />
aber noch nicht im Parlament eingebracht. Mit der WKO<br />
wurde vereinbart, dass die Kosten, die aus der Verwaltung<br />
der WKO-SBH in der PK anfallen, ausschließlich von der<br />
WKO getragen werden.
6<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Hübner erläutert den Kompromiss weiters wie folgt:<br />
„Es geht mir darum, den Steuerberater abzusichern und<br />
eine Vergewerblichung in der WKÖ zu verhindern. Unverändert<br />
ist meine Sorge, dass in der WKÖ ein gewerblicher<br />
Steuerberater entsteht. Dies konnte fürs Erste verhindert<br />
werden.<br />
Die Kammer hat im Rahmen deren Befugnisse auch die Bilanzbuchhalter<br />
entsprechend engagiert und glaubwürdig<br />
zu vertreten. Befugnisüberschreitungen werden wir nicht<br />
tolerieren. Wer allerdings Bilanzbuchhaltern nur Prügel<br />
vor die Füße legt und sie alle in der WKÖ haben möchte,<br />
der riskiert nach meiner festen Anschauung, dass die<br />
Vergewerblichung der Steuerberater deutlich schneller<br />
vor der Tür steht. Die Akzeptanz der Bilanzbuchhalter in<br />
unserer Kammer ist also nicht Ausfluss meines Liberalisierungsverständnisses,<br />
welches ich in Fragen der Werbung<br />
tatsächlich immer vertreten habe, sondern hat hier klar<br />
zum Ziel, dass der Steuerberater zumindest in seinen exklusiven<br />
Vertretungsrechten abgesichert bleibt. Dass der<br />
VfGH auch diese Vertretungsrechte aufhebt, das befürchte<br />
ich nicht. Offen ist jedoch der Ausgang des derzeit beim<br />
VfGH anhängigen Verfahrens betreffend die Bilanzierungsgrenzen.<br />
Nach Meinung von Experten ist es für uns nicht<br />
gesichert, dass diese Bilanzierungsgrenzen aufrecht bleiben.<br />
Ich will nicht, dass in der WKÖ Mitglieder mit höheren<br />
Befugnissen vertreten sind, als in der K<strong>WT</strong>. Es könnte dann<br />
zu einer leidenschaftlichen Diskussion in unserem Kammervorstand<br />
werden, was mit den jetzt in die WKÖ überstellten<br />
SBHs passiert, wenn ihnen der VfGH hinsichtlich<br />
ihrer Bilanzierungsbefugnisse Recht gibt. Ich habe sicher<br />
kein Feindbild WKÖ verinnerlicht, ganz im Gegenteil, wir<br />
haben naturgemäß der gleichen Klientel mit sehr ähnlichen<br />
Wertvorstellungen zu dienen. Aber: Ich positioniere<br />
mich klar gegen das Ansinnen der WKÖ, die Freiberufler<br />
zu vereinnahmen und quasi die einzige Arbeitgebervertretung<br />
in unserem Lande sein zu wollen. Ansonsten mit der<br />
WKÖ so viel Kooperation wie möglich.“<br />
◼◼Über die Reform der Kammerorganisation<br />
Die unterschiedlichen Interessen und Spezifika der Berufsgruppen<br />
fordert jetzt auch den Mut, die Strukturen<br />
zu hinterfragen. Eine Arbeitsgruppe prüft, ob die Vorteile<br />
von mehr Autonomie für die Berufsgruppen – d.h. die eigenen<br />
Interessen in der Berufsgruppe autonomer zu entscheiden<br />
– überwiegen. Der Nachteil wäre ein höherer<br />
Abstimmungsbedarf, aber in der Mehrheit sollten WP ihre<br />
Themen und StB ihre Themen erörtern, ebenso die Bilanzbuchhalter.<br />
Grundsätzlich besteht aber das Bekenntnis zur<br />
Aufrechterhaltung der Einheitskammer.<br />
Schlanke Strukturen werden nicht nur für die öffentliche<br />
Verwaltung gefordert, sondern auch in der K<strong>WT</strong> sichergestellt:<br />
Die Zahl der Mitarbeiter pro 1.000 Mitglieder (inkl. Berufsanwärter)<br />
ist gesunken, von 5,43 Mitarbeiter pro 1.000<br />
Mitglieder im Jahr 1990 und 4,23 MA 1998 auf 3,81 Mitarbeiter<br />
pro 1.000 Mitglieder im Jahr 2008 (Stand: 1.6.08,<br />
Mitglieder u. Berufsanwärter), wobei aber die Zahl der<br />
Aufgaben gestiegen ist, denn hinzugekommen sind Pensionsvorsorge,<br />
Krankenversicherung, Spendengütesiegel<br />
und anderes mehr.<br />
◼◼Zur Geldwäsche<br />
Die Kammer ist in Verhandlungen mit dem Anbieter einer<br />
Datenbank, die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der<br />
neuen Bestimmungen genutzt werden kann (Feststellung,<br />
ob jemand als „politisch exponierte Person“ gilt, Einstufung<br />
Geldwäscherisiko). Die Abfrage soll wie über die bekannten<br />
Compaß-Dienste erfolgen.<br />
Wesentliche Neuerungen sind:<br />
- Risikoorientiertes Setzen von Sorgfaltsmaßnahmen zur<br />
Verhinderung der Geldwäsche (bisher starres System)<br />
- Verstärkte Identifizierungspflichten (insb. in Hinblick auf<br />
wirtschaftliche Eigentümer und „politisch exponierte<br />
Personen“)<br />
- Laufendes Monitoring der Aufträge im Hinblick auf Geldwäscherisiko<br />
- Man muss sich Klienten, die man nicht kennt, genauer<br />
ansehen. Das kann bei erhöhtem Geldwäscherisiko voraussichtlich<br />
zu erhöhtem Aufwand führen.<br />
Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte verspätet, da<br />
das BMWA mit der Genehmigung lange zugewartet hat.<br />
Die Genehmigung erfolgte aber ohne inhaltliche Änderung,<br />
lediglich das Inkrafttreten wurde verschoben.<br />
Ein K<strong>WT</strong>-Update Spezial zum Thema Geldwäsche ist erschienen.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 7<br />
◼◼Zur Qualitätssicherung<br />
Das Qualitätssicherungssystem läuft: 75 Qualitätsprüfer<br />
sind anerkannt (53 natürliche Personen, 22 Gesellschaften);<br />
87 Gesellschaften wurde die erfolgreiche<br />
Bescheinigung an der externen Qualitätsprüfung ausgestellt.<br />
Hübner dankt der Vorsitzenden Mag. Regina Reiter und<br />
den Mitgliedern des AeQ für Ihre Arbeit.<br />
◼◼Zur Pensionsvorsorge<br />
Die Vorsorgeeinrichtung fällt in die Zuständigkeit eines<br />
autonomen 4-köpfigen Ausschusses. Das Präsidium hat<br />
angeregt, ein besonderes Augenmerk auf die Veranlagung<br />
zu legen. Die Performance ist nicht zufriedenstellend,<br />
wenn auch die Performance der Pensionskassen und von<br />
vergleichbaren Versorgungswerken der freien Berufe nicht<br />
besser ist. Die Börsenentwicklung trifft alle.<br />
Der Verantwortung für die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung<br />
ist sich der 4-köpfige Ausschuss bewusst. So kam<br />
es in den letzten Jahren zu einem Wechsel beim Veranlagungsmanagement.<br />
Das Präsidium hat eine Ausschreibung<br />
angeregt, um in Zukunft eine bessere Performance<br />
zu erzielen.<br />
Die Vorsorgeeinrichtung ist eine Solidargemeinschaft. Es<br />
werden bereits 36 Berufsunfähigkeitspensionen ausbezahlt,<br />
ebenso erhalten 46 Witwen/Witwer und 35 Waisen<br />
eine Pension.<br />
Die Verwaltungskosten der Concisa konnten um 10 % gesenkt<br />
werden und sind damit niedriger als die Einstiegskosten<br />
im Jahr 2000.<br />
◼◼Zum Excedenten-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />
Der Excedenten-Haftpflichtversicherungsvertrag mit Gerling<br />
läuft Ende 2008 aus. Mit dem Ziel einer Prämienreduktion<br />
wurde ein neuer Vertrag verhandelt. Der neue Vertrag<br />
bringt entscheidende Vorteile wie etwa eine Fixprämie bis<br />
2011, sodass es bis dahin keine umsatzabhängige Prämienerhöhung<br />
gibt. Die erwartete Kostenersparnis in den<br />
Jahren 2009 bis 2011 beträgt bei einem erwarteten durchschnittlichen<br />
Umsatzwachstum von 4 % durchschnittlich<br />
400.000 Euro pro Jahr.<br />
◼◼Zur Pressearbeit<br />
- Pressekonferenz im Jänner: „Wirtschaft versinkt in Flut<br />
von Steuerformularen“<br />
Konsequenz: Gemeinsame Arbeitsgruppe K<strong>WT</strong>-BMF<br />
- Pressaussendung im Februar zu „Metro-Betriebsprüfungen“<br />
bei Gastronomen<br />
- Zwei Presseaussendungen zur Vermögenszuwachssteuer<br />
(März/April)<br />
- Erste Pressekonferenz zu den Steuerreformvorschlägen<br />
der K<strong>WT</strong>: „Einheitsabgabe statt Lohn-, Einkommensteuer<br />
u. Sozialversicherungsbeitrag“ im April<br />
- Presseaussendung zu Meldepflicht statt Erbschafts- u.<br />
Schenkungssteuer: Sanktionen zu hart, Wertgrenzen zu<br />
niedrig, Eingangssteuersatz f. Stiftungen zu hoch.<br />
- Zweite Pressekonferenz Ende April zum Steuermemorandum<br />
2008 für die Steuerreform 2010.<br />
Das neue Kammerportal ist online.<br />
Es gibt wöchentlich ca 3.500 bis 4.000 Besucher (Mitglieder<br />
und Kanzleimitarbeiter) mit ca 33.000 Seitenzugriffen.<br />
Eine Vervielfachung der Zugriffe ist feststellbar, wobei<br />
ein Teil der Vervielfachung darauf zurückgeht, dass der<br />
Zugang zu den Compass-Diensten, die von der Akademie<br />
verrechnet werden und von den Mitgliedern häufig genutzt<br />
werden, nun ausschließlich über das Kammerportal läuft.<br />
◼◼Über die PR-Aktivitäten<br />
- Aktivitäten zur Imagepositionierung d. Steuerberater<br />
Den Auftrag der Kollegenschaft aus der Mitgliederumfrage<br />
– nämlich den Wunsch nach mehr Unterstützung bei der<br />
PR-Arbeit – hat die K<strong>WT</strong> aufgenommen.<br />
Die Hauptzielsetzung ist eine qualitativ hochwertige<br />
Image-Positionierung der SteuerberaterInnen, d.h.<br />
- Der Klient muss wissen, was er an seinem Steuerberater<br />
hat.<br />
- Es soll eine gemeinsame Erkennbarkeit des Berufsstandes<br />
im Sinne eines „Wir-Gefühls“ nach außen entstehen<br />
und geben.<br />
- eine Identifikation mit der Marke „Steuerberater“ kommunizieren,<br />
wie das in anderen Berufsgruppen auch der<br />
Fall ist – z.B. „Ihr Tischler macht’s persönlich“.
8<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Das Logo wird insgesamt gut angenommen, insbesondere<br />
bei den Jungen und neuen Kollegen. Es ist zwar nicht für jeden<br />
stimmig, soll aber der leichteren Wiedererkennbarkeit<br />
dienen. Auch bei den Notaren und Rechtsanwälten hat die<br />
Einführung eine Weile gedauert.<br />
Zielsetzung der Imagekampagne ist es, das breite Leistungsspektrum<br />
des Steuerberaters darzustellen: „Der<br />
Steuerberater ist mehr als ein Steuerberater“ – Den StB<br />
als Wirtschaftsberater positionieren. Mit der Kampagne<br />
soll eine gemeinsame Verkehrsgeltung nach außen geschaffen<br />
werden, die uns gegenseitig stärkt.<br />
Die 2. Welle der Anzeigen-Kampagne gab es im heurigen<br />
Frühjahr, Fortsetzung soll im Herbst erfolgen. Wir werden<br />
dabei von Experten begleitet. Es zeigt sich immer wieder,<br />
dass wir Steuerberater anders denken, anders „ticken“<br />
als die Experten sagen, wie uns die Klienten wahrnehmen.<br />
Der Text des Sujets soll in erster Linie den potenziellen Klienten<br />
/ Konsumenten gefallen und sie ansprechen.<br />
Ein Blick auf andere Berufsgruppen zeigt, wie notwendig<br />
Öffentlichkeitsarbeit ist. Auch andere Interessensvertretungen<br />
der Freien Berufe werben für ihre Berufsgruppen,<br />
zuletzt die Rechtsanwälte; zuvor sind die Apotheker schon<br />
mit Radiowerbung aufgefallen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag<br />
startete im März 2008 eine österreichweite<br />
Printkampagne in reichweitenstarken Medien.<br />
Zur Kampagne der K<strong>WT</strong> gibt es unterschiedliche Einschätzungen,<br />
sie reichen von „Endlich tut sich etwas“ bis „rausgeschmissenes<br />
Geld“. Aber wenn wir uns Experten anvertrauen,<br />
so halten sie die PR-Maßnahmen für notwendig.<br />
Die Kampagne wurde hinterfragt und bei den rd. 400 Mail-<br />
Rückantworten gab es 2/3 klare Befürworter, 1/3 Ablehner,<br />
die reinen Nein-Sager waren nur 17 %. Das ist ein klarer<br />
Auftrag, der sich nur wiederholt hat.<br />
Das PR-Budget der K<strong>WT</strong> ist im Vergleich zu anderen Berufen<br />
noch immer eher bescheiden.<br />
Der erwähnte Auftrag der Kollegenschaft war nach Maßnahmen<br />
mit spürbarer Wirkung. Die bisherige Dotierung<br />
des PR-Budgets wurde daher deutlich erhöht: Die PR-Investitionen<br />
betrugen 2006 € 72.000,00 (= € 7,00 pro Mitglied)<br />
und 2007 € 507.000,00 (= € 49,00 pro Mitglied).<br />
Die Steuerberater-Broschüre mit Einlageblättern zu ca. 20<br />
verschiedenen Berater-Themen ist in Vorbereitung. Sie soll<br />
bei der Akquisition helfen.<br />
- Aktivitäten zur Imagepositionierung der<br />
Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter<br />
Für diese Aktivitäten sind folgende Etats vorgesehen:<br />
- Imagepositionierung der Wirtschaftsprüfer: € 180.000<br />
- Imagepositionierung der Bilanzbuchhalter: € 70.000<br />
Ebenso werden Maßnahmen gegen den Mitarbeiterengpass<br />
gesetzt: Ein Folder, der junge Menschen anspricht,<br />
liegt im Entwurf vor. Die Teilnahme an Berufsausbildungsmessen<br />
ist geplant.<br />
◼◼Zu Finanzreserven, Eigenkapital und revidiertes Budget<br />
wurde auf den Budgetbericht verwiesen.<br />
◼◼Highlights aus der Akademie der Wirtschaftstreuhänder<br />
Der Berufsstand investierte in der <strong>WT</strong>-Akademie im Geschäftsjahr<br />
2006/2007 rund 600.000 Stunden in Kompetenzerweiterung!<br />
Die Akademie ist seit 16 Jahren im Dienste des Berufsstandes<br />
– eine Erfolgsgeschichte:<br />
Der Umsatz hat sich seit 1996/97 fast verdreifacht:<br />
GJ 1996/97 € 2,6 Mio.<br />
GJ 2001/02 € 5,2 Mio.<br />
GJ 2006/07 € 7,4 Mio.<br />
- Zur Ausbildung / Angebot für Bilanzbuchhalter<br />
wurde bereits berichtet.<br />
- Statistik 2006/07 aus den Fachbereichen:<br />
Ausbildung: 55.000 Teilnehmer-Tage, 2.400 Veranstaltungs-Tage,<br />
8 neue Kursprodukte<br />
Weiterbildung: 17.000 Teilnehmer-Tage, 750 Seminare, 40<br />
wt-online-Seminare<br />
Speziallehrgänge: 2.500 Teilnehmer-Tage, 120 Veranstaltungs-Tage<br />
, 2 neue Speziallehrgänge<br />
International Tax Law, LL.M: 47 Studenten aus 18 Ländern,<br />
4.000 Studien-Mann-Tage, seit 1999: 306 Absolventen aus<br />
38 Ländern der ganzen Welt.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 9<br />
- Ausblick in den Fachbereichen:<br />
Ausbildung:<br />
Buchhaltung für Einsteiger: ABC des Rechnungswesens<br />
Starterpaket für Berufseinsteiger StB und WP<br />
Accounting-Manager: DIE TOP-Ausbildung für Bilanzbuchhalter<br />
Weiterbildung<br />
weitere wt-online-Seminare<br />
Umgründungssteuer-Check im September<br />
10. Salzburger Steuerforum am 6./7. November<br />
<strong>WT</strong>-Kongress im November<br />
Speziallehrgänge<br />
Lehrgang Sanierungsrecht ab Juni 2008<br />
Lehrgang Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für <strong>WT</strong><br />
MBA Accounting & Taxation - Start: 29. August 2008<br />
◼◼Strategie-Coaching<br />
Der Auftrag der Kollegenschaft nach Unterstützung bei der<br />
Beratung in Fragen des Kanzleimanagements wurde aufgegriffen<br />
und das Strategie-Coacing angeboten. Es gab österreichweit<br />
8 Veranstaltungen mit fast 400 Teilnehmern.<br />
Diskussion:<br />
Brogyányi: Die Vorsorgeeinrichtung ist kritisch zu betrachten.<br />
Seit September 2007 gibt es keinen Berater. Nach der<br />
Satzung müsste der Vorsorgeausschuss einen Beirat bestellen.<br />
Bis heute wurde vom Vorsorgeausschuss weder<br />
ein Berater bestellt noch ein Veranlagungsbeirat eingerichtet.<br />
Mit Hilfe eines qualifizierten Beraters oder Beirats<br />
könnte es gelingen, die Performance zu steigern.<br />
Was die PR betrifft, so wird die V<strong>WT</strong>, wenn tatsächlich<br />
erst ein dreimaliges Durchlaufen der Kampagne Wirkung<br />
erzielt, zustimmen. Für 2009 erwarten wir weitere Vorschläge,<br />
die allerdings darüber hinausgehen sollten, in<br />
Zeitungen Inserate zu schalten.<br />
Schmalzl: Man muss den Fachleuten vertrauen, wenn sie<br />
empfehlen in Tageszeitungen zu schalten. Wir wollen ja etwas<br />
erreichen. Mit der Anzeigenkampagne verhält es sich<br />
wie bei der Lernkurve. Man muss weiter machen, bis sie<br />
fest verankert ist. Die Rechtsanwälte, mehr und mehr in<br />
Konkurrenz zu uns, haben eine wesentlich kostenintensivere<br />
Kampagne gestartet. Ein Aussetzen der Werbekampagne<br />
hätte nachteilige Folgen für den gesamten Effekt.<br />
Tagesordnungspunkt 3 – Anträge des Vorstandes<br />
n Nachtragsbudget für PR<br />
Schmalzl berichtet, dass im Frühjahr 2008 die Anzeigenkampagne<br />
für Steuerberater mit adaptierten Sujets fortgesetzt<br />
wurde. Das Budget betrug EUR 280.000,-. Die Berater<br />
der Kammer – Marktforscherin Hasslinger, Mediaplaner<br />
Kluger und Kommunikationsberater Weinand – empfehlen<br />
die Anzeigen über mehrere Etappen und Jahre kontinuierlich<br />
zu schalten, um am Markt den Effekt einer Lernkurve<br />
zu erzielen. Das Aussetzen der Werbemaßnahmen hätte<br />
nachteilige Folgen und würde den Erfolg der Kampagne<br />
gefährden. Empfohlen wird die Fortsetzung der Anzeigenkampagne<br />
im Herbst 2008, wofür Budgetmittel in Höhe<br />
von EUR 200.000,- erforderlich sind.<br />
Diskussion wird nicht gewünscht, keine Wortmeldungen.<br />
Schmalzl bringt den Antrag des Vorstandes somit zur Abstimmung:<br />
Der Kammertag wolle ein Nachtragsbudget für den PR-<br />
Aufwand in Höhe von EUR 200.000,- beschließen.<br />
Angenommen mit 38 Pro-, einer Gegenstimme<br />
sowie 3 Enthaltungen<br />
n Nachtragsbudget für die anteiligen Kosten des AeQ<br />
Brogyányi berichtet, dass Im Jahresvoranschlag 2008 für<br />
den AeQ bisher lediglich T€ 65 veranschlagt waren. Der<br />
AeQ hat ein neues Budget für 2008 iHv T€ 260 vorgelegt.<br />
Nach dem mit den Revisionsverbänden und dem Sparkassenprüfungsverband<br />
vereinbarten Kostenteilungsschlüssel<br />
beträgt der daraus resultierende Mehraufwand für die<br />
K<strong>WT</strong> € 115.600,-.
10<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Auf Frage von Mirtl erläutert Brogyányi, dass eine entsprechende<br />
Kostenaufgliederung vorgelegt wurde. Der AeQ<br />
ist eine unabhängige Behörde, welche laut den Bestimmungen<br />
des A-QSG von der K<strong>WT</strong> sowie den Revisionsverbänden<br />
und dem Sparkassen-Prüfungsverband zu finanzieren<br />
ist. Der AeQ benötigt auch eigenes Personal – dzt.<br />
eine Vollzeit-Juristin als Geschäftsstellenleiterin, ein Jurist<br />
mit 20h/Woche sowie eine Assistentin – weitere Kosten<br />
resultieren aus den sonstigen laufenden Kosten sowie den<br />
Einmalkosten für die neuen Räumlichkeiten des AeQ.<br />
Brogyányi erläutert die Kosten weiter aufgrund der in Präsidium<br />
und Vorstand vorgelegten Unterlagen.<br />
Auf Frage von Schmalzl erläutert Klement, dass der AeQ<br />
eigene Räumlichkeiten benötigt, da das BMWA darauf hingewiesen<br />
hat, dass die Eigenständigkeit der Behörde auch<br />
dadurch zum Ausdruck gebracht werden müsse. Er erinnert<br />
weiters daran, dass das BMWA bei Entstehung des A-QSG<br />
verlangt hat, dass der Berufsstand die für den „monitored<br />
Peer Review“ erforderliche Behörde selbst finanziert.<br />
Haar-Dorninger weist auf den vergleichsweise geringen<br />
Aufwand der Landesstellen hin.<br />
Festgehalten wird, dass für die Prüfung der Finanzen des<br />
AeQ der Rechnungshof zuständig ist.<br />
Brogyányi weist darauf hin, dass durch derartige Diskussionen<br />
in letzter Konsequenz die Einheitskammer in Frage<br />
gestellt wird. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass ein<br />
großer Teil der Umlagen von einem verhältnismäßig kleinen<br />
Teil der Unternehmen erwirtschaftet wird, bei welchen<br />
es sich zudem größtenteils um dem A-QSG unterliegende<br />
Unternehmen handelt.<br />
Hason fragt, was seit dem ursprünglichen Ansatz iHv<br />
T€ 65 passiert sei bzw. wie es zu dieser Kostensteigerung<br />
gekommen ist.<br />
Hübner betont, dass diese Kosten der Preis dafür sind,<br />
dass es keine rein staatliche Aufsicht über die Abschlußprüfer<br />
gibt.<br />
Auf Frage von Hason erläutert Brogyányi, dass der AeQ aus<br />
sieben Mitgliedern sowie sieben Ersatzmitglieder besteht.<br />
Vier werden jeweils von der K<strong>WT</strong> bestellt, drei von den Revisionsverbänden<br />
und dem Sparkassen-Prüfungsverband.<br />
Die darüber stehende Qualitätskontrollbehörde (QKB)<br />
besteht aus sechs Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, die<br />
vom BMWA bestellt werden. Brogyányi erläutert die zu<br />
beschließenden Kosten weiter anhand des dem Präsidium<br />
zur Verfügung gestellten Detailbudgets des AeQ.<br />
Festgehalten wird, dass der AeQ der Aufsicht der QKB und<br />
des BMWA unterliegt und die Gebarung durch den Rechnungshof<br />
der Prüfung des Rechnungshofes unterliegt.<br />
Hason ist der Ansicht, dass in Anbetracht der Anzahl der<br />
bisher bestellten Qualitätsprüfer und der bisher durchgeführten<br />
Qualitätsprüfungen der dargestellte Personalaufwand<br />
nicht gerechtfertigt ist. Der Budgetansatz ist daher<br />
zu hoch.<br />
Brogyányi betont, dass die Bestimmungen des A-QSG zu vollziehen<br />
sind. Das System war vom Berufsstand gewünscht,<br />
somit sind auch die entstehenden Kosten zu tragen.<br />
Bruckner weist darauf hin, dass bisher lediglich ein kleiner<br />
Teil der dem A-QSG unterliegenden Abschlußprüfer geprüft<br />
wurde, da bisher erst die Übergangsfrist für die Prüfer von<br />
Unternehmen im öffentlichen Interesse geendet hat. Der<br />
größere Teil der übrigen Abschlußprüfer kommt erst, da<br />
für diese die Übergangsfrist erst am 31.12.2010 endet. Die<br />
Kosten werden tatsächlich im Wesentlichen durch die wenigen<br />
Großkanzleien getragen, sodaß es auch hier de facto<br />
zu einer Umverteilung von den großen zu den kleinen<br />
Kanzleien kommt.<br />
Brogyányi bringt den Antrag des Vorstandes schließlich<br />
zur Abstimmung:<br />
Der Kammertag wolle ein Nachtragsbudget für den Arbeitsausschuss<br />
für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) iHv<br />
€ 115.600,- beschließen.<br />
Angenommen mit 31 Pro- und 3 Gegenstimmen<br />
sowie 6 Enthaltungen<br />
Diskussion/Beschluss<br />
über die Behandlung des folgenden Antrages:<br />
Änderung Umlagenordnung – Befreiung/Aliquotierung<br />
von Mitgliedern in Karenz
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 11<br />
Trenkwalder berichtet, dass erst in der heutigen Sitzung<br />
des Vorstandes der diesbezügliche Beschluss gefasst wurde.<br />
Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Beschluss notwendig,<br />
der die Behandlung dieses Vorstandsantrages im<br />
Kammertag ermöglicht.<br />
Die Aliquotierung bzw Befreiung von der Jahresgebühr in<br />
Karenz nach dem Mutterschutz soll Härtefälle vermeiden,<br />
die durch die Einhebung der Jahresgebühr, aufgrund fehlender<br />
oder nur geringen Berufstätigkeit, entstehen können.<br />
Sie weist darauf hin, dass der Text mit dem BMWA<br />
vorab akkordiert wurde.<br />
Mirtl erkundigt sich, ob dies auch für Kanzleien gilt, die im<br />
Karenzurlaub der Chefin weitergeführt werden und daher<br />
Umsätze erzielen.<br />
Trenkwalder teilt mit, dass dies nur für die Mindestjahresgebühr<br />
von € 250,- gilt bzw Berufsanwärterinnen und nur<br />
gegen Antragstellung.<br />
Anschließend bringt sie die beiden Anträge zur Abstimmung:<br />
1. Der Kammertag wolle der Behandlung des Antrages des<br />
Vorstands auf Änderung der Umlagenordnung zustimmen.<br />
Mit 33 Pro-Stimmen und<br />
6 Enthaltungen angenommen<br />
2. Der Kammertag wolle die Änderung der Umlagenordnung<br />
in der vorgelegten Form beschließen:<br />
Verordnung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, mit<br />
der die Umlagenordnung 2001-K<strong>WT</strong> geändert wird<br />
Auf Grund der §§ 168 und 171 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />
BGBl 58/1999, zuletzt geändert durch das<br />
Bundesgesetz BGBl I Nr. 10/2008, wird verordnet:<br />
Die Umlagenordnung 2001-K<strong>WT</strong>, kundgemacht im Amtsblatt<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2001,<br />
wird wie folgt geändert:<br />
1. Nach § 7 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 eingefügt:<br />
„(9) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat von<br />
der Leistung der Jahresgebühr ganz oder teilweise zu befreien,<br />
wenn ein Zahlungspflichtiger eine Karenz gemäß<br />
den §§ 15 bis 15d des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl<br />
Nr. 221, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I<br />
Nr. 53/2007, in Anspruch nimmt. Eine Befreiung kann nur<br />
über einen schriftlichen Antrag des Zahlungspflichtigen<br />
erfolgen. Dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis<br />
über die Inanspruchnahme und die Dauer der Karenz anzuschließen.<br />
Die Befreiung von der Jahresgebühr beginnt<br />
am ersten Tag des auf das Einlangen des schriftlichen Antrages<br />
in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder folgenden<br />
Kalendermonates und endet am letzten Tag des Monates,<br />
in welches das Ende der Karenz fällt. Allenfalls bereits geleistete<br />
Jahresgebühren sind im Falle einer Befreiung anteilsmäßig<br />
rückzuerstatten.“<br />
2. Die Abs. 9 und 10 erhalten die Bezeichnung „(10)“ und<br />
„(11)“.<br />
Mit 35 Pro-Stimmen und<br />
4 Enthaltungen angenommen<br />
Tagesordnungspunkt 4 – Bericht der Rechnungsprüfer<br />
sowie Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss<br />
für das Haushaltsjahr 2007 und<br />
die Entlastung des Vorstandes<br />
WP Pribyl und WP Lercher haben den Rechnungsabschluss<br />
für das Haushaltsjahr 2007 geprüft. Hübner ersucht Pribyl<br />
um den Bericht der Rechnungsprüfer.<br />
Pribyl begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die<br />
Prüfung unter besonderen Umständen stattgefunden hat.<br />
Mag. Lercher sei als Ersatzmann des AeQ selbstverständlich<br />
für die penible Einhaltung der Qualitätskriterien bei<br />
Abschlussprüfungen eingetreten. Durch die Anpassung<br />
der Gliederung an das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz<br />
mussten teilweise auch Vorjahreswerte umgegliedert<br />
werden. So wurde die Kaution für den Erwerb der<br />
Räumlichkeiten, die bisher unter „sonstige Forderungen“<br />
im Umlaufvermögen ausgewiesen war, aufgrund der Langfristigkeit<br />
ins Anlagevermögen umgeschichtet. Ebenfalls
12<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
vom Umlaufvermögen ins Anlagevermögen waren die<br />
Wertpapiere des Unterstützungsfonds umzugliedern. In<br />
beiden Fällen waren auch die Vorjahreszahlen anzupassen.<br />
Dadurch hat sich auch das Verhältnis Anlagevermögen<br />
zu Umlaufvermögen von 22% zu 78% im Jahr 2006 auf<br />
62% zu 38% im Berichtsjahr beinahe umgedreht.<br />
Bei der G+V ist festzuhalten, dass die Erträge um 7% gestiegen<br />
sind, der Personalaufwand sich um 10% und die<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 9% erhöht haben.<br />
Dies führte zu einem negativen Betriebsergebnis.<br />
Die Darstellung der Geldflussrechnung im Prüfungsbericht<br />
als Anlage VIII erfolgt nunmehr entsprechend dem Fachgutachten<br />
KFS-BW2.<br />
Im Hinblick auf die eingetretenen Änderungen durch das<br />
Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2004 wurde der<br />
Bestätigungsvermerk in Anlehnung an die Richtlinie des<br />
Instituts der Wirtschaftsprüfer in Berichtsform formuliert<br />
und erteilt.<br />
Abschließend sei noch erwähnt, dass die Haushaltsordnung<br />
für die Kammer eine Rechnungslegung nach den<br />
Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften normiert.<br />
Dem entsprechend ist auch die Prüfung durch die Rechnungsprüfer<br />
nach diesen Grundsätzen durchzuführen. Im<br />
Hinblick auf die im Fachgutachten KFS-PG1 formulierten<br />
Grundsätze für die Durchführung von Abschlussprüfungen<br />
regen wir an, die Rechnungsprüfer für 3 Jahre lt Vorschlag<br />
Lercher oder wenigstens, das ist mein Vorschlag, einen<br />
Rechnungsprüfer auch mit der Prüfung der Folgejahre zu<br />
betrauen. Dadurch könnte zumindest eine gewisse Kontinuität<br />
in der Risikoeinschätzung im Sinne obigen Fachgutachtens<br />
erreicht werden, welche es dem Prüfer ermöglicht<br />
diese auch für das Folgejahr zu nützen und somit auch eine<br />
periodenübergreifende Prüfungsplanung möglich wäre.<br />
Auf Ersuchen von Hübner stellt Pribyl folgende Anträge:<br />
„Hoher Kammertag! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!<br />
Namens des Vorstandes stelle ich folgende Anträge:<br />
Der Kammertag wolle beschließen:<br />
1. den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung<br />
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007<br />
entgegenzunehmen,<br />
Einstimmig angenommen<br />
2. den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 anzunehmen<br />
Einstimmig angenommen<br />
3. dem Vorstand der Kammer für das Haushaltsjahr 2007<br />
die Entlastung zu erteilen.“<br />
Einstimmig angenommen bei 6 Enthaltung<br />
durch Vorstandsmitglieder<br />
Tagesordnungspunkt 5 – Jahresabschluss 2007 der<br />
Vorsorgeeinrichtung; Beschlussfassung über den<br />
Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstandes<br />
und des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
WP DDr. Altenberger hat den Jahresabschluss der Vorsorgeeinrichtung<br />
Zusatzpension geprüft und einen uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk erteilt.<br />
Nach dem Bericht stellt Mag. Puffer folgende Anträge:<br />
„Hoher Kammertag! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!<br />
Namens des Vorstandes stelle ich folgende Anträge:<br />
Der Kammertag wolle beschließen:<br />
1. den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung<br />
des Jahresabschlusses 2007 der Vorsorgeeinrichtung<br />
entgegenzunehmen,<br />
Einstimmig angenommen<br />
2. den Jahresabschluss 2007 der Vorsorgeeinrichtung anzunehmen<br />
Einstimmig angenommen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 13<br />
3. dem Vorstand und dem Ausschuss der Vorsorgeeinrichtung<br />
der Kammer für das Haushaltsjahr 2007 die Entlastung<br />
zu erteilen.“<br />
Einstimmig angenommen bei 5 Enthaltungen<br />
durch Vorstandsmitglieder<br />
Tagesordnungspunkt 6 – Allfällige selbständige<br />
Anträge<br />
Es liegen keine Anträge vor.<br />
Tagesordnungspunkt 7 – Allfällige Anregungen<br />
Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />
Hübner bedankt sich abschließend bei den Anwesenden<br />
für ihr Kommen und schließt die Sitzung.
14<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Vorstand<br />
Protokoll der Sitzung vom 08.09.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Präsidium<br />
_________________<br />
Vorstandsmitglieder<br />
_________________<br />
Vorstands-<br />
Ersatzmitglieder<br />
_________________<br />
Landesstellenpräsidenten<br />
_________________<br />
Landesstellen-<br />
Vizepräsidenten<br />
_________________<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Abwesend<br />
_________________<br />
Gäste<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder, Vizepräsident Puffer<br />
Christiner, Hübner, Kapferer, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl, Trenkwalder<br />
Butz, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Pira<br />
Bauer, Kwasnitzka, Metzler, Sporer, Trenkwalder<br />
Christiner, Haar-Dorninger, Klinger, Priester, Spitzer-Leitner<br />
Klement, Benesch<br />
Allgäuer, Brogyányi,Gleiss, Hammerschmied, Herenda,<br />
Kastenhofer, Mollatz, Schröttner, Weinländer<br />
Bernhardt, Bruckner; Demeter, Pircher, Trestl, Wascher<br />
Benesch<br />
13.00 Uhr<br />
15.50 Uhr<br />
13. Oktober 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 15<br />
Inhalt:<br />
1. Spezifische Fragen<br />
- Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom 16.06.2008 Paritätische Kommission/ Entschädigung<br />
Mag. Effenberg<br />
- Genehmigung des Protokolls<br />
- AFRAC<br />
- Umsetzung PrüfungsRL (2006/43/EG) – Novelle A-QSG<br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
- Kollektivvertragsverhandlungen<br />
- Senkung der Umlage<br />
- Evaluierung Büro Brüssel<br />
- Inserate in der Kronen Zeitung<br />
3. Bericht der Referenten<br />
- Referat Aus- und Fortbildung<br />
- Teilprüfungen während der Berufsanwärterzeit<br />
- V<strong>WT</strong>-Akademie<br />
- Bericht der PR-Arbeit<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
- Fachgutachten „Die Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil<br />
des Konzernabschlusses“<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
- Landespräsident Salzburg/ Vorstand<br />
- AK f. Honorarfragen<br />
- Fachsenat für Steuerrecht<br />
- Nominierung für die FEE Auditing Working Party<br />
- Disziplinaroberrat<br />
- Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhaltungsberufe<br />
- Imageausschuss Steuerberater<br />
8. Allfälliges<br />
- Sachgerechte Aufteilung der Umlagen
16<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
1. Spezifische Fragen<br />
n Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom<br />
16.06.2008<br />
Paritätische Kommission/Entschädigung Mag.<br />
Effenberg<br />
Seite 5/ 5. Absatz:<br />
Alte Protokollierung:<br />
Jeitler regt an, dass jedenfalls Zeitaufzeichnungen erforderlich<br />
sind. Er weist weiters darauf hin, dass durch eine<br />
solche Entschädigung ein im Vergleich zum Vorjahr starker<br />
Kostenanstieg entsteht.<br />
Vorschlag Hr. Jeitler neue Protokollierung:<br />
Jeitler regt an, das jedenfalls Zeitaufzeichnungen erforderlich<br />
sind, da eine pauschalierte Abgeltung in der Höhe<br />
von monatlich Euro 3.000 - ohne Vorlage der geleisteten<br />
Stunden - nicht akzeptabel ist und dementsprechend eine<br />
Verrechnung nach Stunden sinnvoller wäre. Er weist weiters<br />
darauf hin, dass sich durch eine solche Entschädigung<br />
- im Vergleich zum Vorjahr - ein Kostenanstieg von Euro<br />
7.000,- auf Euro 36.000,- ergibt. Außerdem gibt er zu bedenken,<br />
dass jene Funktionäre, die einerseits gerne über<br />
die PK-Kosten klagen und eine direkte Kostenzuordnung<br />
zu Lasten der Bilanzbuchhalter in Form einer zusätzlichen<br />
Abgabe andenken, andererseits für eine mehr als 5-fache<br />
Kostenerhöhung eintreten.<br />
n Genehmigung des Protokolls<br />
n AFRAC<br />
(Beilage 1)<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Genehmigt<br />
Mag. Christian Mayer hat seine Funktion als Ersatzbeiratsmitglied<br />
im Kreis der Wirtschaftstreuhänder zurückgelegt<br />
(Beilage 1 – derzeitige Beiratsmitglieder).<br />
Beschluss über den Vorschlag der Nachnominierung (die<br />
Wahl erfolgt durch die Vereinsmitglieder des Trägervereins<br />
Österreichisches Rechnungslegungskomitee).<br />
Im Präsidium wurde besprochen, dass noch Vorschläge für<br />
eine Nachnominierung bekanntgegeben werden.<br />
n Umsetzung PrüfungsRL (2006/43/EG) –<br />
Novelle A-QSG (Beilage 2)<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Das BMWA hat mit Email vom 6.8.2008 einen Vorbegutachtungsentwurf<br />
für die Novelle des A-QSG zur Umsetzung<br />
der Prüfungsrichtlinie übermittelt (dieser wurde per Email<br />
bereits vorab dem Präsidium übermittelt; s. dazu auch das<br />
Begleitschreiben in der Beilage 2). Die Vorbegutachtungsfrist<br />
läuft bis 12.9., danach wird das offizielle Begutachtungsverfahren<br />
eingeleitet werden.<br />
Die Hauptpunkte des Entwurfes betreffen:<br />
- Neuregelung der Zulassung der Abschlussprüfer<br />
- Zulassung von Abschlussprüfern aus EU-Mitgliedstaaten<br />
und Drittstaaten/ Eignungsprüfungen<br />
- Entzug der Bescheinigung<br />
- Sonderuntersuchungen<br />
- Finanzierung – Einführung eines „Qualitätssicherungsbeitrages“<br />
Benesch berichtet, dass in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe<br />
mit dem iwp eine gemeinsame Stellungnahme zu<br />
dem Entwurf ausgearbeitet wurde. Die wesentlichen Inhalte<br />
der Stellungnahme betreffen:<br />
Finanzierung des Qualitätssicherungssystems<br />
Der Vorbegutachtungsentwurf sieht zusätzlich zu der bestehenden<br />
Finanzierung des AeQ durch Kammer und Verbände<br />
sowie der Honorierung der Qualitätsprüfung durch die<br />
Geprüften selbst einen sog. „Qualitätssicherungsbeitrag“<br />
vor, der durch die Abschlussprüfer zu tragen ist (§ 26). Die<br />
Kosten der QKB sind vom BMWA sicherzustellen.<br />
In der Stellungnahme wird vorgeschlagen (auch in Abweichung<br />
von der bestehenden Finanzierungsregel), dass die<br />
Finanzierung der Infrastruktur des Systems (somit auch<br />
der Geschäftsstelle des AeQ) ausschließlich durch den<br />
Bund getragen werden soll.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 17<br />
Öffentliche Aufsicht<br />
Die öffentliche Aufsicht iSd RL soll die Qualitätskontrollbehörde<br />
darstellen. Laut Anforderung der RL (Art 30) muss<br />
diese für einen bestimmten Aufgabenkatalog als Überwachungsinstanz<br />
zuständig sein. Dabei handelt es sich auch<br />
um Tätigkeiten der Kammer (zB Zulassung und Abhaltung<br />
der Fachprüfung WP). Dzt. kommt hier ausschließlich dem<br />
BMWA eine Aufsichtsfunktion zu.<br />
In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, eine Aufsichtsfunktion<br />
der QKB über diese Tätigkeiten der Kammer vorzusehen,<br />
soweit Abschlussprüfer iSd RL betroffen sind.<br />
Hier müsste ggfalls auch das <strong>WT</strong>BG angepasst werden.<br />
Im Übrigen beschäftigt sich die Stellungnahme mit folgenden<br />
Punkten:<br />
- Kontinuierliche Fortbildung<br />
- Widerruf/ Entzug der Bescheinigung<br />
- Strafbestimmungen<br />
- Fristbegrenzung zur Umsetzung von Empfehlungen<br />
(des Qualitätsprüfers)<br />
- Sonderuntersuchungen<br />
- Europäische und Internationale Aspekte<br />
- Mitteilungspflichten im Falle der Abberufung und des<br />
Rücktritts des Abschlussprüfers<br />
- Regelungen zur Zulassung, Registrierung und den Angaben<br />
im öffentlichen Register<br />
- Redaktionelle Anmerkungen<br />
Klement ergänzt, dass scheinbar die diskussionswürdige<br />
Tendenz besteht, Kosten dem Berufsstand anzulasten<br />
während Aufsichtsfunktionen beibehalten werden. Dies in<br />
einer Stellungnahme alleine anzusprechen ist wahrscheinlich<br />
nicht ausreichend. Auch wurde ohne Vorankündigung<br />
gegenüber der Kammer das Qualitätsregister der QKB „bereinigt“,<br />
so dass dzt. nur noch 14 Einträge bestehen. Auch<br />
hier hat das BMWA nicht optimal kommuniziert.<br />
Houf berichtet zur vorliegenden Stellungnahme auf Frage<br />
zu einzelnen Punkten weiter, dass es sich um eine Stellungnahme<br />
zum Vorbegutachtungsentwurf handelt und in<br />
der Folge noch das offizielle Begutachtungsverfahren erfolgen<br />
wird. Gegenstand der Stellungnahme ist u.a. auch,<br />
dass der Entwurf über die Erfordernisse der RL hinausgeht,<br />
beispielsweise in Hinblick auf die Veröffentlichung von<br />
Sanktionen.<br />
Zum vorgeschlagenen Finanzierungssystem in Form eines<br />
„Qualitätssicherungsbeitrages“ wird zudem angemerkt,<br />
dass es nach der Judikatur des VfGH unsachlich ist, die<br />
Kosten für Aufgaben im öffentlichen Interesse den Marktteilnehmer<br />
zu überbürden. Somit sollten die gesamten Infrastrukturkosten<br />
des Systems durch den Bund getragen<br />
werden. Die Kosten der Qualitätsprüfungen selbst sind<br />
auch weiterhin durch die geprüften Prüfungsbetriebe zu<br />
tragen, wobei eine zusätzliche Kontrollfunktion des AeQ<br />
aufgenommen werden soll.<br />
Die RL sieht weiters eine verstärkte Fortbildungsverpflichtung<br />
vor, deren Erfüllung auch zu kontrollieren ist; dies<br />
geht bis zu einer jährlichen Meldung inklusive Strafbestimmungen<br />
bei Verstößen.<br />
Die im Vorbegutachtungsentwurf enthaltenen Sonderuntersuchungen<br />
werden in dieser Form nicht gewünscht und<br />
sollen nur bei einem entsprechenden Anlass durchgeführt<br />
werden können. Die Initiative dazu soll der QKB zukommen,<br />
die Durchführung selbst jedoch dem AeQ überlassen<br />
bleiben.<br />
Man muss sich dabei bewusst werden, dass die weiteren<br />
Bestimmungen im A-QSG verstärkt zu zwei Arten von WP<br />
führen. Aufgrund der im <strong>WT</strong>BG gegebenen engen Verknüpfung<br />
der Berufsgruppen scheint es zweckmäßiger die erforderliche<br />
Umsetzung der PrüfungsRL, die sich auch nur<br />
auf abschlussprüfende Tätigkeiten bezieht, vorwiegend<br />
im A-QSG durchzuführen.<br />
Die im Vorbegutachtungsentwurf enthaltenen Bestimmungen<br />
zur Zulassung inländischer Abschlussprüfer sind<br />
eigentlich nur formaler Natur und können nach Ansicht der<br />
AG auch entfallen.<br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
n Kollektivvertragsverhandlungen<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Die erste Runde der Kollektivvertragsverhandlungen hat<br />
am 20.08.2008 stattgefunden. Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer,<br />
Mitterer und Steinle teilgenommen. Bisher konnte noch
18<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
keine Einigung erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde<br />
wird am 17.09.2008 stattfinden.<br />
Die strittigen Punkte sind insbesondere folgende:<br />
◼◼Erhöhung der kollektivvertraglichen<br />
Mindestgrundgehälter<br />
Die GPA fordert eine Erhöhung der kollektivvertraglichen<br />
Mindestgrundgehälter um die Inflationsrate plus eines gerechten<br />
Anteiles an dem Wirtschaftswachstum in der Größenordnung<br />
von 4 %.<br />
In der Besprechung haben die Vertreter der K<strong>WT</strong> darauf<br />
hingewiesen, dass eine Anpassung der Gehälter entsprechend<br />
der Inflationsrate nicht sachgerecht sei. Basis<br />
müsse vielmehr das Wirtschaftswachstum sein. Die Wirtschaftstreuhänder<br />
seien selber von der hohen Inflationsrate<br />
betroffen. Darüber hinaus sei es nicht möglich, die<br />
Honorare der Wirtschaftstreuhänder um die Inflationsrate<br />
zu erhöhen, da entsprechende Honoraranpassungen gegenüber<br />
den Klienten nicht durchsetzbar seien.<br />
Das Präsidium hat dem in der heutigen Sitzung inhaltlich<br />
voll zugestimmt. Nach Ansicht des Präsidiums soll versucht<br />
werden, eine Erhöhung unter 3 % zu erreichen, jedenfalls<br />
sollte die Erhöhung aber nicht mehr als 3,9 % betragen.<br />
Puffer berichtet, dass auf seinen Einwand, dass es viele<br />
kleine <strong>WT</strong>-Kanzleien gäbe, die massive Probleme bei<br />
starken Erhöhungen bekämen, die Vertreterin der GPA<br />
eine Trennung der Gehaltstabellen für kleine und große<br />
Kanzleien vorgeschlagen hat.<br />
Das Präsidium hat sich in der heutigen Sitzung dezidiert<br />
gegen eine derartige Trennung der Gehaltstabellen ausgesprochen.<br />
Der Vorstand spricht sich ebenfalls dagegen aus.<br />
◼◼Aufrechterhaltung der Überzahlung<br />
Ferner ist die Aufrechterhaltung der Überzahlung strittig.<br />
Die GPA hält sie für wesentlich. Die Vertreter der K<strong>WT</strong> haben<br />
sich dagegen ausgesprochen.<br />
In der heutigen Präsidiumssitzung ist bereits darauf hingewiesen<br />
worden, dass dieser Punkt zu massiven Protesten<br />
unter den Kammermitgliedern geführt hat.<br />
◼◼AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />
Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />
6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />
ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />
gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />
von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />
Zuschlag von 50 %.<br />
Diese Auslegung ist nach Ansicht von Mitterer nicht akzeptabel.<br />
Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung<br />
der K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu<br />
streichen. In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a<br />
AZG nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />
in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />
◼◼Einstufung THA<br />
Auf Grund einer Änderung der Prüfungsordnung ist es<br />
möglich, dass Treuhand-Assistenten bereits vor Beendigung<br />
des 2. Berufsjahres die Prüfung ablegen können.<br />
Die GPA hat sich dagegen ausgesprochen, dass anstatt<br />
der positiv abgelegten Treuhand-Assistenten – Prüfung<br />
nunmehr die abgeschlossene Treuhand-Assistenten-Ausbildung<br />
mit Prüfung als Kriterium für die Neueinstufung<br />
herangezogen wird.<br />
Puffer erläutert, dass für den Fall, dass die Gewerkschaft<br />
mit einer entsprechenden Änderung nicht einverstanden<br />
sein sollte, kammerintern allenfalls darauf hingewirkt werden<br />
müsste, die Prüfungsordnung wieder zu ändern.<br />
Houf weist darauf hin, dass die Umsetzung der Aufrechterhaltung<br />
der Überzahlung in der Praxis zu großen Problemen<br />
geführt habe und nicht administrierbar sei. Einer derartigen<br />
Regelung dürfe keinesfalls zugestimmt werden.<br />
Puffer erläutert, dass die Zustimmung zur Aufrechterhaltung<br />
der Überzahlung im Rahmen der letzten Kollektivvertragsverhandlungen<br />
vor dem Hintergrund der niedrigen<br />
Erhöhung zu sehen ist.<br />
Houf betont, es müsse unbedingt verhindert werden, dass<br />
der Kollektivvertrag wie in den vergangenen Jahren rückwirkend<br />
in Kraft trete.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 19<br />
Klement schlägt vor, als Stichtag für das Inkrafttreten des<br />
Kollektivvertrages den Zeitpunkt der Unterfertigung des<br />
Kollektivvertrages heranzuziehen.<br />
Hübner weist auf die langjährige Erfahrung von Mitterer<br />
als Verhandlungsführer für die K<strong>WT</strong> hin. Aus seiner Sicht<br />
könne davon ausgegangen werden, dass das Verhandlungsteam<br />
das bestmögliche Ergebnis für die K<strong>WT</strong> erzielen<br />
werde.<br />
n Senkung der Umlage<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Hübner berichtet, dass das Präsidium in seiner heutigen<br />
Sitzung sich dafür ausgesprochen hat, die Umlagen ab<br />
2009 von dzt. 4,7 %o auf 4,5 %o zu senken. Dadurch<br />
kann die Ersparnis des neuen Excedentenversicherungsvertrages<br />
an die Mitglieder weitergegeben werden. In den<br />
kommenden drei Jahren werden dadurch zwar Verluste<br />
eintreten, allerdings verfügt die Kammer derzeit über ein<br />
Eigenkapital von rd. 7,5 Mio € - nach der HO erforderlich<br />
wären lediglich 3,5 Mio €. Auch nach der Reduktion wird<br />
die Kammer nach wie vor über Eigenmittel in der Höhe von<br />
rd. 5 Mio € verfügen.<br />
Schmalzl weist darauf hin, dass eine solche Reduktion lediglich<br />
200 € pro Mio Umsatz bedeutet. Es ist dabei zu<br />
bedenken, ob der noch mögliche Ansatz für das PR-Budget<br />
noch ausreicht, die StB-Kampagne fortzuführen – die geringe<br />
Umlagensenkung würde dann wenig Sinn machen.<br />
Auch könnten die umlagenzahlenden Mitglieder dazu<br />
befragt werden. PR-Maßnahmen, die nicht ausreichend<br />
dotiert sind, werden von den Kollegen abgelehnt, weil sie<br />
nicht wahrgenommen werden.<br />
Houf weist darauf hin, dass die für das laufende Jahr budgetierten<br />
WP-PR-Maßnahmen 2008 voraussichtlich nicht<br />
mehr durchgeführt werden können – die dadurch nicht<br />
verbrauchten Budgetmittel sind zusätzlich für nächstes<br />
Jahr vorzusehen. Generell sollten unverbrauchte und berufsgruppengewidmete<br />
Gelder fortgetragen werden bzw.<br />
daraus Rücklagen gebildet werden.<br />
Hübner spricht sich zwar ebenfalls für eine verstärkte PR<br />
aus, jedoch muss die Glaubwürdigkeit gegenüber den Kollegen<br />
gewahrt bleiben – die letzte Erhöhung der Umlagen<br />
wurde mit den gestiegenen Kosten der Excedentenversicherung<br />
begründet.<br />
Priester sieht darin eine grundsätzliche Frage der Budgetwahrheit<br />
– wenn die PR-Maßnahmen ordentlich fortgeführt<br />
werden sollen, sollte gleich 1 Mio € vorgesehen<br />
werden. Es sollte grundsätzlich diskutiert werden, ob ein<br />
derartiges Werbebudget gewünscht ist.<br />
Puffer schließt sich der Meinung von Hübner an und hält<br />
beide Varianten – Senkung der Umlagenhöhe oder Beibehaltung<br />
bei höheren Mitteln für die PR – für möglich.<br />
Klement ruft in Erinnerung, dass die Zusammensetzung<br />
des Budgets zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung – damals<br />
aus Anlass der erhöhten Kosten des Excedentenversicherungsvertrages<br />
– im Vergleich zu heute noch eine ganz andere<br />
war. Budgetposten wie AeQ oder PK waren damals<br />
gar nicht enthalten.<br />
Mäder-Jaksch spricht sich gegen eine Befragung der Kollegen<br />
aus, da diese derartige Fragestellungen gar nicht<br />
beantworten können. Derartige Entscheidungen sind hier<br />
zu treffen.<br />
Christiner stellt unter Hinweis auf das hohe Eigenkapital<br />
der Kammer zur Diskussion ob es die Aufgabe der Kammer<br />
ist, vermögensbildend zu sein. Die Umlagensenkung wäre<br />
verkraftbar, dennoch sollte mehr für die PR vorgesehen<br />
werden.<br />
Kwasnitzka hält die Senkung ebenfalls für verkraftbar,<br />
spricht sich aber auch für ein hohes Eigenkapital aus.<br />
Sinnvoll wäre jedenfalls nur gemeinschaftlich zu kommunizieren,<br />
dass entweder keine Senkung erfolgt und mehr<br />
Mittel für die PR vorgesehen werden oder dass eine Umlagensenkung<br />
erfolgt, die mit einem Abgang verbunden ist.<br />
Dieser Meinung schließt sich Houf an.<br />
Hübner schlägt eine Reduktion auf 4,55 %o vor, das hieße,<br />
dass für die PR weitere T€ 90 zur Verfügung stehen<br />
würden. Jedes Jahr 2 Inseratenwellen zu fahren wäre allerdings<br />
ein sehr hoher Aufwand. Die Kammer sollte jedenfalls<br />
kein Sparverein sein und das vorhandene Vermögen<br />
indirekt zurückgeben – auch wenn damit ein operativer<br />
Verlust verbunden ist.
20<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Priester sieht die Rückführung von Eigenkapital an die<br />
Mitglieder problematisch, wenn diese mit einer Umlagensenkung<br />
verbunden ist, die operativ dazu führt nicht mehr<br />
ausgeglichen zu sein. Das angesparte Eigenkapital sollte<br />
besser für sinnvolle Investitionen der Kammer verwendet<br />
werden.<br />
Christiner weist darauf hin, dass im EK lediglich 1,5 Mio €<br />
an liquiden Mitteln vorhanden sind – der Großteil des EK<br />
ist gebunden.<br />
Hübner hält fest, dass auch bei einer Senkung des EK keine<br />
Fremdkapitalfinanzierung erfolgen soll.<br />
Sporer berichtet, dass die Kollegenschaft die Maßnahmen<br />
durchaus kritischer sieht als der Vorstand. Die Rückführung<br />
mittels Senkung der Umlage wäre ein wichtiges Signal.<br />
Der Vorstand kommt somit überein für das Budget 2009<br />
vorzusehen, die Umlage ab 2009 auf 4,55 %o zu senken,<br />
gleichzeitig den PR-Ansatz um T€ 200 zu erhöhen (im Vergleich<br />
zum derzeitigen Budgetentwurf).<br />
n Evaluierung Büro Brüssel<br />
Seit 15.12.2005 unterhält die K<strong>WT</strong> gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer<br />
ein Vertretungsbüro in Brüssel.<br />
Die K<strong>WT</strong> trägt 20 % der Kosten (= Euro 2.334,- p.m).<br />
Zu den Aktivitäten und Informationen aus dem Brüsseler<br />
Büro wurde in den vorangegangenen Präsidiumssitzungen<br />
berichtet. Diskutiert wurden insbesondere die Frage der<br />
Doppelgleisigkeiten mit der CFE, die Bedeutung für die<br />
Arbeit des Fachsenats für Steuerrecht sowie die Notwendigkeit<br />
eines persönlichen Engagements.<br />
Der Vertrag mit der Bundessteuerberaterkammer ist kündbar,<br />
jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten.<br />
Hübner: Es handelt sich um klassische Doppelgleisigkeit<br />
mit der CFE zum finanziellen Nachteil des Berufstandes.<br />
Klement: berichtet über die Position von Brogyányi: Brogyányi<br />
ist der Meinung, dass das Büro in Brüssel dzt. nicht<br />
im ausreichendem Maß genutzt wird. Er hält es für sehr<br />
wichtig, Entwicklungen und Tendenzen aus Brüssel rechtzeitig<br />
für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Vorort zu<br />
erkennen und Einfluss zu nehmen. Er spricht sich daher<br />
für die Beibehaltung des Büros aus.<br />
Wenn allerdings kein Wille besteht das Engagement in<br />
Brüssel zu intensivieren, dann ist auch er der Meinung,<br />
dass die derzeitigen Ausgaben nicht gerechtfertigt sind.<br />
Mäder-Jaksch stellt den Antrag, die Kooperation mit 30.9.<br />
zu beenden (wirksam mit 31.12.08).<br />
Der Antrag wird mit 8 Pro-, 2 Gegenstimmen<br />
und einer Enthaltung angenommen.<br />
n Inserate in der Kronen Zeitung<br />
In einem Email an VP Brogyányi, welches an einen nicht<br />
näher bekannten Adressatenkreis versendet wurde,<br />
ruft Dr. Bock dazu auf, die Kronenzeitung nicht mehr zu<br />
abonnieren. VP Brogyányi regt aus diesem Anlass an, in<br />
der StB-Imagekampagne aufgrund der Blattlinie und der<br />
Umgangsweise der Krone mit einzelnen politischen Persönlichkeiten<br />
auf eine weitere Inseratenschaltung in der<br />
Kronenzeitung zu verzichten.<br />
Hübner sieht die Frage als entscheidend, wo die Mittel der<br />
Kollegen am besten eingesetzt werden – nicht ob die Kammer<br />
mit der Blattlinie übereinstimmt.<br />
Priester ist der Ansicht, dass die Kammer im Zuge der<br />
StB-Kampagne grundsätzlich nicht in der Kronen Zeitung<br />
schalten sollte. Die Kronen Zeitung ist für den Berufsstand<br />
nicht geeignet, da sie nicht zu den Medien zählt, die von<br />
den Klienten des Berufsstandes gelesen wird.<br />
Kapferer ist der Meinung, dass man die Konsequenz<br />
durchaus ziehen könnte, wenn man wirklich gegen die<br />
Vorgehensweise ist – man kann sich die Geschäftspartner<br />
aussuchen.<br />
Hübner entgegnet, dass dies jedem Unternehmen zusteht,<br />
die Kammer eine solche Vorgehensweise jedoch nicht<br />
wählen kann.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 21<br />
Rief ist der Ansicht, dass mit der zweiten Schaltungsreihe<br />
bis nach der Wahl zugewartet werden sollte – der 4.10.<br />
wäre zu früh, da zu wenig Aufmerksamkeit besteht. Er<br />
stellt folgende Anträge:<br />
1) Die Inseratenserie soll um ein bis zwei Monate verschoben<br />
werden um die Aufmerksamkeit besser auf die Inserate<br />
lenken zu können.<br />
2) In der Kronenzeitung sollten keine Inserate mehr geschalten<br />
werden.<br />
Hübner bringt den zweiten Antrag von Rief als den weitergehenden<br />
zuerst zur Abstimmung:<br />
Antrag 2) wird mit 3 Pro-, 7 Gegenstimmen<br />
und einer Enthaltung abgelehnt.<br />
Zu Antrag 1) schlägt Hübner vor, das Thema im Imageausschuss<br />
zu erörtern und die Entscheidung über das Antragsthema<br />
dem Imageausschuss zu überlassen.<br />
Der Vorschlag Hübner wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 1) gelangt nicht zur Abstimmung<br />
3. Bericht der Referenten<br />
Referat Aus- und Fortbildung<br />
Referatsleiter: Kapferer<br />
n Teilprüfungen während der Berufsanwärterzeit<br />
(Beilage 3)<br />
Die Diskussion wurde vertagt. Neu ist die Gegenüberstellung<br />
mit vergleichbaren Berufsgruppen (Beilage 3). Die<br />
Ausbildung zum Notar bzw. Rechtsanwalt ist gegenüber<br />
der <strong>WT</strong>-Ausbildung bereits jetzt insofern strenger geregelt,<br />
als die Praxiszeit erst nach abgeschlossener Ausbildung<br />
begonnen werden darf (für die Berufsanwärteranmeldung<br />
nach <strong>WT</strong>BG ist nur die Reifeprüfung erforderlich, die abgeschlossene<br />
Ausbildung muss erst bei der Zulassung zur<br />
Fachprüfung nachgewiesen werden).<br />
Kapferer hält fest, dass eine Regelung wie bei den Rechtsanwälten<br />
mit weiterer Praxiszeit bis zur Angelobung eine<br />
denkbare Alternative darstellen könnte. Zur Diskussion<br />
steht allerdings aktuell die allfällige Vorziehung einer Klausur.<br />
Seiner Meinung nach ist ein Grundmaß an praktischer<br />
Erfahrung notwendig, es stellt sich auch die Frage, ob auch<br />
die damit verbundene frühere Beendigung des Prüfungsverfahrens<br />
für den Berufsstand wünschenswert ist.<br />
Schmalzl berichtet von seiner Erfahrung, dass die Berufsanwärter,<br />
wenn Sie sich auf die Abgabenrechtsklausur vorbereiten<br />
bzw. diese bereits absolviert haben, aufnahmebereiter<br />
und besser einsetzbar sind. Er würde sich daher<br />
für die Vorverlegung aussprechen.<br />
Pira spricht sich dagegen aus, da die <strong>WT</strong>´s schon jetzt die<br />
kürzeste Praxis verlangen.<br />
Auch Trenkwalder hält fest, dass für die Ablegung der<br />
Klausuren das rein theoretische Wissen aus dem Studium<br />
zu wenig ist. Das Erlernen aus der Praxis ist notwendig.<br />
Ebenfalls ist Houf der Ansicht, dass eine allfällige Gesetzesinitiative<br />
nicht unterstützt werden sollte.<br />
Die Beschlussfassung ergibt mit<br />
dass die bisherige Regelung beibehalten wird.<br />
n V<strong>WT</strong>-Akademie<br />
10 pro Stimmen und<br />
1 Enthaltung,<br />
Houf berichtet, dass gemäß einer ausgesendeten Seminarunterlage<br />
die V<strong>WT</strong> nunmehr Seminare als „V<strong>WT</strong>-Akademie<br />
in Kooperation mit Datev“ anbietet und stellt in diesem Zusammenhang<br />
an Kapferer folgende drei Fragen:<br />
- War er an der Gründung der kürzlich geschaffenen<br />
V<strong>WT</strong>-Akademie (die in Kooperation mit Datev auftritt)<br />
beteiligt?<br />
- Übt er im Rahmen dieser V<strong>WT</strong>-Akademie Funktionen<br />
aus?<br />
- Ist dies bei Bejahung einer der beiden vorangegangenen<br />
Fragen für ihn mit seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender<br />
der <strong>WT</strong>-Akademie vereinbar?
22<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Kapferer verneint die beiden ersten Fragen, weswegen<br />
sich eine Diskussion der dritten Frage erübrigt.<br />
Puffer hält die offensichtlich gegebene Konkurrenz mit der<br />
<strong>WT</strong>-Akademie fest.<br />
Hierzu Rief: Die V<strong>WT</strong>-Akademie konkurriert nicht mit der<br />
Akademie. Es werden lediglich – wie es auch die ÖG<strong>WT</strong><br />
handhabt – Einzelseminare angeboten. Die Zusammenarbeit<br />
mit Datev kam zustande, nachdem Datev vergeblich<br />
versucht hat, eine Zusammenarbeit mit der <strong>WT</strong>-Akademie<br />
zu erreichen.<br />
Klement hält hierzu seinen Wissensstand fest, dass Stangl<br />
ihm damals mitteilte, dass eine Bindung an Exklusivverträge<br />
– wie von Datev damals verlangt – nicht vertretbar war.<br />
Kapferer hält in diesem Zusammenhang fest, dass Datev<br />
damals eine Organisation geschaffen hätte, die die Akademie<br />
nicht mittragen wollte. Über die Entwicklungen wurde<br />
Präsidium und Vorstand damals auch informiert (unter Beziehung<br />
von Weinzierl).<br />
Houf hält zur Ansicht von Rief, dass keine Konkurrenz zur<br />
<strong>WT</strong>-Akademie besteht fest: Dies verwundert ihn insbesondere,<br />
als die V<strong>WT</strong>-Adademie z.B. zum Peer Review das gleiche<br />
Seminar mit dem gleichen Vortragenden wie auch die<br />
<strong>WT</strong>-Akademie anbietet.<br />
Mäder-Jaksch: Problematisch ist insbesondere die mit der<br />
<strong>WT</strong>-Akademie verwechslungsfähige Bezeichnung als V<strong>WT</strong>-<br />
Akademie. Die Bezeichnung wurde offensichtlich bewusst<br />
so gewählt. Auch stellt sich die Frage, ob es seitens der<br />
V<strong>WT</strong> tatsächlich notwendig war, eine derartig offizielle<br />
Gründung einer „Akademie“ zu forcieren. Zudem ist die<br />
Konkurrenz zur <strong>WT</strong>-Akademie offensichtlich.<br />
Rief: Kapferer wurde in die Gründungsphase gerade aus<br />
dem Grund seiner ansonsten eintretenden Befangenheit<br />
gegenüber der <strong>WT</strong>-Akademie nicht eingebunden. Der offizielle<br />
Akt der Gründung war notwenig, um auch nach außen<br />
hin die Partnerschaft mit Datev aufzuzeigen.<br />
Hübner hält fest, dass – auch wenn Kapferer in die Gründung<br />
nicht eingebunden war – auch in Hinblick auf seine<br />
V<strong>WT</strong>-Funktionärstätigkeit Befangenheitsmomente zu seiner<br />
Aufsichtsratstätigkeit jedenfalls gegeben sind.<br />
Über Einwand von Priester, dass auch die ÖG<strong>WT</strong> außenwirksam<br />
Kooperationen für Seminarangebote eingeht, hält<br />
Hübner fest, dass die ÖG<strong>WT</strong> keine „Akademie“ gegründet<br />
hat und dies auch nicht beabsichtigt. Der Gedanke der <strong>WT</strong>-<br />
Akademie als gemeinsames und zentrales Aus- und Fortbildungszentrum<br />
ist der ÖG<strong>WT</strong> wichtig.<br />
Schmalzl stellt zur derzeitigen Lage fest, dass beide Fraktionen<br />
(sowohl V<strong>WT</strong> als auch ÖG<strong>WT</strong>) Konkurrenz gegenüber<br />
der <strong>WT</strong>-Akademie betreiben, was abzulehnen ist. Denkbar<br />
wäre vielleicht der Abschluss eines Vertrages mit der Akademie,<br />
der ein Konkurrenzverbot beinhaltet.<br />
Ein generelles Konkurrenzverbot lehnt Rief ab. Die Besprechung<br />
aktueller Themen und der Möglichkeit des<br />
Meinungsaustausches im Rahmen eines Seminares kann<br />
nicht bereits unter ein Konkurrenzverbot fallen. Auch für<br />
die V<strong>WT</strong> stellt die <strong>WT</strong>-Akademie das Zentrum der Aus- und<br />
Fortbildung dar. Einzelseminare müssen aber weiterhin<br />
angeboten werden dürfen. Zudem scheint die ÖG<strong>WT</strong> durch<br />
verschiedene Seminare eine größere Konkurrenz für die<br />
<strong>WT</strong>-Akademie darzustellen.<br />
Hübner hält noch einmal fest, dass es in der jetzigen Konstellation<br />
für Kapferer jedenfalls zu Kollisionspunkten aufgrund<br />
seiner Funktionen kommen muss. Zudem ergeht die<br />
dringende Anfrage an die V<strong>WT</strong>, ob diese die Bezeichnung<br />
als „Akademie“ revidieren will.<br />
Rief hält zur Bezeichnung fest, dass er dies V<strong>WT</strong>-intern besprechen<br />
wird.<br />
Mäder – Jaksch verweist auf ein Seminarangebotsformular<br />
der V<strong>WT</strong>, in dem diese zusätzlich die <strong>WT</strong>-Akademie offensichtlich<br />
als Trittbrett benutzt (es wird darauf hingewiesen,<br />
dass die Seminare „ergänzend zum Angebot der <strong>WT</strong>-Akademie“<br />
angeboten werden). Auch diese Vorgangsweise ist<br />
abzulehnen.<br />
Über Nachfrage von Houf zur Gesellschaftsform teilt Rief<br />
mit: Es wurde keine gemeinsame Gesellschaft mit Datev<br />
gegründet. Die Schiene von Seminaren über die V<strong>WT</strong>-<br />
Akademie soll vor allem der Behandlung der allgemeinen<br />
für die Qualität der Berufsausübung wichtigen Themen<br />
dienen. Spezifische Fachseminare (z. B. die Veranstaltung<br />
Seefeld) wird weiterhin über die V<strong>WT</strong> allgemein organisiert.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 23<br />
Hübner hält abschließend fest, dass die Bezeichnung „Akademie“<br />
von der ÖG<strong>WT</strong> immer als Grenze gesehen wurde,<br />
weil dies von den Kollegen als Dauerkonkurrenz zur <strong>WT</strong>-<br />
Akademie wahrgenommen wird. Die Bezeichnung „Akademie“<br />
in Kooperation mit einem Partner vermittelt einen<br />
anderen Anspruch als bloße Seminarveranstaltungen.<br />
n Bericht der PR-Arbeit<br />
Die Marketing-Broschüre für Steuerberater ist ein großer<br />
Erfolg, so konnten trotz Sommer- und Urlaubszeit über<br />
6.000 Stück bis jetzt verkauft werden.<br />
Um die Kanzleien bei ihrer Suche nach Büronachwuchs<br />
zu unterstützen, ist ein Flyer für die Zielgruppe der 15- bis<br />
19-Jährigen in Arbeit, gleichzeitig wird eine Jobbörse für<br />
Kanzleinachwuchs auf der K<strong>WT</strong>-Homepage installiert.<br />
Die dritte Staffel der Inseratenkampagne wird im Herbst<br />
geschaltet und das K<strong>WT</strong>-update bekommt ab der nächsten<br />
Ausgabe (Oktober 08) einen Relaunche. Auch werden Werbemittel<br />
wie zum Beispiel Kugelschreiber oder Blöcke für<br />
Steuerberater initiiert.<br />
Das neue Bilanzbuchhalter-Logo können Bilanzbuchhalter<br />
auf der K<strong>WT</strong>-Homepage für eigenes Briefpapier und<br />
Visitenkarten herunterladen. Weiters sind auch für diese<br />
Berufsgruppe Werbemittel wie Kugelschreiben und Blöcke<br />
in Arbeit und ein neuer Folder für Bilanzbuchhalter in Diskussion.<br />
Der Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer hat seine Arbeit<br />
mit der Agentur „pkp“ begonnen, angedacht ist eine Umfrage<br />
über die momentane Positionierung der Wirtschaftsprüfer<br />
um danach geeignete PR-Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Sporer bemängelt, dass er kein Infomaterial und Werbematerial<br />
wie Blöcke für die Gründermesse zur Verfügung<br />
hat. Der Imageausschuss der StB wird über Aktivitäten für<br />
die Gründungsmesse nachdenken um auch gegenüber der<br />
WKÖ ein Gewicht zu setzen.<br />
Einstimmig angenommen<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
n Fachgutachten „Die Geldflussrechnung als Ergänzung<br />
des Jahresabschlusses und Bestandteil des<br />
Konzernabschlusses“<br />
Der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation hat<br />
das Fachgutachten KFS/BW 2 zur Geldflussrechnung überarbeitet<br />
und um Aspekte der Konzerngeldflussrechnung<br />
ergänzt. Das neue Fachgutachten „Die Geldflussrechnung<br />
als Ergänzung des Jahresabschlusses und Bestandteil des<br />
Konzernabschlusses“ wurde vom Fachsenat BWO am 27.<br />
Mai 2008 verabschiedet. Die Dokumente wurden vorab<br />
per E-Mail an die Mitglieder des Vorstands versendet und<br />
liegen in der Sitzung auf.<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
n Landespräsident Salzburg/ Vorstand<br />
Einstimmig beschlossen<br />
LP Bauer hat seine Funktion als Präsident der Landesstelle<br />
Salzburg per 30.9.2008 zurückgelegt. Dieser schlägt als<br />
Nachfolger Kollege Dr. Pira vor.<br />
Hübner stellt den Antrag, der Vorstand möge gemäß §<br />
154 Abs 3 <strong>WT</strong>BG Kollegen Pira zum Präsidenten der Landesstelle<br />
Salzburg ab 1.10.2008 bestellen.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Pira bedankt sich für die Wahl und das in ihn gesetzte Vertrauen<br />
und bedankt sich weiters bei Kollegen Bauer für<br />
sein langjähriges Engagement für den Berufsstand.<br />
Auch Hübner bedankt sich bei Bauer für die langjährige<br />
Tätigkeit als Landespräsident.
24<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Pira hat per 30.9.2008 auf seine Funktion als Vorstands-Ersatzmitglied<br />
der K<strong>WT</strong> verzichtet. Gemäß § 215 Abs 2 <strong>WT</strong>BG<br />
wurde der bevollmächtigte Vertreter der ÖG<strong>WT</strong> vom Vorsitzenden<br />
der Hauptwahlkommission aufgefordert, binnen<br />
zwei Wochen einen Nachfolger zu nominieren.<br />
n AK f. Honorarfragen<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
„Regulativ für die Honorargestaltung in der Abschlussprüfung“:<br />
Das iwp hat zu diesem Thema nun Mag. Michael Schober<br />
für die Mitarbeit nominiert.<br />
n Fachsenat für Steuerrecht<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Die Leitung des Fachsenats für Steuerrecht stellt den Antrag<br />
- Herrn Mag. Richard Kohlhauser, WP,<br />
in den Fachsenat aufzunehmen. Ein Publikationsverzeichnis<br />
liegt vor.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Der Vorsitzende des Disziplinaroberrats, Herr DR. Manfreda,<br />
stellt den Antrag,<br />
- Herrn Mag. Werner Steinwendner, StB,<br />
in den Disziplinaroberrat als Beirat aufzunehmen.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Prüfungsausschuss für Bilanzbuchhaltungsberufe<br />
(Beilage 4)<br />
Nominierung von Prüfungskommissären gemäß Beilage 4.<br />
n Imageausschuss Steuerberater<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Mag. Helmut Katzenberger hat Interesse an einer Mitarbeit<br />
im Imageausschuss der Steuerberater bekundet. Das Präsidium<br />
spricht eine positive Empfehlung aus.<br />
7. Allfälliges<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Nominierung für die FEE Auditing Working Party<br />
Frau Mag. Reiter ist in keiner FEE Arbeitsgruppe mehr tätig.<br />
Mag. Nagy ersucht daher Mag. Rainer Hassler für die<br />
Auditing Working Party zu delegieren.<br />
n Disziplinaroberrat<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Herr Voyta ist per 31.3.2008 aus der Kammer (als SBH)<br />
ausgeschieden und wurde der WKO überstellt. Im Zuge<br />
dessen wurde seine Funktion als Beirat des Berufungssenates<br />
(Disziplinaroberrates) beendet.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Sachgerechte Aufteilung der Umlagen<br />
Hübner erinnert an die Diskussionen über eine möglicherweise<br />
nach Art der Tätigkeit differenzierten Aufteilung der<br />
Umlagen und schlägt vor das damalige Gutachten zu aktualisieren.<br />
Puffer spricht sich dafür aus.<br />
Rief spricht sich für objektive Kriterien aus und hält fest,<br />
dass nur die Kosten der Excedentenversicherung zur Diskussion<br />
stehen. Er verweist auf die Diskussion über die<br />
Pflichtmitgliedschaft und die vor einigen Jahren erfolgte<br />
Änderung der damals umsatzabhängigen WKO-Umlage<br />
aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen. Gegebenenfalls
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 25<br />
müssten die Kosten der Excedentenversicherung aus einer<br />
umsatzabhängigen Umlage finanziert werden. Dies würde<br />
allerdings uU zu einer Grundumlage von 500 – 600 € führen.<br />
Hübner schlägt vor, dass bis zur nächsten Präsidiumssitzung<br />
zwei bis drei Gutachter vorgeschlagen werden. Dann<br />
soll ein Gutachten beauftragt werden um zu analysieren,<br />
ob unter Heranziehung aller möglicher verfügbarer Daten<br />
eine gerechtere Aufteilung der Umlage möglich ist.<br />
Rief betont, dass es um die gerechte Umlage der Versicherungskosten<br />
geht.<br />
Chrstiner meint, dass es um eine verursachergerechte Aufteilung<br />
geht – dies kann jedoch auch das gesamt Umlagensystem<br />
der Kammer aufreißen.<br />
Dem Vorschlag Hübner wird einstimmig zugestimmt.<br />
Das Präsidium wird eine Empfehlung über den zu<br />
bestellenden Gutachter abgeben und dem Vorstand<br />
zur Beschlussfassung im Umlaufwege vorlegen.
26<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Vorstand<br />
Protokoll der Sitzung vom 13.10.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Präsidium<br />
_________________<br />
Vorstandsmitglieder<br />
_________________<br />
Vorstands-<br />
Ersatzmitglieder<br />
_________________<br />
Landesstellenpräsidenten<br />
_________________<br />
Landesstellen-<br />
Vizepräsidenten<br />
_________________<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Abwesend<br />
_________________<br />
Gäste<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder,<br />
Vizepräsident Brogyányi , Vizepräsident Puffer<br />
Bernhardt, Brogyányi, Christiner, Hübner, Kwasnitzka,<br />
Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl, Trenkwalder<br />
Hofbauer, Houf, Jeitler, Kastenhofer, Schröttner<br />
Kwasnitzka, Sporer, Trenkwalder<br />
Allgäuer, Christiner, Haar-Dorninger, Hammerschmied<br />
Klement, Benesch<br />
Bauer, Butz, Gleiss, Herenda, Jenewein, Kapferer, Klinger,<br />
Metzler, Mollatz, Pira, Priester, Trestl, Weinländer<br />
Bruckner; Demeter, Pircher, Spitzer-Leitner, Wascher<br />
Mitterer<br />
Benesch<br />
13.00 Uhr<br />
15.00 Uhr<br />
10. November 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 27<br />
Inhalt:<br />
1. Spezifische Fragen<br />
- Protokollberichtigung An/Abwesenheit Vorstandssitzung 08.09.08<br />
- Genehmigung des Protokolls<br />
- Umsetzung der Prüfungsrichtlinie – Novelle <strong>WT</strong>BG/ A-QSG<br />
- AFRAC<br />
2. Anträge an den Kammertag<br />
- Jahresvoranschlag 2009<br />
- Wahl der Rechnungsprüfer für das Haushaltsjahr 2009<br />
- Zusatzpension<br />
3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
- Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
- Imageausschuss der Bilanzbuchhalter: Logo in den Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong><br />
- Zusatzpension – Satzungsänderung<br />
- PR-Budget 2009, Verteilung auf die Imageausschüsse<br />
4. Bericht der Referenten<br />
5. Sonstige Berichte und Anträge<br />
- E-Bilanz / Banken: Präsidiums-Umlaufbeschluss zur Möglichkeit der elektronischen<br />
Übermittlung des Jahresabschlusses an Banken für sämtliche K<strong>WT</strong>-Mitglieder<br />
- Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision zur Gestaltung<br />
und zur Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen<br />
- Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter<br />
als freier Beruf<br />
- Aufnahme der Richtlinie des iwp über Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung<br />
bei Prüfungen von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds in die<br />
Sammlung der Fachgutachten<br />
- Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
- Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag „econova“<br />
6. Bericht des Kammeramtes<br />
7. Funktionsneubestellungen<br />
- Krankenversicherungsausschuss<br />
- Fachsenat für Steuerrecht<br />
- Vorschlag zur Nominierung von einem Mitglied und einem Ersatzmitglied im Beirat<br />
für Mediation (BMJ)<br />
- Prüfungsausschuss / Fachprüfung für Steuerberater<br />
- Prüfungsausschuss / Treuhand-Assistenten<br />
- Kammertag<br />
8. Allfälliges<br />
- Terminvorschläge für Präsidiums-, Vorstands- u. Kammertagssitzungen 2009
28<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
1. Spezifische Fragen<br />
n Protokollberichtigung An/Abwesenheit Vorstandssitzung<br />
08.09.08<br />
Irrtümlicherweise ist der Name von Herrn Franz W. Bernhardt<br />
unter „Abwesend“ am Deckblatt des Protokolls angeführt.<br />
Richtig ist aber, dass Hr. Bernhardt sich ordnungsgemäß<br />
für die Vorstandssitzung am 08.09.08 entschuldigt<br />
hat.<br />
n Genehmigung des Protokolls<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Umsetzung der Prüfungsrichtlinie – Novelle<br />
<strong>WT</strong>BG/ A-QSG<br />
◼◼<strong>WT</strong>BG<br />
Genehmigt<br />
In der Präsidiumssitzung am 22.9. wurde diskutiert, ob<br />
und gegebenenfalls welche Wünsche für Änderungen im<br />
<strong>WT</strong>BG im Zuge der anstehenden Novelle anlässlich der<br />
Umsetzung der PrüfungsRL an das BMWA herangetragen<br />
werden könnten. Beispielsweise hat der Ausschuss Kammerstruktur<br />
einige Vorschläge erarbeitet, die auch im BR-A<br />
diskutiert wurden (betreffend Zweigstellen, ausgelagerte<br />
Abteilungen, Berufsanwärter). Der BR-A – Vorsitzende<br />
Koll. Lummerstorfer wird dazu an der nächsten Vorstandssitzung<br />
teilnehmen.<br />
Hübner berichtet, dass in der heutigen Präsidiumssitzung<br />
beschlossen wurde, die Berechtigung zur Übermittlung von<br />
Jahresabschlüssen an das Firmenbuch im elektronischen<br />
Rechtsverkehr im <strong>WT</strong>BG zu verankern. Die ERV sieht die<br />
Übermittlung durch <strong>WT</strong> zwar bereits vor, nach Ansicht des<br />
BMJ lediglich in der Funktion als Bote. Möglicherweise<br />
können auch noch Vorschläge des Strukturausschusses<br />
in die anstehende Novelle aufgenommen werden. Dies<br />
betrifft insbesondere die Zweigstellenregelung, vor allem<br />
betreffend die Voraussetzung des Ausschlusses der selbständigen<br />
Tätigkeit.<br />
Bernhardt hält fest, dass diese Berechtigung auch für SBH<br />
und Bibu gelten muss.<br />
Rief ist der Ansicht, dass von der Berechtigung der Erstellung<br />
auch die Einreichung umfasst ist.<br />
◼◼A-QSG<br />
Der Vorstand spricht sich nach weiterer<br />
Diskussion mit 9 Pro- und 2 Gegenstimmen für<br />
eine Verankerung im <strong>WT</strong>BG aus; allerdings<br />
soll die Berechtigung für alle Mitglieder der<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder gelten.<br />
Zwischenbericht über den aktuellen Stand:<br />
In der vergangenen Vorstandssitzung am 8.9. wurde über<br />
den Vorbegutachtungsentwurf der A-QSG-Novelle anlässlich<br />
der Umsetzung der PrüfungsRL sowie die diesbezügliche<br />
gemeinsame (umfangreiche) Stellungnahme von<br />
K<strong>WT</strong> und iwp berichtet. Die heiklen Punkte betreffen insbesondere<br />
die Finanzierung des Systems sowie die Ausgestaltung<br />
der öffentlichen Aufsicht. Die Stellungnahme<br />
wurde fristgerecht am 12.9. der Geschäftsstelle der QKB<br />
übermittelt.<br />
Kritische Stellungnahmen zum Entwurf wurden auch vom<br />
VOeR (Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände)<br />
und vom AeQ abgegeben. Eine detaillierte Information<br />
über den weiteren Zeitplan liegt bis dato nicht vor.<br />
Benesch ergänzt, dass das BMWA mittlerweile zu einem<br />
Besprechungstermin zur Erörterung der Ergebnisse des<br />
Vorbegutachtungsverfahrens eingeladen. Der Termin am<br />
10. November kollidiert allerdings mit Vorstand und Kammertag.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Hübner informiert bei dieser Gelegenheit, dass im Rahmen<br />
der heutigen Präsidiumssitzung die Zukunft des WP-<br />
Berufsstandes mit den Kollegen Milla, Keppert, Kleiner,<br />
Vanas, Regina Reiter, Wagner und Houf diskutiert wurde.<br />
Tenor der Besprechung war größtenteils, dass die bestehenden<br />
gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, allerdings<br />
deren Umsetzung zu untersuchen ist. Die öffentliche<br />
Aufsicht sowie das Disziplinarrecht sind zu verstärken, die
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 29<br />
externe Rotation wird als nicht erforderlich angesehen. Die<br />
Einrichtung des Bankprüfers könnte allenfalls gestrichen<br />
werden. Vorgeschlagen wurde auch ein Review der bisher<br />
gesetzten Maßnahmen durch eine neutral externe Person,<br />
beispielsweise durch den ehemaligen RH-Präsidenten<br />
Fiedler oder Prof. Kreijci. Thema waren auch Dumpingpreise<br />
in der Abschlussprüfung.<br />
Kleiner ist in den genannten Punkten anderer Ansicht. Die<br />
Erwartungen der Öffentlichkeit würden nicht erfüllt werden<br />
können und das heutige Gespräch wäre lediglich ein<br />
Lobbying-Gespräch der Big 4 gewesen.<br />
n AFRAC<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Mag. Christian Mayer (Ersatzmitglied im Kreis der Wirtschaftstreuhänder)<br />
hat mitgeteilt, dass er seine Funktion<br />
zurücklegen will.<br />
Das Präsidium der K<strong>WT</strong> sowie das iwp sprechen sich dafür<br />
aus, dass der jeweilige Präsident des iwp in dieser Funktion<br />
automatisch für die Mitgliedschaft im AFRAC nominiert<br />
wird.<br />
Es erfolgt daher der Vorschlag, Dr. Aslan Milla für die Wahl<br />
als Ersatzmitglied vorzuschlagen (die Wahl erfolgt durch<br />
die Vereinsmitglieder in der nächsten Generalversammlung<br />
des Trägervereins Österreichisches Rechnungslegungskomitee<br />
am 23.10.2008).<br />
2. Anträge an den Kammertag<br />
n Jahresvoranschlag 2009<br />
(Beilage 1)<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Der beiliegende Entwurf des Jahresvoranschlages 2009<br />
basiert auf einer Umlagensenkung auf 4,5‰ für die Jahresgebühr.<br />
In der letzten Vorstandssitzung wurde eine<br />
Senkung auf 4,55‰ diskutiert. Das Präsidium hat sich<br />
aber neuerlich einhellig für eine Senkung auf 4,5‰ ausgesprochen.<br />
Der Mindestbetrag für ordentliche Mitglieder bleibt mit<br />
€ 250,-, wie auch der für Berufsanwärter mit € 150,-, unverändert.<br />
Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit beträgt € 650.000,-<br />
und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Kommunikationsaufwand: € 450.000,-<br />
Allg.PR inkl. Pressedienst: € 145.000,-<br />
Homepage (externer Teil) € 55.000,-.<br />
Für den laufenden EDV-Betrieb sind € 303.800,- und für<br />
EDV- und Internetprojekte € 200.000,- bereitgestellt.<br />
Eine Ausschüttung der <strong>WT</strong>-Akademie iHv € 100.000,- wurde<br />
vorgesehen.<br />
Der vorliegende Entwurf schließt mit einem vorläufigen<br />
Abgang von € 651.000,-. Nach Zuweisung zur langfristigen<br />
Gewinnrücklage (Vorstandsbeschluss vom 24.5.2006) entsteht<br />
ein Jahresverlust von € 694.800,-.<br />
Die Entwicklung der Abgänge und der Reserven ist in der<br />
Beilage 4 des Entwurfs zum Jahresvoranschlag dargestellt.<br />
Hübner merkt an, dass es natürlich nicht gut aussieht,<br />
wenn zwei Abgänge mit über 0,6 Mio. nebeneinander<br />
stehen. Es bestand aber quer durch alle Fraktionen der<br />
Wunsch die Ersparnis, die bei der Excedentenversicherung<br />
erreicht wurde, an die Mitglieder in Form einer Umlagensenkung<br />
weiter zu geben. Die unterstellte Umsatzsteigerung<br />
von 4% wird vielleicht schwer erreichbar sein. Die<br />
Reserven der Kammer reichen aber aus diese Abgänge zu<br />
finanzieren und werden trotzdem noch deutlich über der<br />
vorgeschriebenen Höhe von 25% eines Kammerbudgets<br />
liegen.<br />
Bezüglich der Liquidität wird man sehen ob eventuell in 2<br />
Jahren die Umlage wieder erhöht werden muss.<br />
Ausständig sei noch die Aufteilung des Kommunikationsaufwand<br />
iHv € 450.000,- auf die einzelnen Berufsgruppen.<br />
Dies soll in den Imageausschüssen erarbeitet werden.<br />
Aus der Sicht Riefs bestünde Einsparungspotenzial und er<br />
führt die Sitzungskosten und die Präsidentenentschädigung<br />
als Beispiel an. Seiner Meinung nach könnten die die<br />
Größe der Ausschüsse und die Zahl der Sitzungen gesenkt<br />
werden.
30<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Klement meint, dass ein Herabstufen einzelner Ansätze<br />
nicht zum angestrebten Ziel einer Kostensenkung geeignet<br />
sei. Es gäbe aus seiner Sicht 2 Möglichkeiten Einsparungen<br />
zu erzielen. Die eine besteht darin zu prüfen, was<br />
wird zu teuer eingekauft. Die andere besteht darin Aufgaben<br />
oder Projekte zu definieren auf die verzichtet werden<br />
soll.<br />
Brogyányi regt einen Ausschuss an, der nach Einsparungen<br />
suchen soll.<br />
Hübner ist der Meinung, dass das Präsidium dafür der geeignete<br />
Ausschuss sei und lädt alle Vorstandsmitglieder<br />
ein, sich im Rahmen der nächsten Präsidiumssitzung am<br />
27.10.08, ab 10 Uhr 30, mit dem Thema zu befassen.<br />
Anschließend bringt Hübner den Jahresvoranschlag 2009<br />
und die Zuweisung an den Kammertag zur Abstimmung.<br />
Beschlüsse:<br />
Anträge an den Kammertag:<br />
„Der Kammertag möge den Jahresvoranschlag für das<br />
Haushaltsjahr 2009 beschließen und den Vorstand ermächtigen,<br />
allfällige vom Bundesminister für Wirtschaft<br />
und Arbeit gewünschte Ergänzungen oder Abänderungen<br />
nachträglich vornehmen zu dürfen.“<br />
„Der Kammertag möge die mit dem Jahresvoranschlag verbundene<br />
Änderung der Umlagenordnung, in welcher der<br />
Promillesatz von 4,7‰ auf 4,5‰ zu ändern ist, beschließen“<br />
Beschlossen mit 10 Pro und 1 Gegenstimme<br />
ad Kammertag<br />
Der Vorstand einigt sich auf Puffer als Berichterstatter am<br />
Kammertag<br />
- WP Mag. Thomas Kölblinger, Vöcklabruck<br />
- WP Dr. Ernst Burger, Wien<br />
Als Ersatzmitglieder schlägt das Präsidium vor:<br />
- WP Dkfm Claus Kuffner, Wien<br />
- WP Karl Friedrich Schwarz, Linz<br />
einstimmig beschlossen<br />
ad Kammertag<br />
Als Berichterstatter wird ebenfall Puffer fungieren.<br />
n Zusatzpension<br />
Die Mitglieder des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
haben in der Sitzung am 24.9.2008 über eine Beitragserhöhung<br />
2009 wie folgt beschlossen:<br />
• Voller Beitrag: € 4.656,-<br />
(Wert 2008: € 4.476,-; Erhöhung um 4,02%)<br />
• Ermäßigter Beitrag: € 1.029,-<br />
(Wert 2008: € 990,-; Erhöhung um 3,94%)<br />
• Ermäßigung wegen Einkommen: € 2.901,- bis<br />
€ 54.499,- auf 8,50 % der BMGL<br />
(Werte 2008: € 12.901,- bis € 54.499,- auf 8,25% der<br />
BMGL)<br />
Die für 2009 geltende Beitrags- und Leistungsordnung<br />
wird dem Kammertag zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Antrag an den Kammertag:<br />
Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />
Beitragserhöhung der Zusatzpension für 2009<br />
beschließen.<br />
Mit positiver Empfehlung ad Kammertag<br />
Berichterstatter an den Kammertag ist Puffer.<br />
Zum Kammertag soll Schnopfhagen eingeladen werden.<br />
n Wahl der Rechnungsprüfer für das Haushaltsjahr<br />
2009<br />
Üblicherweise werden die Ersatzprüfer des Vorjahres zu<br />
Rechnungsprüfern bestellt. Das sind:
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 31<br />
3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
n Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
Gast: KR Hannes Mitterer<br />
Mitterer (Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses)<br />
bedankt sich für die Einladung und berichtet von dem derzeitigen<br />
Stand der Kollektivvertrags-verhandlungen.<br />
Die ersten beiden Runden der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
haben am 20.08.2008 und 17.09.2008 stattgefunden.<br />
Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer, Mitterer und Steinle<br />
teilgenommen. Bisher konnte noch keine Einigung<br />
erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde wird am<br />
16.10.2008 stattfinden.<br />
Mitterer berichtet, dass bei dem letzten Verhandlungstermin<br />
– vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes - folgender<br />
Vorschlag von Seiten des Verhandlungsteams der<br />
K<strong>WT</strong> gemacht wurde:<br />
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
um 3,5 %.<br />
• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />
• Die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />
aufrecht erhalten.<br />
• Die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht werden<br />
im Sinne der von der K<strong>WT</strong> gewünschten Fassung geändert.<br />
Die Gewerkschaft hatte daraufhin erklärt, dass sie diesem<br />
Vorschlag nicht zustimmen könne, da sie lediglich ein Pouvoir<br />
für eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
in Höhe von mindestens 3,8 % habe.<br />
Das Verhandlungsteam der K<strong>WT</strong> hat versucht, eine Einigung<br />
ohne Aufrechterhaltung der Überzahlung zu erzielen.<br />
Die Gewerkschaft hatte allerdings erklärt, dass die Aufrechterhaltung<br />
der Überzahlung für sie unabdingbar sei.<br />
Insbesondere um die komplizierte Berechnungsmethode<br />
bei der Aufrechterhaltung der Überzahlung zu vermeiden,<br />
hat die Gewerkschaft in Aussicht gestellt, dass der Kollektivvertrag<br />
erst mit 01.01.2009 in Kraft treten könnte und<br />
die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen aufrecht<br />
erhalten werden.<br />
Mitterer erläutert die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht:<br />
- Unterteilung der Treuhand-Assistenten in unter und<br />
über 18 Jahre<br />
Die Differenzierung in unter und über 18jährige Treuhand-<br />
Assistenten (THA) ist aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes<br />
unzulässig und somit aufzuheben.<br />
Eine Einigung auf das arithmetische Mittel zwischen den<br />
Beträgen, der über und unter 18jährigen scheint möglich<br />
zu sein. Die Neuregelung soll erst für diejenigen THA gelten,<br />
die ab 01.01.2009 mit der Ausbildung beginnen.<br />
- AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />
Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />
6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />
ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />
gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />
von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />
Zuschlag von 50 %.<br />
Mitterer erläutert, dass diese Auslegung nicht akzeptabel<br />
ist. Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung der<br />
K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu streichen.<br />
In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a AZG<br />
nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />
in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />
- Rückverrechnung von Sonderzahlungen im Fall des<br />
Wochengeldbezugs<br />
Klargestellt werden sollte, dass auch im Fall des Wochengeldbezugs<br />
eine Rückverrechung der zuviel bezogenen<br />
Sonderzahlung möglich ist.<br />
- Sonderzahlungen - Mehrarbeitszuschläge<br />
Gemäß Punkt XII Ziffer 1 gebühren den Angestellten in <strong>WT</strong>-<br />
Kanzleien Sonderzahlungen „in der Höhe des Durchschnitts<br />
des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der<br />
letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit.“<br />
Strittig ist derzeit noch, ob der Mehrarbeitszuschlag bei der<br />
Berechnung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen ist.
32<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
- Sonderzahlungen – langer Krankenstand<br />
Mitterer regt eine Klarstellung im Hinblick auf die Berechnung<br />
von Sonderzahlungen bei langen Krankenständen<br />
an. Nicht eindeutig geregelt ist derzeit, ob Sonderzahlungen<br />
bei langem Krankenstand – nach Ausschöpfung<br />
des Entgeltfortzahlungsanspruchs – zu aliquotieren sind.<br />
Dies kann zwar mit der Rechtsprechung des OGH mit guten<br />
Gründen angenommen werden, allerdings sollte dass<br />
derzeitige Restrisiko durch eine klarstellende Regelung<br />
beseitigt werden.<br />
- Informationspflicht der Bilanzbuchhalter gegenüber<br />
Treuhandassistenten<br />
Die folgende Neuregelung in Punkt XV Ziffer 3 wurde von<br />
der Gewerkschaft akzeptiert:<br />
„Bilanzbuchhalter, die Treuhand-Assistenten ausbilden,<br />
sind verpflichtet, diese schriftlich darüber zu informieren,<br />
dass ein Kammerwechsel möglich ist.“<br />
- Einstufung Treuhand-Assistenten<br />
Eine Einigung, wonach anstatt der positiv abgelegten Treuhand-Assistenten<br />
– Prüfung nunmehr die abgeschlossene<br />
Treuhand-Assistenten-Ausbildung mit Prüfung als Kriterium<br />
für die Neueinstufung herangezogen wird, scheint<br />
möglich.<br />
- Sabbatical<br />
Die von der Gewerkschaft vorgeschlagene Regelung des<br />
Sabbaticals im Kollektivvertrag ist nach Ansicht von Mitterer<br />
sinnvoll. Dies insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
dass das Ansparen von Zeitguthaben ansonsten als Überstunden<br />
angesehen werden könnte.<br />
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
Mitterer erläutert, dass bei der Höhe des Prozentsatzes<br />
die Laufzeit des derzeitigen Kollektivvertrages berücksichtigt<br />
werden müsse.<br />
Würde der Kollektivvertrag mit 01.10.2008 in Kraft treten,<br />
hätte der Kollektivvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten,<br />
wohingegen er eine Laufzeit von 15 Monaten hätte, wenn<br />
er per 01.01.2009 in Kraft treten würde. Die längere Laufzeit<br />
bewirkt faktisch eine niedrigere Erhöhung. Eine Erhöhung<br />
um 3,8 % per 01.01.2009 entspricht einer Erhöhung<br />
um 3,2 % per 01.10.2008.<br />
Puffer stellt den Antrag, dem Kollektivvertragsausschuss<br />
Verhandlungspouvoir für folgende Punkte zu geben:<br />
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
um 3,8 %,<br />
• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft,<br />
• die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />
aufrecht erhalten.<br />
Einstimmig beschlossen.<br />
Schmalzl stellt den Antrag, dass alle Anwesenden die<br />
besprochenen Details zu den Kollektivvertragsverhandlungen<br />
und insbesondere auch den Inhalt des Verhandlungspouvoirs<br />
vertraulich behandeln.<br />
Einstimmig beschlossen.<br />
n Imageausschuss der Bilanzbuchhalter: Logo in den<br />
Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong><br />
Der Imageausschuss der Bilanzbuchhalter regt an, dass<br />
in den Räumlichkeiten der K<strong>WT</strong> in Wien, aber auch in den<br />
Bundesländern ein Poster mit dem Bilanzbuchhalter-Logo<br />
aufgehängt wird.<br />
Beschlossen mit 8 Pro-, 1 Gegenstimme<br />
sowie 1 Enthaltung<br />
Jeitler schlägt vor, eine Presseaussendung an die APA zu<br />
versenden, um über das neue Logo der Bilanzbuchhalter,<br />
diverser Werbemittel, die für die Bilanzbuchhalter produziert<br />
werden und über den neuen Berufsstand zu informieren.<br />
Die Presseaussendung soll in erster Linie dazu dienen, den<br />
Bilanzbuchhalter-Beruf vorzustellen.<br />
Beschlossen mit 9 Prostimmen und 2 Enthaltungen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 33<br />
n Zusatzpension – Satzungsänderung<br />
(Beilage 2)<br />
Der Ausschuss der Vorsorgeeinrichtung hat am 24.9.08<br />
die endgültigen Änderungen beschlossen. Den Entwurf<br />
von RA Dr. Günther haben wir am 7.10. erhalten.<br />
Die derzeit geltende Satzung ist in den §§ 5, 7, 9, 11, 18<br />
und 26 zu ändern, anzupassen bzw. klarzustellen. Die konkreten<br />
Änderungen sind der Beilage 2 zu entnehmen.<br />
Antrag des Vorstandes an den Kammertag:<br />
Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagenen<br />
Satzungsänderungen beschließen.<br />
Einstimmig ad Kammertag<br />
VP Puffer wird als Berichterstatter nominiert<br />
n PR-Budget 2009, Verteilung auf die<br />
Imageausschüsse<br />
Für die Planung der PR Aktivitäten 2009 wäre eine möglichst<br />
frühzeitige Beschlussfassung über die Aufteilung<br />
des Budgets an die einzelnen Berufsgruppen (in absoluten<br />
Zahlen oder prozentuell) zweckmäßig.<br />
Hübner schlägt vor im nächsten Imageausschuss der Steuerberater<br />
die Aufteilung des Budgets zu besprechen.<br />
4. Bericht der Referenten<br />
5. Sonstige Berichte und Anträge<br />
Vertagt<br />
Klement, berichtet, dass der Vorstand bereits am<br />
16.06.2008 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass<br />
auch SBH und Bilanzbuchhalter die Möglichkeit erhalten<br />
sollen, die Daten des Jahresabschlusses elektronisch an<br />
die Banken zu übermitteln.<br />
Am 24. September wurde im Zusammenhang mit der<br />
Umsetzung dieses Beschlusses, ein Präsidiums-Umlaufbeschluss<br />
zu der Frage durchgeführt, ob in den Registrierungsformularen,<br />
Nutzungsbedingungen für den elektronischen<br />
Bilanztransfer an Banken (siehe aktuelle Entwürfe<br />
in Beilagen 3 u. 4) das Wort „Wirtschaftstreuhänder“ generell<br />
durch „Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder“<br />
oder durch die Ergänzung der Berufsgruppen ersetzt<br />
werden soll.<br />
Unter den Präsidiumsmitgliedern konnte hinsichtlich der<br />
Formulierung jedoch keine Einstimmigkeit in dieser Frage<br />
erzielt werden.<br />
Die Vorstandsmitglieder sprechen sich dafür aus, in den<br />
Nutzungsbedingungen das Wort „Wirtschaftstreuhänder“<br />
generell durch „Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
zu ersetzen.<br />
Trenkwalder erklärt, dass die elektronische Übermittlung<br />
an die Banken auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Für die<br />
K<strong>WT</strong> sowie für die Mitglieder erwachsen daraus keine zusätzlichen<br />
Kosten.<br />
Mäder-Jaksch merkt an, dass geprüft werden sollte, ob<br />
durch die elektronische Übermittlung an die Banken ein<br />
zusätzliches Haftungsrisiko entstehen könnte.<br />
Trenkwalder stellt klar, dass ein diesbezügliches Rechtsgutachten<br />
bereits in Auftrag gegeben wurde.<br />
Hammerschmied weist darauf hin, dass die Banken eine<br />
elektronische Rückmeldung über das Rating als Gegenleistung<br />
anbieten. Dadurch könnte sich ein zusätzliches Beratungspotential<br />
ergeben.<br />
n E-Bilanz / Banken: Präsidiums-Umlaufbeschluss<br />
zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung<br />
des Jahresabschlusses an Banken für sämtliche<br />
K<strong>WT</strong>-Mitglieder<br />
(Beilagen 3 u. 4)<br />
n Stellungnahme des Fachsenats für Unternehmensrecht<br />
und Revision zur Gestaltung und zur Bilanzierung<br />
von Rückdeckungsversicherungen
34<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />
am 17. September 2008 die Stellungnahme zur Gestaltung<br />
und zur Bilanzierung von Rückdeckungsversicherungen<br />
beschlossen. Das Dokument wurde vorab per E-Mail an die<br />
Mitglieder des Vorstands versendet.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend<br />
Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als<br />
freier Beruf<br />
(Beilage 5)<br />
Auf Wunsch von VP Puffer anbei ein Auszug der Rückmeldungen<br />
betreffend der o.g. Kurzumfrage von VP Puffer.<br />
Hübner hält fest, dass er nicht für eine Umbenennung der<br />
Kammer ist.<br />
Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung<br />
der Kammer vorliegt, sondern lediglich ein Vorschlag zur<br />
Diskussion gestellt wurde. Die Äußerungen im letzten<br />
Rundschreiben der A<strong>WT</strong> tragen zur Kammerspaltung und<br />
zur Verunsicherung der Kollegen bei. Es ist nicht richtig,<br />
die Rückmeldungen der A<strong>WT</strong>-Umfrage der Tagesordnung<br />
beizulegen; diese sollte zurückgezogen werden. Vielmehr<br />
ist zu überlegen, ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss<br />
ist.<br />
Brogyányi spricht sich dagegen aus, im Vorstand derartige<br />
Themen zu diskutieren.<br />
Bernhardt erinnert an seine Position in den BibuG-Verhandlungen:<br />
entweder sind die Bibu wie die SBH ein freier<br />
Beruf oder die Kammer sollte umbenannt werden.<br />
Auf Frage von Rief wird festgehalten, dass im Präsidium<br />
keine Zuständigkeit für Bibu besteht. Die Zuständigkeiten<br />
sind berufsgruppenübergreifend und themenbezogen geregelt.<br />
Hübner erinnert daran, dass der jetzigen Lösung mit Ausnahme<br />
der SBH-Vertretung alle Fraktionen zugestimmt haben.<br />
Durch weitere Diskussionen wäre der StB nur gefährdet;<br />
die Differenzierung muss aufrecht erhalten bleiben.<br />
Kwasnitzka spricht sich dafür aus, einen Weg zu finden,<br />
die Diskussionen zu beenden.<br />
n Aufnahme der Richtlinie des iwp über Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Prüfungen<br />
von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds<br />
in die Sammlung der Fachgutachten<br />
Der Fachsenat für Unternehmensrecht hat sich dafür<br />
ausgesprochen, die Richtlinie des iwp über Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Berichterstattung im Rahmen der Prüfungen<br />
von Rechenschaftsberichten von Investmentfonds<br />
in die Sammlung der Fachgutachten aufzunehmen. Das<br />
Dokument wurde vorab per E-Mail an die Vorstandsmitglieder<br />
verteilt.<br />
Die Aufnahme in die Fachgutachtenssammlung wird<br />
n Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Wieser berichtet, dass in der letzten Sitzung des Versicherungsausschusses<br />
festgehalten wurde, dass vermehrt<br />
Subunternehmer zur Erfüllung eines Auftrags herangezogen<br />
werden.<br />
Gallati hat in diesem Zusammenhang über die Möglichkeit<br />
sog. Projektversicherungen informiert, deren Nachteil<br />
aber in der mangelnden Nachhaftungsperiode liegen.<br />
Grundsätzlich bietet der Exzedentenvertrag weiten Versicherungsschutz<br />
für das persönliche Haftpflichtrisiko eines<br />
von einem Kammermitglied beauftragten Erfüllungsgehilfen,<br />
was insbesondere für Subunternehmer gilt, und zwar<br />
für inländische als auch für solche innerhalb Europas.<br />
Im Exzedentenvertrag sind jedoch Ansprüche von Gesellschaftern<br />
des versicherten Unternehmens von der Deckung<br />
ausgeschlossen. Gleichermaßen gilt ein Ausschluss<br />
für Ansprüche von Gesellschaften, an welchen das versicherte<br />
Unternehmen beteiligt ist, jedoch nur im Ausmaß<br />
dieser Beteiligung.<br />
Die Praxis zeigt, dass <strong>WT</strong>-Gesellschaften zuweilen zahlreiche<br />
Tochterunternehmen gründen, mit welchen es zu
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 35<br />
Subbeauftragungen kommt. Um diesem Phänomen Rechung<br />
zu tragen, wird vorgeschlagen, mittels Side-Letter<br />
folgende klarstellende Ergänzung der Deckung in den Vertrag<br />
aufzunehmen:<br />
„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />
versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />
von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />
das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />
in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />
in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />
dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />
Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“<br />
Erfolgt nunmehr ein Anspruch eines geschädigten Mandanten,<br />
hat sich zunächst der Hauptunternehmer (also<br />
sein Vertragspartner) mit dem Schaden zu befassen, kann<br />
diesen jedoch bei seinem Subunternehmer (mit welchem<br />
eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht) regressieren.<br />
Der Wortlaut der in der Versicherungswirtschaft übliche<br />
Bedingungen, der auch dem Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
zugrunde liegt, würde im Schadenfall aller Voraussicht<br />
nach dazu führen, dass der Versicherer den Eigenschadenausschluss<br />
geltend macht, indem er vorbringt, der<br />
Schaden sei durch den Anspruch des Mandanten zunächst<br />
dem Hauptunternehmer entstanden, welcher ihn sodann<br />
als eigenen Schaden beim Subunternehmer regressiert.<br />
Herr Mag. Gallati kann in Folge einen Artikel für das Update<br />
vorbereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />
innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />
zu informieren.<br />
Mag. Gallati wird gebeten, den Sachverhalt anhand eines<br />
Beispiels näher zu skizzieren.<br />
n Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag<br />
„econova“<br />
Vertagt<br />
Bei dieser Gelegenheit sollte die Sinnhaftigkeit derartiger<br />
Einzelaktionen der Landesstellen diskutiert werden.<br />
Schmalzl schlägt vor, dass die Landesstellen derartige<br />
Wünsche bekannt geben und diese in den allgemeinen<br />
Schaltplan eingearbeitet werden.<br />
Sporer informiert, dass es sich um ein Telefonverzeichnis<br />
handelt, das auch die Rechtsanwälte und Notare unterstützen.<br />
Diese wollen es derzeit nicht aufgeben, da es sich<br />
durchaus als nützlich erwiesen hat.<br />
Hübner bezweifelt, dass ein derartiges <strong>Verzeichnis</strong> sinnvoll<br />
ist. Zumindest ab 2009 sollte auf diese und vergleichbare<br />
Publikationen verzichtet werden.<br />
Brogyányi schlägt als Alternative vor, das K<strong>WT</strong>-<strong>Verzeichnis</strong><br />
zu überdenken und Länderverzeichnisse zu erstellen.<br />
6. Bericht des Kammeramtes<br />
7. Funktionsneubestellungen<br />
n Krankenversicherungsausschuss<br />
Vertagt<br />
Sedlacek hat mitgeteilt, dass er seine Funktion als Mitglied<br />
und Vorsitzender des Krankenversicherungsausschusses<br />
mit Ende dieses Jahres aus Altersgründen zurücklegen<br />
wird.<br />
Das Präsidium hat sich für Steiger als Nachfolger von Sedlacek<br />
ausgesprochen. Steiger ist bereit, die Funktion des<br />
Vorsitzenden des Krankenversicherungsausschusses ab<br />
1.1.2009 zu übernehmen.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Hübner berichtet, dass die Landesstelle Tirol um Genehmigung<br />
eines Druckkostenbeitrages iHv € 5.460,- ersucht.
36<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
n Fachsenat für Steuerrecht<br />
Die Leitung des Fachsenats für Steuerrecht stellt den Antrag<br />
- Frau Mag. Christine Unger, StB,<br />
in den Fachsenat aufzunehmen. Ein Publikationsverzeichnis<br />
liegt vor.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Vorschlag zur Nominierung von einem Mitglied<br />
und einem Ersatzmitglied im Beirat für Mediation<br />
(BMJ)<br />
Das BMJ hat die K<strong>WT</strong> um Vorschläge für die Ernennung<br />
eines Mitglieds und Ersatzmitglieds für den Beirat der Mediation<br />
ersucht.<br />
Im Mediationsausschuss wurde einstimmig beschlossen,<br />
Präsident Klaus Hübner als Mitglied und Kollege Otto Draxl<br />
als Ersatzmitglied zu nominieren.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Prüfungsausschuss / Treuhand-Assistenten<br />
Unter Befürwortung des Vorsitzenden Dkfm. Mag. Grbenic<br />
Nominierung als Prüfungskommissär für Wien, Niederösterreich<br />
und Burgenland:<br />
- Mag. Michael Mutz, StB, Trappelgasse 4, 1040 Wien.<br />
n Kammertag<br />
Einstimmig beschlossen<br />
SBH Franz Langsteiner (SBH-Vertretung, Wahlkreis Wien)<br />
hat per 30.9.2008 auf seine Berufsberechtigung verzichtet<br />
und verliert somit gemäß § 158 Abs 6 <strong>WT</strong>BG sein Kammertagsmandat.<br />
Gemäß § 207 Abs 1 <strong>WT</strong>BG wird der nächstgereihte<br />
des Wahlvorschlages, Herr SBH Andreas Schuller, in<br />
den Kammertag einberufen.<br />
8. Allfälliges<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Prüfungsausschuss / Fachprüfung für Steuerberater<br />
Unter Befürwortung des Vorsitzenden Dr. Eitler Nominierung<br />
als Prüfungskommissäre:<br />
- Univ.-Lektor Mag. Claudia Reschny-Birox, StB, Krugerstraße<br />
8, 9-11, 1010 Wien,<br />
- Univ.-Lektor Mag. Reinhard Reschny, Neuwaldegger<br />
Straße 38A/10, 1170 Wien,<br />
- Mag. Wolfgang Riedl, WP, Zyklamengasse 15, 1140<br />
Wien,<br />
- Dr. Thomas Brandner, WP, Blaselgasse 10, 1180 Wien.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Terminvorschläge für Präsidiums-, Vorstands- u.<br />
Kammertagssitzungen 2009<br />
(Beilage 6)<br />
Beschluss über die vorgeschlagenen Termine (siehe Beilage<br />
6). Da die Semesterferien in der Zeit von 31.01.09 bis<br />
22.02.09, je nach Bundesland unterschiedlich, in 3 verschiedenen<br />
Kalenderwochen stattfinden, konnten sie in<br />
der beiliegenden Aufstellung nicht berücksichtigt werden.<br />
Diskussion ob in der Karwoche, am 06.04.09, eine Präsidiumssitzung<br />
stattfinden soll. Der Termin für eine weitere<br />
Präsidiumssitzung in den Sommermonaten wird nach der<br />
Urlaubsplanung im Mai festgelegt.<br />
Einstimmig beschlossen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 37<br />
Vorstand<br />
Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Präsidium<br />
_________________<br />
Vorstandsmitglieder<br />
_________________<br />
Vorstands-<br />
Ersatzmitglieder<br />
_________________<br />
Landesstellenpräsidenten<br />
_________________<br />
Landesstellen-<br />
Vizepräsidenten<br />
_________________<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Abwesend<br />
_________________<br />
Gäste<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
Präsident Hübner, Vizepräsident Puffer<br />
Bernhardt, Hübner, Kapferer, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Schmalzl<br />
Bauer; Butz, Herenda, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Kastenhofer, Trestl<br />
Demeter, Kwasnitzka, Metzler, Pira, Sporer<br />
Allgäuer, Haar-Dorninger, Hammerschmied, Klinger, Pircher, Priester<br />
Klement, Theisl, Wieser<br />
Brogyányi, Christiner, Gleiss, Mollatz, Schröttner, Trenkwalder, Wascher, Weinländer<br />
Bruckner, Spitzer-Leitner<br />
Lummerstorfer<br />
Theisl<br />
13.00 Uhr<br />
15.55 Uhr<br />
15. Dezember 2008 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>
38<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Inhalt:<br />
1. Spezifische Fragen<br />
- Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom 13.10.2008<br />
- Genehmigung des Protokolls<br />
- Novelle <strong>WT</strong>BG (Umsetzung Prüfungsrichtlinie)<br />
- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechnungswesen<br />
- PR Aktivitäten<br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
- Kollektivvertragsverhandlungen<br />
- Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-Out Tarife<br />
- Medienkooperation mit der Presse<br />
- Antrag der Landesstelle Tirol für Druckkostenbeitrag „econova“<br />
- Jahresvoranschlag 2009<br />
3. Bericht der Referenten<br />
- Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
- Kosten Versicherungsberater Aon Jauch & Hübener<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
- Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung eines Beisitzers der II. Gruppe<br />
- Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />
- Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />
- Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />
- Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />
- Berufsrechtsausschuss<br />
7. Allfälliges<br />
- Strukturreform<br />
- Newsletter Geldwäsche
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 39<br />
1. Spezifische Fragen<br />
n Protokollberichtigung/Vorstandssitzung vom<br />
13.10.2008<br />
Rückmeldungen von Berufskollegen betreffend<br />
Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als<br />
freie Berufe<br />
Seite 11 / 3. Absatz:<br />
Alte Protokollierung:<br />
Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung<br />
der Kammer vorliegt, sondern lediglich ein Vorschlag zur<br />
Diskussion gestellt wurde. Die Äußerungen im letzten<br />
Rundschreiben der A<strong>WT</strong> tragen zur Kammerspaltung und<br />
zur Verunsicherung der Kollegen bei. Es ist nicht richtig,<br />
die Rückmeldungen der A<strong>WT</strong>-Umfrage der Tagesordnung<br />
beizulegen; diese sollte zurückgezogen werden. Vielmehr<br />
ist zu überlegen, ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss<br />
ist.<br />
Jeitler hält allgemein fest, dass zum Tagesordnungspunkt<br />
keine Wortmeldung von Puffer in das Protokoll aufgenommen<br />
wurde und beantragt folgende Protokollberichtigung:<br />
Neue Protokollierung:<br />
Jeitler betont, dass kein Antrag auf eine Umbenennung der<br />
Kammer vorliegt und die Diskussion in guter Absicht – im<br />
Sinne eines symbolhaften Bekenntnisses zur Einheitskammer<br />
– gedacht war. Der in der A<strong>WT</strong>-Umfrage genannte<br />
Vorschlag bezüglich Kammername ist erfunden und die<br />
weiteren Ausführungen wurden ebenfalls bereits in einer<br />
Information der IG-BIBU widerlegt. Die Äußerungen<br />
im letzten A<strong>WT</strong>-Rundschreiben fördern die Kammerspaltungstendenzen<br />
und tragen zur Kammerverdrossenheit<br />
der Kollegen bei. Er findet es weiters nicht richtig, fraktionelle<br />
Umfragen – die noch dazu durch falsche Fragestellungen<br />
zustande kommen – der Tagesordnung beizulegen.<br />
Diese verhetzende Beilage, in der die Bilanzbuchhalter<br />
auch als Vollidioten und Pfuscher bezeichnet werden,<br />
sollte zurückgezogen werden. Außerdem ist zu überlegen,<br />
ob dies ein Fall für den Disziplinarausschuss ist.<br />
Beschlossen mit 8 Prostimmen,<br />
2 Gegenstimmen und einer Enthaltung<br />
n Genehmigung des Protokolls<br />
Genehmigt<br />
n Novelle <strong>WT</strong>BG (Umsetzung Prüfungsrichtlinie)<br />
Gast Mag. Lummerstorfer (Vorsitzender BR-A)<br />
In der Präsidiumssitzung am 22.9. wurde diskutiert, ob<br />
und gegebenenfalls welche Änderungswünsche zum<br />
<strong>WT</strong>BG aus Anlass der <strong>WT</strong>BG-Novelle wegen Umsetzung<br />
der PrüfungsRL gefordert werden könnten. Dem BMWA<br />
bereits mitgeteilt, wurde die Forderung nach Verankerung<br />
der Berechtigung zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse<br />
für die Kammermitglieder.<br />
Weiters in Frage kommen die Vorschläge des Ausschusses<br />
Kammerstruktur (betreffend Zweigstelle, ausgelagerte Abteilungen,<br />
Berufsanwärter), die jedoch vom BR-A zum Teil<br />
nicht befürwortet wurden. Lummerstorfer nimmt zu diesem<br />
Thema an der Vorstandssitzung teil.<br />
Lummerstorfer berichtet über die in der letzten Sitzung<br />
des BR-A besprochenen Punkte:<br />
1) Ausgelagerte Abteilungen (§ 86 <strong>WT</strong>BG): Der Berufsrechtsausschuss<br />
vertritt die Meinung, dass keine Einwände<br />
gegen eine gänzliche Streichung der Bestimmung<br />
bestehen.<br />
2) Zweigstellen (§ 85 <strong>WT</strong>BG): Aus Qualitäts- und Steuerungsgründen<br />
wird die unveränderte Beibehaltung der<br />
jetzigen Regelung eher befürwortet.<br />
3) Streichung der Institution der Berufsanwärter: Der<br />
BR-A spricht sich insgesamt gegen die Streichung aus<br />
(dies aus Ausbildungsgründen, die BA bezahlen zudem<br />
auch Beiträge).<br />
4) Disziplinarrecht: Seit Sommer ist eine Arbeitsgruppe<br />
des BR-A zum Thema eingerichtet (Mitglieder: Wundsam,<br />
Bassetti, Schilling, Lummerstorfer, Neischl, Bedenik). Die<br />
Arbeitsgruppe verfolgt vor allem zwei Ziele: Einerseits die<br />
Einrichtung einer EMRK-konformen Organisation, andererseits<br />
die Überarbeitung der Inhalte des Disziplinarrechts,<br />
insbesondere die Analyse des Katalogs der Vergehen. Erste<br />
Vorschläge liegen voraussichtlich im Frühjahr 2009 vor.
40<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Hübner bedankt sich bei Lummerstorfer für den Bericht<br />
und ersucht um Wortmeldungen.<br />
Priester ersucht um Mitteilung des aktuellen Standes,<br />
die Möglichkeit von Firmenbucheingaben in den Berechtigungsumfang<br />
aufzunehmen. Es besteht dringender Bedarf.<br />
Lummerstorfer: Das Thema wurde im BR-A behandelt. Es<br />
wurde festgestellt, dass die jetzige Konstruktion einer Botenfunktion<br />
keine genügende Basis darstellt, sodass eine<br />
gesetzliche Regelung notwendig wäre. Seitens der Rechtsanwälte<br />
ist aber mit Widerstand zu rechnen.<br />
Hübner: Das BMJ hat signalisiert, dass Änderungsregelungen<br />
zu Vorbehaltsaufgaben nur nach der Einigung der<br />
betroffenen freien Berufe und mit koordinierter Eingabe<br />
erfolgversprechend sind. Die allfällige Einigung mit den<br />
Rechtsanwälten und die gesetzliche Verankerung der Vertretung<br />
vor dem Firmenbuch wird weiter angestrebt werden.<br />
Zur Zweigstellenregelung äußert sich Hübner skeptisch<br />
zur Meinung des BR-A, sie weiterhin unverändert aufrechtzuerhalten.<br />
Die derzeitige Regelung wird von betroffenen<br />
Mitgliedern als Behinderung wahrgenommen.<br />
Houf hält die derzeit bestehende Ungleichbehandlung mit<br />
<strong>WT</strong>-Gesellschaften fest. Bei Gesellschaften kann bei einer<br />
Gesellschaft ohne weitere Voraussetzungen (einer) der<br />
Geschäftsführer in vielen Zweigstellen als Zweigstellenleiter<br />
fungieren. Im Gegensatz dazu wird von natürlichen Personen<br />
verlangt, dass der Zweigstellenleiter hauptberuflich<br />
und ausschließlich in der Zweitstelle tätig sein muss.<br />
Lummerstorfer: Zur Vermeidung der Ungleichbehandlung<br />
ist es legistisch möglich, die Hauptberuflichkeit und Ausschließlichkeit<br />
als Voraussetzungen zu streichen.<br />
Rief wirft die Frage auf, ob ein Entfall des derzeit eingeschränkten<br />
räumlichen Wirkungsbereiches auf das Bundesland<br />
denkbar wäre. Es könnten diesbezüglich andere<br />
Kriterien für das räumliche Umfeld definiert werden, die<br />
der Praxis angepasster sind.<br />
Klement verweist in diesem Zusammenhang auch darauf,<br />
dass seit der Entstehung dieser Bestimmung auch die<br />
technischen Kommunikationsmittel in hohem Maß weiterentwickelt<br />
wurden. Sofern eine Definition über Straßenkilometer,<br />
Luftkilometer oder ähnliches denkbar scheint,<br />
müssten auch die Auswirkungen auf andere Bereiche (wie<br />
etwa die Verwaltung durch die EDV) mit überlegt werden.<br />
Priester spricht sich gegen eine Liberalisierung aus, da bei<br />
Problemfällen der Aufwand dann ungleich höher wäre. Zudem<br />
wäre ein Missbrauch ohne Regelungen dann gar nicht<br />
mehr in den Griff zu bekommen.<br />
Die Sitzung wird für 15 Minuten für fraktionelle Besprechungen<br />
unterbrochen.<br />
Hübner schlägt eine Abänderung der jetzigen Zweigstellenbestimmung<br />
insoferne vor, dass zusätzlich ein Berufsberechtigter<br />
ohne berufsrechtliche Auflagen an bis zu drei<br />
Standorten Zweigstellenleiter sein kann.<br />
Rief und Priester sprechen sich gegen diesen Vorschlag<br />
aus, da das Bedürfnis hierzu nicht wahrnehmbar ist.<br />
Lummerstorfer hält in diesem Zusammenhang fest, dass<br />
auch an ihn immer wieder entsprechende Anfragen herangetragen<br />
werden. Das Bedürfnis scheint daher in Einzelfällen<br />
gegeben zu sein.<br />
Metzler könnte sich umgekehrt eine Anpassung der bisher<br />
liberaleren Bestimmung betreffend die Gesellschaften<br />
vorstellen.<br />
Kwasnitzka hält fest, dass eine weitere Mauerung gegen<br />
Lockerungen einen Nachteil darstellt und den Berufsstand<br />
immer weiter hinter aktuelle Erfordernisse zurückfallen<br />
lässt.<br />
Mäder – Jaksch hält fest, dass bezüglich der bereits bestehenden<br />
Zweigstellenleiter keine Schlechterstellung erfolgen<br />
soll. Die jetzigen Zweigstellenbesetzungen sollen unberührt<br />
bleiben und zusätzlich drei Ausnahmen für jene,<br />
die die jetzigen Voraussetzungen (hauptberuflich und ausschließliche<br />
Tätigkeit) nicht erfüllen, geschaffen werden.<br />
Trestl verweist auf die Gefahr der Benachteiligung der jetzigen<br />
Zweigstellenleiter, da deren Hauptberuflichkeit an<br />
der Zweigstelle überflüssig wird.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 41<br />
Zur Diskussion über die Bestimmung der ausgelagerten<br />
Abteilung hält Lummerstorfer noch einmal fest, dass diese<br />
ersatzlos gestrichen werden soll. Die ausgelagerte Abteilung<br />
ist dadurch aber nach wie vor erlaubt, es bestehen<br />
lediglich keine Regelungen mehr für diese Einrichtung.<br />
Zur weiteren Vorgangsweise wird festgelegt:<br />
- die Diskussion über die Zweigstellenregelung wird für<br />
die nächste Vorstandssitzung vertagt<br />
- das Kammeramt erhebt als Grundlage, wie viele Mitglieder<br />
Zweigstellen eingerichtet haben (auch jeweils<br />
wie viele Zweigstellen pro Bundesland)<br />
- als Vorschlag wird diskutiert, dass die bestehende<br />
Regelung unverändert bleibt, zusätzlich aber an bis<br />
zu drei Standorten Zweigstellen ohne weitere berufsrechtliche<br />
Voraussetzungen betreut werden können<br />
(jeder geeignete Berufsberechtigte darf die Funktion<br />
des Zweigstellenleiters ohne die Voraussetzungen der<br />
Hauptberuflichkeit und Ausschließlichkeit an bis zu<br />
drei weiteren Standorten in ganz Österreich ausüben)<br />
- Lummerstorfer wird um neuerliche Diskussion im BR-A<br />
(der vor der Vorstandssitzung stattfindet) und Erarbeitung<br />
eines Vorschlages gebeten.<br />
n Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Rechnungswesen<br />
(Beilage 1)<br />
Priester regt an Maßnahmen zu treffen, um den <strong>WT</strong>-Berufsstand<br />
in der Öffentlichkeit verstärkt als Rechnungswesenexperten<br />
zu positionieren. Er schlägt dazu vor:<br />
1) Öffnen des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie (bereits mehrfach<br />
diskutiert - sollte aber wieder überlegt werden!)<br />
zB. Angebot über Seminare im Zusammenhang für<br />
Rechnungswesen auch für leitende Angestellte aus<br />
Unternehmen<br />
2) Roadshow zB „Qualität im Rechnungswesen durch den<br />
<strong>WT</strong>“ ergänzt mit Vortragsprogramme in Sachen Rechnungswesen<br />
für Unternehmer<br />
3) Öffentliche PR-Artikel in Sachen Rechnungswesen und<br />
über den Ausbildungsstand unseres Berufsstandes<br />
4) Themenführerschaft „Rechnungswesen“ in den Medien<br />
und im Wirtschaftsministerium, wie z.B. Elektronische<br />
Umsetzung, Änderungsvorschläge, belegloses Büro,<br />
Doppik statt Kameralistik usw.<br />
Priester hält ergänzend fest: Es erfolgt immer mehr eine<br />
Verschiebung der Positionierung des Bereiches Rechnungswesen<br />
zur Wirtschaftskammer – Sektion UBIT. Diese<br />
bietet permanent entsprechende Veranstaltungen an und<br />
veröffentlicht Bezug nehmende Artikel. Der Kammer entgleitet<br />
das Thema immer mehr. Es muss daher jetzt die<br />
vordringliche Aufgabe der Kammer in der öffentlichen Meinungsbildung<br />
und Kompetenzvermittlung in Sachen Rechnungswesen<br />
für den STB und WP liegen.<br />
Priester weiter: Es sollten daher Aktivitäten wie oben angeführt<br />
rasch umgesetzt werden. Der Imageausschuss<br />
(eventuell in gemeinsamer Sitzung mit dem Berufsrechtsausschuss)<br />
soll sich des Themas anzunehmen.<br />
Hübner verweist darauf, dass in jeder Form gegen eine<br />
Vergewerblichung des Steuerberaters vorgegangen werden<br />
muss. Auch die Stärkung der PR-Aktivitäten findet<br />
seine volle Unterstützung. Die personelle Aufstockung<br />
der PR-Abteilung ist aber für die Umsetzung (auch etwa<br />
zur PR-mässigen Unterstützung der Bundesländer) dafür<br />
Voraussetzung. Der nächste Imageausschuss findet am<br />
12.11.2008 statt, wozu Priester natürlich eingeladen ist.<br />
Zur von ihm vorgeschlagenen Öffnung der Akademie hält<br />
Priester fest, dass das Thema nie zu Ende diskutiert wurde.<br />
Kapferer verweist auf die vor kurzem stattgefundene<br />
Diskussion des Präsidiums mit Stangl zu diesem Thema.<br />
Stangl hat damals auch eine entsprechende Aufstellung<br />
der Argumente der Akademie, die gegen die Öffnung<br />
sprechen, vorgelegt. Stangl sollte daher zur nächsten Vorstandssitzung<br />
eingeladen werden.<br />
Hübner teilt mit, dass im Präsidium keine einheitliche Meinung<br />
gebildet werden konnte und ersucht die Fraktionen,<br />
sich intern auf eine gemeinsame Meinung zum Thema zu<br />
koordinieren.<br />
Das Thema einer allfälligen Öffnung der Akademie wird in<br />
der nächsten Vorstandssitzung besprochen. Stangl wird<br />
als Gast eingeladen werden, seine bereits vorliegende<br />
Aufstellung wird der Tagesordnung beigelegt.<br />
Ad nächste Sitzung
42<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
n PR Aktivitäten<br />
Diskussion welche allgemeinen PR-Aktivitäten und PR-Aktivitäten<br />
der Landesstellen für 2009 als sinnvoll erachtet<br />
werden und geplant werden sollen.<br />
Pira berichtet in diesem Zusammenhang vom Ergebnis<br />
der heute stattgefundenen Landespräsidentensitzung:<br />
Am Beispiel der Landesstelle Salzburg ist folgendes festzuhalten:<br />
Es ist keine Grundausstattung für Berufsinformationsmessen<br />
vorhanden, ebenso wenig Werbemittel<br />
(spezifische Broschüren oder ähnliches). Es stellt ein wesentliches<br />
Problem dar, derzeit Nachwuchskräfte (auch<br />
und vor allem Grundkräfte im Rechnungswesen) ohne geeignete<br />
Mittel akquirieren zu können.<br />
Pira weiter: In den Salzburger Nachrichten (ähnlich weit<br />
verbreitete Landeszeitungen gibt es in jedem Bundesland)<br />
werden regelmäßig zahlreiche Fachartikel von Rechtsanwälten<br />
und Notaren veröffentlicht, was einen wesentlichen<br />
Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaftstreuhänder<br />
darstellt – für diese werden derzeit nur die österreichweit<br />
einheitlichen Standardinserate geschaltet. Die Landespräsidenten<br />
ersuchen den Vorstand daher, den Landesstellen<br />
ein eigenes PR-Budget in Höhe von ca. € 15.000,– pro<br />
Landesstelle zusätzlich zum allgemeinen Landesstellenbudget<br />
zur Verfügung zu stellen, um im Bedarfsfall schnell<br />
reagieren zu können.<br />
Hübner: Manche Landesstellen, wie z.B. Oberösterreich,<br />
führen bereits eigenständige Marketingmaßnahmen<br />
durch. Allgemein wird der Vorschlag der Landespräsidenten<br />
von ihm natürlich unterstützt, die Mehrkosten<br />
sind allerdings im Jahresvoranschlag nicht budgetiert. Die<br />
Landespräsidenten erwarten wohl auch keinen Beschluss<br />
im heutigen Vorstand so kurzfristig vor dem Kammertag.<br />
Zur Grundausstattung ergeht an die Landesstellen die Bitte,<br />
dass eine entsprechende Abstimmung erfolgt, um nur<br />
einen einmaligen Aufwand des Aufbaus (auch in Hinblick<br />
auf die derzeitig geringe personelle Ausstattung der PR-<br />
Abteilung) sicherzustellen.<br />
Schmalzl erinnert daran, dass z.B. in Salzburg entsprechende<br />
Werbemaßnahmen ohne finanziellen Aufwand für<br />
die Kammer organisiert werden konnten.<br />
Priester: Da es primär darum geht, dass die Landesstellen<br />
schneller reagieren können, wäre eine denkbare Gegenfinanzierung<br />
die Einstellung der jetzigen Inseratschaltung.<br />
Aktuelle Äußerungen zu den verschiedenen Tätigkeitsgebieten<br />
der <strong>WT</strong>´s sind wichtig. Diesbezüglich können die<br />
Bundesländer im Bedarfsfall sicher schneller reagieren.<br />
Auch Puffer hält seine prinzipielle Unterstützung fest. Seines<br />
Wissens nach werden aber die Inserate der Rechtsanwälte<br />
und Notare zentral koordiniert. Dies scheint auch in<br />
Hinblick auf das äußere Gesamtbild sinnvoll.<br />
Klinger regt zur denkbaren Gegenfinanzierung an, die<br />
Kammerumlagen nicht zu senken. Die Senkung ist für den<br />
Einzelnen minimal, die dadurch möglichen vermehrten PR-<br />
Aktivitäten wären für die Mitglieder erklärbar.<br />
Hübner hält fest, dass der PR-Bereich ohne Zweifel den<br />
wichtigsten Bereich darstellt und jegliche Umschichtung<br />
zugunsten des PR-Budgets zu begrüßen ist. Es muss aber<br />
den Mitgliedern gegenüber das damalige Versprechen einer<br />
Umlagensenkung eingehalten werden. Weiters ist eine<br />
so kurzfristige Abstimmung vor dem Kammertag auch zu<br />
diesem Thema problematisch.<br />
Über Anregung von Trestl, dass nicht nur die regionalen<br />
Landeszeitungen, sondern auch die ebenso wichtigen<br />
Bezirkszeitungen ebenfalls berücksichtigt werden sollen,<br />
hält Hübner fest, dass die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt<br />
werden müssen. Die Berücksichtigung auch<br />
von Bezirkblättern scheint nicht mehr finanzierbar.<br />
Metzler: Es wurde von den Landespräsidenten gar nicht<br />
erwartet, dass bereits im heutigen Vorstand ein Beschluss<br />
gefasst wird. Er schlägt vor, das Thema in der nächsten<br />
Vorstandssitzung als eigenen Tagesordnungspunkt weiter<br />
zu diskutieren.<br />
Auch Kwasnitzka hält fest, dass eine zu schnelle Abstimmung<br />
abzulehnen ist. Auch sie hat Verständnis für den<br />
Wunsch der Landesstellen, es sind hierfür aber auch langfristige<br />
Konzepte notwendig. Das Gleiche ist auch für das<br />
allgemeine Budget festzuhalten: Es sollten bereits jetzt<br />
Konzepte erstellt werden, durch welche Maßnahmen im<br />
nächsten Jahr Mittel für die Werbung für das Budget 2010<br />
lukriert werden können.<br />
Ad nächste Sitzung
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 43<br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
n Kollektivvertragsverhandlungen<br />
Der Vorsitzende des Kollektivvertragsausschusses, KR Johann<br />
Mitterer, hat in der Vorstandssitzung vom 13.10.2008<br />
ausführlich über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
berichtet.<br />
Die Kollektivvertragsverhandlungen sind mittlerweile abgeschlossen.<br />
Es ist folgende Einigung erzielt worden:<br />
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
in Höhe von 3,8 %;<br />
• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft;<br />
• die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />
aufrecht erhalten;<br />
• diverse Änderungen / Klarstellungen im Rahmenrecht.<br />
Bei der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
in Höhe von 3,8 % ist, wie von Mitterer bereits erläutert,<br />
zu berücksichtigen, dass der Kollektivvertrag erst<br />
mit 01.01.2009 in Kraft tritt. Die Laufzeit des derzeit geltenden<br />
Kollektivvertrags beträgt folglich 15 Monate; dies<br />
entspricht einer Erhöhung um 3,2 % per 01.10.2008.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-Out<br />
Tarife<br />
Anlässlich der vorgesehenen Leistungs- und Prämienanpassung<br />
der Opting-Out Tarife per 01.01.2009 ist eine<br />
Prüfung durch den Gutachter Univ.Doz. Dr. Franz Günther<br />
Liebmann erfolgt. Liebmann ist zu dem Ergebnis gekommen,<br />
dass eine Prämienanpassung in Höhe von knapp 15<br />
% gerechtfertigt sei.<br />
Nach diversen Verhandlungen im Rahmen der BUKO-Arbeitsgruppe<br />
zur Gruppenkrankenversicherung ersucht die<br />
UNIQA um folgende Leistungs- und Prämienanpassung<br />
der Opting-Out Tarife per 01.01.2009:<br />
Leistungen:<br />
Grundtarif: Indexierung der Ziffernleistungen um 3,8 %.<br />
Ergänzungstarife: Zahnleistungen sowie Einbettzimmertarif<br />
um 3,8 %, Sonderklassetarif: Absenkung der Ziffernleistungen<br />
auf Basis GSVG-Geldleistungsniveau.<br />
Prämien:<br />
Anpassung der Nominalprämien um 8 %, somit ergeben<br />
sich für den Versichertenbestand im Durchschnitt 9 %, wobei<br />
die Erhöhung pro Polizze mit 9,9 % maximiert ist.<br />
Leistungsverbesserung:<br />
Wochengeld.<br />
Nominelle Anpassung der nächsten beiden Jahre:<br />
In vereinfachter Form ohne Gutachtenseinholung: Prämienanpassung<br />
in Höhe von jeweiliger Inflationsrate plus 2 %.<br />
n Medienkooperation mit der Presse<br />
Leistungs- und Prämienanpassung<br />
einstimmig beschlossen<br />
Die Presse hat der K<strong>WT</strong> für 2009 folgende Kooperation angeboten:<br />
Wöchentliche Kolumne im „Rechtspanorama“,<br />
Format 50mm x 210mm, 4c. Für 25 Einschaltungen kostet<br />
das Paket € 33.750,– inkl. aller Abgaben. Es sollen die<br />
Vorstandsmitglieder, Landespräsidenten und für die verbleibende<br />
Zahl die FS-Leiter eine Kolumne erhalten (bei<br />
Doppelfunktion jeweils einmal). Eine bessere Positionierung<br />
(auf einer rechten Seite) soll angestrebt werden. Das<br />
Präsidium befürwortet diese Kooperation.<br />
Rief schlägt als Autoren Berufskollegen, die keine Funktionäre<br />
sind, vor.<br />
Hübner hält hierzu fest: Dies ist zwar denkbar, würde aber<br />
erfahrungsgemäß mit sehr hohem Aufwand enden – haben<br />
viele Berufskollegen Interesse, würde sich die Frage<br />
stellen, wer über die Auswahl entscheidet. Zudem besteht<br />
die Gefahr, dass die Artikel in jedem Fall redaktionell überarbeitet<br />
werden müssten.<br />
Schmalzl regt die redaktionelle Überarbeitung jeden Artikels,<br />
egal von welchem Autor, an.
44<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Es wird einhellig festgehalten, dass die Veröffentlichungen<br />
mit Name und Bild des Autors erfolgen sollen. Hübner hält<br />
fest, dass der Verlag auch die Veröffentlichung der jeweiligen<br />
e-mail – Adresse des Autors für sinnvoll erachtet.<br />
Über Nachfrage von Rief teilt Hübner mit, dass die Kosten<br />
aus dem allgemeinen PR-Budget beglichen werden (da<br />
neben STB auch WP oder Bibu als Autoren herangezogen<br />
werden können).<br />
Schmalzl schlägt zur Auswahl der Autoren vor, dass von<br />
jedem Vorstandsmitglied zwei Autoren benannt werden.<br />
Die genannten Autoren dürfen aber bei Doppelnennung<br />
nur einen Artikel verfassen.<br />
Diesem Vorschlag stimmen alle zu. Über die Vergabe der<br />
restlichen drei Artikel wird dann noch gesondert entschieden.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Antrag der Landesstelle Tirol für Druckkostenbeitrag<br />
„econova“<br />
(wurde bei letzter Sitzung vertagt)<br />
Sporer stellt den Antrag für den Druckkostenbeitrag von<br />
€ 5.467,- brutto für das Wirtschaftsmagazin „econova“.<br />
Alternierend mit den Rechtsanwälten Tirols unterstützte<br />
die K<strong>WT</strong> jedes zweite Jahr dieses Wirtschaftsmagazin. Das<br />
Präsidium ist der Ansicht, dass derartige Insertionen zumindest<br />
ab 2009 nicht mehr erfolgen sollten.<br />
Der Vorstand stimmt dem Antrag für dieses Jahr zu. Allerdings<br />
sollen diese Einzelentscheidungen für Druckkostenzuschüsse<br />
nicht mehr im Vorstand behandelt werden.<br />
n Jahresvoranschlag 2009<br />
(Beilagen 2, 3)<br />
Einstimmig beschlossen<br />
In der letzten Vorstandsitzung kam man überein, im Rahmen<br />
der Präsidiumssitzung am 27.10.08, sich nochmals<br />
mit dem Jahresvoranschlag 2009 zu befassen, um eventuell<br />
mögliche Einsparungen ausfindig zu machen. Die Vorstandsmitglieder<br />
wurden dazu eingeladen.<br />
Jeitler hat an dieser Sitzung teilgenommen. Houf hat einige<br />
Fragen per e-mail (Beilage 2) übermittelt, die zum Teil<br />
schon vor der Sitzung beantwortet werden konnten (Beilage<br />
3) und in der Sitzung nochmals diskutiert wurden.<br />
Die intensive Diskussion, in der die verschiedensten Ansätze<br />
diskutiert wurden, wurde im Präsidiumsprotokoll<br />
sehr ausführlich dargestellt.<br />
Bezüglich der Aufteilung des im PR-Budget ausgewiesenen<br />
Kommunikationsaufwandes iHv € 0,45 Mio. hat sich das<br />
Präsidium auf folgenden Vorschlag geeinigt:<br />
WP T€ 150<br />
StB T€ 250<br />
Bibu/SBH T€ 50<br />
Über Nachfrage von Rief und Houf wird festgehalten: Ein<br />
Vortrag des heuer nicht verbrauchten WP-Budgets auf<br />
das Jahr 2009 ist nicht möglich. Die noch im Jahr 2008<br />
anlaufenden Aufwendungen werden ohnehin als Kosten<br />
für dieses Jahr ausgewiesen. Die noch anfallenden (Teil)-<br />
leistungen sollen entsprechend fakturiert werden.<br />
Der Jahresvoranschlag wird<br />
3. Bericht der Referenten<br />
n Excedenten-Versicherungsvertrag)<br />
(wurde bei letzter Sitzung vertagt)<br />
Einstimmig beschlossen<br />
In der letzten Vorstandssitzung wurde berichtet, dass<br />
Herr Mag. Gallati von AON darauf hingewiesen hat, sinnvollerweise<br />
folgende klarstellende Ergänzung in den Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
aufzunehmen:<br />
„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />
versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />
von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />
das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />
in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />
in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />
dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />
Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 45<br />
Hintergrund ist das vermehrte Heranziehen von Subunternehmern<br />
zur Auftragserfüllung.<br />
Mag. Gallati wurde gebeten, die Problematik anhand eines<br />
Beispiels zu verdeutlichen:<br />
Die A- SteuerberatunsgmbH übernimmt einen Auftrag von<br />
einem Mandanten und gibt diesen an ihre hundertprozentige<br />
Tochter B- SteuerberatunsgmbH. Diese macht einen<br />
Fehler, aufgrund dessen der Mandant einen Schadenersatzanspruch<br />
an die A- SteuerberatunsgmbH stellt. Diese<br />
regressiert sich an der B- SteuerberatunsgmbH.<br />
Gemäß Exzedentenvertrag sind Ansprüche des Gesellschafters<br />
des Versicherungsnehmers von der Deckung<br />
ausgenommen. Der Versicherer würde gemäß Wortlaut<br />
des Vertrages den Regressanspruch nicht als Drittanspruch<br />
des Mandanten, sondern als einen der A- SteuerberatunsgmbH<br />
werten. Das soll durch die neue Formulierung<br />
verhindert werden.<br />
Das Beispiel funktioniert auch in der umgekehrten Richtung.<br />
Die B- SteuerberatunsgmbH nimmt den Mandantenauftrag<br />
entgegen und übergibt ihn an die 100%ige Mutter<br />
A- SteuerberatunsgmbH. Diese macht in Folge den Fehler.<br />
Der einzige Unterschied ist, dass, wenn der Anspruch von<br />
einer Gesellschaft kommt, an welcher eine Beteiligung besteht,<br />
der Ausschluss von der Deckung nur im Ausmaß der<br />
Beteiligung statuiert ist (bei einer 20%igen Beteiligung<br />
würden daher 80% vom Versicherer übernommen).<br />
Herr Mag. Gallati hat sich bereit erklärt, einen Artikel für<br />
das Update vorzubereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />
innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />
zu informieren.<br />
Der Vorstand beschließt, AON mit der Ergänzung<br />
des Excedenten-Versicherungsvertrages zu beauftragen<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
n Kosten Versicherungsberater Aon Jauch & Hübener<br />
IKlement berichtet, dass eine Reduktion der monatlichen<br />
Pauschale auf € 3.500,- (zzgl. USt), somit € 1.000,- pro<br />
Monat, erreicht werden konnte.<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung<br />
eines Beisitzers der II. Gruppe<br />
Herr StB Mag. Gottfried Schellmann hat sich bereit erklärt,<br />
für die nächste Funktionsperiode 01.12.2008 bis<br />
30.11.2010, wieder als Beisitzer der II. Gruppe in der Bundesverteilungskommission<br />
beim Bundesministerium für<br />
Finanzen zur Verfügung zu stehen.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />
◼◼Landesprüfungsausschuss Steiermark:<br />
Dr. Gerald Weidacher, Neugasse 62, 8200 Gleisdorf, hat<br />
mitgeteilt, dass er seine Funktion als Vorsitzender mit<br />
Ende des Jahres zurücklegen wird.<br />
Für die Funktion des Vorsitzenden ab 1.1.2009 wird der<br />
jetzige stellvertretende Vorsitzende Dr. Dieter Kinzer, Notar,<br />
Max-Kleinoscheg-Gasse 2, 8680 Mürzzuschlag, vorgeschlagen.<br />
Einstimmig beschlossen
46<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
◼◼Landesprüfungsausschuss Vorarlberg:<br />
Mag. Dr. Rudolf Rudari, Felderstraße 5, 6706 Bürs, hat seine<br />
Funktion als Prüfungskommissär zurückgelegt.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Prüfungsausschuss Fachprüfung für Steuerberater<br />
Landesprüfungsausschuss Wien, Niederösterreich und<br />
Burgenland<br />
Dkfm. Karl Holztrattner hat seine Funktion als Prüfungskommissär<br />
zurückgelegt.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />
Herr StB Mag. Herbert Studentschnig hat seine Funktion<br />
als Mitglied im Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation<br />
zurückgelegt.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />
Die Fachsenatsleitung stellt den Antrag, folgende Berufsangehörige<br />
in den Fachsenat für Unternehmensrecht<br />
und Revision aufzunehmen:<br />
- Mag. Philipp Rath, WP<br />
- Mag. Alexander Wlasto, WP<br />
n Berufsrechtsausschuss<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Dkfm. Holztrattner hat (nach mehr als 20jähriger Zugehörigkeit,<br />
davon seit 2000 als stv. Vorsitzender) sein Ausscheiden<br />
aus dem BR-A bekannt gegeben.<br />
8. Allfälliges<br />
n Strukturreform<br />
Über Nachfrage von Jeitler hält Hübner fest, dass der Zukunftsausschuss<br />
sowie der Imageausschuss (zumindest<br />
teilweise) integriert werden könnten. Zum zeitlichen Horizont<br />
könnten bis 2010 die Vorarbeiten als Grundlage für<br />
die neu gewählten Funktionäre abgeschlossen werden.<br />
Denkbar wäre auch, auch mit den Vorarbeiten bis nach der<br />
Wahl zu warten.<br />
Houf hält fest, dass die strukturellen Vorarbeiten schon<br />
jetzt sinnvoll sind.<br />
Auch Jeitler spricht sich für eine kurzfristige Umsetzung<br />
aus, zumindest sollte die Einbindung der genannten Ausschüsse<br />
erfolgen.<br />
Hübner hält zusammenfassend fest, dass als Zeithorizont<br />
bis Juni 2009 als Vorfragen geklärt werden sollen:<br />
Welche Ausschüsse werden integriert, welche Aufgaben<br />
werden definiert sowie die Zahl der Mitglieder (auch die<br />
Form der Besetzung, eine Möglichkeit wäre fraktionell),<br />
um die Strukturvorarbeiten für 2010 abzuschließen. Nach<br />
Weihnachten kann ein gemeinsamer Termin zwischen Berufsgruppenobleuten,<br />
Präsidium und Strukturausschuss<br />
stattfinden.<br />
n Newsletter Geldwäsche<br />
Jeitler ersucht, den von der Kammer ausgesendeten Newsletter<br />
zur Geldwäsche auch allen Bibu zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Anmerkung: der angesprochene Newsletter wurde bereits<br />
auch an alle Bibu, die Mitglied der K<strong>WT</strong> sind, versandt.<br />
Als Nachfolgerin wird Fr. Mag. Butz, StB, vorgeschlagen.<br />
Lummerstorfer hat keine Einwände und unterstützt den<br />
Vorschlag.<br />
Einstimmig beschlossen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 47<br />
Kammertag<br />
Protokoll der Sitzung vom 10.11.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
Zu Beginn 35, dann 43<br />
23<br />
Wieser<br />
16.05 Uhr<br />
17.30 Uhr<br />
22.06.2009<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Bericht des Präsidenten<br />
3. Anträge des Vorstandes<br />
- Zusatzpension<br />
a) Satzungsänderung<br />
b) Beitragserhöhung<br />
- Jahresvoranschlag 2009<br />
- Wahl des Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter für das Haushaltsjahr 2009<br />
4. Allfällige selbständige Anträge<br />
5. Allfällige Anregungen
48<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Tagesordnungspunkt 1 – Eröffnung der Sitzung<br />
Hübner begrüßt die Teilnehmer und eröffnet die Sitzung.<br />
Von 66 Kammertagsmitgliedern sind bei Beginn 35 anwesend.<br />
Der Kammertag ist somit gemäß § 155 Abs 5 <strong>WT</strong>BG<br />
beschlussfähig.<br />
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.<br />
Tagesordnungspunkt 2 – Bericht des Präsidenten<br />
Hübner übergibt Puffer den Vorsitz.<br />
Hübner berichtet wie folgt.<br />
n Aus der Statistik zum Berufsstand<br />
Die Kammer hat zum 1.11.2008 7.616 physische Mitglieder:<br />
4.336 Steuerberater (+3,1 %), 1.672 Wirtschaftsprüfer<br />
(+3,9 %); 1.177 Bilanzbuchhalter und 431 Selbständige<br />
Buchhalter (Bibu+SBH: -24,0 %). Mit 30.6.2009 werden<br />
voraussichtlich weitere 100 bis 200 SBH die K<strong>WT</strong> verlassen.<br />
Bei den Berufsanwärtern gibt es nach leichten Rückgängen<br />
in den Vorjahren heuer erstmals wieder eine Steigerung<br />
um 3,0 % auf 2.546 Berufsanwärter.<br />
Der Mitgliederumsatz betrug 2007 € 1,74 Mrd. Er ist um<br />
5,2 % oder um € 85,9 Mio. gestiegen.<br />
◼◼Zum Excedenten<br />
Während im Jahr 2000 der Anteil der Excedentenprämie an<br />
den Umlagen noch 15,2 % betrug und im Jahr 2004 einen<br />
Höchststand von 47,6 % erreichte, liegt er mittlerweile<br />
bei 46,7 % und konnte durch den neuen Vertrag und bei<br />
Berücksichtigung der geplanten Umlagensenkung stabilisiert<br />
werden.<br />
◼◼Zur Vorbildung der Mitglieder<br />
57 % der Mitglieder haben ein Wirtschaftsstudium absolviert<br />
(im Jahr 2000 waren es 56 %), 14 % sind Juristen<br />
(2000: 57 %) und 2 % haben sonstige Studien absolviert<br />
(2000: 3 %).<br />
Der Anteil der Nicht-Akademiker beträgt 27 % (2000:<br />
28 %).<br />
◼◼Zur Vorbildung der Wirtschaftstreuhänder<br />
Bei der Gruppe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
ist der Anteil der Nicht-Akademiker um 12 Prozentpunkte<br />
niedriger und beträgt 15 %. Im Vergleich zum Jahr 2000<br />
(22 %) ist der Anteil der Nicht-Akademiker unter den Wirtschaftstreuhändern<br />
um sieben Prozentpunkte gesunken.<br />
67 % der Wirtschaftstreuhänder haben ein Wirtschaftsstudium<br />
(2000: 61 %) und 16 % sind Juristen. Bei den Absolventen<br />
sonstiger Studien ist der Anteil mit 2 % gleich wie<br />
bei der Gruppe „alle Mitglieder“.<br />
◼◼Zur Zahl der Selbständigen Buchhalter, Gewerblichen<br />
Buchhalter und Bilanzbuchhalter<br />
Die Vereinheitlichung der Buchhaltungsberufe ist nicht<br />
gelungen. Wir haben heute 5 Buchhaltungsberufe mit rd.<br />
7.000 Buchhaltern.<br />
50 % des Umsatzes entfallen auf die Berufsgruppe<br />
Steuerberater, 47 % auf Wirtschaftsprüfer<br />
und rd. 3 % auf SBH/BiBu.<br />
Die Hälfte des Umsatzes entfällt auf die<br />
Steuerberater; an zweiter Stelle liegen die<br />
Wirtschaftsprüfer mit einem Anteil von 47<br />
%; die Gruppe Bilanzbuchhalter und SBH<br />
haben einen Umsatzanteil von 3 %.<br />
Bilanzbuchhalter<br />
K<strong>WT</strong> WKO Summe<br />
1.228 haben K<strong>WT</strong><br />
gewählt, davon<br />
1.177 in K<strong>WT</strong> mit<br />
höchster Befugnis BiBu<br />
1.121 2.349<br />
Selbständige BH 431 596 1.027<br />
Gewerbliche BH - 3.583 3.583<br />
Buchhalter - 6 6<br />
Personalverrechner - 33 33<br />
Summe 1.608 5.339<br />
Quelle: PK / Stand: 5.11.08 / GBH u.SBH/WKO: 30.6.08
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 49<br />
52 % der Bilanzbuchhalter haben die K<strong>WT</strong> gewählt, 48 %<br />
haben sich für die WKO entschieden.<br />
Der Preis für das Upgrade „Bilanzbuchhalter“ ist die Paritätische<br />
Kommission. Dieser ist es nicht gelungen, die von<br />
ihr in Vollziehung des Gebührengesetzes einzuhebenden<br />
Gebühren zumindest teilweise zum Zecke der Kostendeckung<br />
einbehalten zu dürfen.<br />
n Zur Arbeit der Fachsenate<br />
Die Fachsenate sind laufend mit Expertisen im Rahmen<br />
von Gesetzesbegutachtungen befasst, um die Gesetze<br />
praktikabler und praxisgerechter zu gestalten<br />
◼◼Aus dem Fachsenat für Steuerrecht<br />
Der FS hat derzeit 142 Mitglieder, die Tendenz ist steigend.<br />
Seit dem Kammertag vom Juni 2008 hat der FS für Steuerrecht<br />
zu 24 Begutachtungsentwürfen Stellungnahmen<br />
ausgearbeitet. Besonders erwähnt sei die Arbeit der Mitglieder<br />
der Arbeitsgruppe „Vereinfachung Steuerformulare“:<br />
Die AG wurde zu Beginn 2008 gegründet und wird<br />
von Prof. Dr. Günther Hackl geleitet. Sie tagt ca. alle zwei<br />
Monate gemeinsam mit Vertretern des BMF (unter der Leitung<br />
von GL Dkfm. Eduard Müller) und auch Vertretern der<br />
Wirtschaftskammer Österreich. Ziel ist die Vereinfachung<br />
der Steuererklärungsformulare – insbesondere der Formulare<br />
ab 2010 – zu erreichen.<br />
Hübner dankt Prof. Karl Bruckner und seinem Team für das<br />
Engagement.<br />
◼◼Aus dem Fachsenat Betriebswirtschaft u. Organisation<br />
Der FS f. BWO hat die Überarbeitung des Fachgutachtens<br />
„Die Geldflussrechnung als Ergänzung des Jahresabschlusses<br />
und Bestandteil des Konzernabschlusses“ abgeschlossen.<br />
Mit dem Rechungslegungsänderungsgesetz<br />
2004 wurde die Erstellung einer Geldflussrechnung im<br />
Rahmen des Konzernabschlusses verbindlich vorgeschrieben.<br />
Daher war es notwendig, das im Jahr 1997 verabschiedete<br />
Fachgutachten hinsichtlich der Besonderheiten<br />
für die Konzerngeldflussrechnung anzupassen.<br />
Auf der K<strong>WT</strong>-Homepage werden die Basiszinssätze im<br />
Sinne der Empfehlung der AG Unternehmensbewertung<br />
auf monatlicher Basis aktualisiert.<br />
Hübner dankt o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl und seinem<br />
Team.<br />
◼◼Aus dem Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />
eine Stellungnahme zur Gestaltung und zur Bilanzierung<br />
von Rückdeckungsversicherungen ausgearbeitet und am<br />
17. September 2008 beschlossen.<br />
Die Arbeitsgruppe „Anlage zum Prüfbericht“ hat intensive<br />
Gespräche mit Vertretern der FMA/OeNB betreffend Prüfung<br />
der Anlage zum bankaufsichtlichen Prüfungsbericht<br />
geführt. Es ist gelungen, das einschlägige Fachgutachten<br />
betreffend Berichterstattung über die Beachtung von für<br />
Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften mit FMA/<br />
OeNB abzustimmen.<br />
Hübner dankt Dr. Michael Heller und seinem Team.<br />
n Zu den Herausforderungen der Wirtschaftsprüfer<br />
Internationale Entwicklungen – wie etwa die Prüfer-Richtlinie,<br />
deren Umsetzung sich der Berufsstand nicht verschließen<br />
kann – stellen die Wirtschaftsprüfer vor neue Herausforderungen.<br />
Der österreichische Berufsstand muss daher<br />
Interesse haben, in die internationale Entwicklung eingebunden<br />
zu sein. Das Interesse ist, Änderungen im Gleichklang<br />
mit der internationalen Entwicklung vorzunehmen,<br />
um auch in Zukunft auf europäischer Ebene wettbewerbsfähig<br />
zu bleiben.<br />
◼◼Zur Umsetzung der Prüfungsrichtlinie<br />
Die inoffizielle Vorbegutachtung lief August bis Anfang<br />
September.<br />
Eine Besprechung der Stellungnahmen zur Vorbegutachtung<br />
fand am Tag des Kammertages im BMWA. statt. Danach<br />
wird das offizielle Begutachtungsverfahren erwartet.
50<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Es gibt zu diesem Thema eine enge Zusammenarbeit mit<br />
dem iwp. K<strong>WT</strong> und iwp haben eine gemeinsame Stellungnahme<br />
abgegeben.<br />
Eine Stärkung der öffentlichen Aufsicht für Abschlussprüfer<br />
ist vorgesehen<br />
◼◼Über das Qualitätssicherungssystem<br />
Wie bekannt, wurde in den letzten Jahren ein den internationalen<br />
Anforderungen entsprechendes Qualitätssicherungssystem<br />
aufgebaut.<br />
Das Qualitätssicherungssystem läuft nun und wird weiter<br />
adaptiert.<br />
Mit 30.10.2008 sind 107 Qualitätsprüfer anerkannt (90<br />
natürliche Personen, 17 Gesellschaften), 116 Bescheinigungen<br />
über die erfolgreiche Teilnahme an der externen<br />
Qualitätsprüfung wurden bisher ausgestellt: 87 im Jahr<br />
2007 (ausschließlich Gesellschaften) und 29 im Jahr 2008<br />
(davon 2 natürliche Personen). Die meisten warten offensichtlich<br />
bis 2009 zu.<br />
Der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen<br />
(AeQ) hat Anfang September die neuen Räumlichkeiten<br />
der Geschäftsstelle bezogen: im 8. Bezirk, Alser Straße<br />
25/4, Top 13. Dadurch wird die Unabhängigkeit von der<br />
Kammer auch nach außen hin verdeutlicht.<br />
Die Kosten des Qualitätssicherungssystems sind zu akzeptieren.<br />
Mit einer Kostenübernahme durch den Bund kann<br />
nicht gerechnet werden.<br />
◼◼Aus dem Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer<br />
Mit Dr. Ulrike Döcker hat der Imageausschuss der Wirtschaftsprüfer<br />
eine kompetente Beraterin gewonnen. Zunächst<br />
wird durch das Meinungsforschungsinstitut Karmasin<br />
eine Erhebung gemacht, um das derzeitige Image der<br />
Wirtschaftsprüfer zu erfragen.<br />
◼◼Zur Zukunft der Wirtschaftsprüfer<br />
Es soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung<br />
und deren Aufgaben gestärkt werden. Ein Externer<br />
Review der bisherigen Reformschritte wird diskutiert<br />
n Zur Arbeit der Ausschüsse<br />
◼◼Aus dem Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen<br />
Auf Anregung des Arbeitskreises für Honorarfragen und<br />
Auftragsbedingungen hat der Versicherungsausschuss in<br />
Zusammenarbeit mit AON ein Merkblatt für richtiges Verhalten<br />
im Schadensfall erstellt.<br />
Das Merkblatt steht auf der K<strong>WT</strong>-Homepage den Kollegen<br />
zur Verfügung.<br />
An Honorarschlichtungen gab es in diesem Jahr bis dato<br />
34 Fälle, von denen 12 geschlichtet werden konnten, bei<br />
drei weiteren haben sich die Parteien geeinigt. Im Vorjahr<br />
betrug die Zahl der Honorarschlichtungsfälle insgesamt<br />
44, 21 davon konnten erfolgreich geschlichtet werden.<br />
Hübner dankt Dr. Peter Schilling und seinem Team.<br />
◼◼Aus der Arbeitsgruppe Regulativ zur Honorargestaltung<br />
in der Abschlussprüfung<br />
In dieser Arbeitsgruppe wird die Schaffung eines Referenztarifes<br />
überlegt. Die Arbeit von von Prof. Krejci unterstützt.<br />
Hübner dankt Dr. Peter Schilling und Mag. Josef Draxler für<br />
ihr Engagement.<br />
◼◼ Aus dem Kollektivvertragsausschuss<br />
Die Kollektivvertragsverhandlungen sind abgeschlossen,<br />
der Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />
Hübner dankt KR Johann Mitterer und seinem Team.<br />
◼◼Aus dem Krankenversicherungsausschuss<br />
Es gab eine Leistungs- und Prämienanpassung der Opting-<br />
Out Tarife in der Gruppenkrankenversicherung und bei der<br />
Sonderklasse-Gruppenkrankenversicherung.<br />
◼◼Über Disziplinarrat und Schlichtungsausschuss<br />
Bis dato (29.10.08) gab es in diesem Jahr 67 Anzeigen (im<br />
Vorjahr 88), 49 davon wurden zurückgelegt.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 51<br />
Von den sechs Schlichtungsverfahren in diesem Jahr konnten<br />
fünf positiv erledigt werden, lediglich eine ist gescheitert.<br />
Im Vorjahr gab es 5 Schlichtungsverfahren, davon 3<br />
mit positivem Ausgang.<br />
Viele Anzeigefälle und Schlichtungsanfragen können bereits<br />
durch ein persönliches telefonisches Klärungsgespräch<br />
abgewendet werden.<br />
n Über weitere Themen, die den Berufsstand bewegen<br />
◼◼Aus dem Kontaktkomitee<br />
Im regelmäßigen Kontakt mit der Finanzverwaltung – ein in<br />
Österreich im internationalen Vergleich einzigartiger Usus<br />
– konnten wieder zahlreiche Fragen und Anliegen erörtert<br />
werden.<br />
So ist es z.B. gelungen, für die Steuererklärungen 2007,<br />
die vom BMF mit 25.08.2008 abberufen wurden, beim<br />
BMF eine automatische Fristerstreckung bis 31.10.2008<br />
durchzusetzen.<br />
Aktuelle Themen im Kontaktkomitee sind:<br />
- Reform der Großbetriebsprüfung<br />
- Nachbescheidkontrolle<br />
- KIAB-Organisationshandbuch<br />
- Verschärfung des Strafrechts im Bereich Geschenkannahme<br />
◼◼Zur Elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses<br />
an das Firmenbuch (E-Bilanz)<br />
Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind ab Bilanzstichtag<br />
31.12.2007 verpflichtend in elektronischer Form<br />
einzureichen. Unter Berücksichtigung der 9-monatigen<br />
Offenlegungsfrist ist die Verpflichtung mit 30. September<br />
2008 wirksam geworden. (Gilt für Kapitalgesellschaften<br />
mit Umsatzerlösen über € 70.000,00 in den 12 Monaten<br />
vor dem Abschlussstichtag.)<br />
Erleichterungen bei der Übermittlung wurden erzielt.<br />
Auf Basis des K<strong>WT</strong>-Vorstandsbeschlusses und der entsprechenden<br />
Anregung beim BMJ wurden auch Bilanzbuchhalter<br />
und Selbständige Buchhalter in die Verordnung über<br />
den elektronischen Rechtsverkehr aufgenommen und<br />
können nun im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Befugnis<br />
Jahresabschlüsse übermitteln.<br />
◼◼Zu FinanzOnline<br />
Im FinanzOnline gibt es neue Funktionen:<br />
Das bisher in Papierform versendete <strong>Verzeichnis</strong> der vertretenen<br />
Quotenfälle wird nunmehr nur elektronisch über<br />
FinanzOnline zugestellt.<br />
FinanzOnline Teilnehmer können die elektronische Zahlung<br />
über einen bestehenden Online-Banking-Zugang vornehmen,<br />
auch ist eine elektronische Meldung von Selbstbemessungsabgaben<br />
möglich.<br />
◼◼Zur Elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses<br />
an Kreditinstitute (E-Bilanz Banken)<br />
Voraussichtlich ab 2009 wird für Mitglieder der K<strong>WT</strong> die<br />
freiwillige Möglichkeit bestehen, Jahresabschlüsse ihrer<br />
Klienten elektronisch an die Kreditinstitute zu übermitteln.<br />
Die Übermittlung erfolgt im Weg der österreichischen Kontrollbank,<br />
die ein eigenes System für die Übermittlung zur<br />
Verfügung stellen wird.<br />
n Aus dem Internationalen<br />
◼◼Büro Brüssel<br />
Nach eingehender Evaluierung und Abwägung im Hinblick<br />
auf Synergien mit anderen Organisationen, bei denen die<br />
K<strong>WT</strong> Mitglied ist, insbesondere der CFE, wurde der Kooperationsvertrag<br />
mit der Bundessteuerberaterkammer per<br />
30.9.08 mit Wirkung zum 1.1.2009 gekündigt.<br />
◼◼Zur CFE<br />
An der Generalversammlung im September hat aus dem<br />
K<strong>WT</strong>-Präsidium KR Mag. Puffer teilgenommen. Die CFE<br />
wird künftig auch Seminare veranstalten.<br />
◼◼Zur FEE<br />
An der Conference on Audit Regulation am 9.Dezember in<br />
Brüssel wird aus dem K<strong>WT</strong>-Präsidium Dr. Brogyányi teilnehmen.<br />
Die FEE Generalversammlung findet am 12. Dezember<br />
statt.
52<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
◼◼Zur IFAC<br />
Am 8.11.2008 fand ein Treffen mit IFAC-Vertretern in Wien<br />
statt, mit dem Ziel, die Mitgliedsorganisationen näher an<br />
die IFAC heranzubringen.<br />
◼◼Zum D-A-CH - Steuerausschuss<br />
Dieser fand am 24./25. August turnusmäßig wieder in Österreich<br />
(Rust) statt.<br />
n Zu weiteren Themen, die den Berufsstand bewegen<br />
◼◼Geldwäsche<br />
Jeder Wirtschaftstreuhänder muss bis spätestens 31. 12.<br />
2008 alle Klienten (und ab dann in regelmäßigen Abständen)<br />
einer risikoadäquaten Beurteilung nach den Bestimmungen<br />
zur Verhinderung von Geldwäsche unterziehen.<br />
Es wurde bereits im K<strong>WT</strong>-Update-Spezial „Geldwäsche“ im<br />
April informiert.<br />
Auf Vorschlag der Kammer bietet die <strong>WT</strong>-Akademie nun<br />
eine Datenbank zur Überprüfung der „Political Exposed<br />
Person“ (PEP)-Eigenschaft und des Geldwäscherisikos an.<br />
Die FATF-Prüfung (Financial Action Task Force) von Österreich<br />
fand im September unter Einbindung der K<strong>WT</strong> statt.<br />
◼◼Kammerorganisation<br />
Es wurde geprüft und diskutiert, ob und inwieweit die<br />
Vorteile von mehr Autonomie für die Berufsgruppen – d.h.<br />
die eigenen Interessen in der Berufsgruppe autonomer<br />
zu entscheiden – überwiegen. Der Nachteil wäre höherer<br />
Abstimmungsbedarf, aber in der Mehrheit sollten WP ihre<br />
Themen und StB ihre Themen erörtern, ebenso die Bilanzbuchhalter.<br />
Es sind eigene Ausschüsse für die Berufsgruppen<br />
geplant. Dadurch soll die Autonomie der Berufsgruppen<br />
gefördert werden.<br />
Eine Umbenennung der Kammer ist kein Thema.<br />
◼◼Zu den Finanzreserven<br />
Eine geringfügige Umlagensenkung können wir uns leisten.<br />
Entwicklung der Reserven bis 2010<br />
Eigenkapital 12/2007 7,755.000,00<br />
davon gebundene Rücklagen - 501.000,00<br />
verfügbares Eigenkapital 7,254.000,00<br />
geschätzter Abgang 2008 - 500,00<br />
verfügbares EK 12/2008 6,754.000,00<br />
voraussichtl. Abgang 2009 - 694.800,00<br />
voraussichtl. Abgang 2010 - 541.200,00<br />
verfügbares EK 12/2010 5,518.000,00<br />
Als Mindestreserve sind 25% eines Budgets, das sind rd<br />
€ 3 Mio, zu halten.<br />
Die Höchstreserve beträgt ein Jahresbudget, das sind rd<br />
€ 12 Mio<br />
◼◼Pensionsvorsorge<br />
Die Entwicklung wurde mit Sorge betrachtet. Das Präsidium<br />
hat um einen Bericht gebeten, um zu beurteilen, ob alle<br />
notwendigen Schritte und Maßnahmen gesetzt wurden.<br />
Zum Zweck der Überprüfung und ggf. Optimierung der<br />
Veranlagung wurde von Feri Institutional Advisors GmbH<br />
im ersten Halbjahr 2008 eine Asset-Liability-Management-<br />
Studie durchgeführt. Sie bestätigt im Ergebnis die korrekte<br />
Strukturierung der K<strong>WT</strong>-Fonds. Die Strategien der Fonds<br />
sind in den Anlagerichtlinien festgehalten, es wurden alle<br />
Vorschriften eingehalten, sämtliche Aktivitäten sind transparent<br />
aufgezeichnet, überprüft und sowohl vom WP als<br />
auch vom Prüfaktuar testiert.<br />
Bereits zu Beginn dieses Jahres hat der Ausschuss begonnen,<br />
auf die schwierigen Kapitalmarktentwicklungen zu reagieren.<br />
So wurde im Zuge einer Strategieanpassung der<br />
Fonds „K<strong>WT</strong>-konservativ“ geschlossen und am 15. Februar<br />
ein neuer Fonds „K<strong>WT</strong>-Classic“ eröffnet. Diese neue Strategie<br />
ist noch risikoärmer ausgerichtet. Die Aktien-Komponente<br />
wurde auf Null reduziert und das Vermögen zum
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 53<br />
überwiegenden Teil in Festgelder und Anleihen investiert.<br />
Der Fonds weist per 31. Oktober 2008 eine Performance<br />
von + 3,02 % auf.<br />
In Zusammenarbeit zwischen K<strong>WT</strong> und Concisa wurde über<br />
das Kammer-Portal eine Lösung geschaffen, mit welcher<br />
es ab nun möglich ist, sowohl Anträge online zu stellen, als<br />
auch ab dem kommenden Jahr Finanzamtbestätigungen<br />
und Kontonachrichten online abzurufen.<br />
Exkurs: Performance 1*) 2*)<br />
K<strong>WT</strong> – ausgewogen + 0,74 % - 8,80%<br />
K<strong>WT</strong> – dynamisch - 1,21 % - 14,92 %<br />
K<strong>WT</strong> – konservativ/<br />
bis 15.2.08<br />
ab 15.2. 08<br />
K<strong>WT</strong> – classic<br />
1*): Durchschnitt seit Fondsbeginn (22.5.2000) p.a. per<br />
31.10.2008<br />
2*): Year to Day Per 31.10.08<br />
Die Performance ist im Vergleich mit anderen durchaus akzeptabel.<br />
Fondsvermögen zum 31.10.2008:<br />
K<strong>WT</strong>-ausgewogen € 69,75 Mio.<br />
K<strong>WT</strong>-dynamisch € 60,69 Mio.<br />
K<strong>WT</strong>-classic € 10,20 Mio.<br />
Gesamt<br />
€ 140,64 Mio.<br />
+ 3,11 % –<br />
– + 3,02 %<br />
Auch bei den Anlagerichtlinien hat der Ausschuss durch<br />
eine Adaptierung der Aktienuntergrenzen per 1.9.2008 auf<br />
die schwierige Kapitalmarktsituation reagiert. Beim K<strong>WT</strong>ausgewogen<br />
wurde die Aktienquote auf ein Minimum von<br />
10 %, beim K<strong>WT</strong>-dynamisch auf ein Minimum von 20 % reduziert.<br />
Durchschnittlich wurde bisher zweimal pro Jahr auf veränderte<br />
Rahmenbedingungen reagiert, wie z.B. durch Anpassung<br />
der Benchmark, Änderung der Strategie bzw. Wechsel<br />
der Manager. Dies stellt – im Vergleich zu Pensionskassen<br />
– eine relativ hohe Aktivität dar.<br />
Obwohl die Vorsorgeeinrichtung nicht den Auflagen der<br />
FMA unterliegt, hat der Ausschuss den Beschluss gefasst,<br />
zusätzlich zu den vorhandenen Risikoinstrumenten die<br />
Risikomanagementverordnung für Pensionskassen anzuwenden.<br />
n Über die PR-Aktivitäten<br />
Das K<strong>WT</strong>-Update wurde diesem Herbst einem Relaunch<br />
unterzogen. Die Grafik ist übersichtlicher und moderner<br />
geworden und die Artikel wurden thematisch unterteilt<br />
◼◼Aus dem Imageausschuss der Steuerberater:<br />
Die Schwerpunkte der Arbeit des Imageausschusses der<br />
Steuerberater sind:<br />
1. Marketingbroschüre:<br />
Über 6.000 Stück wurden von mehr als 100 Kanzleien<br />
bis jetzt bestellt. Ein schöner Erfolg, auf den wir stolz<br />
sind. Weitere Bestellungen gehen ein.<br />
2. Flyer und Homepage zur Mitarbeiterrekrutierung<br />
Um junge Mitarbeiter für die Kanzleien zu rekrutieren,<br />
startet die Kammer eine intensive Jobbörsenkampagne.<br />
Noch dieses Jahr wird ein Flyer produziert und auf<br />
der K<strong>WT</strong>-Homepage eine Jobbörse explizit für junge<br />
Menschen eingerichtet. Damit sollen vermehrt Schulabgänger<br />
in den Kanzleien zu Buchhalter, Lohnverrechner<br />
und Büromanager ausgebildet werden.<br />
3. Im Oktober wurde die dritte Inseratenkampagne in allen<br />
großen österreichischen Print-Medien geschaltet.<br />
◼◼Aus der Arbeitsgemeinschaft Imagepositionierung der<br />
Bilanzbuchhalter<br />
Die Arbeitgruppe hat ein neues Logo und diverse Werbemittel<br />
wie Tintenroller oder Blöcke zur Unterstützung der<br />
Berufsgruppe bei der Akquisition neuer Kunden initiiert.<br />
Zusätzlich soll ein Flyer über diesen neuen selbständigen<br />
freien Beruf informieren.<br />
Die Arbeiten zur<br />
◼◼Imagepositionierung der Wirtschaftsprüfer<br />
wurden bereits erwähnt.
54<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
n Zu den Highlights aus der Akademie der Wirtschaftstreuhänder<br />
Die Akademie verzeichnete 2007/2008 wieder ein erfolgreiches<br />
Geschäftsjahr:<br />
• 3 % Umsatzzuwachs<br />
• 2,7 % Umsatzrendite<br />
• 0 % Personalfluktuation<br />
Ausblick auf 2007/2008:<br />
• Neuer Standort: Salzburg am 1. Jänner 2009<br />
• Neue Produktreihe: Online-Video-Seminare<br />
• Neues Service: Geldwäsche-Datenbank-Abfragen<br />
Der Bericht wird vom Kammertag zur Kenntnis genommen.<br />
Puffer übergibt, da keine Wortmeldungen erfolgen, den<br />
Vorsitz an Hübner.<br />
Tagesordnungspunkt 3 – Anträge des Vorstandes<br />
n Zusatzpension<br />
(Beilage 1)<br />
a) Puffer berichtet, dass der Vorstand beantragt hat, die<br />
vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene Satzungsänderung<br />
(siehe Beilage 1) zu beschließen. Die derzeit geltende<br />
Satzung ist seit 1.1.2004 in Kraft. Durch das BiBuG, Änderungen<br />
im PKG und die Einbeziehung der Versorgungswerke<br />
der freien Berufe in die Verordnung 883/2004 ist<br />
Anpassungs- bzw. Ergänzungsbedarf entstanden. Dies<br />
betrifft die §§ 5, 7, 9, 11, 18 und 26. Eine Auflistung der<br />
Änderungen/Ergänzungen wurde mit der Kammertagseinladung<br />
versandt und liegt in der Sitzung auf.<br />
Das Inkrafttreten der geänderten Satzung ist per 1.1.2009<br />
vorgesehen.<br />
Eine Diskussion ist nicht gewünscht.<br />
Puffer bringt den Antrag daher wie folgt zur Abstimmung:<br />
„Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />
Satzungsänderung beschließen.“<br />
Mit einer Gegenstimme und zwei<br />
Stimmenthaltungen beschlossen<br />
b) Puffer berichtet, dass die Mitglieder des Ausschusses<br />
der Vorsorgeeinrichtung die Beitragserhöhung wie folgt<br />
beschlossen haben:<br />
Voller Beitrag: € 4.656,00<br />
(Wert 2008: € 4.476,00; Erhöhung um 4,02 %)<br />
Ermäßigter Beitrag: € 1.029,00<br />
(Wert 2008: € 990,00; Erhöhung um 3,94 %)<br />
Ermäßigung wg. Einkommen:<br />
€ 12.901,00 bis € 54.499,00 auf 8,50 % der BMGL<br />
(Werte 2008:<br />
€ 12.901,00 bis € 54.499,00 auf 8,25% der BMGL)<br />
Steiger stellt die Frage, warum man in Anbetracht der Finanzkrise<br />
nicht für die Dauer eines Jahres verzichtet, die<br />
Beiträge zu erhöhen.<br />
Schnopfhagen antwortet, dass in Hinblick auf die momentane<br />
Finanzmarktsituation und deren weitere Entwicklung<br />
nicht abgeschätzt werden kann, ob dies Sinn machen würde.<br />
Hübner ist derselben Meinung.<br />
Weiters fragt Steiger, warum die Bemessungsgrundlage<br />
gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben wird.<br />
Schnopfhagen teilt mit, dass nicht jedes Jahr eine Anpassung<br />
vorgenommen wird (die letzte Anpassung erfolgte im<br />
Jahr 2007). Hintergrund ist, dass bei einer Änderung des<br />
Prozentsatzes auf 8,50 % und gleichzeitiger Anhebung<br />
der Bemessungsgrundlage um (wie bisher) € 1.000,00 der<br />
sich daraus ergebende Betrag höher wäre als der für 2009<br />
festgelegte Regelbeitrag.<br />
Puffer bringt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:<br />
„Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />
Beitragserhöhung für 2009 der Zusatzpension<br />
beschließen.“<br />
Mit 5 Stimmenthaltungen beschlossen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 55<br />
◼◼Jahresvoranschlag 2009<br />
Puffer berichtet, dass der beiliegende Entwurf des Jahresvoranschlages<br />
2009 auf einer Umlagensenkung von 4,7 ‰<br />
auf 4,5 ‰ für die Jahresgebühr basiert. Es herrschte Einigkeit<br />
durch alle Fraktionen, die Ersparnis beim Excedenten-<br />
Versicherungsvertrag an die Mitglieder weiterzuleiten.<br />
Der Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder bleibt mit<br />
€ 250,00, wie auch der für Berufsanwärter mit € 150,00,<br />
unverändert.<br />
Der Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit beträgt € 650.000,00<br />
und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Kommunikationsaufwand: € 450.000,00<br />
Allg. PR inkl. Pressedienst: € 145.000,00<br />
Homepage (externer Teil): € 55.000,00<br />
Für den laufenden EDV-Betrieb sind € 303.800,00 und für<br />
EDV- und Internetprojekte € 200.000,00 bereitgestellt.<br />
In einer ao. Präsidiumssitzung wurden einzelne Budgetposten<br />
auf Reduktion überprüft.<br />
Puffer merkt an, dass die Ausgaben für die externen Behörden<br />
AeQ und Paritätische Kommission mit € 165.000,00<br />
(AeQ) und € 117.000,00 plus € 105.000,00 Personalkosten<br />
(PK) beziffert werden und keinerlei Einfluss auf die<br />
Verwendung der Mittel besteht.<br />
Weiters wurde eine Ausschüttung der <strong>WT</strong>-Akademie iHv<br />
€ 100.000,00 vorgesehen.<br />
Der vorliegende Entwurf schließt mit einem Abgang von<br />
€ 651.000,00. Nach Zuweisung zur langfristigen Gewinnrücklage<br />
(Vorstandsbeschluss vom 24.5.2006) entsteht<br />
ein Jahresverlust von € 694.800,00.<br />
Die Entwicklung der Abgänge und Reserven ist in der Beilage<br />
4 des Entwurfs zum Jahresvoranschlag dargestellt.<br />
Hübner ergänzt, dass es sich bei der Umlagensenkung um<br />
die Einhaltung eines Versprechens handelt. Das Geld der<br />
Kollegen steht im Vordergrund. Derzeit verfügt die Kammer<br />
über genügend finanzielle Mittel. Sollte der Abgang<br />
spürbar sein, wird man entsprechend reagieren müssen.<br />
Eine Diskussion ist nicht gewünscht.<br />
Puffer bringt die Anträge wie folgt zur Abstimmung:<br />
„Der Kammertag möge den Jahresvoranschlag für das<br />
Haushaltsjahr 2009 beschließen und den Vorstand ermächtigen,<br />
allfällige vom Bundesminister für Wirtschaft<br />
und Arbeit gewünschte Ergänzungen oder Abänderungen<br />
nachträglich vornehmen zu dürfen.“<br />
Einstimmig beschlossen<br />
„Der Kammertag möge die damit verbundene Änderung<br />
der Umlagenordnung, in welcher der Promillesatz der Jahresgebühr<br />
von 4,7 ‰ auf 4,5 ‰ zu ändern ist, mit Wirkung<br />
1.1.2009 beschließen.“<br />
§ 7 Abs 1 der Verordnung des Kammertages der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder über die Umlagen (UO 2001 –<br />
K<strong>WT</strong>) lautet ab 1.1.2009 daher wie folgt:<br />
„§ 7. (1) Die Jahresgebühr für ordentliche Mitglieder beträgt<br />
4,5 Promille<br />
1. des steuerbaren Entgelts gemäß Umsatzsteuergesetz<br />
1994 (BGBl. Nr. 663/1994) in der Fassung des Bundesgesetzes<br />
BGBl. I 2000/142 sowie<br />
2. des Entgeltes für Leistungen, die gemäß § 3a Abs 9<br />
Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der<br />
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 2000/142 nicht<br />
steuerbar sind.“<br />
Mit einer Stimmenthaltung beschlossen<br />
◼◼Wahl der Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter<br />
für das Haushaltsjahr 2009<br />
Puffer bringt den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung:<br />
„Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom<br />
13. Oktober 2008 beschlossen, nachfolgend angeführte<br />
Berufsangehörige dem Kammertag für die Wahl zu Rechnungsprüfern<br />
bzw. Stellvertretern für das Haushaltsjahr<br />
2009 vorzuschlagen:<br />
Rechnungsprüfer:<br />
- WP Mag. Thomas Kölblinger, Vöcklabruck<br />
- WP Dr. Ernst Burger, Wien
56<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Stellvertreter:<br />
- WP Dkfm. Claus Kuffner, Wien<br />
- WP Karl Friedrich Schwarz, Linz“<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Tagesordnungspunkt 3 – Allfällige Selbständige<br />
Anträge<br />
Es liegen keine Anträge vor.<br />
Tagesordnungspunkt 4 – Allfällige Anregungen<br />
Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />
Hübner bedankt sich abschließend bei den Anwesenden<br />
für ihr Kommen und schließt die Sitzung.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 57<br />
Satzung der Vorsorgeeinrichtung der<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
6. „Leistungsfall“ das Erreichen der Altersgrenze, den<br />
Tod oder den Eintritt der Berufsunfähigkeit.<br />
Aufgrund der §§ 146 Abs 2 Z 5, 153 Abs 3 bis 5, 173 Abs 2<br />
bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl I Nr<br />
58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl<br />
I Nr 10/2008, wird verordnet:<br />
1. Abschnitt<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Zeitlicher Geltungsbereich<br />
§ 1. Diese Satzung tritt am 1.1.2009 in Kraft, sofern § 30<br />
nichts anderes bestimmt.<br />
Begriffsdefinitionen<br />
§ 2. In dieser Satzung bezeichnet der Begriff<br />
1. „Vorsorgeeinrichtung“ eine Einrichtung der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder gemäß § 173 Abs 2<br />
<strong>WT</strong>BG,<br />
2. „Ausschuss“ einen gemäß § 153 Abs 3 in Verbindung<br />
mit § 173 Abs 2 <strong>WT</strong>BG bestellten Ausschuss<br />
für die Vorsorgeeinrichtung,<br />
3. „Beschwerdeausschuss“ einen gemäß § 153 Abs<br />
4 <strong>WT</strong>BG bestellten Ausschuss zur Behandlung<br />
von Beschwerden über Entscheidungen des Ausschusses,<br />
4. „Anwartschaftsberechtigte“ (AWB) natürliche Personen,<br />
die ordentliche Mitglieder der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder sind, bis zum Eintritt des<br />
Leistungsfalls,<br />
5. „Leistungsberechtigte“ (LB) natürliche Personen,<br />
denen die Vorsorgeeinrichtung aufgrund dieser<br />
Satzung folgende Leistungen zu erbringen hat:<br />
a) Eigenpension (Alters- und Berufsunfähigkeitspension)<br />
einschließlich Teilabfindung oder<br />
Abfindung bei Pensionsantritt oder<br />
b) Hinterbliebenenpension (Witwen-, Witwer- und<br />
Waisenpension) oder einmalige Abfindung nach<br />
dem Ableben eines AWB oder LB,<br />
Persönlicher Geltungsbereich<br />
§ 3. (1) Diese Satzung gilt für alle ordentlichen Mitglieder<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder,<br />
einschließlich jener Mitglieder, die ihre Befugnis<br />
ruhend gemeldet haben, sowie für die Leistungsberechtigten.<br />
Alle natürlichen Personen, die ordentliche<br />
Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
sind, unterliegen verpflichtend dieser<br />
Vorsorgeeinrichtung.<br />
(2) Diese Satzung gilt nicht für jene ordentlichen<br />
Mitglieder, die vor dem 01.01.2000 oder im Zeitpunkt<br />
ihrer Bestellung bereits eine gesetzliche Berufsoder<br />
Erwerbsunfähigkeitspension beziehen oder<br />
darauf Anspruch haben sowie für jene ordentlichen<br />
Mitglieder, die vor dem 31.12.2000 das 60. Lebensjahr<br />
vollendet haben und von der Einbeziehung in<br />
die Vorsorgeeinrichtung befreit wurden.<br />
2. Abschnitt<br />
Vorsorgeleistungen - Anwartschaften<br />
Arten der Vorsorgeleistungen<br />
§ 4. LB oder ihre Hinterbliebenen haben nach Maßgabe<br />
dieser Satzung Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:<br />
1. Vorsorgeleistungen an LB:<br />
a) Alterspension (einschließlich Teilabfindung<br />
gemäß § 5 Abs 2 oder Abfindung gemäß § 5<br />
Abs 7)<br />
b) Berufsunfähigkeitspension<br />
2. Vorsorgeleistungen an Hinterbliebene der AWB und<br />
LB:<br />
a) Witwen-/Witwerpension<br />
b) Waisenpension<br />
c) einmalige Abfindung.
58<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Anspruch auf Vorsorgeleistungen<br />
§ 5 (1) Alterspension:<br />
a) Die Alterpension gebührt mit dem auf die Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres folgenden Monatsersten.<br />
Sie ist über Antrag des AWB auszuzahlen.<br />
Der Verzicht auf die Berufsausübung ist nicht erforderlich.<br />
b) Durch Antrag kann ein AWB nach Maßgabe der lit<br />
c und lit d ein früheres oder späteres Anfallsalter<br />
wählen.<br />
c) Wählt der AWB ein späteres Anfallsalter, so hat er<br />
den Antrag spätestens drei Monate vor Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres an den Ausschuss zu richten.<br />
Das Anfallsalter kann nur einmal, und zwar längstens<br />
bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres aufgeschoben<br />
werden. Die Alterspension ist sodann<br />
gesondert in sinngemäßer Anwendung des § 5 Abs<br />
1 lit a zu beantragen und gebührt ab dem auf das Erreichen<br />
des Anfallsalters folgenden Monatsersten.<br />
d) Wählt der AWB ein früheres Anfallsalter, so hat er<br />
die vorzeitige Alterspension beim Ausschuss zu<br />
beantragen. Voraussetzung für den Anfall der vorzeitigen<br />
Alterspension ist die Vollendung des 60.<br />
Lebensjahres, sie gebührt ab dem auf den Antrag<br />
folgenden Monatsersten.<br />
e) Die Alterspension gebührt lebenslang.<br />
(2) Teilabfindung:<br />
Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />
(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB zum Zeitpunkt<br />
des Anfalls der Alterspension (§ 5 Abs 1 lit a, c oder d) höher<br />
als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1<br />
Abs 2 des Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in<br />
der jeweils gültigen Fassung (PKG), kann der AWB zugleich<br />
mit seinem Antrag auf Zuerkennung der Alterspension einen<br />
Antrag auf Teilabfindung stellen. Die Teilabfindung<br />
beträgt höchstens 50% des auf dem Konto des AWB verbuchten<br />
Guthabens. Die Berechnung der Pension erfolgt<br />
in diesem Fall auf Basis des auf Grund der Auszahlung der<br />
Teilabfindung reduzierten Guthabens.<br />
(3) Berufsunfähigkeitspension:<br />
Die Berufsunfähigkeitspension gebührt jenen AWB, die infolge<br />
körperlicher oder geistiger Gebrechen zur Ausübung<br />
des Berufes des Wirtschaftstreuhänders oder des Berufes<br />
des Bilanzbuchhalters gemäß § 2 Bilanzbuchhaltergesetz,<br />
BGBl I Nr 161/2006 in der jeweils gültigen Fassung (BibuG),<br />
dauernd oder vorübergehend unfähig sind, sofern<br />
und solange sie aus diesem Grund auf die Ausübung eines<br />
Wirtschaftstreuhandberufes oder der Tätigkeit als Bilanzbuchhalter<br />
verzichten. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn<br />
ein AWB nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,<br />
BGBl 1955/189 in der jeweils<br />
gültigen Fassung (ASVG), berufsunfähig oder nach den<br />
Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes,<br />
BGBl 1978/560 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(GSVG), erwerbsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeitspension<br />
gebührt dem AWB ab dem auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
folgenden Monatsersten. Sie ist über Antrag des<br />
LB auszuzahlen.<br />
(4) Witwen-/Witwerpension:<br />
a) Nach dem Tod eines AWB hat die Witwe/der Witwer,<br />
die/der mit dem/der AWB im Zeitpunkt des Todes<br />
in aufrechter Ehe gelebt hat, Anspruch auf Witwen-/Witwerpension.<br />
Die Witwen-/Witwerpension<br />
gebührt ab dem dem Tod des/der AWB folgenden<br />
Monatsersten. Sie ist über Antrag der Witwe/des<br />
Witwers auszuzahlen.<br />
b) Nach dem Tod eines LB einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension<br />
hat die Witwe/der Witwer<br />
Anspruch auf Witwen-/Witwerpension, sofern die<br />
Ehe bereits vor dem Anfall der Vorsorgeleistung<br />
geschlossen wurde. Die Witwen-/Witwerpension<br />
gebührt ab dem dem Tod des/der LB folgenden<br />
Monatsersten. Sie ist über Antrag der Witwe/des<br />
Witwers auszuzahlen.<br />
c) Im Fall der Wiederverehelichung erlischt der Anspruch<br />
auf Witwen-/Witwerpension mit dem auf die<br />
Wiederverehelichung folgenden Monatsletzten.<br />
(5) Waisenpension:<br />
a) Kinder, das sind unmittelbare Nachkommen (Söhne<br />
und Töchter einschließlich Wahlkinder), welche ein<br />
AWB oder ein LB einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension<br />
hinterlässt, haben Anspruch auf Waisenpension.<br />
Die Waisenpension gebührt ab dem<br />
dem Tod des AWB oder LB folgenden Monatsersten.<br />
Sie ist über Antrag des Waisen auszuzahlen, sofern<br />
dieser eigenberechtigt ist, ansonsten über Antrag<br />
des/der gesetzlichen Vertreter(s).<br />
b) Der Anspruch auf Waisenpension erlischt mit dem<br />
auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgenden
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 59<br />
Monatsletzten; bei Fortsetzung der wissenschaftlichen<br />
oder fachlichen Ausbildung und Nachweis<br />
eines befriedigenden Studienfortganges mit Abschluss<br />
der Studien, spätestens jedoch mit dem<br />
auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgenden<br />
Monatsletzten.<br />
(6) Einmalige Abfindung:<br />
a) Für den Fall, dass ein AWB vor Inanspruchnahme einer<br />
Leistung der Vorsorgeeinrichtung (Alters- oder<br />
Berufsunfähigkeitspension) und ohne Hinterlassen<br />
von anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gemäß<br />
§ 5 Abs 4 oder 5 verstirbt, kann der AWB eine oder<br />
mehrere Personen bestimmen, die Anspruch auf<br />
Auszahlung einer einmaligen Abfindung haben.<br />
b) Die einmalige Abfindung beträgt 40 % des am Todestag<br />
auf dem Konto des AWB verbuchten Guthabens.<br />
c) Bestimmt ein AWB mehrere Personen, an die die<br />
einmalige Abfindung auszuzahlen ist, so kann der<br />
AWB festlegen, in welchem Verhältnis die einmalige<br />
Abfindung an diese Personen auszuzahlen ist.<br />
Legt der AWB dies nicht fest, so ist die einmalige<br />
Abfindung an die vom AWB bestimmten Personen<br />
zu gleichen Teilen auszuzahlen.<br />
d) Der AWB kann die Person(en), die Anspruch auf<br />
Auszahlung der einmaligen Abfindung hat (haben),<br />
wie folgt bestimmen:<br />
(i) Der AWB kann an den Ausschuss eine<br />
schriftliche Erklärung richten, mit der er die<br />
Person(en) bestimmt, an die die einmalige Abfindung<br />
auszuzahlen ist. Für diese Erklärung<br />
stellt der Ausschuss ein Formblatt zur Verfügung,<br />
dessen Verwendung der Ausschuss<br />
empfiehlt. Der AWB kann die Person(en), an<br />
die die einmalige Abfindung auszuzahlen ist,<br />
aber auch durch schriftliche und eigenhändig<br />
unterfertigte, im Übrigen aber formlose Erklärung<br />
an den Ausschuss bestimmen.<br />
(ii) Hat der AWB keine Erklärung an den Ausschuss<br />
gemäß lit (i) gerichtet, besteht aber<br />
eine formgültige letztwillige Verfügung des<br />
AWB, mit der er die Person(en), an die die einmalige<br />
Abfindung auszuzahlen ist, bestimmt,<br />
so ist die einmalige Abfindung an die in der<br />
letztwilligen Verfügung des AWB bestimmte(n)<br />
Person(en) auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt<br />
über Antrag dieser Personen, wobei jede<br />
anspruchsberechtigte Person für ihren Anteil<br />
antragsberechtigt ist.<br />
(iii) Hat der AWB keine Erklärung an den Ausschuss<br />
gemäß lit (i) gerichtet und besteht auch keine<br />
letztwillige Verfügung des AWB gemäß lit (ii),<br />
so gelten die gesetzlichen Erben des AWB als<br />
durch den AWB bestimmte Personen, an die<br />
die einmalige Abfindung im Verhältnis ihrer<br />
Erbteile auszuzahlen ist, sofern sie nicht ohnedies<br />
Anspruch auf eine Versorgungsleistung<br />
gemäß § 5 Abs 4 oder 5 haben. Die Auszahlung<br />
erfolgt über Antrag der gesetzlichen Erben,<br />
wobei jeder Erbe für seinen Erbteil antragsberechtigt<br />
ist.<br />
e) Der AWB kann die Erklärung gemäß lit (i) jederzeit<br />
mit schriftlicher und eigenhändig unterfertigter, im<br />
Übrigen aber formfreier Erklärung an den Ausschuss<br />
abändern oder widerrufen. Die jüngere Erklärung<br />
geht der älteren vor. Ist jedoch eine jüngere Bestimmung<br />
in einer letztwilligen Verfügung gemäß lit (ii)<br />
enthalten, während die ältere, nicht widerrufene<br />
Erklärung gemäß lit (i) an den Ausschuss gerichtet<br />
wurde, geht die Erklärung an den Ausschuss der<br />
letztwilligen Verfügung vor.<br />
f) Sollte dem Ausschuss keine Erklärung gemäß lit (i)<br />
vorliegen und wird innerhalb von drei Jahren ab dem<br />
Ableben des AWB kein Antrag gemäß lit (ii) oder (iii)<br />
auf Auszahlung der einmaligen Abfindung gestellt,<br />
so ist die einmalige Abfindung dem versicherungstechnischen<br />
Ergebnis zuzuführen.<br />
(7) Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />
(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB<br />
zum Zeitpunkt des Anfalls der Alterspension (§ 5 Abs 1 lit<br />
a, c oder d) gleich oder geringer als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag<br />
gemäß § 1 Abs 2 des Pensionskassengesetzes,<br />
BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(PKG), wird dem AWB das Guthaben abgefunden.<br />
Höhe der Vorsorgeansprüche<br />
§ 6 (1) Die Höhe der Vorsorgeansprüche ist aufgrund<br />
der eingezahlten Beiträge und erzielten Veranlagungsüberschüsse<br />
nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen zu errechnen. Die Höhe der Alterspension/<br />
Berufsunfähigkeitspension ergibt sich aus der Verrentung
60<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
des Guthabens des Pensionskontos des AWB gemäß § 18<br />
Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />
gültigen Fassung (PKG), zum Zeitpunkt des Anfalles der<br />
Alterspension/Berufsunfähigkeitspension gemäß dem<br />
Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung. Die laufenden<br />
Vorsorgeansprüche werden alljährlich zum 1.1. unter Verwendung<br />
des erzielten rechnungsmäßigen Überschusses<br />
und des versicherungstechnischen Ergebnisses gemäß<br />
Geschäftsplan angepasst.<br />
(2) Für die Berufsunfähigkeitspension und die<br />
Hinterbliebenenpension sind in der Leistungsordnung<br />
vom Eintrittsalter abhängige Mindestleistungen vorzusehen.<br />
Die Höhe der Mindestleistungen ist in der Leistungsordnung<br />
festzusetzen.<br />
Beim Leistungsfall der Berufsunfähigkeit oder des Todes<br />
des AWB vor Vollendung des 58. Lebensjahrs wird mindestens<br />
die in der Leistungsordnung enthaltene Mindestleistung<br />
gewährt. Tritt der Leistungsfall nach Vollendung des<br />
58. Lebensjahrs ein, ist die Höhe der Leistung gemäß § 6<br />
Abs 1 zu ermitteln.<br />
Die Mindestleistungen reduzieren sich im Falle einer Ermäßigung<br />
oder Befreiung im Jahr des Anfallens der Berufsunfähigkeitspension<br />
oder Hinterbliebenenpension oder<br />
einer Ermäßigung oder Befreiung in einem oder mehreren<br />
vorangegangenen Jahren auf den Prozentsatz der Mindestleistung,<br />
der dem Prozentsatz der durchschnittlich bezahlten<br />
Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt der nicht<br />
ermäßigten Beiträge entspricht. Die Reduktion ist nicht<br />
vorzunehmen:<br />
a) für Zeiten der Ermäßigung gemäß § 11 Abs 4 lit a<br />
und b, sofern die in der Beitragsordnung vorgesehenen<br />
Mindestbeiträge geleistet wurden (sohin<br />
keine gänzliche Befreiung stattgefunden hat);<br />
b) für Zeiten der Befreiung gemäß § 11 Abs 8;<br />
c) für Zeiten der Befreiung gemäß § 11 Abs 9.<br />
In allen anderen Fällen der Befreiung oder Ermäßigung ist<br />
die Reduktion vorzunehmen.<br />
Die Mindestleistungen setzen sich aus den Leistungen gemäß<br />
Abs 1 und den Leistungen aus der Rückversicherung<br />
gemäß § 17 Abs 2 zusammen. Die Mindestleistung ist in<br />
den Fällen des § 17 Abs 5 in dem dort genannten Ausmaß<br />
zu vermindern.<br />
(3) Die Witwen-/Witwerpension nach einem LB beträgt<br />
60 % der Alterspension oder Berufsunfähigkeitspension,<br />
die dem Verstorbenen im Zeitpunkt seines Ablebens<br />
gebührt hat. Ist die Witwe/der Witwer mehr als sieben Jahre<br />
jünger als der/die Verstorbene, so ist für jedes weitere Jahr<br />
ein Leistungsabschlag von 0,5 % vorzunehmen. Bei Anfall<br />
der Witwen-/Witwerpension in der Anwartschaftsphase beträgt<br />
deren Höhe 60% der Berufsunfähigkeitspension gemäß<br />
Abs 1 oder Abs 2, auf welche der Verstorbene im Zeitpunkt<br />
des Ablebens Anspruch gehabt hätte. Die Reduktion<br />
auf 60 % gilt auch für die Mindestleistung gemäß Abs 2.<br />
(4) Die Waisenpension beträgt für Halbwaisen<br />
20 % und für Vollwaisen 40 % der Alterspension oder<br />
Berufsunfähigkeitspension, die dem Verstorbenen im<br />
Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat. Bei Anfall in der<br />
Anwartschaftsphase beträgt die Waisenpension für Halbwaisen<br />
20 % und für Vollwaisen 40 % der Berufsunfähigkeitspension<br />
gemäß Abs 1 oder Abs 2, die dem Verstorbenen<br />
im Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hätte. Die<br />
Reduktion auf 20 % bzw 40% gilt auch für die Mindestleistung<br />
gemäß Abs 2.<br />
(5) Die Witwen-/Witwerpensionen und Waisenpensionen<br />
dürfen zusammen jenen Betrag nicht übersteigen,<br />
auf den der Verstorbene selbst Anspruch gehabt hat<br />
oder gehabt hätte. Innerhalb dieses Höchstausmaßes sind<br />
die Leistungen an die einzelnen Waisen verhältnismäßig<br />
zu kürzen.<br />
Erlöschen der Berechtigung oder Ruhen der<br />
Befugnis vor Eintritt des Leistungsfalles<br />
§ 7 (1) Bei Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft<br />
vor Eintritt des Leistungsfalles haben die AWB binnen<br />
sechs Wochen dem Ausschuss mitzuteilen, ob:<br />
a) das Guthaben auf dem Pensionskonto ausbezahlt<br />
werden soll oder<br />
b) das Guthaben beitragsfrei bis zur Alterspension<br />
stehen bleiben und weiter am Veranlagungsüberschuss<br />
teilnehmen soll oder<br />
c) das Guthaben an eine Pensionskasse im Sinne des<br />
Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in der<br />
jeweils gültigen Fassung (PKG), oder eine andere<br />
Vorsorgeeinrichtung übertragen werden soll.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 61<br />
Gibt der AWB binnen sechs Wochen keine Mitteilung ab,<br />
ist die Anwartschaft beitragsfrei zu stellen.<br />
(2) Die Höhe eines auszuzahlenden Guthabens<br />
wird nach Maßgabe des Geschäftsplanes der Vorsorgeeinrichtung<br />
(§ 16) berechnet.<br />
(3) Endet die Mitgliedschaft nach dem 55. Lebensjahr,<br />
jedoch vor Eintritt des Leistungsfalles, dann reduzieren<br />
sich die Wahlmöglichkeiten gemäß Abs 1 auf lit b und c.<br />
(4) Ist das Guthaben laut Geschäftsplan der Vorsorgeeinrichtung<br />
(§ 16) auf dem Pensionskonto des AWB<br />
im Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft<br />
vor Eintritt des Leistungsfalles gleich oder geringer<br />
als der gesetzliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs<br />
2 des Pensionskassengesetzes, BGBl Nr 281/1990 in der<br />
jeweils gültigen Fassung (PKG), wird dem AWB das Guthaben<br />
abgefunden.<br />
(5) Wird die Befugnis ruhend gestellt und beantragt<br />
der AWB beim Ausschuss die Befreiung von der Beitragspflicht<br />
gemäß § 11 Abs 3, ist bis zur Wiederaufnahme<br />
so vorzugehen, dass das Guthaben beitragsfrei bis zur Alterspension<br />
stehen bleibt und weiter am Veranlagungsüberschuss<br />
teilnimmt.<br />
(6) In den Fällen des Abs 1 bis Abs 5 besteht kein<br />
Anspruch auf Mindestleistungen im Sinne des § 6 Abs 2.<br />
Entstehen des Vorsorgeanspruchs<br />
§ 8 Die Vorsorgeansprüche entstehen – soweit in dieser<br />
Satzung nichts anderes bestimmt wird – mit dem auf<br />
die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen folgenden<br />
Monatsersten. Sie sind über Antrag des Anspruchsberechtigten<br />
an den Ausschuss auszuzahlen. Mit dem dem Antrag<br />
auf eine Vorsorgeleistung stattgebenden Beschluss<br />
hat der Ausschuss auch das Ende der Beitragspflicht festzustellen.<br />
Erbringung der Vorsorgeleistung<br />
§ 9 (1) Die Vorsorgeleistungen der<br />
a) Alterspension<br />
b) Berufsunfähigkeitspension<br />
c) Witwen-/Witwerpension<br />
d) Waisenpension<br />
sind am Letzten eines jeden Monats 14 x jährlich, die 13.<br />
Zahlung am 31. Mai, die 14. Zahlung am 31. Oktober, auszuzahlen.<br />
Abfindungen und Teilabfindungen sind am Letzten<br />
jenes Monats auszuzahlen, in dem die Rechtskraft des<br />
dem Antrag stattgebenden Beschlusses des Ausschusses<br />
eingetreten ist.<br />
(2) Die Leistungen sind an den LB auszuzahlen;<br />
ist dieser aber geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig,<br />
sind die Leistungen an seine(n) gesetzlichen<br />
Vertreter auszuzahlen.<br />
Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen;<br />
rückständige Beiträge<br />
§ 10 (1) Der LB hat den Ausschuss vom Wegfall der<br />
Anspruchsvoraussetzungen unverzüglich zu informieren.<br />
Der Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen kann<br />
vom Ausschuss aber auch von Amts wegen wahrgenommen<br />
werden. Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen<br />
sind die Leistungen einzustellen. Die Einstellung wird mit<br />
dem Ende jenes Kalendermonats wirksam, in dem die Anspruchsvoraussetzungen<br />
nicht mehr vollständig vorlagen.<br />
(2) Über den Wegfall einer Leistung entscheidet<br />
der Ausschuss mit Bescheid. Dieser ist dem LB mit Zustellnachweis<br />
zuzustellen.<br />
(3) Der Ausschuss hat zu Unrecht erbrachte Vorsorgeleistungen<br />
zurückzufordern, insbesondere wenn der<br />
Bezug durch unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender<br />
Tatsachen oder Verletzung der Informationspflichten<br />
herbeigeführt wurde oder für den LB erkennbar war,<br />
dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte.<br />
Das Recht auf Rückforderung erlischt binnen drei Jahren,<br />
nachdem der Ausschuss davon Kenntnis erlangte, dass die<br />
Leistung zu Unrecht erbracht wurde.<br />
(4) Der Ausschuss ist berechtigt, Ansprüche aus<br />
zu Unrecht erbrachten Vorsorgeleistungen oder aus rückständigen<br />
Beiträgen gegen Ansprüche des jeweiligen LB<br />
auf Vorsorgeleistungen aufzurechnen.
62<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
3. Abschnitt<br />
Beiträge – Veranlagung<br />
Beiträge<br />
§ 11 (1) Die Beitragspflicht entsteht mit dem auf die<br />
öffentliche Bestellung folgenden Monatsersten. Die Höhe<br />
der jährlichen Beiträge ist in der Beitragsordnung festzusetzen.<br />
(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Entstehen<br />
des Vorsorgeanspruchs gemäß § 8.<br />
(3) Mitglieder, deren Befugnis ruht, können sich<br />
auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen. Der<br />
Ausschuss hat diesfalls mit Wirkung ab dem auf die Antragstellung<br />
folgenden Monatsersten bis zum Ablauf des<br />
Zeitraums, für den die Berufsbefugnis ruhend gemeldet<br />
wurde, die Befreiung von der Beitragspflicht auszusprechen.<br />
Erfolgt die Ruhendmeldung zugleich mit der Ersteintragung,<br />
ist die Befreiung mit Wirkung zum Tag der Ersteintragung<br />
auszusprechen.<br />
(4) Auf Antrag kann der jährliche Beitrag auf den<br />
in der Beitragsordnung festzulegenden ermäßigten Beitrag<br />
reduziert werden oder gänzlich entfallen, und zwar:<br />
a) für die Dauer von 24 Monaten nach der Ersteintragung<br />
des Mitgliedes, beginnend mit dem auf die<br />
Bestellung folgenden Monatsersten, oder<br />
b) für das 25. bis 60. Monat nach der Ersteintragung<br />
des Mitgliedes, beginnend mit dem auf die Bestellung<br />
folgenden Monatsersten, oder<br />
c) wenn die jährlichen Einkünfte des Mitglieds die in<br />
der Beitragsordnung festgelegte Grenze nicht überschreiten.<br />
(5) AWB, deren Befugnis ruht, können eine Ermäßigung<br />
des jährlichen Beitrags nach § 11 Abs 4 lit c nicht<br />
beantragen.<br />
(6) Als jährliche Einkünfte gelten alle Einkünfte<br />
aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Einkommensteuergesetz,<br />
BGBl 400/1988 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(EStG 1988), die aus der selbständigen, berufsspezifischen<br />
Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes resultieren,<br />
unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten in den §§ 3 und<br />
5 <strong>WT</strong>BG (insbesondere Geschäftsführung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft,<br />
Vortrags- und Autorentätigkeit)<br />
genannt sind, sowie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />
gemäß § 23 EStG als Bilanzbuchhalter gemäß § 2 BibuG<br />
in der jeweils gültigen Fassung, die in Zeiten der ordentlichen<br />
Mitgliedschaft in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
gemäß § 164 <strong>WT</strong>BG oder § 96 Abs 2 BibuG erzielt<br />
werden. Ausgenommen davon sind Einkünfte gemäß §<br />
22 Z 5 und § 23 Z 3 EStG 1988 (Veräußerungsgewinne in<br />
Sinne des § 24 EStG 1988). Als jährliche Einkünfte gelten<br />
auch alle Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß §<br />
25 EStG 1988 aufgrund eines oder mehrerer Dienstverhältnisse<br />
zu einem oder mehreren ordentlichen Mitgliedern.<br />
Hievon ausgenommen sind Abfertigungen und Pensionsabfindungen.<br />
Liegen Einkünfte gemäß §§ 22, 23 und 25<br />
EStG 1988 vor, sind diese zusammenzurechnen.<br />
(7) Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sind innerhalb<br />
von sechs Wochen<br />
a) nach Bestellung oder<br />
b) nach Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />
nach Ruhen der Befugnis oder<br />
c) nach Ende einer bereits ausgesprochenen Ermäßigung<br />
oder Befreiung<br />
im Übrigen bis 31. Jänner eines jeden Kalenderjahres für<br />
das laufende Beitragsjahr an den Ausschuss zu stellen. Sie<br />
können jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt werden.<br />
Werden Mängel in Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung<br />
innerhalb einer vom Ausschuss gesetzten Frist von<br />
zumindest zwei Wochen nicht behoben, so hat der Ausschuss<br />
den Antrag zurückzuweisen.<br />
Dem Antrag auf Ermäßigung nach Abs 4 lit c ist der letztgültige<br />
Einkommensteuerbescheid, der dem Antragsteller<br />
zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegt, oder im Falle einer<br />
ausschließlich unselbständigen Tätigkeit eine Gehaltsbestätigung<br />
für das Vorjahr beizulegen.<br />
(8) Für den Fall der Geburt eines Kindes kann die oder der<br />
AWB sich auf Antrag an den Ausschuss für einen Zeitraum<br />
von maximal 24 Monaten ab der Geburt von der Beitragspflicht<br />
befreien lassen. Die Befreiung wirkt ab dem auf die<br />
Antragstellung folgenden Monatsersten.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 63<br />
(9) Für den Fall, dass ein AWB arbeitslos wird,<br />
kann der AWB sich auf Antrag an den Ausschuss von der<br />
Beitragspflicht für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens<br />
jedoch für zwölf Monate von der Beitragspflicht befreien<br />
lassen. Die Befreiung wirkt ab dem auf die Antragstellung<br />
folgenden Monatsersten.<br />
(10) Für grenzüberschreitende Sachverhalte,<br />
die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr<br />
883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 29.4.2004 unterliegen, gelten die von dieser Verordnung<br />
getroffenen Regelungen. Weist ein Mitglied<br />
nach, dass es auf Grund einer zwingenden gesetzlichen<br />
Verpflichtung Beiträge zu einer gleichartigen berufsständischen<br />
Altersvorsorge im Ausland leistet, ist das Mitglied<br />
auf Antrag von Beiträgen zur Vorsorgeeinrichtung zu befreien,<br />
sofern das Mitglied überwiegend im Ausland tätig<br />
ist. Ein solcher Antrag ist innerhalb von sechs Wochen<br />
nach Aufnahme dieser Tätigkeit, im übrigen jeweils bis 31.<br />
Jänner eines jeden Kalenderjahres unter Vorlage eines aktuellen<br />
Zahlungsnachweises des Vorjahres zu stellen.<br />
Pensionskonto<br />
§ 12 Für jeden AWB und LB ist ein Pensionskonto gemäß<br />
§ 18 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />
gültigen Fassung (PKG), zu führen.<br />
Veranlagung der Beiträge<br />
§ 13 (1) Die Verwaltung des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung<br />
ist von der Verwaltung des übrigen Kammervermögens<br />
getrennt zu führen und obliegt dem Ausschuss.<br />
Der Ausschuss entscheidet über die Grundsätze der Veranlagung,<br />
über die Vergabe von Veranlagungsmandaten an<br />
Dritte, über die Depotbanken und über die Vergabe von<br />
Aufträgen für das Controlling der Veranlagung.<br />
Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf<br />
eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte<br />
Bedacht zu nehmen.<br />
(3) Den AWB wird ein Wahlrecht für die Veranlagung<br />
der Beiträge eingeräumt wonach die AWB die Möglichkeit<br />
haben, sich bei der Veranlagung ihrer Beiträge<br />
für eine der angebotenen Veranlagungsgemeinschaften<br />
zu entscheiden. Für die Veranlagung der Beiträge des jeweiligen<br />
AWB bestehen im Rahmen der Veranlagung drei<br />
unterschiedliche Gruppen von Dachfonds, und zwar eine<br />
Gruppe mit konservativen Dachfonds, eine mit ausgewogenen<br />
Dachfonds und eine mit dynamischen Dachfonds.<br />
(4) Die Veranlagung der Beiträge erfolgt in der<br />
Gruppe mit ausgewogenen Dachfonds, sofern der AWB<br />
nicht binnen sechs Wochen nach Ersteintragung die Einordnung<br />
in eine der beiden anderen Gruppen von Dachfonds<br />
verlangt. Die AWB sind über diese Möglichkeiten unverbindlich<br />
zu informieren. Mit dieser Information ist dem<br />
Mitglied auch ein Formular für eine Erklärung zur Ausübung<br />
des Wahlrechtes zu übersenden, dessen Verwendung der<br />
Ausschuss empfiehlt. Eine einmal getroffene Entscheidung<br />
über die Zuordnung in eine bestimmte Gruppe von Dachfonds<br />
ist für den AWB bindend. Ein späterer Wechsel in<br />
eine andere Gruppe von Dachfonds ist frühestens nach Ablauf<br />
von fünf Jahren ab der zuletzt abgegebenen Erklärung<br />
und nur mit Wirksamkeit zum Bilanzstichtag der Vorsorgeeinrichtung<br />
möglich. Ein derartiger Wechsel wird durch die<br />
Abgabe einer neuerlichen schriftlichen Erklärung bewirkt,<br />
die bis längstens 30. November des Jahres mit Wirkung ab<br />
1. Jänner des Folgejahres abzugeben ist. Diese Erklärung<br />
ist an den Ausschuss zu richten.<br />
Unabhängig vom Zeitpunkt der zuletzt abgegebenen Erklärung<br />
ist ein Wechsel in eine andere Gruppe (letztmalig) mit<br />
Wirkung ab 1. Jänner des drittfolgenden Kalenderjahres<br />
möglich, das auf den Anfall der Vorsorgeleistung folgt.<br />
Ein solcher Wechsel ist spätestens am 31. Dezember des<br />
zweitfolgenden Kalenderjahres beim Ausschuss zu beantragen.<br />
(2) Die Veranlagung des zugeordneten Vermögens<br />
erfolgt nach den Grundsätzen des § 25 Pensionskassengesetz<br />
BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(PKG). Bei der Veranlagung hat die Vorsorgeeinrichtung<br />
im Interesse der AWB und LB vor allem auf die Sicherheit,
64<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
4. Abschnitt<br />
Informationspflichten<br />
Informationspflichten der Vorsorgeeinrichtung<br />
§ 14 Jedem AWB/LB ist einmal jährlich bis zum 31. Juli<br />
ein Kontoauszug über den Kontostand seines Pensionskontos<br />
(§ 12) per 31. Dezember des vergangenen Jahres zu<br />
übermitteln. Inhalt und Umfang des Kontoauszuges haben<br />
§ 18 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der jeweils<br />
gültigen Fassung (PKG), zu entsprechen.<br />
Informationspflichten der AWB/LB<br />
§ 15 (1) Alle AWB und LB sind verpflichtet, den Ausschuss<br />
über die für die Bemessung der Beiträge, Anwartschaften<br />
und Leistungen maßgeblichen Daten und deren allfällige<br />
Änderung, insbesondere über den Familienstand und die<br />
Anzahl der Kinder, unverzüglich zu informieren.<br />
(2) Wird eine Informationspflicht gemäß Abs 1 verletzt,<br />
die nach Leistungsbeginn zu erfüllen ist, so ist die Vorsorgeeinrichtung<br />
bis zum Ende des Monats, in dem der LB<br />
die Informationspflicht erfüllt, von der Verpflichtung zur<br />
Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung der Informationspflicht<br />
weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit<br />
beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt die<br />
Vorsorgeeinrichtung zur Leistung nur insoweit verpflichtet,<br />
als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder<br />
den Umfang der der Vorsorgeeinrichtung obliegenden Leistung<br />
gehabt hat.<br />
5. Abschnitt<br />
Finanzierung und Kosten<br />
Geschäftsplan<br />
§ 16 Der Ausschuss hat einen Geschäftsplan im Sinne<br />
des § 20 Pensionskassengesetz, BGBl Nr 281/1990 in der<br />
jeweils gültigen Fassung (PKG), zu erstellen.<br />
Finanzierung<br />
§ 17 (1) Die Finanzierung der Leistungen erfolgt nach<br />
dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Berechnung der<br />
Leistungen ist im Geschäftsplan festzuhalten. Versicherungstechnische<br />
Risken, welche die Vorsorgeeinrichtung<br />
nicht selbst tragen kann, sind durch eine Rückversicherung<br />
abzudecken; dabei kann ein Selbstbehalt bis 10%<br />
vorgesehen werden.<br />
(2) Die Abdeckung des Risikos im Bereich der<br />
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge erfolgt<br />
durch eine Rückversicherung. Die AWB sind mit einem<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu errechnenden<br />
Anteil zur Abdeckung der Prämien für diese<br />
Rückversicherung zu belasten (Risikobeitrag). Dieser ist in<br />
der Beitragsordnung auszuweisen.<br />
(3) Die eingehenden Beiträge sind zunächst für<br />
die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge, in<br />
der weiteren Folge für die Verzugszinsen, Mahnspesen<br />
und Verwaltungskosten zu verwenden.<br />
(4) Im Falle der Inanspruchnahme einer Mindestleistung<br />
sind die Beiträge aus der Rückversicherung und<br />
dem Selbstbehalt auf einem gesonderten Konto zu verbuchen.<br />
Entscheidet der Ausschuss über den Wegfall einer<br />
Leistung, ist ein allfälliges Guthaben auf ein gesondertes<br />
Konto zurückzubuchen.<br />
(5) Der durch die Rückversicherung finanzierte<br />
Teil der Mindestleistung entfällt und es wird nur die Leistung<br />
gemäß § 6 Abs 1 erbracht, wenn die Berufsunfähigkeit<br />
verursacht wurde durch<br />
a) unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse, ferner<br />
innere Unruhen, sofern das Mitglied an diesen<br />
auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;<br />
b) vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch<br />
eines Verbrechens oder Vergehens durch das Mitglied,<br />
auch soweit dieses zu einem Verbrechen oder<br />
Vergehen angestiftet oder Beihilfe geleistet hat;<br />
c) absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder<br />
Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder<br />
versuchte Selbsttötung, es sei denn, dass die<br />
Handlung in einem die freie Willensbildung ausschließenden<br />
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit<br />
begangen worden ist;
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 65<br />
d) Benutzung von Kraftfahrzeugen aller Art bei Rekordversuchen<br />
und Beteiligung an Fahrveranstaltungen,<br />
bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit<br />
ankommt, und bei den dazugehörigen<br />
Übungsfahrten;<br />
e) energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens<br />
100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder<br />
Energie und durch künstlich erzeugte ultraviolette<br />
Strahlen, es sei denn, dass eine Bestrahlung für<br />
Heilzwecke durch einen Arzt oder unter ärztlicher<br />
Aufsicht erfolgt ist.<br />
Bei Luftfahrten wird die Mindestleistung nur dann erbracht,<br />
wenn die Berufsunfähigkeit verursacht wird durch<br />
Teilnahme des Mitglieds an Reisen oder Rundflügen über<br />
Gebiete mit organisiertem Luftverkehr<br />
a) als Fluggast eines zum zivilen Luftverkehr zugelassenen<br />
Motor- oder Strahlflugzeuges oder<br />
b) als ziviler Fluggast eines Militärflugzeuges, das zur<br />
Personenbeförderung eingesetzt ist.<br />
Vermögensbewertung, Gewinnreserve<br />
§ 18 (1) Die in § 23 Pensionskassengesetz, BGBl Nr<br />
281/1990 in der Fassung BGBl I Nr 107/2007, festgelegten<br />
Bewertungsgrundsätze sind sinngemäß anzuwenden.<br />
(2) Die nach Ertragsverteilung verbleibende<br />
Gewinnreserve darf höchstens 15% des Guthabens (Deckungsrückstellung)<br />
betragen und darf minus 10% des Guthabens<br />
(Deckungsrückstellung) nicht unterschreiten. Die<br />
Gewinnreserve ist global zu berechnen. Über die jährliche<br />
Dotation der Gewinnreserve entscheidet der Ausschuss.<br />
Veranlagungsbeirat<br />
§ 19 (1) Der Ausschuss kann jeweils für die Dauer von<br />
drei Jahren einen Beirat, bestehend aus mindestens zwei<br />
Personen, bestellen, der den Ausschuss bei der Veranlagung<br />
zu beraten hat.<br />
(2) Der Ausschuss kann statt eines Veranlagungsbeirats<br />
ein dafür geeignetes Unternehmen mit dem Controlling<br />
der Veranlagung beauftragen.<br />
Kosten<br />
§ 20 (1) Die Kosten der Verwaltung, die Kosten der<br />
Vermögensveranlagung, des Prüfaktuars, der Wirtschaftsprüfung<br />
und der Revision der Verwaltungsorganisation,<br />
die Beratungs- und Controllingkosten der Vermögensveranlagung,<br />
allfällige Kosten für Sub-Aufträge an Dritte und<br />
allfällige Mahnspesen, Kosten des Mahnverfahrens, Verzugszinsen<br />
und allfällige Steuern sind von den AWB und<br />
LB zu tragen.<br />
(2) Die Höhe der Verwaltungskosten ist in der Beitrags-<br />
und Leistungsordnung festzulegen.<br />
6. Abschnitt<br />
Verfahren<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 21 (1) Über einen Antrag auf Leistungen aus der Vorsorgeeinrichtung<br />
ist unverzüglich, längstens innerhalb von<br />
drei Monaten zu entscheiden.<br />
(2) Die Auszahlung der beantragten Vorsorgeleistung<br />
beginnt mit Rechtskraft des dem Antrag stattgebenden<br />
Beschlusses und erfolgt rückwirkend auf den<br />
Zeitpunkt des Anfalls der jeweiligen Vorsorgeleistung.<br />
Mangels eines Antrags nicht ausgezahlte Vorsorgeleistungen<br />
verbleiben auf dem Pensionskonto gemäß § 12.<br />
(3) In besonders begründeten Härtefällen kann<br />
der Ausschuss beschließen, einen Vorschuss auf die beantragte<br />
Vorsorgeleistung zu gewähren, sofern auf Grund des<br />
Antrages die Zuerkennung der Vorsorgeleistung zu erwarten<br />
ist. Sollte der Ausschuss dem Antrag letztlich dennoch<br />
keine Folge geben, gilt § 10 Abs 3 über die Rückforderung<br />
von Vorsorgeleistungen sinngemäß.<br />
Anträge auf Berufsunfähigkeitspension<br />
§ 22 (1) Die Berufsunfähigkeitspension wird über Antrag<br />
eines AWB vom Ausschuss entweder auf Dauer oder<br />
auf bestimmte Zeit zuerkannt.
66<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
(2) Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit sind dem<br />
Ausschuss mit dem Antrag vorzulegen<br />
a) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der<br />
Berufsunfähigkeit;<br />
b) ausführliche Berichte der Ärzte, die den Versicherten<br />
behandeln, behandelt oder untersucht haben,<br />
über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche<br />
Dauer des Leidens sowie über den Grad der<br />
Berufsunfähigkeit;<br />
c) Bescheid über die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeits-<br />
oder Erwerbsunfähigkeitspension.<br />
Hierdurch entstehende Kosten hat der AWB zu tragen.<br />
(3) Über die Frage, von welchem Zeitpunkt an Berufsunfähigkeit<br />
im Sinne dieser Satzung vorliegt und ob<br />
ein Vorsorgeanspruch anerkannt wird, entscheidet der<br />
Ausschuss aufgrund der vom AWB gemäß Abs 2 vorgelegten<br />
Nachweise und eingereichten Bescheide.<br />
(4) Die Berufsunfähigkeitspension wird gewährt,<br />
wenn ein AWB nach den Bestimmungen des Allgemeinen<br />
Sozialversicherungsgesetzes, BGBl 189/1955 in der jeweils<br />
gültigen Fassung (ASVG), berufsunfähig oder nach<br />
den Bestimmungen des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes,<br />
BGBl 560/1978 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(GSVG), erwerbsunfähig ist und dies durch Vorlage<br />
eines rechtskräftigen Bescheides der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />
nachweist. Erlischt die auf Grund<br />
dieses Nachweises zuerkannte Berufsunfähigkeits- oder<br />
Erwerbsunfähigkeitspension, so endet auch der Anspruch<br />
auf eine Berufsunfähigkeitspension nach dieser Satzung.<br />
Der LB hat das Erlöschen der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension<br />
dem Ausschuss unverzüglich<br />
anzuzeigen. Der Ausschuss hat hierauf oder von Amts<br />
wegen das Erlöschen der Berufsunfähigkeitspension auszusprechen<br />
und diesen Bescheid dem LB mit Zustellnachweis<br />
zuzustellen.<br />
(5) Der Ausschuss kann Auskünfte und Aufklärungen<br />
sowie ärztliche Nachuntersuchungen durch einen<br />
von ihm beauftragten Vertrauensarzt auf Kosten des Ausschusses<br />
verlangen. Die behandelnden Ärzte, auch diejenigen,<br />
von denen der AWB oder LB aus anderen Anlässen<br />
behandelt oder untersucht worden ist, sind vom AWB oder<br />
LB zu ermächtigen, der Vorsorgeeinrichtung oder den<br />
von ihr beauftragten Dritten auf Verlangen Auskunft zu<br />
erteilen. Das gleiche gilt für Krankenhäuser, Sanatorien,<br />
Heilanstalten, Gesundheitsämter, Versorgungs- und Fürsorgeämter<br />
sowie Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträger<br />
oder ähnliche Einrichtungen.<br />
(6) Der Ausschuss ist berechtigt, den Bestand der<br />
Berufsunfähigkeit regelmäßig nachzuprüfen. Zu diesem<br />
Zweck kann er auf seine Kosten jederzeit sachdienliche<br />
Auskünfte verlangen.<br />
(7) Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde<br />
Arzt nach gewissenhaftem Ermessen trifft, um<br />
die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern,<br />
hat der LB zu befolgen, soweit ihm dies zumutbar ist.<br />
Verwaltungsverfahren<br />
§ 23 (1) Sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt<br />
ist, findet das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
BGBl Nr 51/1991 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(AVG), auf das Verfahren vor dem Ausschuss und vor dem<br />
Beschwerdeausschuss sinngemäß Anwendung.<br />
(2) Die Hereinbringung rückständiger Beiträge<br />
erfolgt gemäß § 172 <strong>WT</strong>BG und § 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />
BGBl Nr 53/1991 in der jeweils gültigen Fassung<br />
(VVG).<br />
Kammertag<br />
§ 24 (1) Der Kammertag hat eine Leistungs- und Beitragsordnung<br />
zu beschließen.<br />
(2) Der Kammertag hat die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />
zu wählen.<br />
Ausschuss gemäß § 153 Abs 3 <strong>WT</strong>BG<br />
§ 25 (1) Der Ausschuss wird vom Vorstand der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder eingerichtet. Der Ausschuss<br />
besteht aus vier Mitgliedern. Dem Ausschuss dürfen nur<br />
ordentliche Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
angehören.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 67<br />
(2) Dem Ausschuss obliegt insbesondere die Verwaltung<br />
der Vorsorgeeinrichtung und ihres Vermögens.<br />
Die dem Kammertag vorbehaltenen Angelegenheiten bleiben<br />
hievon unberührt.<br />
(3) Zum Wirkungskreis des Ausschusses gehören<br />
weiters alle in dieser Satzung festgelegten Aufgaben, insbesondere<br />
die Beschlussfassung über:<br />
a) Vorschreibung und Einhebung der Beiträge;<br />
b) Anträge auf Befreiungen, Beitragsermäßigungen<br />
und Zuerkennung von Leistungen;<br />
c) Ausarbeitung von Vorschlägen an den Kammertag<br />
betreffend Änderung der Satzung, Beitragsordnung<br />
und Leistungsordnung;<br />
d) Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten;<br />
e) Vergabe von Aufträgen für die externe Verwaltung<br />
der Vorsorgeeinrichtung;<br />
f) Entscheidung über die Dotation der Gewinnreserve;<br />
g) Abschluss eines Managementvertrages (§ 27 Abs 1)<br />
und eines Rückversicherungsvertrages (§ 17 Abs 2).<br />
(4) Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus<br />
ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.<br />
Der Vorsitzende hat die Verwaltungsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtung<br />
nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse<br />
des Ausschusses zu führen.<br />
(5) Die Sitzungen des Ausschusses werden vom<br />
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter,<br />
mindestens 8 Tage vorher einberufen. Einberufungsfehler<br />
heilen bei Anwesenheit und Zustimmung aller<br />
Mitglieder. Über die Sitzung ist ein Beschlussprotokoll zu<br />
führen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.<br />
(6) Dem Ausschuss steht es frei, zu seinen Sitzungen<br />
Berater in Fachfragen beizuziehen. Diese sind jedoch<br />
nicht stimmberechtigt.<br />
(7) Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit<br />
einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
gefasst. Stimmenthaltung bei der Abstimmung ist nicht<br />
zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme<br />
des Vorsitzenden. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens<br />
drei Mitglieder anwesend sind. Der Ausschuss<br />
kann seine Beschlüsse auch im Umlaufweg fassen, sofern<br />
alle Mitglieder der Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.<br />
(8) Die Vorschreibung der Beiträge und die Erledigung<br />
von Anträgen hat durch Bescheid zu erfolgen. Gleichlautende<br />
Bescheide können in Form von Sammelbescheiden<br />
zusammengefasst werden. Diejenigen Mitglieder, die<br />
einen gleichlautenden Bescheid erhalten, werden in Listen<br />
namentlich und mit Mitgliedsnummer angeführt. Diese Listen<br />
sind integrierender Bestandteil des jeweiligen Sammelbescheides.<br />
Die Sammelbescheide mit den Originalunterschriften<br />
verbleiben im Kammeramt, der Betroffene<br />
erhält eine Einzelausfertigung, welche mit „f.d.R.d.A.“ von<br />
einem hiezu berechtigten Kammermitarbeiter unterfertigt<br />
wird, wobei die Unterschrift vervielfältigt werden kann.<br />
(9) Gegen Bescheide des Ausschusses kann Beschwerde<br />
erhoben werden. Die Beschwerde ist binnen<br />
zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides zu erheben.<br />
Die Beschwerde ist beim Ausschuss der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
einzubringen. Über die Beschwerde hat<br />
der Beschwerdeausschuss zu entscheiden. Der Ausschuss<br />
kann zur Beschwerde eine Gegenschrift verfassen.<br />
Beschwerdeausschuss gemäß § 153 Abs 4 <strong>WT</strong>BG<br />
§ 26 (1) Der Beschwerdeausschuss besteht aus fünf<br />
Mitgliedern. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />
sind vom Kammertag zu wählen. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses<br />
wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />
und dessen Stellvertreter. Dem Beschwerdeausschuss<br />
dürfen nur ordentliche Mitglieder der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder angehören. Mitglieder des<br />
Vorstands der Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder<br />
eines nach § 153 Abs 3 <strong>WT</strong>BG eingerichteten Ausschusses<br />
dürfen dem Beschwerdeausschuss nicht angehören. Die<br />
Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind an keine<br />
Weisungen gebunden.<br />
(2) Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei<br />
dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, mindestens<br />
acht Tage vorher einberufen. Über die Sitzung ist ein<br />
Beschlussprotokoll zu führen.<br />
(3) Dem Beschwerdeausschuss steht es frei, zu<br />
seinen Sitzungen Berater in Fachfragen beizuziehen. Diese<br />
sind jedoch nicht stimmberechtigt.
68<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
(4) Der Beschwerdeausschuss entscheidet mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung<br />
ist nicht zulässig. Der Vorsitzende stimmt zuletzt<br />
ab. Die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses sind<br />
endgültig und können durch ein ordentliches Rechtsmittel<br />
nicht angefochten werden. Der Beschwerdeausschuss<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend<br />
sind. Der Beschwerdeausschuss kann seine Beschlüsse<br />
auch im Umlaufweg fassen, sofern alle Mitglieder<br />
der Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.<br />
(5) Die Beschwerde hat ein bestimmtes Begehren<br />
und eine Begründung hierzu zu enthalten. Fehlt eine dieser<br />
Voraussetzungen, ist die Beschwerde zur Ergänzung<br />
dem Beschwerdeführer unter Einräumung einer angemessenen<br />
Frist zurückzustellen. Bei Fristversäumnis ist die Beschwerde<br />
zurückzuweisen.<br />
(6) Der Beschwerdeführer kann sich durch eine<br />
mit Vollmacht ausgewiesene eigenberechtigte Person vertreten<br />
lassen; hieraus entstehende Kosten sind vom Beschwerdeführer<br />
zu tragen.<br />
Geschäftsführung<br />
§ 27 (1) Die administrativen Arbeiten der Vorsorgeeinrichtung<br />
obliegen – sofern sie nicht dem Ausschuss<br />
vorbehalten sind – dem Kammeramt. Die Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder kann nach einer entsprechenden<br />
Beschlussfassung durch den Ausschuss (§ 25 Abs 3 lit e<br />
und lit g) für die administrative Abwicklung der Vorsorgeeinrichtung<br />
Dritte heranziehen und/oder einen Managementvertrag<br />
mit einer für die Durchführung derartiger Geschäfte<br />
geeigneten Person schließen.<br />
(2) Die Geschäftsstücke der Vorsorgeeinrichtung,<br />
insbesondere Beschlüsse des Ausschusses und des Beschwerdeausschusses,<br />
sind von einem Mitglied des Präsidiums<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und vom Vorsitzenden<br />
des jeweiligen Ausschusses zu unterfertigen.<br />
(3) Für die Vorsorgeeinrichtung ist ein Rechnungswesen<br />
gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />
und Bilanzierung zu führen. Das Geschäftsjahr<br />
entspricht dem Kalenderjahr.<br />
(4) Die Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung<br />
ist von einem Prüfaktuar mindestens einmal jährlich<br />
zu überprüfen.<br />
(5) Der Ausschuss hat einen Rechenschaftsbericht<br />
in sinngemäßer Anwendung des § 30 Abs 3 des Pensionskassengesetzes,<br />
BGBl Nr 281/1990 in der jeweils gültigen<br />
Fassung (PKG), jährlich zu erstellen und vom Prüfaktuar<br />
bestätigen zu lassen.<br />
Prüfaktuar<br />
§ 28 (1) Der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
hat zur Überprüfung der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung<br />
und zur versicherungsmathematischen<br />
Überprüfung jeweils für die Dauer von drei Jahren einen<br />
unabhängigen versicherungsmathematischen sachverständigen<br />
Prüfaktuar zu bestellen.<br />
(2) Als Prüfaktuar darf eine Person, bei der Ausschließungsgründe<br />
vorliegen, nicht bestellt werden. Als<br />
Ausschließungsgründe sind jene Umstände anzusehen,<br />
die eine ordnungsgemäße Überprüfung nicht wahrscheinlich<br />
erscheinen lassen. Ausschließungsgründe liegen insbesondere<br />
vor, wenn<br />
a) der Prüfaktuar die zur Erfüllung der Aufgaben eines<br />
versicherungsmathematischen Sachverständigen<br />
erforderlichen Kenntnisse nicht besitzt oder<br />
b) der Prüfaktuar von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
ein regelmäßig zu leistendes Jahreshonorar<br />
bezieht, das 30 % seiner Gesamtjahreseinnahmen<br />
aus gleichartigen beruflichen Tätigkeiten überschreitet<br />
oder<br />
c) die personelle Unabhängigkeit des Prüfaktuars<br />
insbesondere deshalb nicht gewährleistet ist, weil<br />
er für die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder<br />
eine ihrer Einrichtungen oder Unternehmungen<br />
eine andere Tätigkeit als die Prüfung ausübt oder<br />
bei der Erstellung von Geschäftsplänen oder in sonstigen<br />
Belangen mitwirkt, die er selbst prüfen soll.<br />
(3) Der Prüfaktuar hat seine Tätigkeit in eigener<br />
Verantwortung sorgfältig unter Beachtung der gesetzlichen<br />
Vorschriften und aller Fachgrundsätze nach den anerkannten<br />
Regeln der Versicherungsmathematik auszuü-
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 69<br />
ben. Kommt der Prüfaktuar seinen Verpflichtungen nicht<br />
nach, so hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder<br />
binnen zwei Monaten einen neuen Prüfaktuar zu<br />
bestellen.<br />
(4) Der Prüfaktuar hat insbesondere zu überprüfen:<br />
a) ob der Geschäftsplan eingehalten wird,<br />
b) ob Änderungen der bestehenden Beitrags- und<br />
Leistungsordnung erforderlich sind,<br />
c) ob und in welchem Ausmaß und in welcher Frist aufgetretene<br />
Deckungslücken zu schließen sind und<br />
d) ob den Versicherungserfordernissen in angemessenem<br />
Ausmaß Rechnung getragen wurde.<br />
(5) Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat<br />
dem Prüfaktuar die zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben<br />
notwendigen Bücher, Schriftstücke und Datenträger<br />
vorzulegen. Der Prüfaktuar kann von den zuständigen<br />
Organen der Kammer alle Aufklärungen und Nachweise<br />
verlangen, welche die sorgfältige Erfüllung seiner Prüfungspflicht<br />
erfordert.<br />
(6) Die Prüfungsergebnisse des Prüfaktuars sind<br />
einmal jährlich in einem Prüfbericht festzuhalten und dem<br />
Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, dem<br />
Kammertag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, dem<br />
Ausschuss, den Rechnungsprüfern und dem Bundesminister<br />
für Wirtschaft und Arbeit bis längstens 30. April des<br />
folgenden Kalenderjahres vorzulegen.<br />
(7) Werden vom Prüfaktuar bei Wahrnehmung seiner<br />
Aufgaben Tatsachen festgestellt, auf Grund derer er<br />
a) die Funktionsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung<br />
oder die Erfüllbarkeit ihrer Verpflichtungen für nicht<br />
mehr gewährleistet oder<br />
b) Bestimmungen dieser Satzung oder der Beitragsordnung<br />
oder der Leistungsordnung oder eines aufgrund<br />
dieser Verordnungen erlassenen Bescheides<br />
für verletzt erachtet,<br />
so hat er diese Tatsachen mit den erforderlichen Erläuterungen<br />
dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
7. Abschnitt<br />
Schlussbestimmungen<br />
Außerkrafttreten<br />
§ 29. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung<br />
vom 22.9.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2003 außer<br />
Kraft.<br />
§ 30. Die Satzungen vom<br />
Übergangsbestimmungen<br />
a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />
b) 14.4.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />
c) 1.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer<br />
VII/2000<br />
d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2001<br />
e) 22.9.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer II/2003<br />
sind auf am Tag des Inkrafttretens dieser Satzung bereits<br />
anhängige Verfahren weiter anwendbar. Sie behalten insoweit<br />
ihre Gültigkeit, als diese Grundlage für das Entstehen<br />
der Beitragspflicht und von Leistungsansprüchen für<br />
die Jahre 2000 bis 2008 und für die Entscheidungen des<br />
Ausschusses und des Beschwerdeausschusses darüber<br />
waren. Insbesondere sind sohin Beitragsjahre, für die eine<br />
Befreiung oder Ermäßigung ausgesprochen wurde, bei der<br />
Ermittlung von Leistungen der Vorsorgeeinrichtung nach<br />
Maßgabe der für diese Beitragsjahre geltenden Satzungsbestimmungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Nachkauf von Versicherungszeiten<br />
§ 31. (1) Über Antrag an den Ausschuss können natürliche<br />
Personen, die bereits im Jahr 2000 ordentliche Mitglieder<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder waren, Versicherungszeiten<br />
im Ausmaß von höchstens zehn Jahren nachkaufen.<br />
Dadurch darf sich jedoch keine längere Gesamtver-
70<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
sicherungszeit ergeben als jene, die sich ab dem Zeitpunkt<br />
der letzten öffentlichen Bestellung ergeben würde, wobei<br />
Teile eines begonnenen Jahres als ganzes Jahr zählen.<br />
Falls ein Mitglied von der Nachkaufmöglichkeit Gebrauch<br />
macht, hat es jährlich mindestens einen zusätzlichen Beitrag<br />
in Höhe des für das Jahr 2000 vorgeschriebenen Jahresbeitrages<br />
(Euro 3.270,28) zu leisten.<br />
(2) Der Antrag auf Nachkauf kann bei sonstigem<br />
Verlust dieses Rechtes bis längstens 31.12.2009 an den<br />
Ausschuss gestellt werden.<br />
(3) Eine wiederholte Antragstellung ist nicht möglich.<br />
Bei der Berechnung der Leistungen sind nachgekaufte<br />
Versicherungszeiten soweit zu berücksichtigen, als bis<br />
zum Zeitpunkt des Leistungsfalles Einzahlungen geleistet<br />
wurden.<br />
(4) Zahlt das Mitglied den zusätzlichen Beitrag<br />
gemäß Abs 1 nicht innerhalb des dafür vorgesehenen Kalenderjahres,<br />
so verfällt die Möglichkeit des Nachkaufs für<br />
die darauf folgenden Kalenderjahre.<br />
Beschlussfassung - Kundmachung<br />
§ 32. Diese Satzung wurde vom Kammertag der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung am 10.11.2008<br />
gemäß § 155 Abs 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />
BGBl I Nr 58/1999, zuletzt geändert durch BGBl I Nr<br />
10/2008, beschlossen und im Amtsblatt der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder 1/2009 kundgemacht.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 71<br />
Beitragsordnung der Vorsorgeeinrichtung<br />
der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder<br />
Aufgrund der §§ 146 Abs. 2 Z 5, 153 Abs. 3 bis 5, 173 Abs.<br />
2 bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I<br />
Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz<br />
BGBl. I Nr. 135/2001, wird verordnet:<br />
I. Beiträge<br />
1. Der Beitrag beträgt € 4.656,00 für jedes Kalenderjahr.<br />
2. Gemäß § 11 (4) der Satzung der Vorsorgeeinrichtung<br />
kann auf Antrag der Beitrag wie folgt ermäßigt werden<br />
bzw. ganz entfallen:<br />
a) für § 11 (4) lit. a) auf € 0,00 p.a.<br />
b) für § 11 (4) lit. a) und lit. b) auf € 1.029,00 p.a.<br />
c) für § 11 (4) lit. c) Bemessungsgrundlage<br />
bis € 12.900,00:<br />
> € 0,00 p.a.<br />
€ 12.901,00 bis € 54.499,00:<br />
> 8,50 % der Bemessungsgrundlage<br />
3. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich gemäß § 11<br />
Abs. 6 der Satzung. Dabei ist die Bemessungsgrundlage<br />
jeweils gemäß den kaufmännischen Grundsätzen<br />
auf volle € 1.000,00 auf- bzw. abzurunden.<br />
4. Der Beitrag ist in vier gleichen Teilen jeweils am 15.03.,<br />
15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Bei<br />
Beitragsvorschreibung außerhalb dieser Fälligkeitstermine<br />
ist der Beitrag binnen 14 Tagen nach Zustellung<br />
fällig. Abweichend davon werden im Leistungsfall und<br />
bei Austritt die aliquotierten Beiträge sofort fällig. Dem<br />
Mitglied steht es frei, den Jahresbeitrag zur Gänze im<br />
Voraus mit der ersten Beitragsvorschreibung einzubezahlen.<br />
5. Wenn die Kammermitgliedschaft nicht das ganze Jahr<br />
hindurch besteht, ist der Jahresbeitrag entsprechend<br />
der tatsächlichen Dauer der Mitgliedschaft zu aliquotieren,<br />
wobei Teile von Monaten als volles Monat zu<br />
rechnen sind.<br />
II.<br />
Verwaltungskosten<br />
1. Verwaltungskosten für laufende Beiträge.<br />
Die Kosten für die Verwaltung der beitragspflichtigen<br />
Anwartschaften betragen pro Jahr und Anwartschaftsberechtigten<br />
1,85 % des laufenden Beitrages, max.<br />
€ 11,75 pro Quartal. Für den Fall, dass für den Bankeinzug<br />
keine Ermächtigung erteilt wird oder das Bankeinzugsverfahren,<br />
aus welchen Gründen auch immer,<br />
nicht durchgeführt werden kann, 2,20 % des laufenden<br />
Beitrages, max. € 16,75 pro Quartal.<br />
2. Verwaltungskosten für AWB für beitragsfreie Zeiten gemäß<br />
§ 7 Abs. 5 der Satzung<br />
Bei Beginn der Beitragsfreistellung sind einmalige Kosten<br />
in der Höhe von 0,50 % des Guthabens am Pensionskonto,<br />
maximal € 150,00, zu leisten. Die Kosten<br />
für die Verwaltung der beitragsfreien Anwartschaften<br />
betragen pro Anwartschaftsberechtigten € 8,60 pro<br />
Quartal. Diese Kosten werden vom Pensionskonto in<br />
Abzug gebracht.<br />
3. Wird der Beitrag nicht für ein gesamtes Jahr entrichtet,<br />
sind die Verwaltungskosten zeitbezogen zu aliquotieren.<br />
4. Verwaltungskosten für den Nachkauf von Versicherungszeiten<br />
Bei Einhaltung des fixen Zahlungsplanes laut Bescheid<br />
zum Zeitpunkt des Beitrittes zur Vorsorgeeinrichtung<br />
fallen Kosten in der Höhe von 0,58 % des auf den Nachkauf<br />
entfallenden Betrages max. € 24,57 pro Jahr an.<br />
Bei Abweichung der jährlichen Beiträge vom bescheidmäßigen<br />
Zahlungsplan erhöht sich im Jahr der Abweichung<br />
der Maximalbetrag auf € 60,91.<br />
5. Die betragsmäßig angegebenen Kosten sind – sofern<br />
nichts anderes bestimmt – wertgesichert nach dem VPI<br />
2000. Ausgangsbasis ist der VPI aus 10/2007 – eine<br />
Anpassung erfolgt erstmals per 01.01.2010.<br />
III.<br />
Beiträge zur Risikoversicherung<br />
Die Beiträge zur Risikoversicherung werden jährlich neu<br />
vom Rückversicherer ermittelt und ergeben einen bestimmten<br />
Prozentsatz des Beitrages nach Abzug der Verwaltungskosten.<br />
Dieser Risikobeitrag wird vor Zufluss zum<br />
Pensionskonto vom Beitrag in Abzug gebracht.
72<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
IV.<br />
Verfahren<br />
1. Bei verspäteten Beitragszahlungen sind pro Mahnschreiben<br />
Euro 20,00 an Mahnspesen in Rechnung zu<br />
stellen. Rückständige Beiträge werden nach erfolgloser<br />
zweimaliger Mahnung nach den Bestimmungen<br />
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 (VVG)<br />
eingebracht.<br />
2. Die Einhebung der Beiträge erfolgt im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens.<br />
3. Auf den Pensionskonten der beitragspflichtigen Mitglieder<br />
sind die während eines Kalenderjahres durchgeführten<br />
Kontobewegungen zu buchen, im 1. Quartal<br />
des Folgejahres sind die Veranlagungsüberschüsse<br />
und das technische Ergebnis gemäß Geschäftsplan mit<br />
Wertstellung 31.12. des Vorjahres zu verbuchen.<br />
V. Zeitlicher Geltungsbereich:<br />
Die Beitragsordnung gilt erstmals für die für das Jahr 2009<br />
zur Vorschreibung gelangenden Beiträge. Die Höhe der<br />
Beiträge bleibt bis zur Wirksamkeit einer Neufestsetzung<br />
in Geltung.<br />
VI.<br />
Außerkrafttreten<br />
f) 22.09.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2003<br />
g) 22.11.2004, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder I/2005<br />
h) 19.06.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder I/2006<br />
i) 27.11.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 3/2006<br />
j) 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />
behalten insoweit ihre Gültigkeit, als diese Grundlage<br />
für das Entstehen der Beitragspflicht in den Jahren 2000,<br />
2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 und<br />
für die Entscheidungen des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
und des Beschwerdeausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
darüber waren.<br />
VIII. Beschlussfassung - Kundmachung<br />
Diese Beitragsordnung wurde vom Kammertag der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung am 10.11.2008<br />
gemäß § 155 Abs. 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />
BGBl. I Nr. 58/1999 in der Fassung BGBl. I Nr.<br />
135/2001, beschlossen und im Amtsblatt der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder Nr. 1/2009 kundgemacht.<br />
Mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung tritt die Beitragsordnung<br />
vom 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2008 außer Kraft.<br />
VII Übergangsbestimmungen<br />
Die Beitragsordnungen vom<br />
a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />
b) 14.04.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />
c) 01.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer VII/2000<br />
d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2001<br />
e) 08.11.2002, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer IV/2002
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 73<br />
Leistungsordnung der Vorsorgeeinrichtung<br />
der Kammer der<br />
Wirtschaftstreuhänder<br />
Aufgrund der §§ 146 Abs. 2 Z 5, 153 Abs. 3 bis 5, 173 Abs.<br />
2 bis 10 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I<br />
Nr. 58/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz<br />
BGBl. I Nr. 135/2001, wird verordnet:<br />
1. Die Berechnung der Vorsorgeleistungen erfolgt gemäß<br />
dem in der Anlage 1 dargestellten Geschäftsplan.<br />
2. Die Mindestberufsunfähigkeitspension p.m. 14 x p.a.<br />
beträgt in Abhängigkeit des Eintrittsalters zur Vorsorgeeinrichtung<br />
bei vollständiger und zeitgerechter Beitragsleistung<br />
gemäß § 6 (2) der Satzung:<br />
Im Falle der Unterbrechung der Mitgliedschaft gilt als Eintrittsalter<br />
das Alter der letzten öffentlichen Bestellung. Für<br />
die Feststellung des Eintrittsalters gilt die Semestermethode,<br />
d.h. ein Lebensjahr ist vollendet, wenn davon mehr<br />
als sechs Monate vergangen sind.<br />
Für den Fall von ermäßigten Beiträgen errechnet sich die<br />
reduzierte Mindest-Berufsunfähigkeitspension wie folgt:<br />
> Reduzierte Mindest-Berufsunfähigkeitspension gemäß<br />
§ 6 Abs.2 der Satzung<br />
> Mindestpension lt. Tabelle x (Summe entrichtete<br />
Beiträge/Summe der nicht ermäßigten Beiträge)<br />
Die Summen der Beiträge sind jeweils von Beginn der<br />
Mitgliedschaft bis zur Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension<br />
zu ermitteln<br />
3. Die Mindesthinterbliebenenpension p.m. 14 x p.a. errechnet<br />
sich gemäß § 6 Abs. 3 bzw. Abs. 4 der Satzung.<br />
Eintritts BU-Rente<br />
-alter p.m. (€)<br />
20............934,35<br />
21.............911,03<br />
22............887,63<br />
23............864,30<br />
24............840,90<br />
25............ 817,57<br />
26............794,24<br />
27............770,84<br />
28............ 747,51<br />
29.............724,11<br />
30............700,78<br />
31............677,38<br />
32............654,06<br />
33............630,73<br />
34............607,33<br />
35............584,00<br />
36............560,60<br />
37............537,27<br />
38............ 513,87<br />
39............490,54<br />
Eintritts BU-Rente<br />
-alter p.m. (€)<br />
40............ 467,21<br />
41............ 443,81<br />
42............420,49<br />
43............397,08<br />
44............373,76<br />
45............350,36<br />
46............327,03<br />
47............303,70<br />
48............280,30<br />
49............256,97<br />
50............233,57<br />
51............ 210,24<br />
52............ 186,84<br />
53.............163,51<br />
54.............140,19<br />
55.............116,79<br />
56..............93,46<br />
57..............70,06<br />
58..............46,73<br />
4. Die Verwaltungskosten sind von den Leistungsberechtigten<br />
zu tragen. Die Kosten für die Auszahlung der<br />
liquiden Pensionen betragen jährlich 0,50 % der Jahrespension<br />
maximal Euro 30,00 pro Jahr. Bei Beginn<br />
der Pensionszahlungen sind für die Eröffnung des Pensionskontos<br />
einmalige Kosten in der Höhe von 0,50 %<br />
des Guthabens am Pensionskonto, maximal € 150,00,<br />
zu leisten. Diese werden bei Pensionsantritt vom Deckungskapital<br />
in Abzug gebracht.<br />
5. Die betragsmäßig angegebenen Kosten sind – sofern<br />
nichts anderes bestimmt – wertgesichert nach dem VPI<br />
2000. Ausgangsbasis ist der VPI aus 10/2007 – eine<br />
Anpassung erfolgt erstmals per 01.01.2010.<br />
6. Verrentungsfaktoren<br />
Den Berechnungen sind die AVÖ 2008-P (PK) – Rechnungsgrundlagen<br />
für die Pensionsversicherung – Pagler<br />
& Pagler, Angestelltenbestand, veröffentlicht am<br />
17.06.2008, mit einem technischen Zins von 3,50 %<br />
zugrunde gelegt unter Berücksichtigung der im Geschäftsplan<br />
vorgenommenen Modifizierungen. Sollte<br />
die Österreichische Aktuarsvereinigung neue versicherungsmathematische<br />
Tabellen veröffentlichen, so sind<br />
diese spätestens 1 Jahr nach der Veröffentlichung für<br />
die Berechnungen heranzuziehen.
74<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
7. Zeitlicher Geltungsbereich:<br />
Die Leistungsordnung gilt erstmals für die Leistungen<br />
im Jahr 2009. Die Höhe der Leistungen bleibt bis zur<br />
Wirksamkeit einer Neufestsetzung in Geltung.<br />
8. Außerkrafttreten<br />
Mit Inkrafttreten dieser Leistungsordnung tritt die Leistungsordnung<br />
vom 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt<br />
der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />
außer Kraft.<br />
10. Beschlussfassung- Kundmachung<br />
Diese Leistungsordnung wurde vom Kammertag der<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder in seiner Sitzung<br />
am 10.11.2008 gemäß § 155 Abs. 2 Z 7 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes,<br />
BGBl. I Nr. 58/1999 in der<br />
Fassung BGBl. I Nr. 135/2001, beschlossen und im<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr.<br />
1/2009 kundgemacht.<br />
9. Übergangsbestimmungen<br />
Die Leistungsordnungen vom<br />
a) 26.11.1999, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 3/1999<br />
b) 14.04.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 2/2000<br />
c) 01.12.2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer VII/2000<br />
d) 30.11.2001, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2001<br />
e) 08.11.2002, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer IV/2002<br />
f) 22.09.2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder Sondernummer I/2003<br />
g) 22.11.2004, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder I/2005<br />
h) 19.06.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder I/2006<br />
i) 27.11.2006, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 3/2006<br />
j) 12.11.2007, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer<br />
der Wirtschaftstreuhänder 1/2008<br />
behalten insoweit ihre Gültigkeit, als diese Grundlage<br />
für das Entstehen der Beitragspflicht in den Jahren 2000,<br />
2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 und<br />
für die Entscheidungen des Ausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
und des Beschwerdeausschusses der Vorsorgeeinrichtung<br />
darüber waren.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 75<br />
Vorstand<br />
Protokoll der Sitzung vom vom 15.12.2008<br />
Ort<br />
_________________<br />
Anwesend<br />
_________________<br />
Präsidium<br />
_________________<br />
Vorstandsmitglieder<br />
_________________<br />
Vorstands-<br />
Ersatzmitglieder<br />
_________________<br />
Landesstellenpräsidenten<br />
_________________<br />
Landesstellen-<br />
Vizepräsidenten<br />
_________________<br />
_________________<br />
Entschuldigt<br />
_________________<br />
Abwesend<br />
_________________<br />
Gäste<br />
_________________<br />
Protokoll<br />
_________________<br />
Beginn<br />
_________________<br />
Ende<br />
_________________<br />
Nächste Sitzung<br />
_________________<br />
Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien<br />
Präsident Hübner, Vizepräsidentin Trenkwalder, Vizepräsident Puffer<br />
Bernhardt, , Christiner, Hübner, Kwasnitzka, Mäder-Jaksch; Puffer, Rief, Trenkwalder<br />
Bauer; Herenda, Hofbauer, Houf, Jeitler, Jenewein, Kastenhofer, Schröttner, Trestl<br />
Kwasnitzka, Sporer, Trenkwalder<br />
Allgäuer, Christiner, Haar-Dorninger, Hammerschmied, Klinger, Mollatz<br />
Klement, Benesch<br />
Brogyányi, Butz, Gleiss, Kapferer, Metzler, Pira, Priester, Wascher, Weinländer<br />
Bruckner, Demeter, Pircher, Schmalzl, Spitzer-Leitner<br />
Benesch<br />
13.00 Uhr<br />
15.20 Uhr<br />
26. Jänner 2009 um 13.00 Uhr in der K<strong>WT</strong>
76<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Inhalt:<br />
1. Spezifische Fragen<br />
- Protokollergänzung Vorstandssitzung vom 13.10.2008 sowie zur Protokollberichtigung<br />
Vorstandssitzung vom 10.11.2008 To-Pkt: Rückmeldungen von Berufskollegen<br />
betreffend Umbenennung der Kammer/Bilanzbuchhalter als freie Berufe<br />
- Genehmigung des Protokolls<br />
- Zweigstellenleiterregelung/ Novelle <strong>WT</strong>BG<br />
- VfGH-Beschwerden BibuG und <strong>WT</strong>BG<br />
- „<strong>WT</strong>BG 2010“<br />
- Erfahrungsbericht BibuG/ wirtschaftsberatende Berufe<br />
- Kammerorganisation<br />
- GPLA-Prüfungen bei <strong>WT</strong><br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
- Öffnung des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie<br />
- Öffentlichkeitsarbeit/ Themenführerschaft der K<strong>WT</strong> im Rechnungswesen<br />
- ÖPWZ (Österreichisches Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum)<br />
- APA-Presseaussendung der Bilanzbuchhalter<br />
- KMFA / Studie Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />
- PR-Budget der Landesstellen<br />
- Nominierung eines Versicherungsgutachters<br />
3. Bericht der Referenten<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
- Treuhand-Assistent<br />
- Aktuelle Entwürfe des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision / Aktualisierung<br />
der Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
- Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung eines Beisitzers der II. Gruppe<br />
- Vorschläge für die Neubestellung des Beirats gemäß § 9 des Publizistikförderungsgesetzes<br />
1984<br />
- Nominierung für die FEE Banks Working Party<br />
- FEE / Nominierung für Council<br />
- Umweltausschuss<br />
- AG THA<br />
- Kontaktkomitee zum BMF<br />
- Erweiterung des Arbeitskreises für Honorarfragen Wien<br />
- Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />
7. Allfälliges
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 77<br />
1. Spezifische Fragen<br />
n Protokollergänzung<br />
Vorstandssitzung vom 13.10.2008 sowie zur<br />
Protokollberichtigung Vorstandssitzung vom<br />
10.11.2008 To-Pkt: Rückmeldungen von Berufskollegen<br />
betreffend Umbenennung der Kammer/<br />
Bilanzbuchhalter als freie Berufe<br />
Hr. Bernhardt ersucht um Ergänzung des Protokolls der<br />
letzten Vorstandssitzung hinsichtlich seiner und Herrn<br />
Jeitlers Wortmeldungen zur Kampagne von VP Puffer<br />
gegen die Berufsgruppe der SBH und Bilanzbuchhalter<br />
(Disziplinarverfahren).<br />
Bernhardt führt aus, dass in das Protokoll die Wortmeldung<br />
von Jeitler und ihm aufzunehmen ist, in welcher die<br />
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen VP Puffer angeregt<br />
wurde und diese sich gegen eine Diskriminierung<br />
der Bilanzbuchhalter aussprechen.<br />
Jeitler stellt klar, dass ihm an einer Richtigstellung und Ergänzung<br />
gelegen ist. Er habe insbesondere darauf hingewiesen,<br />
dass keine Wortmeldung von Puffer protokolliert<br />
wurde, obwohl der Tagesordnungspunkt auf Wunsch von<br />
Puffer diskutiert worden ist. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens<br />
habe er nicht verlangt.<br />
Nach weiterer Diskussion wird folgende Ergänzung des<br />
Protokolls vom 13.10. beschlossen:<br />
„Bernhardt spricht sich gegen eine Diskriminierung der<br />
Berufsgruppe der Bilanzbuchhalter und Selbständigen<br />
Buchhalter aus und unterstützt die in der Diskussion<br />
erwähnte Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens gegen<br />
VP Puffer.“<br />
Beschlossen mit 7 Prostimmen bei 2 Enthaltungen<br />
n Genehmigung des Protokolls<br />
Genehmigt<br />
n Zweigstellenleiterregelung/ Novelle <strong>WT</strong>BG<br />
(Beilagen 1, 2)<br />
Entsprechend dem Beschluss des Vorstandes vom 10.11.<br />
wurde ein Formulierungsvorschlag des BR-A - Vorsitzenden<br />
für eine neue Regelung zum Zweigstellenleiter gem. §<br />
85 Abs 2 <strong>WT</strong>BG vorgelegt (Wegfall der Hauptberuflichkeit,<br />
Ausschluss anderer <strong>WT</strong>-Tätigkeiten auf eigene Rechnung<br />
sowie Wegfall des Berufssitzerfordernisses im Bundesland<br />
der Zweigstelle, Beschränkung auf maximal drei Zweigstellen)<br />
– s. dazu die Beilage 1. Eine Auswertung der derzeit<br />
bestehenden Zweigstellen liegt bei (Beilage 2).<br />
Ersatzlos gestrichen werden soll auf Vorschlag des Ausschusses<br />
Kammerstruktur die Reglementierung der ausgelagerten<br />
Abteilungen.<br />
Rief merkt an, dass in der vorgeschlagenen Form ein Berufsberechtigter<br />
mit Berufssitz in Wien eine Zweigstelle in<br />
Vorarlberg leiten könnte.<br />
Der Wunsch auf Abänderung des § 85 Abs 2 <strong>WT</strong>BG<br />
wie in der Beilage vorgeschlagen sowie auf<br />
Streichung des § 86 <strong>WT</strong>BG werden mit 8<br />
Prostimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.<br />
n VfGH-Beschwerden BibuG und <strong>WT</strong>BG<br />
Sämtliche seit mehr als einem Jahr anhängigen Beschwerden<br />
gegen das BibuG bzw. das <strong>WT</strong>BG wurden vom VfGH<br />
zurück- bzw. abgewiesen. Die Mitglieder wurden mittels<br />
Newsletter informiert.<br />
Zurückgewiesen wurden die Beschwerden gegen die Streichung<br />
der SBH in § 1 <strong>WT</strong>BG, die Änderung des § 14 <strong>WT</strong>BG,<br />
gegen § 1 Abs 3 BibuG (Normierung, dass Bibu-Berufe weder<br />
freier Beruf noch Gewerbe sind) sowie gegen Teile der<br />
Übergangsbestimmungen in § 98 BibuG (Befristung der<br />
SBH-Bestellung, Befristung der erleichterten Bestellungsbedingungen<br />
sowie Kammerwechsel). Diese Beschwerden<br />
wurden mangels unmittelbaren Eingriffes in die Rechtssphäre<br />
der Antragsteller als unzulässig zurückgewiesen.<br />
Eine erneute Anfechtung ist dadurch theoretisch nicht<br />
ausgeschlossen, aufgrund des Ablaufes der Übergangsbestimmungen<br />
vor knapp einem Jahr scheint dies allerdings<br />
unwahrscheinlich.
78<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Abgewiesen und somit inhaltlich entschieden wurde über<br />
die Beschwerden gegen die Bilanzierungsgrenzen, die eingeschränkten<br />
Vertretungsrechte sowie das Provisionsverbot.<br />
Diese Punkte scheinen somit endgültig entschieden.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
Hübner hält fest, dass die Entscheidung des VfGH insbesondere<br />
aus Sicht der StB erfreulich ist. Jedenfalls ist nunmehr<br />
Rechtssicherheit gegeben.<br />
Jeitler betont, dass aus Sicht der Bibu die Entscheidung<br />
nicht gut ist.<br />
Bernhardt ist der Ansicht, dass es sich um ein klassisches<br />
Fehlurteil handelt, insbesondere da der überwiegende Teil<br />
der Bibu über eine Bilanzbuchhalterprüfung verfügt. Die<br />
Bibu – die zum Teil in Hinblick auf die Bilanzierung eine<br />
bessere Ausbildung haben als StB – müssen ihren Beruf<br />
ohne Einschränkung ausüben können. Die Lobby der StB<br />
reicht offenbar vom Bundesministerium bis in das Parlament<br />
und den Verfassungsgerichtshof.<br />
Hübner hält fest, dass die Kammer insgesamt die Entscheidung<br />
des VfGH zur Kenntnis zu nehmen hat und weist eine<br />
Einflussnahme auf den Verfassungsgerichtshof zurück.<br />
Mäder-Jaksch entgegnet Bernhardt, dass die Behauptung,<br />
StB wären in den Bereichen Buchhaltung und Bilanzierung<br />
nicht ausreichend ausgebildet, nicht zutrifft. Sämtliche<br />
StB haben eine Fachprüfung abgelegt, in welche die entsprechenden<br />
Fachgebiete abgeprüft werden.<br />
Bernhardt meint, dass geprüfte Bilanzbuchhalter in Hinblick<br />
auf die Bilanzierung im Gegensatz zu den StB einer<br />
zwingenden Ausbildung unterliegen würden. Die Differenzierung<br />
in der Bilanzierung ist nicht in Ordnung.<br />
Sporer weist darauf hin, dass viele StB-Kollegen zusätzlich<br />
auch die Bilanzbuchhalterausbildung absolviert haben.<br />
Trestl ist der Ansicht, dass Bernhardt seit Jahren die tatsächlichen<br />
Gegebenheiten ignoriert. Gerade diese ständigen<br />
Behauptungen haben zur Verschlechterung des<br />
Klimas zwischen den Berufsgruppen geführt, die VP Puffer<br />
vorgeworfen wird.<br />
Kastenhofer führt aus, dass sie ihre Bilanzbuchhalterausbildung<br />
mit Auszeichnung absolviert hat. Derzeit befindet<br />
sie sich in der Vorbereitung für die Fachprüfung StB und<br />
hält fest, dass der Bilanzierungsteil der StB-Fachprüfung<br />
qualitativ und quantitativ über alle bisher von ihr absolvierten<br />
Ausbildungen zu stellen ist.<br />
Kwasnitzka stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.<br />
Einstimmig angenommen<br />
Weitere Wortmeldungen werden nicht gewünscht.<br />
n „<strong>WT</strong>BG 2010“<br />
Dr. Bernbacher hat informell angekündigt, dass aufgrund<br />
der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie Anpassungen<br />
im <strong>WT</strong>BG erforderlich sein werden. Aus diesem Anlass soll<br />
das <strong>WT</strong>BG auch einer redaktionellen Überarbeitung unterzogen<br />
werden, die aufgrund der seit 1999 erfolgten Novellierungen<br />
erforderlich scheint.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Erfahrungsbericht BibuG/ wirtschaftsberatende<br />
Berufe<br />
(Beilage 3)<br />
Im Zuge der Beschlussfassung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes<br />
wurde vom Nationalrat einstimmig eine Entschließung<br />
gefasst, wonach das BMWA zwei Jahre nach<br />
Inkrafttreten des BibuG einen Erfahrungsbericht an den<br />
NR erstatten möge. Das BibuG ist am 1.1.2007 in Kraft getreten.<br />
Der Entschließungsantrag im Wortlaut:<br />
„Um auf etwaige negative Auswirkungen eingehen zu<br />
können und die Weiterentwicklung der wirtschaftsberatenden<br />
Berufe in Österreich zu erleichtern, soll dem Nationalrat<br />
vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit<br />
ein Bericht vorgelegt werden, der aufgetretene Problemfelder<br />
darstellt und Möglichkeiten zu deren konsensualer<br />
Lösung aufzeigt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen<br />
daher folgenden Entschließungsantrag:<br />
Der Nationalrat wolle beschließen:
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 79<br />
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht,<br />
dem Nationalrat zwei Jahre nach Inkrafttreten des<br />
Bilanzbuchhaltungsgesetzes einen Bericht über die Lage<br />
der wirtschaftsberatenden Berufe in Österreich zu erstatten.<br />
Dieser Bericht soll aufgetretene Problemfelder darstellen<br />
und Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung<br />
aufzeigen.“<br />
Über Ersuchen des BMWA wurde von der PK ein Entwurf<br />
eines Erfahrungsberichtes erstellt (s. die Beilage 3, Stand<br />
28.11.). Dieser wurde in einer Besprechung am 1.12. erörtert<br />
(für K<strong>WT</strong> - Klement, Benesch, WKO - Moser, Harl, Kraft,<br />
PK - Effenberg, Bock, Lauber). In der Besprechung wurden<br />
folgende Änderungen des vorliegenden Entwurfes erörtert<br />
(offen ist noch, ob diese Änderungen auch die Zustimmung<br />
der PK finden werden; eine diesbezügliche Erörterung in<br />
der PK ist für den 17.12. vorgesehen):<br />
In den Teilen „Grundlage“ und „Erfahrungsbericht“ wurde<br />
in der Besprechung am 1.12. von Klement und Benesch<br />
darauf hingewiesen, dass einseitig zu verstehende bzw.<br />
missverständliche Formulierungen zu verändern bzw. zu<br />
streichen sind (bspsw. Kritik an Ausbildungsinstituten der<br />
Kammern, die sich ausschließlich auf die Wifis beziehen).<br />
Im Teil „Anregungen und Vorschläge“ sind Teile zu streichen,<br />
in welchen mit einer Zustimmung der Kammern nicht<br />
zu rechnen ist (zB. Streichung des Provisionsverbots – dies<br />
wurde zuletzt vom Ausschuss Kammerstruktur abgelehnt).<br />
Übertreibungen sollten vermieden werden und schwammige<br />
Formulierungen konkretisiert.<br />
Da die Entschließung des Nationalrats sich auf die wirtschaftsberatenden<br />
Berufe insgesamt und nicht nur das BibuG<br />
bezieht, hat die WKO weitere Vorschläge angekündigt.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Sitzung wurden keine Vorschläge<br />
der WKO übermittelt. Derzeit ist somit nicht abschätzbar,<br />
ob der Inhalt dieser Vorschläge mitgetragen werden kann.<br />
Die WKO hat angekündigt für einen gemeinsamen Bericht<br />
offen zu sein, gleichzeitig aber angekündigt, dass der Bericht<br />
noch vor Weihnachten versendet werden soll. Harl<br />
hat angedeutet, dass die WKO einen gesonderten Bericht<br />
versenden wird, sollte die K<strong>WT</strong> den Bericht nicht zeitgerecht<br />
beschließen.<br />
Benesch: VP Puffer erklärte sich bereit mit dem PK-Vorsitzenden<br />
Effenberg das Thema zu besprechen. Ziel ist es,<br />
dass von der PK nur ein mit der K<strong>WT</strong> akkordierter Bericht<br />
versendet wird. Effenberg wird zudem in die nächste Präsidiumssitzung<br />
eingeladen werden um das Thema zu erörtern.<br />
Klement betont, dass derzeit ungewiss ist, ob die WKO einen<br />
über das BibuG hinausgehenden Bericht vorbereitet.<br />
Da der angekündigte Entwurf bis dato nicht vorliegt, kann<br />
über die Möglichkeit eines gemeinsamen Berichts dzt.<br />
nicht entschieden werden. Angesichts der Ankündigung<br />
der WKO, den Bericht noch vor Weihnachten an das BMWA<br />
versenden zu wollen, ist dies überraschend. Formell ist der<br />
BMWA an eine Entschließung eines früheren Nationalrates<br />
nicht mehr gebunden; es ist zweifelhaft, dass das Thema<br />
für ihn prioritär ist.<br />
Jeitler bezweifelt, dass die WKO einen eigenen Bericht vorbereitet.<br />
In der PK bestand bisher immer Einstimmigkeit<br />
über den Erfahrungsbericht.<br />
Hübner präferiert einen gemeinsamen Bericht der Kammern<br />
und der PK. Sollte dies – aus welchen Gründen auch<br />
immer – nicht möglich sein, sollte man sich vor einem eigenständigen<br />
Bericht nicht scheuen, auch wenn getrennte<br />
Berichte uU Angriffspunkte geben könnten. Terminlich<br />
scheint das Thema nicht so dringend zu sein.<br />
Kwasnitzka ist der Ansicht, dass die K<strong>WT</strong> die Möglichkeit<br />
eines eigenen Berichts aufgreifen sollte, wenn die WKO einen<br />
Alleingang macht. Die Gestaltung sollte nicht der WK<br />
alleine überlassen werden.<br />
Klement weist darauf hin, dass der Inhalt eines allfälligen<br />
K<strong>WT</strong>-Berichts noch zu erörtern wäre. Diesbezügliche Anregungen<br />
erfolgten bisher nicht.<br />
Diskutiert wird, welche Berufe als „wirtschaftsberatende<br />
Berufe“ gelten; dies wird in der Entschließung des Nationalrats<br />
nicht näher erläutert.<br />
Auch Puffer spricht sich als Ziel für einen gemeinsamen<br />
Bericht aus; wenn dies nicht gelingt, sollte die K<strong>WT</strong> einen<br />
eigenen verfassen. Er berichtet weiter, dass im Präsidium<br />
Einigkeit darüber bestanden hat, dass ein Bericht über die<br />
wirtschaftsberatenden Berufe die Bibu gar nicht betrifft,<br />
da diese nicht als solcher Beruf gelten können.
80<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Jeitler ersucht, dass an Besprechungen über den Erfahrungsbericht<br />
Funktionäre, insbesondere der betroffenen<br />
Berufsgruppe, teilnehmen.<br />
n Kammerorganisation<br />
Hr. Bernhardt hat angeregt die Organisation des Kammeramtes<br />
in der Vorstandssitzung zu diskutieren und beantragt<br />
lt. mail v. 1.12. die Aufnahme folgender Punkte:<br />
1. Überarbeitung K<strong>WT</strong>-Organisation und des/der (stark<br />
überhöhten) Personalstandes (-kosten)<br />
2. Undemokratische K<strong>WT</strong> (Zuhörrecht in Präsidiumssitzungen<br />
wird der SBH-Vertretung verweigert)<br />
Bernhardt führt aus, dass sein Wunsch, das Thema zu diskutieren<br />
einen Anlassfall hat. Aufgrund einer einfachen<br />
Anfrage durch ihn wäre mehrmals ohne Grund hin- und<br />
hergemailt worden, Unterlagen wären verlangt worden,<br />
obwohl sie bereits vorgelegt wurden und erst nach mehreren<br />
Versuchen wäre sein Anliegen erledigt worden. Die<br />
hohen Personalkosten der Kammer wären bei solch einer<br />
Vorgehensweise nicht verwunderlich. Er schlägt vor, dass<br />
ein Beratungsunternehmen die Struktur der Kammer untersucht.<br />
Zum Punkt „undemokratische K<strong>WT</strong>“ führt er weiter aus,<br />
dass er bereits vor einem Jahr darum ersucht habe, dass<br />
ein Vertreter der SBH-Vertretung an den Präsidiumssitzungen<br />
teilnehmen darf. Da kein Vertreter der SBH-Fraktion<br />
an den Präsidiumssitzungen teilnehmen darf, ist diese<br />
oft nicht ausreichend informiert.<br />
Klement berichtet über ein bereits erfolgtes Gespräch mit<br />
der Datev, die in Deutschland unter anderem zahlreiche<br />
Kammern betreut. Diese wäre für eine derartige Untersuchung<br />
ein geeignetes Unternehmen mit entsprechendem<br />
know how. Er spricht sich für ein solches Durchleuchten<br />
aus, da auch die Mitarbeiter keine Freude mit den erhobenen<br />
Vorwürfen haben. Er berichtet weiter über den erfolgten<br />
Email-Ablauf, wobei der zuständigen Sachbearbeiterin<br />
ein Fehler unterlaufen ist. Für diesen hat sich in der<br />
Folge auch die zuständige Bereichsleiterin sowie er selbst<br />
bei Bernhardt entschuldigt und sein Anliegen wurde umgehend<br />
erledigt.<br />
Trestl hält fest, dass er seit 20 Jahren in der Kammer tätig<br />
ist und dabei ständig mit dem Kammeramt in Kontakt ist.<br />
Er betont die Effizienz, die Freundlichkeit und die Fürsorge<br />
der Kammermitarbeiter und verwehrt sich gegen die<br />
erhobenen Anschuldigungen. Sollte eine Organisationsberatung<br />
in Anspruch genommen werden wollen, spricht<br />
er sich nicht dagegen aus, allerdings sollte dies nicht aus<br />
diesem Anlass erfolgen.<br />
Hübner schließt sich dem an und weist darauf hin, dass<br />
die Kammer regelmäßig geprüft wird – durch IKS-Prüfer<br />
alle drei Jahre und auch der Rechnungshof hat die Kammer<br />
bereits geprüft. Die Zufriedenheit der Mitglieder mit<br />
der Kammer wurde auch im Berufsstand bereits abgefragt<br />
und hat zu einem positiven Ergebnis geführt. Die von Bernhardt<br />
getroffene Wortwahl ist nicht zielführend, eine derart<br />
herabsetzende Darstellung ist nicht nachvollziehbar.<br />
Er betont weiter, dass er selbst in Angelegenheiten der<br />
Dienstleistungserbringung kritisch eingestellt ist und hält<br />
fest, dass die Kammer durchwegs gut aufgestellt ist.<br />
Kwasnitzka hält fest, dass Fehler passieren und der anlassgebende<br />
wurde plausibel erklärt. Vielmehr besteht<br />
die Vermutung, dass dies beabsichtigt in eine gewünschte<br />
Richtung gedrängt werden soll.<br />
Hübner hält zu diesem Thema abschließend fest, dass derzeit<br />
keine Veranlassung besteht Kosten für eine weitere<br />
externe Prüfung aufzuwenden.<br />
Zum Thema Demokratie in der K<strong>WT</strong>:<br />
Trenkwalder hält fest, dass niemandem ein Zuhörrecht<br />
im Präsidium zukommt. In einzelnen Fällen werden Gäste<br />
eingeladen, die zu bestimmten Tagesordnungspunkten<br />
berichten und an der diesbezüglichen Diskussion teilnehmen.<br />
Bernhardt ist der Ansicht, dass praktisch alle Entscheidungen<br />
im Präsidium gefällt werden und dabei eine Fraktion<br />
faktisch ausgeschlossen ist. Er selbst war noch nie Gast<br />
im Präsidium. Aufgrund des Ablaufes Präsidiumssitzung<br />
– Fraktionssitzung – Vorstandssitzung verfügt die SBH-<br />
Fraktion oft über keine ausreichenden Informationen. Dies<br />
führt dazu, dass er an Abstimmungen nicht teilnehmen<br />
könne und sich der Stimme enthalten müsse.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 81<br />
Hübner verweist auf die demokratisch erfolgten Wahlen<br />
in den Kammertag, den Vorstand und das Präsidium. Vielmehr<br />
wäre das Zugeständnis eines Zuhörrechts für einzelne<br />
Vorstandsmitglieder undemokratisch, da dies dann alle<br />
verlangen könnten. Gegen eine Involvierung im Anlassfall<br />
im Sinne einer selektiven Einbindung spricht nichts. Zudem<br />
war es Wille in der Kammer, dass nicht alle Entscheidungen<br />
dem Vorstand vorgelegt werden müssen und vieles durch<br />
das Präsidium entschieden werden können soll. In Zukunft<br />
werden die vom Strukturausschuss vorgeschlagenen Berufsgruppenausschüsse<br />
zu einer verstärkten Einbindung<br />
der einzelnen Berufsgruppen führen.<br />
Kwasnitzka verweist darauf, dass den Vorstandsmitgliedern<br />
die Präsidiumsprotokolle zur Verfügung stehen; diesen<br />
können erforderliche Informationen entnommen werden.<br />
Hammerschmied stellt den Antrag auf Schluss der Debatte.<br />
Angenommen mit 9 Prostimmen bei einer Enthaltung<br />
Bernhardt berichtet, dass in der Vorstandssitzung der<br />
SBH-Vertretung bereits diskutiert wurde die Zustände in<br />
der K<strong>WT</strong> an die Öffentlichkeit zu tragen und im Jänner eine<br />
diesbezügliche Pressekonferenz zu veranstalten.<br />
Hübner sichert zu, dass bei für die Bibu/SBH-Berufsgruppe<br />
relevanten Themen auch Vertreter der Berufsgruppe in das<br />
Präsidium eingeladen werden, falls dies erforderlich ist.<br />
n GPLA-Prüfungen bei <strong>WT</strong><br />
Kwasnitzka berichtet, dass zu befürchten ist, dass von der<br />
GKK bei Prüfungen Werkverträge nicht akzeptiert werden,<br />
was weitreichende Auswirkungen für den Berufsstand haben<br />
könnte. Diesbezüglich sollte zeitgerecht gemeinsam<br />
mit der WKO und anderen freien Berufen eine Lösung gefunden<br />
werden. In diesem Fall ist nur gemeinsam mit anderen<br />
Institutionen ein Ergebnis zu erreichen.<br />
Hübner spricht sich dafür aus, das Thema auch im Rahmen<br />
des BUKO zu erörtern.<br />
2. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
n Öffnung des Angebotes der <strong>WT</strong>-Akademie<br />
(Beilage 4)<br />
In der vergangenen Vorstandssitzung wurde über Maßnahmen<br />
der Positionierung der Steuerberater diskutiert und<br />
auch angesprochen, in welchen Bereichen die Akademie<br />
für Nicht-Mitglieder geöffnet werden sollte. Bisher gab es<br />
keine eindeutige Willensbildung. In der Präsidiumssitzung<br />
vom 24.11. wurde das Thema nochmals aufgegriffen.<br />
Hübner berichtet, dass zuerst im Aufsichtsrat der <strong>WT</strong>-<br />
Akademie Vorschläge erarbeitet werden und diese in der<br />
Folge im K<strong>WT</strong>-Vorstand besprochen werden. Voraussichtlich<br />
wird das Thema im Februar oder März wieder auf die<br />
Agenda gesetzt werden.<br />
Vertagt<br />
n Öffentlichkeitsarbeit/ Themenführerschaft der<br />
K<strong>WT</strong> im Rechnungswesen<br />
(Beilage 5)<br />
Priester hat in einem Email an den Vorstand erneut die aus<br />
seiner Sicht bestehende Wichtigkeit für Maßnahmen angesprochen,<br />
dass die K<strong>WT</strong> in Angelegenheiten des Rechnungswesens<br />
die Themenführerin ist. Die Öffnung der <strong>WT</strong>-<br />
Akademie war nur eine seiner angeregten Maßnahmen, es<br />
wären zusätzliche Schritte erforderlich.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n ÖPWZ (Österreichisches Produktivitäts- und<br />
Wirtschaftlichkeits-Zentrum)<br />
Das ÖPWZ ist ein Dienstleistungs-Institut mit Weiterbildungs-<br />
und Informationstransfer-Zielen für Führungskräfte<br />
und Spezialisten aus allen Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung<br />
und Gesellschaft.<br />
1. Diskussion über eine weitere Mitgliedschaft. Im Jahr<br />
2001 wurde letztmalig ein Betrag von ATS 100,- an das<br />
ÖPWZ bezahlt.
82<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
2. Bei Befürwortung einer weiteren Mitgliedschaft, ist<br />
vom Vorstand ein neuer Delegierter zu nennen. Herr<br />
Mag. Wolfgang Glanzner war aufgrund seiner seinerzeitigen<br />
Vorstandsfunktionen Delegierter beim ÖPWZ.<br />
In einer der vergangenen Präsidiumssitzungen wurde<br />
als eventueller Nachfolger Herr LVP Mag. Hans Hammerschmied<br />
von Dr. Brogyányi vorgeschlagen.<br />
Nach kurzer Diskussion beschließt der Vorstand<br />
mit 7 Prostimmen und 3 Enthaltungen<br />
die Mitgliedschaft beizubehalten.<br />
Hammerschmied wird einstimmig<br />
zum Delegierten beim ÖPWZ bestellt.<br />
n APA-Presseaussendung der Bilanzbuchhalter<br />
(Beilage 6)<br />
Jeitler erwähnt, dass die Versendung an die APA schon<br />
lange dauert. Kwasnitzka meint in der anschließenden<br />
Diskussion, dass der vorliegende Text eher Werbung als<br />
Information über Bilanzbuchhalter ist.<br />
Hübner teilt diese Meinung und schlägt vor, den externen<br />
Texter Mathis zu engagieren, der in Absprache mit Jeitler<br />
einen Pressetext formulieren soll.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n KMFA / Studie Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />
(Beilage 7)<br />
Die KMU Forschung Austria bietet eine Analyse der betriebswirtschaftlichen<br />
Situation und Entwicklung in der<br />
Branche „Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung“ (ÖN-<br />
ACE 74.12.) an (siehe Beilage 7).<br />
Die Studie würde auf Basis der Jahresabschlüsse<br />
2006/2007 von rd. 1.700 Unternehmen erfolgen.<br />
Sie würde branchenspezifische Daten zu folgenden Bereichen<br />
analysieren und in kommentierter Form darstellen:<br />
Vermögens- und Kapitalstruktur, Qualität der Finanzierung,<br />
Kostenstruktur, Ertragslage, Liquidität, Produktivität, Rentabilität.<br />
Auswertung und Aussagen nach Kriterien Größenklasse,<br />
Bundesländer, Bilanzierende versus E/A-Rechner wäre<br />
möglich.<br />
Die Studie wird von der KMFA um € 2.800,00 (UStfrei) angeboten.<br />
Ein ebenfalls möglicher Mehrjahresvergleich (z.B. Entwicklung<br />
der letzten fünf Jahre) wäre um zuzüglich ca. € 400,00<br />
möglich.<br />
Im Präsidium wurden unterschiedliche Meinungen vertreten,<br />
ob eine Investition in die Studie sinnvoll ist.<br />
Bauer: Wenn es sich um Daten der Banken handelt (sie<br />
übermitteln an die KMFA in einen Datenpool), sind alle<br />
jene Kanzleien, die keine Kredite haben, nicht umfasst.<br />
Puffer: Die Auswertungen der KMU Forschung Austria sind<br />
für die kleinen Kanzleien nicht hilfreich. Und sie sind zu<br />
teuer.<br />
Hammerschmied: Die Größenklassendifferenzierung ist<br />
bis zu den Kleinstbetrieben (bis 0,3 Mio Euro Umsatz)<br />
möglich.<br />
Kwasnitzka: Die Kennzahlen werden in den Kanzleien genutzt.<br />
Weber weist darauf hin, dass es sich bei den Daten um<br />
Betriebe aus der ÖNACE-Klassifikation 74.12, Wirtschaftsprüfung<br />
und Steuerberatung, die auch die Buchführung<br />
umfasst, handelt.<br />
n PR-Budget der Landesstellen<br />
Der Vorstand beschließt, dass Puffer<br />
das Angebot näher prüfen soll.<br />
Da das PR-Budget für 2009 schon verabschiedet ist, sollte<br />
man dieses Jahr nutzen um die Bedürfnisse und Aktivitäten<br />
zu beobachten bzw. zu diskutieren um über eine mögliche<br />
Erhöhung für 2010 zu diskutieren.<br />
Sporer ist überzeugt, dass die einzelnen Präsidenten der<br />
Landesstellen effektiver wissen, wo verstärkt PR-Bedarf<br />
besteht, als es aus Wien aus möglich wäre.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 83<br />
Christiner bestätigt, dass die Länderpräsidenten eine<br />
größere Flexibilität haben und rascher auf neue Anforderungen<br />
reagieren können. Denn wenn jede Entscheidung<br />
erst durch den Vorstand gehen muss, wird kostbare Zeit<br />
verloren.<br />
Hübner fasst zusammen, dass hier nur über die Höhe des<br />
Budgets 2010 gesprochen wird und wie die Erhöhung finanziert<br />
werden soll, nicht über zukünftige Aktivitäten. Er<br />
stellt den Antrag das PR-Budget der Länder 2010 von durchschnittlich<br />
€ 7.000,00 auf € 12.000,00 aufzustocken.<br />
Houf und Kwasnitzka meinen, dass sinnvolle Vorschläge<br />
zu PR-Aktivitäten gemacht werden sollten und diese<br />
diskutiert werden. Weiters gibt Kwasnitzka zu bedenken,<br />
dass man noch nicht weiß, wie die Erhöhung finanziert<br />
werden soll.<br />
Hübner regt an, Vorschläge von zielgerichteter PR sollen<br />
im Imageausschuss überlegt werden. Im Imageausschuss<br />
sollen künftig auch Vertreter der Landespräsidenten teilnehmen.<br />
Die nächste Sitzung soll voraussichtlich im März<br />
im Anschluss an die Vorstandssitzung (23.3.) stattfinden.<br />
Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.<br />
Beschlossen<br />
n Nominierung eines Versicherungsgutachters<br />
(in der letzten Sitzung vertagt)<br />
Für die Aktualisierung des Gutachtens v. Prof. Altenburger<br />
zum Thema gerechtere Aufteilung der Excedentenversicherungsprämie<br />
wurde die A<strong>WT</strong> ersucht, zwei in Frage<br />
kommende Gutachter zu nominieren.<br />
Hübner berichtet, dass die von HDI übermittelte Statistik<br />
nicht aussagekräftig ist. Die Gutachter sollen bekannt geben,<br />
welche Adaptionen gewünscht werden. Prof. Altenburger<br />
wurde als erster Gutachter nominiert. Die A<strong>WT</strong> soll<br />
bis 31.1.2009 den zweiten Gutachter namhaft machen.<br />
Jeitler hat den Eindruck, dass das Thema verschleppt<br />
wird.<br />
Puffer erwidert, dass die Statistik erst Anfang Dezember<br />
zur Verfügung gestanden ist.<br />
Prof. Altenburger wird als 1. Gutachter bestellt, die A<strong>WT</strong><br />
wird bis 31.1.2009 den 2. Gutachter namhaft machen. In<br />
Folge soll bekannt gegeben werden, welche Adaptionen<br />
hinsichtlich der Statistik notwendig sind.<br />
Beschluss mit 9 Stimmen dafür, 1 Gegenstimme<br />
3. Bericht der Referenten<br />
4. Sonstige Berichte und Anträge<br />
n Treuhand-Assistent<br />
(Beilagen 8, 9)<br />
Der Vorstand hat mit Implementierung des Instituts THA<br />
(früher: Praktikant) eine Evaluierung vorgesehen.<br />
Dazu berichtet Trestl wie folgt:<br />
◼◼1. THA & BiBu<br />
Der Vorstand hat in seiner Sitzung v. 12.11.07 beschlossen,<br />
dass weiterhin sämtliche Mitglieder der K<strong>WT</strong> Treuhand-Assistenten<br />
ausbilden können dürfen. Mit dem BiBuG sollte<br />
keine Berufsgruppe in ihren Rechten beschnitten werden.<br />
Durch die Möglichkeit des Wechsels der BiBus von der<br />
K<strong>WT</strong> in die WKÖ und dem damit verbundenen Wechsel der<br />
Anwendbarkeit des KV können all jene THA, die in Wechsel-BiBu-Kanzleien<br />
ausgebildet werden, die begonnene<br />
Ausbildung nicht mehr beenden (analog SBH).<br />
Die Arbeitsgruppe THA ist hinsichtlich der Handhabung zu<br />
folgendem Schluss gekommen:<br />
Wenn jemand die THA-Ausbildung bei einem Mitglied der<br />
K<strong>WT</strong> begonnen hat (der Beginn der Ausbildung muss jedenfalls<br />
bei einem Mitglied der K<strong>WT</strong> erfolgen), das dann<br />
die Kammer wechselt, soll er/sie die Ausbildung im Rahmen<br />
des THA-Instituts insofern fortsetzen können, als er/<br />
sie die Kurse in der <strong>WT</strong>-Akademie weiter besuchen und<br />
die Prüfung ablegen kann. Es wird in diesem Fall jedoch
84<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
kein Zeugnis ausgestellt, dass der Betroffene „Geprüfter<br />
Treuhand-Assistent“ ist, da dieses impliziert, dass er/sie<br />
eine Ausbildung bei einem Wirtschaftstreuhänder (K<strong>WT</strong>-<br />
Mitglied) gemacht hat. Bei positiv abgelegter Prüfung<br />
erhält er/sie eine Prüfungsbestätigung. (Diese bestätigt<br />
jedoch nicht, dass die Ausbildung zum Geprüften THA abgeschlossen<br />
ist.)<br />
Für die grundsätzliche Rechtsfrage, inwieweit die Bestimmungen<br />
über den THA (Rechte und Pflichten für Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer gem. KV u. Prüfungsordnung) weiter<br />
anwendbar sind, wenn der Arbeitgeber zur WKO wechselt<br />
und einen THA beschäftigt, bedürfte es eines rechtlichen<br />
Gutachtens.<br />
◼◼2. Evaluierung des Instituts THA<br />
2.1 Zur Entwicklung der Absolventen, Prüfungen und Kursbesucher<br />
siehe Beilage 8.<br />
2.2. In einem Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern<br />
der AG, den Prüfungskommissären und Vortragenden<br />
wurden einige Anregungen zur Änderung der Prüfungsordnung<br />
vorgeschlagen (siehe Beilage 9).<br />
◼◼3. Zukunft: Gleichstellung mit dem Lehrling ?<br />
Im Zuge der Entwicklung und Weiterentwicklung des Instituts<br />
THA haben sich in den Diskussionen immer wieder<br />
drei Aspekte herauskristallisiert:<br />
1. Die Kosten: Kosten des Kursangebots, Skriptenüberarbeitung,<br />
Bewerbung (Folder, Messeteilnahmen usw.),<br />
aber auch interne Betreuungskosten, Kosten der Prüfungsabwicklung<br />
etc.<br />
2. Die Strategie: Es wurde der strategische Faktor betont,<br />
der in einem Angebot bzw. in der Beibehaltung einer eigenen,<br />
freiberuflichen Nachwuchsausbildung zu sehen<br />
ist, im Gegensatz zur Buchhaltungslehre, die eine Ausbildung<br />
im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist.<br />
3. Die rechtliche Stellung, d.h. Angleichung an die Lehre:<br />
Dies ist bei Förderungsmaßnahmen (z.B. Schülerfreifahrt,<br />
Lehrlingsförderung) immer aktuell. Andererseits<br />
werden „unerwünschte Nebenwirkungen“ wie etwa<br />
auch Angleichung der sozialrechtlichen Stellung befürchtet.<br />
Die AG THA schlägt vor, dass eine Gleichstellung der Treuhand-Assistenten<br />
bei den Förderungen mit dem Lehrling<br />
angestrebt werden soll.<br />
Es wird aber auch gesehen, dass dies bedeuten kann, dass<br />
die Entwicklung dahin geht, dass der THA mehr und mehr<br />
in Richtung Lehrberuf (insbesondere auch im Arbeitsrecht)<br />
angeglichen wird.<br />
Trestl fasst zusammen:<br />
Das Institut THA wurde attraktiver gestaltet. In der Praxis<br />
zeigte sich jedoch das größere Problem darin, für interessierte<br />
Jugendliche Kanzleien zu finden, die THA ausbilden<br />
wollen.<br />
Die AG THA ist einheitlich der Meinung, dass der THA weiter<br />
als Ausbildungsangebot bestehen soll und die Bedingungen<br />
für den THA schrittweise verbessert werden sollen<br />
(z.B. bei den Förderungen). Eine Entwicklung hin zum typischen<br />
Lehrberuf ist jedoch nicht gewünscht.<br />
Houf: Die Fakten sind widersprüchlich, denn einerseits soll<br />
das Institut beibehalten werden, um Kanzleien Mitarbeiternachwuchs<br />
zu bringen, andererseits aber finden sich kaum<br />
Kanzleien, die ausbilden wollen. Es muss gefragt werden,<br />
ob es effizient ist, dieses Institut aufrecht zu erhalten.<br />
Puffer: In Oberösterreich gibt es Kanzleien, die ausbilden.<br />
Dort funktioniert das Institut gut. Man sollte daher hinterfragen,<br />
warum es in den anderen Bundesländern nicht<br />
ankommt.<br />
Kwasnitzka: Der Verwaltungsaufwand ist groß und es wäre<br />
besser, diese Ausbildungsschiene aufzulassen und stattdessen<br />
gemeinsam mit den HAKs die Ausbildung im Controlling<br />
und in der Buchhaltung zu fördern, wie es z.B. die<br />
Kooperation in Tirol mit den Schulen beim Lehrgang CWS<br />
(Controlling, Wirtschaftspraxis, Steuern) gibt. Zur Ausbildung<br />
können die Jugendlichen in die Kurse der <strong>WT</strong>-Akademie<br />
geschickt werden.<br />
Christiner: Unsere Kanzlei bildet THA aus. Man kann die<br />
erforderlichen Qualifikationen jedoch auch durch die Ausbildung<br />
zum Steuersachbearbeiter erwerben und das Institut<br />
auflassen. In diesem Fall muss jedoch beschlossen<br />
werden, was mit den derzeit in Ausbildung Stehenden geschehen<br />
soll.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 85<br />
Trenkwalder: Ein entscheidender Punkt ist, dass die Jugendlichen<br />
eine Ausbildung vor Ort brauchen und wollen<br />
und nicht nach Wien reisen wollen.<br />
Klement: Es könnten die Kanzleien, die THA ausbilden, mit<br />
der Information angeschrieben werden, dass das Institut<br />
aufgelassen werden soll, und die Reaktionen abgewartet<br />
werden. Es sollte vermieden werden, dass ein widersprüchlicher<br />
Eindruck entsteht, nämlich dass die Kammer<br />
auf der einen Seite den Nachwuchs bewirbt und auf der<br />
anderen die eigene Ausbildungsschiene auflässt.<br />
Trestl: Wenn auch die Zahlen darauf hindeuten, dass das<br />
Institut zwar regional, aber nicht österreichweit angenommen<br />
wird, so ist das Auflassen doch eine Grundsatzfrage.<br />
Es sind tendenziell dieselben Kanzleien, die ausbilden.<br />
Hübner: Es ist nicht sinnvoll, gegen den Markt zu produzieren.<br />
Kwasnitzka stellt den Antrag:<br />
Der Vorstand möge die Einstellung der Ausbildungsschiene<br />
„Treuhand-Assistent“ beschließen und die AG THA mit<br />
der Abwicklung der Auflösung des Instituts beauftragen.<br />
Mit 6 Pro-, 3 Gegenstimmen und<br />
einer Enthaltung beschlossen.<br />
n Aktuelle Entwürfe des Fachsenats für Unternehmensrecht<br />
und Revision / Aktualisierung der Fachgutachten,<br />
Richtlinien, Stellungnahmen<br />
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision hat<br />
folgende Ausarbeitungen verabschiedet und legt diese<br />
dem Vorstand der K<strong>WT</strong> zur Approbierung vor:<br />
- Überarbeitete, mit der FMA abgestimmte Fassung des<br />
Fachgutachtens zur Berichterstattung über die Beachtung<br />
von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften,<br />
insbesondere des Bankwesengesetzes und<br />
des Wertpapieraufsichtsgesetzes, gemäß § 63 Abs. 5<br />
BWG in einer Anlage zum Prüfungsbericht<br />
- Fachgutachten zur Prüfung des Lageberichts<br />
Weiters soll lt. Beschluss der Fachsenatsleitung die Richtlinie<br />
des iwp zur Berichterstattung über die Beachtung von<br />
Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG)<br />
gemäß § 73 Abs. 4 WAG 2007 bzw. gemäß § 74 Abs. 4 WAG<br />
2007 in die Sammlung der Fachgutachten, Richtlinien und<br />
Stellungnahmen aufgenommen werden.<br />
Die einschlägigen Dokumente wurden bereits vorab per<br />
Email an die Mitglieder des Vorstands versendet.<br />
Beschlossen<br />
Folgende Ausarbeitungen sollen aus der Sammlung entfernt<br />
werden, da diese durch das ReLÄG 2004 überholt<br />
sind:<br />
- KFS/PG 6 (Zur Offenlegung der gesetzlichen Vorschriften,<br />
nach denen der Jahresabschluss erstellt und<br />
der Grundsätze, nach denen die Prüfung des Jahresabschlusses<br />
durchgeführt wurde<br />
- IWP/PE 9 (Formulierung des Bestätigungsvermerks<br />
zu einem befreienden Konzernabschluss nach § 245a<br />
HGB)<br />
- IWP/PE 10 (Zu den materiellen Voraussetzungen eines<br />
befreienden Konzernabschlusses nach § 245a HGB)<br />
5. Bericht des Kammeramtes<br />
6. Funktionsneubestellungen<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Bundesverteilungskommission; Weiterbestellung<br />
eines Beisitzers der II. Gruppe<br />
Herr WP Dr. Harald Weiler hat sich bereit erklärt, für die<br />
nächste Funktionsperiode 01.02.2009 bis 31.01.2011, wieder<br />
als Beisitzer der II. Gruppe in der Bundesverteilungskommission<br />
beim Bundesministerium für Finanzen zur<br />
Verfügung zu stehen.<br />
Zur Kenntnis genommen<br />
n Vorschläge für die Neubestellung des Beirats gemäß<br />
§ 9 des Publizistikförderungsgesetzes 1984<br />
Lt. Schreiben der Kommunikationsbehörde Austria, läuft<br />
die Funktionsperiode des Beirats gemäß § 9 des PubFG
86<br />
Protokoll<br />
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
1984 mit Ende des Jahres 2008 aus. Der Präsident wird<br />
eingeladen für die Funktionsperiode 2009 bis 2011 ein<br />
Mitglied und ein zusätzliches Ersatzmitglied für die Bestellung<br />
der Kommunikationsbehörde Austria bis 31.01.2009<br />
vorzuschlagen. Die bisherigen Mitglieder, Dkfm. Birkmayer<br />
und Dr.jur. Schmalzl (Ersatzmitglied) dürfen als Beiratsmitglieder<br />
nicht mehr vorgeschlagen werden, weil gemäß §<br />
9 Abs.4 PubFG ein Beiratsmitglied bzw. ein Ersatzmitglied<br />
höchstens während zweier aufeinander folgender Funktionsperioden<br />
dem Beirat angehören darf.<br />
Hübner berichtet, dass das Präsidium als neues Beiratsmitglied<br />
bzw. Ersatzmitglied Koll. Leopold Wundsam und<br />
Puffer vorschlägt.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Nominierung für die FEE Banks Working Party<br />
Nach dem Ausscheiden von Hrn. Mag. Gerhard Margetich<br />
(216498) möchte das iwp als neue Mitglieder der FEE<br />
Banks Working Party die Herren<br />
- Dr. Peter Bitzyk und<br />
- Mag. Bernhard Gruber<br />
nominieren.<br />
n FEE / Nominierung für Council<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Die FEE hat am 27.11. die Mitgliedsorganisationen eingeladen,<br />
für die kommende Zweijahresperiode des Council bis<br />
5.12. wieder einen Country Representative und Technical<br />
Advisor zu nominieren.<br />
Unverändert sollen Mag. Nagy als Country Representative<br />
und Mag. Kandler als Technical Advisor bestellt werden.<br />
n Umweltausschuss<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Dkfm. Dr. Walter Pfaffenzeller hat sein Ausscheiden aus<br />
dem Umweltausschuss bekannt gegeben.<br />
Herr Mag. Philipp Gaggl, der als Experte für CSR und ustainable<br />
Business Solutions bei PwC tätig ist, hat Interesse<br />
an der Mitarbeit im Umweltausschuss geäußert.<br />
Die Ausschuss-Vorsitzende, Frau Dr. Jasch befürwortet dies.<br />
n AG THA<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Als Mitglied in der AG THA wird Effenberg (in Nachfolge Fr.<br />
Umgeher) vorgeschlagen.<br />
Einstimmig beschlossen.<br />
Effenberg soll jedoch befragt werden, ob er in<br />
Hinblick auf den heute vom Vorstand gefassten<br />
Beschluss zu den Treuhandassistenten (s.o.) an<br />
einer Mitarbeit in der AG noch interessiert ist.<br />
n Kontaktkomitee zum BMF<br />
Es wird beantragt, Herrn Dr. Roland Rief als Mitglied des<br />
Kontaktkomitees aufzunehmen. Der Vorsitzende befürwortet<br />
dies.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Erweiterung des Arbeitskreises für Honorarfragen<br />
Wien<br />
Schilling regt an, den Arbeitskreis für Honorarfragen Wien um<br />
- Frau WP Dr. Eva Bassetti-Bastinelli<br />
als korrespondierendes Mitglied zu ergänzen.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
n Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision<br />
Die Leitung des Fachsenats für Unternehmensrecht und<br />
Revision stellt den Antrag,<br />
- Herrn Mag. Bernd Spohn, WP<br />
- Herrn Mag. Bernhard Gruber, WP<br />
- Herrn Mag. Christian Rauter, Stb<br />
in den Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision aufzunehmen.<br />
7. Allfälliges<br />
Einstimmig beschlossen
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 87<br />
Verlautbarungen<br />
1.6.2008 bis 20.10.2008<br />
Gemäß §§ 61 Abs. 4, 81 Abs. 1, 97 Abs. 2, 101, 103, 106<br />
<strong>WT</strong>BG<br />
A. Bestellungen<br />
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
(Physische Personen)<br />
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
(Gesellschaften)<br />
Steuerberater (Physische Personen)<br />
Steuerberater (Gesellschaften)<br />
Selbständige Buchhalter (Physische Personen)<br />
Selbständige Buchhalter (Gesellschaften)<br />
n Wirtschaftsprüfer (Physische Personen)<br />
Krammer Andreas, Mag., 1090 Wien, Schlickgasse 3/7,<br />
Tel. 01/409 44 84, Fax 01/409 44 87<br />
Ohde Martin, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH, 1020 Wien,<br />
Volkertstraße 17/25, Tel. 01/211 70-0<br />
Pasching Rainer, Mag.(FH), 3483 Feuersbrunn,<br />
Große Zeile 7, Tel. 01/313 32-356, Fax 01/313 32-500<br />
Pfeiffer Christa, Mag., 3824 Nonndorf, Nr. 6,<br />
Tel. 05572/509-558<br />
Rössler Martin, Mag., 1120 Wien, Weißenthurngasse 22,<br />
Tel. 01/516 03<br />
Rumplmayr Marion, Mag., 4863 Seewalchen am Attersee,<br />
Hauptstraße 20<br />
Schneider Ingrid, Mag., 3722 Straning, Straning 109,<br />
Tel. 01/050 10 06-28868<br />
Seitweger Maria Veronika, Mag., 9020 Klagenfurt,<br />
Oberer Almweg 7, Tel. 0676/791 10 00<br />
Stangl Alexandra, Mag., 8010 Graz, Schörgelgasse 49/1,<br />
Tel. 0316/82 37 38, Fax 0316/82 37 38-34<br />
Styrer Oliver CPA, Mag., 1200 Wien, Sachsenplatz 14/7,<br />
Tel. 01/313 32-732<br />
Ulmer Markus, Mag., 1220 Wien,<br />
Wulzendorfstraße 83/7/12<br />
Wagner Robert, Mag.rer.soc.oec., 1060 Wien,<br />
Hornbostelgasse 5/8, Tel. 01/501 88-1742<br />
Bandion Katharina, Mag., 3110 Neidling, Afing Moosweg 1<br />
Bizek Barbara, Mag., 1050 Wien, Siebenbrunnengasse<br />
4/22, Tel. 01/537 00-4170, Fax 01/537 00 99-4170<br />
Brugger Johann, Mag., 3342 Opponitz, Gstadt 13,<br />
Tel. 01/211 70-0<br />
Gantner Daniela, Mag., 6780 Schruns, Wagenweg 3c/14,<br />
Tel. 05522/394 40, Fax 05522/394 40-33<br />
Graschitz Christoph Horst, Mag., GB - SW1V 1DU London,<br />
No. 16 Hindon Court 104 Wilton Road<br />
Hann Maria, Mag., 1060 Wien, Fügergasse 5/12,<br />
Tel. 01/537 00-4443<br />
Hanzal Susanne, Mag., 1030 Wien, Am Modenapark<br />
8-9/6/12, Tel. 0650/934 58 87, Fax 01/313 32-500<br />
Harreither Christoph, Mag., 1190 Wien, Eroicagasse 7/3/2,<br />
Tel. 01/211 70-1171<br />
Hoffmann Gerhard, Mag., 2345 Brunn am Gebirge,<br />
Wiener Straße 66-72/28/3, Tel. 0664/81 82 427<br />
Kargl Thomas, Mag., 1120 Wien, Amalie-Seidel-Weg 3/<br />
H2/7.05, Tel. 01/211 70-1423, Fax 01/12 16-2077<br />
König Nikolaus, Mag.Dr., 1150 Wien, Märzstraße 76/II/6,<br />
Tel. 01/537 00-7810, Fax 01/537 00 99-7810<br />
n Wirtschaftsprüfer (Gesellschaften)<br />
BGR Beteiligung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,<br />
6850 Dornbirn, Färbergasse 15,<br />
Tel. 05572/251 11, Fax<br />
CONFIDA Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />
9020 Klagenfurt, Kardinalschütt 7, Tel. 0463/551 40,<br />
Fax 0463/51 57 33<br />
CONTUS Wirtschaftsprüfungs gesellschaft m.b.H.,<br />
9554 St.Urban, Seeweg 1, Tel. 04212/41 05,<br />
Fax 04212/41 05-21<br />
DB Wirtschaftsprüfungs-GesmbH, 4030 Linz,<br />
Franzosenhausweg 47, Tel. 0732/37 93 37,<br />
Fax 0732/27 93 37-99<br />
E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />
GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5,<br />
Tel. 05572/26 9 22, Fax 05572/26 9 22-23
88 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Fiebich & PartnerInnen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />
GmbH, 8010 Graz, Geidorfgürtel 38,<br />
Tel. 0316/32 44 53-0<br />
FUSSEIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />
4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 63,<br />
Tel. 07752/615 40, Fax 07752/859 07 40<br />
Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2,<br />
Tel. 01/532 03 53, Fax 01/532 03 49<br />
KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
8862 Falkendorf, Unteres Falkendorf 38<br />
Leitner + Leitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und<br />
Steuerberater, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 7,<br />
Tel. 0662/84 70 93-0, Fax 0662/84<br />
Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs-<br />
GmbH, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13,<br />
Tel. 07238/21 11, Fax 07238/21 11-<br />
Marksteiner & Partner Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungs-<br />
GmbH & Co KG, 4310 Mauthausen,<br />
Kirchenberg 13, Tel. 07238/21 11, Fax<br />
ST + WP Graz Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-<br />
GmbH, 8010 Graz, Schubertstraße 62,<br />
Tel. 0316/36 37-0, Fax 0316/36 37-90502<br />
n Steuerberater (Physische Personen)<br />
Aigner DCarola Michaela, 5082 Grödig, Geyereckstraße 4,<br />
Tel. 0662/62 44 94, Fax 0662/62 44 94-4<br />
Bauer Claudia, Mag.(FH), 2500 Baden,<br />
Mautner Markhofstraße 5/3, Tel. 0650/616 91 91<br />
Bauer-Moser Manuela, Mag., 8062 Kumberg,<br />
Gschwendter Straße 23a, Tel. 0316/37 30 37-0,<br />
Fax 0316/37 30 37-30<br />
Baumgartner Stephan, Mag., 1030 Wien,<br />
Grimmelshausengasse 12/17, Tel. 01/537 00-3221,<br />
Fax 01/537 00-903221<br />
Bergmann Michael, 1220 Wien, Bergengasse 3/2/10,<br />
Tel. 0664/846 58 33<br />
Bläuel Margit, Mag., 3830 Waidhofen an der Thaya,<br />
Wohlfahrts 36, Tel. 0664/502 37 98<br />
Böckle Beate, 1170 Wien, Promenadengasse 29/1/2,<br />
Tel. 01/480 55 19, Fax 01/480 55 19<br />
Burgstaller Josef, 4910 Ried im Innkreis, Am Burgfried 14,<br />
Tel. 07752/894 00-116<br />
Cziharz Caroline, Mag., 5020 Salzburg, Carl-Orff-Straße 7,<br />
Tel. 0662/64 66 68-0, Fax 0662/64 66 68-230<br />
Dax Stephan, Mag., 3011 Tullnerbach,<br />
Hauptstraße UTB 32, Tel. 02233/541 60<br />
Deutner Christian, Mag., 5026 Salzburg,<br />
Josef-Kainz-Straße 3/6<br />
Doczekal Mathias, Mag., 1140 Wien,<br />
Hütteldorfer Straße 167/24<br />
Dorfinger Elfriede, 5020 Salzburg, Rettenpacherstraße<br />
48/840, Tel. 0662/64 00 31, Fax 0662/64 00 31<br />
Dorr Vera Maria, MMag., 1230 Wien, Erlaaer Straße 101,<br />
Tel. 01/667 92 50, Fax 01/667 92 50-1<br />
Emig Peter, Mag., 1030 Wien, Am Modenapark 14/6,<br />
Tel. 0664/60 003 11 30<br />
Fahringer-Postl Barbara, Mag., 1050 Wien,<br />
Schloßgasse 2/2/8<br />
Födinger Agnes, Mag., 4810 Gmunden, Franz Josef-Platz<br />
14, Tel. 07612/649 10, Fax 07612/710 74<br />
Garhofer Susanne, Mag., 3860 Heidenreichstein,<br />
Hans Kudlichgasse 7, Fax 02862/53 94 77<br />
Gehmair Josef Matthias, 4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße<br />
24, Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />
Gehmair Sylvia, 4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße<br />
24, Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />
Granig Wolfgang, Mag.iur., 8010 Graz,<br />
Leonhardstraße 50/2/11, Tel. 0664/88 43 19 41<br />
Grinschgl Christian Ignaz, Mag., 1120 Wien,<br />
Tanbruckgasse 5/1<br />
Hackenbuchner Claudia, 5081 Anif, Gaisbergweg 3,<br />
Tel. 06246/749 84<br />
Haslinger Katharina, Dr., 1150 Wien, Guntherstraße 1/31,<br />
Tel. 01/313 32-299, Fax 01/313 32-500<br />
Hennrich Katrin, Mag.rer.soc.oec., 1040 Wien,<br />
Belvederegasse 6/3/64, Tel. 0699/1 178 01 08<br />
Hiebl Christopher, Mag., 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße<br />
84/1/9, Tel. 0699/106 959 31<br />
Hörler Gerda, Mag., 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde,<br />
Freiheitssiedlung I 27/10<br />
Hotz-Behofsits Eva, Mag., 7441 Pilgersdorf, Dorfstraße 8<br />
Hudernik Bernhard, Mag., 1120 Wien, Dörfelstraße<br />
3a/2/14, Tel. 01/537 00-2720, Fax 01/537 00 99-2720<br />
Jesacher Monika LL.M., Mag., 9201 Krumpendorf,<br />
Heinzelweg 21d /7, Fax 04276/47 10-10<br />
Klauser Elfriede, Mag., 1160 Wien, Mildeplatz 5/8<br />
Kleinhanns Welf, Mag., 4040 Linz, Rotterdamweg 18
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 89<br />
Klimek Bernd, Mag., 1230 Wien, Drillgasse 8/6,<br />
Tel. 01/588 35 -246, Fax 01/588 35-501<br />
Koller Erich Peter, Mag., 1140 Wien,<br />
Linzer Straße 442/3/10<br />
König Christian, Mag., 1190 Wien, Dollinergasse 5/1/8,<br />
Tel. 0676/814 192 575<br />
Korab Nikolaus, Mag., 1140 Wien, Keißlergasse 18/3/6,<br />
Tel. 0676/75 77 300<br />
Krammer Klaus, MMag., 1020 Wien, Paffrathgasse 5/16<br />
Kraßnig Ulrich LL.M., Mag.rer.soc.oec. D,<br />
1090 Wien, Althanstraße 53/12<br />
Kraus Helga Maria, 2460 Bruck an der Leitha,<br />
Carl-Klose-Gasse 42<br />
Krippner Kirstin, Mag., 2340 Mödling, Spechtgasse 59/11,<br />
Fax 01/811 75-18<br />
Kunisch Manfred, Mag., 2822 Erlach,<br />
Storchensiedlung 6/3, Tel. 0664/234 15 23<br />
Kure Gabriele Veronika, Mag., 9521 Treffen,<br />
Töbringer Straße 76<br />
Lampel Roman, Mag. (FH), 2572 Kaumberg, Markt 142,<br />
Tel. 0664/913 46 61<br />
Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien, Paulitschkegasse 20<br />
Lehner-Zeitheim Nina, Mag., 1040 Wien,<br />
Schmöllerlgasse 5/12, Tel. 01/505 48 01<br />
Leithner Karin LL.M., Mag., 1130 Wien, Fourniergasse 16/8,<br />
Tel. 01/506 04-435, Fax 01/506 04-490<br />
Lenhardt Oxana, Dipl.-Ing., 1180 Wien,<br />
Czartoryskigasse 62-68/8/8, Tel. 01/537 00-7742,<br />
Fax 01/537 00-99 7742<br />
Lidy Judith, Mag., 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße<br />
107/1/12, Tel. 01/718 98 90-571, Fax 01/718 98 90-836<br />
Löschl Peter, Mag., 4400 Steyr, Ofnerstraße 1<br />
Loukota Walter, Mag.Dr., 1140 Wien,<br />
Goldschlagstraße 185/1/10, Fax 01/216 20 77<br />
Machat Judith, Mag., 1030 Wien, Radetzkystraße 7/Top<br />
4+5, Tel. 01/406 07 91-20, Fax 01/406 07 91-17<br />
Mayrhuber Markus, Mag., 8020 Graz, Waldertgasse 9/8,<br />
Tel. 0664/999 51 50<br />
Melcher Michael, Mag., 1190 Wien, Hofzeile 10-12/1/5,<br />
Tel. 01/313 32-295, Fax 01/313 32-92 316<br />
Michlits Margit, MMag., 1180 Wien, Dempschergasse<br />
3-5/44, Tel. 02162/653 14, Fax 02162/653 14-20<br />
Michlits Reinhard, Mag.rer.soc.oec., 1110 Wien,<br />
Am Kanal 35/1/10<br />
Minarik Hans, Mag., 1020 Wien, Praterstraße 33/16<br />
Moser Martina, Mag., 5020 Salzburg,<br />
Reichenhaller Straße 4A/34<br />
Moser Roland, 4310 Mauthausen, Kirchenberg 13,<br />
Tel. 07238/21 11-0, Fax 07238/21 11-21<br />
Muhr Eva-Irene, Mag., 8114 Stübing, Haritzweg 8,<br />
Tel. 03124/224 80, Fax 03124/224 80-8<br />
Muhr Robert, Mag., 1180 Wien, Köhlergasse 26,<br />
Tel. 01/470 68 84, Fax 01/890 42 74<br />
Musial Silvia, 4624 Pennewang, Schneiting 7,<br />
Tel. 07245/264 42<br />
Niederberger Josef, Mag., 5090 Lofer, Lofer 223,<br />
Tel. 06588/84 20, Fax 06588/84 20-85<br />
Novak Dominik, Mag., 1070 Wien, Siebensterngasse 38/9,<br />
Tel. 01/211 70-1303, Fax 01/216 20 77<br />
Ofner Gottfried, Mag., 8563 Ligist, Steinberg 243,<br />
Tel. 03143/22 65-34, Fax 03143/22 65-32<br />
Payerer Andreas Reinhard, Mag.Dr., 9562 Himmelberg,<br />
Oberboden 35, Fax 0463/51 25 04-45<br />
Pfeifer Daniela, Mag., 8321 St.Margarethen an der Raab,<br />
280 B, Tel. 0316/827 474-101, Fax 0316/827 474-100<br />
Pfneiszl Monika, Mag.(FH), 2500 Baden,<br />
Antonsgasse 19/6/5<br />
Pichler Christine, Mag., 4020 Linz, Raimundstraße 39<br />
Pracher Andrea, Mag.(FH), 1150 Wien,<br />
Sechshauser Straße 55-57/13<br />
Pregetter-Großauer Mario, Mag., 3452 Heiligeneich,<br />
Julius-Raab-Straße 31, Tel. 0650/848 88 00<br />
Prochart Matthias, Ing.Mag., 2103 Langenzersdorf,<br />
Haaderstraße 26<br />
Pucher Hermann, Mag.iur., 1010 Wien,<br />
Marc-Aurel-Straße 8/5, Tel. 0676/970 70 65<br />
Puchner Stefan Friedrich, Mag.(FH), 1200 Wien, Traisengasse<br />
27/1/23, Tel. 01/211 70-1060, Fax 01/216 20-77<br />
Rachholz Evamaria Bakk., Mag., 8020 Graz, Annenstraße<br />
14/6, Tel. 0316/36 37-482, Fax 0316/36 37-90400<br />
Reif Lukas, Mag., 1060 Wien,<br />
Hofmühlgasse 15, Stg. 1, Top 8<br />
Reiter Thomas, Mag.(FH), 4580 Windischgarsten,<br />
Hauptstraße 27a, Tel. 07582/620 43-0,<br />
Fax 07582/620 43-26<br />
Renko Monika, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 47/30,<br />
Tel. 0699/1 276 07 63<br />
Rieser Andrea, Mag., 9500 Villach, Seestraße 43/10,<br />
Tel. 0664/20 51 111<br />
Rohrbeck Carina, Mag.(FH), 3830 Waidhofen an der Thaya,<br />
Ziehrerstraße 19<br />
Rosenauer Siegrid, Dipl.-Kffr. Univ.,<br />
4852 Weyregg am Attersee, Schulstraße 3,<br />
Tel. 07674/622 31-0, Fax 07674/622 31-22
90 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Rosspeintner Astrid, Mag.(FH), 1140 Wien, Grassigasse<br />
8/1/5, Tel. 01/247 21 -303, Fax 01/247 21-111<br />
Roth Marcus, Mag.iur., 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 1A,<br />
Tel. 0676/530 78 68<br />
Sack Franz, 7100 Neusiedl am See, Kirchbergweg 5-7,<br />
Tel. 02167/82 88-15<br />
Scheidenberger Michael, Mag.rer.soc.oec.,<br />
9020 Klagenfurt, Werner-Berg-Gasse 3,<br />
Tel. 0664/816 10 96, Fax 0463/51 28 20-13<br />
Schlögel Gordon, Mag.(FH), 1100 Wien,<br />
Emil-Fucik-Gasse 3/3/7<br />
Schmalzl Anna, Mag. Dr., 1130 Wien,<br />
Kardinal-Piffl-Gasse 4, Tel. 01/587 87 55<br />
Schneider Birgit, Mag., 8010 Graz, Schützenhofgasse 7,<br />
Tel. 0316/32 27 08<br />
Schodl Helfried, MMag., 3100 St.Pölten, Probst-Führer-<br />
Straße 34/5, Tel. 01/914 42 56, Fax 01/914 513 513<br />
Schöndorfer Wilhelm, 1150 Wien, Zinckgasse 22/55,<br />
Tel. 01/985 26 09<br />
Seidl Martin, Mag., 1030 Wien, Barichgasse 8/14,<br />
Tel. 01/503 58 70-0, Fax 01/503 58 70-0<br />
Sendlhofer Norbert, 5452 Pfarrwerfen, Dorfwerfen 149,<br />
Tel. 06468/52 22, Fax 06468/52 22-4<br />
Shustitskiy Maria, Mag., 1040 Wien, Schwindgasse 4/7,<br />
Tel. 0699/196 634 28<br />
Spannberger Walter, Mag., 1210 Wien,<br />
Auckenthalergasse 44<br />
Steinhauer Gerlinde, 8552 Eibiswald, Feisternitz 50,<br />
Tel. 03466/426 50<br />
Stockhammer Isabella, Mag., 2241 Schönkirchen,<br />
Reyersdorf Grüngasse 52<br />
Szimak Karl, Mag.iur., 1020 Wien, Zirkusgasse 36/3,<br />
Tel. 01/531 05-277, Fax 01/531 05-227<br />
Tengler Stefan, 5020 Salzburg, Ischlerbahnstraße 15,<br />
Tel. 0662/45 16 56<br />
Thurn Thomas, Mag.(FH), 8650 Kindberg, Hauptstraße 29,<br />
Tel. 03865/22 38, Fax 03865/36 46<br />
Tiefenböck Christoph, Mag.(FH), 1110 Wien,<br />
Kaiser-Ebersdorfer-Straße 79/7/8<br />
Toferer Franz, Mag., 5541 Altenmarkt im Pongau,<br />
Hauptstraße 396, Tel. 0664/976 08 33,<br />
Fax 0662/234 66-8094<br />
Trinkl Daniela, Mag., 8160 Weiz, Straußgasse 24,<br />
Tel. 03172/37 80-0, Fax 03172/37 80-7<br />
Varga Gerald, Mag., 7471 Rechnitz, Hauptplatz 21,<br />
Tel. 0699/1 148 36 89<br />
Volgger Stefan, Mag. Dr., 5671 Bruck an der Großglocknerstraße,<br />
Pichldorfstraße 17<br />
Vrablik Ines, Mag., 2483 Ebreichsdorf,<br />
Josef-Prisching-Straße 20<br />
Wilplinger Christian, Mag.Dr., 1180 Wien, Teschnergasse<br />
29/17, Tel. 01/537 00-7317, Fax 01/537 00-7317<br />
Windhofer Sandra, Mag.(FH), 8292 Neudauberg, Neudauberg<br />
178, Tel. 01/718 98 90, Fax 01/718 98 90-835<br />
Winter Hans-Peter, Mag., 7051 Großhöflein,<br />
Steingasse 26<br />
Wischenbart Christoph, Mag., 3325 Ferschnitz, Schulstraße<br />
108, Tel. 01/718 98 90-585, Fax 01/718 98 90-835<br />
Zdichynec Martin, 2483 Ebreichsdorf, Wiener Straße 114<br />
n Steuerberater (Gesellschaften)<br />
ACCURATA Steuerberatungs GmbH, 3500 Krems an der<br />
Donau, Rechte Kremszeile 62, Tel. 02732/827 77,<br />
Fax 02732/827 77-17<br />
ACCURATA Steuerberatungs GmbH & Co KG, 3500 Krems<br />
an der Donau, Rechte Kremszeile 62,<br />
Tel. 03732/76 000, Fax 02732/76 000-200<br />
Andreas Zilahi Steuerberatung KG, 1230 Wien,<br />
Atzgersdorfer Straße 171/1/25, Tel. 01/406 59 80,<br />
Fax 01/406 59 88-33<br />
ATENA Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4664 Oberweis,<br />
Kapellenstraße 16, Tel. 07612/20 932,<br />
Fax 07612/20 932-15<br />
CC COMMUNAL Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.,<br />
8010 Graz, Opernring 2, Tel. 0316/81 76 66-400,<br />
Fax 0316/81 76 66-9<br />
COMPENDIUM Steuerberatung GmbH & Co KG,<br />
2380 Perchtoldsdorf, Franz Breitenecker-Gasse 12,<br />
Tel. 01/865 6515, Fax 01/865 6515-15<br />
Consolv Steuerberatungs GmbH, 8051 Graz, Grafenbergstraße<br />
16, Tel. 0676/338 48 49, Fax 0316/689 489<br />
DB Wirtschaftsprüfungs-GesmbH, 4030 Linz,<br />
Franzosenhausweg 47, Tel. 0732/37 93 37,<br />
Fax 0732/27 93 37-99<br />
Dr. Apollonia Schönfelder Steuerberatungs GmbH,<br />
9020 Klagenfurt, Sonnwendgasse 20,<br />
Tel. 0463/33 545, Fax 0463/33 545-33
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 91<br />
E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />
GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5,<br />
Tel. 05572/26 9 22, Fax 05572/26 9 22-23<br />
FUSSEIS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />
4910 Ried im Innkreis, Bahnhofstraße 63,<br />
Tel. 07752/615 40, Fax 07752/859 07 40<br />
Fussenegger & Pucher Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand<br />
OG, 1010 Wien, Marc Aurel Straße 8/5,<br />
Tel. 0650/968 22 51<br />
Gehmair & Gehmair Steuerberatungs GmbH,<br />
4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße 24,<br />
Tel. 07242/90 84 46, Fax 07242/90 84 47<br />
IHRE <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong> Steuerberatung GmbH,<br />
1190 Wien, Sieveringer Straße 129, Tel. 01/328 20 77,<br />
Fax 01/328 20 77-40<br />
Ingrid Wiesinger Steuerberatung GmbH,<br />
4865 Nußdorf am Attersee, Am Anger 6,<br />
Tel. 07666/80 94-0, Fax 07666/80 94-6<br />
KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
8862 Falkendorf, Unteres Falkendorf 38<br />
Kralinger & Moser Steuerberater OG, 6370 Kitzbühel,<br />
Im Gries 18, Tel. 05356/631 13-0, Fax 05356/631 13-21<br />
KRW Allconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
1200 Wien, Jägerstraße 33/3/9, Tel. 01/33 00 250-0,<br />
Fax 01/33 00 250-21<br />
KRW Pölzelbauer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
1060 Wien, Webgasse 44/4, Tel. 01/596 16 19,<br />
Fax 01/596 16 31-16<br />
Kurzmann & Ganster Steuerberatungs GmbH,<br />
8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, Tel. 03852/65 31,<br />
Fax 03852/65 31-9<br />
Leitner + Leitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und<br />
Steuerberater, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 7,<br />
Tel. 0662/84 70 93-0, Fax 0662/84<br />
Mag. Dr. Harald Schlager Steuerberatungs GmbH,<br />
5071 Wals, Grundenweg 16, Tel. 0662/85 35 65,<br />
Fax 0662/85 35 65<br />
Mag. Judith Machat Steuerberatungsges.m.b.H.,<br />
1130 Wien, Schließmanngasse 4, Tel. 01/406 07 91-20,<br />
Fax 01/406 07 91-17<br />
Mag. Langer Buchführungs und Steuerberatungs KG,<br />
4802 Ebensee, Roitherschul-Gasse 25,<br />
Tel. 06133/50 05-10, Fax 06133/50 05-50<br />
Mag. Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & Co<br />
KG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4,<br />
Tel. 03852/65 31, Fax 03852/65 31-9<br />
Markus Zilahi Steuerberatung KG, 1140 Wien, Einfahrtstraße<br />
1C, Tel. 01/406 59 80, Fax 01/406 59 88-33<br />
MELVO Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Pradler<br />
Straße 78, Tel. 0512/34 14 79-0, Fax 0512/34 14 79-7<br />
Pfnadschek Haingartner Steuerberatung OG,<br />
8700 Leoben, Waasenplatz 1, Tel. 03842/299 00,<br />
Fax 03842/299 00-31<br />
Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH,<br />
5600 St.Johann im Pongau, Mehrlgasse 7,<br />
Tel. 06412/61 41-0, Fax 06412/61 41-11<br />
Pühringer Tax Consulting Steuerberatungs GmbH,<br />
1060 Wien, Linke Wienzeile 4/1/8, Fax 01/890 0 672<br />
RST Steininger Steuerberatung GmbH,<br />
3340 Waidhofen an der Ybbs, Mühlstrasse 27,<br />
Tel. 07442/555 70-0, Fax 07442/555 70-77<br />
seel steuerberatung gmbh, 4813 Altmünster, Marktstraße<br />
1, Tel. 07612/893 71-0, Fax 07612/893 71-9<br />
Südsteirische Steuerberatung GmbH, 8430 Leibnitz,<br />
Hasendorfer Straße 75, Tel. 03452/834 81-0,<br />
Fax 03452/834 81-18<br />
Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung<br />
GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25,<br />
Tel. 0512/57 14 15, Fax 0512/57 14 15-1011<br />
Treuhand-Union Linz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, 4030 Linz, Denkstraße 49,<br />
Tel. 0732/30 38 53, Fax 0732/30<br />
ZP Mag. Zeidler & Mag. Pinkel Steuerberatungs GmbH,<br />
2351 Wiener Neudorf, Triesterstraße 14,<br />
Tel. 02236/867 77, Fax 02236/867 77-30<br />
n Selbständige Buchhalter (Physische Personen)<br />
Baumgartner Jürgen Holger, Mag.iur., 8010 Graz, Lange<br />
Gasse 40, Tel. 0664/242 83 83, Fax 04352/24 76-30<br />
Bernhardt Christine, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße<br />
67/2
92 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
B. Ruhendmeldungen<br />
Bandion Katharina, Mag., 3110 Neidling, Moosweg 1, WP<br />
Bernhardt Christine, 1120 Wien,<br />
Meidlinger Hauptstraße 67/2, SBH<br />
Böhm Elisabeth, Mag., 1020 Wien,<br />
Engerthstraße 203/8, StB<br />
Burgstaller Josef, 4932 Kirchheim im Innkreis,<br />
Lindenweg 12, StB<br />
Denk Günther, 1140 Wien, Lindheimgasse 8/12, StB<br />
Di Lena-Fritsch Elisabeth, Mag., 1180 Wien,<br />
Kreuzgasse 50/29, StB<br />
Dürler Peter, Dkfm., 1190 Wien, Schulsteig 22, WP, StB<br />
Friedrich Michael R., Dr., 1160 Wien, Kestnerweg 3, WP<br />
Giesinger Elmar, Dr.jur., 6833 Klaus-Weiler,<br />
Bruderhof 9, StB<br />
Göth Philip, Univ.-Doz.MMag.Dr., Schweiz,<br />
8832 Wollerau, Erlenstraße 141, WP, StB<br />
Graschitz Christoph Horst, Mag., UK, SW1V 1DU London,<br />
No. 16 Hindon Court 104 Wilton Road, WP<br />
Gröblinger Karl, 4073 Wilhering, Zaglweg 6, WP, StB<br />
Halbmayr Elisabeth, Mag., 3350 Haag,<br />
Stummerstraße 8/1/8, StB, SBH<br />
Halm Wolfgang, Dr., 1090 Wien, Berggasse 10/14, WP, StB<br />
Heschl-Polzhofer Reinhard Bakk., Mag.,<br />
1180 Wien, Theresiengasse 8/Top 15, StB<br />
Hieke Elfriede, Mag., 1100 Wien,<br />
Steudelgasse 35/28, SBH<br />
Hinterberger Heinrich, Dipl.-Vw.Dr., 6845 Hohenems,<br />
Mauthausstraße 28, WP, StB<br />
Holzinger Christine, Mag.rer.soc.oec.,<br />
4020 Linz, Mitterbauerweg 6, StB<br />
Hörler Gerda, Mag., 2285 Leopoldsdorf im Marchfelde,<br />
Freiheitssiedlung I 27/10, StB<br />
Höss Ursula, Mag., 2000 Stockerau,<br />
Manhartstraße 44, StB<br />
Jakobs Klaus, Mag., 9500 Villach,<br />
Friedrich-Hermann-Weg 21, StB<br />
Kaltenberger Siegfried, 4273 Unterweißenbach,<br />
Greinerschlag 11, SBH<br />
Kirchmair Gerhard, Dipl.-Vw., 6020 Innsbruck,<br />
Gaswerkstraße 6, StB<br />
Konezny Gerd Adolf, MMag.Dr., 1140 Wien,<br />
Moßbachergasse 29/2, WP, StB<br />
Kröll Ulla, Mag.iur., 8010 Graz, Franz-Nabl-Weg 4, StB<br />
Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien,<br />
Paulitschkegasse 20, StB<br />
Margetich Gerhard, Mag., 2344 Maria Enzersdorf,<br />
Ottensteinstraße 79, WP<br />
Marth Dieter, Mag., 8042 Graz, Breitenweg 9, StB<br />
Meierhofer Manuela, Mag.(FH), 1220 Wien,<br />
Attemsgasse 50/2/42, StB<br />
Patscheider Rudolf, Dkfm., 5020 Salzburg,<br />
Keilgasse 6, WP, StB<br />
Petz Josef, Mag.(FH), 2831 Warth, Steyersberg 11, StB<br />
Pfeiffer Robert Heribert, Mag.iur., 8010 Graz,<br />
Billrothgasse 28, StB<br />
Pointner Regina, 4600 Thalheim bei Wels,<br />
Schauersberg Nr. 50, StB<br />
Pußwald Susanna, Mag., 8200 Gleisdorf,<br />
Hofstätten 151, WP<br />
Schafferer Claudia, 6020 Innsbruck,<br />
Alois-Schrott-Straße 21/4, SBH<br />
Schardinger-Schweighofer Manuela, Mag.,<br />
3550 Langenlois, Rosenhügelweg 17, StB<br />
Schmalzl Anna, Mag. Dr., 1130 Wien,<br />
Kardinal-Piffl-Gasse 4, StB<br />
Schrammel Franz Christoph, Mag.Dr.iur.,<br />
1030 Wien, Arsenal Obj. 11D/3/8, StB<br />
Schwarzmann Josef, Mag., 2182 Palterndorf,<br />
Hauptstraße 63, StB<br />
Semlitsch Monika, Mag., 8045 Graz,<br />
Lindengasse 15/I/4, StB<br />
Silberbauer Thomas, MMag., 1220 Wien,<br />
Langobardenstraße 126/2/28, StB, SBH<br />
Steinacher Petra, 1160 Wien, Koppstraße 103/4302, SBH<br />
Steinhauer Gerlinde, 8552 Eibiswald, Feisternitz 50, StB<br />
Steurer Peter, Mag., 1070 Wien, Kandlgasse 32/20, StB<br />
Svazek Norbert, Akad.Exp.Kfm., 8911 Admont,<br />
Hall 120, SBH<br />
Waldner Peter, Mag., 9470 Buchs,<br />
Werdenbergerstrasse 32, WP, StB<br />
Witzemann Sandra, 6844 Altach, Bahnstraße 24, SBH<br />
Zeppelzauer Michael, Mag., 2380 Perchtoldsdorf,<br />
Elisabethstraße 24-26, SBH<br />
A-B-T Fair Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
5020 Salzburg, Mildenburggasse 6 a, WP<br />
ECO TREUHAND SteuerberatungsgmbH, 9020 Klagenfurt,<br />
Völkermarkter Ring 1, WP
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 93<br />
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und treuhändige<br />
Verwaltung Gesellschaft m.b.H. Nfg. KG., 1150 Wien,<br />
Winckelmannstraße 8, WP<br />
IBETREU Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.,<br />
6020 Innsbruck, Speckbacherstraße 35 a, WP<br />
IHRE <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREUHÄN<strong>DER</strong> Steuerberatung GmbH,<br />
1190 Wien, Sieveringer Straße 129, StB<br />
KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/7. Stock,<br />
WP<br />
KÖRBLER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/7. Stock,<br />
StB<br />
MELVO Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck,<br />
Pradler Straße 78, StB<br />
Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung<br />
GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, WP<br />
C. Wiederaufnahme der Berufstätigkeit<br />
Dorfinger Elfriede, 5020 Salzburg,<br />
Rettenpacherstraße 48, StB<br />
Driker Alexandra, Mag., 1090 Wien,<br />
Servitengasse 5/30, StB<br />
Dürler Peter, Dkfm., 1190 Wien, Schulsteig 22, WP, StB<br />
Frais-Huber Nicole, Mag.Dr., 4664 Oberweis,<br />
Kapellenstraße 16, StB<br />
Gehmair Josef Matthias, 4600 Thalheim bei Wels,<br />
Kapellenstraße 24, StB<br />
Gehmair Sylvia, 4600 Thalheim bei Wels,<br />
Kapellenstraße 24, StB<br />
Grossek Helmut, 8042 Graz, Messendorfberg 154, StB<br />
Haslhofer Christine, 4343 Mitterkirchen,<br />
Langacker 20, SBH<br />
Herzog Barbara, Mag., 1180 Wien,<br />
Sternwartestraße 8/46, WP<br />
Heschl-Polzhofer Reinhard Bakk., Mag., 1180 Wien,<br />
Theresiengasse 8/Top 15, StB<br />
Högn Heinz, 4061 Pasching, Kirchengasse 5, StB<br />
Hohenecker Monika, Mag.(FH), 2000 Stockerau,<br />
Dr.-Emmerich-Czermak-Straße 2/2/18, StB<br />
Keber Elisabeth, Mag., 1010 Wien, Börsegasse 9/2, WP<br />
Leber-Ceppel Berta, Mag., 1220 Wien,<br />
Paulitschkegasse 20, StB<br />
Matejka Walter, Dkfm.Dr., 1190 Wien,<br />
Wilckensweg 4/5, WP<br />
Maukner-Knapp Bernadette, Mag., 1090 Wien,<br />
Servitengasse 10/33, WP, StB<br />
Meierhofer Manuela, Mag.(FH), 1220 Wien,<br />
Attemsgasse 50/2/42, StB<br />
Mischkreu Melanie, Mag.rer.soc.oec., 1100 Wien,<br />
Laaerbergstraße 26/2/627, StB<br />
Moehle Daniela, Mag.(FH), 1230 Wien,<br />
Karl-Heinz-Straße 67/2/52, StB<br />
Neck Silvia, Mag.Dr., 8151 Hitzendorf, Niederberg 69, StB<br />
Nußgruber Andreas, Mag., 1020 Wien,<br />
Wittelsbachstraße 1/3/18, WP, StB<br />
Patscheider Rudolf, Dkfm., 5020 Salzburg,<br />
Keilgasse 6, WP, StB<br />
Piller Siegfried, Mag.Dr., 7503 Großpetersdorf,<br />
Burgerstraße 6, WP, StB<br />
Priklopil Werner, Komm.-Rat Mag.Dr., 1080 Wien,<br />
Blindengasse 5/4, StB, SBH<br />
Pucher Hermann, Mag.iur., 1010 Wien,<br />
Marc-Aurel-Straße 8/5, StB<br />
Raffetseder-Amesberger Gabriele, Mag.,<br />
4210 Gallneukirchen, Schulfeld 7, StB<br />
Rieder Martin, MMag.Dr., 6020 Innsbruck,<br />
Lohbachweg E 91/5, StB<br />
Rothböck Rudolf, Mag., 4922 Geiersberg, Rödham 18, WP<br />
Schindler Sylvia, Mag. (FH), 3430 Tulln,<br />
Rosenfeldstraße 13, StB<br />
Schlager Harald, Mag.Dr., 5071 Wals, Grundenweg 16, StB<br />
Schreiner Eduard, Mag., 1130 Wien,<br />
Stuweckengasse 2, StB<br />
Schulmeister Patrizia, Mag., 1020 Wien,<br />
Castellezgasse 12/33, StB<br />
Schwarzmann Josef, Mag., 2182 Palterndorf,<br />
Hauptstraße 63, StB<br />
Seiringer Andreas, Mag., 4682 Geboltskirchen,<br />
Geboltskirchen 72, WP<br />
Siegl Anton, Mag., 7091 Breitenbrunn,<br />
Joseph-Haydn-Gasse 7, StB<br />
Stabauer Horst, 5020 Salzburg,<br />
Sterneckstraße 59/1/60, WP
94 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Stelzer Harald, Mag., 4171 St.Peter am Wimberg,<br />
Wimbergstraße 12, StB<br />
Svazek Norbert, Akad.Exp.Kfm.,<br />
8911 Admont, Hall 120, SBH<br />
Wonnerth Gerhard, Dr., 1190 Wien,<br />
Hutweidengasse 40/18, WP, StB<br />
ACCURATA Steuerberatungs GmbH, 3500 Krems an der<br />
Donau, Rechte Kremszeile 62, StB<br />
Fair Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH,<br />
5020 Salzburg, Mildenburggasse 6a, WP, StB<br />
Woditschka & Picher Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H.,<br />
2130 Mistelbach, Bahnstraße 26, StB<br />
D. Erlöschen von Befugnissen<br />
Deutsch Gerlinde, 8330 Feldbach, Leitersdorf 179/4, SBH<br />
Doblander Burkhard, Mag., 6250 Kundl, Saulueg 14, StB<br />
Eckl Hans-Peter, 3392 Schönbühel an der Donau,<br />
Nölling 15, StB<br />
Frauenschuh Günther, Dipl.-Vw., 5310 Mondsee,<br />
Hochkreuzstraße 10, StB<br />
Hermann Otto, Dr., 8020 Graz, Wienerstraße 40, StB<br />
Hitschmann Antal, 1190 Wien,<br />
Döblinger Hauptstraße 95/12, StB<br />
Hodurek Rudolf, 5020 Salzburg,<br />
Johannes-Filzer-Straße 26, StB<br />
Kindl Leonhard, 6352 Ellmau, Steinerner Tisch 13, SBH<br />
Kozelsky Paul, 2372 Gießhübl, Riedhofgasse 3, StB<br />
Kraßnitzer Günter, 6181 Sellrain, Tauegert 15, StB<br />
Kreidenhuber Johann, 5440 Scheffau am Tennengebirge,<br />
Balckesiedlung 232, SBH<br />
Langsteiner Franz, 1210 Wien,<br />
Franklinstraße 20/20/10, SBH<br />
Leitgeb Patrick-Andreas MSc, Prof.Mag.,<br />
2700 Wiener Neustadt, Kammanngasse 9/1, SBH<br />
Madjera Wolfgang, Mag.Dr.iur., 1180 Wien,<br />
Gentzgasse 117/33, StB<br />
Mang Elisabeth, Mag.rer.soc.oec., 5081 Anif, Weiler 8, StB<br />
Obermayer Helmut, Dr., 2151 Asparn an der Zaya,<br />
Asparn Nr. 364, StB<br />
Pirker Doris, 9020 Klagenfurt, Seegasse 29, StB<br />
Pirker Leopold, 9500 Villach, Völkendorferstraße 43, StB<br />
Pölzelbauer Eveline, 2753 Markt Piesting,<br />
Bocksbachgasse 2/1, StB<br />
Rudnay Elisabeth, Dkfm., 2324 Rannersdorf,<br />
Preissmühlgasse 8, StB<br />
Sack Franz, 7100 Neusiedl am See, Josef-Haydn-Gasse 32,<br />
SBH<br />
Schmid Ernst, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 263/15,<br />
StB<br />
Schön Doris, 3034 Maria Anzbach, Brauhausgasse 561,<br />
SBH<br />
Schuh Elisabeth, 3491 Straß im Straßertale, Straßfeld 352,<br />
SBH<br />
Sendlhofer Norbert, 5452 Pfarrwerfen, Dorfwerfen 36,<br />
SBH<br />
Tengler Stefan, 5026 Salzburg, Agnes-Muthspiel-Weg 14,<br />
SBH<br />
Teufl Christian, Mag., 1180 Wien, Herbeckstraße 47/2, StB<br />
Thell Johann, 7132 Frauenkirchen, Kanalgasse 14, StB<br />
Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring, Feldgasse 14, StB<br />
Wendlandt Manfred, Mag., 5500 Bischofshofen,<br />
Sparkassenstraße 26/3, StB<br />
Winkler Karin, 1190 Wien, Paradisgasse 35, StB<br />
Zdichynec Martin, 2483 Ebreichsdorf,<br />
Schafflerhofstraße 4b/Top 6, SBH<br />
Allgemeine Kontroll- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft, 1180 Wien,<br />
Hockegasse 22, WP<br />
Auer & Hofmann Steuerberatungs GmbH, 3495 Rohrendorf<br />
bei Krems, Obere Hauptstraße 91, StB<br />
Dr E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />
GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, WP<br />
Dr. Franz Tengler Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
5020 Salzburg, Ischlerbahnstraße 15, StB<br />
Dr. Kranner Buchprüfungs- und Steuerberatungs- KEG,<br />
3400 Klosterneuburg, Feldgasse 16,WP<br />
Dr.Alexander Heß und Mag.Manfred Wendlandt Wirtschaftstreuhandgesellschaft<br />
OHG, 5500 Bischofshofen,<br />
Salzburger Straße 1, StB
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 95<br />
Ernst & Young Transaction Advisory Wirtschaftsprüfungs<br />
GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, WP<br />
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />
3400 Klosterneuburg, Martinstraße 157/3, WP<br />
Europa Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs<br />
GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, WP<br />
Grüner + Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs<br />
GmbH, 3040 Neulengbach, Wiener Straße 42, StB<br />
KMB Beratungs- und Bilanzbuchhaltergesellschaft mbH,<br />
4240 Freistadt, Promenade 11, StB<br />
Mag. Richard Leisch & Co SteuerberatungsgmbH., 4600<br />
Wels, Carl-Blum-Straße 16, StB<br />
Mag. Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH, 8680<br />
Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, StB<br />
SFÄ Mag. Eder & Partner Steuerberatung für Ärzte KEG,<br />
4601 Wels, Kaiser-Josef-Platz 41, StB<br />
Wölflingseder Beteiligungs GmbH, 4203 Altenberg bei<br />
Linz, Parzerweg 35, StB<br />
E. Bestellung bzw. Abberufung von Kanzleikuratoren<br />
und Liquidatoren:<br />
Abberufung von StB Mag.Dr. Günther Kreinecker, 4232 Hagenberg<br />
im Mühlkreis, Softwarepark 49, als Kanzleikurator<br />
des Deszendentenfortbetriebes StB Reinhard<br />
Mitter<br />
Abberufung von StB Christian Ebenhofer, 4364 St. Thomas<br />
am Blasenstein, Ober St.Thomas 40, als Kanzleikurator<br />
des Deszendentenfortbetriebes StB Reinhard Mitter<br />
Abberufung von WP Dkfm.Dr. Walter Pfaffenzeller, 4600<br />
Wels, Edisonstraße 2, als Liquidator der Kanzlei der<br />
SBH Irmgard Pfanzelt, 4600 Wels, Arnikastraße 7.<br />
Bestellung von StB Dr.iur. Wolfgang Przyborski, 1090<br />
Wien, Währinger Straße 28 als Kanzleikurator des verstorbenen<br />
Dr. Michael R Friedrich, 1090 Wien, Währinger<br />
Straße 28<br />
Bestellung von StB Mag. Michaela Schröder, 2340 Mödling,<br />
Dr.-L.-Rieger-Straße 46 als Kanzleikurator des Witwenfortbetriebes<br />
Witwenfortbetrieb WP Dkfm. Harald<br />
Schröder, 2563 Pottenstein, Gutensteiner Straße 8<br />
F. Firmenwortlautänderungen:<br />
Aschauer & Rachbauer OEG Steuerberatungsgesellschaft<br />
in<br />
Aschauer & Rachbauer OG Steuerberatungsgesellschaft,<br />
4060 Leonding, Hochstraße 1<br />
AUSTRIA TREUHAND Salzburg Wirtschaftsprüfung GmbH<br />
in<br />
SALZBURGER Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg,<br />
Maxstraße 7<br />
BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs<br />
GmbH in<br />
BDO Rabel & Enzinger GmbH Wirtschaftsprüfungs- und<br />
Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Hartenaugasse<br />
34<br />
Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.<br />
in<br />
Burger & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.,<br />
1040 Wien, Brucknerstraße 8<br />
City Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
m.b.H. in<br />
MOORE STEPHENS City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-<br />
und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien,<br />
Graben 20<br />
CONTUS Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft<br />
m.b.H. in<br />
CONTUS Wirtschaftsprüfungs gesellschaft m.b.H.,<br />
9554 St.Urban, Seeweg 1,<br />
Dr. Machacek & Luksch Wirtschaftstreuhand KEG in<br />
Dr. Machacek & Luksch Wirtschaftstreuhand KG,<br />
2301 Groß-Enzersdorf, Rathausstraße 2-4<br />
Dr. Pittner Buchprüfungs Ges.m.b.H. in<br />
Pittner & Partner Wirtschaftsprüfungs Ges.m.b.H.,<br />
8010 Graz, Elisabethstraße 46,<br />
ECO TREUHAND WirtschaftsprüfungsgmbH. in<br />
ECO TREUHAND SteuerberatungsgmbH, 9020 Klagenfurt,<br />
Völkermarkter Ring 1
96 Verlautbarungen Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09<br />
Eder SteuerberatungsgmbH & Co KEG in<br />
Eder SteuerberatungsgmbH & Co KG,<br />
2700 Wiener Neustadt, Babenbergerring 9a<br />
Gehmair & Gehmair Selbständige Buchhaltungs GmbH in<br />
Gehmair & Gehmair Steuerberatungs GmbH,<br />
4600 Thalheim bei Wels, Kapellenstraße 24<br />
Giacchino und Hoschek Wirtschaftstreuhand OEG in<br />
Giacchino und Hoschek Wirtschaftstreuhand OG,<br />
6300 Wörgl, Johann-Federer-Straße 2<br />
Gogg & Schweiger Steuerberatungs GmbH in<br />
Schweiger Steuerberatungs GmbH, 8053 Graz,<br />
Kärntner Straße 218<br />
Haller, Gruber & Partner Steuerberatung KEG in<br />
Haller, Gruber & Partner Steuerberatung KG,<br />
6992 Hirschegg, Walser Straße 33<br />
Herburger & Allgäuer Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs<br />
GmbH in<br />
Allgäuer & Sturm Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs<br />
GmbH, 6800 Feldkirch, Schlossgraben 10<br />
Hödl & Hödl Consulting OEG Unternehmensberatungsund<br />
Steuerberatungsgesellschaft in<br />
Hödl & Hödl Consulting OG Unternehmensberatungsund<br />
Steuerberatungsgesellschaft, 2000 Stockerau,<br />
Manhartstraße 71<br />
HÜBNER & HÜBNER Steuerberatung GmbH in<br />
HÜBNER & HÜBNER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />
GmbH, 1120 Wien, Schönbrunner Straße<br />
222-228/3/7<br />
Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung<br />
Gesellschaft m.b.H. in<br />
HÜBNER & HÜBNER Wirtschaftsprüfung GmbH, 1120<br />
Wien, Schönbrunner Straße 222-228/Stg.3/7.OG,<br />
HÜBNER & LEISCH Steuerberatung GmbH in<br />
PT-Steuerberatung GmbH, 4600 Wels,<br />
Kalvarienberggasse 10A<br />
JAKOBS & PARTNER Steuerberatungs-KEG in<br />
JAKOBS Steuerberatungs-KG, 9500 Villach,<br />
Moritschstraße 5<br />
JH Steuerbüro Mag.R.Vejvar - J.Haunschmid KEG in<br />
JH Steuerbüro Mag.R.Vejvar - J.Haunschmid KG,<br />
4240 Freistadt, Manzenreith 37<br />
Kapruner Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH in<br />
Kapruner Wirtschaftstreuhand GmbH, 5710 Kaprun,<br />
Nikolaus-Gassner-Straße 682<br />
Keber & Keber Steuerberatungsgesellschaft mbH in<br />
Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, 1010 Wien, Börsegasse 9/2<br />
KommunalConsult Steuerberatungsgesellschaft Günter<br />
Toth KEG in<br />
KommunalConsult Steuerberatungsgesellschaft Günter<br />
Toth KG, 7432 Oberschützen, Sonnleitenweg 2<br />
Linder & Wallnberger Steuerberatung OG in<br />
TRUST Linder Steuerberatung OG, 6922 Wolfurt,<br />
Bahnhofstraße 8b<br />
LINHARDT & Partner Wirtschaftstreuhand KEG in<br />
LINHARDT & Partner Wirtschaftstreuhand KG,<br />
5201 Seekirchen, Bahnhofstraße 5<br />
Mag. Judith Machat Selbständige<br />
Buchhaltungsges.m.b.H. in<br />
Mag. Judith Machat Steuerberatungsges.m.b.H.,<br />
1130 Wien, Schließmanngasse 4<br />
MMAG.Dr.MATHIAS WEBERSDORFER <strong>WIR</strong>TSCHAFTSTREU-<br />
HAND GmbH in<br />
Dr. Webersdorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
5201 Seekirchen, Gewerbestraße 2<br />
MSP Steuerberatung GmbH u Co KEG in<br />
MSP Steuerberatung GmbH u Co KG, 6020 Innsbruck,<br />
Peter-Mayr-Straße 8<br />
Platzgummer & Hepberger Wirtschaftstreuhandgesellschaft<br />
mbH in<br />
Platzgummer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH,<br />
6850 Dornbirn, Schwefel Nr. 93<br />
Platzgummer Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH in<br />
Platzgummer Steuerberatungsgesellschaft mbH,<br />
6850 Dornbirn, Schwefel Nr. 93<br />
Prokesch & Prokesch Wirtschaftstreuhandgesellschaft in<br />
Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH & Co KG,<br />
5600 St.Johann im Pongau, Mehrlgasse 7<br />
Rota Buchprüfung und Steuerberatung GmbH in<br />
ROTA Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH,<br />
9020 Klagenfurt, Rosentaler Straße 116<br />
Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH & Co.<br />
KEG in<br />
Schema Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH &<br />
Co. KG, 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1a/2/2<br />
SFÄ Traunsteiner Steuerberatung für Ärzte KEG in<br />
SFÄ Traunsteiner Steuerberatung für Ärzte KG, 4300<br />
St.Valentin, Schubertviertel 38
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Verlautbarungen 97<br />
Steuerberater Mag.Mader & Lindner OEG in<br />
Steuerberater Mag.Mader & Lindner OG, 6280 Zell am<br />
Ziller, Bahnhofstraße 6<br />
Steuerberatungsgesellschaft Graz GmbH in<br />
ST + WP Graz Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-<br />
GmbH, 8010 Graz, Schubertstraße 62<br />
Stingl-Top Audit GmbH Steuerberatungsgesellschaft in<br />
Stingl-Top Audit Steuerberatung GmbH, 1100 Wien,<br />
Laxenburger Straße 83<br />
Stingl-Top Audit GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co<br />
KG in<br />
Stingl-Top Audit Steuerberatung GmbH & Co KG, 1100<br />
Wien, Laxenburger Straße 83<br />
Tambosi Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH<br />
in<br />
BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH,<br />
4820 Bad Ischl, Kaiser-Franz-Josef-Straße 4<br />
TWP Thell, Winkler & Pichler Steuerberatungsgesellschaft<br />
OG in<br />
TWP Thell, Winkler & Pichler Steuerberatung OG,<br />
7100 Neusiedl am See, Kirchbergweg 5-7<br />
UNICONSULT Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH in<br />
MOORE STEPHENS UNICONSULT Wirtschaftstreuhandund<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4020 Linz,<br />
Lastenstraße 38, Top 10<br />
G. Suspendierung<br />
Doblander Mag. Burkhard, 6300 Wörgl,<br />
Bahnhofstraße 8, StB<br />
Schmid Ernst, 1120 Wien,<br />
Schönbrunner Straße 263/15, StB<br />
Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring,<br />
Maria-Ebner-von-Eschenbach-Gasse 32, StB<br />
H. Widerruf:<br />
Doblander Mag. Burkhard, 6300 Wörgl,<br />
Bahnhofstraße 8, StB<br />
KMB Beratungs- und Bilanzbuchhaltergesellschaft mbH,<br />
4240 Freistadt, Promenade 11, StB<br />
Schmid Ernst, 1120 Wien,<br />
Schönbrunner Straße 263/15, StB<br />
Wandasiewicz Kurt, 8430 Leitring,<br />
Maria-Ebner-von-Eschenbach-Gasse 32, StB<br />
1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/6 (U4 Center)<br />
Erscheinungsdatum: 30.1.2009