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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER - WT-Verzeichnis

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 35<br />

Subbeauftragungen kommt. Um diesem Phänomen Rechung<br />

zu tragen, wird vorgeschlagen, mittels Side-Letter<br />

folgende klarstellende Ergänzung der Deckung in den Vertrag<br />

aufzunehmen:<br />

„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />

versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />

von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />

das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />

in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />

in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />

dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />

Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“<br />

Erfolgt nunmehr ein Anspruch eines geschädigten Mandanten,<br />

hat sich zunächst der Hauptunternehmer (also<br />

sein Vertragspartner) mit dem Schaden zu befassen, kann<br />

diesen jedoch bei seinem Subunternehmer (mit welchem<br />

eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht) regressieren.<br />

Der Wortlaut der in der Versicherungswirtschaft übliche<br />

Bedingungen, der auch dem Excedenten-Versicherungsvertrag<br />

zugrunde liegt, würde im Schadenfall aller Voraussicht<br />

nach dazu führen, dass der Versicherer den Eigenschadenausschluss<br />

geltend macht, indem er vorbringt, der<br />

Schaden sei durch den Anspruch des Mandanten zunächst<br />

dem Hauptunternehmer entstanden, welcher ihn sodann<br />

als eigenen Schaden beim Subunternehmer regressiert.<br />

Herr Mag. Gallati kann in Folge einen Artikel für das Update<br />

vorbereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />

innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />

zu informieren.<br />

Mag. Gallati wird gebeten, den Sachverhalt anhand eines<br />

Beispiels näher zu skizzieren.<br />

n Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag<br />

„econova“<br />

Vertagt<br />

Bei dieser Gelegenheit sollte die Sinnhaftigkeit derartiger<br />

Einzelaktionen der Landesstellen diskutiert werden.<br />

Schmalzl schlägt vor, dass die Landesstellen derartige<br />

Wünsche bekannt geben und diese in den allgemeinen<br />

Schaltplan eingearbeitet werden.<br />

Sporer informiert, dass es sich um ein Telefonverzeichnis<br />

handelt, das auch die Rechtsanwälte und Notare unterstützen.<br />

Diese wollen es derzeit nicht aufgeben, da es sich<br />

durchaus als nützlich erwiesen hat.<br />

Hübner bezweifelt, dass ein derartiges <strong>Verzeichnis</strong> sinnvoll<br />

ist. Zumindest ab 2009 sollte auf diese und vergleichbare<br />

Publikationen verzichtet werden.<br />

Brogyányi schlägt als Alternative vor, das K<strong>WT</strong>-<strong>Verzeichnis</strong><br />

zu überdenken und Länderverzeichnisse zu erstellen.<br />

6. Bericht des Kammeramtes<br />

7. Funktionsneubestellungen<br />

n Krankenversicherungsausschuss<br />

Vertagt<br />

Sedlacek hat mitgeteilt, dass er seine Funktion als Mitglied<br />

und Vorsitzender des Krankenversicherungsausschusses<br />

mit Ende dieses Jahres aus Altersgründen zurücklegen<br />

wird.<br />

Das Präsidium hat sich für Steiger als Nachfolger von Sedlacek<br />

ausgesprochen. Steiger ist bereit, die Funktion des<br />

Vorsitzenden des Krankenversicherungsausschusses ab<br />

1.1.2009 zu übernehmen.<br />

Einstimmig beschlossen<br />

Hübner berichtet, dass die Landesstelle Tirol um Genehmigung<br />

eines Druckkostenbeitrages iHv € 5.460,- ersucht.

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