KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 35<br />
Subbeauftragungen kommt. Um diesem Phänomen Rechung<br />
zu tragen, wird vorgeschlagen, mittels Side-Letter<br />
folgende klarstellende Ergänzung der Deckung in den Vertrag<br />
aufzunehmen:<br />
„Der Ausschluss von Ansprüchen der Gesellschafter des<br />
versicherten Unternehmens bzw. der prozentuelle Ausschluss<br />
von Ansprüchen von Gesellschaften, an welchen<br />
das versicherte Mitglied beteiligt ist, wird vom Versicherer<br />
in jenen Fällen und in jenem Umfang nicht geltend gemacht,<br />
in welchen der Vertragspartner des Mandanten für<br />
dessen Schadenersatzanspruch bei seinem Subauftragnehmer<br />
Regress oder Ausgleich nimmt (unechter Eigenschaden).“<br />
Erfolgt nunmehr ein Anspruch eines geschädigten Mandanten,<br />
hat sich zunächst der Hauptunternehmer (also<br />
sein Vertragspartner) mit dem Schaden zu befassen, kann<br />
diesen jedoch bei seinem Subunternehmer (mit welchem<br />
eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht) regressieren.<br />
Der Wortlaut der in der Versicherungswirtschaft übliche<br />
Bedingungen, der auch dem Excedenten-Versicherungsvertrag<br />
zugrunde liegt, würde im Schadenfall aller Voraussicht<br />
nach dazu führen, dass der Versicherer den Eigenschadenausschluss<br />
geltend macht, indem er vorbringt, der<br />
Schaden sei durch den Anspruch des Mandanten zunächst<br />
dem Hauptunternehmer entstanden, welcher ihn sodann<br />
als eigenen Schaden beim Subunternehmer regressiert.<br />
Herr Mag. Gallati kann in Folge einen Artikel für das Update<br />
vorbereiten, um die Kollegenschaft zur Subunternehmerfrage<br />
innerhalb und außerhalb des Berufsstandes<br />
zu informieren.<br />
Mag. Gallati wird gebeten, den Sachverhalt anhand eines<br />
Beispiels näher zu skizzieren.<br />
n Antrag der LSt Tirol für Druckkostenbeitrag<br />
„econova“<br />
Vertagt<br />
Bei dieser Gelegenheit sollte die Sinnhaftigkeit derartiger<br />
Einzelaktionen der Landesstellen diskutiert werden.<br />
Schmalzl schlägt vor, dass die Landesstellen derartige<br />
Wünsche bekannt geben und diese in den allgemeinen<br />
Schaltplan eingearbeitet werden.<br />
Sporer informiert, dass es sich um ein Telefonverzeichnis<br />
handelt, das auch die Rechtsanwälte und Notare unterstützen.<br />
Diese wollen es derzeit nicht aufgeben, da es sich<br />
durchaus als nützlich erwiesen hat.<br />
Hübner bezweifelt, dass ein derartiges <strong>Verzeichnis</strong> sinnvoll<br />
ist. Zumindest ab 2009 sollte auf diese und vergleichbare<br />
Publikationen verzichtet werden.<br />
Brogyányi schlägt als Alternative vor, das K<strong>WT</strong>-<strong>Verzeichnis</strong><br />
zu überdenken und Länderverzeichnisse zu erstellen.<br />
6. Bericht des Kammeramtes<br />
7. Funktionsneubestellungen<br />
n Krankenversicherungsausschuss<br />
Vertagt<br />
Sedlacek hat mitgeteilt, dass er seine Funktion als Mitglied<br />
und Vorsitzender des Krankenversicherungsausschusses<br />
mit Ende dieses Jahres aus Altersgründen zurücklegen<br />
wird.<br />
Das Präsidium hat sich für Steiger als Nachfolger von Sedlacek<br />
ausgesprochen. Steiger ist bereit, die Funktion des<br />
Vorsitzenden des Krankenversicherungsausschusses ab<br />
1.1.2009 zu übernehmen.<br />
Einstimmig beschlossen<br />
Hübner berichtet, dass die Landesstelle Tirol um Genehmigung<br />
eines Druckkostenbeitrages iHv € 5.460,- ersucht.