KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 21<br />
Rief ist der Ansicht, dass mit der zweiten Schaltungsreihe<br />
bis nach der Wahl zugewartet werden sollte – der 4.10.<br />
wäre zu früh, da zu wenig Aufmerksamkeit besteht. Er<br />
stellt folgende Anträge:<br />
1) Die Inseratenserie soll um ein bis zwei Monate verschoben<br />
werden um die Aufmerksamkeit besser auf die Inserate<br />
lenken zu können.<br />
2) In der Kronenzeitung sollten keine Inserate mehr geschalten<br />
werden.<br />
Hübner bringt den zweiten Antrag von Rief als den weitergehenden<br />
zuerst zur Abstimmung:<br />
Antrag 2) wird mit 3 Pro-, 7 Gegenstimmen<br />
und einer Enthaltung abgelehnt.<br />
Zu Antrag 1) schlägt Hübner vor, das Thema im Imageausschuss<br />
zu erörtern und die Entscheidung über das Antragsthema<br />
dem Imageausschuss zu überlassen.<br />
Der Vorschlag Hübner wird einstimmig angenommen.<br />
Antrag 1) gelangt nicht zur Abstimmung<br />
3. Bericht der Referenten<br />
Referat Aus- und Fortbildung<br />
Referatsleiter: Kapferer<br />
n Teilprüfungen während der Berufsanwärterzeit<br />
(Beilage 3)<br />
Die Diskussion wurde vertagt. Neu ist die Gegenüberstellung<br />
mit vergleichbaren Berufsgruppen (Beilage 3). Die<br />
Ausbildung zum Notar bzw. Rechtsanwalt ist gegenüber<br />
der <strong>WT</strong>-Ausbildung bereits jetzt insofern strenger geregelt,<br />
als die Praxiszeit erst nach abgeschlossener Ausbildung<br />
begonnen werden darf (für die Berufsanwärteranmeldung<br />
nach <strong>WT</strong>BG ist nur die Reifeprüfung erforderlich, die abgeschlossene<br />
Ausbildung muss erst bei der Zulassung zur<br />
Fachprüfung nachgewiesen werden).<br />
Kapferer hält fest, dass eine Regelung wie bei den Rechtsanwälten<br />
mit weiterer Praxiszeit bis zur Angelobung eine<br />
denkbare Alternative darstellen könnte. Zur Diskussion<br />
steht allerdings aktuell die allfällige Vorziehung einer Klausur.<br />
Seiner Meinung nach ist ein Grundmaß an praktischer<br />
Erfahrung notwendig, es stellt sich auch die Frage, ob auch<br />
die damit verbundene frühere Beendigung des Prüfungsverfahrens<br />
für den Berufsstand wünschenswert ist.<br />
Schmalzl berichtet von seiner Erfahrung, dass die Berufsanwärter,<br />
wenn Sie sich auf die Abgabenrechtsklausur vorbereiten<br />
bzw. diese bereits absolviert haben, aufnahmebereiter<br />
und besser einsetzbar sind. Er würde sich daher<br />
für die Vorverlegung aussprechen.<br />
Pira spricht sich dagegen aus, da die <strong>WT</strong>´s schon jetzt die<br />
kürzeste Praxis verlangen.<br />
Auch Trenkwalder hält fest, dass für die Ablegung der<br />
Klausuren das rein theoretische Wissen aus dem Studium<br />
zu wenig ist. Das Erlernen aus der Praxis ist notwendig.<br />
Ebenfalls ist Houf der Ansicht, dass eine allfällige Gesetzesinitiative<br />
nicht unterstützt werden sollte.<br />
Die Beschlussfassung ergibt mit<br />
dass die bisherige Regelung beibehalten wird.<br />
n V<strong>WT</strong>-Akademie<br />
10 pro Stimmen und<br />
1 Enthaltung,<br />
Houf berichtet, dass gemäß einer ausgesendeten Seminarunterlage<br />
die V<strong>WT</strong> nunmehr Seminare als „V<strong>WT</strong>-Akademie<br />
in Kooperation mit Datev“ anbietet und stellt in diesem Zusammenhang<br />
an Kapferer folgende drei Fragen:<br />
- War er an der Gründung der kürzlich geschaffenen<br />
V<strong>WT</strong>-Akademie (die in Kooperation mit Datev auftritt)<br />
beteiligt?<br />
- Übt er im Rahmen dieser V<strong>WT</strong>-Akademie Funktionen<br />
aus?<br />
- Ist dies bei Bejahung einer der beiden vorangegangenen<br />
Fragen für ihn mit seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender<br />
der <strong>WT</strong>-Akademie vereinbar?