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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER - WT-Verzeichnis

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 31<br />

3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />

n Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

Gast: KR Hannes Mitterer<br />

Mitterer (Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses)<br />

bedankt sich für die Einladung und berichtet von dem derzeitigen<br />

Stand der Kollektivvertrags-verhandlungen.<br />

Die ersten beiden Runden der Kollektivvertragsverhandlungen<br />

haben am 20.08.2008 und 17.09.2008 stattgefunden.<br />

Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer, Mitterer und Steinle<br />

teilgenommen. Bisher konnte noch keine Einigung<br />

erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde wird am<br />

16.10.2008 stattfinden.<br />

Mitterer berichtet, dass bei dem letzten Verhandlungstermin<br />

– vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes - folgender<br />

Vorschlag von Seiten des Verhandlungsteams der<br />

K<strong>WT</strong> gemacht wurde:<br />

• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

um 3,5 %.<br />

• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />

• Die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />

aufrecht erhalten.<br />

• Die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht werden<br />

im Sinne der von der K<strong>WT</strong> gewünschten Fassung geändert.<br />

Die Gewerkschaft hatte daraufhin erklärt, dass sie diesem<br />

Vorschlag nicht zustimmen könne, da sie lediglich ein Pouvoir<br />

für eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />

in Höhe von mindestens 3,8 % habe.<br />

Das Verhandlungsteam der K<strong>WT</strong> hat versucht, eine Einigung<br />

ohne Aufrechterhaltung der Überzahlung zu erzielen.<br />

Die Gewerkschaft hatte allerdings erklärt, dass die Aufrechterhaltung<br />

der Überzahlung für sie unabdingbar sei.<br />

Insbesondere um die komplizierte Berechnungsmethode<br />

bei der Aufrechterhaltung der Überzahlung zu vermeiden,<br />

hat die Gewerkschaft in Aussicht gestellt, dass der Kollektivvertrag<br />

erst mit 01.01.2009 in Kraft treten könnte und<br />

die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen aufrecht<br />

erhalten werden.<br />

Mitterer erläutert die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht:<br />

- Unterteilung der Treuhand-Assistenten in unter und<br />

über 18 Jahre<br />

Die Differenzierung in unter und über 18jährige Treuhand-<br />

Assistenten (THA) ist aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes<br />

unzulässig und somit aufzuheben.<br />

Eine Einigung auf das arithmetische Mittel zwischen den<br />

Beträgen, der über und unter 18jährigen scheint möglich<br />

zu sein. Die Neuregelung soll erst für diejenigen THA gelten,<br />

die ab 01.01.2009 mit der Ausbildung beginnen.<br />

- AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />

Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />

6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />

ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />

gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />

von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />

Zuschlag von 50 %.<br />

Mitterer erläutert, dass diese Auslegung nicht akzeptabel<br />

ist. Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung der<br />

K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu streichen.<br />

In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a AZG<br />

nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />

in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />

- Rückverrechnung von Sonderzahlungen im Fall des<br />

Wochengeldbezugs<br />

Klargestellt werden sollte, dass auch im Fall des Wochengeldbezugs<br />

eine Rückverrechung der zuviel bezogenen<br />

Sonderzahlung möglich ist.<br />

- Sonderzahlungen - Mehrarbeitszuschläge<br />

Gemäß Punkt XII Ziffer 1 gebühren den Angestellten in <strong>WT</strong>-<br />

Kanzleien Sonderzahlungen „in der Höhe des Durchschnitts<br />

des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der<br />

letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit.“<br />

Strittig ist derzeit noch, ob der Mehrarbeitszuschlag bei der<br />

Berechnung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen ist.

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