KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER - WT-Verzeichnis
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/09 Protokoll 31<br />
3. Bericht und Anträge des Präsidiums<br />
n Bericht über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
Gast: KR Hannes Mitterer<br />
Mitterer (Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses)<br />
bedankt sich für die Einladung und berichtet von dem derzeitigen<br />
Stand der Kollektivvertrags-verhandlungen.<br />
Die ersten beiden Runden der Kollektivvertragsverhandlungen<br />
haben am 20.08.2008 und 17.09.2008 stattgefunden.<br />
Für die K<strong>WT</strong> haben Puffer, Mitterer und Steinle<br />
teilgenommen. Bisher konnte noch keine Einigung<br />
erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde wird am<br />
16.10.2008 stattfinden.<br />
Mitterer berichtet, dass bei dem letzten Verhandlungstermin<br />
– vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes - folgender<br />
Vorschlag von Seiten des Verhandlungsteams der<br />
K<strong>WT</strong> gemacht wurde:<br />
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
um 3,5 %.<br />
• Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2009 in Kraft.<br />
• Die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen werden<br />
aufrecht erhalten.<br />
• Die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht werden<br />
im Sinne der von der K<strong>WT</strong> gewünschten Fassung geändert.<br />
Die Gewerkschaft hatte daraufhin erklärt, dass sie diesem<br />
Vorschlag nicht zustimmen könne, da sie lediglich ein Pouvoir<br />
für eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter<br />
in Höhe von mindestens 3,8 % habe.<br />
Das Verhandlungsteam der K<strong>WT</strong> hat versucht, eine Einigung<br />
ohne Aufrechterhaltung der Überzahlung zu erzielen.<br />
Die Gewerkschaft hatte allerdings erklärt, dass die Aufrechterhaltung<br />
der Überzahlung für sie unabdingbar sei.<br />
Insbesondere um die komplizierte Berechnungsmethode<br />
bei der Aufrechterhaltung der Überzahlung zu vermeiden,<br />
hat die Gewerkschaft in Aussicht gestellt, dass der Kollektivvertrag<br />
erst mit 01.01.2009 in Kraft treten könnte und<br />
die am 31.12.2008 bestehenden Überzahlungen aufrecht<br />
erhalten werden.<br />
Mitterer erläutert die notwendigen Änderungen im Rahmenrecht:<br />
- Unterteilung der Treuhand-Assistenten in unter und<br />
über 18 Jahre<br />
Die Differenzierung in unter und über 18jährige Treuhand-<br />
Assistenten (THA) ist aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes<br />
unzulässig und somit aufzuheben.<br />
Eine Einigung auf das arithmetische Mittel zwischen den<br />
Beträgen, der über und unter 18jährigen scheint möglich<br />
zu sein. Die Neuregelung soll erst für diejenigen THA gelten,<br />
die ab 01.01.2009 mit der Ausbildung beginnen.<br />
- AZG-Novelle – Mehrarbeitszuschlag<br />
Die GPA hat sich gegen die Qualifizierung von Punkt III Ziffer<br />
6 KV als Ausnahmeregelung im Sinne § 19d Abs.3f AZG<br />
ausgesprochen. Für die ersten acht Stunden Mehrarbeit<br />
gebühre - wie in § 19d Abs.3a AZG vorgesehen - ein Zuschlag<br />
von 25% und ab der 9. Wochenstunde ein erhöhter<br />
Zuschlag von 50 %.<br />
Mitterer erläutert, dass diese Auslegung nicht akzeptabel<br />
ist. Für den Fall, dass die GPA nicht auf die Forderung der<br />
K<strong>WT</strong> eingehe, wäre Punkt III Ziffer 6 KV überhaupt zu streichen.<br />
In diesem Fall würde entsprechend § 19d Abs.3a AZG<br />
nur der 25 % Zuschlag gebühren, nicht aber ein Zuschlag<br />
in Höhe von 50 % ab der 9. Wochenstunde.<br />
- Rückverrechnung von Sonderzahlungen im Fall des<br />
Wochengeldbezugs<br />
Klargestellt werden sollte, dass auch im Fall des Wochengeldbezugs<br />
eine Rückverrechung der zuviel bezogenen<br />
Sonderzahlung möglich ist.<br />
- Sonderzahlungen - Mehrarbeitszuschläge<br />
Gemäß Punkt XII Ziffer 1 gebühren den Angestellten in <strong>WT</strong>-<br />
Kanzleien Sonderzahlungen „in der Höhe des Durchschnitts<br />
des laufenden Bruttoentgelts für die Normalarbeitszeit der<br />
letzten 12 Monate vor dem Monat der Fälligkeit.“<br />
Strittig ist derzeit noch, ob der Mehrarbeitszuschlag bei der<br />
Berechnung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen ist.