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Stabilität von Fahrzeugaufbauten - Ladungssicherung.de

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<strong>Ladungssicherung</strong><br />

Stabilität <strong>von</strong><br />

<strong>Fahrzeugaufbauten</strong><br />

Als Regel <strong>de</strong>r Technik wird in diesem Beitrag mit <strong>de</strong>r DIN EN 12642 eine<br />

europäische Norm vorgestellt, die die Stabilität <strong>de</strong>r <strong>Fahrzeugaufbauten</strong><br />

regelt. Diese Norm trat zum April 2002 in Deutschland in Kraft und wur<strong>de</strong><br />

zum Januar 2007 entschei<strong>de</strong>nd verän<strong>de</strong>rt.<br />

Die einfachste, schnellste und daher mit<br />

Abstand beliebteste Art <strong>de</strong>r <strong>Ladungssicherung</strong><br />

besteht darin, ein Fahrzeug<br />

zu bela<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Fahrzeugaufbau zu<br />

schließen und ohne zusätzliche Maßnahmen<br />

die Ladung sicher zu transportieren.<br />

„Das ist doch nichts Neues“,<br />

mag da <strong>de</strong>r eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re erwi<strong>de</strong>rn,<br />

„das mache ich doch schon lange so“.<br />

Allerdings liegen dabei die tägliche Praxis<br />

und die gesetzliche Anfor<strong>de</strong>rung oft<br />

weit auseinan<strong>de</strong>r.<br />

Beson<strong>de</strong>rs beim Transport <strong>von</strong> Getränken,<br />

Altpapierballen und palettiertem<br />

Stückgut, wie z. B. Sackware o<strong>de</strong>r Big-<br />

Bag´s, vertrauen viele Fahrer und Verla<strong>de</strong>r<br />

ausschließlich auf die Stabilität<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugaufbaus und das ohne zu<br />

wissen, welche Kräfte er wirklich aufnehmen<br />

kann. Immer noch hört man Argumente<br />

wie: „Der Aufbau ist so stabil,<br />

<strong>de</strong>r hält die Ladung problemlos auf!“<br />

O<strong>de</strong>r: „Je<strong>de</strong>r Gurt <strong>de</strong>r Schiebeplane<br />

hält zwei Tonnen!“ Natürlich sind diese<br />

Argumente alt und vielen kommen sie<br />

schon abgedroschen vor, <strong>de</strong>nnoch sind<br />

sie immer noch nicht ausgestorben und<br />

wer<strong>de</strong>n immer wie<strong>de</strong>r geäußert – und<br />

das aus tiefster Überzeugung. In <strong>de</strong>r<br />

Praxis wird somit oft nur mit Vermutungen<br />

argumentiert. Und viele gehen<br />

wie selbstverständlich da<strong>von</strong> aus, dass<br />

sie ihre Kurvengeschwindigkeit je<strong>de</strong>rzeit<br />

im Griff haben.<br />

Klare Vorgabe<br />

Der Gesetzgeber hingegen verlangt im<br />

§ 22 StVO, dass die Ladung auch in<br />

Extremsituationen wie Vollbremsungen,<br />

plötzlichen Ausweichmanövern<br />

und schlechter Wegstrecke sicher auf<br />

<strong>de</strong>m Fahrzeug gehalten wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>r <strong>Ladungssicherung</strong> gibt<br />

es nur zwei Möglichkeiten: Entwe<strong>de</strong>r<br />

ist <strong>de</strong>r Fahrzeugaufbau in <strong>de</strong>r Lage,<br />

eine Ladung zu sichern o<strong>de</strong>r er ist es<br />

nicht. Wann aber ist ein Aufbau in <strong>de</strong>r<br />

Lage die Kräfte aufzunehmen, die in<br />

diesen Extremsituationen wirken?<br />

Die Richtlinie VDI 2700 stellt bei uns die<br />

Basis <strong>de</strong>r <strong>Ladungssicherung</strong> dar. Von<br />

<strong>de</strong>n <strong>Fahrzeugaufbauten</strong> for<strong>de</strong>rt sie,<br />

dass die Stirnwand, die Bordwän<strong>de</strong><br />

und die Rungen <strong>de</strong>r Transportfahrzeuge<br />

ausreichend dimensioniert sind. Sie<br />

gibt dabei allerdings nicht vor, welchen<br />

konkreten Belastungen diese Bauteile<br />

standhalten müssen. Diese Vorgaben<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>r europäischen Konstruktionsnorm<br />

DIN EN 12642 gemacht,<br />

die seit April 2002 für <strong>de</strong>n Bau <strong>von</strong> Nutzkraftwagen<br />

und Anhänger über 3,5 t<br />

zulässigem Gesamtgewicht (zGG) gilt.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Belastungswerte<br />

müssen gemäß <strong>de</strong>r DIN EN 12642<br />

(Version 2002) als Prüfkriterium ohne<br />

bleiben<strong>de</strong> Verformung erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

• Stirnwand<br />

• Rückwand<br />

• Seitenwand<br />

40% <strong>de</strong>r Nutzlast,<br />

die maximal gefor<strong>de</strong>rte<br />

Prüfkraft liegt<br />

bei 5.000 daN<br />

25% <strong>de</strong>r Nutzlast,<br />

die maximal gefor<strong>de</strong>rte<br />

Prüfkraft liegt<br />

bei 3.100 daN<br />

30% <strong>de</strong>r Nutzlast,<br />

dieser Wert gilt nicht<br />

für Curtainsi<strong>de</strong>r<br />

(Tautliner)<br />

Belastbarkeit <strong>de</strong>r Stirnwand und <strong>de</strong>r<br />

Rückwand am Beispiel eines Sattelanhängers<br />

Für die gesamte Höhe<br />

Belastbarkeit <strong>de</strong>r Seitenwand am Beispiel<br />

eines Sattelanhängers mit einem<br />

Kofferaufbau<br />

Ein zertifizierter Aufbau ist in <strong>de</strong>r Lage,<br />

bestimmte Ladung mit seinem Aufbau<br />

zu sichern.<br />

Für Plane und Spriegel<br />

Für die Bordwand<br />

Belastbarkeit <strong>de</strong>r Seitenwand am Beispiel<br />

eines Sattelanhängers mit einem<br />

Hamburger Ver<strong>de</strong>ck<br />

Allerdings konnte für eine Art <strong>von</strong> Fahrzeugaufbau<br />

keine seitliche Prüfkraft<br />

festgelegt wer<strong>de</strong>n und das ist <strong>de</strong>r Curtainsi<strong>de</strong>r,<br />

auch Schiebeplanenaufbau<br />

o<strong>de</strong>r Tautliner genannt.<br />

Belastbarkeit <strong>de</strong>r Seitenwand am Beispiel<br />

eines Sattelanhängers als Standard-Curtainsi<strong>de</strong>r<br />

Das be<strong>de</strong>utet, dass Standard-Curtainsi<strong>de</strong>r<br />

mit seitlichen Schiebeplanen ihre<br />

Ladung zwar nach vorn und nach hinten,<br />

nicht aber zu <strong>de</strong>n Seiten sichern<br />

können. Wenn man sich die Transportfahrzeuge<br />

anschaut wird man allerdings<br />

schnell feststellen, dass es sich<br />

bei <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r Sattelanhänger<br />

um solche Standard-Curtainsi<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt.<br />

Das ist problematisch, <strong>de</strong>nn bei<br />

vielen Unfällen ist festzustellen, dass<br />

diese ihre Ladung tatsächlich oft nicht<br />

halten können. Das Problem liegt allerdings<br />

nicht nur an <strong>de</strong>r Plane, son<strong>de</strong>rn<br />

vielmehr darin, dass <strong>de</strong>r gesamte Aufbau<br />

– auch das Dach und die Rungen<br />

– nicht in <strong>de</strong>r Lage sind, die Kräfte aufzunehmen,<br />

die in Extremsituationen<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ladung eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch die Vorgaben <strong>de</strong>r Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(StVZO)<br />

liegt die Verantwortung für <strong>de</strong>n Einsatz<br />

10 Berufskraftfahrer-Zeitung 03/07


<strong>Ladungssicherung</strong><br />

<strong>de</strong>s geeigneten Fahrzeugs zuerst einmal<br />

beim Fahrzeughalter.<br />

§ 30 Absatz 1 StVZO<br />

Beschaffenheit <strong>de</strong>r Fahrzeuge<br />

„Fahrzeuge müssen so gebaut und<br />

ausgerüstet sein, dass<br />

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb nieman<strong>de</strong>n<br />

schädigt o<strong>de</strong>r mehr als<br />

unvermeidbar gefähr<strong>de</strong>t, behin<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r belästigt,<br />

2. die Insassen, insbeson<strong>de</strong>re bei<br />

Unfällen, vor Verletzungen möglichst<br />

geschützt sind und das Ausmaß<br />

und die Folgen <strong>von</strong> Verletzungen<br />

möglichst gering bleiben.“<br />

Bei einem Verstoß gegen diese Anfor<strong>de</strong>rung,<br />

wenn also ein ungeeignetes<br />

Fahrzeug eingesetzt wird, kann gegen<br />

<strong>de</strong>n Fahrzeughalter gemäß § 31 StV-<br />

ZO ein Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister<br />

in Flensburg festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 31 Absatz 2 StVZO<br />

Verantwortung für <strong>de</strong>n Betrieb<br />

<strong>de</strong>r Fahrzeuge (Auszug)<br />

„Der Halter darf die Inbetriebnahme<br />

nicht anordnen o<strong>de</strong>r zulassen, wenn<br />

ihm bekannt ist o<strong>de</strong>r bekannt sein<br />

muss, dass (...) die Ladung (...) nicht<br />

vorschriftsmäßig ist, o<strong>de</strong>r dass die<br />

Verkehrssicherheit <strong>de</strong>s Fahrzeugs<br />

durch die Ladung o<strong>de</strong>r die Besetzung<br />

lei<strong>de</strong>t.“<br />

Allerdings begeht auch <strong>de</strong>r Fahrer einen<br />

Verstoß gegen die <strong>Ladungssicherung</strong>svorschrift<br />

aus § 22 StVO, <strong>de</strong>nn er hat<br />

die Ladung nicht nach <strong>de</strong>n anerkannten<br />

Regeln <strong>de</strong>r Technik gesichert. Diese<br />

Ordnungswidrigkeit kann ebenfalls<br />

mit einem Bußgeld und Punkten im<br />

Verkehrszentralregister in Flensburg<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die neue Version <strong>de</strong>r<br />

DIN EN 12642 beschreibt auch<br />

<strong>de</strong>n „verstärkten Aufbau“<br />

Dieses Problem ist natürlich nicht neu<br />

und es wur<strong>de</strong> inzwischen sogar schon<br />

gelöst. Viele Fahrzeugbauer bieten<br />

Sattelanhänger mit einem verstärkten<br />

Aufbau an. Diese Fahrzeuge entsprechen<br />

einer Norm, die seit Januar 2007<br />

in Kraft ist, <strong>de</strong>r DIN EN 12642 „Co<strong>de</strong><br />

XL“.<br />

Bei diesen verstärkten Aufbauten wur<strong>de</strong>n<br />

beson<strong>de</strong>rs folgen<strong>de</strong> Bauteile verän<strong>de</strong>rt:<br />

Dieses Dach ist durch Drahtseile verstärkt.<br />

• Steife Dachkonstruktion<br />

• Beson<strong>de</strong>rs stabile Stirnwand<br />

• Beson<strong>de</strong>rs feste Rungen<br />

• Palettenanschlag auf bei<strong>de</strong>n Fahrzeugseiten<br />

• Aluminiumeinsteckprofile o<strong>de</strong>r eine<br />

beson<strong>de</strong>rs zertifizierten Plane<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Belastungswerte<br />

müssen gemäß <strong>de</strong>r DIN EN 12642<br />

„Co<strong>de</strong> XL“ als Prüfkriterium ohne<br />

bleiben<strong>de</strong> Verformung erreicht wer<strong>de</strong>n:<br />

• Stirnwand 50% <strong>de</strong>r Nutzlast<br />

• Rückwand 30% <strong>de</strong>r Nutzlast<br />

• Seitenwand 40% <strong>de</strong>r Nutzlast<br />

Die Prüfkräfte gemäß <strong>de</strong>r DIN EN<br />

12642 „Co<strong>de</strong> XL“ müssen auf 2 / 3 <strong>de</strong>r<br />

Aufbauhöhe aufgebracht wer<strong>de</strong>n und<br />

sie gelten für alle Arten <strong>von</strong> Aufbauten,<br />

auch für Curtainsi<strong>de</strong>r. Für die <strong>Ladungssicherung</strong><br />

be<strong>de</strong>utet das, dass<br />

diese Fahrzeuge – auch Curtainsi<strong>de</strong>r –<br />

in <strong>de</strong>r Lage sind, bestimmte Ladungen,<br />

die entsprechend formschlüssig verla<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong>n, nur mit <strong>de</strong>r Stabilität ihres<br />

Aufbaus zu sichern. Welche Art <strong>von</strong><br />

Ladung das ist und wie sie verla<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n muss, kann man einem Zertifikat<br />

entnehmen.<br />

Für 2/3 <strong>de</strong>r Höhe<br />

Belastbarkeit <strong>de</strong>s verstärkten Fahrzeugaufbaus<br />

“Co<strong>de</strong> XL“ am Beispiel eines<br />

Curtainsi<strong>de</strong>rs<br />

Um ein Zertifikat für seinen Sattelanhänger<br />

zu erhalten, muss <strong>de</strong>r Fahrzeugbauer<br />

zuerst einmal min<strong>de</strong>stens<br />

ein Fahrzeug dieses Baumusters<br />

durch ein Prüfinstitut eingehend prüfen<br />

lassen. Auf dieser – bestan<strong>de</strong>nen<br />

Die Seile stören nicht, <strong>de</strong>nn sie können<br />

mit <strong>de</strong>m Dach zusammen aufgeschoben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Anstelle <strong>von</strong> Drahtseilen können auch<br />

textile Gurte eingebaut sein.<br />

– Prüfung basiert dann ein individuelles<br />

Zertifikat, das je<strong>de</strong>m ausgelieferten<br />

Sattelanhänger mitgegeben wird.<br />

Es enthält die Fahrgestellnummer <strong>de</strong>s<br />

Fahrzeugs und die Güterart, die durch<br />

diesen Aufbau gesichert wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Weiterhin gibt es die La<strong>de</strong>bedingungen,<br />

z. B. eine lückenlose Beladung,<br />

vor und legt fest, wie <strong>de</strong>r Fahrzeugaufbau<br />

ausgestattet sein muss.<br />

Tipp: Kopie mitnehmen<br />

Für die tägliche Praxis sollte sich eine<br />

Kopie <strong>de</strong>s Zertifikates im Fahrzeug befin<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>nn nur so kann <strong>de</strong>m Verla<strong>de</strong>r<br />

vor Ort seine berechtigte Frage nach<br />

<strong>de</strong>r Geeignetheit <strong>de</strong>s Fahrzeugaufbaus<br />

ausreichend beantwortet wer<strong>de</strong>n. Übrigens<br />

läuft damit auch eine Verkehrskontrolle<br />

<strong>de</strong>utlich schneller ab.<br />

Wer nun befürchtet, dass nur neu gekaufte<br />

Fahrzeuge diese Kriterien erfüllen,<br />

<strong>de</strong>r kann beruhigt wer<strong>de</strong>n. Viele<br />

Aufbauten können – zumin<strong>de</strong>st wenn<br />

sie nicht schon zu alt sind – nachgerüstet<br />

wer<strong>de</strong>n. Auskünfte gibt <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeugbauer.<br />

Alfred Lampen<br />

Berufskraftfahrer-Zeitung 03/07<br />

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