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Grundsatzbeschluss Bebauungsplan Nr. 32<br />
– landwirtschaftliche Schulen<br />
Mit Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 3.4 samt Änderung Nr. 1.3 des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
wurden die widmungsgemäßen Voraussetzungen für<br />
den Neubau einer landwirtschaftlichen Fachschule auf dem<br />
Grundstück Nr. 634/2, KG <strong>Lambach</strong>, westlich des bestehenden<br />
Stiftsmeierhofgebäudes , geschaffen. Laut Planung des Arch.<br />
DI. Hans Mesnaritsch, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker<br />
in Graz ist unter anderem beabsichtigt, den westlichen<br />
Gebäudeteil des bestehenden Stiftsmeierhofes abzutragen<br />
und das neu zu errichtende Schulgebäude unmittelbar an<br />
die Westseite des bestehen bleibenden Gebäudetraktes (ehemaliger<br />
Kuhstall) anzubauen, wobei die Grundgrenze zwischen<br />
dem Grundstück Nr. 634/2 (Areal der landwirtschaftlichen<br />
Fachschule) und dem bestehenden Meierhofgebäude (Benediktinerstift<br />
<strong>Lambach</strong>) entlang der westlichen Außenseite des<br />
bestehenden Kuhstalltraktes verlaufen soll.<br />
Gemäß des Bestimmungen des § 5 lit. 1. und 2. des OÖ. Bauordnung<br />
1994 idgF ist bei Neu- und Zubauten zu den seitlichen<br />
und zur inneren Bauplatz- oder Nachbarschaftsgrundgrenze<br />
ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Im Übrigen muss<br />
dieser Abstand bei Gebäudeteilen, die höher als 9 m sind,<br />
wenigstens ein Drittel ihrer Höhe betragen.<br />
Die geplante Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes<br />
im Bereich des Anbaues an den bestehenden Kuhstalltrakt<br />
des Meierhofgebäudes ist daher durch einen Bebauungsplan<br />
zu regeln. Herr DI Josef Sperrer hat in seiner schriftlichen Stellungnahme<br />
vom 8.5.2006 festgehalten, dass der vorliegende<br />
Bebauungsplan Nr. 32 „landwirtschaftliche Schulen“ nunmehr<br />
für den Bereich des denkmalgeschützten Kuhstalles ein<br />
Zusammenbauen von Objekten bzw. die Errichtung von Bauwerkes<br />
unmittelbar an der Grundgrenze zulassen soll. Dies<br />
stellt sicher, dass im Zuge der Renovierung des Kuhstalles<br />
keine baurechtlichen Probleme auftreten.<br />
Entsprechend der Empfehlung des Ortsplaners, fasst der<br />
Gemeinderat den einhelligen Grundsatzbeschluss für die Einleitung<br />
des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
32 „landwirtschaftliche Schulen“.<br />
Flächenwidmungsplanänderungen<br />
Für zwei Gewerbegrundstücke, eines im Betriebsbaugebiet<br />
und eines weiter im Zentrum (Fa. Billa), beschließt der Gemeinderat,<br />
in einem Punkt mehrheitlich, im anderen Punkt einstimmig,<br />
das Änderungsverfahren des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
sowie die Flächenwidmungsplanänderung, einzuleiten.<br />
Investitionsdarlehen für Wasserversorgungs-<br />
und Abwasserentsorgungsanlagen;<br />
Änderung der Rückzahlungskonditionen<br />
Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 23.1.2006<br />
beschlossen, den tilgungsfreien Zeitraum der für Wasserversorgungs-<br />
und Abwasserentsorgungsanlagen gewährten Investitionsdarlehen<br />
neuerlich bis 31.12.2010 zu verlängern.<br />
Der von der Gemeindeabteilung des Landes Oberösterreich<br />
hiezu ergangene Erlass wird von den Mitgliedern des Gemeinderates<br />
einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
Regionalmanagement Wels-Land,<br />
Wels-Stadt und Eferding<br />
Die Konferenz der Bürgermeister des Bezirkes Wels-Land hat<br />
am 14.11.2005 einstimmig beschlossen, den Gemeinden den<br />
Beitritt zu einem gemeinsamen regionalen Management zu<br />
empfehlen. Grundsatzbeschlüsse der Gemeinderäte sollten<br />
einen Beitritt zu einem gemeinsamen Regionalmanagement (-<br />
verein) aller Gemeinden der Bezirke Wels-Land und Eferding<br />
sowie der Stadt Wels betreffen.<br />
Ziel des gemeinsamen Regionalmanagements ist letztlich die<br />
Förderung der regionalen Entwicklung insbesondere durch<br />
Realisierung von Projekten (vor allem auch durch Lukrierung<br />
verschiedenster Förderungen der EU, des Bundes und des<br />
Landes). Endgültige Beschlüsse über den Beitritt sollen nach<br />
Vorliegen eines abgestimmten Satzungsentwurfs erfolgen. Als<br />
Termin für die Wirksamkeit des Beitrittes ist derzeit der<br />
1.1.2007 vorgesehen.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates fassen den einhelligen<br />
Grundsatzbeschluss, dem gemeinsamen Regionalmanagement<br />
aller Gemeinden der Bezirke Wels-Land und Eferding<br />
sowie der Stadt Wels beizutreten.<br />
Stellungnahme Betriebsanlagengenehmigungsverfahren<br />
a) Serin Mustafa, 4030 Linz<br />
Serin Mustafa, 4030 Linz, hat bei der Bezirkshauptmannschaft<br />
Wels-Land um die gewerbebehördliche Genehmigung für die<br />
Errichtung einer gastgewerblichen Betriebsstätte (Pizzeria) im<br />
Haus Bahnhofstraße 6, 4650 <strong>Lambach</strong> angesucht.<br />
Nach eingehender und sehr ausführliche Debatte beschließen<br />
die Mitglieder des Gemeinderates einhellig, die Stellungnahme<br />
an die Gewerbebehörde in der Form abzufassen, dass im<br />
gegenständlichen Fall die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit<br />
des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichen Verkehr<br />
wesentlich beeinträchtigt wird.<br />
b) Lidl Austria GmbH<br />
Die Lidl Austria GmbH, Niederlassung Salzburg, hat bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land um die gewerberechtliche<br />
Genehmigung für die Errichtung einer Verkaufs- und Lagerstätte<br />
für pyrotechnische Artikel der Klassen I und II, angesucht.<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates fassen den einstimmig<br />
Beschluss, die Stellungnahme an die Gewerbebehörde in der<br />
Form abzufassen, dass zum gegenständlichen Ansuchen keine<br />
Einwände unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen<br />
Interessen im Sinne des § 72 Abs. 2 Ziffer 2-5 der Gewerbeordnung<br />
1994 erhoben werden.<br />
Öffnungszeiten von Gastgärten –<br />
Verordnung durch die Gemeinde<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Lambach</strong> beschließt einstimmig,<br />
eine Verordnung zu erlassen, demnach die Öffnungszeit<br />
in den <strong>Lambach</strong>er Gastgärten in der Zeit vom 1. April bis<br />
31. Oktober jeden Jahres bis 24.00 Uhr festgesetzt wird.<br />
Volksschule <strong>Lambach</strong>; ganztägige Schulform<br />
Die Marktgemeinde <strong>Lambach</strong> als Schulerhalter ist gemäß den<br />
Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes ab dem Schuljahr<br />
2006/07 verpflichtet, ab einer Anmeldung von 15 Schülern,<br />
eine „ganztägige Schulform“ anzubieten.<br />
In den beiden Hauptschulen trifft dies auf Grund der Umfrage<br />
(jeweils nur 3 Schüler) nicht zu. In der Volksschule hat die<br />
Umfrage bis jetzt 16 Anmeldungen für eine Nachmittagsbetreuung<br />
ergeben. In diesen Zahlen sind die Schulanfänger noch<br />
nicht enthalten.<br />
Bei einer „ganztägigen Schulform“ würden vom Bund die so<br />
genannten Lernzeiten finanziell und personell übernommen.<br />
Nach Rücksprache bei Herrn Bezirksschulinspektor wären das<br />
für die Volsschule <strong>Lambach</strong> 7 gehaltene Wochenstunden, egal<br />
ob die Nachmittagsbetreuung 4 oder 5 Tage angeboten wird.<br />
Auf Grund der Erfahrungswerte aus der laufenden Nachmittagsbetreuung<br />
genügt für die Volksschule <strong>Lambach</strong> eine<br />
Betreuung von Montag bis Donnerstag (Mo bis Do jeweils von<br />
11.30 Uhr bis 14.15 Uhr Mittagessen und Freizeit = Angelegenheit<br />
der Gemeinde; jeweils von 14.15 Uhr bis 16.00 Uhr Lernzeit<br />
= Angelegenheit Bund). Die sogenannte Lernzeit würde von<br />
Pädagogen, die der Bezirksschulrat beschäftigt, abgedeckt.<br />
Das Mittagessen sowie die Betreuungszeit während der<br />
Essens- und Freizeit ist von den Eltern zu bezahlen (€ 50,– /<br />
€ 70,– / € 80,– je nach Besuchstagen 2,3 oder 4).<br />
Der Gemeinderat fasst nach eingehender Debatte den einstimmigen<br />
Beschluss, die Volksschule <strong>Lambach</strong> ab dem Schuljahr<br />
2006/07 als „ganztägige Schulform“ zu führen.<br />
Wohnungsvergabe<br />
Eine frei gewordene Gemeindewohnung im Hause, K.-Köttlstraße<br />
19 wurde einstimmig an Jürgen Wiesinger vergeben.<br />
Subventionen<br />
Der Marktmusikkapelle <strong>Lambach</strong>/Edt wurde eine Subvention in<br />
Höhe von € 3.290,– und dem Verein JULA (= Cool Kings) eine<br />
Subvention in Höhe von € 6.300,– für das Jahr 2006 einhellig<br />
zugesprochen.<br />
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