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Grundsatzbeschluss Bebauungsplan Nr. 32<br />

– landwirtschaftliche Schulen<br />

Mit Rechtswirksamkeit der Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 3.4 samt Änderung Nr. 1.3 des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

wurden die widmungsgemäßen Voraussetzungen für<br />

den Neubau einer landwirtschaftlichen Fachschule auf dem<br />

Grundstück Nr. 634/2, KG <strong>Lambach</strong>, westlich des bestehenden<br />

Stiftsmeierhofgebäudes , geschaffen. Laut Planung des Arch.<br />

DI. Hans Mesnaritsch, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker<br />

in Graz ist unter anderem beabsichtigt, den westlichen<br />

Gebäudeteil des bestehenden Stiftsmeierhofes abzutragen<br />

und das neu zu errichtende Schulgebäude unmittelbar an<br />

die Westseite des bestehen bleibenden Gebäudetraktes (ehemaliger<br />

Kuhstall) anzubauen, wobei die Grundgrenze zwischen<br />

dem Grundstück Nr. 634/2 (Areal der landwirtschaftlichen<br />

Fachschule) und dem bestehenden Meierhofgebäude (Benediktinerstift<br />

<strong>Lambach</strong>) entlang der westlichen Außenseite des<br />

bestehenden Kuhstalltraktes verlaufen soll.<br />

Gemäß des Bestimmungen des § 5 lit. 1. und 2. des OÖ. Bauordnung<br />

1994 idgF ist bei Neu- und Zubauten zu den seitlichen<br />

und zur inneren Bauplatz- oder Nachbarschaftsgrundgrenze<br />

ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Im Übrigen muss<br />

dieser Abstand bei Gebäudeteilen, die höher als 9 m sind,<br />

wenigstens ein Drittel ihrer Höhe betragen.<br />

Die geplante Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstandes<br />

im Bereich des Anbaues an den bestehenden Kuhstalltrakt<br />

des Meierhofgebäudes ist daher durch einen Bebauungsplan<br />

zu regeln. Herr DI Josef Sperrer hat in seiner schriftlichen Stellungnahme<br />

vom 8.5.2006 festgehalten, dass der vorliegende<br />

Bebauungsplan Nr. 32 „landwirtschaftliche Schulen“ nunmehr<br />

für den Bereich des denkmalgeschützten Kuhstalles ein<br />

Zusammenbauen von Objekten bzw. die Errichtung von Bauwerkes<br />

unmittelbar an der Grundgrenze zulassen soll. Dies<br />

stellt sicher, dass im Zuge der Renovierung des Kuhstalles<br />

keine baurechtlichen Probleme auftreten.<br />

Entsprechend der Empfehlung des Ortsplaners, fasst der<br />

Gemeinderat den einhelligen Grundsatzbeschluss für die Einleitung<br />

des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

32 „landwirtschaftliche Schulen“.<br />

Flächenwidmungsplanänderungen<br />

Für zwei Gewerbegrundstücke, eines im Betriebsbaugebiet<br />

und eines weiter im Zentrum (Fa. Billa), beschließt der Gemeinderat,<br />

in einem Punkt mehrheitlich, im anderen Punkt einstimmig,<br />

das Änderungsverfahren des örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

sowie die Flächenwidmungsplanänderung, einzuleiten.<br />

Investitionsdarlehen für Wasserversorgungs-<br />

und Abwasserentsorgungsanlagen;<br />

Änderung der Rückzahlungskonditionen<br />

Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 23.1.2006<br />

beschlossen, den tilgungsfreien Zeitraum der für Wasserversorgungs-<br />

und Abwasserentsorgungsanlagen gewährten Investitionsdarlehen<br />

neuerlich bis 31.12.2010 zu verlängern.<br />

Der von der Gemeindeabteilung des Landes Oberösterreich<br />

hiezu ergangene Erlass wird von den Mitgliedern des Gemeinderates<br />

einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Regionalmanagement Wels-Land,<br />

Wels-Stadt und Eferding<br />

Die Konferenz der Bürgermeister des Bezirkes Wels-Land hat<br />

am 14.11.2005 einstimmig beschlossen, den Gemeinden den<br />

Beitritt zu einem gemeinsamen regionalen Management zu<br />

empfehlen. Grundsatzbeschlüsse der Gemeinderäte sollten<br />

einen Beitritt zu einem gemeinsamen Regionalmanagement (-<br />

verein) aller Gemeinden der Bezirke Wels-Land und Eferding<br />

sowie der Stadt Wels betreffen.<br />

Ziel des gemeinsamen Regionalmanagements ist letztlich die<br />

Förderung der regionalen Entwicklung insbesondere durch<br />

Realisierung von Projekten (vor allem auch durch Lukrierung<br />

verschiedenster Förderungen der EU, des Bundes und des<br />

Landes). Endgültige Beschlüsse über den Beitritt sollen nach<br />

Vorliegen eines abgestimmten Satzungsentwurfs erfolgen. Als<br />

Termin für die Wirksamkeit des Beitrittes ist derzeit der<br />

1.1.2007 vorgesehen.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates fassen den einhelligen<br />

Grundsatzbeschluss, dem gemeinsamen Regionalmanagement<br />

aller Gemeinden der Bezirke Wels-Land und Eferding<br />

sowie der Stadt Wels beizutreten.<br />

Stellungnahme Betriebsanlagengenehmigungsverfahren<br />

a) Serin Mustafa, 4030 Linz<br />

Serin Mustafa, 4030 Linz, hat bei der Bezirkshauptmannschaft<br />

Wels-Land um die gewerbebehördliche Genehmigung für die<br />

Errichtung einer gastgewerblichen Betriebsstätte (Pizzeria) im<br />

Haus Bahnhofstraße 6, 4650 <strong>Lambach</strong> angesucht.<br />

Nach eingehender und sehr ausführliche Debatte beschließen<br />

die Mitglieder des Gemeinderates einhellig, die Stellungnahme<br />

an die Gewerbebehörde in der Form abzufassen, dass im<br />

gegenständlichen Fall die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit<br />

des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichen Verkehr<br />

wesentlich beeinträchtigt wird.<br />

b) Lidl Austria GmbH<br />

Die Lidl Austria GmbH, Niederlassung Salzburg, hat bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land um die gewerberechtliche<br />

Genehmigung für die Errichtung einer Verkaufs- und Lagerstätte<br />

für pyrotechnische Artikel der Klassen I und II, angesucht.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates fassen den einstimmig<br />

Beschluss, die Stellungnahme an die Gewerbebehörde in der<br />

Form abzufassen, dass zum gegenständlichen Ansuchen keine<br />

Einwände unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen<br />

Interessen im Sinne des § 72 Abs. 2 Ziffer 2-5 der Gewerbeordnung<br />

1994 erhoben werden.<br />

Öffnungszeiten von Gastgärten –<br />

Verordnung durch die Gemeinde<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Lambach</strong> beschließt einstimmig,<br />

eine Verordnung zu erlassen, demnach die Öffnungszeit<br />

in den <strong>Lambach</strong>er Gastgärten in der Zeit vom 1. April bis<br />

31. Oktober jeden Jahres bis 24.00 Uhr festgesetzt wird.<br />

Volksschule <strong>Lambach</strong>; ganztägige Schulform<br />

Die Marktgemeinde <strong>Lambach</strong> als Schulerhalter ist gemäß den<br />

Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes ab dem Schuljahr<br />

2006/07 verpflichtet, ab einer Anmeldung von 15 Schülern,<br />

eine „ganztägige Schulform“ anzubieten.<br />

In den beiden Hauptschulen trifft dies auf Grund der Umfrage<br />

(jeweils nur 3 Schüler) nicht zu. In der Volksschule hat die<br />

Umfrage bis jetzt 16 Anmeldungen für eine Nachmittagsbetreuung<br />

ergeben. In diesen Zahlen sind die Schulanfänger noch<br />

nicht enthalten.<br />

Bei einer „ganztägigen Schulform“ würden vom Bund die so<br />

genannten Lernzeiten finanziell und personell übernommen.<br />

Nach Rücksprache bei Herrn Bezirksschulinspektor wären das<br />

für die Volsschule <strong>Lambach</strong> 7 gehaltene Wochenstunden, egal<br />

ob die Nachmittagsbetreuung 4 oder 5 Tage angeboten wird.<br />

Auf Grund der Erfahrungswerte aus der laufenden Nachmittagsbetreuung<br />

genügt für die Volksschule <strong>Lambach</strong> eine<br />

Betreuung von Montag bis Donnerstag (Mo bis Do jeweils von<br />

11.30 Uhr bis 14.15 Uhr Mittagessen und Freizeit = Angelegenheit<br />

der Gemeinde; jeweils von 14.15 Uhr bis 16.00 Uhr Lernzeit<br />

= Angelegenheit Bund). Die sogenannte Lernzeit würde von<br />

Pädagogen, die der Bezirksschulrat beschäftigt, abgedeckt.<br />

Das Mittagessen sowie die Betreuungszeit während der<br />

Essens- und Freizeit ist von den Eltern zu bezahlen (€ 50,– /<br />

€ 70,– / € 80,– je nach Besuchstagen 2,3 oder 4).<br />

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Debatte den einstimmigen<br />

Beschluss, die Volksschule <strong>Lambach</strong> ab dem Schuljahr<br />

2006/07 als „ganztägige Schulform“ zu führen.<br />

Wohnungsvergabe<br />

Eine frei gewordene Gemeindewohnung im Hause, K.-Köttlstraße<br />

19 wurde einstimmig an Jürgen Wiesinger vergeben.<br />

Subventionen<br />

Der Marktmusikkapelle <strong>Lambach</strong>/Edt wurde eine Subvention in<br />

Höhe von € 3.290,– und dem Verein JULA (= Cool Kings) eine<br />

Subvention in Höhe von € 6.300,– für das Jahr 2006 einhellig<br />

zugesprochen.<br />

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