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AB-05-2013_Internet - Weimarer Land

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27. Juli <strong>2013</strong> – Nummer <strong>05</strong>/13 Seite 9<br />

Öffentlicher Teil<br />

Informationen des Jugend- und Sportamtes<br />

Aufforderung zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Förderung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Thüringer<br />

Schulen im <strong>Land</strong>kreis <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Rahmen der Richtlinie<br />

über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit vom 27. Mai <strong>2013</strong><br />

1. Gegenstand der Interessenbekundung<br />

Im Rahmen einer Interessenbekundung sollen<br />

Projektträger ermittelt werden, die Konzeptionen<br />

für ein professionelles Angebot an Schulen<br />

entwickeln, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />

durch sozialpädagogische Ansätze,<br />

Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt.<br />

Ziel ist die Förderung der schulbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit an ausgewählten Schulen<br />

des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> als eine besondere<br />

Form der Jugendsozialarbeit nach § 13<br />

Abs. 1 i. V. m. § 82 SGB VIII.<br />

In der schulbezogenen Jugendsozialarbeit wird<br />

die Kooperation zwischen Jugendhilfe und<br />

Schule nach § 81 SGB VIII, § 14 Abs. 4 und 19<br />

ThürKJHAG sowie der §§ 2 Abs. 3, 11 und 55 a<br />

Abs. 1 Thüringer Schulgesetz verwirklicht.<br />

Nachfolgende Ziele sollen erreicht werden:<br />

a) Die Förderung der individuellen und sozialen<br />

Entwicklung von Kindern und Jugendlichen<br />

– unter Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />

Lebenslagen von Mädchen und Jungen –<br />

indem Maßnahmen angeboten werden, in<br />

denen Schülerinnen und Schüler über das<br />

schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten<br />

entfalten, Anerkennung erfahren und soziale<br />

Prozesse gestalten können.<br />

b) Soziale Benachteiligungen, individuelle<br />

Beeinträchtigungen und strukturelle Nachteile<br />

sollen vermieden bzw. abgebaut werden,<br />

indem der Ausgrenzung und den Risiken des<br />

Scheiterns in der Schule entgegengewirkt wird.<br />

Schülerinnen und Schüler werden bei der Entfaltung<br />

ihrer Stärken, dem Erschließen ihrer<br />

Ressourcen und bei der Entwicklung von<br />

Lebensperspektiven unterstützt.<br />

c) Beratung von Lehrkräften und Eltern, indem<br />

die sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweise<br />

in die Schule eingebracht und somit eine<br />

Verbesserung der Brückenfunktion zwischen<br />

den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe, Schule<br />

und Familie erreicht wird.<br />

d) Junge Menschen sollen in die Lage versetzt<br />

werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />

schützen und zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit<br />

und Eigenverantwortlichkeit<br />

sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen<br />

befähigt werden.<br />

Das ausgewählte Projekt wird auf Antrag<br />

gemäß der „Richtlinie über die Gewährung<br />

von Zuwendungen an örtliche Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der<br />

schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom<br />

27.<strong>05</strong>.<strong>2013</strong>“ gefördert.<br />

Für das ausgewählte Projekt soll der Beginn<br />

zum 09.09.<strong>2013</strong> erfolgen.<br />

2. Anforderungen<br />

Die Leistung soll von einem anerkannten Träger<br />

der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII<br />

erbracht werden. Der Träger soll bereits nachweisliche<br />

Erfahrungen in der Leistungsart Jugendhilfe<br />

– Schule haben. Die Fachlichkeit des<br />

Trägers ist in entsprechender Art und Weise<br />

nachzuweisen. Die Beschäftigten müssen sich<br />

für die Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen<br />

und eine entsprechende fachliche Ausbildung<br />

erhalten haben (Fachkräfte).<br />

Zu Fachkräften gehören DiplomsozialarbeiterInnen,<br />

DiplomsozialpädagogInnen, ErziehungswissenschaftlerInnen<br />

und DiplompsychologInnen.<br />

Dies gilt auch für die im Rahmen<br />

der Umsetzung des Bologna-Prozesses entstandenen<br />

und mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren<br />

Bachelor- bzw. Master-Abschlüssen.<br />

Es gilt das Fachkräftegebot i.S.d. § 72 SGB<br />

VIII.<br />

Der Beschluss Nr. 66/12 des <strong>Land</strong>esjugendhilfeausschusses<br />

vom 4. Juni 2012 zur Umsetzung<br />

des Fachkräftegebotes ist zu beachten.<br />

Die fach- und sachgerechte Durchführung an<br />

den Schulen hat durch die Beschäftigten des<br />

Trägers zu erfolgen. Die Koordination sowie<br />

fachliche Begleitung des geförderten Projekts<br />

obliegt dem Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong><br />

<strong>Land</strong>.<br />

Träger, die Interesse an der Durchführung der<br />

Maßnahme haben, werden aufgefordert, sich<br />

unter Einreichung entsprechender Projektvorschläge<br />

nebst Konzeption zu bewerben.<br />

3. Verfahren<br />

Das Interessenbekundungsverfahren beginnt<br />

mit der Veröffentlichung auf der Webseite des<br />

<strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> www.weimarerland.de<br />

am 15.07.<strong>2013</strong> um 8.00 Uhr und<br />

endet am 12.08.<strong>2013</strong> um 12.00 Uhr.<br />

Die Auswahl und Bewilligung des Projektes<br />

erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.<br />

In einem ersten Schritt werden alle beim<br />

Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong><br />

eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung<br />

nach formaler Übereinstimmung mit den<br />

Bedingungen des Teilnehmerwettbewerbs<br />

unterzogen. In einem zweiten Schritt erfolgt<br />

die Bewertung der für eine Antragstellung in<br />

Frage kommenden Vorschläge. Anhand der in<br />

Punkt 4 genannten Bewertungskriterien wird<br />

der Projektnutzen festgestellt.<br />

Die Entscheidung zur Leistungserbringung trifft<br />

der Jugendhilfeausschuss am 02.09.<strong>2013</strong>.<br />

4. Bewertungskriterien<br />

Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien<br />

zugrunde gelegt (in Klammern ist der<br />

Faktor der Gewichtung angegeben):<br />

Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit<br />

und regionale Einbindung des Trägers (40 %)<br />

Zusammenarbeit mit Trägern nach dem SGB<br />

VIII, SGB II und SGB III (20 %)<br />

Umsetzungsplanung, methodische Kongruenz,<br />

Qualitätssicherung (30 %)<br />

Berücksichtigung der Ziele „Chancengleichheit<br />

zwischen den Geschlechtern“/Gender<br />

Mainstreaming (10 %)<br />

5. Durchführende Instanz, Ansprechpartner<br />

<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong><br />

Jugend- und Sportamt, Herr Kay Molnar<br />

Telefon: 03644/54<strong>05</strong>52<br />

Die Konzeptvorschläge zur Interessenbekundung<br />

sind bis 12.08.<strong>2013</strong>, 12.00 Uhr ausschließlich<br />

in schriftlicher Form in einem verschlossenen<br />

Briefumschlag mit der Aufschrift<br />

„Interessenbekundungsverfahren schulbezogene<br />

Jugendsozialarbeit“<br />

beim <strong>Land</strong>ratsamt <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong>, Jugendamt,<br />

Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda<br />

einzureichen.<br />

Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Beitrag<br />

nicht gewertet.<br />

Das Jugendamt und Sportamt informiert:<br />

Zum neuen Betreuungsgeld<br />

Ab dem 1. August <strong>2013</strong> können Eltern ein Betreuungsgeld<br />

beziehen.<br />

Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs-<br />

und Unterstützungsleistung für Eltern<br />

dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben<br />

in der Familie oder im privaten<br />

Umfeld erfüllen. Die Eltern sollen damit die<br />

Wahl zwischen einer öffentlich geförderten<br />

Kindertagesbetreuung oder dem Betreuungsgeld<br />

als Barleistung haben.<br />

Ein Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern,<br />

deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren<br />

wurde und die ihr Kind nicht in einer öffentlich<br />

bereitgestellten Kindertageseinrichtung oder<br />

Tagespflegestelle betreuen lassen.<br />

Das Betreuungsgeld kann jedoch erst im<br />

Anschluss an das Elterngeld, also in der Regel<br />

ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen<br />

werden. Ein paralleler Bezug von Elterngeld<br />

und Betreuungsgeld ist nicht möglich.<br />

Eine Ausnahmesituation ist bei der Verlängerung<br />

des Auszahlungszeitraumes des Elterngeldes<br />

gegeben. Hier kann im zweiten Zeitraum<br />

der Auszahlung des Elterngeldes auch Betreuungsgeld<br />

bezogen werden.<br />

Das Betreuungsgeld wird maximal für 22<br />

Monate und längstens bis zur Vollendung des<br />

36. Lebensmonats gewährt.<br />

Fortsetzung auf Seite 10

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