AB-05-2013_Internet - Weimarer Land
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27. Juli <strong>2013</strong> – Nummer <strong>05</strong>/13 Seite 9<br />
Öffentlicher Teil<br />
Informationen des Jugend- und Sportamtes<br />
Aufforderung zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Förderung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Thüringer<br />
Schulen im <strong>Land</strong>kreis <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII im Rahmen der Richtlinie<br />
über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit vom 27. Mai <strong>2013</strong><br />
1. Gegenstand der Interessenbekundung<br />
Im Rahmen einer Interessenbekundung sollen<br />
Projektträger ermittelt werden, die Konzeptionen<br />
für ein professionelles Angebot an Schulen<br />
entwickeln, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag<br />
durch sozialpädagogische Ansätze,<br />
Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt.<br />
Ziel ist die Förderung der schulbezogenen<br />
Jugendsozialarbeit an ausgewählten Schulen<br />
des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> als eine besondere<br />
Form der Jugendsozialarbeit nach § 13<br />
Abs. 1 i. V. m. § 82 SGB VIII.<br />
In der schulbezogenen Jugendsozialarbeit wird<br />
die Kooperation zwischen Jugendhilfe und<br />
Schule nach § 81 SGB VIII, § 14 Abs. 4 und 19<br />
ThürKJHAG sowie der §§ 2 Abs. 3, 11 und 55 a<br />
Abs. 1 Thüringer Schulgesetz verwirklicht.<br />
Nachfolgende Ziele sollen erreicht werden:<br />
a) Die Förderung der individuellen und sozialen<br />
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen<br />
– unter Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />
Lebenslagen von Mädchen und Jungen –<br />
indem Maßnahmen angeboten werden, in<br />
denen Schülerinnen und Schüler über das<br />
schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten<br />
entfalten, Anerkennung erfahren und soziale<br />
Prozesse gestalten können.<br />
b) Soziale Benachteiligungen, individuelle<br />
Beeinträchtigungen und strukturelle Nachteile<br />
sollen vermieden bzw. abgebaut werden,<br />
indem der Ausgrenzung und den Risiken des<br />
Scheiterns in der Schule entgegengewirkt wird.<br />
Schülerinnen und Schüler werden bei der Entfaltung<br />
ihrer Stärken, dem Erschließen ihrer<br />
Ressourcen und bei der Entwicklung von<br />
Lebensperspektiven unterstützt.<br />
c) Beratung von Lehrkräften und Eltern, indem<br />
die sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweise<br />
in die Schule eingebracht und somit eine<br />
Verbesserung der Brückenfunktion zwischen<br />
den Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe, Schule<br />
und Familie erreicht wird.<br />
d) Junge Menschen sollen in die Lage versetzt<br />
werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />
schützen und zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit<br />
und Eigenverantwortlichkeit<br />
sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen<br />
befähigt werden.<br />
Das ausgewählte Projekt wird auf Antrag<br />
gemäß der „Richtlinie über die Gewährung<br />
von Zuwendungen an örtliche Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der<br />
schulbezogenen Jugendsozialarbeit vom<br />
27.<strong>05</strong>.<strong>2013</strong>“ gefördert.<br />
Für das ausgewählte Projekt soll der Beginn<br />
zum 09.09.<strong>2013</strong> erfolgen.<br />
2. Anforderungen<br />
Die Leistung soll von einem anerkannten Träger<br />
der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII<br />
erbracht werden. Der Träger soll bereits nachweisliche<br />
Erfahrungen in der Leistungsart Jugendhilfe<br />
– Schule haben. Die Fachlichkeit des<br />
Trägers ist in entsprechender Art und Weise<br />
nachzuweisen. Die Beschäftigten müssen sich<br />
für die Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen<br />
und eine entsprechende fachliche Ausbildung<br />
erhalten haben (Fachkräfte).<br />
Zu Fachkräften gehören DiplomsozialarbeiterInnen,<br />
DiplomsozialpädagogInnen, ErziehungswissenschaftlerInnen<br />
und DiplompsychologInnen.<br />
Dies gilt auch für die im Rahmen<br />
der Umsetzung des Bologna-Prozesses entstandenen<br />
und mit vorgenannten Abschlüssen vergleichbaren<br />
Bachelor- bzw. Master-Abschlüssen.<br />
Es gilt das Fachkräftegebot i.S.d. § 72 SGB<br />
VIII.<br />
Der Beschluss Nr. 66/12 des <strong>Land</strong>esjugendhilfeausschusses<br />
vom 4. Juni 2012 zur Umsetzung<br />
des Fachkräftegebotes ist zu beachten.<br />
Die fach- und sachgerechte Durchführung an<br />
den Schulen hat durch die Beschäftigten des<br />
Trägers zu erfolgen. Die Koordination sowie<br />
fachliche Begleitung des geförderten Projekts<br />
obliegt dem Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong><br />
<strong>Land</strong>.<br />
Träger, die Interesse an der Durchführung der<br />
Maßnahme haben, werden aufgefordert, sich<br />
unter Einreichung entsprechender Projektvorschläge<br />
nebst Konzeption zu bewerben.<br />
3. Verfahren<br />
Das Interessenbekundungsverfahren beginnt<br />
mit der Veröffentlichung auf der Webseite des<br />
<strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong> www.weimarerland.de<br />
am 15.07.<strong>2013</strong> um 8.00 Uhr und<br />
endet am 12.08.<strong>2013</strong> um 12.00 Uhr.<br />
Die Auswahl und Bewilligung des Projektes<br />
erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.<br />
In einem ersten Schritt werden alle beim<br />
Jugendamt des <strong>Land</strong>kreises <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong><br />
eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung<br />
nach formaler Übereinstimmung mit den<br />
Bedingungen des Teilnehmerwettbewerbs<br />
unterzogen. In einem zweiten Schritt erfolgt<br />
die Bewertung der für eine Antragstellung in<br />
Frage kommenden Vorschläge. Anhand der in<br />
Punkt 4 genannten Bewertungskriterien wird<br />
der Projektnutzen festgestellt.<br />
Die Entscheidung zur Leistungserbringung trifft<br />
der Jugendhilfeausschuss am 02.09.<strong>2013</strong>.<br />
4. Bewertungskriterien<br />
Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien<br />
zugrunde gelegt (in Klammern ist der<br />
Faktor der Gewichtung angegeben):<br />
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit<br />
und regionale Einbindung des Trägers (40 %)<br />
Zusammenarbeit mit Trägern nach dem SGB<br />
VIII, SGB II und SGB III (20 %)<br />
Umsetzungsplanung, methodische Kongruenz,<br />
Qualitätssicherung (30 %)<br />
Berücksichtigung der Ziele „Chancengleichheit<br />
zwischen den Geschlechtern“/Gender<br />
Mainstreaming (10 %)<br />
5. Durchführende Instanz, Ansprechpartner<br />
<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong><br />
Jugend- und Sportamt, Herr Kay Molnar<br />
Telefon: 03644/54<strong>05</strong>52<br />
Die Konzeptvorschläge zur Interessenbekundung<br />
sind bis 12.08.<strong>2013</strong>, 12.00 Uhr ausschließlich<br />
in schriftlicher Form in einem verschlossenen<br />
Briefumschlag mit der Aufschrift<br />
„Interessenbekundungsverfahren schulbezogene<br />
Jugendsozialarbeit“<br />
beim <strong>Land</strong>ratsamt <strong>Weimarer</strong> <strong>Land</strong>, Jugendamt,<br />
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda<br />
einzureichen.<br />
Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Beitrag<br />
nicht gewertet.<br />
Das Jugendamt und Sportamt informiert:<br />
Zum neuen Betreuungsgeld<br />
Ab dem 1. August <strong>2013</strong> können Eltern ein Betreuungsgeld<br />
beziehen.<br />
Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs-<br />
und Unterstützungsleistung für Eltern<br />
dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben<br />
in der Familie oder im privaten<br />
Umfeld erfüllen. Die Eltern sollen damit die<br />
Wahl zwischen einer öffentlich geförderten<br />
Kindertagesbetreuung oder dem Betreuungsgeld<br />
als Barleistung haben.<br />
Ein Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern,<br />
deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren<br />
wurde und die ihr Kind nicht in einer öffentlich<br />
bereitgestellten Kindertageseinrichtung oder<br />
Tagespflegestelle betreuen lassen.<br />
Das Betreuungsgeld kann jedoch erst im<br />
Anschluss an das Elterngeld, also in der Regel<br />
ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen<br />
werden. Ein paralleler Bezug von Elterngeld<br />
und Betreuungsgeld ist nicht möglich.<br />
Eine Ausnahmesituation ist bei der Verlängerung<br />
des Auszahlungszeitraumes des Elterngeldes<br />
gegeben. Hier kann im zweiten Zeitraum<br />
der Auszahlung des Elterngeldes auch Betreuungsgeld<br />
bezogen werden.<br />
Das Betreuungsgeld wird maximal für 22<br />
Monate und längstens bis zur Vollendung des<br />
36. Lebensmonats gewährt.<br />
Fortsetzung auf Seite 10