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Schriftgutverwaltung - Landeshauptarchiv Koblenz

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Rechtsverbindlichkeit<br />

Ziel jeder <strong>Schriftgutverwaltung</strong> muss es sein, gerichtsfeste Akten zu<br />

erzeugen, um im Streitfall das ordnungsgemäße Handeln der Behörde<br />

nachweisen zu können.<br />

Nur vollständige Akten, die das Handeln der Behörde und des<br />

Sachbearbeiters lückenlos und nachvollziehbar dokumentieren, erfüllen<br />

diesen Anspruch.<br />

Die Rechtsverbindlichkeit elektronischer Unterlagen ist jedoch<br />

regelungsbedürftig, da die Dokumente nicht mehr im herkömmlichen<br />

Sinn unterschrieben vorliegen. Abhilfe schaffen hier klare gesetzliche<br />

Bestimmungen bzw. in besonderen Fällen die Anwendung einer<br />

qualifizierten elektronischen Signatur.<br />

Dr. Beate Dorfey<br />

<strong>Landeshauptarchiv</strong> <strong>Koblenz</strong>

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