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Amtsblatt - Landkreis Rostock

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1.Jahrgang 12. Juli 2013 Nummer 11<br />

Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG Sonderungsplan Nr.<br />

008–08 (08BOV0008)<br />

In der Gemeinde Kröpelin, Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstücke 99/8 ist ein Verfahren nach<br />

dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte<br />

(Bodensonderungsgesetz – BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2182, 2215) eingeleitet<br />

worden. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Hierdurch sollen die<br />

Reichweiten des unvermessenen Eigentums bestimmt und somit beleihungsfähige Grundstücke<br />

geschaffen werden.<br />

Sonderungsbehörde ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Der Landrat<br />

Kataster- und Vermessungsamt.<br />

Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom<br />

17.07.2013 bis 19.08.2013<br />

im Kataster- und Vermessungsamt, August-Bebel-Str. 3, 18209 Bad Doberan,<br />

Zimmer 6 während der Dienststunden<br />

Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 18:00 Uhr<br />

zur Einsicht aus.<br />

Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich. Telefon-<br />

Nummer: 03843/75562120<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung den Entwurf für<br />

den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen<br />

Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer<br />

der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />

und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz sind.<br />

Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder<br />

aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter<br />

dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Kataster- und Vermessungsamt, August-Bebel-Str. 3,<br />

18209 Bad Doberan oder jeder anderen Dienststelle des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> schriftlich oder zur<br />

Niederschrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Philipp<br />

Amtsleiterin<br />

Seite 8

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