Amtsblatt - Landkreis Rostock
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1.Jahrgang 12. Juli 2013 Nummer 11<br />
Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz - BoSoG Sonderungsplan Nr.<br />
008–08 (08BOV0008)<br />
In der Gemeinde Kröpelin, Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstücke 99/8 ist ein Verfahren nach<br />
dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte<br />
(Bodensonderungsgesetz – BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2182, 2215) eingeleitet<br />
worden. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet. Hierdurch sollen die<br />
Reichweiten des unvermessenen Eigentums bestimmt und somit beleihungsfähige Grundstücke<br />
geschaffen werden.<br />
Sonderungsbehörde ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Der Landrat<br />
Kataster- und Vermessungsamt.<br />
Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom<br />
17.07.2013 bis 19.08.2013<br />
im Kataster- und Vermessungsamt, August-Bebel-Str. 3, 18209 Bad Doberan,<br />
Zimmer 6 während der Dienststunden<br />
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 18:00 Uhr<br />
zur Einsicht aus.<br />
Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich. Telefon-<br />
Nummer: 03843/75562120<br />
Alle Planbetroffenen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung den Entwurf für<br />
den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen<br />
Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer<br />
der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />
und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz sind.<br />
Das gleiche gilt für die Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz oder<br />
aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber beschränkter<br />
dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken oder Rechten an diesen Grundstücken.<br />
Die Einwände sind beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Kataster- und Vermessungsamt, August-Bebel-Str. 3,<br />
18209 Bad Doberan oder jeder anderen Dienststelle des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> schriftlich oder zur<br />
Niederschrift zu erheben.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Philipp<br />
Amtsleiterin<br />
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