Amtsblatt - Landkreis Rostock
Amtsblatt - Landkreis Rostock
Amtsblatt - Landkreis Rostock
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Amtsblatt</strong><br />
mit den öffentlichen Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Inhalt<br />
Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> ...................................... 2<br />
Satzung des Kreisseniorenbeirates <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> ................................................................... 4<br />
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am 04.04.2013 .............. 7<br />
Einladung zur Sitzung des Kreistages am 10.04.2013 .................................................................... 8<br />
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und<br />
Kreisentwicklung und des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt am 18.04.2013 ............... 10<br />
Amtliche Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters des Kreistages<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> ............................................................................................................... 11<br />
Öffentliche Ausschreibung einer Liegenschaft zum Verkauf ......................................................... 12<br />
Bekanntgabe des Jahresabschlussberichts und Lageberichts der<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Wirtschaftsjahr 2011 ............................ 14<br />
1. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette"........................ 16<br />
2. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette"........................ 17<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> Redaktion: Pressestelle<br />
Dr. Petra Zühlsdorf-Böhm<br />
Am Wall 3-5 Am Wall 3-5<br />
18273 Güstrow 18273 Güstrow<br />
Telefon 03843/ 755-0 Telefon 03843/ 755-12002<br />
info@lkros.de<br />
petra.zuehlsdorf-boehm@lkros.de<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint nach Bedarf im Internet unter<br />
http://www.landkreis-rostock.de/bekanntmachungen.<br />
Nächste Ausgabe: 15. April 2013 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 10. April 2013)<br />
Bezugsmöglichkeiten<br />
Druckexemplare des <strong>Amtsblatt</strong>es liegen in der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow und in der Nebenstelle<br />
in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan in der Poststelle/ Information, Haus I zur kostenlosen Mitnahme<br />
bereit.<br />
Nachfragen zu kostenpflichtigem Einzelbezug und Abonnement sowie elektronischem Abo über das<br />
Büro des Kreistages, Bärbel Töter, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow, Tel.: 03843/ 755-12004, bärbel.toeter@lkros.de
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />
- nachfolgend Beirat genannt –<br />
Auf Grund des §§ 89 und 92 i.V.m. § 5 und § 118a der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
08. Juni 2004 (GVOBI. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über die<br />
Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011<br />
(GVOBI. M-V S. 777) i.V.m. § 10 der Hauptsatzung für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, wird nach<br />
Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.02.2013 folgende Satzung erlassen.<br />
Präambel<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> setzt sich zum Ziel die aktive Teilnahme Ihrer Einwohnerinnen und Einwohner<br />
mit Behinderungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu stärken und<br />
zu fördern. Zu diesem Zweck bildet er einen Behindertenbeirat. Der Beirat ist parteipolitisch,<br />
weltanschaulich und verbandsunabhängig und trägt den Namen<br />
„Behindertenbeirat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>“.<br />
Die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, Vereinen, Verbänden und Gruppen schließt die<br />
Mitwirkung im Beirat für Menschen mit Behinderungen aus.<br />
§ 1 Aufgaben des Beirates<br />
Aufgaben des Beirates sind:<br />
1. Die kommunalen Organe bzw. Gremien, den Kreistag und deren Ausschüsse, die Landrätin/den<br />
Landrat sowie die Verwaltung im Hinblick auf die Belange der Menschen mit Behinderungen zu<br />
beraten.<br />
2. Die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Menschen mit Behinderungen<br />
aufmerksam zu machen und die Bearbeitung zu verfolgen, sofern die Rechte Dritter nicht verletzt<br />
werden.<br />
3. Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen<br />
einzubringen.<br />
4. Bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen mitzuwirken.<br />
5. Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong> zu sein.<br />
6. Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu leisten.<br />
7. Das Netzwerkengagement für Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong> und darüber hinaus zu<br />
fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.<br />
§ 2 Rechte und Pflichten des Beirates<br />
(1) Dem Beirat soll zur Stellungnahme zu Vorlagen rechtzeitig und ausreichend Gelegenheit gegeben<br />
werden, soweit es die von ihm zu vertretenden Belange betrifft.<br />
(2) Der Beirat hat das Recht Fragen, welche die Belange der Menschen mit Behinderungen zum<br />
Inhalt haben, über den zuständigen Beigeordneten bzw. die Fraktionen an den Kreistag bzw. die<br />
Ausschüsse und die Verwaltung heranzutragen.<br />
(3) Wenn in den beratenden Ausschüssen Anregungen, Empfehlungen oder Stellungnahmen des<br />
Beirates oder von Menschen mit Behinderungen behandelt werden, ist ein vom Beirat benanntes<br />
Mitglied im Ausschuss anzuhören.<br />
(4) Der Beirat gibt zum Jahresende einen Bericht in Form einer Schriftinformation über die geleistete<br />
Arbeit an den <strong>Landkreis</strong> und den Kreistag.<br />
Seite 2
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
§ 3 Wahl und Zusammensetzung des Beirates<br />
(1) Der Beirat besteht aus 11 ständigen Mitgliedern. Es können bis zu sechs Vertreterrinnen/Vertreter<br />
bestellt werden.<br />
(2) Vorschläge können von Vereinen, Verbänden Ämtern, amtsfreien Städten und Gemeinden des<br />
<strong>Landkreis</strong>es und den Fraktionen der im Kreistag vertretenen demokratischen Parteien<br />
unterbreitet werden. Möglich ist auch die Bewerbung von Einzelpersonen, wenn diese sich durch<br />
ihre Lebenssituation in besonderer Weise geeignet sehen, die Interessen behinderter Menschen<br />
zu vertreten.<br />
(3) Berechtigt sind alle anerkannt behinderten Menschen, die am Wahltag mindestens sechzehn<br />
Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> haben. Berechtigt sind des<br />
Weiteren Eltern bzw. gesetzliche Vertreter von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />
soweit diese auf Dauer Kindergeldberechtigt sind.<br />
(4) Die Mitglieder und die Stellvertreterin bzw. Stellvertreter werden vom Kreistag bestätigt.<br />
(5) Die Mitglieder und die Stellvertreterin bzw. Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode<br />
des Kreistages bestellt.<br />
§ 4 Geschäftsführung<br />
(1) Der Beirat wählt bei der konstituierenden Sitzung aus deren Mitte<br />
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden<br />
- eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter<br />
- eine Schriftführerin oder einen Schriftführer<br />
(2) Der Beirat wird nach außen durch deren Vorsitzende oder Vorsitzenden, bzw. im<br />
Verhinderungsfall durch die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, vertreten.<br />
(3) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />
§ 5 Materielle Absicherung des Beirates<br />
(1) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe<br />
von 20,00 € gemäß § 14 Abs. 6 der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>.<br />
(2) Die Mitglieder des Beirates erhalten für die Teilnahme an den Beiratssitzungen eine<br />
Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz M-V.<br />
(3) Für die Mitglieder des Beirates besteht Versicherungsschutz beim Kommunalen<br />
Schadensausgleich M-V.<br />
(4) Die materielle und finanzielle Sicherstellung erfolgt auf Antrag des Beirates im Rahmen der im<br />
Haushalt des <strong>Landkreis</strong>es zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Der <strong>Landkreis</strong> stellt dem<br />
Beirat Räume für Sitzungen und für die Durchführung erforderlicher Sprechstunden zur<br />
Verfügung. Über die Verwendung der finanziellen Mittel sind dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> prüffähige<br />
Unterlagen vorzulegen.<br />
§ 6 Inkrafttreten der Satzung<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Güstrow, den 19.03.2013<br />
Seite 3
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Satzung des Kreisseniorenbeirates <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Seite 4
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Seite 5
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Seite 6
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am<br />
04.04.2013<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich lade Sie recht herzlich zur ordentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und<br />
Jugend am<br />
ein.<br />
Donnerstag, 04.04.2013 um 16:00 Uhr im<br />
Landschulmuseum Göldenitz, Am See 7<br />
Tagesordnung:<br />
1. Führung durch das Landschulmuseum<br />
2. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />
3. Bestätigung der Tagesordnung<br />
4. Protokollkontrolle<br />
5. Beschluss der Richtlinie zur Kulturförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />
6. Haushaltsplanung 2013 Bereich Schule und Kultur<br />
7. Sonstiges<br />
Dittmar Brandt<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Seite 7
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Einladung zur Sitzung des Kreistages am 10. April 2013<br />
Güstrow, 25.03.2013<br />
E i n l a d u n g<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die 11. Sitzung des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> wird zu<br />
einberufen.<br />
Mittwoch, 10. April 2013, 16:30 Uhr,<br />
im Kreistagssaal des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>,<br />
18273 Güstrow, Am Wall 3-5<br />
Das Präsidium des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> hat im Benehmen mit dem Landrat nachstehend<br />
aufgeführte Tagesordnung festgesetzt:<br />
Tagesordung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Fragestunde für die Einwohner des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der fristgemäßen<br />
Ladung<br />
2. Bestätigung der Tagesordnung<br />
3. Bestätigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> am 20.<br />
Februar 2013<br />
4. Mitteilung des 1. Stellv. des Landrates des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> und Anfragemöglichkeiten für<br />
die Mitglieder des Kreistages <strong>Rostock</strong><br />
Berichterstatter: Herr Dr. Wolfgang Kraatz<br />
Beschlussfassung von Beschlussanträgen<br />
5. Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 96-10 / 2013 zum Abbau des Altfehlbetrages gemäß §<br />
25 <strong>Landkreis</strong>neuordnungsgesetz M-V (Drucksachen-Nr. V-115-2013)<br />
6. Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 103 – 10 / 2013 Antrag zum Erhalt eines<br />
arbeitsfähigen Thünen-Gut-Tellow (Drucksachen-Nr. V-116-2013)<br />
7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 (Drucksachen-Nr. V-113-2013)<br />
8. Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für die Wahl der Schöffen und<br />
Hilfsschöffen der Amtszeit 2014 - 2018 (Drucksachen-Nr. V-114-2013)<br />
Seite 8
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
9. Bestimmung eines Wahltermins für die Direktwahl einer Landrätin / eines Landrates für den<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> (Drucksachen-Nr. V-117-2013)<br />
10. a)Widerruf der Bestellung einer Rechnungsprüferin(Drucksachen-Nr. V-118-2013)<br />
b) Bestellung eines Rechnungsprüfers (Drucksachen-Nr. V-119-2013)<br />
11. Benennung eines Nachrückers für das Präsidium sowie für den Ausschuss für Familie,<br />
Senioren, Soziales und Gesundheit (Drucksachen-Nr. V-120-2013)<br />
12. Antrag der Fraktion CDU „Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan“ (Drucksachen-Nr. V-<br />
121-2013)<br />
13. Antrag der WG Freie Wähler Güstrow/ Bad Doberan (Drucksachen-Nr. V-122-2013)<br />
14. Antrag der NPD „Asylbewerber-Stop für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>“ (Drucksachen-Nr. V-123-<br />
2013)<br />
15. Antrag der NPD „bürgernahe Verwaltung organisieren“ (Drucksachen-Nr. V-124-2013)<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
16. Grundstücksangelegenheiten<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ilka Lochner-Borst<br />
Kreistagspräsidentin<br />
Seite 9
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft,<br />
Verkehr und Kreisentwicklung und des Ausschusses für Bau, Planung und<br />
Umwelt am 18.04.2013<br />
Güstrow, 02.04.2013<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit lade ich Sie zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung am<br />
Donnerstag, 18.04.2013, 17:30 Uhr<br />
Kreisverwaltung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Hauptsitz Güstrow,<br />
Am Wall 3 - 5, 18273 Güstrow, Raum 4.102 (Kreistagssaal)<br />
ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />
Tagesordnung:<br />
A<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung<br />
2. Protokollkontrolle der Sitzung vom 14.03.2013 (Wirtschaftsausschuss) sowie<br />
Protokollkontrolle der Sitzung vom 25.03.2013 (Ausschuss für Bau, Planung,<br />
Umwelt)<br />
3. Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf den Straßenbau des <strong>Landkreis</strong>es<br />
unter besonderer Berücksichtigung der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes<br />
M-V im Bereich Straßenbau<br />
V.: Herr Krause, Amtsleiter Amt für Straßenbau und Verkehr<br />
4. Vorstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes<br />
V.: Herr Buske, Leiter Eigenbetrieb<br />
5. Sonstiges<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Sebastian Constien<br />
gez. Thomas Jenjahn<br />
Seite 10
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Amtliche Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters des<br />
Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />
Seite 11
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Öffentliche Ausschreibung einer Liegenschaft zum Verkauf<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> bietet das nachstehende bebaute Grundstück erneut zum<br />
Verkauf an:<br />
Lage:<br />
Grundbuch von: Teterow, Blatt 7066<br />
Gemarkung:<br />
Flur: 31<br />
Flurstück: 67<br />
Stadtvilla „Scheven“, <strong>Rostock</strong>er Straße 68 in 17166 Teterow<br />
Teterow<br />
Größe: 878 m²<br />
Bauliche Anlagen:<br />
Die unter Denkmalschutz stehende Stadtvilla besteht aus einem zweigeschossigen,<br />
voll unterkellerten Gebäude, das 1912 als Wohnhaus "Villa<br />
Scheven" errichtet wurde.<br />
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.<br />
Im Kellergeschoss befinden sich Abstellräume, die Gas-Heizungs-anlage mit<br />
Warmwasseraufbereitung sowie getrennte Toilettenanlagen. Außerdem<br />
befindet sich im Keller in einem Pumpensumpf eine Tauchpumpe gegen<br />
aufsteigendes Grundwasser sowie eine Abwasser-Hebe-anlage. Die<br />
Räumlichkeiten im Erd- und Obergeschoss sind als Wohnungen eingerichtet<br />
und werden gegenwärtig als Begegnungs- Freizeit- und Lernstätte für Kinder<br />
und Jugendliche genutzt.<br />
Das Dachgeschoss ist zu einer Wohnung mit 3 Zimmer (Flur, Küche und Bad)<br />
ausgebaut. Dieser Bereich ist z. Zt. ohne Nutzung.<br />
Am Gebäude besteht u. a. Instandsetzungsbedarf zur Beseitigung von<br />
Nässeschäden am Kellermauerwerk mit Folgegewerken und zur Beseitigung<br />
von Putzschäden am Außenmauerwerk. Die Wärmedämmung des<br />
Kehlbalkendaches ist unzureichend.<br />
Durch einen Anbau am Nachbargebäude <strong>Rostock</strong>er Str. 66a ist das<br />
Grundstück <strong>Rostock</strong>er Straße 68 in einer Fläche von 28,9 m² überbaut und<br />
wird derzeit unentgeltlich durch den Nachbarn genutzt. Die<br />
Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes wird durch den Flächenentzug nicht<br />
bzw. nur sehr unwesentlich beeinträchtigt. Die Bereinigung der Verhältnisse<br />
kann über einen Verkauf der Teilfläche oder Erhebung einer jährlichen<br />
Überbaurente erfolgen.<br />
Brutto-Grundfläche: 185,2 m² Kellergeschoss,<br />
185,2 m² Erdgeschoss,<br />
185,2 m² Obergeschoss,<br />
127,7 m² Dachgeschoß<br />
Wohnfläche: ca. 385 m²<br />
Objektlage:<br />
Die amtsfreie Stadt Teterow mit rd. 9.000 Einwohnern ist ein Mittelzentrum der<br />
Region „Mecklenburgische Schweiz“. Strukturbestimmend sind Handel und<br />
Handwerk sowie mittelständische Gewerbe- und Industriebetriebe und der<br />
Tourismus. Überregionale Bedeutung hat der Bergring mit seinen jährlich<br />
stattfindenden Grasbahnrennen erlangt.<br />
Ein Krankenhaus, kulturelle Einrichtungen und Schultypen bis zum<br />
Gymnasium sind vorhanden.<br />
Verkehrsmäßig ist Teterow durch Bundes- und Landstraßen und sowie<br />
durch die Eisenbahnstrecke Güstrow-Teterow-Malchin-Neubrandenburg<br />
regional und überregional gut erschlossen.<br />
Seite 12
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Verkehrswert:<br />
Hinweise:<br />
Das Grundstück befindet sich nördlich des historischen Stadtzentrums und<br />
innerhalb eines städtebaulichen Sanierungsgebietes gem. § 136 BauGB. Die<br />
umliegende Bebauung besteht überwiegend aus zweigeschossigen<br />
Wohnhäusern in geschlossener Bauweise. Rückseitig des Grundstückes ist<br />
städtebaulich die Errichtung eines Einkaufszentrums geplant. Das Grundstück<br />
ist ortsüblich erschlossen und befindet sich bauplanungsrechtlich innerhalb<br />
der im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 BauGB).<br />
199.000 Euro<br />
Das Objekt ist in der Baudenkmalliste des <strong>Landkreis</strong>es Güstrow unter Nr.<br />
1070 eingetragen und befindet sich im förmlich festgesetzten<br />
Sanierungsgebiet nach § 154 BauGB ff. Der Sanierungsvermerk ist in<br />
Abteilung II des Grundbuches von Teterow Blatt 7066 eingetragen.<br />
Die Liegenschaft ist vermietet an den CJD Waren zur Nutzung als<br />
Jugendhilfestation. Dieser Mietvertrag ist durch den Erwerber zu übernehmen<br />
und aufgrund der Zweckbindung einer Sonderbedarfszuweisung seitens des<br />
Erwerbers mindestens bis 01.06.2014 nicht zu kündigen.<br />
Zugunsten des o. g. Grundstückes besteht lastend auf dem<br />
Nachbargrundstück, (Flurstück 68) ein Regenwasserleitungsrecht ,als dinglich<br />
gesicherte Grunddienstbarkeit im Grundbuch von Teterow Blatt 8365, Abt. II<br />
Nr. 5 und als Baulast unter Nr. 2606.<br />
Der Meistbietende/ Erwerber hat zuzüglich des Höchstgebotes die Kosten des<br />
Verkehrswertgutachtens in Höhe von 1.634,35 € zu erstatten und den bisher<br />
durch die Stadt Teterow noch nicht erhobenen Ausgleichsbeitrag für die<br />
sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung gem. § 154 ff. BauGB zu<br />
übernehmen.<br />
Ansprechpartner: <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />
Amt für Service und Gebäudemanagement<br />
Am Wall 3-5<br />
18273 Güstrow<br />
Frau Schwartz<br />
Tel. 03843/ 755-10001<br />
Fax 03843/ 755-10802<br />
E-Mail simone.schwartz@lkros.de<br />
Die Liegenschaft kann nach Absprache besichtigt werden.<br />
In die vorliegende Wertermittlung kann nach Terminabsprache eingesehen werden.<br />
Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossen Umschlag mit<br />
dem Vermerk "Ausschreibung Teterow, <strong>Rostock</strong>er Str. 68" bis zum 25. Mai 2013,<br />
12.00 Uhr (Posteingang) an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Amt 10, Am Wall 3-5, 18273<br />
Güstrow zu richten.<br />
Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots.<br />
Der genannte Verkehrswert dient lediglich zur Information und gilt als Orientierung.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie<br />
erneut anzubieten.<br />
Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien.<br />
Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.<br />
Seite 13
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Bekanntgabe des Jahresabschlussberichts und Lageberichts der<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Wirtschaftsjahr 2011<br />
1. Gemäß § 14 Absatz 5 des Kommunalprüfgesetzes wird bekannt gegeben: Im Auftrag des<br />
Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern hat die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft PKF<br />
FASSELT SCHLAGE, <strong>Rostock</strong>, die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 durchgeführt und<br />
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den<br />
Lagebericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Geschäftsjahr vom<br />
01.01.2011 bis zum 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den landesrechtlichen<br />
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der<br />
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 13 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-<br />
Vorpommern i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über<br />
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />
beurteilt.<br />
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />
wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine<br />
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der<br />
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass<br />
zu wesentlichen Beanstandungen.<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort<br />
ist im Abschnitt 4 ausgeführt, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft davon ausgeht, dass bei<br />
Verkäufen der Existenzgründerzentren der Gesellschaft keine Risiken aus der Rückzahlung von<br />
Fördermitteln bestehen, sich die aufgrund der beschlossenen Liquidation der Gesellschaft<br />
bilanzierten Verkehrswerte der Existenzgründerzentren am Markt realisieren lassen und die<br />
Gesellschafter die Gesellschaft im Jahr 2012 zumindest mit abgesenkten Zuschüssen<br />
unterstützten Diese Einschätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet.<br />
Seite 14
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des<br />
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH haben<br />
wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstattet.“<br />
<strong>Rostock</strong>, den 23.10.2012<br />
gez. Diederich<br />
gez. Hergert<br />
- Wirtschaftsprüfer – - Wirtschaftsprüfer –<br />
2. Der Landesrechnungshof schließt sich den Ausführungen des Abschlussprüfers an und hat mit<br />
Schreiben vom 18.03.2013 den Prüfbericht nach eingeschränkter Prüfung (§ 14 Abs. 4 KPG)<br />
freigegeben mit folgendem Vermerk: „Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG<br />
über die Bekanntgabe und Offenlegung dieser Unterlagen.“<br />
gez. Dr. Hempel<br />
3. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.02.2013 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />
und der Verwendung des Jahresergebnisses folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Der Jahresabschluss 2011 wird bestätigt. Der Jahresverlust ist aus den in 2011 getätigten<br />
Kapitaleinlagen der Gesellschafter auszugleichen. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung<br />
werden für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.“<br />
gez. Reinhold Hellweg<br />
-Vorsitzender der Gesellschafterversammlung<br />
4. Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen in den Geschäftsräumen der<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH i.L., Am Augraben 2, 18273 Güstrow, in der Zeit<br />
vom 08.04.2013 bis 19.04.2013 während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />
Christian Fink<br />
-Liquidator-<br />
Seite 15
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
1. Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“<br />
In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen<br />
zur Unterhaltung von offenen Vorflutern, Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt<br />
der Wasser-und Bodenverband in der Zeit<br />
vom 26. März 2013 bis 11. April 2013<br />
die öffentliche Grabenschau<br />
an den Verbandsgewässern durch.<br />
Interessierte Bürger können an der Grabenschau teilnehmen.<br />
Schauplan der Gewässerschau 2013<br />
Schaubezirk Schauführer Termin Uhrzeit Treffpunkt<br />
1<br />
Fischland-Darß<br />
Zingst<br />
Herr Reichelt 03.April<br />
2013<br />
08:00 Büro Gut Darß<br />
Sozialgebäude<br />
in 18375 Born<br />
2<br />
Klosterbach<br />
3<br />
Saaler Bach<br />
4<br />
Schulenberger<br />
Mühlenbach<br />
5<br />
Reppeliner Bach<br />
6<br />
Thelkow/Selpin<br />
Stadt Bad Sülze<br />
7<br />
Polchow<br />
8<br />
Cammin<br />
9<br />
Tribohmer Bach<br />
Herr Borbe<br />
Herr Wiechmann<br />
Herr Oldenburg<br />
Herr Dr.<br />
Fiegenbaum<br />
Herr Harms<br />
Herr Münch<br />
Herr Müller,<br />
Heinz-Jürgen<br />
Herr Groth<br />
27. März<br />
2013<br />
09.April<br />
2013<br />
28.März<br />
2013<br />
10.April<br />
2013<br />
04.April<br />
2013<br />
26.März<br />
2013<br />
10.April<br />
2013<br />
11.April<br />
2013<br />
09:00 Kreisverwaltung<br />
Damgartener Chaussee 40/<br />
Haus 2, 18311 Ribnitz-<br />
Damgarten 2. Etage (Kleiner<br />
Sitzungssaal)<br />
08:00 Sitzungssaal<br />
Sportlerheim Saal<br />
18317 Saal<br />
08:00 Saal<br />
„Dorfhaus“<br />
18337 Schulenberg<br />
08:00 Gemeinde Sanitz (Rathaus)<br />
<strong>Rostock</strong>er Str. 19,<br />
18190 Sanitz<br />
08:00<br />
Amtsgebäude Bad Sülze<br />
Sitzungssaal<br />
Am Markt 1<br />
18334 Bad Sülze<br />
08:30 Feuerwehr Wardow<br />
18299 Wardow<br />
08:00 Gemeinde Sanitz (Rathaus)<br />
<strong>Rostock</strong>er Str. 19,<br />
18190 Sanitz<br />
09:00 Büro Landhof GmbH<br />
Kastanienstraße 5<br />
18320 Pantlitz<br />
Seite 16
1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />
2. Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“<br />
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung in dem Einzugsgebiet des<br />
Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ wird in diesem Jahr in folgenden<br />
Zeiträumen durchgeführt:<br />
Krautung: 25.05.2013 bis 30.Nov. 2013<br />
Grundräumung/Holzung: Januar bis Dezember 2013<br />
Recknitzkrautung: 01.06.bis 30.06. und 01.09. bis 30.09.2013<br />
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.<br />
Die Baubetriebe sind laut Ausschreibung verpflichtet, Absprachen mit den Anliegern über die<br />
Durchführung der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.<br />
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V<br />
(LWaG) und der Satzung des Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die<br />
Anlieger und Hinterlieger das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten<br />
zu dulden sowie das Mähgut und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.<br />
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere<br />
bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen.<br />
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern<br />
von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf<br />
Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in<br />
18311 Ribnitz-Damgarten,<br />
Damgartener Chaussee 40/Haus 3,<br />
Tel.: 03821-720051, Fax – 721750<br />
gewährt.<br />
gez. Groth<br />
Verbandsvorsteher<br />
Seite 17