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Amtsblatt - Landkreis Rostock

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

mit den öffentlichen Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />

1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Inhalt<br />

Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> ...................................... 2<br />

Satzung des Kreisseniorenbeirates <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> ................................................................... 4<br />

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am 04.04.2013 .............. 7<br />

Einladung zur Sitzung des Kreistages am 10.04.2013 .................................................................... 8<br />

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und<br />

Kreisentwicklung und des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt am 18.04.2013 ............... 10<br />

Amtliche Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters des Kreistages<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> ............................................................................................................... 11<br />

Öffentliche Ausschreibung einer Liegenschaft zum Verkauf ......................................................... 12<br />

Bekanntgabe des Jahresabschlussberichts und Lageberichts der<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Wirtschaftsjahr 2011 ............................ 14<br />

1. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette"........................ 16<br />

2. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette"........................ 17<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> Redaktion: Pressestelle<br />

Dr. Petra Zühlsdorf-Böhm<br />

Am Wall 3-5 Am Wall 3-5<br />

18273 Güstrow 18273 Güstrow<br />

Telefon 03843/ 755-0 Telefon 03843/ 755-12002<br />

info@lkros.de<br />

petra.zuehlsdorf-boehm@lkros.de<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> mit den öffentlichen Bekanntmachungen erscheint nach Bedarf im Internet unter<br />

http://www.landkreis-rostock.de/bekanntmachungen.<br />

Nächste Ausgabe: 15. April 2013 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 10. April 2013)<br />

Bezugsmöglichkeiten<br />

Druckexemplare des <strong>Amtsblatt</strong>es liegen in der Kreisverwaltung in Güstrow, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow und in der Nebenstelle<br />

in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan in der Poststelle/ Information, Haus I zur kostenlosen Mitnahme<br />

bereit.<br />

Nachfragen zu kostenpflichtigem Einzelbezug und Abonnement sowie elektronischem Abo über das<br />

Büro des Kreistages, Bärbel Töter, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow, Tel.: 03843/ 755-12004, bärbel.toeter@lkros.de


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />

- nachfolgend Beirat genannt –<br />

Auf Grund des §§ 89 und 92 i.V.m. § 5 und § 118a der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

08. Juni 2004 (GVOBI. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über die<br />

Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011<br />

(GVOBI. M-V S. 777) i.V.m. § 10 der Hauptsatzung für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, wird nach<br />

Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.02.2013 folgende Satzung erlassen.<br />

Präambel<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> setzt sich zum Ziel die aktive Teilnahme Ihrer Einwohnerinnen und Einwohner<br />

mit Behinderungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu stärken und<br />

zu fördern. Zu diesem Zweck bildet er einen Behindertenbeirat. Der Beirat ist parteipolitisch,<br />

weltanschaulich und verbandsunabhängig und trägt den Namen<br />

„Behindertenbeirat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>“.<br />

Die Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, Vereinen, Verbänden und Gruppen schließt die<br />

Mitwirkung im Beirat für Menschen mit Behinderungen aus.<br />

§ 1 Aufgaben des Beirates<br />

Aufgaben des Beirates sind:<br />

1. Die kommunalen Organe bzw. Gremien, den Kreistag und deren Ausschüsse, die Landrätin/den<br />

Landrat sowie die Verwaltung im Hinblick auf die Belange der Menschen mit Behinderungen zu<br />

beraten.<br />

2. Die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Menschen mit Behinderungen<br />

aufmerksam zu machen und die Bearbeitung zu verfolgen, sofern die Rechte Dritter nicht verletzt<br />

werden.<br />

3. Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen<br />

einzubringen.<br />

4. Bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen mitzuwirken.<br />

5. Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong> zu sein.<br />

6. Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu leisten.<br />

7. Das Netzwerkengagement für Menschen mit Behinderungen im <strong>Landkreis</strong> und darüber hinaus zu<br />

fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.<br />

§ 2 Rechte und Pflichten des Beirates<br />

(1) Dem Beirat soll zur Stellungnahme zu Vorlagen rechtzeitig und ausreichend Gelegenheit gegeben<br />

werden, soweit es die von ihm zu vertretenden Belange betrifft.<br />

(2) Der Beirat hat das Recht Fragen, welche die Belange der Menschen mit Behinderungen zum<br />

Inhalt haben, über den zuständigen Beigeordneten bzw. die Fraktionen an den Kreistag bzw. die<br />

Ausschüsse und die Verwaltung heranzutragen.<br />

(3) Wenn in den beratenden Ausschüssen Anregungen, Empfehlungen oder Stellungnahmen des<br />

Beirates oder von Menschen mit Behinderungen behandelt werden, ist ein vom Beirat benanntes<br />

Mitglied im Ausschuss anzuhören.<br />

(4) Der Beirat gibt zum Jahresende einen Bericht in Form einer Schriftinformation über die geleistete<br />

Arbeit an den <strong>Landkreis</strong> und den Kreistag.<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

§ 3 Wahl und Zusammensetzung des Beirates<br />

(1) Der Beirat besteht aus 11 ständigen Mitgliedern. Es können bis zu sechs Vertreterrinnen/Vertreter<br />

bestellt werden.<br />

(2) Vorschläge können von Vereinen, Verbänden Ämtern, amtsfreien Städten und Gemeinden des<br />

<strong>Landkreis</strong>es und den Fraktionen der im Kreistag vertretenen demokratischen Parteien<br />

unterbreitet werden. Möglich ist auch die Bewerbung von Einzelpersonen, wenn diese sich durch<br />

ihre Lebenssituation in besonderer Weise geeignet sehen, die Interessen behinderter Menschen<br />

zu vertreten.<br />

(3) Berechtigt sind alle anerkannt behinderten Menschen, die am Wahltag mindestens sechzehn<br />

Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> haben. Berechtigt sind des<br />

Weiteren Eltern bzw. gesetzliche Vertreter von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen<br />

soweit diese auf Dauer Kindergeldberechtigt sind.<br />

(4) Die Mitglieder und die Stellvertreterin bzw. Stellvertreter werden vom Kreistag bestätigt.<br />

(5) Die Mitglieder und die Stellvertreterin bzw. Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode<br />

des Kreistages bestellt.<br />

§ 4 Geschäftsführung<br />

(1) Der Beirat wählt bei der konstituierenden Sitzung aus deren Mitte<br />

- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden<br />

- eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter<br />

- eine Schriftführerin oder einen Schriftführer<br />

(2) Der Beirat wird nach außen durch deren Vorsitzende oder Vorsitzenden, bzw. im<br />

Verhinderungsfall durch die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, vertreten.<br />

(3) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />

§ 5 Materielle Absicherung des Beirates<br />

(1) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe<br />

von 20,00 € gemäß § 14 Abs. 6 der Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>.<br />

(2) Die Mitglieder des Beirates erhalten für die Teilnahme an den Beiratssitzungen eine<br />

Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz M-V.<br />

(3) Für die Mitglieder des Beirates besteht Versicherungsschutz beim Kommunalen<br />

Schadensausgleich M-V.<br />

(4) Die materielle und finanzielle Sicherstellung erfolgt auf Antrag des Beirates im Rahmen der im<br />

Haushalt des <strong>Landkreis</strong>es zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Der <strong>Landkreis</strong> stellt dem<br />

Beirat Räume für Sitzungen und für die Durchführung erforderlicher Sprechstunden zur<br />

Verfügung. Über die Verwendung der finanziellen Mittel sind dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> prüffähige<br />

Unterlagen vorzulegen.<br />

§ 6 Inkrafttreten der Satzung<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Güstrow, den 19.03.2013<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Satzung des Kreisseniorenbeirates <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am<br />

04.04.2013<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

ich lade Sie recht herzlich zur ordentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und<br />

Jugend am<br />

ein.<br />

Donnerstag, 04.04.2013 um 16:00 Uhr im<br />

Landschulmuseum Göldenitz, Am See 7<br />

Tagesordnung:<br />

1. Führung durch das Landschulmuseum<br />

2. Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />

3. Bestätigung der Tagesordnung<br />

4. Protokollkontrolle<br />

5. Beschluss der Richtlinie zur Kulturförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />

6. Haushaltsplanung 2013 Bereich Schule und Kultur<br />

7. Sonstiges<br />

Dittmar Brandt<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Seite 7


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Einladung zur Sitzung des Kreistages am 10. April 2013<br />

Güstrow, 25.03.2013<br />

E i n l a d u n g<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die 11. Sitzung des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> wird zu<br />

einberufen.<br />

Mittwoch, 10. April 2013, 16:30 Uhr,<br />

im Kreistagssaal des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong>,<br />

18273 Güstrow, Am Wall 3-5<br />

Das Präsidium des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> hat im Benehmen mit dem Landrat nachstehend<br />

aufgeführte Tagesordnung festgesetzt:<br />

Tagesordung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Fragestunde für die Einwohner des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />

1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der fristgemäßen<br />

Ladung<br />

2. Bestätigung der Tagesordnung<br />

3. Bestätigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreistages <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> am 20.<br />

Februar 2013<br />

4. Mitteilung des 1. Stellv. des Landrates des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> und Anfragemöglichkeiten für<br />

die Mitglieder des Kreistages <strong>Rostock</strong><br />

Berichterstatter: Herr Dr. Wolfgang Kraatz<br />

Beschlussfassung von Beschlussanträgen<br />

5. Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 96-10 / 2013 zum Abbau des Altfehlbetrages gemäß §<br />

25 <strong>Landkreis</strong>neuordnungsgesetz M-V (Drucksachen-Nr. V-115-2013)<br />

6. Widerspruch gegen den Beschluss Nr. 103 – 10 / 2013 Antrag zum Erhalt eines<br />

arbeitsfähigen Thünen-Gut-Tellow (Drucksachen-Nr. V-116-2013)<br />

7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 (Drucksachen-Nr. V-113-2013)<br />

8. Wahl der Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter für die Wahl der Schöffen und<br />

Hilfsschöffen der Amtszeit 2014 - 2018 (Drucksachen-Nr. V-114-2013)<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

9. Bestimmung eines Wahltermins für die Direktwahl einer Landrätin / eines Landrates für den<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> (Drucksachen-Nr. V-117-2013)<br />

10. a)Widerruf der Bestellung einer Rechnungsprüferin(Drucksachen-Nr. V-118-2013)<br />

b) Bestellung eines Rechnungsprüfers (Drucksachen-Nr. V-119-2013)<br />

11. Benennung eines Nachrückers für das Präsidium sowie für den Ausschuss für Familie,<br />

Senioren, Soziales und Gesundheit (Drucksachen-Nr. V-120-2013)<br />

12. Antrag der Fraktion CDU „Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan“ (Drucksachen-Nr. V-<br />

121-2013)<br />

13. Antrag der WG Freie Wähler Güstrow/ Bad Doberan (Drucksachen-Nr. V-122-2013)<br />

14. Antrag der NPD „Asylbewerber-Stop für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>“ (Drucksachen-Nr. V-123-<br />

2013)<br />

15. Antrag der NPD „bürgernahe Verwaltung organisieren“ (Drucksachen-Nr. V-124-2013)<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

16. Grundstücksangelegenheiten<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ilka Lochner-Borst<br />

Kreistagspräsidentin<br />

Seite 9


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft,<br />

Verkehr und Kreisentwicklung und des Ausschusses für Bau, Planung und<br />

Umwelt am 18.04.2013<br />

Güstrow, 02.04.2013<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit lade ich Sie zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung am<br />

Donnerstag, 18.04.2013, 17:30 Uhr<br />

Kreisverwaltung <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Hauptsitz Güstrow,<br />

Am Wall 3 - 5, 18273 Güstrow, Raum 4.102 (Kreistagssaal)<br />

ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />

Tagesordnung:<br />

A<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung<br />

2. Protokollkontrolle der Sitzung vom 14.03.2013 (Wirtschaftsausschuss) sowie<br />

Protokollkontrolle der Sitzung vom 25.03.2013 (Ausschuss für Bau, Planung,<br />

Umwelt)<br />

3. Auswirkungen der Kreisgebietsreform auf den Straßenbau des <strong>Landkreis</strong>es<br />

unter besonderer Berücksichtigung der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes<br />

M-V im Bereich Straßenbau<br />

V.: Herr Krause, Amtsleiter Amt für Straßenbau und Verkehr<br />

4. Vorstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes<br />

V.: Herr Buske, Leiter Eigenbetrieb<br />

5. Sonstiges<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Sebastian Constien<br />

gez. Thomas Jenjahn<br />

Seite 10


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Amtliche Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters des<br />

Kreistages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong><br />

Seite 11


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Öffentliche Ausschreibung einer Liegenschaft zum Verkauf<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong> bietet das nachstehende bebaute Grundstück erneut zum<br />

Verkauf an:<br />

Lage:<br />

Grundbuch von: Teterow, Blatt 7066<br />

Gemarkung:<br />

Flur: 31<br />

Flurstück: 67<br />

Stadtvilla „Scheven“, <strong>Rostock</strong>er Straße 68 in 17166 Teterow<br />

Teterow<br />

Größe: 878 m²<br />

Bauliche Anlagen:<br />

Die unter Denkmalschutz stehende Stadtvilla besteht aus einem zweigeschossigen,<br />

voll unterkellerten Gebäude, das 1912 als Wohnhaus "Villa<br />

Scheven" errichtet wurde.<br />

Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.<br />

Im Kellergeschoss befinden sich Abstellräume, die Gas-Heizungs-anlage mit<br />

Warmwasseraufbereitung sowie getrennte Toilettenanlagen. Außerdem<br />

befindet sich im Keller in einem Pumpensumpf eine Tauchpumpe gegen<br />

aufsteigendes Grundwasser sowie eine Abwasser-Hebe-anlage. Die<br />

Räumlichkeiten im Erd- und Obergeschoss sind als Wohnungen eingerichtet<br />

und werden gegenwärtig als Begegnungs- Freizeit- und Lernstätte für Kinder<br />

und Jugendliche genutzt.<br />

Das Dachgeschoss ist zu einer Wohnung mit 3 Zimmer (Flur, Küche und Bad)<br />

ausgebaut. Dieser Bereich ist z. Zt. ohne Nutzung.<br />

Am Gebäude besteht u. a. Instandsetzungsbedarf zur Beseitigung von<br />

Nässeschäden am Kellermauerwerk mit Folgegewerken und zur Beseitigung<br />

von Putzschäden am Außenmauerwerk. Die Wärmedämmung des<br />

Kehlbalkendaches ist unzureichend.<br />

Durch einen Anbau am Nachbargebäude <strong>Rostock</strong>er Str. 66a ist das<br />

Grundstück <strong>Rostock</strong>er Straße 68 in einer Fläche von 28,9 m² überbaut und<br />

wird derzeit unentgeltlich durch den Nachbarn genutzt. Die<br />

Nutzungsmöglichkeit des Grundstückes wird durch den Flächenentzug nicht<br />

bzw. nur sehr unwesentlich beeinträchtigt. Die Bereinigung der Verhältnisse<br />

kann über einen Verkauf der Teilfläche oder Erhebung einer jährlichen<br />

Überbaurente erfolgen.<br />

Brutto-Grundfläche: 185,2 m² Kellergeschoss,<br />

185,2 m² Erdgeschoss,<br />

185,2 m² Obergeschoss,<br />

127,7 m² Dachgeschoß<br />

Wohnfläche: ca. 385 m²<br />

Objektlage:<br />

Die amtsfreie Stadt Teterow mit rd. 9.000 Einwohnern ist ein Mittelzentrum der<br />

Region „Mecklenburgische Schweiz“. Strukturbestimmend sind Handel und<br />

Handwerk sowie mittelständische Gewerbe- und Industriebetriebe und der<br />

Tourismus. Überregionale Bedeutung hat der Bergring mit seinen jährlich<br />

stattfindenden Grasbahnrennen erlangt.<br />

Ein Krankenhaus, kulturelle Einrichtungen und Schultypen bis zum<br />

Gymnasium sind vorhanden.<br />

Verkehrsmäßig ist Teterow durch Bundes- und Landstraßen und sowie<br />

durch die Eisenbahnstrecke Güstrow-Teterow-Malchin-Neubrandenburg<br />

regional und überregional gut erschlossen.<br />

Seite 12


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Verkehrswert:<br />

Hinweise:<br />

Das Grundstück befindet sich nördlich des historischen Stadtzentrums und<br />

innerhalb eines städtebaulichen Sanierungsgebietes gem. § 136 BauGB. Die<br />

umliegende Bebauung besteht überwiegend aus zweigeschossigen<br />

Wohnhäusern in geschlossener Bauweise. Rückseitig des Grundstückes ist<br />

städtebaulich die Errichtung eines Einkaufszentrums geplant. Das Grundstück<br />

ist ortsüblich erschlossen und befindet sich bauplanungsrechtlich innerhalb<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortslage (§ 34 BauGB).<br />

199.000 Euro<br />

Das Objekt ist in der Baudenkmalliste des <strong>Landkreis</strong>es Güstrow unter Nr.<br />

1070 eingetragen und befindet sich im förmlich festgesetzten<br />

Sanierungsgebiet nach § 154 BauGB ff. Der Sanierungsvermerk ist in<br />

Abteilung II des Grundbuches von Teterow Blatt 7066 eingetragen.<br />

Die Liegenschaft ist vermietet an den CJD Waren zur Nutzung als<br />

Jugendhilfestation. Dieser Mietvertrag ist durch den Erwerber zu übernehmen<br />

und aufgrund der Zweckbindung einer Sonderbedarfszuweisung seitens des<br />

Erwerbers mindestens bis 01.06.2014 nicht zu kündigen.<br />

Zugunsten des o. g. Grundstückes besteht lastend auf dem<br />

Nachbargrundstück, (Flurstück 68) ein Regenwasserleitungsrecht ,als dinglich<br />

gesicherte Grunddienstbarkeit im Grundbuch von Teterow Blatt 8365, Abt. II<br />

Nr. 5 und als Baulast unter Nr. 2606.<br />

Der Meistbietende/ Erwerber hat zuzüglich des Höchstgebotes die Kosten des<br />

Verkehrswertgutachtens in Höhe von 1.634,35 € zu erstatten und den bisher<br />

durch die Stadt Teterow noch nicht erhobenen Ausgleichsbeitrag für die<br />

sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung gem. § 154 ff. BauGB zu<br />

übernehmen.<br />

Ansprechpartner: <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong><br />

Amt für Service und Gebäudemanagement<br />

Am Wall 3-5<br />

18273 Güstrow<br />

Frau Schwartz<br />

Tel. 03843/ 755-10001<br />

Fax 03843/ 755-10802<br />

E-Mail simone.schwartz@lkros.de<br />

Die Liegenschaft kann nach Absprache besichtigt werden.<br />

In die vorliegende Wertermittlung kann nach Terminabsprache eingesehen werden.<br />

Interessenten werden gebeten, schriftliche Gebote im verschlossen Umschlag mit<br />

dem Vermerk "Ausschreibung Teterow, <strong>Rostock</strong>er Str. 68" bis zum 25. Mai 2013,<br />

12.00 Uhr (Posteingang) an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Rostock</strong>, Amt 10, Am Wall 3-5, 18273<br />

Güstrow zu richten.<br />

Zuschlagskriterium ist die Höhe des Gebots.<br />

Der genannte Verkehrswert dient lediglich zur Information und gilt als Orientierung.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> behält sich vor, von einem Verkauf der Liegenschaft abzusehen oder sie<br />

erneut anzubieten.<br />

Die Veräußerung bedarf der Zustimmung der politischen Gremien.<br />

Für den Inhalt und die Richtigkeit der obigen Angaben wird keine Haftung übernommen.<br />

Seite 13


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Bekanntgabe des Jahresabschlussberichts und Lageberichts der<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Wirtschaftsjahr 2011<br />

1. Gemäß § 14 Absatz 5 des Kommunalprüfgesetzes wird bekannt gegeben: Im Auftrag des<br />

Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern hat die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft PKF<br />

FASSELT SCHLAGE, <strong>Rostock</strong>, die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2011 durchgeführt und<br />

folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den<br />

Lagebericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH für das Geschäftsjahr vom<br />

01.01.2011 bis zum 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den landesrechtlichen<br />

Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter<br />

Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 13 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-<br />

Vorpommern i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf<br />

die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />

über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />

beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine<br />

hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der<br />

Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass<br />

zu wesentlichen Beanstandungen.<br />

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort<br />

ist im Abschnitt 4 ausgeführt, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft davon ausgeht, dass bei<br />

Verkäufen der Existenzgründerzentren der Gesellschaft keine Risiken aus der Rückzahlung von<br />

Fördermitteln bestehen, sich die aufgrund der beschlossenen Liquidation der Gesellschaft<br />

bilanzierten Verkehrswerte der Existenzgründerzentren am Markt realisieren lassen und die<br />

Gesellschafter die Gesellschaft im Jahr 2012 zumindest mit abgesenkten Zuschüssen<br />

unterstützten Diese Einschätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet.<br />

Seite 14


1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des<br />

Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH haben<br />

wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer<br />

Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstattet.“<br />

<strong>Rostock</strong>, den 23.10.2012<br />

gez. Diederich<br />

gez. Hergert<br />

- Wirtschaftsprüfer – - Wirtschaftsprüfer –<br />

2. Der Landesrechnungshof schließt sich den Ausführungen des Abschlussprüfers an und hat mit<br />

Schreiben vom 18.03.2013 den Prüfbericht nach eingeschränkter Prüfung (§ 14 Abs. 4 KPG)<br />

freigegeben mit folgendem Vermerk: „Bitte beachten Sie die Bestimmungen des § 14 Abs. 5 KPG<br />

über die Bekanntgabe und Offenlegung dieser Unterlagen.“<br />

gez. Dr. Hempel<br />

3. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.02.2013 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011<br />

und der Verwendung des Jahresergebnisses folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der Jahresabschluss 2011 wird bestätigt. Der Jahresverlust ist aus den in 2011 getätigten<br />

Kapitaleinlagen der Gesellschafter auszugleichen. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung<br />

werden für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.“<br />

gez. Reinhold Hellweg<br />

-Vorsitzender der Gesellschafterversammlung<br />

4. Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen in den Geschäftsräumen der<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow mbH i.L., Am Augraben 2, 18273 Güstrow, in der Zeit<br />

vom 08.04.2013 bis 19.04.2013 während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.<br />

Christian Fink<br />

-Liquidator-<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

1. Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“<br />

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen<br />

zur Unterhaltung von offenen Vorflutern, Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt<br />

der Wasser-und Bodenverband in der Zeit<br />

vom 26. März 2013 bis 11. April 2013<br />

die öffentliche Grabenschau<br />

an den Verbandsgewässern durch.<br />

Interessierte Bürger können an der Grabenschau teilnehmen.<br />

Schauplan der Gewässerschau 2013<br />

Schaubezirk Schauführer Termin Uhrzeit Treffpunkt<br />

1<br />

Fischland-Darß<br />

Zingst<br />

Herr Reichelt 03.April<br />

2013<br />

08:00 Büro Gut Darß<br />

Sozialgebäude<br />

in 18375 Born<br />

2<br />

Klosterbach<br />

3<br />

Saaler Bach<br />

4<br />

Schulenberger<br />

Mühlenbach<br />

5<br />

Reppeliner Bach<br />

6<br />

Thelkow/Selpin<br />

Stadt Bad Sülze<br />

7<br />

Polchow<br />

8<br />

Cammin<br />

9<br />

Tribohmer Bach<br />

Herr Borbe<br />

Herr Wiechmann<br />

Herr Oldenburg<br />

Herr Dr.<br />

Fiegenbaum<br />

Herr Harms<br />

Herr Münch<br />

Herr Müller,<br />

Heinz-Jürgen<br />

Herr Groth<br />

27. März<br />

2013<br />

09.April<br />

2013<br />

28.März<br />

2013<br />

10.April<br />

2013<br />

04.April<br />

2013<br />

26.März<br />

2013<br />

10.April<br />

2013<br />

11.April<br />

2013<br />

09:00 Kreisverwaltung<br />

Damgartener Chaussee 40/<br />

Haus 2, 18311 Ribnitz-<br />

Damgarten 2. Etage (Kleiner<br />

Sitzungssaal)<br />

08:00 Sitzungssaal<br />

Sportlerheim Saal<br />

18317 Saal<br />

08:00 Saal<br />

„Dorfhaus“<br />

18337 Schulenberg<br />

08:00 Gemeinde Sanitz (Rathaus)<br />

<strong>Rostock</strong>er Str. 19,<br />

18190 Sanitz<br />

08:00<br />

Amtsgebäude Bad Sülze<br />

Sitzungssaal<br />

Am Markt 1<br />

18334 Bad Sülze<br />

08:30 Feuerwehr Wardow<br />

18299 Wardow<br />

08:00 Gemeinde Sanitz (Rathaus)<br />

<strong>Rostock</strong>er Str. 19,<br />

18190 Sanitz<br />

09:00 Büro Landhof GmbH<br />

Kastanienstraße 5<br />

18320 Pantlitz<br />

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1.Jahrgang 03. April 2013 Nummer 05<br />

2. Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“<br />

Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung in dem Einzugsgebiet des<br />

Wasser-und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ wird in diesem Jahr in folgenden<br />

Zeiträumen durchgeführt:<br />

Krautung: 25.05.2013 bis 30.Nov. 2013<br />

Grundräumung/Holzung: Januar bis Dezember 2013<br />

Recknitzkrautung: 01.06.bis 30.06. und 01.09. bis 30.09.2013<br />

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.<br />

Die Baubetriebe sind laut Ausschreibung verpflichtet, Absprachen mit den Anliegern über die<br />

Durchführung der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.<br />

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V<br />

(LWaG) und der Satzung des Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die<br />

Anlieger und Hinterlieger das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten<br />

zu dulden sowie das Mähgut und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen.<br />

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere<br />

bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen.<br />

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern<br />

von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf<br />

Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in<br />

18311 Ribnitz-Damgarten,<br />

Damgartener Chaussee 40/Haus 3,<br />

Tel.: 03821-720051, Fax – 721750<br />

gewährt.<br />

gez. Groth<br />

Verbandsvorsteher<br />

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