Drs. 16/5599 (PDF, 159 KB) - Niedersächsischer Landtag
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<strong>Niedersächsischer</strong> <strong>Landtag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>5599</strong><br />
SOG genannt, bei denen eine Zugehörigkeit der im Umfeld befindlichen Moscheegemeinde zur<br />
DITIB oder der SCHURA polizeilich bekannt ist.<br />
Einzelne der in der Anlage aufgeführten Einrichtungen werden aufgrund von Bezügen zu islamistischen<br />
Organisationen wie z. B. der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) durch die Verfassungsschutzbehörde<br />
Niedersachsen beobachtet. Informationen hierzu werden sowohl durch die<br />
Auswertung offener Quellen (z. B. Internetauftritte und Printmedien) als auch durch den Einsatz<br />
nachrichtendienstlicher Quellen gewonnen. Sofern die Einrichtungen nicht ausdrücklich im Verfassungsschutzbericht<br />
des Landes Niedersachsen genannt werden, liegen im Hinblick auf die Erkenntnislage<br />
nachrichtendienstliche Offenlegungsbeschränkungen vor.<br />
Zu 1 c:<br />
In Gesprächen der Sicherheitsbehörden mit Vertretern muslimischer Einrichtungen und Organisationen<br />
wird immer wieder deutlich, wie sehr gerade friedfertige Muslime unter islamistischen Terrorakten<br />
leiden, weil diese das Zusammenleben in der Gesellschaft erschweren. Die ganz überwiegende<br />
Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime ist friedliebend und nicht verfassungsfeindlich.<br />
Sie haben kein Interesse daran, dass ihre Religion von einer ideologischen Minderheit missbraucht<br />
wird. So wurden die polizeilichen Kontrollen überwiegend als Teil der Gefahrenabwehr und<br />
nicht als Stigmatisierung verstanden. In diesen Fällen gab es keine belastenden Auswirkungen auf<br />
das Vertrauensverhältnis. In Einzelfällen wurde aber auch deutlich, dass sich die Angehörigen der<br />
Moscheevereine durch die Kontrollen zu unrecht verdächtigt gefühlt haben und eine negative Außenwirkung<br />
in Bezug auf die Nachbarschaft befürchten. Ein allgemeiner Vertrauensverlust der<br />
Muslime gegenüber der Polizei war aufgrund der durchgeführten Kontrollen zu keinem Zeitpunkt<br />
feststellbar.<br />
Zu 2:<br />
Die Regionalkonferenzen werden durch die örtlich zuständigen Polizeidirektionen in Kooperation<br />
mit der Ansprechstelle im LKA geplant und durchgeführt. Der niedersächsische Verfassungsschutz<br />
wird zur Darstellung fachlicher Themen wie Islamismus und Salafismus eingebunden.<br />
Bisher haben noch keine Regionalkonferenzen stattgefunden.<br />
Zu 3:<br />
Die Verbände DITIB, SCHURA und Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Niedersachsen<br />
(IGS) haben an einigen Sitzungen der Projektgruppe Antiradikalisierung teilgenommen.<br />
In diesen Sitzungen wurde Ihnen das Konzept des Antiradikalisierungsprogramms vorgestellt. Gegenstand<br />
des Handlungskonzepts sind auch Indikatoren, die Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung<br />
darstellen können. Die auf dieser Grundlage für eine gezielte Präventionsarbeit, d. h. für<br />
ein ausgewähltes Fachpublikum (Kooperationspartner), erstellte Fachbroschüre wird zurzeit überarbeitet.<br />
In diesem Zusammenhang gibt es Überlegungen, die Indikatorenliste durch eine Formulierung<br />
zu ersetzen, die vom Land Brandenburg seit zwei Jahren veröffentlicht ist und verwendet wird,<br />
ohne dass sich daran auch nur im Ansatz Kritik entzündet hätte. Den muslimischen Verbänden<br />
wurde seitens der Landesregierung angeboten, Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge zu formulieren.<br />
Die Innenministerkonferenz hat sich im Rahmen ihrer Sitzung im Dezember 2011 mit den Strategien<br />
und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung/Islamismusprävention befasst und dabei festgestellt,<br />
dass u. a. das Handlungskonzept Niedersachsens eine gute Grundlage darstellt, um den<br />
Gefahren islamistischer Radikalisierung in der Gesellschaft nachhaltig begegnen zu können. Auf<br />
der Frühjahrstagung 2012 hat sich die Innenministerkonferenz für das Konzept eines ganzheitlichen<br />
Vorgehens bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ausgesprochen. Sie begrüßte<br />
die bereits bestehenden Handlungsansätze des Bundes und der Länder zur Deradikalisierungsund<br />
Präventionsarbeit und bekräftigte, dass die vorhandenen Präventionskonzepte einen ganzheitlichen<br />
Ansatz zur Islamismusprävention darstellen, der geeignet ist, den Gefahren islamistischer<br />
Radikalisierung in der Gesellschaft nachhaltig begegnen zu können.<br />
Darüber hinaus hat der Bundesminister des Innern in einem persönlichen Schreiben an Minister<br />
Schünemann die in dem vorgestellten Handlungskonzept angestoßenen Maßnahmen begrüßt. Au-<br />
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