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Drs. 16/5599 (PDF, 159 KB) - Niedersächsischer Landtag

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<strong>Niedersächsischer</strong> <strong>Landtag</strong> – <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>5599</strong><br />

SOG genannt, bei denen eine Zugehörigkeit der im Umfeld befindlichen Moscheegemeinde zur<br />

DITIB oder der SCHURA polizeilich bekannt ist.<br />

Einzelne der in der Anlage aufgeführten Einrichtungen werden aufgrund von Bezügen zu islamistischen<br />

Organisationen wie z. B. der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs“ (IGMG) durch die Verfassungsschutzbehörde<br />

Niedersachsen beobachtet. Informationen hierzu werden sowohl durch die<br />

Auswertung offener Quellen (z. B. Internetauftritte und Printmedien) als auch durch den Einsatz<br />

nachrichtendienstlicher Quellen gewonnen. Sofern die Einrichtungen nicht ausdrücklich im Verfassungsschutzbericht<br />

des Landes Niedersachsen genannt werden, liegen im Hinblick auf die Erkenntnislage<br />

nachrichtendienstliche Offenlegungsbeschränkungen vor.<br />

Zu 1 c:<br />

In Gesprächen der Sicherheitsbehörden mit Vertretern muslimischer Einrichtungen und Organisationen<br />

wird immer wieder deutlich, wie sehr gerade friedfertige Muslime unter islamistischen Terrorakten<br />

leiden, weil diese das Zusammenleben in der Gesellschaft erschweren. Die ganz überwiegende<br />

Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime ist friedliebend und nicht verfassungsfeindlich.<br />

Sie haben kein Interesse daran, dass ihre Religion von einer ideologischen Minderheit missbraucht<br />

wird. So wurden die polizeilichen Kontrollen überwiegend als Teil der Gefahrenabwehr und<br />

nicht als Stigmatisierung verstanden. In diesen Fällen gab es keine belastenden Auswirkungen auf<br />

das Vertrauensverhältnis. In Einzelfällen wurde aber auch deutlich, dass sich die Angehörigen der<br />

Moscheevereine durch die Kontrollen zu unrecht verdächtigt gefühlt haben und eine negative Außenwirkung<br />

in Bezug auf die Nachbarschaft befürchten. Ein allgemeiner Vertrauensverlust der<br />

Muslime gegenüber der Polizei war aufgrund der durchgeführten Kontrollen zu keinem Zeitpunkt<br />

feststellbar.<br />

Zu 2:<br />

Die Regionalkonferenzen werden durch die örtlich zuständigen Polizeidirektionen in Kooperation<br />

mit der Ansprechstelle im LKA geplant und durchgeführt. Der niedersächsische Verfassungsschutz<br />

wird zur Darstellung fachlicher Themen wie Islamismus und Salafismus eingebunden.<br />

Bisher haben noch keine Regionalkonferenzen stattgefunden.<br />

Zu 3:<br />

Die Verbände DITIB, SCHURA und Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Niedersachsen<br />

(IGS) haben an einigen Sitzungen der Projektgruppe Antiradikalisierung teilgenommen.<br />

In diesen Sitzungen wurde Ihnen das Konzept des Antiradikalisierungsprogramms vorgestellt. Gegenstand<br />

des Handlungskonzepts sind auch Indikatoren, die Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung<br />

darstellen können. Die auf dieser Grundlage für eine gezielte Präventionsarbeit, d. h. für<br />

ein ausgewähltes Fachpublikum (Kooperationspartner), erstellte Fachbroschüre wird zurzeit überarbeitet.<br />

In diesem Zusammenhang gibt es Überlegungen, die Indikatorenliste durch eine Formulierung<br />

zu ersetzen, die vom Land Brandenburg seit zwei Jahren veröffentlicht ist und verwendet wird,<br />

ohne dass sich daran auch nur im Ansatz Kritik entzündet hätte. Den muslimischen Verbänden<br />

wurde seitens der Landesregierung angeboten, Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge zu formulieren.<br />

Die Innenministerkonferenz hat sich im Rahmen ihrer Sitzung im Dezember 2011 mit den Strategien<br />

und Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung/Islamismusprävention befasst und dabei festgestellt,<br />

dass u. a. das Handlungskonzept Niedersachsens eine gute Grundlage darstellt, um den<br />

Gefahren islamistischer Radikalisierung in der Gesellschaft nachhaltig begegnen zu können. Auf<br />

der Frühjahrstagung 2012 hat sich die Innenministerkonferenz für das Konzept eines ganzheitlichen<br />

Vorgehens bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ausgesprochen. Sie begrüßte<br />

die bereits bestehenden Handlungsansätze des Bundes und der Länder zur Deradikalisierungsund<br />

Präventionsarbeit und bekräftigte, dass die vorhandenen Präventionskonzepte einen ganzheitlichen<br />

Ansatz zur Islamismusprävention darstellen, der geeignet ist, den Gefahren islamistischer<br />

Radikalisierung in der Gesellschaft nachhaltig begegnen zu können.<br />

Darüber hinaus hat der Bundesminister des Innern in einem persönlichen Schreiben an Minister<br />

Schünemann die in dem vorgestellten Handlungskonzept angestoßenen Maßnahmen begrüßt. Au-<br />

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