27.04.2014 Aufrufe

Motivenbericht - beim Niederösterreichischen Landtag

Motivenbericht - beim Niederösterreichischen Landtag

Motivenbericht - beim Niederösterreichischen Landtag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

35<br />

Zu § 43 (Inkrafttreten)<br />

Abs. 1 sieht das Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend dem Art. 151 Abs. 51<br />

Z. 6 B-VG mit 1. Jänner 2014 vor.<br />

Abweichend davon müssen die zur Konstituierung des Landesverwaltungsgerichts<br />

erforderlichen Übergangsbestimmungen bereits nach der Kundmachung in Kraft<br />

treten, um für die Konstituierung die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen (Abs. 2).<br />

Der Unabhängige Verwaltungssenat wird gemäß Art. 151 Abs. 51 Z. 8 erster Halbsatz<br />

B-VG mit 1. Jänner 2014 aufgelöst. Das NÖ UVSG soll daher formell aufgehoben<br />

werden (Abs. 3). Im Sinne einer Klarstellung soll zunächst festgehalten<br />

werden, dass das Amt des Mitgliedes des Unabhängigen Verwaltungssenates mit<br />

dem Außerkrafttreten des NÖ UVSG endet. Weiters soll klargestellt werden, dass<br />

auch das Dienstverhältnis eines Mitgliedes des Unabhängigen Verwaltungssenates<br />

endet, wenn dieses weder nach dem NÖ Landesverwaltungsgerichts-<br />

Übergangsgesetz, LGBl. 0014, zum Mitglied des Landesverwaltungsgerichtes<br />

bestellt noch seines Amtes gemäß § 5 Abs. 2 Z. 1 NÖ UVSG in Verbindung mit § 17<br />

Abs. 4 NÖ UVSG enthoben wurde (Abs. 4).<br />

Die NÖ Landesregierung beehrt sich daher, den Antrag zu stellen:<br />

Der Hohe <strong>Landtag</strong> wolle die beiliegende Vorlage der NÖ Landesregierung über den<br />

Entwurf eines NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes der verfassungsmäßigen<br />

Behandlung unterziehen und einen entsprechenden Gesetzesbeschluss fassen.<br />

NÖ Landesregierung<br />

Dr. Pröll<br />

Landeshauptmann<br />

Für die Richtigkeit<br />

der Ausfertigung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!