Jahresprogramm 2014 - Lebenshilfe der Region Baden-Baden ...
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Allgemeine Informationen<br />
Anmeldeschluss: Freitag, 10.01.<strong>2014</strong><br />
Anmeldeverfahren<br />
Bitte melden Sie sich rechtzeitig und schriftlich für Ihre Wunschangebote an.<br />
Sie können uns die Anmeldung zusenden, faxen o<strong>der</strong> per E-Mail zustellen.<br />
Telefonische Anmeldungen können wir lei<strong>der</strong> NICHT entgegennehmen.<br />
Erfahrungsgemäß können nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden, da nur begrenzt<br />
Plätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund gilt das ausgefüllte Anmeldeblatt noch<br />
NICHT als verbindliche Reservierung!<br />
Sie erhalten nach Eingang aller Anmeldungen eine schriftliche Teilnahmebestätigung.<br />
Finanzierung<br />
In <strong>der</strong> Regel können Sie die Kosten unserer Angebote sowohl über die Leistungen <strong>der</strong><br />
Verhin<strong>der</strong>ungspflege als auch über zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen.<br />
Verhin<strong>der</strong>ungspflege (§ 39 SGB XI)<br />
• Die „Verhin<strong>der</strong>ungspflege“ ist eine Leistung <strong>der</strong> Pflegekasse.<br />
• Das Budget beträgt <strong>der</strong>zeit 1550,00 Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
• Bitte beachten: Ab einer Betreuung von mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld<br />
nur hälftig bezahlt.<br />
• Bevor man das Budget nutzen kann, muss jedes Jahr vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahme ein<br />
Antrag an die Pflegekasse gestellt werden.<br />
zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)<br />
• Die zusätzliche Betreuungsleistungen sind eine Leistung <strong>der</strong> Pflegekasse.<br />
• Anspruch haben Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner<br />
Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt worden ist.<br />
• Je nach Umfang des allgemeinen Betreuungsbedarfs gibt es einen Grundbetrag von<br />
100,00 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen erhöhten Betrag von 200,00 Euro monatlich.<br />
• Dieses Geld kann als Budget genutzt werden. Das gesparte Geld darf mit ins folgende<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr übernommen werden. Stichtag ist <strong>der</strong> 30.Juni.<br />
• Es muss ein Antrag bei <strong>der</strong> zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des<br />
Medizinischen Dienstes überprüft dann, ob die Vorraussetzungen erfüllt sind.<br />
• Die Betreuungsleistungen dürfen nur bei anerkannten Anbietern eingesetzt werden.<br />
Die Offene Hilfen <strong>der</strong> <strong>Lebenshilfe</strong> BBA ist ein zugelassener Dienst.<br />
• Werden zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld<br />
nicht gekürzt.<br />
• Auch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die nicht in <strong>der</strong> Pflegestufe 1-3 eingestuft sind,<br />
können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen, wenn sie die Vorraussetzungen<br />
erfüllen.<br />
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