27.04.2014 Aufrufe

Jahresprogramm 2014 - Lebenshilfe der Region Baden-Baden ...

Jahresprogramm 2014 - Lebenshilfe der Region Baden-Baden ...

Jahresprogramm 2014 - Lebenshilfe der Region Baden-Baden ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Informationen<br />

Anmeldeschluss: Freitag, 10.01.<strong>2014</strong><br />

Anmeldeverfahren<br />

Bitte melden Sie sich rechtzeitig und schriftlich für Ihre Wunschangebote an.<br />

Sie können uns die Anmeldung zusenden, faxen o<strong>der</strong> per E-Mail zustellen.<br />

Telefonische Anmeldungen können wir lei<strong>der</strong> NICHT entgegennehmen.<br />

Erfahrungsgemäß können nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden, da nur begrenzt<br />

Plätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund gilt das ausgefüllte Anmeldeblatt noch<br />

NICHT als verbindliche Reservierung!<br />

Sie erhalten nach Eingang aller Anmeldungen eine schriftliche Teilnahmebestätigung.<br />

Finanzierung<br />

In <strong>der</strong> Regel können Sie die Kosten unserer Angebote sowohl über die Leistungen <strong>der</strong><br />

Verhin<strong>der</strong>ungspflege als auch über zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen.<br />

Verhin<strong>der</strong>ungspflege (§ 39 SGB XI)<br />

• Die „Verhin<strong>der</strong>ungspflege“ ist eine Leistung <strong>der</strong> Pflegekasse.<br />

• Das Budget beträgt <strong>der</strong>zeit 1550,00 Euro im Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

• Bitte beachten: Ab einer Betreuung von mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld<br />

nur hälftig bezahlt.<br />

• Bevor man das Budget nutzen kann, muss jedes Jahr vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahme ein<br />

Antrag an die Pflegekasse gestellt werden.<br />

zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)<br />

• Die zusätzliche Betreuungsleistungen sind eine Leistung <strong>der</strong> Pflegekasse.<br />

• Anspruch haben Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner<br />

Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt worden ist.<br />

• Je nach Umfang des allgemeinen Betreuungsbedarfs gibt es einen Grundbetrag von<br />

100,00 Euro monatlich o<strong>der</strong> einen erhöhten Betrag von 200,00 Euro monatlich.<br />

• Dieses Geld kann als Budget genutzt werden. Das gesparte Geld darf mit ins folgende<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr übernommen werden. Stichtag ist <strong>der</strong> 30.Juni.<br />

• Es muss ein Antrag bei <strong>der</strong> zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des<br />

Medizinischen Dienstes überprüft dann, ob die Vorraussetzungen erfüllt sind.<br />

• Die Betreuungsleistungen dürfen nur bei anerkannten Anbietern eingesetzt werden.<br />

Die Offene Hilfen <strong>der</strong> <strong>Lebenshilfe</strong> BBA ist ein zugelassener Dienst.<br />

• Werden zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld<br />

nicht gekürzt.<br />

• Auch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die nicht in <strong>der</strong> Pflegestufe 1-3 eingestuft sind,<br />

können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen, wenn sie die Vorraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!