Jahresprogramm 2014 - Lebenshilfe der Region Baden-Baden ...
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Finanzierung<br />
Sie können die Kosten für Betreuung und Pflege sowohl über die Leistungen <strong>der</strong><br />
Verhin<strong>der</strong>ungspflege als auch zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen.<br />
Bitte geben Sie uns im entsprechenden Fall Bescheid.<br />
Nach <strong>der</strong> Bestätigung dieser Kosten mit Ihrer Unterschrift auf <strong>der</strong> Rechnung reichen Sie<br />
diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kosten werden dann von <strong>der</strong> Pflegekasse direkt an uns<br />
überwiesen. Den Eigenanteil stellen wir Ihnen privat in Rechnung.<br />
Vergessen Sie bitte nicht, vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahme bei <strong>der</strong> Pflegekasse einen<br />
entsprechenden Antrag auf Verhin<strong>der</strong>ungspflege zu stellen.<br />
Die Pflegekasse ist berechtigt, Ihnen während einer Freizeit das Pflegegeld anteilig zu kürzen.<br />
Nicht aber für den An- und Abreisetag, z.B. werden Ihnen bei einer Freizeit von<br />
8 Tagen nur 6 Tage gekürzt.<br />
Nimmt ein Pflegebedürftiger Verhin<strong>der</strong>ungspflege in Anspruch, wird für vier Wochen pro<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr das hälftige Pflegegeld weitergezahlt.<br />
Nach einem Schreiben <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> <strong>Lebenshilfe</strong> wird die Verhin<strong>der</strong>ungspflege<br />
gemäß des § 39 SGB XI bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten und aus<br />
Deutschland heraus organisierter Verhin<strong>der</strong>ungspflege in analoger Anwendung <strong>der</strong> Regelungen<br />
des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 SGB XI übernommen. Dies wurde vom Landessozialgericht<br />
Stuttgart entschieden. Bitte wenden Sie sich jedoch im Vorfeld einer Auslandsreise<br />
an Ihre Pflegekasse!<br />
Zuschuss für Mitarbeiter <strong>der</strong> WDL<br />
Es gibt spezielle Urlaubsangebote in Kooperation mit <strong>der</strong> WDL.<br />
Diese Reisen können für Mitarbeiter <strong>der</strong> WDL günstiger sein.<br />
Die WDL zahlt für Teilnehmer <strong>der</strong> Werkstatt einmal in 2 Jahren<br />
einen Geldbetrag an die Offene Hilfen.<br />
Der Teilnehmer zahlt dann nur den günstigeren Preis.<br />
Dies gilt für Reisen im Rahmen <strong>der</strong> Special Olympics sowie im Jahr <strong>2014</strong> für folgende<br />
Angebote: Nr. 2 Urlaub im Renchtal und Nr. 23 Sommerurlaub am Chiemsee.<br />
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.<br />
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