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Herausgeber Amt für Wald, Natur und Landschaft des

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10 l<br />

Was darf passieren – <strong>und</strong> was eben nicht?<br />

Risikobewertung<br />

Nachdem das Risiko bekannt ist, muss <strong>des</strong>sen Bedeutung eingeschätzt werden. Dabei<br />

geht es gr<strong>und</strong>sätzlich darum, zu entscheiden ob das vorhandene Risiko akzeptiert<br />

werden soll oder ob es zu beseitigen ist. Es geht also um die Frage: «Was darf<br />

passieren?». Für die Risikobewertung gibt es verschiedene Ansätze. Der einfachste<br />

Weg ist die Definition von Schutzzielen (angestrebte, als akzeptierbar eingestufte<br />

Einwirkung eines gefährlichen Prozesses) <strong>für</strong> bestimmte Objekte.<br />

Die Herleitung einer Schutzzielmatrix ist ein gesellschaftspolitischer Entscheid <strong>und</strong><br />

beruht nicht auf rein naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird ein Schutzziel nicht<br />

erreicht, herrscht ein Schutzdefizit. Die Schutzdefizite zeigen somit alle Konfliktstellen<br />

zwischen Nutzung <strong>und</strong> Gefährdung auf, ohne ein Ausmass, beispielsweise in finanzieller<br />

Form, einzubeziehen.<br />

Oben:<br />

Beispiel einer Schutzzielmatrix gültig <strong>für</strong><br />

folgende Objekte: Zeitweise oder dauernd<br />

bewohnte Einzelgebäude, Weiler <strong>und</strong> Ställe.<br />

Links:<br />

Gefährdung der Malbunstrasse<br />

durch Lawinenabgang<br />

(seit 1976 durch Stützverbauung gesichert).<br />

Was ist zu tun? – Risikomanagement<br />

Ein Schutzdefizit weist gr<strong>und</strong>sätzlich auf einen Handlungsbedarf hin, erfordert jedoch<br />

nicht zwingend Massnahmen. Denn Schutzzielverletzungen alleine können noch<br />

keinen Handlungsentscheid <strong>für</strong> Massnahmen bilden, da verschiedenste Kriterien<br />

nicht berücksichtigt sind (z.B. Machbarkeit oder Finanzierbarkeit einer Verbauung).

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