27.04.2014 Aufrufe

Herausgeber Amt für Wald, Natur und Landschaft des

Herausgeber Amt für Wald, Natur und Landschaft des

Herausgeber Amt für Wald, Natur und Landschaft des

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12 l Meiden der gefährdeten Areale<br />

Durch die Berücksichtigung der in der <strong>Natur</strong>gefahrenkarte beschriebenen Problemgebiete<br />

in den Zonenplänen der Gemeinden können durch diese raumplanerischen<br />

Massnahmen Schäden wirkungsvoll verhindert werden. Dabei wird den Gefahrenstufen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich folgende Bedeutung zugeteilt: An erheblich gefährdeten Orten darf nicht<br />

gebaut werden. In Gebieten mit mittlerer Gefährdung soll so gebaut werden, dass die<br />

Bauten keine Schäden erleiden können. Die entsprechenden Bauauflagen werden im<br />

Zuge <strong>des</strong> Baubewilligungsverfahrens durch die Gefahrenspezialisten formuliert. Bei<br />

lediglich geringer Gefährdung wird der Bauwillige auf diese Gefahr hingewiesen.<br />

Leider liegen verschiedenenorts ältere Bauobjekte innerhalb der Gefahrenzonen<br />

<strong>und</strong> entsprechen in keiner Art <strong>und</strong> Weise den heutigen Vorschriften. Sie können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich erhalten werden. Umbauten werden jedoch nur gestattet, wenn dadurch<br />

das Risiko vermindert werden kann.<br />

Oben:<br />

Vergleichsaufnahmen der durch Lawinen<br />

<strong>und</strong> Rutschungen gefährdeten Hanglagen<br />

«Heita», Malbun (1964 / 1980). Seit 1973 in<br />

roter Lawinengefahrenzone liegend , d.h. mit<br />

Bauverbot belegt.<br />

Links:<br />

Zonenplan der Gemeinde Triesenberg<br />

(Ausschnitt): Die rote Gefahrenzone begrenzt<br />

die Bauzone.<br />

Rote Gefahrenzone<br />

(absolutes Bauverbot)<br />

Zone <strong>für</strong> öffentliche Bauten<br />

<strong>und</strong> Anlagen<br />

Kernzone<br />

Wohnzone<br />

Wohn- <strong>und</strong> Gewerbezone<br />

Links:<br />

Lawinenkeil als Objektschutzmassnahme<br />

bergseits eines Gebäu<strong>des</strong>.<br />

(Aufnahme aus Richtlinie Objektschutz gegen<br />

<strong>Natur</strong>gefahren/GVA Kt.SG)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!