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Amtsblatt Nr. 09 2013 - Gemeinde Löwenberger Land

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<strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>, den 25. September <strong>2013</strong> – Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> – Der Bürgermeister<br />

Nummer 9 23. Jahrgang 39. Woche<br />

Wandeln durch den Liebenberger Schlosspark


2 <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

• Beschlüsse aus der <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung vom <strong>09</strong>.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong> ........................................................................................... Seite 3<br />

• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Gewässerungsunterhaltungsverbandes „Oberer Rhin/Temnitz“ .................................................................................... Seite 3<br />

• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ ............................................................................................................. Seite 4<br />

• Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“......................................................................................................... Seite 5<br />

– Ende der amtlichen Bekanntmachungen –<br />

2. Mitteilung des Hauptamtes<br />

• Veranstaltungstermine Oktober <strong>2013</strong>................................................................................................................................... Seite 9<br />

3. Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

• Änderungen der Gebühren für Mahnungen und Vollstreckungen.......................................................................................... Seite 9<br />

4. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

• Bereitschaftsplan Monat Oktober <strong>2013</strong> .............................................................................................................................. Seite 10<br />

• Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Oktober <strong>2013</strong> ........................................................................ Seite 10<br />

5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

• Erntefest der Kita „Regenbogen“ Grieben ......................................................................................................................... Seite 11<br />

6. Notizen aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

• Kirchen- und Dorffest Glambeck ......................................................................................................................................... Seite 11<br />

• Storchenbericht <strong>2013</strong> aus Falkenthal .................................................................................................................................. Seite 12<br />

• Bericht über eine besondere Aktivität der Kameraden der Jugendfeuerwehr in Grüneberg ............................................... Seite 13<br />

7. Informationen der ansässigen Sportvereine der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

• Julius Thiemer und Bruno Sprung erfolgreich bei der Deutschen Meisterschaft .................................................................. Seite 14<br />

• 20. Internationale Löwenspiele <strong>2013</strong> .................................................................................................................................. Seite 14<br />

• Trikotübergabe an die D-Junioren der TSG Fortuna 21 Grüneberg ...................................................................................... Seite 14<br />

8. Information des Griebener Arbeitskreises<br />

• Bockbierfest auf der Griebener Wies´n ................................................................................................................................ Seite 15<br />

9. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>.............................................................. Seite 16


25. September <strong>2013</strong> <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 3<br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse aus der <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

In der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am <strong>09</strong>.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong> wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 59/13<br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages des Gewässerunterhaltungsverbandes „Oberer Rhin/Temnitz“<br />

Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Gewässerunterhaltungsverbandes „Oberer Rhin / Temnitz“<br />

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des <strong>Land</strong>es Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), in der derzeit<br />

gültigen Fassung, des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 02. März 2012 (GVBl. I/20 S. 31), in der derzeit gültigen<br />

Fassung und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das <strong>Land</strong> Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), in der derzeit gültigen Fassung,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> in ihrer Sitzung am <strong>09</strong>.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Gewässerunterhaltungsverbandes „Oberer Rhin / Temnitz“ beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> ist auf Grund § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.<br />

März 1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2011<br />

(GVBl. I/33 S. 1) Pflichtmitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes „Oberer Rhin/ Temnitz“.<br />

Zuordnung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zum Gewässerunterhaltungsverband „Oberer Rhin/ Temnitz“:<br />

Verband Gemarkung Flur Flurstücke<br />

Oberer Rhin/ Temnitz Grieben 1 2/3-140, 141/2, 142-144, 145/2, 301/2-301/4, 410, 411/1, 412/2,<br />

414, 415, 416/3- 426, 441-820, 832-835, 948-1113, 1116, 1117,<br />

1124-1131, 1135, 1136, 1143- 1145, 1148-1160<br />

4 1-64, 65/2, 66, 67/2, 68, 73-147<br />

Großmutz 1, 2 komplett<br />

3 1/1-131, 165-168, 181-199,205,206<br />

4 15-29, 31-46, 151, 152<br />

5, 6 komplett<br />

Gutengermendorf 1 1-113, 122-132, 152-168, 176, 177<br />

Hoppenrade 2 1-64/1, 163-189<br />

Linde 1 1-44, 140, 178/2-183/2, 184/2-186/2, 235-270, 320, 321<br />

Glambeck<br />

komplett<br />

(2) Die Verbandsmitglieder haben auf der Grundlage der Verbandssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes dem Verband Beiträge zu<br />

leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge<br />

bestehen in Geldleistungen.Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Rhin /<br />

Temnitz“ in der derzeit gültigen Fassung.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Umlage<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der der von ihr an den Gewässerunterhaltungsverband zu<br />

zahlende Verbandsbeitrag auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>, des<br />

Bundes, des <strong>Land</strong>es oder einer anderen Gebietskörperschaft stehen, umgelegt wird.<br />

(2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist und wird nach<br />

Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Gewässerunterhaltungsverbandes gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> für das Kalenderjahr festgesetzt.<br />

(3) Veränderungen durch Eigentümerwechsel oder Vermessungen werden zur Veranlagung herangezogen, wenn sie zum 01.01. des Veranlagungsjahres<br />

kataster- und grundbuchwirksam sind.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit<br />

Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner<br />

die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.<br />

§ 4<br />

Umlageschuldner<br />

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigentümer eines Grundstückes im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet ist.<br />

(2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers.<br />

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.


4 <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

§ 5<br />

Umlagemaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter<br />

aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung<br />

der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.<br />

§ 6<br />

Umlagesatz<br />

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche<br />

im Verbandsgebiet beträgt:<br />

Gewässerunterhaltungsverband „Obere Rhin/Temnitz“ 0,0004 €/m²,<br />

entspricht 4,00 €/ha<br />

§ 7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Löwenberg, den 10.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong><br />

Bernd-Christian Schneck<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 60/13<br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“<br />

Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“<br />

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des <strong>Land</strong>es Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), in der derzeit<br />

gültigen Fassung, des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 02. März 2012 (GVBl. I/20 S. 31 ), in der derzeit gültigen<br />

Fassung und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das <strong>Land</strong> Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), in der derzeit gültigen Fassung,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> in ihrer Sitzung am <strong>09</strong>.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> ist auf Grund § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.<br />

März 1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2011<br />

(GVBl. I/33 S. 1) Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“.<br />

Zuordnung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zum Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“:<br />

Verband Gemarkung Flur Flurstücke<br />

Schnelle Havel Falkenthal komplett<br />

Griebener Schleuenluch komplett<br />

Großmutz 3 132 – 163, 169 – 180,203,204<br />

4 1 – 14, 30, 47 - 150<br />

Großm. Schleuenluch<br />

komplett<br />

Grüneberg<br />

komplett<br />

Grüneberg 1<br />

komplett<br />

Hoppenrade 1 komplett<br />

2 68/1-162, 190-206<br />

3 komplett<br />

Häsen 3; 5; 6 komplett<br />

Linde 1 45/2 - 138, 141/3 - 177/2, 184/1, 186/3 - 234/5, 271-319, 322, 323<br />

Linde 2-5 komplett<br />

Liebenberg<br />

komplett<br />

Löwenberg<br />

komplett<br />

Nassenheide<br />

komplett<br />

Neuendorf<br />

komplett<br />

Neulöwenberg<br />

komplett<br />

Teschendorf<br />

komplett<br />

(2) Die Verbandsmitglieder haben auf der Grundlage der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes dem Verband Beiträge zu leisten,<br />

die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen<br />

in Geldleistungen.<br />

Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ in der derzeit gültigen Fassung.


25. September <strong>2013</strong> <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 5<br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Umlage<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> erhebt kalenderjährlich eine Umlage,<br />

mit der der von ihr an den Wasser- und Bodenverband zu<br />

zahlende Verbandsbeitrag auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten<br />

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, des Bundes, des <strong>Land</strong>es oder einer anderen Gebietskörperschaft<br />

stehen, umgelegt wird.<br />

(2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht<br />

mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist und wird<br />

nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> für das Kalenderjahr festgesetzt.<br />

(3) Veränderungen durch Eigentümerwechsel oder Vermessungen werden<br />

zur Veranlagung herangezogen, wenn sie zum 01.01. des<br />

Veranlagungsjahres kataster- und grundbuchwirksam sind.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit<br />

Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides<br />

gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner<br />

die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.<br />

§ 4<br />

Umlageschuldner<br />

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung<br />

der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigentümer eines Grundstückes<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist.<br />

(2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte<br />

an die Stelle des Grundstückseigentümers.<br />

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 5<br />

Umlagemaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter<br />

aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung<br />

der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.<br />

§ 6<br />

Umlagesatz<br />

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche<br />

im Verbandsgebiet beträgt:<br />

Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ 0,00<strong>09</strong> €/m², entspricht<br />

9,00 €/ha<br />

§ 7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Löwenberg, den 10.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong><br />

Bernd-Christian Schneck<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 61/13<br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“<br />

Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“<br />

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des <strong>Land</strong>es Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), in der derzeit<br />

gültigen Fassung, des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 02. März 2012 (GVBl. I/20 S. 31), in der derzeit gültigen<br />

Fassung und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das <strong>Land</strong> Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), in der derzeit gültigen Fassung,<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> in ihrer Sitzung am <strong>09</strong>.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong> folgende Satzung zur Umlage des Verbandsbeitrages<br />

des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“ beschlossen:<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> ist auf Grund § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13.<br />

März 1995 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2011<br />

(GVBl. I/08 S. 62) Pflichtmitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“.<br />

Zuordnung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes zum Wasser- und Bodenverband „Uckermark-Havel“<br />

Verband Gemarkung Flur Flurstücke<br />

Uckermark- Havel Gutengermendorf 1 114-120, 133-151, 169-175, 178-193<br />

2, 3, 4 komplett<br />

Häsen 1, 2, 4 komplett<br />

(2) Die Verbandsmitglieder haben auf der Grundlage der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes dem Verband Beiträge zu leisten,<br />

die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen<br />

in Geldleistungen.<br />

Dies ergibt sich aus den Vorschriften der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Uckermark-Havel“ in der derzeit gültigen<br />

Fassung.


6 <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Umlage<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> erhebt kalenderjährlich eine Umlage,<br />

mit der der von ihr an den Wasser- und Bodenverband zu<br />

zahlende Verbandsbeitrag auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten<br />

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, des Bundes, des <strong>Land</strong>es oder einer anderen Gebietskörperschaft<br />

stehen, umgelegt wird.<br />

(2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht<br />

mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist und wird<br />

nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> für das Kalenderjahr festgesetzt.<br />

(3) Veränderungen durch Eigentümerwechsel oder Vermessungen werden<br />

zur Veranlagung herangezogen, wenn sie zum 01.01. des<br />

Veranlagungsjahres kataster- und grundbuchwirksam sind.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit<br />

Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides<br />

gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner<br />

die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.<br />

§ 4<br />

Umlageschuldner<br />

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung<br />

der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigentümer eines Grundstückes<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ist.<br />

(2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte<br />

an die Stelle des Grundstückseigentümers.<br />

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 5<br />

Umlagemaßstab<br />

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter<br />

aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung<br />

der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.<br />

§ 6<br />

Umlagesatz<br />

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche<br />

im Verbandsgebiet beträgt:<br />

Wasser- und Bodenverband „Uckermark – Havel“ 0,0006 €/m², entspricht<br />

6,00 €/ha<br />

§ 7<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Löwenberg, den 10.<strong>09</strong>.<strong>2013</strong><br />

Bernd-Christian Schneck<br />

Bürgermeister<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 62/13<br />

Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> sind nach § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen<br />

und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.<br />

Die während der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.<br />

Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben eine Zustimmung erteilt und keine Anregungen<br />

und/oder Hinweise vorgebracht, so dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.<br />

<strong>Nr</strong>. Abwägungsbericht Stellungnahme vom Behördenbezeichnung<br />

03 24.04.<strong>2013</strong> Brandenburgisches <strong>Land</strong>esamt für Denkmalpflege und<br />

arch. <strong>Land</strong>esmuseum; Abt. Bodendenkmalpflege<br />

06 30.04.<strong>2013</strong> Deutsche Bahn Service Immobilien GmbH<br />

08 29.05.<strong>2013</strong> EON e.dis AG<br />

10 29.05.<strong>2013</strong> GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Kommunikation<br />

15 26.04.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>esamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe<br />

16 27.05.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenwesen<br />

20 24.05.<strong>2013</strong> Ministerium für Infrastruktur und <strong>Land</strong>wirtschaft, Gemeinsame <strong>Land</strong>esplanungsabteilung<br />

22 21.05.<strong>2013</strong> Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz / Oberhavel<br />

27 02.05.<strong>2013</strong> Amt Gransee und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

32 11.06.<strong>2013</strong> Stadt Kremmen<br />

Die Anregungen und Hinweise nachfolgender Behörden werden zur Kenntnis genommen durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt.<br />

Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt:<br />

<strong>Nr</strong>. Abwägungsbericht Stellungnahme vom Behördenbezeichnung<br />

01 27.05.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>esbetrieb Forst Brandenburg<br />

07 27.05.<strong>2013</strong> Deutsche Flugsicherung GmbH<br />

13 28.05.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>esamt für ländliche Entwicklung, <strong>Land</strong>wirtschaft und Flurneuordnung<br />

17 06.06.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong> Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

18 27.05.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>esamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

19 21.05.<strong>2013</strong> <strong>Land</strong>kreis Oberhavel


25. September <strong>2013</strong> <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 7<br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des<br />

Planentwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit<br />

vom 02.05. bis 05.06.<strong>2013</strong> in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Während dieser<br />

Auslagezeit haben drei Bürger Einsicht in die Unterlagen genommen,<br />

die jedoch keine Stellungnahme abgegeben haben. Während der Auslagezeit<br />

hat eine Firma schriftlich Stellung genommen. Die Hinweise<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

Nicht berücksichtigt werden:<br />

Firma lfd. <strong>Nr</strong>. 34 des Abwägungsberichtes – Stellungnahme vom<br />

03.06.<strong>2013</strong><br />

Der tabellarische Abwägungsbericht ist Gegenstand des Beschlusses<br />

und liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte<br />

Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>, aus.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Bürger,<br />

die Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Abwägungsergebnis<br />

unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> beschließt<br />

die 1. Planänderung zum Flächennutzungsplan <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> in<br />

der Fassung von August <strong>2013</strong>, bestehend aus Planzeichnung im Maßstab<br />

1: 10.000 und 1: 25.000. Die Begründung wird gebilligt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, die 1. Planänderung zum<br />

Flächennutzungsplan <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zur Genehmigung vorzulegen<br />

und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB<br />

ortsüblich bekanntzumachen.<br />

Beim Abwägungsbeschluss sowie beim abschließenden Feststellungsbeschluss<br />

zur 1. Planänderung Flächennutzungsplan <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

haben keine Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong><br />

<strong>Land</strong> mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22<br />

Kommunalverfassung besteht.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 63/13<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> beschloss,<br />

für die südliche Querverbindung zwischen Liebenberger Straße und<br />

Kienhaidchenweg im OT Grüneberg gemäß § 28 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 13 Kommunalverfassung<br />

den Straßennamen „Am Siedlerstreifen“ zu vergeben. Die<br />

Umbenennung betrifft folgende Flurstücke der Flur 2 Gemarkung Grüneberg:<br />

– FS 67 ET: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

– FS 304 ET: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>.<br />

Der Straßenbereich ist derzeit im Straßenverzeichnis unter der Straßennummer<br />

12065198 00807/1 als Seitenarm der Straße „Siedlung“ mit<br />

einer Länge von 248 m als innerörtliche Anliegerstraße erfasst. Für die<br />

Straße „Am Siedlerstreifen“ ist eine neue Straßennummer zu vergeben.<br />

Das Straßenverzeichnis ist entsprechend zu aktualisieren.<br />

Der betroffene Straßenbereich ist auf beiliegender Übersichtskarte gekennzeichnet.<br />

Die kartographische Darstellung ist Gegenstand des<br />

Beschlusses.


8 <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 64/13<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> beschloss,<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Süd“ Ortsteil<br />

Nassenheide der Überschreitung der zulässigen Grundfläche für die<br />

Hauptanlage um 54,4 qm sowie der abweichenden Dachneigung im<br />

Zusammenhang mit dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

im Lerchenweg (Az.: 03307-13-<strong>09</strong>) zuzustimmen. Der Bauantrag<br />

ist hinsichtlich der Gebäudelänge den zukünftigen Festsetzungen mit<br />

einer max. Länge von 15,00 m anzupassen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 65/13<br />

Zustimmung der bereits geschlossenen Kommunalvereinbarung vom<br />

06.08.<strong>2013</strong> zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> und Lademann<br />

& Associates GmbH in Vertretung für IVECO Magirus Brandschutztechnik<br />

GmbH, Rosenbauer Deutschland GmbH und Schlingmann GmbH & Co.<br />

KG<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 66/13<br />

Erwerb der noch zu vermessenen Verkehrsfläche aus dem Flurstück 115<br />

der Flur 1, Gemarkung Gutengermendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 67/13<br />

Veräußerung Flur 3 Flurstück 1436, Gemarkung Nassenheide<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 68/13<br />

Bewilligung der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit<br />

(Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und Feuerwehrstellfläche) und<br />

Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)<br />

auf einer Teilfläche der Flur 7, Flurstück 82, Gemarkung Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 69/13<br />

Bestellen eines Erbbaurechts am Flurstück 24/22 der Flur 2, Gemarkung<br />

Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 70/13<br />

Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 24/2 der Flur 2, Gemarkung<br />

Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 71/13<br />

Veräußerung der Flurstücke 24/3, 24/4 und 24/5 der Flur 2, Gemarkung<br />

Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 72/13<br />

Veräußerung von Teilflächen der Flurstücke 138/1 und 140/1 der Flur 6<br />

und der Flurstücke 200 und 203 der Flur 8, Gemarkung Löwenberg<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 73/13<br />

Erwerb der Teilflächen der Flurstücke 160 und 161 der Flur 7, Gemarkung<br />

Nassenheide und Sicherung der Pflanzbindung<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 74/13<br />

Veräußerung des Flurstücks 93/1 und weitere noch zu vermessende<br />

Teilflächen aus den Flurstücken 87/1, 88/2 und 99/2 der Flur 5, Gemarkung<br />

Grüneberg<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 75/13<br />

Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 24/2 der Flur 2, Gemarkung<br />

Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 76/13<br />

Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 121/14 der Flur 2, Gemarkung<br />

Teschendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 77/13<br />

Bestellen eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Flurstücks 24/3 der<br />

Flur 2, Gemarkung Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 78/13<br />

Bestellen eines Erbbaurechts an einer Teilfläche des Flurstücks 24/3 der<br />

Flur 2, Gemarkung Neuendorf<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 79/13<br />

Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für eine Teilfläche aus den Flurstücken<br />

59/15 und 59/27 der Flur 6, Gemarkung Löwenberg<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />

Herausgeber: Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

Alte Schulstraße 5, 16775 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>, Tel.-<strong>Nr</strong>.: 03 30 94-69 80


25. September <strong>2013</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 9<br />

2. Mitteilung des Hauptamtes<br />

Veranstaltungstermine Monat Oktober<br />

2. Oktober<br />

Großmutz, FFW und FFW-Verein<br />

Fackelumzug mit Lagerfeuer<br />

Hr. Augner, Tel.: 033084-60722<br />

Nassenheide, Volkssolidarität<br />

Herbstfest<br />

Fr. Bayer, Tel.: 033051-25515<br />

Neulöwenberg<br />

Herbstfeuer<br />

Fr. Sitte, Tel.: 033<strong>09</strong>4-50417<br />

6. Oktober bis 24. November<br />

Liebenberg<br />

Liebenberger Literaturherbst<br />

Schloss & Gut, Tel.: 033<strong>09</strong>4-700466<br />

6. Oktober<br />

Falkenthal<br />

Erntedankfest<br />

Hr. Tumm, Tel.: 033088-50287<br />

9. Oktober<br />

Falkenthal, Kita<br />

Drachenfest<br />

Fr. Weigel, Tel.: 033088-50237<br />

12. Oktober<br />

Gutengermendorf, Ortsverein<br />

12. Pferde- und Hobbymarkt<br />

Hr. Brinkmann, Tel.: 0172-3278166<br />

12. Oktober<br />

Grüneberg, Trecker-Treck-Verein<br />

Treckertreck mit Treckertreffen<br />

Hr. Gutschmidt, Tel.: 0174-1698931<br />

Teschendorf<br />

Oktoberfest<br />

Hr. Grüber, Tel.: 033<strong>09</strong>4-51387<br />

19. Oktober<br />

Teschendorf, Angelverein<br />

Abangeln<br />

Hr. Schulz, Tel.: 033051-25775<br />

Falkenthal, Kinderclub<br />

Drachenfest<br />

Fr. Petzke, Tel.: 033088-70782<br />

23. Oktober<br />

Löwenberg, <strong>Löwenberger</strong> SV<br />

Jedermann-Paarlauf<br />

Hr. Klicks, Tel.: 033<strong>09</strong>4-50881<br />

26. Oktober<br />

Löwenberg, <strong>Löwenberger</strong> SV<br />

38. Lankelauf<br />

Hr. Klicks, Tel.: 033<strong>09</strong>4-50881<br />

31. Oktober<br />

Falkenthal, Kinderclub<br />

Halloween<br />

Fr. Petzke, Tel.: 033088-70782<br />

3. Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

Änderungen bei Gebühren<br />

Seit dem 1. September ist das neue Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

für das <strong>Land</strong> Brandenburg in Kraft getreten. Die neue Kostenordnung<br />

hierzu wurde am 2. September erlassen und ist ebenfalls zum 1. September<br />

in Kraft getreten.<br />

Dies bringt erhebliche Änderungen bei den Gebühren für die Mahnung<br />

und Vollstreckung mit sich.<br />

Beispielhaft seien genannt die Mahngebühr, Grundgebühr und die<br />

Pfändungsgebühr.<br />

– die Mahngebühr beträgt ab sofort mindestens 5,00 €<br />

– die Grundgebühr für die Beauftragung der Vollstreckungsbehörde<br />

beträgt mindestens 31,00 €<br />

– die Pfändungsgebühr beträgt nunmehr mindestens 10,50 €<br />

Vor dem 1. September begonnene Vollstreckungsverfahren werden<br />

weiterhin nach der alten Kostenordnung erhoben.<br />

Wie auch schon in der Vergangenheit, sollten zur Vermeidung von zusätzlichen<br />

Kosten und Gebühren, Einzahlungen daher fristgerecht vorgenommen<br />

werden.


10 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes<br />

Bereitschaftsplan zur Wasserversorgung<br />

und Abwasserentsorgung – Oktober<br />

– Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr –<br />

40. KW, 30.<strong>09</strong>.-07.10.<br />

Herr A. Kühn, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3213669<br />

41. KW, 07.10.-14.10.<br />

Herr M. Krüger, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3101505<br />

42. KW, 14.10.-21.10.<br />

Herr G. Leumann, Tel. 0173/2028684 oder 0172/6217206<br />

43. KW, 21.10.-28.10.<br />

Herr U. Werpup, Tel. 0173/2028684 oder 0174/9439259<br />

44. KW, 28.10.-04.11.<br />

Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3215198<br />

Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, ist der<br />

diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen.<br />

Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in<br />

Grüneberg, Tel. 033<strong>09</strong>4/80101, zu informieren.<br />

Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen:<br />

Montag und Donnerstag 7.30 Uhr - 16.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

7.30 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

7.30 Uhr - 17.00 Uhr<br />

Freitag<br />

7.30 Uhr - 12.30 Uhr<br />

Tourenplan der mobilen<br />

Fäkalienentsorgung – Oktober<br />

Datum zu entsorgender Ortsteil<br />

40. KW 01.10. Linde<br />

02.10. Glambeck, Großmutz<br />

03.10. Tag der Deutschen Einheit<br />

04.10. Hoppenrade, Löwenberg<br />

41. KW 07.10. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen<br />

08.10. Häsen, Gutengermendorf<br />

<strong>09</strong>.10. Gutengermendorf, Neulöwenberg<br />

10.10. Neuendorf, Teschendorf<br />

11.10. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg<br />

42. KW 14.10. Nassenheide<br />

15.10. Nassenheide<br />

16.10. Nassenheide<br />

17.10. Grieben<br />

18.10. Grieben<br />

43. KW 21.10. Grieben<br />

22.10. Linde<br />

23.10. Glambeck<br />

24.10. Großmutz<br />

25.10. Hoppenrade, Löwenberg<br />

44. KW 28.10. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen<br />

29.10. Häsen, Gutengermendorf<br />

30.10. Gutengermendorf, Neulöwenberg, Teschendorf<br />

31.10. Reformationstag<br />

Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tagespresse<br />

bekanntgegeben.


25. September <strong>2013</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 11<br />

5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendklubs<br />

Erntefest in der Kita „Regenbogen“ in Grieben –<br />

die schönsten Wagen wurden prämiert<br />

Am Freitag, dem 30. August versammelten sich viele Kinder aus allen<br />

Orten des <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong>es mit ihren wunderschönen geschmückten<br />

Fahrzeugen vor der Kita „Regenbogen“.<br />

Um 16.00 Uhr ging der Umzug los.<br />

Wir starteten an der Kita und es ging erst einmal dorfabwärts bis zum<br />

Blockhaus und dann dorfaufwärts bis fast zum Dorfende.<br />

Es war ein sehr weiter Weg, aber alle hielten tapfer durch.<br />

Denn gerade die älteren Bürger aus Grieben erfreuten sich an den<br />

schön geschmückten Wagen und den fröhlichen Kindern und Erwachsenen.<br />

Abgesichert wurde unser Umzug auf der Straße von der Revierpolizei<br />

und unseren Freunden von der Griebener Feuerwehr.<br />

Familie Leistikow begleitete uns mit ihrer schönen Pferdekutsche und<br />

Uwe Lange und Herman Bartsch mit ihren großen Erntefahrzeugen der<br />

Groß-Mutzer Agrar GmbH.<br />

Auf dem Sportplatz wurden die schönsten Wagen prämiert.<br />

Der erste Platz (Gutschein für 20,- € vom Waldhof Dathe in Herzberg<br />

gesponsert) ging an Laura Bartsch aus Grieben.<br />

Der zweite Platz (Gutschein für 15, € vom Blockhaus in Grieben gesponsert)<br />

an Fabian Müller aus Groß-Mutz und der dritte Platz (Gutschein<br />

für 10,- € vom Getränkeeck Werner Reichelt in Grieben gesponsert)<br />

an Pauline Neumann aus Löwenberg.<br />

Aber auch alle anderen Kinder, die beim Umzug mitmachten, konnten<br />

sich ein Geschenk aussuchen.<br />

Dann wurde gefeiert: Der Reiterhof Stapel aus Lindow war mit seinen<br />

Ponys da zum Reiten, mit der Kutsche und der Feuerwehr konnte durchs<br />

Dorf gefahren werden.<br />

Dann war die Verkehrswacht mit der Hüpfburg und ihren Elektroautos<br />

da. Benny Schlubach und Sebastian Gehrke sorgten am Grill fürs leibliche<br />

Wohl mit leckeren Bratwürsten von Peter Adam aus Grüneberg.<br />

Fam. Trube aus Grieben sorgte sich um den großen Durst.<br />

Es gab Schmalzstullen (Brot von Bäcker Stadige aus Bergsdorf gesponsert).<br />

Die Eltern haben noch leckere Muffins gebacken und an der Feuerschale<br />

konnte Stockbrot gebacken werden.<br />

Das Wetter war wunderschön und ganz schön warm und zum Glück gab<br />

es noch Volker Schlubach, der uns mit Eis versorgte.<br />

Der Bauhof und Opa Willi halfen bei den Vorbereitungen.<br />

Es war ein gelungenes Fest und wir bedanken uns noch einmal recht<br />

herzlich bei allen Helfern und Sponsoren, die dazu beigetragen haben.<br />

Marina Liese & Team der Kita „Regenbogen“<br />

6. Notizen aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

Glambecker feierten mit ihren Gästen –<br />

Dankeschön nach traditionellem Kirchen- und Dorffest<br />

Am 31. August fand nach einjähriger Pause (Straßenausbau und archäologische<br />

Ausgrabungen) das traditionelle Kirchen- und Dorffest statt.<br />

Nach dem Eröffnungsgottesdienst mit Pfarrer Ulrich Baller und der Begrüßung<br />

durch unsere Ortsvorsteherin Sigrid Schwarz trafen sich die<br />

zahlreichen Besucher auf der Festwiese.<br />

Bei herrlichem Wetter und einem riesigen Kuchenbuffet kamen sie<br />

miteinander schnell ins Gespräch.<br />

Die Lose für die Tombola waren schnell verkauft und die schönen Gewinne<br />

„ruckzuck“ verteilt.<br />

Für die Kinder gab es ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm: u.a.<br />

Kinovorführung in der Kirche, Mal- und Bastelecke, Kremserfahrten,<br />

Besuch der Großmutzer Feuerwehr…<br />

Um 17.00 Uhr trafen sich etliche Besucher wieder in der Kirche zum<br />

Chorkonzert der Rheinsberger Kantorei unter Leitung von Kantor Kai<br />

Dittmann.<br />

Herzlichen Dank an alle Mitveranstalter, alle Spender sowie an die<br />

zahlreichen Helfer beim Aufbau, bei der Durchführung und beim Abbau.<br />

Kirchengemeinde Glambeck<br />

Hilde Peltzer-Blase


12 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

6. Notizen aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

Storchenbericht aus Falkenthal:<br />

Trauriges und Erfreuliches – manchmal kann der Mensch der Natur helfen<br />

Wieder ging ein Storchenjahr zu Ende, ein Jahr mit Höhen und leider<br />

auch Tiefen.<br />

Das Wetter in diesem Jahr machte den Störchen tüchtig zu schaffen. Der<br />

Winter wollte und wollte kein Ende nehmen. Immer wieder schickte er<br />

unwirtliche Temperaturen, Eis und Schnee.<br />

Der erste Storch überraschte uns bereits am 26. März. Das ist zwar früh,<br />

aber nicht ungewöhnlich. Aber wie schon gesagt: Die meisten Wiesen<br />

und Felder waren noch tief verschneit und die Seen noch zugefroren und<br />

mit einer dicken Eisschicht versehen.<br />

Da war guter Rat teuer. Wie sollte<br />

der Storch da wohl überleben?<br />

Selbst die Fischer konnten nicht<br />

auf die Seen hinausfahren.<br />

Da kam Hilfe vom Fischermeister<br />

Böttger aus Neuglobsow. Aus seiner<br />

Tiefkühltruhe spendierte er<br />

Speisefisch. Auch die Nachbarn des<br />

Storchennestes, Herr Schulz und<br />

Frau Koch, sorgten mit milden<br />

Gaben für den hungrigen Storch.<br />

Zu den zuverlässigen Fischlieferanten<br />

gehört in jedem Jahr auch<br />

Herr Hartmut Wott. Als es am 10./<br />

11. April endlich regnete, war das<br />

die Rettung für die Störche<br />

(inzwischen war auch sein Partner<br />

eingetroffen), denn die Frösche begannen zu wandern und somit änderte<br />

sich die Futterlage grundlegend.<br />

Bereits am 20. April waren von unseren 10 Nestern im Ort 7 mit Brutpaaren<br />

besetzt.<br />

Zwei Nester blieben zunächst unbesetzt. Auf einem der beiden unbesetzten<br />

Nester richtete sich dann doch noch ein Storchenpaar ein. Für<br />

die Brut war es dann jedoch schon zu spät. Aber den ganzen Sommer<br />

über waren die beiden Störche sehr verliebt und es war eine Freude<br />

zuzusehen, wenn sie sich gegenseitig das Gefieder kraulten und ihr<br />

Klappern zur gegenseitigen Begrüßung erklang.<br />

Leider gab es auch Horstkämpfe, wobei zwei Eier aus dem Nest geworfen<br />

wurden.<br />

Die ersten Zählungen der Jungstörche waren sehr verheißungsvoll:<br />

3 Nester mit 4 Jungen<br />

3 Nester mit 3 Jungen.<br />

In der Folge wurden jedoch 2 Jungstörche aus dem Nest geworfen.<br />

Mit Genehmigung von Herrn Sömmer von der Naturschutzstation Woblitz<br />

(Storchenvater im <strong>Land</strong>kreis Gransee) entnahmen wir ein im Wachstum<br />

stark zurückgebliebenes Storchenjunges. Dem aufmerksamen Beobachter<br />

Herrn Schulz war aufgefallen, dass eben dieses Junge nie genug<br />

zu fressen bekam und von seinen stärkeren Geschwistern immer vom<br />

Futter weggebissen wurde.<br />

In Neutornow war eben zu dieser Zeit ein kleiner Storch aus dem Nest<br />

geworfen worden. Nun war der kleine Winzling nicht mehr allein. Beide<br />

wurden in der Naturschutzstation Woblitz aufgezogen. Damit aber nicht<br />

genug! Bei Sprüngen und Flügelschlagen auf dem Nest wurde am 14.<br />

Juli ein Jungstorch in der Breiten Straße durch eine Windboe vom Nest<br />

geweht. Da er aber noch nicht auffliegen konnte, lief er unter dem Nest<br />

hin und her. Eine aufmerksame Falkenthalerin, Frau Brunk sah den<br />

Jungstorch und benachrichtigte uns. Es gelang uns, den Storch ohne<br />

große Komplikationen einzufangen. Auch dieser Storch verbrachte die<br />

nächstfolgenden Wochen in der Woblitz-Station. Durch den starken<br />

Regen Ende Mai bis Anfang Juni starben 4 Jungstörche an Unterkühlung,<br />

auf dem Falkenthaler Ausbau waren es gleich 3 aufeinmal. Auch in<br />

unserem Nachbardorf Bergsdorf verendeten 3 Jungstörche von einem<br />

Nest an Unterkühlung.<br />

Aber auch Erfreuliches gibt es zu berichten:<br />

Auf dem Falkenthaler Ausbau wurde ein beringter Storch abgelesen.<br />

Schon im Jahr 2012 brütete dieser Storch auf dem Ausbau erfolgreich.<br />

Der 11. August war für uns Storchenfreunde ein ganz besonderer Tag.<br />

Die 3 Störche, die zunächst in der Woblitz aufgezogen worden waren,<br />

wurden am Fließgraben in die Freiheit entlassen. Das bedurfte im Voraus<br />

einiger genauer Beobachtungen. Wichtig war nämlich, dass die<br />

Störche nicht mutterseelenallein auf die Wiese gesetzt wurden. Nein,<br />

es sollten sich auf jeden Fall noch andere Störche dort aufhalten, denen<br />

sich die nun auch flugfähigen Jungstörche anschließen konnten. Zuvor<br />

waren sie von Herrn Sömmer beringt worden.<br />

Nun war es natürlich interessant zu beobachten, wie sich die alteingesessenen<br />

den Neuankömmlingen gegenüber verhielten. Schon am<br />

folgenden Tag war einer der in die Freiheit entlassenen Störche mit<br />

einem Trupp mitgeflogen. Es war genau der, der zuletzt in Falkenthal<br />

vom Nest geweht worden war.<br />

Nun zog es uns Tag für Tag an besagte Stelle um zu kontrollieren, ob<br />

auch die beiden anderen den Weiterflug antreten würden.<br />

Noch eine ganze Woche sahen wir ihnen bei der Futtersuche zu. Alle<br />

anderen Störche waren indessen weitergeflogen. Nun begannen wir<br />

uns Sorgen zu machen, ob die beiden Zurückgebliebenen auch wirklich<br />

wussten, dass sie die noch nahrungsreichen Gefilde verlassen müssten.<br />

Da geschah etwas ganz Besonderes.<br />

Vom Liebenberger Bruch kam ein Trupp Kraniche auf uns zu geflogen,<br />

machte genau über uns kehrt und flog nun in die Richtung Freienhagen<br />

davon. Und wir konnten es kaum fassen, was wir da sahen!<br />

Die beiden zurückgebliebenen Störche flogen auf und folgten den Kranichen.<br />

Mit dem Fernglas sahen wir ihnen noch nach, bis sie unseren<br />

Blicken entschwanden.<br />

Über diese Beobachtungen waren wir hocherfreut und erleichtert, konnten<br />

wir nun hoffen, dass die beiden Nachzügler noch auf andere Störche<br />

treffen, denen sie sich anschließen könnten.<br />

Mehr Einfluss konnten wir Menschen<br />

nicht nehmen, für alles andere<br />

muss die Natur sorgen. In<br />

Falkenthal waren am 12. August<br />

schon die ersten Nester leer, der<br />

letzte Storch zog am 18. August<br />

ab. Tendenziell früher als im letzten<br />

Jahr.<br />

Zusammenfassend ist zu sagen:<br />

Aus sieben Nestern schlüpften 21 Junge, aber nur 15 Jungstörche konnten<br />

Falkenthal in Richtung Süden verlassen. Da aus einem der Nester<br />

alle Eier rausgeworfen wurden, ist dies das Ergebnis von 6 Brutpaaren.<br />

Auch in diesem Jahr sammelten sich auf den Wiesen an der B167 Vagabunden<br />

(Nichtbrüter). Allerdings weniger als im Vorjahr. 2012 waren es<br />

142 Störche und in diesem Jahr nur 54 Störche.<br />

Ein besonderes Bild bot wieder der tote Baum bei Springborns. Jeden<br />

Abend konnte der Beobachter 6-10 Störche zählen, die die Nacht auf<br />

dem Baum verbrachten.<br />

Wie in jedem Jahr hatte es den Anschein, als wollten sich die Störche<br />

von ihrer sommerlichen Heimat verabschieden.<br />

Es stimmt auch jedesmal ein bisschen wehmütig, wenn man eine große<br />

Vielzahl (32) über Falkenthal segeln sieht.<br />

Weiß man doch, dass auch der Sommer langsam zu Ende geht und der<br />

Herbst vor der Tür steht.<br />

Freuen wir uns auf das nächste Jahr, wenn die Störche wieder zu uns<br />

zurückkehren.<br />

Herzlichen Dank an alle Naturliebhaber und Storchenfreunde und an<br />

Herrn Keibel, der alles filmisch dokumentierte.<br />

Uwe Rohtermundt


25. September <strong>2013</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 13<br />

6. Notizen aus dem <strong>Gemeinde</strong>bereich<br />

Bericht über eine besondere Aktivität<br />

der Kameraden der Jugendfeuerwehr in Grüneberg<br />

Die Jugendfeuerwehr in Grüneberg besteht aus 6 Kameraden:<br />

Tony Sieg, Ole Menzel, Dustin Ludwig, John Kreyser, Dave-Leon Schuster<br />

und noch zeitweise Gorden Stresemann<br />

Am Dienstag, dem 6. August gegen 13:00 Uhr wurde der Himmel über<br />

Grüneberg richtig dunkel. Wolkenberge türmten sich auf und der Wind<br />

wurde immer stürmischer. Und dann passierte etwas, was wir in Grüneberg<br />

noch nie in diesen Ausmaßen erlebt haben.<br />

Die Gewitterwolken entluden sich mit Regen und Hagelschauer mit<br />

Korngrößen von ca. 1 cm. Begleitet wurden die Regenschauer mit Blitz<br />

und Donner. Innerhalb von 15 bis 20 Minuten ergossen sich Regenmengen<br />

von 30 bis 40 Liter pro Quadratmeter über den Ort und angrenzenden<br />

Wiesen und Felder.<br />

Die Windböen waren so gewaltig, dass es Eichen mit einen Stammumfang<br />

von 2,5 Meter entwurzelte und Birken, Kiefern, Pappeln und Erlen<br />

in großen Mengen umbrach.<br />

Die Dorfstraße, gerade in Höhe des Sportplatzes, wurde zu einem kleinem<br />

Fluss und überall versperrten abgerissene Äste Wege und Strassen.<br />

Innerhalb kürzester Zeit entstand in einem relativ kleinen Gebiet<br />

im <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> eine Notsituation. Das hatte zur Folge, daß die<br />

Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften alarmiert und zum Einsatz<br />

nach Grüneberg beordert wurden. Es galt, vollgelaufene Keller leer<br />

zu pumpen, umgekippte Bäume aus Einfahrten von Dächern und von<br />

Gründstücken zu beräumen sowie getrennte Stromleitungen vor unbeabsichtigtem<br />

Berühren zu sichern. Auch die Jungkameraden der Feuerwehr<br />

Grüneberg waren kurz nach dem Unwetter, auch ohne zentrale<br />

Alarmierung, aktiv bei der Beseitigung von Gefahrenstellen beteiligt.<br />

So halfen Dustin Ludwig bei der Beräumung von Ästen in der Lindenstrasse<br />

und im Bereich des Sportplatzes. Ole Menzel und John Kreyser<br />

bei der Sicherung eines defekten Daches im Pappelhofer Weg, Tony Sieg<br />

und Dustin Ludwig bei der Beräumung von Baumbruch in der Siedlung<br />

am Zollkrug und am Mostpful.<br />

Weiterhin wurde auch aktive Hilfeleistung<br />

bei der Beräumung von<br />

Astbruch und Sicherung einer<br />

Gefahrenstelle im Bereich der Dorfmitte<br />

geleistet<br />

So konnten die Einsatzkräfte der<br />

E.on/edis zügig die Reparaturen an<br />

der defekten Oberleitung durchführen<br />

und damit die Stromversorgung<br />

der betroffenen Haushalte<br />

wieder herstellen.<br />

Gerade in so einer besonderen Situation<br />

haben die Jugendlichen gezeigt,<br />

was sie bis jetzt gelernt haben<br />

und wie sie sich für das Wohl<br />

der Allgemeinheit einbringen können.<br />

Mein Dankeschön gilt diesen Jugendlichen und insbesondere auch allen<br />

Kameraden der Ortsfeuerwehren, die sich hier im Ort Grüneberg<br />

engagierten.<br />

Alfred Förster, Jugendwart


14 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

7. Informationen der ansässigen Sportvereine<br />

20. Internationale Löwenspiele –<br />

62 Vereine traten an<br />

Die „20.Internationalen Löwenspiele“ vom 7.-8.September im<br />

<strong>Löwenberger</strong> Waldstadion haben ihren gewählten Anspruch auch in diesem<br />

Jahr erfüllt. Sie waren das erwartete Top-Meeting für alle Sportler<br />

zwischen 10 und 100 Jahren bei hervorragendem Stadion- und<br />

Spätsommerwetter. Den Löwenanteil an diesem Erfolg haben wieder<br />

die zahlreichen Helfer. Mit nie endender Geduld und Freundlichkeit<br />

leisteten sie Schwerstarbeit an beiden Wettkampftagen. Fast 600 zufriedene<br />

Teilnehmer aus 62 Vereinen Deutschlands und Dänemarks, die<br />

in unglaublichen 1500 Starts und 95 Staffeln antraten, sind beredter<br />

Beweis. Für diese Höchstleistung der Kampfrichter an alle ein großes<br />

Dankeschön!! Die Sportler dankten es den Organisatoren mit nicht für<br />

möglich gehaltenen 50 Stadionrekorden. Der hohe technische Standart<br />

wurde vor allem durch die Zuwendung der Mittelbrandenburgischen<br />

Sparkasse und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ermöglicht.<br />

Die optische Weitenmessung in den Wurfdisziplinen wurde dankenswert<br />

durch die Vermessungsunternehmen Sentek (Oranienburg)<br />

und Kühl (Zehdenick) ermöglicht.<br />

Von vielen Delegationen wurde das Engagement der <strong>Gemeinde</strong> Löwenberg<br />

ausdrücklich gelobt, sind doch die Investitionen im Stadion unübersehbar.<br />

In den wenigsten Kommunen Brandenburgs gibt es so fruchtbare<br />

Kooperationen und Strukturen wie im <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> zwischen<br />

Sportvereinen und Verwaltungen.<br />

Die Anwesenheit des stellvertretenden Bürgermeisters und des Ortsvorstehers<br />

bei den Siegerehrungen sind Ausdruck dieser Zusammenarbeit.<br />

Ebenso sind die Unterstützung der Vivaris Getränke GmbH, C&J<br />

GmbH Löwenberg und der Peugeot Commerce GmbH Oranienburg<br />

unverzichtbarer Bestandteil des Wettkampfes.<br />

Das abendliche Leiterwagenrennen der Kinder-, Jugend- und<br />

Erwachsenenmannschaften war stimmungsvoller sportlicher Abschluss<br />

des ersten Wettkampftages, zu dem der DJ die richtige Musikmischung<br />

spielte. Der herzliche Dank geht an die Familie Wilke aus Gransee und<br />

Olaf Peter. Das Kuchenangebot der Frauensportgruppen sorgte für sehr<br />

gute Stimmung und für zufriedene Gesichter.<br />

Axel Klicks<br />

Meetingchef Löwenspiele<br />

Trikotübergabe<br />

Uwe Peter<br />

Gesamtleiter Löwenspiele<br />

Die D-Junioren mit Trainer Guido Dieckhoff bedanken sich recht herzlich<br />

bei Antje (im Bild rechts) und Layv Klessing von der KuK Autoservice<br />

GbR für einen neuen Satz Trikots und die bereits sehr lange bestehende<br />

Unterstützung der Nachwuchsmannschaften der TSG Fortuna Grüneberg.<br />

Die neuen Trikots brachten den D-Junioren im Spiel am Samstag<br />

Glück, wo nach einem 1:3 Rückstand noch ein Unentschieden gegen die<br />

favorisierte Mannschaft vom FC Kremmen gelang.<br />

Premiere im <strong>Löwenberger</strong> SV –<br />

grünes Licht für die Meisterschaften<br />

Erstmals in der Historie der <strong>Löwenberger</strong> Leichtathleten haben 2 Athleten<br />

die Qualifikation für Deutsche Meisterschaften erreicht.<br />

Julius Thiemer, der die Norm mit seinem <strong>Land</strong>esmeistertitel in Frankfurt<br />

erreichte und Bruno Sprung, der mit viel persönlichem Einsatz am letztmöglichen<br />

Termin die Norm knackte, werden die <strong>Löwenberger</strong> Farben<br />

am 7./8. September im bayrischen Mark Schwaben vertreten.<br />

Sie verpassen damit zwar die 20. Internationalen Löwenspiele, werden<br />

aber im Konzert der deutschen Mehrkampfelite sicher ein gute Rolle<br />

spielen.<br />

Julius Thiemer und Bruno Sprung<br />

erfolgreich bei der<br />

Deutschen Meisterschaft<br />

Nicht nur die dänischen Sportler des AK Bröndby vermissten am Löwenspielewochenende<br />

ein Gesicht im Wettkampf- und Siegerehrungstrubel,<br />

das von Julius Thiemer. Der erfolgreiche Werfer vom <strong>Löwenberger</strong> SV<br />

hatte sich mit seiner Leistung bei den <strong>Land</strong>esmeisterschaften im Blockmehrkampf<br />

in Frankfurt/O. für die Deutschen Meisterschaften im<br />

bayrischen Markt Schwaben qualifiziert. Dies schaffte ebenfalls sein<br />

Vereinskamerad Bruno Sprung.<br />

Da alle <strong>Löwenberger</strong> Betreuer in der Organisation der Löwenspiele fest<br />

verankert waren, wurden die beiden Sportschüler von Trainern aus Neubrandenburg<br />

und Potsdam betreut.<br />

Die Nachricht, die am Sonntagabend aus Bayern kam war dann kaum<br />

fassbar. Mit 2813 Punkten stellte Julius im Block Wurf der Altersklasse<br />

M14 eine neue persönliche Bestleistung auf und erreichte damit den<br />

fantastischen 6. Platz von 29 Startern aus ganz Deutschland mit nur 10<br />

Punkten Rückstand auf die Bronzemedaille. Er stellte 4 persönliche<br />

Bestleistungen auf!<br />

Bruno belegte Platz 16 von 30 Startern und darf sich ebenfalls zu den<br />

besten Mehrkämpfern seines Jahrgangs zählen<br />

6 222 Thiemer Julius 1999 BB <strong>Löwenberger</strong> SV 2813<br />

13,06 13,14 5,43 m 13,50 m 47,05 m<br />

+0,0 +0,0 -0,3<br />

(490) (496) (538) (607) (682)<br />

(986) (1524) (2131) (2813)<br />

16 223 Sprung Bruno 1998 BB <strong>Löwenberger</strong> SV 2851<br />

11,84 12,27 5,59 m 12,61 m 35,91 m<br />

+0,6 -1,2 -0,5<br />

(607) (542) (554) (574) (574)<br />

(1149) (1703) (2277) (2851)


25. September <strong>2013</strong> <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong> 15<br />

8. Information des Griebener Arbeitskreises<br />

Auf der GRIEBENER WIES´N<br />

ist was los!!<br />

Nicht nur in München kann mit Bockbier und<br />

viel Spaß gefeiert werden. Schon immer trafen<br />

sich viele Menschen auf dem jetzigen<br />

Sportplatz in Grieben zu Dorffesten, Erntefesten,<br />

Fußballspielen und jetzt zum 2. Mal<br />

zum Bockbierfest auf der Griebener Wies´n<br />

am 28. September ab 18 Uhr. In diesem Jahr möchten wir Euch einladen,<br />

mit uns zu einem Mass Bier und deftigem Essen aus<br />

dem Kessel und vom Grill ab 18 Uhr zu feiern. Auf<br />

unserer „Showbühne“ werdet ihr mit kleinen aber<br />

unvergesslichen musikalischen Einlagen unserer<br />

Theatergruppe mit den Griebener Originalen „Hilde<br />

und Else“ unterhalten. Nicht vergessen am 28. September ab 18<br />

Uhr auf zu den Griebener Wies´n, um mit Freunden zu feiern.<br />

Arbeitskreis Grieben e.V.


16 <strong>Löwenberger</strong> <strong>Land</strong><br />

25. September <strong>2013</strong><br />

7. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter<br />

Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg<br />

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Löwenberg<br />

28.<strong>09</strong>. (Sa ): 14 Uhr Kirchliche Trauung<br />

Mathias Franck und Ivonne Neufels in Grüneberg<br />

29.<strong>09</strong>. (So): 10 Uhr Erntedankgottesdienst mit Abendmahl +<br />

Christenlehre + Singkreis<br />

16.10. (Mi): 19 Uhr GKR-Sitzung<br />

20.10. (So): 10 Uhr Andacht anlässlich der GKR-Wahl<br />

27.10. (So). 10 Uhr Gottesdienst<br />

Linde<br />

06.10. (So): 10 Uhr Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />

19.10. (Sa): 10 Uhr Andacht in der Dorfkirche für Pferdefreunde<br />

mit Parforcebläsern<br />

20.10. (So): 15 Uhr Andacht anlässlich der GKR-Wahl<br />

27.10. (So): 14 Uhr Gottesdienst<br />

Grüneberg<br />

28.<strong>09</strong>. (Sa): 14 Uhr Kirchliche Trauung<br />

von Mathias Franck und Ivonne Neufels<br />

06.10. (So): 14 Uhr Erntedankgottesdienst mit Abendmahl +<br />

Christenlehre + Bläsern<br />

10.10. (Do): 14 Uhr Frauenkreis<br />

15.10. (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung<br />

20.10. (So): 11 Uhr Andacht anlässlich der GKR-Wahl<br />

Teschendorf<br />

29.<strong>09</strong>. (So): 14 Uhr Erntedankgottesdienst Abendmahl +<br />

Christenlehre + Chor<br />

08.10. (Di): 14 Uhr Frauenkreis<br />

14.10. (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung<br />

20.10. (So): 14 Uhr Andacht anlässlich der GKR-Wahl<br />

●<br />

Seit dem Jahre 2000, nachdem Pfarrer Peter Engel in den vorzeitigen Ruhestand<br />

getreten ist, wurden die beiden Pfarrsprengel Löwenberg und<br />

Grüneberg durch mich, Pfarrer Gerhard Gabriel, betreut. Eine intensive<br />

gemeinsame Arbeit mit den vier <strong>Gemeinde</strong>kirchenräten begann. Auf ihre<br />

Beschlüsse hin beantragten sie die dauerhafte Verbindung der beiden Pfarrsprengel<br />

zu einem. Diesem gab nun das Evangelische Konsistorium in Berlin<br />

und der Kreiskirchenrat in Gransee statt.<br />

Am 1. September sind wir ein Pfarrsprengel Löwenberg-Grüneberg mit<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n Linde und Teschendorf geworden.<br />

Urkunde<br />

über die dauernde Verbindung der Kirchengemeinden<br />

Grüneberg, Linde, Löwenberg und Teschendorf,<br />

sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland,<br />

zu einem Pfarrsprengel<br />

Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel<br />

33 Abs. 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische<br />

Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB<br />

S. 159, ABI.-EKsOL 3/2003 S. 7) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Kirchengemeinden Grüneberg, Linde, Löwenberg und Teschendorf,<br />

sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, werden dauernd<br />

zum Pfarrsprengel Löwenberg-Grüneberg verbunden.<br />

§ 2<br />

Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinden Grüneberg und Teschendorf<br />

zum Pfarrsprengel Grüneberg wird aufgehoben. Die bisherige Verbindung<br />

der Kirchengemeinden Linde und Löwenberg zum Pfarrsprengel<br />

Löwenberg wird aufgehoben.<br />

§ 3<br />

Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Grüneberg<br />

und die Pfarrstelle des bisherigen Pfarrsprengels Löwenberg werden<br />

auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberg-Grüneberg übertragen.<br />

§ 4<br />

Diese Urkunde tritt am 1. September <strong>2013</strong> in Kraft.<br />

Berlin, den 13. August <strong>2013</strong><br />

Az. 1020-01: 64/000-93.00<br />

Evangelische Kirche<br />

Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz<br />

– Konsistorium –<br />

Pfingstsonntag 2014 wollen wir in einem zentralen Festgottesdienst dieses<br />

Ereignis würdig feiern. Der Ort des Gottesdienstes wird durch Losentscheid<br />

festgelegt.<br />

Gerhard Gabriel, Pfarrer (Tel.: 80766)<br />

P.s.: Am 31. Oktober ist Reformationstag. In Brandenburg ein arbeitsfreier<br />

Tag. 18 Uhr wollen wir mit den Pfarrsprengeln Liebenwalde und Falkenthal<br />

einen gemeinsamen Gottesdienst feiern, der unter dem Thema:<br />

VON DER FREIHEIT EINES CHRISTENMENSCHEN steht.<br />

Im Anschluss lädt die <strong>Löwenberger</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu einem Imbiss ein.

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