Amtsblatt downloaden - Landratsamt Berchtesgadener Land
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§ 6<br />
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6) beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
§ 7<br />
Laufen, den 19. März 2013<br />
Stadt Laufen<br />
Hans Feil, Erster Bürgermeister<br />
II.<br />
Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang im Rathaus der Stadt Laufen<br />
öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf (Art. 65 Abs. 3 GO).<br />
Bek. Nr. 7<br />
Stadt Laufen<br />
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Malerfeld“;<br />
Erneute Öffentliche Auslegung<br />
(§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB)<br />
Im o. g. Änderungsverfahren hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange ergeben, dass die Planung geändert wurde. Der geänderte Planentwurf mit Satzung und Begründung<br />
i. d. F. vom 19.3.2013 kann in der Zeit vom<br />
15. Mai 2013 bis 3. Juni 2013<br />
im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auf<br />
Wunsch wird die Planung erläutert. Innerhalb dieser gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzten Frist können nach § 4 a Abs. 3<br />
Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 BauGB<br />
können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung<br />
unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Laufen deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und<br />
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />
Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:<br />
Planteil:<br />
- Ergänzung der Maßstabsangabe sowie eines Übersichtslageplans aus dem Flächennutzungsplan;<br />
- Nachrichtliche Darstellung der Inhalte der 2. Änderung;<br />
- Nachrichtliche Darstellung der Gestaltungshinweise (Schallschutz) für die Tiefgaragenzufahrten.<br />
Satzung:<br />
- Aufnahme der Ausgleichsfläche aus dem Ökokonto der Stadt Laufen;<br />
- Begrenzung der maximalen Breite der Quergiebel;<br />
- Erklärung des Grünordnungsplanes zum Bestandteil der Satzung.<br />
Zur Änderung liegen Stellungnahmen des <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong>es <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> vor. Der Planentwurf mit Satzung und Begründung<br />
ist während der Auslegung auch auf der Homepage der Stadt Laufen www.stadtlaufen.de unter Aktuelles verfügbar.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Laufen, den 30. April 2013<br />
Stadt Laufen<br />
Hans Feil, Erster Bürgermeister<br />
Bek. Nr. 8<br />
Gemeinde Ainring<br />
Ortsrecht der Stadt Freilassing;<br />
Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
(BGS/EWS)<br />
Die vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.11.2012 beschlossen.<br />
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