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Bewohnerreglement - Klinik Barmelweid

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4. Tarife und Taxen<br />

4.1 Taxordnung (Anhang1)<br />

Über Tarife, Taxen und Aufnahmebedingungen gibt Ihnen die Taxordnung Auskunft. Die<br />

Rechnungsstellung erfolgt jeweils in der ersten Hälfte des laufenden Monats für den vergangenen<br />

Monat.<br />

4.2 KVG-pflichtige Leistungen<br />

Die Pflegeleistungen nach RAI-RUG sind KVG-pflichtig und der Kostenschlüssel der KVGpflichtigen<br />

Leistungen erfolgt gemäss Taxordnung (Anhang 1).<br />

Die Leistungen, welche unter die Pflegekosten fallen sind im Krankenversicherungsgesetz<br />

klar geregelt.<br />

4.3 Ärztliche Betreuung<br />

Das Pflegezentrum <strong>Barmelweid</strong> bevorzugt das Heimarztsystem. Die ärztliche Betreuung wird<br />

durch Dr. H.P. Kurth sichergestellt. Die ärztliche Notfallbetreuung erfolgt durch die <strong>Klinik</strong><br />

<strong>Barmelweid</strong> während 24 Stunden. Auf ausdrücklichen Wunsch ist die freie Arztwahl gewährleistet<br />

(Art 386 ZGB), soweit nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. Taxen für medizinische<br />

Nebenleistungen erfolgen gemäss Taxordnung.<br />

- Taxordnung<br />

4.4 Nicht KVG-pflichtige Leistungen und Betreuung (TAGESPAUSCHALE)<br />

Pflegeheime sind verpflichtet, die Aufwendungen in Pensionskosten sowie pflege- und Betreuungskosten<br />

aufzuteilen. Leistungen welche nicht im Krankenversicherungsgesetz geregelt<br />

sind, fallen unter die sogenannten Betreuungskosten. Diese Leistungen werden den<br />

Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt.<br />

Diese Betreuungsleistungen umfassen Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter,<br />

Individualität und/oder Krankheit notwendig sind und keine KVG Leistungen darstellen. Aufwendungen<br />

der Alltagshilfe, Sicherheit, Begleitung, Hilfe und Unterstützung, Beratung, Aktivierung<br />

und Veranstaltungen, stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung.<br />

- Leistungskatalog für nicht KVG-pflichtige Leistungen<br />

4.5 Medizinische Hilfsmittel<br />

Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen oder andere medizinische Hilfsmittel werden vom Pflegezentrum<br />

zur Verfügung gestellt. Die medizinischen Hilfsmittel sind in den nicht KVGpflichtigen<br />

Leistungen enthalten.<br />

Zu den nicht KVG-pflichtigen Leistungen zählen unter anderem, soziokulturelle Aktivitäten,<br />

Aktivierungstherapie, Sinnfindung, persönliche Hygieneartikel und Pflegehilfsmittel, begleitete<br />

und unbegleitete Transportdienste sowie Informationsgespräche mit Angehörigen.<br />

BW/PZB BW-Reglement 2013/CL<br />

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