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Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW

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Schnarcherschienen<br />

Beschluss des GOZ-Ausschusses der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> vom 11.07.2001/17.10.2012<br />

Die Anfertigung einer sogenannten Schnarcherschiene ist weder in der GOZ noch in der<br />

GOÄ beschrieben. Die Berechnung kann somit nach § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen. Welche Analogposition<br />

gewählt wird, hängt vom tatsächlichen Behandlungsaufwand ab.<br />

© <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 10/2012 Beschlusskatalog „AL/VL/AB“ Seite 20

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