Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
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Galvanische Sek<strong>und</strong>ärteile, intraorale Fixierung<br />
Beschluss des GOZ-Ausschusses der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> vom 07.07.2004/17.10.2012<br />
Der technische Aufwand für die Tertiärstruktur ist laborseitig problemlos berechnungsfähig.<br />
Der bei intraoraler Fixierung erforderliche zahnärztliche Mehraufwand ist über den Steigerungsfaktor<br />
zu bewerten. Eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ ist nicht möglich, da<br />
es sich nicht um eine selbständige zahnärztliche Leistung handelt.<br />
© <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 10/2012 Beschlusskatalog „AL/VL/AB“ Seite 8