Koordinierung, Vertrag und Haftung - muenchner-fachforen.de
Koordinierung, Vertrag und Haftung - muenchner-fachforen.de
Koordinierung, Vertrag und Haftung - muenchner-fachforen.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BÖCK OPPLER HERING<br />
RECHTSANWÄLTE<br />
PARTNERSCHAFT<br />
3. „Regelfall“: Erlass eines Strafbefehls<br />
Häufig wird nach Abschluss <strong>de</strong>r Ermittlungen (durch Staatsanwaltschaft unter<br />
Beiziehung <strong>de</strong>r Polizei <strong>und</strong> Berufsgenossenschaft) ein Strafbefehl (durch das örtlich<br />
zuständige Amtsgericht) verhängt, d. h. eine Bestrafung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Beschuldigten<br />
ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung ausgesprochen.<br />
Der/die Beschuldigten hat/haben es dann selbst in <strong>de</strong>r Hand, <strong>de</strong>n Strafbefehl zu<br />
akzeptieren. Soweit sie dies nicht tun, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Im<br />
Rahmen einer <strong>de</strong>rartigen mündlichen Verhandlung ist eine Entkräftung <strong>de</strong>r Vorwürfe<br />
<strong>de</strong>nkbar, aber auch eine Verschärfung <strong>de</strong>r Strafe (zumal Strafverfolgungsbehör<strong>de</strong>n<br />
dazu neigen, die Ausschöpfung von Rechtsmitteln als Nachweis für eine<br />
beson<strong>de</strong>rs uneinsichtige, eine Strafverschärfung rechtfertigen<strong>de</strong> Einstellung <strong>de</strong>s<br />
Beschuldigten anzusehen).<br />
Strafbefehle sprechen häufig eine Geldstrafe in einer Größenordnung von 30 bis<br />
90 Tagessätzen aus. Da Geldstrafen bis zu dieser Grenze nicht im Führungszeugnis<br />
auftauchen, besteht häufig eine gewisse Neigung, einen Strafbefehl zu akzeptieren.<br />
10<br />
4. Folgen <strong>de</strong>r Verurteilung für die zivilrechtlichen Ansprüche<br />
Gegen das Akzeptieren eines Strafbefehls spricht allerdings, dass im Falle einer<br />
strafrechtlichen Verurteilung (auch eines Strafbefehles) <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong> Rückgriff<br />
wegen <strong>de</strong>r zivilrechtlichen Ansprüche (die sich im Falle <strong>de</strong>r Invalidität <strong>de</strong>s<br />
Opfers schnell in beträchtliche <strong>und</strong> möglicherweise nicht von <strong>de</strong>r Berufshaftpflichtversicherung<br />
ge<strong>de</strong>ckte Höhen bewegen können) erleichtert wird.<br />
10 Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Koordinators nach <strong>de</strong>r BaustellVO vgl. auch Büchner, Der<br />
Koordinator III. Quartal 2007, Seite 10<br />
- 14 -