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Landwirtschaft und Biosphäregebiet Informations- und ... - Münstertal

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Freitag, den 12. Juli 2013<br />

Die Verwaltung wird daher auch beauftragt,<br />

eine mögliche Umwidmung bestehender<br />

Haushaltsposten zu prüfen, damit der erste<br />

Bauabschnitt gegebenenfalls noch in<br />

diesem Jahr angegangen werden kann. Ist<br />

dies nicht möglich, sind die erforderlichen<br />

Mittel im Haushalt 2014 vorzusehen.<br />

Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung<br />

am 11. Juli 2011 Herrn Architekt Wolf<br />

mit der Vorbereitung eines Zuwendungsantrages<br />

zur Umnutzung von Räumen <strong>und</strong> der<br />

geringfügigen Erweiterung des Gerätehauses<br />

Untermünstertal beauftragt. Vorab sollte<br />

damals die Notwendigkeit eines Anbaus geprüft<br />

werden. Eine entsprechende Planung<br />

wurde dem Gemeinderat durch Architekt<br />

Wolf in der nichtöffentlichen Sitzung am<br />

11. Juni 2012 vorgestellt. In der damaligen<br />

Sitzung gab es deutliche Stimmen aus dem<br />

Gemeinderat, die eine langfristige Lösung,<br />

die mindestens 15 bis 20 Jahre tragfähig ist,<br />

wünschen. Aufgr<strong>und</strong> dessen wurde Architekt<br />

Wolf beauftragt, das Konzept nochmals<br />

zu überarbeiten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Beratung in der nichtöffentlichen<br />

Sitzung am 13. Mai 2013 wurde die<br />

Verwaltung beauftragt, die Zuwendungsmöglichkeiten<br />

nach den Zuwendungsrichtlinien<br />

Feuerwehrwesen nochmals mit der<br />

Bewilligungsbehörde (Landratsamt/Kreisbrandmeister)<br />

zu klären. Nach den Zuwendungsrichtlinien<br />

gibt es als Pauschale für die<br />

Erweiterung von Gerätehäusern je zusätzlichem<br />

Stellplatz den Betrag von 45.000,00<br />

€. Für andere Flächen gibt es eine Zuwendung<br />

von 260,00 € pro m², maximal 30% der<br />

Baukosten. Nach den Zuwendungsrichtlinien<br />

sind entsprechende Planungen frühzeitig<br />

mit dem Kreisbrandmeister abzustimmen.<br />

Außerdem wurde durch die Verwaltung darauf<br />

hingewiesen, dass das jährliche Budget<br />

des Landkreises für Bewilligungen begrenzt<br />

ist. Um die vom Gemeinderat bereits beschlossene<br />

Fahrzeugkonzeption hinsichtlich<br />

der Umsetzung nicht zu gefährden, sollte<br />

deshalb mit der Bewilligungsstelle geklärt<br />

werden, dass die Zuschüsse für das HLF20<br />

(Abteilung Untermünstertal) <strong>und</strong> LF10 (Abteilung<br />

Obermünstertal) mit Priorität vor<br />

dem Gerätehaus bewilligt werden. Dies ist<br />

auch so mit dem Feuerwehrausschuss besprochen<br />

<strong>und</strong> indet dessen Zustimmung.<br />

Ebenfalls wurde in einem weiteren Gespräch<br />

mit dem Kreisbrandmeister von diesem<br />

deutlich gemacht, dass das bei Antragstellung<br />

eingereichte Konzept so ausgereift<br />

sein muss, dass dies auch während der gesamten<br />

Bauzeit tragfähig ist <strong>und</strong> nicht mehr<br />

verändert werden muss.<br />

Des Weiteren muss beachtet werden, dass<br />

das Feuerwehrgerätehaus nun annähernd<br />

40 Jahre alt ist. Es stehen deshalb mittelfristig<br />

unabhängig von weiteren Lösungen<br />

umfangreicher Sanierungsbedarf im Sanitärbereich,<br />

den rückwärtigen Anbauten<br />

(Werkstatt usw.) sowie der Haustechnik an.<br />

Nach Einschätzung der Verwaltung sollte<br />

der konkrete Raumbedarf der Feuerwehr<br />

zusammen mit dem ohnehin bestehenden<br />

Sanierungsbedarf in ein Gesamtkonzept<br />

gekleidet werden, um eine Gesamtinanzierung<br />

mit bestmöglicher Bezuschussung<br />

ausarbeiten zu können.<br />

Im Gespräch mit dem Feuerwehrausschuss<br />

am 27. Mai 2013 wurde auch noch einmal<br />

deutlich, dass die Priorität der Feuerwehr<br />

auf der Lösung der Deizite im Umkleidebereich<br />

liegt (Schwarz-Weiß-Trennung).<br />

Vereinbart wurde deshalb, dass diese Maßnahme<br />

vorgezogen werden soll, wenn sich<br />

dieses mit der Gesamtkonzeption sowie der<br />

Bezuschussung vereinbaren lässt.<br />

Unter Berücksichtigung oben genannter<br />

Punkte wurde vom Gemeinderat beschlossen,<br />

1. Herrn Architekt Wolf zu beauftragen, ein<br />

Gesamtkonzept für den Umbau, Sanierung<br />

<strong>und</strong> die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses<br />

bis zum 31.10.2013<br />

auszuarbeiten. Die Planung ist mit der<br />

Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bewilligungsstelle<br />

(Landratsamt) abzustimmen<br />

<strong>und</strong> steht unter dem Genehmigungsvorbehalt<br />

des Gemeinderates.<br />

2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Fördermöglichkeiten<br />

nach den Zuwendungsrichtlinien<br />

Feuerwehrwesen<br />

(Z-Feu) mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />

3. Im Jahr 2014 einen ersten Bauabschnitt<br />

unter folgenden Bedingungen umzusetzen:<br />

4. In den Haushaltsplan 2014 die notwendigen<br />

Mittel für den ersten Bauabschnitt<br />

einzustellen.<br />

Bedarfsplanung für die kinderbetreuung<br />

in <strong>Münstertal</strong><br />

a) Erfüllung des Rechtsanspruches für die<br />

Betreuung der unter 3 jährigen<br />

b) Umwandlung einer Kindergartengruppe<br />

zu einer Kleinkindgruppe im Kindergarten<br />

Don Bosco<br />

c) Fortschreibung des Bedarfsplans<br />

1. Entwicklung der kinderzahlen in<br />

<strong>Münstertal</strong><br />

Die Entwicklung der Geburtenzahlen in<br />

<strong>Münstertal</strong> ist in den letzten Jahren deutlich<br />

rückläuig. So waren im Jahr 2003/2004 insgesamt<br />

240 Kinder im Kindergartenalter, im<br />

kommenden Kindergartenjahr hingegen nur<br />

noch 164 Kinder. Erfreulich ist, dass sich die<br />

Kinderzahlen zwischenzeitlich stabilisiert<br />

haben <strong>und</strong> mit einem weiteren Rückgang<br />

auch nicht mehr zu rechnen ist. Nach den<br />

derzeitigen Prognosen, werden die Zahlen<br />

stabil bleiben.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Rückgangs wurden in den<br />

letzten Jahren eine Kindergartengruppe im<br />

Kindergarten St. Antonius in eine Kleinkindgruppe<br />

umgewandelt sowie im Kindergarten<br />

St. Trudpert eine Gruppe geschlossen.<br />

Außerdem bieten derzeit die Kindergärten<br />

Don Bosco <strong>und</strong> St. Trudpert eine Altersmischungsgruppe<br />

an.<br />

2. Rechtsanspruch auf kinderbetreuung<br />

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

wurde bereits vor Jahren rechtlich<br />

ixiert <strong>und</strong> ist in <strong>Münstertal</strong> seit Jahren auch<br />

vollumfänglich umgesetzt. Neu eingeführt<br />

wurde mit dem Kinderförderungsgesetz<br />

vom 15.12.2008 der Rechtsanspruch auf<br />

die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren<br />

(U 3-Betreuung ab dem 01. August 2013.<br />

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die<br />

Gemeinden mit der Ausweisung von verlängerten<br />

Öffnungszeiten ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot bereitstellen.<br />

Bereits bisher hat die Gemeinde ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot vorgehalten. Dem<br />

zunehmenden Bedarf konnte durch eine<br />

schrittweise Anpassung des Betreuungsumfangs<br />

nachgekommen werden.<br />

3. Derzeitiges Betreuungsangebot<br />

in <strong>Münstertal</strong><br />

Die Betreuung der unter 3 jährigen wird derzeit<br />

über<br />

- 9 Betreuungsplätze bei der Spielgruppe<br />

Bärenkinder;<br />

- Je 5 Betreuungsplätzen in einer altersgemischten<br />

Gruppe für Kinder ab 2 Jahren<br />

in den Kindergarten Don Bosco <strong>und</strong><br />

St. Trudpert<br />

- 10 Plätzen in der Kleinkindgruppe im<br />

Kindergarten St. Antonius sowie<br />

- 3 Plätze in der Kindertagesplege<br />

erfüllt.<br />

Die Gemeinde <strong>Münstertal</strong> hält somit derzeit<br />

32 Plätze für die Kinder unter 3 Jahren vor.<br />

4. aktuelle Entwicklung in <strong>Münstertal</strong><br />

(kindergarten Don Bosco)<br />

Im Sommer verlassen 21 Kinder den Kindergarten.<br />

Neuanmeldungen liegen bei<br />

über dreijährigen 7 vor. Die Anmeldezahlen<br />

wurden mit der Bevölkerungsstatistik verglichen,<br />

demnach gibt es keine Lücken bei<br />

den Anmeldungen. Aufgr<strong>und</strong> dieser Situation<br />

werden im kommenden Kindergartenjahr<br />

nur 43 über dreijährige Kinder im Kindergarten<br />

sein.<br />

Im Sommer 2014 verlassen weitere 14<br />

Kinder den Kindergarten, im gleichen kommenden<br />

Jahr werden insgesamt 20 Kinder<br />

im Obermünstertal neu in den Kindergarten<br />

kommen. Die maximale Zahl von Kindern<br />

beläuft sich dann bei den über dreijährigen<br />

auf 48 Kinder, so dass diese in zwei Kindergartengruppen<br />

(einmal VÖ mit 22 Kindern<br />

<strong>und</strong> einmal Regelgruppe mit 25 Kindern)<br />

praktisch alle Platz hätten.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Situation wäre ab dem<br />

Sommer 2013 gr<strong>und</strong>sätzlich sowohl vom<br />

Personal, wie auch von den Räumen her<br />

Platz für eine Kinderkrippengruppe. Der<br />

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