Landwirtschaft und Biosphäregebiet Informations- und ... - Münstertal
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Freitag, den 12. Juli 2013<br />
Die Verwaltung wird daher auch beauftragt,<br />
eine mögliche Umwidmung bestehender<br />
Haushaltsposten zu prüfen, damit der erste<br />
Bauabschnitt gegebenenfalls noch in<br />
diesem Jahr angegangen werden kann. Ist<br />
dies nicht möglich, sind die erforderlichen<br />
Mittel im Haushalt 2014 vorzusehen.<br />
Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung<br />
am 11. Juli 2011 Herrn Architekt Wolf<br />
mit der Vorbereitung eines Zuwendungsantrages<br />
zur Umnutzung von Räumen <strong>und</strong> der<br />
geringfügigen Erweiterung des Gerätehauses<br />
Untermünstertal beauftragt. Vorab sollte<br />
damals die Notwendigkeit eines Anbaus geprüft<br />
werden. Eine entsprechende Planung<br />
wurde dem Gemeinderat durch Architekt<br />
Wolf in der nichtöffentlichen Sitzung am<br />
11. Juni 2012 vorgestellt. In der damaligen<br />
Sitzung gab es deutliche Stimmen aus dem<br />
Gemeinderat, die eine langfristige Lösung,<br />
die mindestens 15 bis 20 Jahre tragfähig ist,<br />
wünschen. Aufgr<strong>und</strong> dessen wurde Architekt<br />
Wolf beauftragt, das Konzept nochmals<br />
zu überarbeiten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Beratung in der nichtöffentlichen<br />
Sitzung am 13. Mai 2013 wurde die<br />
Verwaltung beauftragt, die Zuwendungsmöglichkeiten<br />
nach den Zuwendungsrichtlinien<br />
Feuerwehrwesen nochmals mit der<br />
Bewilligungsbehörde (Landratsamt/Kreisbrandmeister)<br />
zu klären. Nach den Zuwendungsrichtlinien<br />
gibt es als Pauschale für die<br />
Erweiterung von Gerätehäusern je zusätzlichem<br />
Stellplatz den Betrag von 45.000,00<br />
€. Für andere Flächen gibt es eine Zuwendung<br />
von 260,00 € pro m², maximal 30% der<br />
Baukosten. Nach den Zuwendungsrichtlinien<br />
sind entsprechende Planungen frühzeitig<br />
mit dem Kreisbrandmeister abzustimmen.<br />
Außerdem wurde durch die Verwaltung darauf<br />
hingewiesen, dass das jährliche Budget<br />
des Landkreises für Bewilligungen begrenzt<br />
ist. Um die vom Gemeinderat bereits beschlossene<br />
Fahrzeugkonzeption hinsichtlich<br />
der Umsetzung nicht zu gefährden, sollte<br />
deshalb mit der Bewilligungsstelle geklärt<br />
werden, dass die Zuschüsse für das HLF20<br />
(Abteilung Untermünstertal) <strong>und</strong> LF10 (Abteilung<br />
Obermünstertal) mit Priorität vor<br />
dem Gerätehaus bewilligt werden. Dies ist<br />
auch so mit dem Feuerwehrausschuss besprochen<br />
<strong>und</strong> indet dessen Zustimmung.<br />
Ebenfalls wurde in einem weiteren Gespräch<br />
mit dem Kreisbrandmeister von diesem<br />
deutlich gemacht, dass das bei Antragstellung<br />
eingereichte Konzept so ausgereift<br />
sein muss, dass dies auch während der gesamten<br />
Bauzeit tragfähig ist <strong>und</strong> nicht mehr<br />
verändert werden muss.<br />
Des Weiteren muss beachtet werden, dass<br />
das Feuerwehrgerätehaus nun annähernd<br />
40 Jahre alt ist. Es stehen deshalb mittelfristig<br />
unabhängig von weiteren Lösungen<br />
umfangreicher Sanierungsbedarf im Sanitärbereich,<br />
den rückwärtigen Anbauten<br />
(Werkstatt usw.) sowie der Haustechnik an.<br />
Nach Einschätzung der Verwaltung sollte<br />
der konkrete Raumbedarf der Feuerwehr<br />
zusammen mit dem ohnehin bestehenden<br />
Sanierungsbedarf in ein Gesamtkonzept<br />
gekleidet werden, um eine Gesamtinanzierung<br />
mit bestmöglicher Bezuschussung<br />
ausarbeiten zu können.<br />
Im Gespräch mit dem Feuerwehrausschuss<br />
am 27. Mai 2013 wurde auch noch einmal<br />
deutlich, dass die Priorität der Feuerwehr<br />
auf der Lösung der Deizite im Umkleidebereich<br />
liegt (Schwarz-Weiß-Trennung).<br />
Vereinbart wurde deshalb, dass diese Maßnahme<br />
vorgezogen werden soll, wenn sich<br />
dieses mit der Gesamtkonzeption sowie der<br />
Bezuschussung vereinbaren lässt.<br />
Unter Berücksichtigung oben genannter<br />
Punkte wurde vom Gemeinderat beschlossen,<br />
1. Herrn Architekt Wolf zu beauftragen, ein<br />
Gesamtkonzept für den Umbau, Sanierung<br />
<strong>und</strong> die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses<br />
bis zum 31.10.2013<br />
auszuarbeiten. Die Planung ist mit der<br />
Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bewilligungsstelle<br />
(Landratsamt) abzustimmen<br />
<strong>und</strong> steht unter dem Genehmigungsvorbehalt<br />
des Gemeinderates.<br />
2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Fördermöglichkeiten<br />
nach den Zuwendungsrichtlinien<br />
Feuerwehrwesen<br />
(Z-Feu) mit dem Landratsamt abzustimmen.<br />
3. Im Jahr 2014 einen ersten Bauabschnitt<br />
unter folgenden Bedingungen umzusetzen:<br />
4. In den Haushaltsplan 2014 die notwendigen<br />
Mittel für den ersten Bauabschnitt<br />
einzustellen.<br />
Bedarfsplanung für die kinderbetreuung<br />
in <strong>Münstertal</strong><br />
a) Erfüllung des Rechtsanspruches für die<br />
Betreuung der unter 3 jährigen<br />
b) Umwandlung einer Kindergartengruppe<br />
zu einer Kleinkindgruppe im Kindergarten<br />
Don Bosco<br />
c) Fortschreibung des Bedarfsplans<br />
1. Entwicklung der kinderzahlen in<br />
<strong>Münstertal</strong><br />
Die Entwicklung der Geburtenzahlen in<br />
<strong>Münstertal</strong> ist in den letzten Jahren deutlich<br />
rückläuig. So waren im Jahr 2003/2004 insgesamt<br />
240 Kinder im Kindergartenalter, im<br />
kommenden Kindergartenjahr hingegen nur<br />
noch 164 Kinder. Erfreulich ist, dass sich die<br />
Kinderzahlen zwischenzeitlich stabilisiert<br />
haben <strong>und</strong> mit einem weiteren Rückgang<br />
auch nicht mehr zu rechnen ist. Nach den<br />
derzeitigen Prognosen, werden die Zahlen<br />
stabil bleiben.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Rückgangs wurden in den<br />
letzten Jahren eine Kindergartengruppe im<br />
Kindergarten St. Antonius in eine Kleinkindgruppe<br />
umgewandelt sowie im Kindergarten<br />
St. Trudpert eine Gruppe geschlossen.<br />
Außerdem bieten derzeit die Kindergärten<br />
Don Bosco <strong>und</strong> St. Trudpert eine Altersmischungsgruppe<br />
an.<br />
2. Rechtsanspruch auf kinderbetreuung<br />
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
wurde bereits vor Jahren rechtlich<br />
ixiert <strong>und</strong> ist in <strong>Münstertal</strong> seit Jahren auch<br />
vollumfänglich umgesetzt. Neu eingeführt<br />
wurde mit dem Kinderförderungsgesetz<br />
vom 15.12.2008 der Rechtsanspruch auf<br />
die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren<br />
(U 3-Betreuung ab dem 01. August 2013.<br />
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die<br />
Gemeinden mit der Ausweisung von verlängerten<br />
Öffnungszeiten ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot bereitstellen.<br />
Bereits bisher hat die Gemeinde ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot vorgehalten. Dem<br />
zunehmenden Bedarf konnte durch eine<br />
schrittweise Anpassung des Betreuungsumfangs<br />
nachgekommen werden.<br />
3. Derzeitiges Betreuungsangebot<br />
in <strong>Münstertal</strong><br />
Die Betreuung der unter 3 jährigen wird derzeit<br />
über<br />
- 9 Betreuungsplätze bei der Spielgruppe<br />
Bärenkinder;<br />
- Je 5 Betreuungsplätzen in einer altersgemischten<br />
Gruppe für Kinder ab 2 Jahren<br />
in den Kindergarten Don Bosco <strong>und</strong><br />
St. Trudpert<br />
- 10 Plätzen in der Kleinkindgruppe im<br />
Kindergarten St. Antonius sowie<br />
- 3 Plätze in der Kindertagesplege<br />
erfüllt.<br />
Die Gemeinde <strong>Münstertal</strong> hält somit derzeit<br />
32 Plätze für die Kinder unter 3 Jahren vor.<br />
4. aktuelle Entwicklung in <strong>Münstertal</strong><br />
(kindergarten Don Bosco)<br />
Im Sommer verlassen 21 Kinder den Kindergarten.<br />
Neuanmeldungen liegen bei<br />
über dreijährigen 7 vor. Die Anmeldezahlen<br />
wurden mit der Bevölkerungsstatistik verglichen,<br />
demnach gibt es keine Lücken bei<br />
den Anmeldungen. Aufgr<strong>und</strong> dieser Situation<br />
werden im kommenden Kindergartenjahr<br />
nur 43 über dreijährige Kinder im Kindergarten<br />
sein.<br />
Im Sommer 2014 verlassen weitere 14<br />
Kinder den Kindergarten, im gleichen kommenden<br />
Jahr werden insgesamt 20 Kinder<br />
im Obermünstertal neu in den Kindergarten<br />
kommen. Die maximale Zahl von Kindern<br />
beläuft sich dann bei den über dreijährigen<br />
auf 48 Kinder, so dass diese in zwei Kindergartengruppen<br />
(einmal VÖ mit 22 Kindern<br />
<strong>und</strong> einmal Regelgruppe mit 25 Kindern)<br />
praktisch alle Platz hätten.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieser Situation wäre ab dem<br />
Sommer 2013 gr<strong>und</strong>sätzlich sowohl vom<br />
Personal, wie auch von den Räumen her<br />
Platz für eine Kinderkrippengruppe. Der<br />
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