Ausgabe 04/2013 herunterladen - NetTeam Internet
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Rechtsberatung in Klein-Pöchlarn<br />
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Wiese bietet zu<br />
nachstehenden Terminen im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn für<br />
unsere Ortsbevölkerung das Service der „Ersten anwaltlichen<br />
Auskunft“ an.<br />
In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch bieten<br />
Ihnen Dr. Sebastian Wiese und seine Mitarbeiterin, Mag.<br />
Valentina Murr, professionelle Beratung und Unterstützung in<br />
Ihren rechtlichen Angelegenheiten.<br />
Dr. Sebastian Wiese,<br />
3671 Marbach an der Donau, Ortstraße 28, Tel.:<br />
07413/25407, e-Mail: office@ra-wiese.at<br />
Nächste Rechtsberatungstermine im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn:<br />
Juli/August entfällt, nächster Termin Montag, 2. Sept.<br />
von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr<br />
oder: jeden dritten Montag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
direkt im Rechtsanwaltsbüro in Marbach/Donau, Rathaus 1. Stock<br />
(Voranmeldungen sind nicht erforderlich)<br />
Seite 20<br />
Nachbarschaftsrecht: Auf gute Nachbarschaft!<br />
Gute Nachbarn profitieren von Freundschaften und<br />
nachbarschaftlicher Unterstützung im Alltag. Dennoch<br />
haben viele Menschen Erfahrungen mit Nachbarschaftsstreiten.<br />
Der Gesetzgeber weiß um die<br />
Herausforderungen nachbarschaftlichen Zusammenlebens<br />
und hat Regeln erlassen, die eine harmonische<br />
Nachbarschaft fördern und schützen.<br />
Lärm macht krank, auch wenn er für seinen Verursacher<br />
„normal“ sein mag. Es gibt daher keine starre<br />
Grenze, ab wann Lärm im rechtlichen Sinn beginnt. Er<br />
darf aber das „ortsübliche Maß“ nicht überschreiten. In<br />
Wohngebieten ist das ortsübliche Maß ein anderes als<br />
z.B. in Gewerbezonen. In ersteren kann bereits lautes<br />
Radiospielen um 6:00 Uhr Früh, das längere Bellen<br />
eines allein gelassenen Hundes, nächtliches lautes<br />
Schreien im Stiegenhaus oder „lautes Schleudern“<br />
einer Waschmaschine nach 22:00 Uhr Lärm sein.<br />
Nicht nur laute Nachbarn, auch Pflanzen werden oft<br />
als störend empfunden. Konfliktpunkt sind meist über<br />
die Grundgrenze ragende Äste und Wurzeln oder das<br />
Nachbargrundstück abdunkelnder Schattenwurf. Das<br />
Gesetz kennt keine vorgeschriebenen Mindestabstände<br />
für Pflanzen von der Grundgrenze. Ragen Äste<br />
von Bäumen des Nachbarn auf das eigene Grundstück,<br />
darf man sie an der Grundgrenze abschneiden.<br />
Gleiches gilt bei Wurzeln. Auch den Schattenwurf der<br />
nachbarlichen Bäume muss man dulden. Ist dieser<br />
so groß, dass das eigene Grundstück großflächig<br />
vermoost oder die eigenen Hauptwohnräume selbst<br />
www.kleinpoechlarn.at<br />
zur Mittagszeit sonniger Tage nur mit künstlicher<br />
Beleuchtung nutzbar sind, liegt aber eine „negative<br />
Immission“, gegen die sich der Betroffene rechtlich<br />
wehren kann.<br />
Ein weiterer „Klassiker“ sind Bälle, spielender Kinder,<br />
die in Nachbars Garten landen. Bitter für die Kinder:<br />
der Nachbar muss weder das Eindringen noch das<br />
Zurückholen von Bällen dulden. Die Rechtsprechung<br />
ist hier eindeutig, in ihrer Wertung aber nicht ganz<br />
nachzuvollziehen – während der Oberste Gerichtshof<br />
das Eindringen von Spielbällen nämlich für unzumutbar<br />
hält, hat er jüngst ausgesprochen, dass man den Kot<br />
der eindringenden Nachbarskatzen dulden muss. Im<br />
Sinne guter Nachbarschaft empfiehlt sich hier aber<br />
nicht nur Rücksicht der Kinder beim Ballspiel sondern<br />
auch etwas Toleranz der erwachsenen Nachbarn.<br />
Denn wer von uns hat als Kind nie Bälle über den Zaun<br />
geschossen und dabei vielleicht sogar die eine oder<br />
andere Glasscheibe getroffen?<br />
Und wenn sich der Nachbar an all das nicht hält? In der<br />
Praxis bewährt sich zunächst ein offenes Gespräch.<br />
Unbelehrbare Nachbarn kann man durch einen<br />
Rechtsanwalt auffordern, ihr rechtswidriges Verhalten<br />
einzustellen. Das wirkt meistens und ist viel günstiger<br />
als ein Gerichtsverfahren. Immer wieder hat es sich<br />
auch bewährt, andere um Vermittlung zu ersuchen (z.B.<br />
gemeinsame Bekannte, die Gemeinde). Ein Gerichtsverfahren<br />
gegen den Nachbarn sollte im eigenen<br />
Interesse erst der letzte Schritt von vielen sein.<br />
Klein-Pöchlarner Informationsblatt