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Rechtsberatung in Klein-Pöchlarn<br />

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sebastian Wiese bietet zu<br />

nachstehenden Terminen im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn für<br />

unsere Ortsbevölkerung das Service der „Ersten anwaltlichen<br />

Auskunft“ an.<br />

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch bieten<br />

Ihnen Dr. Sebastian Wiese und seine Mitarbeiterin, Mag.<br />

Valentina Murr, professionelle Beratung und Unterstützung in<br />

Ihren rechtlichen Angelegenheiten.<br />

Dr. Sebastian Wiese,<br />

3671 Marbach an der Donau, Ortstraße 28, Tel.:<br />

07413/25407, e-Mail: office@ra-wiese.at<br />

Nächste Rechtsberatungstermine im Gemeindeamt Klein-Pöchlarn:<br />

Juli/August entfällt, nächster Termin Montag, 2. Sept.<br />

von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr<br />

oder: jeden dritten Montag im Monat von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

direkt im Rechtsanwaltsbüro in Marbach/Donau, Rathaus 1. Stock<br />

(Voranmeldungen sind nicht erforderlich)<br />

Seite 20<br />

Nachbarschaftsrecht: Auf gute Nachbarschaft!<br />

Gute Nachbarn profitieren von Freundschaften und<br />

nachbarschaftlicher Unterstützung im Alltag. Dennoch<br />

haben viele Menschen Erfahrungen mit Nachbarschaftsstreiten.<br />

Der Gesetzgeber weiß um die<br />

Herausforderungen nachbarschaftlichen Zusammenlebens<br />

und hat Regeln erlassen, die eine harmonische<br />

Nachbarschaft fördern und schützen.<br />

Lärm macht krank, auch wenn er für seinen Verursacher<br />

„normal“ sein mag. Es gibt daher keine starre<br />

Grenze, ab wann Lärm im rechtlichen Sinn beginnt. Er<br />

darf aber das „ortsübliche Maß“ nicht überschreiten. In<br />

Wohngebieten ist das ortsübliche Maß ein anderes als<br />

z.B. in Gewerbezonen. In ersteren kann bereits lautes<br />

Radiospielen um 6:00 Uhr Früh, das längere Bellen<br />

eines allein gelassenen Hundes, nächtliches lautes<br />

Schreien im Stiegenhaus oder „lautes Schleudern“<br />

einer Waschmaschine nach 22:00 Uhr Lärm sein.<br />

Nicht nur laute Nachbarn, auch Pflanzen werden oft<br />

als störend empfunden. Konfliktpunkt sind meist über<br />

die Grundgrenze ragende Äste und Wurzeln oder das<br />

Nachbargrundstück abdunkelnder Schattenwurf. Das<br />

Gesetz kennt keine vorgeschriebenen Mindestabstände<br />

für Pflanzen von der Grundgrenze. Ragen Äste<br />

von Bäumen des Nachbarn auf das eigene Grundstück,<br />

darf man sie an der Grundgrenze abschneiden.<br />

Gleiches gilt bei Wurzeln. Auch den Schattenwurf der<br />

nachbarlichen Bäume muss man dulden. Ist dieser<br />

so groß, dass das eigene Grundstück großflächig<br />

vermoost oder die eigenen Hauptwohnräume selbst<br />

www.kleinpoechlarn.at<br />

zur Mittagszeit sonniger Tage nur mit künstlicher<br />

Beleuchtung nutzbar sind, liegt aber eine „negative<br />

Immission“, gegen die sich der Betroffene rechtlich<br />

wehren kann.<br />

Ein weiterer „Klassiker“ sind Bälle, spielender Kinder,<br />

die in Nachbars Garten landen. Bitter für die Kinder:<br />

der Nachbar muss weder das Eindringen noch das<br />

Zurückholen von Bällen dulden. Die Rechtsprechung<br />

ist hier eindeutig, in ihrer Wertung aber nicht ganz<br />

nachzuvollziehen – während der Oberste Gerichtshof<br />

das Eindringen von Spielbällen nämlich für unzumutbar<br />

hält, hat er jüngst ausgesprochen, dass man den Kot<br />

der eindringenden Nachbarskatzen dulden muss. Im<br />

Sinne guter Nachbarschaft empfiehlt sich hier aber<br />

nicht nur Rücksicht der Kinder beim Ballspiel sondern<br />

auch etwas Toleranz der erwachsenen Nachbarn.<br />

Denn wer von uns hat als Kind nie Bälle über den Zaun<br />

geschossen und dabei vielleicht sogar die eine oder<br />

andere Glasscheibe getroffen?<br />

Und wenn sich der Nachbar an all das nicht hält? In der<br />

Praxis bewährt sich zunächst ein offenes Gespräch.<br />

Unbelehrbare Nachbarn kann man durch einen<br />

Rechtsanwalt auffordern, ihr rechtswidriges Verhalten<br />

einzustellen. Das wirkt meistens und ist viel günstiger<br />

als ein Gerichtsverfahren. Immer wieder hat es sich<br />

auch bewährt, andere um Vermittlung zu ersuchen (z.B.<br />

gemeinsame Bekannte, die Gemeinde). Ein Gerichtsverfahren<br />

gegen den Nachbarn sollte im eigenen<br />

Interesse erst der letzte Schritt von vielen sein.<br />

Klein-Pöchlarner Informationsblatt

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