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STADTKURIER NEUHAUS - Neuhaus am Rennweg

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Stadtkurier <strong>Neuhaus</strong> - 2 - Nr. 3/2013<br />

1. Amtlicher Teil<br />

1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />

Aufforderung zur Bewerbung<br />

als stellvertretende Schiedsperson<br />

für die gemeins<strong>am</strong>e Schiedsstelle der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />

und der Gemeinde Oberland <strong>am</strong> Rennsteig<br />

Die Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> und die Gemeinde Oberland <strong>am</strong> Rennsteig unterhalten seit dem Jahr 2000 eine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Schiedsstelle.<br />

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die<br />

Schiedsperson ist ehren<strong>am</strong>tlich tätig.<br />

Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> hat wegen des Ablaufes der Amtsperiode spätestens in seiner Sitzung im Juni 2013<br />

eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen.<br />

Hiermit werden die Bürger der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> zur Bewerbung für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson aufgefordert.<br />

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt 5 Jahre.<br />

Im § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes wird die Eignung für das Schieds<strong>am</strong>t wie folgt definiert:<br />

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht<br />

gewählt werden:<br />

1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen<br />

Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;<br />

2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben<br />

wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;<br />

3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann<br />

oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;<br />

4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.<br />

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer<br />

1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,<br />

2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,<br />

3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.<br />

Bewerbungen sind bis zum 30. April 2013 an die<br />

Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />

Haupt<strong>am</strong>t<br />

Kirchweg 2<br />

98724 <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />

zu richten.<br />

Marianne Reichelt<br />

Bürgermeisterin<br />

Einwohnervers<strong>am</strong>mlung<br />

im Ortsteil Siegmundsburg<br />

Gemäß § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet im Ortsteil Siegmundsburg<br />

<strong>am</strong> Dienstag, dem 09. April 2013<br />

um 18.30 Uhr<br />

in der Feuerwehr, Hiftenberg 7, 98749 Siegmundsburg<br />

eine Einwohnervers<strong>am</strong>mlung statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Aktuelle Informationen zu Angelegenheiten des Ortsteiles Siegmundsburg<br />

- Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 281, 1. Bauabschnitt<br />

2. Beantwortung von Anfragen<br />

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Siegmundsburg sind hierzu herzlich eingeladen.<br />

<strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong>, den 12.03.2013<br />

Marianne Reichelt<br />

Bürgermeisterin

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