STADTKURIER NEUHAUS - Neuhaus am Rennweg
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Stadtkurier <strong>Neuhaus</strong> - 2 - Nr. 3/2013<br />
1. Amtlicher Teil<br />
1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />
Aufforderung zur Bewerbung<br />
als stellvertretende Schiedsperson<br />
für die gemeins<strong>am</strong>e Schiedsstelle der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />
und der Gemeinde Oberland <strong>am</strong> Rennsteig<br />
Die Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> und die Gemeinde Oberland <strong>am</strong> Rennsteig unterhalten seit dem Jahr 2000 eine gemeins<strong>am</strong>e<br />
Schiedsstelle.<br />
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die<br />
Schiedsperson ist ehren<strong>am</strong>tlich tätig.<br />
Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> hat wegen des Ablaufes der Amtsperiode spätestens in seiner Sitzung im Juni 2013<br />
eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen.<br />
Hiermit werden die Bürger der Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong> zur Bewerbung für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson aufgefordert.<br />
Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt 5 Jahre.<br />
Im § 3 des Thüringer Schiedsstellengesetzes wird die Eignung für das Schieds<strong>am</strong>t wie folgt definiert:<br />
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson kann nicht<br />
gewählt werden:<br />
1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen<br />
Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;<br />
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben<br />
wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;<br />
3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann<br />
oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;<br />
4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.<br />
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer<br />
1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,<br />
2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,<br />
3. nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.<br />
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2013 an die<br />
Stadt <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />
Haupt<strong>am</strong>t<br />
Kirchweg 2<br />
98724 <strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong><br />
zu richten.<br />
Marianne Reichelt<br />
Bürgermeisterin<br />
Einwohnervers<strong>am</strong>mlung<br />
im Ortsteil Siegmundsburg<br />
Gemäß § 15 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung findet im Ortsteil Siegmundsburg<br />
<strong>am</strong> Dienstag, dem 09. April 2013<br />
um 18.30 Uhr<br />
in der Feuerwehr, Hiftenberg 7, 98749 Siegmundsburg<br />
eine Einwohnervers<strong>am</strong>mlung statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Aktuelle Informationen zu Angelegenheiten des Ortsteiles Siegmundsburg<br />
- Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 281, 1. Bauabschnitt<br />
2. Beantwortung von Anfragen<br />
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Siegmundsburg sind hierzu herzlich eingeladen.<br />
<strong>Neuhaus</strong> <strong>am</strong> <strong>Rennweg</strong>, den 12.03.2013<br />
Marianne Reichelt<br />
Bürgermeisterin