STADTKURIER NEUHAUS - Neuhaus am Rennweg
STADTKURIER NEUHAUS - Neuhaus am Rennweg
STADTKURIER NEUHAUS - Neuhaus am Rennweg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stadtkurier <strong>Neuhaus</strong> - 4 - Nr. 3/2013<br />
1.3. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften<br />
Amtsgericht Sonneberg<br />
Geschäftsnummer: K 24/12<br />
Beschluss<br />
Das im Grundbuch von Steinheid, Blatt 113, Grundbuch<strong>am</strong>t Sonneberg eingetragene Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung Steinheid<br />
Flurstück 210/2, Landwirtschaftsfläche Andruffstraße 18 zu 533 qm<br />
lt. Gutachten bebaut mit einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten Einf<strong>am</strong>ilienhaus mit Anbau, Bj. geschätzt vor 1900, Anbau/<br />
Umbau 1906/1960, Wohnfläche ca. 125 qm, stark renovierungsbedürftig, Eigennutzung<br />
soll <strong>am</strong><br />
Dienstag, 30.04.2013, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27<br />
im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt:<br />
7.000 EUR.<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde <strong>am</strong> 20.03.2013 im Grundbuch eingetragen.<br />
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im<br />
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu<br />
machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert,<br />
vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.<br />
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle<br />
erklären.<br />
Sonneberg, den 13.02.2013<br />
gez. Hölzer<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt: 96515 Sonneberg, 18.02.2013<br />
Hackel, Justizobersekretär<br />
Urkundsbe<strong>am</strong>ter der Geschäftsstelle<br />
Siegel<br />
Amtsgericht Sonneberg<br />
Geschäftsnummer: K 51/11<br />
Beschluss<br />
Das im Grundbuch von Steinheid, Blatt 2050, Grundbuch<strong>am</strong>t Sonneberg eingetragene Grundeigentum<br />
lfd. Nr. 1 Gemarkung Steinheid<br />
Flurstück 619/5, Gebäude- und Freifläche Unterlandstr. 21 zu 254 qm<br />
bebaut mit einem älteren Einf<strong>am</strong>ilienwohnhaus (1-geschossig, ausgebautes Dachgeschoss, voll unterkellert); Bj. ca. 1912; um<br />
1998 saniert/modernisiert: Wohnfläche ca. 116 qm; weiterhin kleines, stark sanierungsbedürftiges massives Gartenhaus im<br />
rückwärtigen Garten<br />
lfd. Nr. 2 Gemarkung Steinheid<br />
Flurstück 616, Landwirtschaftsfläche zu 236 qm<br />
unbebautes straßenseitiges Grundstück: bisher Wiesen- bzw. Gartennutzung<br />
lfd. Nr. 3 Gemarkung Steinheid<br />
Flurstück 618/3, Landwirtschaftsfläche zu 259 qm<br />
rückwärtiges Wiesengrundstück (sehr lang und schmal) in sehr steiler Hanglage<br />
soll <strong>am</strong><br />
Dienstag, 30.04.2013, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 1.27<br />
im Gerichtsgebäude Untere Marktstraße 2<br />
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: Fl.-Nr. 619/5 58.000 EUR<br />
Fl.-Nr. 616<br />
2.500 EUR<br />
Fl.-Nr. 618/3<br />
100 EUR<br />
Der Versteigerungsvermerk wurde <strong>am</strong> 26.05.2011 im Grundbuch eingetragen.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht,