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Modelltechnische Nachweise<br />

Gewässerverträgliche<br />

Einleitung von<br />

Niederschlagswasser<br />

Modelltechnische Nachweise<br />

Autoren: : Nils Hoffmann, Michaela Kaiser, Markus Leber, Melanie Vogel<br />

Als Betreiber abwassertechnischer Anlagen – dies<br />

sind z. B. Kläranlagen oder Sonderbauwerke der<br />

Kanalisation wie Regenüberlaufbecken im Mischsystem<br />

oder Regenklärbecken im Trennsystem –<br />

benötigt man für diese Anlagen Einleitungserlaubnisse.<br />

Solche Erlaubnisse zur Einleitung behandelten<br />

Abwassers, Mischwassers oder Regenwassers sind<br />

bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.<br />

Dabei ist durch den Antragssteller der Nachweis<br />

zu führen, dass die gewünschte Einleitung das<br />

aufnehmende Gewässer nicht beschädigt.<br />

Dies bedeutet: Die Einleitung muss gewässerverträglich<br />

sein. Der Nachweis erfolgt<br />

in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist ein<br />

Emissionsnachweis zu führen, bei dem<br />

insbesondere die Einhaltung von erforderlichen<br />

Reinigungsleistungen nachzuweisen<br />

ist. In der zweiten Stufe ist zusätzlich ein<br />

immissionsbezogener Nachweis zu führen.<br />

Mit diesem ist die Notwendigkeit von weitergehenden<br />

Maßnahmen bei Gewässern<br />

mit kleinem Einzugsgebieten und geringer<br />

Wasserführung zu prüfen. Bei Kläranlagen<br />

können sich daraus schärfere Anforderungen<br />

an die Abwasserreinigung ergeben.<br />

Bei Regenwassereinleitungen aus Mischoder<br />

Trennsystemen können bei kritischen<br />

Verschmutzungsverhältnissen zusätzliche<br />

Anlagen zur Reinigung und Absetzen von<br />

Schadstoffen erforderlich werden. Liegen<br />

lediglich zu hohe, die Gewässerbiologie beeinträchtigende<br />

Abflüsse vor, lässt sich die<br />

Unverträglichkeit durch Rückhaltung und<br />

dosierte Ableitung oder durch Gewässerverbreiterung<br />

bei rauer Gestaltung des Profils<br />

beheben. Bei Anwendung dieser Methodik<br />

wird die Schubspannung an der Gewässersohle<br />

soweit verringert, bis Schaden an<br />

dort lebenden Kleinlebewesen vermieden<br />

wird. Die Nachweisführung der Gewässerverträglichkeit<br />

erfolgt vereinfacht nach dem<br />

Merkblatt 3 des Bunds der Ingenieure für<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau<br />

(BWK) e.V. oder aber detailliert nach<br />

dem Merkblatt 7 des BWK.<br />

Der vereinfachte Nachweis beinhaltet<br />

deutliche Sicherheiten und führt grundsätzlich<br />

zum Bau von Rückhaltungen. Wie<br />

zu erwarten, lassen sich durch detaillierte<br />

Nachweise erhebliche Einsparungen bei<br />

den abgeleiteten Baumaßnahmen erzielen.<br />

Die detaillierte Nachweisführung zur<br />

Gewässerverträglichkeit von Einleitungen<br />

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