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Modelltechnische Nachweise<br />
Gewässerverträgliche<br />
Einleitung von<br />
Niederschlagswasser<br />
Modelltechnische Nachweise<br />
Autoren: : Nils Hoffmann, Michaela Kaiser, Markus Leber, Melanie Vogel<br />
Als Betreiber abwassertechnischer Anlagen – dies<br />
sind z. B. Kläranlagen oder Sonderbauwerke der<br />
Kanalisation wie Regenüberlaufbecken im Mischsystem<br />
oder Regenklärbecken im Trennsystem –<br />
benötigt man für diese Anlagen Einleitungserlaubnisse.<br />
Solche Erlaubnisse zur Einleitung behandelten<br />
Abwassers, Mischwassers oder Regenwassers sind<br />
bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.<br />
Dabei ist durch den Antragssteller der Nachweis<br />
zu führen, dass die gewünschte Einleitung das<br />
aufnehmende Gewässer nicht beschädigt.<br />
Dies bedeutet: Die Einleitung muss gewässerverträglich<br />
sein. Der Nachweis erfolgt<br />
in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist ein<br />
Emissionsnachweis zu führen, bei dem<br />
insbesondere die Einhaltung von erforderlichen<br />
Reinigungsleistungen nachzuweisen<br />
ist. In der zweiten Stufe ist zusätzlich ein<br />
immissionsbezogener Nachweis zu führen.<br />
Mit diesem ist die Notwendigkeit von weitergehenden<br />
Maßnahmen bei Gewässern<br />
mit kleinem Einzugsgebieten und geringer<br />
Wasserführung zu prüfen. Bei Kläranlagen<br />
können sich daraus schärfere Anforderungen<br />
an die Abwasserreinigung ergeben.<br />
Bei Regenwassereinleitungen aus Mischoder<br />
Trennsystemen können bei kritischen<br />
Verschmutzungsverhältnissen zusätzliche<br />
Anlagen zur Reinigung und Absetzen von<br />
Schadstoffen erforderlich werden. Liegen<br />
lediglich zu hohe, die Gewässerbiologie beeinträchtigende<br />
Abflüsse vor, lässt sich die<br />
Unverträglichkeit durch Rückhaltung und<br />
dosierte Ableitung oder durch Gewässerverbreiterung<br />
bei rauer Gestaltung des Profils<br />
beheben. Bei Anwendung dieser Methodik<br />
wird die Schubspannung an der Gewässersohle<br />
soweit verringert, bis Schaden an<br />
dort lebenden Kleinlebewesen vermieden<br />
wird. Die Nachweisführung der Gewässerverträglichkeit<br />
erfolgt vereinfacht nach dem<br />
Merkblatt 3 des Bunds der Ingenieure für<br />
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau<br />
(BWK) e.V. oder aber detailliert nach<br />
dem Merkblatt 7 des BWK.<br />
Der vereinfachte Nachweis beinhaltet<br />
deutliche Sicherheiten und führt grundsätzlich<br />
zum Bau von Rückhaltungen. Wie<br />
zu erwarten, lassen sich durch detaillierte<br />
Nachweise erhebliche Einsparungen bei<br />
den abgeleiteten Baumaßnahmen erzielen.<br />
Die detaillierte Nachweisführung zur<br />
Gewässerverträglichkeit von Einleitungen<br />
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