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Modelltechnische Nachweise<br />

lichen Speichervolumina je Einleitungsstelle,<br />

um die Gewässerverträglichkeit der<br />

Einleitung zu erreichen.<br />

Insgesamt beträgt dabei das erforderliche<br />

Beckenvolumen rund 1,1 Mio. m 3 .<br />

Im nächsten Schritt werden vorhandene<br />

Becken einschließlich der Hochwasserrückhaltebecken<br />

so weit betrieblich optimiert,<br />

dass ein minimales erforderliches Volumen<br />

zum Erreichen des hydrologischen Nachweises<br />

ermittelt wird.<br />

Hydraulischer<br />

Nachweis gemäSS des<br />

Merkblatts 7 des BWK<br />

Wie beschrieben ist eine vereinfachte<br />

Nachweisführung nach BWK-M3 mit dem<br />

hydrologischen Ansatz nicht zielführend.<br />

Für den Fall, dass der detaillierte hydrologische<br />

Nachweis nicht geführt werden kann<br />

oder zu wirtschaftlich nicht vertretbaren<br />

Maßnahmen führt, sieht das Merkblatt 7<br />

einen detaillierten hydraulischen Nachweis<br />

vor. Der Nachweis soll modelltechnisch<br />

erfolgen. Nachweisgröße ist die Einhaltung<br />

der kritischen Sohlschubspannung. Bei<br />

Überschreitung der kritischen Sohlschubspannung<br />

beginnt der Geschiebetrieb an<br />

der Gewässersohle und die Sohle gerät<br />

in Bewegung. Der Lebensraum der dort<br />

lebenden Organismen wird gravierend<br />

verändert oder sogar längerfristig zerstört.<br />

Zudem wird der auf und in der Sohle<br />

lebende so genannte Benthos (Gesamtheit<br />

aller in der Bodenzone eines Gewässers<br />

vorkommenden Lebewesen) mit verdriftet.<br />

Für den Oberlauf der Niers wurde eine kritische<br />

Sohlschubspannung von 3,5 N/m²<br />

anhand von Sedimentuntersuchungen<br />

an repräsentativen Gewässerabschnitten<br />

ermittelt (Quelle: Masterplan Niers).<br />

Neben der Einhaltung der kritischen Sohlschubspannung<br />

sind nach BWK-M7 die<br />

nachfolgenden Kriterien innerhalb des<br />

betrachteten Wasserkörpers zu berücksichtigen:<br />

• Die kritische Sohlschubspannung muss<br />

auf mindestens 70 % der Fließlänge<br />

unterschritten werden.<br />

• Die Defizitstrecke (Strecke, in der die<br />

kritische Sohlschubspannung überschritten<br />

ist) muss kürzer als 500 m sein.<br />

• Zwischen zwei Defizitstrecken muss ein<br />

mind. 100 m langer Fließweg mit<br />

Einhaltung der Zielgrößen liegen.<br />

• Es darf keine Einschränkung der<br />

Gewässerdurchgängigkeit innerhalb<br />

von Defizitstrecken geben.<br />

Winterstimmung an der renaturierten Niers bei Neuwerk<br />

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