Download pdf 3,7 MB - Niersverband
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Modelltechnische Nachweise<br />
lichen Speichervolumina je Einleitungsstelle,<br />
um die Gewässerverträglichkeit der<br />
Einleitung zu erreichen.<br />
Insgesamt beträgt dabei das erforderliche<br />
Beckenvolumen rund 1,1 Mio. m 3 .<br />
Im nächsten Schritt werden vorhandene<br />
Becken einschließlich der Hochwasserrückhaltebecken<br />
so weit betrieblich optimiert,<br />
dass ein minimales erforderliches Volumen<br />
zum Erreichen des hydrologischen Nachweises<br />
ermittelt wird.<br />
Hydraulischer<br />
Nachweis gemäSS des<br />
Merkblatts 7 des BWK<br />
Wie beschrieben ist eine vereinfachte<br />
Nachweisführung nach BWK-M3 mit dem<br />
hydrologischen Ansatz nicht zielführend.<br />
Für den Fall, dass der detaillierte hydrologische<br />
Nachweis nicht geführt werden kann<br />
oder zu wirtschaftlich nicht vertretbaren<br />
Maßnahmen führt, sieht das Merkblatt 7<br />
einen detaillierten hydraulischen Nachweis<br />
vor. Der Nachweis soll modelltechnisch<br />
erfolgen. Nachweisgröße ist die Einhaltung<br />
der kritischen Sohlschubspannung. Bei<br />
Überschreitung der kritischen Sohlschubspannung<br />
beginnt der Geschiebetrieb an<br />
der Gewässersohle und die Sohle gerät<br />
in Bewegung. Der Lebensraum der dort<br />
lebenden Organismen wird gravierend<br />
verändert oder sogar längerfristig zerstört.<br />
Zudem wird der auf und in der Sohle<br />
lebende so genannte Benthos (Gesamtheit<br />
aller in der Bodenzone eines Gewässers<br />
vorkommenden Lebewesen) mit verdriftet.<br />
Für den Oberlauf der Niers wurde eine kritische<br />
Sohlschubspannung von 3,5 N/m²<br />
anhand von Sedimentuntersuchungen<br />
an repräsentativen Gewässerabschnitten<br />
ermittelt (Quelle: Masterplan Niers).<br />
Neben der Einhaltung der kritischen Sohlschubspannung<br />
sind nach BWK-M7 die<br />
nachfolgenden Kriterien innerhalb des<br />
betrachteten Wasserkörpers zu berücksichtigen:<br />
• Die kritische Sohlschubspannung muss<br />
auf mindestens 70 % der Fließlänge<br />
unterschritten werden.<br />
• Die Defizitstrecke (Strecke, in der die<br />
kritische Sohlschubspannung überschritten<br />
ist) muss kürzer als 500 m sein.<br />
• Zwischen zwei Defizitstrecken muss ein<br />
mind. 100 m langer Fließweg mit<br />
Einhaltung der Zielgrößen liegen.<br />
• Es darf keine Einschränkung der<br />
Gewässerdurchgängigkeit innerhalb<br />
von Defizitstrecken geben.<br />
Winterstimmung an der renaturierten Niers bei Neuwerk<br />
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