zum Bebauungsplan Nr. 63 Goch Inhalt - O-sp.de
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Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) <strong>zum</strong><br />
<strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> <strong>Goch</strong><br />
<strong>Inhalt</strong>:<br />
1. Allgemeine Planungsvorgaben<br />
2. Anlass, Ziel und <strong>Inhalt</strong> <strong>de</strong>r Planung<br />
3. Ver- und Entsorgung<br />
4. Natur und Landschaft - Ausgleichsberechnung<br />
5. Umweltbericht<br />
5.1 Das Vorhaben und seine Festsetzungen im <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong><br />
5.2 Vorgaben durch Fachplanungen<br />
5.3 Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustan<strong>de</strong>s<br />
5.3.1 Schutzgut Mensch/Erholung/Immissionsschutz<br />
5.3.2 Schutzgut Tier/Pflanze<br />
5.3.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n/Altlasten<br />
5.3.4 Schutzgut Wasser<br />
5.3.4.1 Grundwasser<br />
5.3.4.2 Oberflächengewässer<br />
5.3.4.3 Schmutzwasser<br />
5.3.4.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
5.3.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
5.3.6 Schutzgut Landschaft<br />
5.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
5.3.7.1 Bau<strong>de</strong>nkmale<br />
5.3.7.2 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />
5.3.7.3 Sonstige Bauwerke<br />
5.3.8 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
5.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r<br />
Planung - Nullvariante<br />
5.5 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung<br />
- Auswirkung<strong>sp</strong>rognose<br />
5.5.1 Schutzgut Mensch/Erholung/Immissionsschutz<br />
5.5.2 Schutzgut Tier/Pflanze<br />
5.5.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n/Altlasten<br />
5.5.4 Schutzgut Wasser<br />
5.5.4.1 Grundwasser<br />
5.5.4.2 Oberflächenwasser<br />
5.5.4.3 Schmutzwasser<br />
5.5.4.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
5.5.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
5.5.6 Schutzgut Landschaft<br />
5.5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
2<br />
5.5.7.1 Bau<strong>de</strong>nkmale<br />
5.5.7.2 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />
5.5.7.3 Sonstige Bauwerke<br />
5.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und <strong>zum</strong> Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
5.7 Mögliche Planalternativen<br />
5.8 Beschreibung technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
5.9 Überwachung erheblicher Auswirkungen<br />
5.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
6. Realisierung
3<br />
1. Allgemeine Planungsvorgaben<br />
Es ist beabsichtigt, für <strong>de</strong>n südlichen Bereich <strong>de</strong>r Stadt <strong>Goch</strong> zwischen Greversweg und<br />
Hülmer Straße <strong>de</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> aufzustellen.<br />
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand <strong>de</strong>s Ortsteils <strong>Goch</strong>, angrenzend an die vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Bebauung zwischen Hülmer Straße und Greversweg. Die genaue Umgrenzung ist aus <strong>de</strong>m<br />
zeichnerischen Teil ein<strong>de</strong>utig ersichtlich.<br />
Es hat eine Größe von ca. 7,3 ha.<br />
Derzeit sind folgen<strong>de</strong> Nutzungen vorhan<strong>de</strong>n:<br />
Entlang <strong>de</strong>r Hülmer Straße bis <strong>zum</strong> Kreisverkehr befin<strong>de</strong>n sich Reihenhäuser mit Hausgärten,<br />
die übrigen Flächen wer<strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzt.<br />
Der Flächennutzung<strong>sp</strong>lan stellt im Bereich <strong>de</strong>r Reihenhäuser Wohnbaufläche dar; <strong>de</strong>s Weiteren<br />
Allgemeine Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft.<br />
Die 46. Flächennutzung<strong>sp</strong>lanän<strong>de</strong>rung sieht für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>gebietes<br />
Wohnbauflächen, eine Wohnsammelstraße sowie Ausgleichsflächen vor.<br />
Mit Rechtskraft <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> <strong>Goch</strong> wird <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />
50 <strong>Goch</strong>, <strong>de</strong>r vom <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> überlagert ist, außer Kraft gesetzt.<br />
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann es erfor<strong>de</strong>rlich sein, dass Mitarbeiter <strong>de</strong>s Rheinischen<br />
Amtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Kampfmittelräumdienstes das Gelän<strong>de</strong> betreten<br />
müssen. Dies ist ihnen zu ermöglichen.<br />
2. Anlass, Ziel und <strong>Inhalt</strong> <strong>de</strong>r Planung<br />
Durch die Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> <strong>Goch</strong> ist die Abrundung <strong>de</strong>r Wohnbebauung<br />
zwischen Hülmer Straße und Friedhofserweiterung gegeben sowie die Festlegung<br />
<strong>de</strong>r Trasse für eine Straßenverbindung als örtliche Wohnsammelstraße zwischen Hülmer<br />
Straße und Greversweg.<br />
Die Bebauung dieses Bereiches ist erstrebenswert, da es sich um einen ortsnahen Bereich<br />
han<strong>de</strong>lt. Es ist beabsichtigt, das Gelän<strong>de</strong> ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>r Bebauung an <strong>de</strong>r Hubert-<br />
Houben-Straße mit eingeschossigen Einfamilienhäusern zu bebauen. Diese können als Einzel-<br />
o<strong>de</strong>r Doppelhäuser errichtet wer<strong>de</strong>n. Durch <strong>de</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> wird die Errichtung von<br />
ca. 65 Wohneinheiten ermöglicht. Die Grundstücksgrößen wur<strong>de</strong>n z.T. so bemessen, dass<br />
sie eine Bebauung ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>n heutigen Bedürfnissen ermöglichen und gleichermaßen<br />
<strong>de</strong>m § 1a BauGB genüge tun, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n <strong>sp</strong>arsamen Umgang mit Grund und Bo<strong>de</strong>n for<strong>de</strong>rt.<br />
Als Haupterschließung dient eine Wohnsammelstraße von <strong>de</strong>r Hülmer Straße bis <strong>zum</strong> Greversweg,<br />
die im Bereich <strong>de</strong>r Wohnbebauung mit Gehwegen und Parkstreifen ausgestattet<br />
wer<strong>de</strong>n soll; im anbaufreien Bereich ist beidseitig ein kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen.<br />
Diese Straße wird als innerstädtische Straße (max. 50 km/h) so ausgebaut wie die<br />
westlich angrenzen<strong>de</strong> Straße zwischen Greversweg und Gaesdoncker Straße und <strong>de</strong>r östlich<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Hubert-Houben-Straße. Für die Hubert-Houben-Straße gilt zurzeit eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.<br />
Die weitere Erschließung <strong>de</strong>s Plangebietes erfolgt durch eine verkehrsberuhigte Verbindungsstraße<br />
sowie verkehrsberuhigte Stichstraßen. Auf je<strong>de</strong>m Grundstück ist eine Garage<br />
mit vorgelagertem Stellplatz vorgesehen. Im öffentlichen Straßenraum sind nochmals ca. 65<br />
Stellplätze möglich. Die Anfahrtssicht mit einem Abstand von 3 m <strong>zum</strong> Fahrbahnrand <strong>de</strong>r<br />
übergeordneten Straße wird durch vorhan<strong>de</strong>ne Nebenanlagen (Parkbucht, Gehweg) innerhalb<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten.<br />
Nach <strong>de</strong>r vom Werksausschuss Kommunalbetrieb am 16.05.2002 vorgestellten Bestandserhebung<br />
<strong>de</strong>s Spielplatzbedarfs ist für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> <strong>Goch</strong> ein<br />
Spielplatz <strong>de</strong>r Kategorie C erfor<strong>de</strong>rlich. Er liegt zentral im Plangebiet, gut erreichbar und gut<br />
einsehbar.
4<br />
Südlich <strong>de</strong>r geplanten Wohnsammelstraße schließen sich im Bereich <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Randbebauung die erfor<strong>de</strong>rlichen Ausgleichsflächen in ca. 40 m Tiefe sowie südlich <strong>de</strong>r anbaufreien<br />
Verbindungsstraße in ca. 30 m Tiefe an. Sie bil<strong>de</strong>n hier die Ortsran<strong>de</strong>ingrünung<br />
und einen Übergang in die freie Landschaft.<br />
Die Erschließung <strong>de</strong>r südlich <strong>de</strong>s Plangebiets verbleiben<strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />
ist über die Straßen Ossenweg, Greversweg und von <strong>de</strong>r Hülmer Straße über <strong>de</strong>n südlichen<br />
Teilabschnitt <strong>de</strong>s Bertenweges sichergestellt. Bis zur Realisierung <strong>de</strong>r Friedhofserweiterung<br />
wer<strong>de</strong>n die nordwestlich <strong>de</strong>r geplanten Verbindungsstraße gelegenen landwirtschaftlichen<br />
Nutzflächen vom Greversweg über <strong>de</strong>n nördlichen Teilabschnitt <strong>de</strong>s Bertenweges und einer<br />
Anbindung an die geplante Verbindungsstraße erschlossen.<br />
3. Ver- und Entsorgung<br />
Aus <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Hülmer Straße heraus wer<strong>de</strong>n alle notwenigen Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
in das Plangebiet geführt. Dadurch ist die Versorgung mit Strom, Gas und<br />
Wasser gewährleistet. Auch das Telekom-Netz wird ausgebaut.<br />
Ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Entsorgung <strong>de</strong>r Restabfälle und Wertstoffe<br />
regelmäßig durch ein Privatunternehmen im Auftrag <strong>de</strong>r Stadt <strong>Goch</strong>.<br />
4. Natur und Landschaft<br />
Mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet.<br />
Die Bewertung erfolgte auf Grundlage <strong>de</strong>r Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Bewertung<br />
von Eingriffen in Natur und Landschaft“ <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s NRW, herausgegeben im Mai 1996. Einzelheiten<br />
zur Entwicklung sind <strong>de</strong>n beigefügten Tabellen zu entnehmen. Es wur<strong>de</strong>n nur die<br />
Teile <strong>de</strong>s Plangebietes bewertet, für die sich mit Realisierung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es Verän<strong>de</strong>rungen<br />
ergeben. Im Bereich <strong>de</strong>r geplanten Bebauung nördlich <strong>de</strong>r Wohnsammelstraße<br />
sind zwischen <strong>de</strong>n Grundstücken z.T. 3 m breite Ausgleichsflächen vorgesehen. Südlich <strong>de</strong>r<br />
Verbindungsstraße ist ein ca. 30 m bis 40 m breiter Ausgleichsstreifen vorgesehen. Diese<br />
Ausgleichsflächen eröffnen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n freien Fläche vorhan<strong>de</strong>nen Flora und<br />
Fauna gute Rückzugs- und Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Durch die Festsetzungen im Plangebiet ist <strong>de</strong>r Eingriff ausgeglichen.<br />
Der Überschuss von <strong>63</strong>244 Punkten wird <strong>de</strong>m Öko-Konto gut geschrieben.<br />
5. Umweltbericht<br />
5.1 Das Vorhaben und seine Festsetzungen im <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong><br />
Als südliche Abrundung <strong>de</strong>s Ortsteiles <strong>Goch</strong> ist ein neues Baugebiet zwischen Hülmer Straße<br />
und Friedhofserweiterung geplant. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet mit eingeschossiger<br />
Bebauung als Einzel- o<strong>de</strong>r Doppelhäuser. Als Abschirmung zur Friedhofserweiterung<br />
ist auf <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Gründstücken ein 3 m breiter Grünstreifen als Ausgleichsmaßnahme<br />
vorgesehen. Des Weiteren ist die Trasse einer Verbindungsstraße zwischen<br />
Hülmer Straße und Greversweg geplant. Südlich <strong>de</strong>r Verbindungsstraße und <strong>de</strong>r südlichen<br />
Randbebauung schließen sich Ausgleichsflächen in ca. 30 m bzw. 40 m Breite an.<br />
Ferner ist ein Spielplatz <strong>de</strong>r Kategorie C vorgesehen, zentral gelegen und gut erreichbar.<br />
5.2 Vorgaben durch Fachplanungen<br />
Umweltrelevante Vorgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sentwicklung<strong>sp</strong>läne und -programme wur<strong>de</strong>n im Gebietsentwicklung<strong>sp</strong>lan<br />
1999 (GEP’99) berücksichtigt. Im Gebiet <strong>de</strong>r Stadt <strong>Goch</strong> gelten die<br />
Landschaft<strong>sp</strong>läne <strong>de</strong>s Kreises Kleve - <strong>Nr</strong>. 9 vom 06.10.1982 und <strong>Nr</strong>. 6 vom 08.02.2000. Im<br />
Einzelfall wer<strong>de</strong>n diese und die in weiteren Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Vorschriften<br />
<strong>zum</strong> Umweltschutz angewen<strong>de</strong>t.
5<br />
5.3 Bestandsaufnahme <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Umweltzustan<strong>de</strong>s<br />
5.3.1 Schutzgut Mensch/Erholung/Immissionsschutz<br />
Die im Geltungsbereich <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> liegen<strong>de</strong>n Flächen wer<strong>de</strong>n überwiegend<br />
landwirtschaftlich genutzt. Lediglich entlang <strong>de</strong>r Hülmer Straße bis <strong>zum</strong> Kreisverkehr<br />
befin<strong>de</strong>t sich eine zweigeschossige Randbebauung mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Gärten.<br />
5.3.2 Schutzgut Tier/Pflanze<br />
Die Freiflächen wer<strong>de</strong>n überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es gibt keine schützenswerte<br />
Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenwelt.<br />
5.3.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n/Altlasten<br />
Das Plangebiet liegt in <strong>de</strong>r Niersebene, die sich von Sü<strong>de</strong>n kommend mit breiter Talnie<strong>de</strong>rung<br />
darstellt. Im Nordosten wird die Ebene von <strong>de</strong>r San<strong>de</strong>rterrasse <strong>de</strong>s Reichswal<strong>de</strong>s begrenzt,<br />
im Westen von <strong>de</strong>m Hauptterrassen<strong>sp</strong>orn <strong>de</strong>r Weezer Hees, die sie gegen das<br />
Maastal abgrenzt, während sie nach Nordwesten allmählich mit <strong>de</strong>m Maastal in eine offene<br />
Verbindung übergeht. Als Leitbo<strong>de</strong>ntypen dominieren Brauner<strong>de</strong>n, z.T. Parabrauner<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
Gley-Brauner<strong>de</strong>n aus stark sandigem Hochflutlehm (Holozän, Pleistozän) über Sand und<br />
Kies <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rterrasse (Pleistozän).<br />
Ermittlungen gemäß <strong>Nr</strong>. 2.1.2 <strong>de</strong>s gemeinsamen Run<strong>de</strong>rlasses <strong>de</strong>s Ministeriums für Städtebau<br />
und Wohnen, Kultur und Sport und <strong>de</strong>s Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz vom 14.03.2005 ergaben, dass im direkten Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes<br />
(r < 100m) keine Bo<strong>de</strong>nbelastungen und keine Altlastverdachtsflächen vorhan<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
5.3.4 Schutzgut Wasser<br />
5.3.4.1 Grundwasser<br />
Das Plangebiet liegt in einer <strong>de</strong>r grundwasserreichsten Regionen Nordrhein - Westfalens.<br />
Das Grundwasser kommt in erster Linie in <strong>de</strong>n quatiärzeitlichen San<strong>de</strong>n und Kiesen <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rterrasse<br />
bzw. unteren Mittelterrasse vor. Diese Grundwasserstockwerke besitzen eine<br />
günstige Durchlässigkeitsstufe, die sich günstig auf die Grundwassererneuerung auswirkt.<br />
Der mittlere Grundwasserstand ist laut Grundwassergleichenkarte L 4302, Stand April 1988,<br />
mit 14,0 m ü. NN anzusetzen (Grundwasserflurabstand ca. 3,0 m). Die Fließrichtung ist in<br />
nördlicher Richtung <strong>zum</strong> Vorfluter Niers ausgerichtet.<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von Grundwasserschutzzonen.<br />
5.3.4.2 Oberflächengewässer<br />
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhan<strong>de</strong>n.<br />
5.3.4.3 Schmutzwasser<br />
Im Plangebiet ist keine Schmutzwasserkanalisation vorhan<strong>de</strong>n.<br />
5.3.4.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
Derzeit wer<strong>de</strong>n die Nie<strong>de</strong>rschläge auf <strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Flächen versickert<br />
o<strong>de</strong>r verdunstet.<br />
5.3.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
Das Stadtgebiet von <strong>Goch</strong> hat aufgrund seiner topographischen Lage ein einheitliches Klima.<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Angaben wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Klimaatlas NRW entnommen.
6<br />
<strong>Goch</strong> liegt im „Nie<strong>de</strong>rrheinischen Tiefland“, in Höhenlagen zwischen 13 m und 40 m über<br />
NN. Die Lufttemperatur liegt im Schnitt bei 9° C. Wichtiger Kaltluftproduzent ist <strong>de</strong>r im Nordwesten<br />
gelegene „Reichswald“. Die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt 3 bis 3,5 m/s. Die<br />
Hauptwindrichtungen liegen im Bereich Süd bis West, wobei Südwest dominiert.<br />
5.3.6 Schutzgut Landschaft<br />
Das Landschaftsbild ist durch Ackerflächen geprägt. Das Plangebiet liegt nicht in einem<br />
schützenswerten Landschaftsbild. Es liegt innerhalb <strong>de</strong>s Landschaft<strong>sp</strong>lanes - Teilplan <strong>Nr</strong>. 9<br />
<strong>Goch</strong> mit <strong>de</strong>r Ziffer 6.3 - temporäre Erhaltung -. In <strong>de</strong>r Grundlagenkarte I <strong>zum</strong> Landschaft<strong>sp</strong>lan<br />
Teilplan <strong>Nr</strong>. 9 <strong>Goch</strong> ist für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Plangebietes Wohnbaufläche vorgesehen.<br />
5.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
5.3.7.1 Bau<strong>de</strong>nkmale<br />
Im Plangebiet gibt es keine Bau<strong>de</strong>nkmale.<br />
5.3.7.2 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />
Über Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale ist nichts bekannt. Sollten wi<strong>de</strong>r Erwarten Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalfun<strong>de</strong> gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n, sind sie unverzüglich gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz NRW <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n. Ferner sind sie gemäß § 16 Denkmalschutzgesetz zu sichern.<br />
5.3.7.3 Sonstige Bauwerke<br />
Im Plangebiet gibt es keine wertvollen Bauwerke, <strong>de</strong>ren Existenz durch die Planung bedroht<br />
wird.<br />
5.3.8 Wechselwirkungen zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />
Unter <strong>de</strong>m Begriff Wechselwirkungen wer<strong>de</strong>n ökosystemare Wirkungsbeziehungen im Gefüge<br />
<strong>de</strong>r Umwelt verstan<strong>de</strong>n, sofern sie aufgrund von zu erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen von entscheidungserheblicher<br />
Be<strong>de</strong>utung sein können. Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle weist diese Beziehungen<br />
zusammenfassend aus:<br />
Schutzgut: Wechselwirkung zu an<strong>de</strong>ren Schutzgütern:<br />
Mensch<br />
Be<strong>de</strong>utung einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt für die Erholung<br />
<strong>de</strong>s Menschen, insbeson<strong>de</strong>re Waldflächen; Landschaftserleben als<br />
Voraussetzung für die landschaftsgebun<strong>de</strong>ne Erholung; Trinkwasserversorgung;<br />
Bo<strong>de</strong>n als Grundlage für Landwirtschaft und Rohstoffe;<br />
unbelastetes Klima = Luft für das Wohlbefin<strong>de</strong>n;<br />
Tier/Pflanze Abhängigkeit vom Standort; Be<strong>de</strong>utung von Wald- und Wasserflächen<br />
für <strong>de</strong>n regionalen Klimaausgleich und lufthygienische Ausgleichsfunktionen;<br />
bestehen<strong>de</strong> Vorbelastungen <strong>de</strong>r Lebensräume;<br />
Bo<strong>de</strong>n<br />
Bo<strong>de</strong>n als Standort für Pflanzen und Lebensraum für Tiere: Bo<strong>de</strong>nwasserhaushalt<br />
- Regelfunktionen für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt <strong>de</strong>r Landschaft<br />
- Grundwasserneubildung, -schutz; Vorbelastung durch Nutzungseinflüsse;<br />
Wasser Abhängigkeit <strong>de</strong>s oberflächennahen Grundwasserhaushalts von<br />
hydrogeologischen und bo<strong>de</strong>nkundlichen Verhältnissen; oberflächennahes<br />
Grundwasser und seine Be<strong>de</strong>utung für die Biotopentwicklung<br />
sowie <strong>de</strong>n Wasserhaushalt von Oberflächengewässern; Abhängigkeit<br />
<strong>de</strong>r Gewässerdynamik von Relief, Bo<strong>de</strong>n, Vegetation, Nutzung, Klima;<br />
Abhängigkeit <strong>de</strong>s Selbstreinigungsvermögens von <strong>de</strong>r Besiedlung mit<br />
Tieren und Pflanzen; bestehen<strong>de</strong> Vorbelastungen;
7<br />
Klima/Luft<br />
Gelän<strong>de</strong>klima als Standortfaktor für Pflanzen und Tiere; Anthropogene<br />
Vorbelastungen;<br />
Landschaft Abhängigkeit <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s von abiotischen und biotischen<br />
Standortfaktoren; bestehen<strong>de</strong> Vorbelastungen durch Nutzungseinflüsse;<br />
Kultur- u. Sachgüter Wissenschaftliche, naturgeschichtliche und lan<strong>de</strong>skundliche Be<strong>de</strong>utung<br />
von Denkmalen; Versorgung mit Energie und Rohstoffen.<br />
5.4 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>r<br />
Planung - Nullvariante -<br />
Der größte Teil <strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es wird als Ackerfläche genutzt,<br />
eine Dreiecksfläche im Anschluss an die vorhan<strong>de</strong>ne Altbebauung an <strong>de</strong>r Hülmer Straße<br />
wird als Gartenfläche genutzt. Alle vorgenannten Flächen sind ohne großen ökologischen<br />
Wert. Verän<strong>de</strong>rungen kämen nur durch menschlichen Eingriff zustan<strong>de</strong>. Ökologisch höherwertige<br />
Strukturen könnten sich entwickeln, wenn die Flächen brach fielen.<br />
5.5 Prognose über die Entwicklung <strong>de</strong>s Umweltzustan<strong>de</strong>s bei Durchführung <strong>de</strong>r Planung<br />
- Auswirkung<strong>sp</strong>rognose -<br />
5.5.1 Schutzgut Mensch/Erholung/Immissionsschutz<br />
Die geplante Wohnbaufläche schließt eine Lücke zwischen <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung an<br />
<strong>de</strong>r Hülmer Strasse und <strong>de</strong>m Friedhofsgelän<strong>de</strong> und bil<strong>de</strong>t somit die Abrundung <strong>de</strong>s bebauten<br />
Ortsteils <strong>Goch</strong>. Geplant sind Einfamilienhäuser mit relativ großen Grundstücken mit hohem<br />
Erholungswert.<br />
Innerhalb <strong>de</strong>s Bereichs <strong>de</strong>r zulässigen Grenzwerte (Verkehrslärm, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Autobahn<br />
sowie Geruchsimmissionen landwirtschaftlicher Betriebe) sieht <strong>de</strong>r Planentwurf eine<br />
weitere Wohnbaufläche südlich <strong>de</strong>r Planstraße, westlich <strong>de</strong>r Hülmer Straße vor.<br />
Hierzu sind ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Gutachten erstellt wor<strong>de</strong>n; die Ergebnisse liegen vor.<br />
Das Geruchsgutachten <strong>de</strong>s Sachverständigenbüros Dipl. Ing. M. Langguth vom 28.08.2006<br />
kommt zu folgen<strong>de</strong>m Ergebnis:<br />
Die Ausweisung <strong>de</strong>s Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ kollidiert nicht mit <strong>de</strong>r benachbarten<br />
landwirtschaftlichen Tierhaltung. Für <strong>de</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> sind keine Einschränkungen<br />
bzw. geson<strong>de</strong>rte Festsetzungen hinsichtlich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Gerüche erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Der jeweilige Betreiber einer Hofstelle kann seine Hofstelle weiterentwickeln. Er hat jedoch<br />
auf die bereits bestehen<strong>de</strong> Wohnnutzung im Außenbereich Rücksicht zu nehmen.<br />
Die „Schalltechnische Untersuchung“ <strong>de</strong>s Ingenieurbüros für Schallschutz Dipl. Ing. U. Ritterstaedt<br />
vom 29.08.2006 sieht folgen<strong>de</strong> Maßnahmen vor:<br />
Die geplante Verlängerung <strong>de</strong>r Hubert-Houben-Straße nach Westen (Planstraße) stellt die<br />
stärkste Schallquelle dar. An <strong>de</strong>n Straßenfronten <strong>de</strong>r straßennächsten Wohnhäuser wird ein<br />
bewertetes Bauschalldämmmaß von min<strong>de</strong>stens R´w=45 dB und an <strong>de</strong>n Seitenfronten <strong>de</strong>rselben<br />
Häuser ein bewertetes Bauschalldämmmaß von min<strong>de</strong>stens R´w=40 dB erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Zusätzlich wird empfohlen, an <strong>de</strong>njenigen Hausfronten, an <strong>de</strong>nen Schallschutzfenster erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wer<strong>de</strong>n und zusätzlich an <strong>de</strong>r südlichsten Hausfront <strong>de</strong>r Hausreihe südlich <strong>de</strong>r Planstraße<br />
an <strong>zum</strong> Schlafen bestimmten Räumen Zwangsbelüftungen vorzusehen.<br />
5.5.2 Schutzgut Tier/Pflanze<br />
Durch die geplante Bebauung wer<strong>de</strong>n Hausgärten mit höherwertigem ökologischen Wert<br />
entstehen; ebenso entsteht eine ökologisch hochwertigere Nutzung für Tiere und z.T. für<br />
Pflanzen durch die südlich <strong>de</strong>r Verbindungsstraße vorgesehene Grünfläche mit <strong>de</strong>r Festsetzung<br />
als Fläche für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft. Die ca. 30 - 40 m breite Ausgleichsfläche eröffnet <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n freien<br />
Fläche vorhan<strong>de</strong>nen Flora und Fauna gute Rückzugs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
8<br />
5.5.3 Schutzgut Bo<strong>de</strong>n/Altlasten<br />
Es liegen zurzeit keine Hinweise auf schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen, die die künftige Nutzung<br />
beinträchtigen könnten, vor. Da <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n bereits als anthropogen überformt anzusehen<br />
ist, führen die während <strong>de</strong>r Bauphase zu erwarten<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nstruktur<br />
und- genese nicht zu nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n.<br />
5.5.4 Schutzgut Wasser<br />
5.5.4.1 Grundwasser<br />
Durch die geplante Bebauung ist eine höhere Versiegelung <strong>de</strong>r Freiflächen zu erwarten,<br />
<strong>de</strong>nnoch wird durch die geplante Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers <strong>de</strong>r Wasserhaushalt<br />
<strong>de</strong>s Plangebietes nicht wesentlich verän<strong>de</strong>rt.<br />
5.5.4.2 Oberflächengewässer<br />
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhan<strong>de</strong>n.<br />
5.5.4.3 Schmutzwasser<br />
Der Schmutzwasserabfluss <strong>de</strong>s Plangebietes ist durch <strong>de</strong>n Anschluss an das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Netz in <strong>de</strong>r Hülmer Straße und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Zuordnung zur Kläranlage <strong>Goch</strong><br />
grundsätzlich sichergestellt.<br />
5.5.4.4 Nie<strong>de</strong>rschlagswasser<br />
Gemäß § 51 a LWG besteht die grundsätzliche Pflicht zur ortsnahen Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigung<br />
für Grundstücke, die nach <strong>de</strong>m 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt o<strong>de</strong>r mit<br />
<strong>de</strong>m Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>n Begriff<br />
<strong>de</strong>s „Grundstücks“ fallen auch Straßenflächen und sonstige Verkehrsflächen.<br />
Die Maßgabe und das Ziel das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser so zu bewirtschaften, dass <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r<br />
Bebauung gegebene Wasserhaushalt nach Möglichkeit erhalten bleibt, ist in diesem Gebiet<br />
möglich. Das heißt, das anfallen<strong>de</strong> schwach belastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r Planstraßen<br />
wird leitungsgebun<strong>de</strong>n einem Sickerbecken im südlichen Plangebiet zugeleitet.<br />
Das schwach belastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r Verbindungsstraße Greversweg bis Anfang<br />
<strong>de</strong>r Bebauung und das unbelastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r Privatgrundstücke soll nach<br />
<strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s MURL- Erlasses vom 18.05.1998 und nach <strong>de</strong>m ATV - Arbeitsblatt A<br />
138 im Plangebiet zurückgehalten, verdunstet und versickert wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Konzept sieht die Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigung wie folgt vor:<br />
a.) Das anfallen<strong>de</strong>, schwach belastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r Planstraßen wird leitungsgebun<strong>de</strong>n<br />
einem Sickerbecken im südlichen Plangebiet zugeleitet.<br />
b.) Das anfallen<strong>de</strong>, schwach belastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r Verbindungsstraße wird<br />
vom Greversweg bis Anfang <strong>de</strong>r Bebauung in <strong>de</strong>n unbefestigten Seitenstreifen mit O-<br />
berbo<strong>de</strong>npassage versickert.<br />
c.) Das anfallen<strong>de</strong>, unbelastete Nie<strong>de</strong>rschlagswasser <strong>de</strong>r privaten Baugrundstücke soll auf<br />
diesen durch geeignete Metho<strong>de</strong>n versickert wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r einzelnen Versickerungsverfahren, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Qualität<br />
<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers und <strong>de</strong>s natürlichen Schutzpotentials <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, hinsichtlich<br />
einer Grundwassergefährdung, können die Verfahren 3 bis 8, wie sie unter <strong>Nr</strong>. 11.1 <strong>de</strong>s<br />
RdErl. MURL vom 18.05.1998 beschrieben sind, ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r Qualität<br />
<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers, <strong>de</strong>s Flurabstands, <strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong>n Grenz- und Gebäu<strong>de</strong>ab-
9<br />
stän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r aus Fachkarten gewonnenen hydrogeologischen Randbedingungen <strong>zum</strong><br />
Infiltrationsvermögen, ist die Versickerung allgemeinwohlverträglich durchzuführen.<br />
5.5.5 Schutzgut Klima/Luft<br />
Die Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es wird zu keiner Verän<strong>de</strong>rung führen. Die auf <strong>de</strong>r geplanten<br />
Wohnbaufläche zu erwarten<strong>de</strong> Wohnbebauung und <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong> Verkehr auf<br />
<strong>de</strong>r Wohnsammelstrasse wer<strong>de</strong>n die Luft nur kaum messbar belasten. Eine Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Klimas ist nicht zu besorgen. Gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Zustand än<strong>de</strong>rt sich nichts.<br />
5.5.6 Schutzgut Landschaft<br />
Das Landschaftsbild wird sich ent<strong>sp</strong>rechend <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es in <strong>de</strong>r Form än<strong>de</strong>rn, dass<br />
aus <strong>de</strong>r monotonen landwirtschaftlichen Fläche Baugrundstücke mit Hausgärten entstehen.<br />
Südlich <strong>de</strong>r geplanten Randbebauung sowie <strong>de</strong>r Wohnsammelstraße ist als Abrundung zur<br />
freien Landschaft ein breiter Grüngürtel als Fläche <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und Erhaltung von<br />
Natur und Landschaft - Ausgleichsmaßnahmen - vorgesehen.<br />
5.5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
5.5.7.1 Bau<strong>de</strong>nkmale<br />
Im Plangebiet gibt es keine Bau<strong>de</strong>nkmale.<br />
5.5.7.2 Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale<br />
Im Plangebiet gibt es keine Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale.<br />
Sollten wi<strong>de</strong>r Erwarten Bo<strong>de</strong>nfun<strong>de</strong> gemacht wer<strong>de</strong>n, sind sie unverzüglich gemäß § 15<br />
Denkmalschutzgesetz NRW <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> zu mel<strong>de</strong>n. Ferner sind sie gemäß §<br />
16 Denkmalschutzgesetz NRW zu sichern.<br />
5.5.7.3 Sonstige Bauwerke<br />
Erwähnenswerte o<strong>de</strong>r wertvolle Bausubstanz ist nicht vorhan<strong>de</strong>n.<br />
5.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und <strong>zum</strong> Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche, Grünfläche und<br />
Wohnsammelstrasse wer<strong>de</strong>n keine nachteiligen Auswirkungen entstehen.<br />
5.7 Mögliche Planalternativen<br />
Bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es bleibt es bei <strong>de</strong>r Nutzung als Fläche für die<br />
Landwirtschaft.<br />
5.8 Beschreibung technischer Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
Bei <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>s Planes wur<strong>de</strong>n die gelten<strong>de</strong>n Vorschriften herangezogen, um zu<br />
prüfen, ob die jeweiligen Richt- o<strong>de</strong>r Grenzwerte eingehalten wer<strong>de</strong>n. Dazu gehören u.a. die<br />
TA Luft, TA Lärm, Richtlinie für <strong>de</strong>n Lärmschutz an Straßen (RLS) und DIN 18005 - Schallschutz<br />
im Städtebau -.<br />
Es gab keine Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>r Informationen.<br />
5.9 Überwachung erheblicher Auswirkungen<br />
Die einzelnen Dienststellen <strong>de</strong>r Stadt (Bauaufsicht, Ordnungsamt, Straßenkontrolle usw.)<br />
beobachten im Rahmen ihrer Aufgaben ständig die Entwicklung. Stellen sie selbst gesetzeswidrige<br />
Zustän<strong>de</strong> fest o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n ihnen diese angezeigt, leiten sie - ggf. in Abstimmung/Zusammenarbeit<br />
mit weiteren zuständigen Fachdienststellen - ent<strong>sp</strong>rechen<strong>de</strong> Maß-
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nahmen ein. Dies gilt auch, wenn von an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n gemäß § 4 (3) BauGB unerwartete<br />
Ereignisse o<strong>de</strong>r Missstän<strong>de</strong> gemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit festgestellt<br />
haben.<br />
5.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Durch die Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> <strong>Goch</strong> ist <strong>zum</strong> einen die Abrundung <strong>de</strong>r<br />
Wohnbebauung zwischen Hülmer Straße und Friedhofserweiterung gegeben, <strong>zum</strong> an<strong>de</strong>ren<br />
die Festlegung <strong>de</strong>r Trasse für eine Straßenverbindung als örtliche Wohnsammelstraße zwischen<br />
Hülmer Straße und Greversweg.<br />
Vor Rechtskraft <strong>de</strong>s <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>63</strong> ist eine Verwaltungsvereinbarung über <strong>de</strong>n<br />
verkehrsgerechten Anschluss <strong>de</strong>r geplanten Wohnsammelstraße bzw. <strong>de</strong>r Anbindung an <strong>de</strong>n<br />
bestehen<strong>de</strong>n Kreisverkehr<strong>sp</strong>latz <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraße 265 abzuschließen.<br />
Die Bebauung dieses Bereiches ist erstrebenswert, da es sich um einen ortsnahen Bereich<br />
han<strong>de</strong>lt. Durch <strong>de</strong>n <strong>Bebauung<strong>sp</strong>lan</strong> wird die Errichtung von ca. 65 Einfamilienhäusern in<br />
Form von Einzel- o<strong>de</strong>r Doppelhäusern ermöglicht. Als Haupterschließung dient die geplante<br />
Wohnsammelstraße von <strong>de</strong>r Hülmer Straße bis <strong>zum</strong> Greversweg,. Die weitere Erschließung<br />
<strong>de</strong>s Plangebietes erfolgt durch eine verkehrsberuhigte Verbindungsstraße sowie verkehrsberuhigte<br />
Stichstraßen.<br />
Ferner ist ein Spielplatz <strong>de</strong>r Kategorie C geplant. Er liegt zentral im Plangebiet, gut erreichbar<br />
und gut einsehbar.<br />
Südlich <strong>de</strong>r geplanten Wohnsammelstraße schließen sich im Bereich <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Randbebauung die erfor<strong>de</strong>rlichen Ausgleichsflächen in ca. 40 m Tiefe sowie südlich <strong>de</strong>r anbaufreien<br />
Verbindungsstraße in ca. 30 m Tiefe an. Sie bil<strong>de</strong>n hier die Ortsran<strong>de</strong>ingrünung<br />
und einen Übergang in die freie Landschaft.<br />
6. Realisierung<br />
Die Umsetzung <strong>de</strong>r Planung erfolgt in Abstimmung mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n und Eigentümern<br />
<strong>Goch</strong>, 15.05.2007<br />
Stadt <strong>Goch</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
I.A.<br />
gez. Ursula van Cuick