März 2011 - Gemeinde Obergurig
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Nr. 3/<strong>2011</strong> Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
am 28. Februar <strong>2011</strong><br />
An der Ratssitzung nahmen 15 <strong>Gemeinde</strong>räte und 3 Gäste<br />
teil.<br />
Der Bürgermeister stellte den Antrag, einen weiteren<br />
Beschluss auf die Tagesordnung zu stellen. Die Räte<br />
stimmten dem zu.<br />
Zu den Beschlüssen: Bei einem handelt es sich um den<br />
Auslegungsbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> zur<br />
Ergänzungssatzung „Singwitz Bahnhofstraße“. Inhalt ist die<br />
Schaffung von Baurecht für ein Grundstück in einem Gebiet,<br />
das als Bauland im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Im<br />
anderen Beschluss geht es um die Wiederherstellung der<br />
Schäden an der Wassermühle nach dem Hochwasser letzten<br />
Jahres. Von einer Schadenshöhe von etwa 202.000 € sind<br />
nur 125.000 € förderfähig, da alles das was mit Gastronomie<br />
zusammenhängt nicht gefördert wird. Damit bleibt für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> ein relativ hoher Eigenanteil von ca. 128.000 €<br />
übrig, der teilweise bereits 2010 geleistet wurde.<br />
In der Bürgerfragestunde wollte Herr Mach wissen, warum<br />
auf der Internetplattform der <strong>Gemeinde</strong> wenig über den<br />
Heimatverein und den Stammtisch zu lesen ist. Dazu meinte<br />
Herr Kott, dass ihm dazu zu wenige Zuarbeiten seitens der<br />
Verantwortlichen vorliegen.<br />
Beschlossen wurde:<br />
- Die Billigung des 1. Entwurfes der Ergänzungssatzung<br />
„Singwitz Bahnhofstraße" einschließlich Begründung und<br />
beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und<br />
die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2<br />
BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit wird von der Offenlage<br />
in Kenntnis gesetzt.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit öffentlich<br />
bekannt zu geben, wo der 1. Entwurf der Ergänzungssatzung<br />
einschließlich Begründung zur allgemeinen<br />
Information der Öffentlichkeit ausliegt. Verspätet<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6<br />
BauGB unberücksichtigt bleiben.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss<br />
ortsüblich bekannt zu machen 8im Anschluss<br />
veröffentlicht).<br />
(Beschluss-Nr. 04/11)<br />
- Die überplanmäßige Ausgaben und Einnahmen für die<br />
Wiederherstellung der Wassermühle <strong>Obergurig</strong>.<br />
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
Gesamtausgaben <strong>2011</strong>: 186.764 €<br />
davon zuwendungsfähige Ausgaben: 125.293 €<br />
Zuwendungen: 73.701 €<br />
Eigenanteil <strong>Gemeinde</strong>: 113.063 €<br />
Begründung:<br />
Im Haushaltsplan <strong>2011</strong> sind für die Wiederherstellung der<br />
Wassermühle <strong>Obergurig</strong> 113.500 € geplant.<br />
Die Gesamtausgaben dieser Maßnahme erhöhen sich<br />
laut Kostenaufstellung auf 202.142,80 €. Davon wurden<br />
im Haushaltsjahr 2010 schon 15.378,56 € bezahlt, so<br />
dass im Haushaltsjahr <strong>2011</strong> Ausgaben in Höhe von<br />
186.764 € anfallen. Von diesen Ausgaben sind 125.293 €<br />
zuwendungsfähige Kosten, da der Bereich Gaststätte<br />
nach der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche<br />
Entwicklung" nicht gefördert werden kann. Somit ergibt<br />
sich ein 70 %ige Förderung über ILE in Höhe von<br />
73.701 €. Der Eigenanteil dieser Maßnahme beträgt<br />
113.063 €, welcher durch den Planansatz im<br />
Haushaltsplan <strong>2011</strong> gedeckt ist.<br />
(Beschluss-Nr. 06/11)<br />
Bekanntmachung<br />
Kriebitzsch<br />
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs<br />
der Ergänzungssatzung „Singwitz<br />
Bahnhofstraße“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 28.02.<strong>2011</strong> mit<br />
Beschluss Nr. 04/11 den Entwurf der Ergänzungssatzung<br />
„Singwitz Bahnhofstraße“ mit Begründung in der Fassung<br />
vom 23.02.<strong>2011</strong> gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />
beschlossen.<br />
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Singwitz Bahnhofstraße“<br />
einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB in der Zeit<br />
vom 14.03.<strong>2011</strong> bis einschließlich 14.04.<strong>2011</strong><br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24,<br />
02692 <strong>Obergurig</strong> während der Dienstzeiten (Montag ,<br />
Mittwoch, Donnerstag von 8.00-15.30 Uhr, Dienstag 8.00-<br />
18.00 Uhr und Freitag von 8.00-12.00 Uhr) zur allgemeinen<br />
Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.<br />
Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange nach § 4 (2) BauGB.<br />
Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung<br />
„Singwitz Bahnhofstraße“ können bis einschließlich 14. April<br />
<strong>2011</strong> mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24, in 02692 <strong>Obergurig</strong><br />
abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen<br />
im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
können bei der Beschlussfassung über die<br />
Ergänzungssatzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB<br />
unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Thomas Polpitz<br />
Bürgermeister