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März 2011 - Gemeinde Obergurig

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Nr. 3/<strong>2011</strong> Seite 2 <strong>Obergurig</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 28. Februar <strong>2011</strong><br />

An der Ratssitzung nahmen 15 <strong>Gemeinde</strong>räte und 3 Gäste<br />

teil.<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, einen weiteren<br />

Beschluss auf die Tagesordnung zu stellen. Die Räte<br />

stimmten dem zu.<br />

Zu den Beschlüssen: Bei einem handelt es sich um den<br />

Auslegungsbeschluss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong> zur<br />

Ergänzungssatzung „Singwitz Bahnhofstraße“. Inhalt ist die<br />

Schaffung von Baurecht für ein Grundstück in einem Gebiet,<br />

das als Bauland im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Im<br />

anderen Beschluss geht es um die Wiederherstellung der<br />

Schäden an der Wassermühle nach dem Hochwasser letzten<br />

Jahres. Von einer Schadenshöhe von etwa 202.000 € sind<br />

nur 125.000 € förderfähig, da alles das was mit Gastronomie<br />

zusammenhängt nicht gefördert wird. Damit bleibt für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> ein relativ hoher Eigenanteil von ca. 128.000 €<br />

übrig, der teilweise bereits 2010 geleistet wurde.<br />

In der Bürgerfragestunde wollte Herr Mach wissen, warum<br />

auf der Internetplattform der <strong>Gemeinde</strong> wenig über den<br />

Heimatverein und den Stammtisch zu lesen ist. Dazu meinte<br />

Herr Kott, dass ihm dazu zu wenige Zuarbeiten seitens der<br />

Verantwortlichen vorliegen.<br />

Beschlossen wurde:<br />

- Die Billigung des 1. Entwurfes der Ergänzungssatzung<br />

„Singwitz Bahnhofstraße" einschließlich Begründung und<br />

beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und<br />

die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2<br />

BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit wird von der Offenlage<br />

in Kenntnis gesetzt.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, Ort und Zeit öffentlich<br />

bekannt zu geben, wo der 1. Entwurf der Ergänzungssatzung<br />

einschließlich Begründung zur allgemeinen<br />

Information der Öffentlichkeit ausliegt. Verspätet<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6<br />

BauGB unberücksichtigt bleiben.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss<br />

ortsüblich bekannt zu machen 8im Anschluss<br />

veröffentlicht).<br />

(Beschluss-Nr. 04/11)<br />

- Die überplanmäßige Ausgaben und Einnahmen für die<br />

Wiederherstellung der Wassermühle <strong>Obergurig</strong>.<br />

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

Gesamtausgaben <strong>2011</strong>: 186.764 €<br />

davon zuwendungsfähige Ausgaben: 125.293 €<br />

Zuwendungen: 73.701 €<br />

Eigenanteil <strong>Gemeinde</strong>: 113.063 €<br />

Begründung:<br />

Im Haushaltsplan <strong>2011</strong> sind für die Wiederherstellung der<br />

Wassermühle <strong>Obergurig</strong> 113.500 € geplant.<br />

Die Gesamtausgaben dieser Maßnahme erhöhen sich<br />

laut Kostenaufstellung auf 202.142,80 €. Davon wurden<br />

im Haushaltsjahr 2010 schon 15.378,56 € bezahlt, so<br />

dass im Haushaltsjahr <strong>2011</strong> Ausgaben in Höhe von<br />

186.764 € anfallen. Von diesen Ausgaben sind 125.293 €<br />

zuwendungsfähige Kosten, da der Bereich Gaststätte<br />

nach der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche<br />

Entwicklung" nicht gefördert werden kann. Somit ergibt<br />

sich ein 70 %ige Förderung über ILE in Höhe von<br />

73.701 €. Der Eigenanteil dieser Maßnahme beträgt<br />

113.063 €, welcher durch den Planansatz im<br />

Haushaltsplan <strong>2011</strong> gedeckt ist.<br />

(Beschluss-Nr. 06/11)<br />

Bekanntmachung<br />

Kriebitzsch<br />

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs<br />

der Ergänzungssatzung „Singwitz<br />

Bahnhofstraße“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 28.02.<strong>2011</strong> mit<br />

Beschluss Nr. 04/11 den Entwurf der Ergänzungssatzung<br />

„Singwitz Bahnhofstraße“ mit Begründung in der Fassung<br />

vom 23.02.<strong>2011</strong> gebilligt und die öffentliche Auslegung<br />

beschlossen.<br />

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Singwitz Bahnhofstraße“<br />

einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB in der Zeit<br />

vom 14.03.<strong>2011</strong> bis einschließlich 14.04.<strong>2011</strong><br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24,<br />

02692 <strong>Obergurig</strong> während der Dienstzeiten (Montag ,<br />

Mittwoch, Donnerstag von 8.00-15.30 Uhr, Dienstag 8.00-<br />

18.00 Uhr und Freitag von 8.00-12.00 Uhr) zur allgemeinen<br />

Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.<br />

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 (2) BauGB.<br />

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung<br />

„Singwitz Bahnhofstraße“ können bis einschließlich 14. April<br />

<strong>2011</strong> mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Obergurig</strong>, Hauptstraße 24, in 02692 <strong>Obergurig</strong><br />

abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen<br />

im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

können bei der Beschlussfassung über die<br />

Ergänzungssatzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB<br />

unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Thomas Polpitz<br />

Bürgermeister

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