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Oberstenfeld KW 50 ID 67993 - Gemeinde Oberstenfeld

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Nr. <strong>50</strong> Freitag, 13. Dezember 2013<br />

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Neue Parkzonenregelung in <strong>Oberstenfeld</strong><br />

Im Zuge der Ortskernsanierung wurde für das Ortszentrum in <strong>Oberstenfeld</strong> die Parkkonzeption neu<br />

strukturiert.<br />

Künftig wird in der Ortsmitte eine Parkverbotszone gelten, auf der das Parken nur noch auf den<br />

gekennzeichneten Flächen und nur für 90 Minuten möglich sein wird. Alle in dieser Zone vorhandenen<br />

Parkplätze unterliegen damit der sogenannten „Kurzparkzone“.<br />

In den übrigen Bereichen innerhalb der Zone gilt ein eingeschränktes Halteverbot.<br />

Bei den Parkplatzflächen außerhalb der Parkverbotszone gelten die bisherigen Regelungen fort:<br />

Auf dem Parkplatz Pfaffengässle kann weiterhin unbegrenzt geparkt werden, während auf den Parkplätzen im<br />

Bereich Forststraße und Küfergasse - wie bisher – die Regelungen auf den aufgestellten Verkehrsschildern zu<br />

beachten sind.<br />

Achtung Hinweis für Inhaber eines Parkausweises:<br />

Bitte beachten Sie, dass künftig nur noch die Parkplätze außerhalb der Kurzparkzone, d.h. die 2-Std.-Parkplätze<br />

(Forststraße und Küfergasse) oder Parkplätze mit unbegrenzter Parkzeit von Ihnen genutzt werden dürfen.<br />

Auf der nachfolgenden Abbildung sehen Sie die Bereiche, die von der Neustrukturierung betroffen sind.<br />

In den anliegenden Geschäften und im Rathaus werden zusätzlich Flyer über die neue Parkzonenregelung in <strong>Oberstenfeld</strong><br />

ausgelegt.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt (Tel. 07062/261-54) gerne zur Verfügung.<br />

Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme!

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