DI (FH) Johannes Pöllinger, Energie - Odörfer
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Steuerrechtliche Situation<br />
Abgrenzung zwischen Unternehmer/kein Unternehmer<br />
Durchschnittsverbrauch Privathaushalt:<br />
1Pers. 3500 kWh p.a. 2Pers. 4700 kWh p.a.<br />
3Pers. 5300 kWh p.a. 4Pers. 6100 kWh p.a.<br />
oder individueller Nachweis der letzten 3 Jahre<br />
Anlagenertrag muss um mind. 50% höher als der Durchschnittsverbrauch<br />
sein damit keine Liebhaberei vorliegt<br />
weiters muss der Anlagenbetrieb zu einem Gewinn führen<br />
die AfA von 20 Jahren wurde von Deutschland übernommen<br />
Volleinspeisevertrag mit Tarifförderung allein ist zu wenig, es muss<br />
auch deutlich mehr Strom produziert werden. (+50% vom Verbrauch)<br />
Überschusseinspeiser wird gleich behandelt wie oben, dann ist eine<br />
ertrag- und umsatzsteuerrechtliche Anerkennung möglich<br />
Der Eigenverbrauch ist immer als Privatanteil zu berücksichtigen<br />
Anschaffungskosten sind um die Förderbeträge zu reduzieren<br />
Kleinunternehmer müssen zur Ust. Pflicht optieren<br />
Odörfer Sonnensymposium / Graz, 23.01.2013 /<br />
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